everydayfun 1 Posted March 25, 2016 Report Share Posted March 25, 2016 Hallo Zusammen, bin mit dem Auto meines Mädels geblitzt worden. Sie hat einen Zeugenfragebogen mit Geschwindigkeit (+27 innerorts/war irgendwie voll im Tee und verträumt) und Bild erhalten. Das Bild zeigt mich ab der Nase aufwärts mit Hand/Faust und Lenkrad Nasenabwärts. Geblitzt wurde von vorne links. Tendiere dazu, das Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht. Da die grünen Männlein wahrscheinlich im Einwohnermeldeamt nach Personen im Haushalt schauen oder selber gucken kommen (muss ja offiziell nicht da sein) könnte ich evtl. entlarvt werden, wenn das Blitzerfoto denen als vergleich dafür ausreicht. Fahrtenbuch is auch kein Problem, das Auto wird 2-3x im Monat gefahren. Kostet dieser Ermittlungspass extra, oder sind die in der Beweispflicht und machen das auf eigene Kosten? Meine Mädel könnte ja trotzdem noch dazu schreiben, dass das Foto nur halb ist und ihr für eine zweifelsfrei Identifikation unzureichend ist. Danke für die Rückmeldungen. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted March 25, 2016 Report Share Posted March 25, 2016 Das könnte sie nicht nur schreiben, das sollte sie auch.Beim zu erwarteten Besuch der "grünen Männlein" (Aliens?) sollte sie dann auch dabei bleiben. Deren Besuch ist kostenlos, außer Dein Mädel spricht eine Einladung zum Tee aus. Dieser Teeparty solltest Du selbstverständlich nicht beiwohnen. Eingepreist wird alles komplett in den 28,50, die sich aus Gebühren und Porto zusammensetzen und dem Bußgeld aufgeschlagen werden, sollte man Dich dennoch entlarven. Aber Achtung: Es gab Fälle, in denen auch die Benachrichtung über die Nichtauflage eines FB in Rechnung gestellt wurde.Obwohl einige spezielle Forenteilnehmer hier dem keinen Glauben schenken. Zudem kann ein FB auch auf mehrere/alle Fahrzeuge angeordnet werden. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted March 25, 2016 Report Share Posted March 25, 2016 Seit ihr Verlobt? Nur dann hat sie ein Aussageverweigerungsrecht. Hinweis ich kann nichts erkennen ist immer möglich, die Bildqualität ist entscheident.FB ist möglich, aber bei +27 km/h nicht zu erwarten. Gebühr für FB bis 200 €. Quote Link to post Share on other sites
everydayfun 1 Posted March 25, 2016 Author Report Share Posted March 25, 2016 Hallo und Danke! Verlobt ja , aber nicht notariell oder so. Mündlich, und das halt seit sehr längerem. Fahrtenbuch, okay ich dachte man muss das nur führen, warum kostet das was und kann ich bei Auferlegung, wären ja 200 Euro - immer noch den Verstoß 1 Punkt und 130 Euro zugeben?Danke an alle.Ab wie schnell, gibt es so ein Fahrtenbuch? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted March 25, 2016 Report Share Posted March 25, 2016 Verlobung kann mündlich erfolgen, kein Problem.Zurück kannst du nicht. Erst nachdem der Verstoss verjährt ist wird ein Fahrtenbuch angeordnet. Ob ein FB in diesem Fall tatsächlich angeordnet wird kann niemand sicher vorher sehen. Quote Link to post Share on other sites
Klaus62 1 Posted March 26, 2016 Report Share Posted March 26, 2016 Hallo everydayfun Tendiere dazu, das Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht. schön von dir und deiner Verlobten, denn dadurch wird die Arbeit der Ermittler erleichtert. Sie wissen nun wo sie zu suchen haben Meine Mädel könnte ja trotzdem noch dazu schreiben, dass das Foto nur halb ist und ihr für eine zweifelsfrei Identifikation unzureichend ist. das Original ist gestochen scharf Das Bild zeigt mich ab der Nase aufwärts mit Hand/Faust und Lenkrad Nasenabwärts. und du meinst wirklich, dass das nicht reichen sollte? der Gutachter bei einer evtl Verhandlung (den DU übrigens bezahlen musst!) wird darüber lächeln zu deiner eigentlichen Frage folgendes Kostet dieser Ermittlungspass extra, das ist in den 28,50€ Gebühren dabei und kann ich bei Auferlegung, wären ja 200 Euro - immer noch den Verstoß 1 Punkt und 130 Euro zugeben? nein, der Drop ist dann gelutscht Fahrtenbuch is auch kein Problem, das Auto wird 2-3x im Monat gefahren. ein Fahrtenbuch ist nicht auf das Fahrzeug bezogen!! 1 Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted March 26, 2016 Report Share Posted March 26, 2016 Zeugnisverweigerungsrecht bei Verlobten finde ich interessanter wenn man nicht zusammen wohnt. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist eben nicht unbedingt für StVO Ordnungswidrigkeiten gemacht - da ist es teils wie ein Fingerzeig. ein Fahrtenbuch ist nicht auf das Fahrzeug bezogen!!Grundsätzlich wird meines Wissens aber "das" Fahrzeug genommen. Es gibt Ausnahmen für weitere/anderes oder auch ein Urteil "länger weil Winter und Motorrad dann weniger gefahren wird". Sonst habe ich Klaus nichts hinzuzufügen. OT: Verlobung: Auch wenns kein Kranzgeld mehr gibt: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1298.html ff Teuer kann sowas doch werden. 