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Geldautomaten Gesprengt - Grenzüberschreitende Verfolgung Durch Polize


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Hier der Link :http://www.noz.de/lokales/meppen/artikel/681790/geldautomat-gesprengt-mutmasslicher-tater-stirbt-bei-unfall#gallery&57201&0&681790

 

Laufend werden im grenznahen Gebiet zu den Niederlanden Geldautomaten von niederländischen Tätern - wie vermutet mit nordafrikanischem Hintergrund - gesprengt und es gab auch schon diverse Verfolgungsjagden.

 

Was passiert denn an der Grenze zu den Niederlanden - kann die deutsche Polizei dort einfach das Fluchtfahrzeug weiter verfolgen mit den gleichen Möglichkeiten wie in DE - oder wird nur die gemeinsame Behörde : http://de.g-p-t.eu/

 

verständigt ? Kann hier einer der Fachleute eine Aussage treffen ?

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Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei wird durch bilaterale Abkommen z.B. zwischen Bundesländern und Nachbarstaaten geregelt und nur zum Teil auch gestattet. Grundlage ist ein Prümer Vertrag zwischen mehreren EU-Staaten.

Solche Regelungen und Erlaubnisse gelten selbst für Rettungsdienste.

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Das bedeutet für mich, dass das verfolgende Polizei-Kfz dem Fahrzeug in die Niederlande nicht folgt, sondern die Niederländer über die Angelegenheit informiert werden .. so es denn in der Kürze der Zeit überhaupt gelingt, nach Mitternacht dort die zuständige Behörde zu erreichen.

Kein Wunder, dass die Gangster das ausnutzen und von den Niederlanden aus operieren, weil sie sehr wohl wissen, dass die Verfolgung nicht so einfach ist.

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Stimmt nicht, was ich da geschrieben haben, es gibt das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden, und hier der Artikel 12:

https://www.jurion.de/Gesetze/PolZArbVtr_NL

Danach ist die Nacheile durchaus zulässig. Das scheitert m. E. jedoch oft an der zu schwachen Besetzung der Polizei und der schwachen Motorisierung, wie man der Presse entnehmen konnte.

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Moin Moin

 

 

 

 

... kann die deutsche Polizei dort einfach das Fluchtfahrzeug weiter verfolgen mit den gleichen Möglichkeiten wie in DE...

 

Diese grenzüberschreitende Nacheile geht auf die Schengener Abkommen zurück.

Der Art. 41 Schengener Durchführungs Übereinkommen (SDÜ) regelt das sehr ausführlich.

 

Übersichtlich und gut lesbar hab ich das bei den Ösis gefunden:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006045

 

 

 

Gruß

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