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Polizei Rlp Rüstet Auf: Verkehrsdirektionen Jetzt Mit Vidit Vks Aus Bi


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Hallo, Shelby,

 

welche Delikte würden Dir denn da vorschweben?

 

Zu den Geräten:

 

Diese werden in aller Regel nur bei der Autobahnpolizei und somit auf den Autobahnen eingesetzt und da machen sie durchaus Sinn.

 

Hier geht es nicht um den monetären Effekt, sondern darum, Verkehrsteilnehmer zu erziehen, einen ausreichenden Abstand zum Vordermann einzuhalten.

 

Im Gegensatz zu den "hohen Tieren" bei der Polizei und den Politikern behaupte ich nämlich, dass ein zu geringer Sicherheitsabstand auf der Autobahn mit weitem Vorsprung Hauptunfallursache Nummer 1 ist und danach die nicht angepasste Geschwindigkeit (nicht zu verwechseln mit Geschwindigkeitsüberschreitung).

 

Wirklich amortisieren würden sich die Anlagen, wenn es uns mit ihrer Hilfe gelingen würde, dass die VT dauerhaft einen ausreichenden Abstand einhalten, denn dann würde es wesentlich weniger Unfälle und wesentlich weniger unfallbedingte Staus geben (und dabei auch weniger staubedingte Unfälle :victory: ).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

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Richtig, das Problem ist, dass die Auswertung des Materials mehr als doppelt solange dauert wie die Aufnahme, obwohl ja nur die tatsächliche Verdachtsfälle von dem System aufgezeichnet werden.

 

Bereits dieses Problem verhindert den breiten Einsatz des Gerätes.

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Richtig, das Problem ist, dass die Auswertung des Materials mehr als doppelt solange dauert wie die Aufnahme, obwohl ja nur die tatsächliche Verdachtsfälle von dem System aufgezeichnet werden.

 

Bereits dieses Problem verhindert den breiten Einsatz des Gerätes.

 

Weißt du wie die VD Koblenz vorher gearbeitet hat? JVC & Nassbildfilm ist das Stichwort... In meinem Avatar siehst du die Anlage dazu.

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Gut!!

 

zu geringer Abstand muss (hart) verfolgt werden!

 

Das stimmt natürlich! Seit die Maschinen 2014 in Bayern im Einsatz sind landen erheblich weniger Motorblöcke in fremden Kofferräumen*

Umgekehrt in Italien oder Frankreich, wo so etwas überhaupt nicht kontrolliert wird, sind solche Unfälle ja Alltag*

 

Auf eine "erfolgreiche" Brückenhockerei!

 

 

*denk ich jetzt mal

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Hallo, Gast 225,

 

tja, woran mag das wohl liegen, dass man so akribisch vorgehen und dass man immer mehr hieb - und stichfeste Beweise bringen muss? :abwarten::abwarten::abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Nö. das liegt eher an der Technik. Da diese ja im Nachgang eingemessen werden müssen.

Also Strich hinziehen, klick, Strich hinziehen klick.

 

Kennzeichen prüfen, Fotos auswählen usw.

 

Kostet halt eine Menge Zeit das alles.

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Moin Moin

 

 

Kostet halt eine Menge Zeit das alles.

 

Und dem Betroffenen hoffentlich viel Geld und u.U ne Monatsfahrkarte

 

Und da sagt man immer das wir keine Verkehrssicherheitsarbeit betreiben und nur "abzocken"

 

 

Gruß

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Ich sage mal zumindest werden die Prioritäten falsch gesetzt.

 

Wie Nachteule so schön sagte, sollte man sich die Hauptunfallursachen ansehen und diese bekämpfen.

 

Und das ist idR nicht die Überschreitung der zHv, sondern Abstand, Rotlicht, unabgepasste Geschwindigkeit, vielleicht auch Mobiltelefon.

Ebenso lassen sich in vielen Sachen die Verletzungen verursachen zumindest deren Schwere reduzieren - Gurt etc.

 

Warum nutzt man nicht verstärkt auch mal die Videowagen zur Rotlichtkontrolle.

