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Vor Bab Baustelle Mit 52 Zuviel Gelasert


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Hallo,

Bin auf der BAB vor einer Baustelle (von 2 auf eine Fahrspur) mit angeblich 132 statt der erlaubten 80 km/h gelasert worden. Unabhängig davon dass die Aktion m.E. einen reine Abzockaktion war ( kaum Verkehr, Fahrspuren nicht verengt in der Baustelle, kein Baubetrieb, Zone vor Baustelle - in der ich gelasert wurde - nach rd, 20km ohne Tempolimit und in einer Kurve):

- Fahrer (ich) wurde festgestellt, habe aber sonst keine Angaben gemacht ausser Personalien

- weiss, was mch laut Katalog erwartet

- habe seit 25 Jahren den FS und seit 20 Jahren keinerlei Punkte.

 

Was würdet ihr jetzt machen wenn der Bogen kommt (kommt der überhaupt, da ich ja festgestellt wurde)?

Anwalt einschalten? Habe keine Lust auf Fahrverbot oder ist das aus eurer Sicht unabwendar?

 

Danke für Tipps.

Jo

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:geheim:

.....- habe seit 25 Jahren den FS und seit 20 Jahren keinerlei Punkte.......................

 

Es gibt welche, die toppen das noch bzw. sind auch so lange noch nie erwischt worden.

 

 

.....Habe keine Lust auf Fahrverbot oder ist das aus eurer Sicht unabwendar?.........

Wenn du als Fahrer feststehst, ist das Ding zu 99,9% durch.

 

 

Deine Abzock-Argumente in allen Ehren, aber + 52 km/h im Baustellenbereich sind schon ne Hausnummer.

 

Anschließend jammern ist uncool, der Risiken sollte man sich vorher bewusst sein :geheim:

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Ja, Du bist hier eben im Radarforum. Herzlich willkommen...

 

PorscheTurbo hat insoweit Recht, daß - da Du als Fahrer festgestellt wurdest - die Sache diesmal wohl gelaufen ist. Obwohl es nicht im, sondern vor dem Baustellenbereich war. Also eine kleinere Hausnummer.

Du wurdest also (hand)gelasert auf der BAB und dann angehalten? Das hört man nicht oft, vielleicht kannst Du das erläutern?

 

Im Prinzip bleiben Dir jetzt nur wenige Möglichkeiten. Die Messung anzweifeln und versuchen Mess- oder andere Fehler zu entdecken wäre eine. Die Erfolgsaussicht musst Du abwägen. Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung vielleicht möglich. Dazu bedarf es eines versierten Verkehrsrechtsanwaltes.

 

Die andere Möglichkeit wäre, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld zu tauschen. Darauf kann sich die Behörde einlassen, muss aber nicht. Auch hier kannst Du es letztendlich auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Meist signalisiert der Richter im Termin, wie er über die Sache denkt. Dann kannst Du den Bußgeldbescheid immer noch akzeptieren. Kostet jedoch Gebühren.

 

Für die nächste Zeit würde ich zudem darauf achten, nicht mit +25 km/h geblitzt zu werden. Und dazu eventuell technische Unterstützung nutzen.

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Moin Moin

 

 

... einen reine Abzockaktion war ...

Warum nur jammern die allermeisten Erwischten hinterher rum und meckern über angebliche Abzocke?

 

 

Habe keine Lust auf Fahrverbot

Ach nee - mal mit vorherigem Nachdenken versucht?

 

 

Die andere Möglichkeit wäre, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld zu tauschen. Darauf kann sich die Behörde einlassen, muss aber nicht.

Zum Glück ist das "Tauschen" nicht so einfach. Da müssen schon richtig triftige Gründe vorliegen.

Und selbst wenn sie vorlägen, gäbe es andere Dinge zu bedenken - Fahrer einstellen - ÖPNV - und anderes mehr

 

Wäre ja auch extrem doof für die armen, wenn sich die finanziell "besser" gestellten vom Fahrverbot freikaufen könnten.

 

 

Gruß

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Hi,

mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kommt da keine Anhörung mehr, da du ja vor Ort die Möglichkeit hattest, dich zu äußern.

Das Argument mit den "plötzlich 80" zählt mE auch nicht, da ebenfalls vorher sicherlich ein Geschwindikgkeitstrichter von 120 - 100 - 80 bestand (zusätzlich zu den Gefahrzeichen "Baustelle").

Keine Punkte zu haben, ist auch keine Leistung sondern sollte den Normalzustand darstellen.

Auch kenne ich keine Regel, wonach eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gilt, wenn wenig Verkehr herrscht und eine Baustelle gerade "augenscheinlich" leer ist.

 

Wenn du also keine besseren Argumente vorbringen kannst, sehe ich keine Chance, dass keine FV verhängt wird.

 

Gruß

HaWeThie

 

PS: Willkommen im Forum

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Mal eine Frage an die Experten:

 

Nach einem Geschwindigkeitstrichter auf 80 km/h wegen einer erkennbaren Baustelle,

wie wahrscheinlich ist es da bei + 52 km/h "drüber", dass Vorsatz vorgeworfen und

das Bußgeld "angemessen" erhöht wird?

