Drakmord 0 Posted April 7, 2016 Report Share Posted April 7, 2016 Hallo, habe eine Frage zu dem folgenden Sachverhalt und hoffe ihr könnt mir helfen.Und zwar wurde ich nach Abzug usw. mit 21 km/h zu viel geblitzt, allerdings wurde der Anhörungsbogen an meinen Vater geschickt, da er der Halter des Wagens ist. In den AHB haben wir meine Personalien angegeben und abgeschickt, nun kam heute allerdings der Bußgeldbescheid komischerweise an meinen Vater.Zum Bild kann man sagen, dass man praktisch nur die Hälfte meines Gesichts sieht, zudem sehe ich meinem Vater auch noch ziemlich ähnlich aus. Eigentlich hätte ich die Strafe auch bezahlt, aber da nun genau 1 Monat seit Beginn der Tat vergangen ist, frage ich mich ob ich nicht doch noch eine Chance auf Verjährung habe? Wir werden sowieso Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, da mein Vater nicht der Fahrer war, aber macht es auch Sinn zu schweigen wer sonst der Fahrer sein könnte?Falls die Behörden nicht auf mich kommen sollten, für wie wahrscheinlich würdet Ihr ein Fahrtenbuch halten? Der Vorfall wäre der erste Punkt sowohl für mich als auch meinen Vater. Freue mich auf ehrliche Antworten. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 7, 2016 Report Share Posted April 7, 2016 Kann er denn nachweisen nicht gefahren zu sein (Alibi)? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted April 7, 2016 Report Share Posted April 7, 2016 Ein Fahrtenbuch sehe ich derzeit nicht, da durchaus an der Ermittlung mit gewirkt wurde.Ein Hinweis auf den richtigen Fahrer dürfte zum richtigen Empfänger führen.Aus der Verjährung heraus zu kommen, dürfte sich bei dem Sachverhalt schwierig gestalten. 1 Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted April 7, 2016 Report Share Posted April 7, 2016 Ich wäre für : Einspruch ohne weitere Begründung. Im Anhörungsbogen wurde vorbildlich mitgewirkt. 1 Quote Link to post Share on other sites
dustinb 0 Posted April 8, 2016 Report Share Posted April 8, 2016 Komisch das dein Vater trotzdem den Bescheid bekommen hat. Ich würde wie schon erwähnt Einspruch erheben, schließlich wurde ja wahrheitsgemäß Auskunft erteilt. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 9, 2016 Report Share Posted April 9, 2016 Komisch das dein Vater trotzdem den Bescheid bekommen hat. Ich würde wie schon erwähnt Einspruch erheben, schließlich wurde ja wahrheitsgemäß Auskunft erteilt.Wenn dem so ist: Mit welcher Begründung sollte man ein Fahrtenbuch anordnen? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 9, 2016 Report Share Posted April 9, 2016 Komisch das dein Vater trotzdem den Bescheid bekommen hat.Da hat der SB halt nicht genau genug hingeschaut. Wenn dem so ist: Mit welcher Begründung sollte man ein Fahrtenbuch anordnen? keine - gegen die man nicht vorgehen könnte 1 Quote Link to post Share on other sites
Guest derBar12 Posted April 12, 2016 Report Share Posted April 12, 2016 (edited) Bei dir scheint es den Fall zu geben, dass das Blitzerfoto nur zu hälfte erkenntlich ist. Ich würde im jeden Fall ein Anwalt verständigen. Du kannst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Hier findest du mehrere Information XXX Viel Erfolg Edited April 12, 2016 by Gast225 Link glöscht Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 16, 2016 Report Share Posted April 16, 2016 Ich sehe das hat nicht als schwierig an, aus dieser Sache heraus zu kommen. Einspruch einlegen, ohne Begründung und den Dingen ihren Lauf lassen. Geht das Ding vor Gericht, kann Vater darauf verweisen, dass er bereits im AHB den Sohn benannt hat. Für den dürfte dann die Verjährungsfrist abgelaufen sein.... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 16, 2016 Report Share Posted April 16, 2016 Ich sehe das hat nicht als schwierig an, aus dieser Sache heraus zu kommen. Einspruch einlegen, ohne Begründung und den Dingen ihren Lauf lassen. Geht das Ding vor Gericht, kann Vater darauf verweisen, dass er bereits im AHB den Sohn benannt hat. Für den dürfte dann die Verjährungsfrist abgelaufen sein.... Stimmt. Oder der SB wacht aus seinem Tiefschlaf auf ... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 21, 2016 Report Share Posted April 21, 2016 Da müsste er aber ziemlich heftig erwachen und erst einmal das bestehende Verfahren einstellen, um dann ein neues zu eröffnen.... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 21, 2016 Report Share Posted April 21, 2016 Da müsste er aber ziemlich heftig erwachen und erst einmal das bestehende Verfahren einstellen, um dann ein neues zu eröffnen....Stimmt.Wie viele Klicks sind dafür erforderlich? Er hat ca. 6 Wochen Zeit. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.