Hier ein schönes Beispiel dafür, allerdings rund 10 Jahre alt

http://www.blitzer.de/karte#id:774394 (Leider nicht auf meiner HP, da die beim Neuaufsetzen vergessen wurde; muss ich mal nachholen, die Originale sind ja noch da)

 

Stellt euch an eine Lichtzeichenanlage und spätestens beim dritten Wechsel fährt einer bei Rot. An manchen Ampeln ist dies noch schlimmer.

 

Wenn ich mir allein die Zahlen der erlebten Stellen ansehe, dann kann ich die Rotlichtüberwachung an gut einer Hand abzählen (oben der Link, einmal Jena, einmal Apolda und dann müsste ich schon überlegen.

Im Vergleich dazu habe ich mindestens 1.000 verschiedene Orte mit Geschwindigkeitskontrollen gesehen und Messungen wohl an die 10.000 bis 15.000 (alles natürlich mobil).

 

Auch wenn sicherlich mehr Kontrollen stattfinden. Das Missverhältnis ist schon zu auffällig.

 

Auch bei den Starenkästen ist dies nicht anderes.

Edited by Gast225
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Das Problem mit der Videoüberwachung zur Rotlichtkontrolle nennt sich Datenschutz. Einschalten erst bei konkreten Verdacht ist bei der Aufnahmeverzögerung eigentlich unmöglich. Und das Fahrzeug so zu positionieren, dass die Kennzeichen nicht lesbar sind, die Ampel aber sichtbar ist, ist meist nicht machbar. Zumal die Position so gewählt werden muss, das eine Anhaltung möglich ist.

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Naja 3 bis 5 Sekunden sollten schon reichen um von Pause auf Play zu gehen (Gelbphase).

 

Problem mit dem Datenschutz gibt es da auch nicht, denn die Gelbfahrt ist ja auch schon ein Verstoß.

 

Und ein Anhalteplatz, notfalls mit zweiter Einheit lässt sich immer finden.

Man muss ja nicht jede Ampel überwachen.

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Hallo, Gast225,

 

Du stellst Dir das leider recht einfach vor, zu einfach.

 

Beginnen wir mal mit dem Aufstellort der Videostreife.

 

Diese muss so stehen, dass die Ampelschaltung, das ankommende Fahrzeug und dann auch das bei Gelb oder Rot passierende Fahrzeug deutlich zu sehen und aufzunehmen sind.

 

Das heißt: Die Streife muss zwingend vor der Ampel positioniert werden.

 

Fährt jemand bei Rot über die Kreuzung, müssen die Kollegen unverzüglich hinterherfahren, und das lässt sich an vielbefahrenen Straßen und Kreuzungen kaum machen, zumal sie ja auch mit Wegerechten die Kreuzung bei Rot passieren müssen, ohne sich und andere zu gefährden.

 

Wenn man so etwas überwacht, braucht man also schon mindestens eine zweite Streife, die nach der Kreuzung steht oder man muss eine geeignete stationäre Kontrollstelle haben, um das Fahrzeug sofort nach dem Verstoß anhalten zu können.

 

Somit also sehr personalintensiv und nur selten machbar (findet aber trotzdem in regelmäßigen Abständen in ähnlicher Form bei allen mir bekannten Dienststellen statt).

 

Es geht nur eben nicht alle paar Tage, so, wie es eigentlich notwendig wäre.

 

Ein Rotlichtblitzer ist deshalb wesentlich effektiver und kostengünstiger (und komme mir bitte niemand damit, dass es Abzocke ist, Rotlichtfahrer festzustellen).

 

Nehmen wir nun den Datenschutz:

 

Wenn die Streife jeden Fahrer, der bei Gelb auf die Kreuzung zufährt, filmt, mit der Absicht, ggf. einen Rotlichtverstoß zu dokumentieren, kommt sie in Konflikt mit dem Videourteil, denn gefilmt werden darf erst, wenn eindeutig damit zu rechnen ist, dass ein Verstoß stattfindet.

 

Das hat man nicht bei Gelblicht, denn die meisten schaffen es ja, bei Gelblicht zu halten.

 

Die Forderung nach mehr Rotlichtkontrollen durch Polizeibeamte ist demnach der falsche Ansatz.