1 Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted March 26, 2016 Report Share Posted March 26, 2016 Sofern der Verstoss nicht zu einem Fahrverbot führt, sollte überlegt werden, ob man sich die Trickkiste nicht für den Moment, wenn es wirklich einmal ernst wird, aufhebt. Die Behörden sind nicht blöd und kennen die allermeisten Tricks. Warum also mit Kanonen auf Spatzen schießen, wenn es nicht wirklich unumgänglich ist? 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted March 26, 2016 Report Share Posted March 26, 2016 Zeugnisverweigerungsrecht bei Verlobten finde ich interessanter wenn man nicht zusammen wohnt. Ich gehe davon aus, dass die Verlobten zusammen leben, Zitat: "Da die grünen Männlein wahrscheinlich im Einwohnermeldeamt nach Personen im Haushalt schauen oder selber gucken kommen (muss ja offiziell nicht da sein) könnte ich evtl. entlarvt werden, wenn das Blitzerfoto denen als vergleich dafür ausreicht". Quote Link to post Share on other sites
Klaus62 1 Posted March 27, 2016 Report Share Posted March 27, 2016 Hallo andicorsa Grundsätzlich wird meines Wissens aber "das" Fahrzeug genommen. Paragraph 31a der StVZO sagt : für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 27, 2016 Report Share Posted March 27, 2016 ein Fahrtenbuch ist nicht auf das Fahrzeug bezogen!!Das ist falsch. Den entsprechendenParagraph 31a der StVZO sagt : für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeugehast Du ja schon selbst gefunden. Quote Link to post Share on other sites
Klaus62 1 Posted March 27, 2016 Report Share Posted March 27, 2016 ein Fahrtenbuch ist nicht auf das Fahrzeug bezogen!!Das ist falsch. Den entsprechendenParagraph 31a der StVZO sagt : für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeugehast Du ja schon selbst gefunden.Hallo Biber da hab ich mich falsch ausgedrückt, richtig ich hätte schreiben sollen" auf das eine Fahrzeug bezogen " Danke für deine Aufmerksamkeit Quote Link to post Share on other sites
dustinb 0 Posted April 1, 2016 Report Share Posted April 1, 2016 Sofern der Verstoss nicht zu einem Fahrverbot führt, sollte überlegt werden, ob man sich die Trickkiste nicht für den Moment, wenn es wirklich einmal ernst wird, aufhebt. Die Behörden sind nicht blöd und kennen die allermeisten Tricks. Warum also mit Kanonen auf Spatzen schießen, wenn es nicht wirklich unumgänglich ist?Genau meine Meinung! Wenn ich schon zu schnell fahr dann muss ich auch mit den Kosequenzen leben. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted April 1, 2016 Report Share Posted April 1, 2016 Genau meine Meinung! Wenn ich schon zu schnell fahr dann muss ich auch mit den Kosequenzen leben. Aha. Und warum genau bist du hier ? Übrigens, herzlich willkommen im Radarforum. Quote Link to post Share on other sites
everydayfun 1 Posted May 4, 2016 Author Report Share Posted May 4, 2016 Hallo zusammen, saßen letztens beim Kaffee draußen, als da plötzlich zwei Gestalten um die Ecke bogen und uns beim Kaffee störten. Die meinten, ich sähe dem auf dem Foto ähnlich. Naja, Daten gegeben und Verstoß nicht zugegeben. Anhörungsbogen bekommen und folgendes mitgeteilt: "Waren Sie der verantwortliche Fahrzeugführer: Weiß ich nicht, da die Person auf dem Bild nicht eindeutig erkennbar ist.Das Bild zeigt nur die Augenpartie ab der Nase aufwärts, jedoch nicht das ganze Gesicht. Ich habe noch einen Bruder, welcher mir ähnlich sieht. Haben Sie noch ein schärferes Bild oder gar bunt :-) ?? " Darauf hin hab ich ein neues vergrößertes Bild s/w bekommen. Naja, ich bin schon erkennbar, nur halt ab der Nase aufwärts. Frage: Muss ich mich selbst identifizieren oder ist das deren Aufgabe? Wenn ich nicht antworte, dann müsste der Bescheid kommen oder wenn die sich nicht sicher sind halt gar nichts und die Sache verläuft im Sand. Oder muss ich zu dem Bild antworten? Danke und Grüße Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted May 4, 2016 Report Share Posted May 4, 2016 Frage: Muss ich mich selbst identifizieren oder ist das deren Aufgabe? Wenn ich nicht antworte, dann müsste der Bescheid kommen oder wenn die sich nicht sicher sind halt gar nichts und die Sache verläuft im Sand. Ich denke die haben dich. Ich würde die o,70 € Porto sparen und auf den BGB warten - und dann zahlen. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 4, 2016 Report Share Posted May 4, 2016 Hallo, everydayfun, Du kannst es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, bei der ein Gutachter dann bestätigt, dass die Person auf dem Bild die gleiche ist, wie die, die ihm auf der Armesünderbank gegenübersitzt (Du ) und dann kannst Du irgendwann später neben dem Bußgeld noch die Gerichts - und vor Allem die Gutachterkosten zahlen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted May 5, 2016 Report Share Posted May 5, 2016 Moin Moin Frage: Muss ich mich selbst identifizieren oder ist das deren Aufgabe? Das ist schon unsere Aufgabe.Die positive Identifizierung durch einen GA kostet allerdings nicht unser Geld - immerhin einen vierstelligen Betrag. Gruß Quote Link to post Share on other sites
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