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Da von einer Wahrscheinlichkeit sprechen zu wollen, wäre wie Kaffeesatz lesen. Die eine Bußgeldstelle bewertet es so, die andere eben so. Ausgeschlossen ist es sicherlich nicht, aber inwieweit wahrscheinlich oder auch nicht, wüßte ich nicht zu sagen.

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Bin auf der BAB vor einer Baustelle (von 2 auf eine Fahrspur) mit angeblich 132 statt der erlaubten 80 km/h gelasert worden. Unabhängig davon dass die Aktion m.E. einen reine Abzockaktion war ( kaum Verkehr, Fahrspuren nicht verengt in der Baustelle, kein Baubetrieb, Zone vor Baustelle - in der ich gelasert wurde - nach rd, 20km ohne Tempolimit und in einer Kurve):

- Fahrer (ich) wurde festgestellt, habe aber sonst keine Angaben gemacht ausser Personalien

- weiss, was mch laut Katalog erwartet

 

Es sind Osterferien: 1. Laser auf BAB, 2. Auto muss angehalten worden sein. 3. Aussage Fahrspur nicht verengt (warum auch bei nur noch einer Spur), keine Bauarbeiten: woher ist das vor der Baustelle bekannt.

Ich glaube dem TE den Vorgang - so - nicht.

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Also ich konnte eine deratige Aktion auch letztens von der Gegenspur beobachten, müsste die A20 gewesen sein. Wie schon gesagt, abgesehen von einem sehr fähigen Anwalt + Gutachter sehe ich hier keine nennenswerten Chancen.

 

Wie sehr die Aktion gerechtfertigt war, mag ich nicht beurteilen. Rechtlich ist die Sache klar. In Bayern würde es wohl Vorsatz werden, aber das finanzielle ist für die meisten ja ohnehin zweitrangig..

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neulich bin ich an so einer Stelle vorbeigekommen: Es war wohl am Tage vorher ein LKW-Unfall passiert und da war eine Fahrspur blockiert, die andere nicht verengt und

soweit ich mich erinnere wurde dies Stelle als "Baustelle" angekündigt. Die Schilder waren diese elektronischen Anzeigetafeln, mit Pfleilen, sodass man sieht welche Fahrspur

wegfällt, und man sich rechtzeitig einordnet. Es war auch kein Mensch auf der "Baustelle" zu sehen, nur allerlei Unrat lag herum, daher war noch die Fahrspur gesperrt.

 

Man hätte dort Problemlos weiter auf 60 reduzieren können, und dann die Fahrer rausziehen.

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Bin auf der BAB vor einer Baustelle (von 2 auf eine Fahrspur) mit angeblich 132 statt der erlaubten 80 km/h gelasert worden. Unabhängig davon dass die Aktion m.E. einen reine Abzockaktion war ( kaum Verkehr, Fahrspuren nicht verengt in der Baustelle, kein Baubetrieb, Zone vor Baustelle - in der ich gelasert wurde - nach rd, 20km ohne Tempolimit und in einer Kurve):

- Fahrer (ich) wurde festgestellt, habe aber sonst keine Angaben gemacht ausser Personalien

- weiss, was mch laut Katalog erwartet

 

Es sind Osterferien: 1. Laser auf BAB, 2. Auto muss angehalten worden sein. 3. Aussage Fahrspur nicht verengt (warum auch bei nur noch einer Spur), keine Bauarbeiten: woher ist das vor der Baustelle bekannt.

Ich glaube dem TE den Vorgang - so - nicht.

 

1. Gab und gibt es, mich hat es mal am Brandenburger Ende der A115 erwischt (vor dem Umbau). 2 Parkplatz, Sperrfläche, leere Baustelle, ..., 3. auf einer Landstraße darf mit direktem Gegenverkehr 100 gefahren werden, sollte als bei einer ähnlich breiten Fahrspur auch auf einer BAB möglich sein, wieso er vorher wusste weiß ich auch nicht.

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Wenn das ne eher "dauerhafte" Baustelle ist und lange vorher per Baustellen-Vorankündigung-Schild angekündigt ist reichen auch bei "unbegrenzt" ein (100) und ein (80) Schild.
Die (120) sind es nur grundsätzlich= in der Regel nach "unbegrenzt".

 

Aber naja, da muß man eben ein bischen mehr vom Gas oder gar leicht Bremsen wegen "den 20 km/h".

 

Und bei nicht Vorankündigung sind es (120) - die man am Schild erreicht haben muß. Und frühestens nochmal 400 Meter später die (80).

Kann man das nicht leisten - sollte man es lassen.

Will man das nicht leisten - selber schuld.

 

 

Warum (80)?

 

- Macht Sinn bei einer Spur weil LKW dürfen sowieso nicht schneller und dann fühlt sich keiner benachteiligt.