 

Rotlichtfahrten lassen sich wesentlich besser durch die stationären Blitzer dokumentieren und deshalb sollte man fordern, dass nicht nur an wenigen speziellen Kreuzungen, sondern möglichst an jeder ampelgeregelten Kreuzung Rotlichtblitzer installiert werden.

 

Diese mobilen Kontrollen durch die Kollegen haben allerdings einen beabsichtigten Nebeneffekt: Man stellt nicht nur Rotlichtfahrer fest, sondern hat nicht selten noch einen "Beifang", wie z. B. Drogen - oder Alkoholfahrt, Verstoß gegen das PflVersG usw.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Sicherlich ist dies Personalintensiv. Aber darf dies ein grund sein, um nicht ebenso Unfallursachen und damit Schwerstverletzte und Tote zu verhindern.

 

Und ob nun bei einer Laserkontrolle fünf Personen herumstehen, macht doch jetzt auch keinen Unterschied.

 

Nachfahren mit dem Provida oder Vdista muss da keiner.

 

Starenkästen sind auch in Ordnung, nur will man wirklich alle Kreuzungen damit zupflastern.

--------

Und zum Datenschutz. Auch die VKS zeichnet ja nur Verdachtsfälle auf, welche im Nachhinein ausgewertet werden müssen. Und genau solche Verdachtsfälle kann man auch beim Umschalten von Gelb auf Rot aufnehmen und hinter her auswerten.

http://www.stadt-naumburg.de/Radarfotos/Thueringen/Verkehrssicherheitstag/Verkehrssicherheitstag_Hermsdorf_2015/20312_1.html (Beispiel VKS mit Erläuterung-nach unten scrollen)

Schau dir noch einmal meinen Link aus Gera oben an. Notfalls stellt man sich eben mit einer Videokamera hin, wenn man den Wagen nicht so unauffällig parken kann.

 

Und im übrigen bei der Section Controll in Niedersachsen, werden dann ja auch regelmäßig Datenschutzverstöße begangen, denn dort zeichnet man jedes Fahrzeug inklusive Kennzeichen auf.

B 6 zwischen Laatzen und Gleidingen (Section, Control, Abschnittskontrolle, Point to Point Messung)

 

 

Edit: Auch bei der VKS erfolgen ja Daueraufnahmen bei den Fernkameras. Auch hier könnte ich problemlos die Kennzeichen auslesen.

Der silberne Wagen kommt übrigens aus Potsdam. Und das habe ich damals aus zwei Metern auf dem Monitor abfotografiert.

Soviel dazu.

Edited by Gast225
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Kann die Polizei Mendig mit dem erheblichen technischen Aufwand, den sie treibt, vielleicht auch Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot und rücksichtslose Spurwechsel feststellen? Oder geht es ihr gar nicht darum, "Verkehrsteilnehmer so zu erziehen", daß sie solche Fahrfehler unterlassen? :huh:

 

Umgekehrt in ... Frankreich, wo so etwas überhaupt nicht kontrolliert wird, ...

... ist mir vor kurzem aufgefallen, wie bereitwillig die Fahrer auf die rechte Spur wechseln.

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Hallo, Gerre,

 

die Frage ist doch eher, ob und wann es sich um einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot handelt und ob die Gerichte bei einer Anzeige oder Verwarnung (meistens hat man nämlich nicht mehr als einen verwarnbaren Verstoß) überhaupt der Anzeige folgt.

 

Für einen Großteil der Verkehrsteilnehmer ist man ja schon ein Mittelspurblockierer, wenn man zu seinem Vordermann einen Abstand von mehr als 60 - 70 m bei 120 km/h einhält und nicht in Lücken zwischen zwei Fahrzeugen auf dem rechten Fahrstreifen einschert, die nur etwa 100 - 150 m lang sind.

 

Für Dich auch?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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die Frage ist doch eher, ob und wann es sich um einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot handelt und ob die Gerichte bei einer Anzeige oder Verwarnung (meistens hat man nämlich nicht mehr als einen verwarnbaren Verstoß) überhaupt der Anzeige folgt.

 

 

Ahoihoi,

 

also mit dem Verstoß´ist das so eine Sache. Ich hatte selbst einmal jemanden angezeigt, der auf einer BAB mit 100 auf der linken Spur gefahren ist. Die BAB war 3-Spurig und es war kein Verkehr. Lediglich alle 3-4 km sah man ein Auto auf der rechten Spur. Die mittlere Spur war völlig unbenutzt. Der VT wollte also gezielt die Leute dazu zwingen hinter ihm zu fahren oder ihn rechts zu überholen. Ein klarer Fall von Nötigung. Wir (ich war Beifahrer und war mit einem Freund unterwegs) hatten uns die Mühe gemacht alles aufzuschreiben was wir sehen konnten, damit es für eine Anzeige reicht.

 

Gerade für einen solchen Tatbestand ist es nötig einen Vorsatz zu sehen und den sahen wir: Er schaute öfter in den Rückspiegel und als wir mal neben ihn fuhren sahen wir auch, dass er es mehr als lustig fand und hat Grimassen gezogen und provoziert.

 

Keine 2 Monate später war ein Gerichtsverfahren, in dem es dann darum ging, ob der Fahrer uns nötigte oder eben nicht. Das Problem was hier auftauchte war dann, dass der Angeklagte auf einmal ein Gutachten hervorbrachte in dem es hieß "Die Scheiben des Fahrzeuges sind so getönt, dass man überhaupt nicht von hinten die Bewegungen eines Kopfes erkennen könne". Ein Schlag ins Gesicht, denn wären diese getönt gewesen, so wäre es mir auf jeden Fall aufgefallen. Jedenfalls ging der Junge mit seinem Führerschein nach Hause. Ich hoffe aber, dass er jetzt wenigstens die rechte Spur benutzt, wenn er mit 100 gemütlich fahren möchte.

 

 

Zur Rotlichtüberwachung:

 

gibt es nicht mittlerweile mobile Messgeräte für die Überwachung von Ampeln?

 

LG f1f2

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Zu den MSB nur soviel, Kamera vom Beifahrersitz nehmen, daneben fahren, Fotos machen wirkt da Wunder.

Die nächste Lücke wird dann genutzt.

 

zu Dako

 

Hat sich in der Praxis wohl nicht bewährt, da der Aufbau viel zu umständlich ist.

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Hallo, F1F2,

 

selbst, wenn das AG den Fahrer verurteilt hätte, wäre er in einer Berufungsverhandlung mit einem kompetenten Anwalt vermutlich vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden.

 

Um jemanden zu nötigen, muss nach gängiger Rechtsprechung mehr vorliegen, als nur ein dauerhafter Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

 

Unter anderem müsste man dem Fahrer z. B. nachweisen können, dass er den nachfolgenden Verkehr disziplinieren wollte, indem er die linke Spur blockiert und er müsste dann z. B. Überholversuche Deinerseits durch Linksausscheren bzw. nach links ziehen mit seinem Fahrzeug verhindern und des Weiteren müsste er erheblich bzw. deutlich erkennbar zu langsam fahren.

 

Wenn 100 erlaubt sind und er fährt mit 100 auf dem linken Fahrstreifen, wirst Du eine Nötigung vor einem OLG bestimmt nicht durchbekommen, wenn sonst nichts vorliegt.

 

Hallo, Gast225,

 

das mag vielleicht bei einem Großteil der Fahrzeuglenker funktionieren, aber nicht bei allen.

 

Wer sattelfest ist und weiß, dass er rechtmäßig handelt, den interessiert es nicht die Bohne, ob ihn jemand mit der Kamera provozieren will.

 

Im Gegenteil: Sollte dieser Fahrer eine Anzeige erstatten, müsste er je nach Sachlage sogar mit einer Gegenanzeige rechnen, z. B. wegen falscher Verdächtigung.

 

Vereinzelt gerät man sogar an solche Choleriker, denen dann alles egal ist, Hauptsache, sie bekommen Dich zu fassen und können Dir tatkräftig klar machen, dass sie sich im Recht fühlen und dass sie nicht fotografiert werden wollen.