 

- Spurwechsel an einer Engstelle.

 

- ist vielleicht doch mal mehr Verkehr

 

- ist vielleicht doch mal nen Bauarbeiter unterwegs.

 

 

Mit Gegenverkehr könnte es sogar (60) werden. ;)

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Hallo, rth,

1. Laser auf BAB, 2. Auto muss angehalten worden sein

zumindest Punkt 1 und 2 finden bei uns annähernd täglich (und vor Allem in der Nacht) statt und sind nichts ungewöhnliches.

 

Auf einer BAB?

Danke für die Info.

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Moin Moin

 

 

Hallo, rth,

1. Laser auf BAB, 2. Auto muss angehalten worden sein

zumindest Punkt 1 und 2 finden bei uns annähernd täglich (und vor Allem in der Nacht) statt und sind nichts ungewöhnliches.

Auch bei den Autobahnwachen meiner Behörde ist das nicht ungewöhnlich und wird auch bei Tag durchgeführt.

 

 

Gruß

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Moin zusammen,

ich habe einen Freund, dem es ähnlich ergangen ist. Vor einem Tunnel auf einer BAB in Düsseldorf, 80 erlaubt mit 160 per Handlaser gemessen, angehalten Führerschein vor Ort eingezogen, zum Glück war seine Frau im Besitz eines Führerscheines und konnte den Wagen übernehmen. Also hattest Du noch Glück im Unglück. Das Fahrverbot wird leider kommen, persönlich kann ich Deinen Ärger verstehen, jedoch haben die Forumsbrüder auch recht -denn wir kennen alle die Regeln... .Sicher wäre so mancher bei entsprechender Ablenkung auch ins Netz gegangen.

 

Also mein Tipp: Ertrage es wie ein Mann!

 

Trotzdem frohe Ostertage wünscht Dir

Ferdi

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.......Sicher wäre so mancher bei entsprechender Ablenkung auch ins Netz gegangen.............

Ablenkung? Das sollte hoffentlich nicht die Ursache sein.

 

Wenn sich jemand so ablenkt oder ablenken lässt, dass er weder die großen weißen Schilder mit dem Roten Rand,

noch eine Baustelle mehr wahrnimmt, stellt sich mir die Frage, ob er überhaupt zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist.

 

Wer weiß, was er dann sonst noch alles übersieht :schreck:

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Passiert mir ab und zu auch, man rollt dahin auf der Landstraße, mal gilt 100, dann wieder 70 so im ständigen hin und her, wenn ich dann nicht mit Headupdisplay unterwegs bin, spreche ich mich nicht davon frei mal schneller als 70 zu sein.

 

Aber mein Porschekollege liegt natürlich richtig, mit der Aussage darf nicht passieren...!

 

 

Grüße von

Ferdi (der seine Schwächen zugibt)

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Passiert mir ab und zu auch, man rollt dahin auf der Landstraße, mal gilt 100, dann wieder 70 so im ständigen hin und her, wenn ich dann nicht mit Headupdisplay unterwegs bin, spreche ich mich nicht davon frei mal schneller als 70 zu sein.

Zwischen "mal gilt 100, dann wieder 70 ..... mal schneller als 70 zu sein" und "160 bei 80 im Tunnel" liegen aber Welten! Bei letzterem muß man einfach merken, daß man deutlich zu schnell ist. Wer das bei was für einer Ablenkung auch immer nicht merkt, sollte sich lieber fahren lassen und den Führerschein abgeben!

 

 

@Ferdinand: an deiner Geschichte stimmt was nicht.

in D wird die Pol. bei einer Owi. den FS nicht einziehen.

Es sei denn, er hat noch ein paar wesentliche Aspekte unterschlagen, die letztlich maßgeblich für die Sicherstellung des Führerscheins waren. Allerdings - und da stimme ich Dir zu - würde man sich dann nicht mehr im Bereich einer Owi bewegen.

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... Vor einem Tunnel auf einer BAB in Düsseldorf, 80 erlaubt mit 160 per Handlaser gemessen, ot wird leider

 

Ich kenne keiner Tunnel auf einer BAB in Deutschland mit :nolimit:. In der Regel gilt :80:

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...das genau war ja auch das Problem, er wollte schön den Schwung nutzen und ausrollen lassen -und dann kam die Kelle!

Sein Anruf bei mir mit "dürfen die das überhaupt, im Tunnel MICH anhalten (!?!)" hat mein Mitgefühl doch etwas gemindert.

Manche Menschen sind halt trotz klarem Unrecht auf Krawall gebürstet.

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...das genau war ja auch das Problem, er wollte schön den Schwung nutzen und ausrollen lassen -..............

 

Welchen Schwung und für was?

 

Dann war er ja wohl schon vor dem Tunnel deutlich zu schnell, oder gilt auf den Autobahnen im Stadtgebiet von Düsseldorf :nolimit: ???

 

Gemessene 160 sind bei den meisten Fahrzeugen fast 170 auf dem Tacho.

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