 

Ist es das Risiko wert?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule

 

Ich hatte den SV etwas verkuerzt dargstellt und wohl einige Infos vergessen: es war kein Limit vorhanden und es bildete sich mit der Zeit eine Schlange an Autos hinter ihm. Mittlerweile fahre ich immer mit einer Dashcam an Board und ich muss auch sagen, dass ein solches extremes Verhalten mehr als selten ist. Seit Ueber 5 Jahren kenne ich die Strecke und bisher ist nie wieder soetwas passiert. Auch auf anderen Abschnitten der BAB ist mir so ein penetrantes blockieren nicht aufgefallen.

 

LG f1f2

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...

 

Unter anderem müsste man dem Fahrer z. B. nachweisen können, dass er den nachfolgenden Verkehr disziplinieren wollte, indem er die linke Spur blockiert und er müsste dann z. B. Überholversuche Deinerseits durch Linksausscheren bzw. nach links ziehen mit seinem Fahrzeug verhindern und des Weiteren müsste er erheblich bzw. deutlich erkennbar zu langsam fahren.

 

Wenn 100 erlaubt sind und er fährt mit 100 auf dem linken Fahrstreifen, wirst Du eine Nötigung vor einem OLG bestimmt nicht durchbekommen, wenn sonst nichts vorliegt.

...

Viele Grüße,

 

Nachteule

Wenn er schon links fährt ist ein nach links ausscheren schwierig, ebenso ein links überholen.

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Für einen Großteil der Verkehrsteilnehmer ist man ja schon ein Mittelspurblockierer, wenn man zu seinem Vordermann einen Abstand von mehr als 60 - 70 m bei 120 km/h einhält und nicht in Lücken zwischen zwei Fahrzeugen auf dem rechten Fahrstreifen einschert, die nur etwa 100 - 150 m lang sind.

 

Für Dich auch?

Die Frage stellt sich für mich nicht. Westlich der A61 (und südlich der A4) gibt es nur kurze 3-spurige Abschnitte. Da die AB kurz vorher noch 2-spurig war ist der Verkehr dort nicht so dicht, daß man einen MSB nicht leicht links überholen kann. Also was solls? Nach dem Überholen kann man ja selbst wieder ganz rechts fahren.

 

die Frage ist doch eher, ob und wann es sich um einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot handelt

LSB ist nicht, wer einen Wagen auf der rechten Spur überholt. LSB ist nur, wer links fährt und 2 freie Spuren vor sich hat. Dabei hat ein Cop mal im Rundfunk gesagt, man solle auf die rechte Spur wechseln, wenn die freie Strecke bis zum nächsten Lkw rechts 350 m oder länger sei. Kein sehr praktischer Rat, zähl mal 7 Seitenpfosten ab, bevor Du am ersten von denen vorbei bist.

In den letzten Jahren haben die Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot jedoch nachgelassen; anscheinend haben viele VT erfahren, wie unangenehm es ist, von einem LSB behindert zu werden.

Immer wieder kann man solche Verstöße jedoch im Fernsehen sehen, wenn auf die pöhsen Drängler geschumpfen wird, die hinter dem LSB auch noch aufblenden - auf der linken Spur, während die Spuren rechts davon frei sind. So setzen Journalisten Abstandsverstöße ins Bild, die sie durch ihre eigenen Verkehrsverstöße erst verursacht haben. Na ja, Journaille halt. :vogelzeig:

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Die Frage stellt sich für mich nicht.

Macht nichts. Sie wurde ja auch an Dich gestellt. Also versuch einfach, Dir vorzustellen, du wärest woanders unterwegs als

Westlich der A61 (und südlich der A4)

und die geschilderte Situation tritt ein.

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Hallo, Gast225,

 

das mag vielleicht bei einem Großteil der Fahrzeuglenker funktionieren, aber nicht bei allen.

 

Wer sattelfest ist und weiß, dass er rechtmäßig handelt, den interessiert es nicht die Bohne, ob ihn jemand mit der Kamera provozieren will.

 

Im Gegenteil: Sollte dieser Fahrer eine Anzeige erstatten, müsste er je nach Sachlage sogar mit einer Gegenanzeige rechnen, z. B. wegen falscher Verdächtigung.

 

Vereinzelt gerät man sogar an solche Choleriker, denen dann alles egal ist, Hauptsache, sie bekommen Dich zu fassen und können Dir tatkräftig klar machen, dass sie sich im Recht fühlen und dass sie nicht fotografiert werden wollen.

 

Ist es das Risiko wert?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Natürlich passiert dies nicht beim ersten Mal. Wird aber eine entsprechend große Lücke zum dritten oder vierten Mal nicht genutzt, so zieh ich eben daneben.

Zu 99,999 Prozent der Fälle wird dann bei der nächsten Lücke gewechselt und ich kann endlich überholen.

 

Ein bis zweimal ist dann auch derjenige mir gefolgt und hat dann selber versucht mit den Handy Fotos zu machen.

 

Anzeigen werde ich solche Leute jedoch nicht.

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Hallo, rth,

 

wer hat etwas von 200 km/h geschrieben?

 

Wenn auf der rechten oder mittleren Spur (je nachdem, wie viele FS es gibt) immer wieder nur maximal 300 m große Lücken auftauchen, wirst Du wohl kaum auf einer längeren Strecke mit 220 km/h fahren können und dann auf einen langsameren (200 km/h) fahrenden Vordermann auflaufen.

 

Realistischer sind hier eher Geschwindigkeiten um die 150 km/h und da kann man durchaus mal in eine 300 m lange Lücke wechseln.

 

Diese muss ja nicht zwischen zwei LKW mit 80 km/h sein, sondern kann sich ja zwischen zwei PKW befinden, die 120 oder 130 km/h fahren.

 

Das Ganze könnte man auch unter dem Begriff "Beispiel" unterbringen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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So alles ab 300 Meter (pi mal Daumen).

Dann soll ich mit 200 km/h rechts rüber gehen damit ein anderer 220 km/h fahren kann?

In eine 300 m Lücke zwischen 2 LKW???

 

Wie nachteule schon sagte ist dies nur ein Beispiel für meine Fahrweise mit meinem privaten Pkw.

Der fährt auch nicht mal 190 km/h. Sind ja nur 98 PS bei rund 1.500 kg.

 

Allerdings beträgt die normale Reisegeschwindigkeit zwischen 120 und 140 km/h, da darüber der Verbrauch in keinen Nutzen mehr zum Zeitvorteil steht.

Und selbst mit den 130 km/h gehöre ich idR mit zu dem 1/4 der Schnellsten hier auf der Bahn.

Und wer eben nicht mindestens diese Richtgeschwindigkeit fahren will, sollte eben die linke Spur so kurz wie möglich nutzen.

Und dies gilt vor allen in limitierten 120er-Bereichen, wenn die Leute nach GPS lediglich 105 bis 110 km/h fahren und stur die linke Spur blockieren.

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Hallo, rth,

 

wer hat etwas von 200 km/h geschrieben?

 

Niemand.

Nur pauschal 300m sind ausreichend. Bei einer 2 spurigen Autobahn sind rechts LKW mit max. 89 km/h. Links PKW die 130 km/h bis 150 km/h fahren möchten. Einer ( ich ) 200 km/h und ein weiter 220 km/h.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass eine Angabe in Metern - für mich - nicht zielführend ist.

Für LKW gilt - wenn ich mich nicht irre -, dass ein Überholvorgang in 45 Sekunden abgeschlossen sein soll. Das ist ein Massstab.

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So alles ab 300 Meter (pi mal Daumen).

Dann soll ich mit 200 km/h rechts rüber gehen damit ein anderer 220 km/h fahren kann?

In eine 300 m Lücke zwischen 2 LKW??

Ahoi ahoi,

 

Ich denke, wenn man mit 200 auf der BAB faehrt, sollte man die Längen einschaetzen können bei denen man links fährt. Mich selbst nervt es, wenn Menschen das nicht können und mit 200 dann die linke Spur ebenfalls blockieren. Gerade bei solchen Geschwindigkeiten ist der Verkehr viel dynamischer und bedarf einer größeren Konzentration, so dass man eben niemanden nötigt durch dichtes Auffahren oder Ausbremsen.

 

LG f1f2

Edited by Bluey
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Manche Fahrer denken, dass 100 Meter freie Straße (L Lücke) ausreichend sind und sie mit 110 kmh ausscheren können um den LKW zu überholen. Es fehlt einfach daran die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge auf de linken Spur richtig ein zu schätzen.

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Mit den Dienstwagen heute nervten bei 190 eher die ständigen Rauszieher in ihren Kleinwagen.

Denen scheint jeweils der Außenspiegel abhanden gekommen zu sein.

... und die Blinker....

 

Ach ja: wie war noch mal die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen?

Wenn ich schneller fahre, muss ich nunmal mit so etwas rechnen

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Hallo, Hawethie,

 

natürlich muss man mit solchen Fahrern rechnen, aber über solche :wand: ärgern darf man sich schon. :victory:

 

Bei so manchem Fahrzeuglenker hat man den Eindruck, dass er gar nicht merken würde, wenn man die Rückspiegel und den Blinkerhebel einfach mal entfernen würde.

 

Wollte man z. B. die Blinkmuffel sanktionieren, müsste man eine längere Strecke hinter ihnen fahren und beweiskräftig dokumentieren, ob sie nun beim Abbiegen oder Fahrspurwechsel geblinkt haben.

 

Eine Sisyphusarbeit, die kaum erfolgversprechend ist, denn solche Fahrer zahlen dann entweder murrend oder sie gehen dagegen an, aber ihr Verhalten ändern sie trotzdem nicht, weil die Gefahr, häufiger erwischt zu werden, minimal ist.

 

Selbst im Kollegenkreis höre ich des Öfteren: Warum soll ich blinken, es ist doch keiner da. Peinlich, wenn dann doch einer da war, den sie nicht gesehen haben. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Blinken macht schon Sinn. Leider begreift das niemand.

Bei geringfügigen Ordnungsverstößen lohnt der Aufwand, wie Nachteule darstellte, kaum zum Verfolgen. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein paar offene Worte die besseren Erfolgsaussichten bringen.

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Mit den Dienstwagen heute nervten bei 190 eher die ständigen Rauszieher in ihren Kleinwagen.

Denen scheint jeweils der Außenspiegel abhanden gekommen zu sein.

... und die Blinker....

 

Ach ja: wie war noch mal die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen?

Wenn ich schneller fahre, muss ich nunmal mit so etwas rechnen

 

Blinkprobleme gab es komischerweise überhaupt nicht.

 

Ernster war es auch nur in zwei Fällen, insbesondere als ein polnischer Autotransporter mit Anhänger und drei Autos drauf mit 90 oder 95 versuchte einen Lkw zu überholen.

Das zweite mal ein älteres Mütterchen.

 

Der Rest war halt immer nervig, aber mein Sprit war es zum Glück nicht und die Arbeitszeit wäre teurer gewesen.

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Hallo, KlausK.,

Seit wann soll Verkehrssicherheit (finanziell) lohnen?

wer hat etwas von finanziell lohnen geschrieben?

 

Es ist aber schlicht und ergreifend ein Kampf gegen Windmühlen, genauso, wie z. B. das falsche Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr, Fußgänger, die bei Rot die Straße queren oder ähnliches.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ist ebenfalls nervig und vorallem gefaehrlich. Trotzdem versuche ich meinen Hass gleichmaeßig und fair zu verteilen, also auch auf die die mich mit 190+ ausbremsen.

 

Einfache Frage: Warum soll ich bremsen wenn du bremsen kannst? Oder anders gefragt: Warum soll ich die linke Spur räumen wenn alle naselang so ein "Dienstwagenfahrer" den Lärry macht. :P:closedeyes:

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Weil es eben das Gesetz so vorsieht.

Welches Gesetz?

Ziehe " rechtzeitig", brav blinkend nach links, wenn rechts platz ist wird die Spur geräumt. Was "rechtzeitig" und "platz ist" entscheidet der Fahrer des vorderen Fahrzeuges.

 

Je mehr gefordert wird der rechts fahrende darf den schnelleren auf der linken Spur nicht behindern und muss bremsen um so mehr LSB werden "gezüchtet"!

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