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Prozess Gegen 95-Jährigen Kz-Sanitäter


  

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Nein (...)

Ääh - was hat das nun mit meinen Fragen zu tun?

 

Vergeben und vergessen gab es bei Hunderten solcher Schergen.

Echt? Du hast die Namen - sowohl von den Schergen als auch den Vergebenden? Dann nenn' mal welche.

 

Und nur an einigen (...) möchte dieser Staat nun ein Exempel an politischer Korrektheit statuieren.

Interessant zu lesen, daß Du die Anwendung von Gesetzen als ein Exempel an politischer Korrektheit (was auch immer das meint) bezeichnest.

 

Die letzten zwei Zitate sind aber nicht aus meinen Beitrag, sondern von gerre.

 

Bei der ersten Antwort finde ich schon, dass es deine Frage beantwortet. Du musst halt weiterlesen und nicht bei Nein enden.

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Ja.... so ist es bei mir tatsächlich. Ich glaube an all das nicht mehr. Für mich ist und bleibt die Kirche in gewisser Weise nur ein Wirtschaftsunternehmen, welches Geld mit dem Glauben und der Gutglä

Hallo Eribaer, meinst Du wirklich, daß man bei seinerzeit ca. 20jährigen wirklich von "Schergen" sprechen kann? Ob die wirklich schon so weit (geistig entwickelt und gereift) waren, die gesamte Tragw

Ach ja, wir müssen alle einmal sterben. Was macht es da schon, wenn einige von uns vor ihrem Tod in KZs eingesperrt und gefoltert wurden, und wenn sie getötet wurden, weil sie zu einem Volk gehörten,

Schön, daß wir immerhin mal einer Meinung sind. So einigermaßen. ;)

 

Gesetze:

Die Gesetze haben sich auch nicht geändert.

Aber die Interpretation dessen was man anklagen kann (ohne individuelle Schuld wirklich = explizit nachzuweisen)

hat sich nach Jahrzehnten mal einfach geändert.

 

 

Es ist mir einfach zu spät.

Und wenn mir jemand gesagt hätte, daß ich mal "auf der Seite" von KZ Wächtern stehen würde... :D

Grundsätzlich (was heißt das?) sollte man Verbrechen verfolgen. Sofern es tatsächlich nachweisbar ist usw...

Aber ich sehe moralisch/philosophisch meist mehr auf das was rauskommt - und in diesem Fall kommt meiner Ansicht nach nichts Gescheites raus.

 

Leben und Sterben lassen.

 

Und natürlich kann man anderer Meinung sein.

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Wenn ich recht behalten sollte, werden einige Zeitgenossen zu gegebener Zeit ganz dumm aus der Wäsche schauen

Wenn ich mir die Lehre Jesu so anschaue, kann ich mir lebhaft vorstellen, daß die Das-Boot-ist-voll-Apologeten dazugehören werden.

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Schön, daß wir immerhin mal einer Meinung sind. So einigermaßen. ;)

 

Gesetze:

Die Gesetze haben sich auch nicht geändert.

Aber die Interpretation dessen was man anklagen kann (ohne individuelle Schuld wirklich = explizit nachzuweisen)

hat sich nach Jahrzehnten mal einfach geändert.

 

 

Es ist mir einfach zu spät.

Und wenn mir jemand gesagt hätte, daß ich mal "auf der Seite" von KZ Wächtern stehen würde... :D

Grundsätzlich (was heißt das?) sollte man Verbrechen verfolgen. Sofern es tatsächlich nachweisbar ist usw...

Aber ich sehe moralisch/philosophisch meist mehr auf das was rauskommt - und in diesem Fall kommt meiner Ansicht nach nichts Gescheites raus.

 

Leben und Sterben lassen.

 

Und natürlich kann man anderer Meinung sein.

 

Es sollte auch nicht vergessen werden, dass viele ehemalige ranghohe Mitglieder der (Waffen-)SS und der Wehrmacht nach Kriegsende hohe Regierungs- bzw. Verwaltungsämter in der neuen Republik bekleidet haben. Wohlgemerkt, ranghohe Mitglieder, also keine "kleinen" Mitläufer oder Zwangsverpflichtete. Wie vielen von diesen hohen Herren ist nach 1949 ein vergleichbarer Prozess beschert worden?

 

Sollte die bekannte Volksweisheit "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!" hier Anwendung gefunden haben bzw. aktuell finden?

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Die Großen wären zumindest teilweise viel besser zu verurteilen gewesen.

Auch nach "alter" Auslegung.

 

Es ist eindeutig kein Ruhmesblatt für Deutschland.

 

 

 

Die Großen sind jetzt aber alle schon tot.

 

Von daher, meiner Meinung nach eben zu spät.

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Die Großen wären zumindest teilweise viel besser zu verurteilen gewesen. Auch nach "alter" Auslegung.

Besonders nach alter Auslegung - bis zur "Dreherei" 1969.

 

Es ist eindeutig kein Ruhmesblatt für Deutschland.

Korrekt. Auch deshalb sind die Prozesse, über die wir diskutiert haben, notwendig.

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Grundsätzlich sollen Verbrechen verfolgt werden.

 

Aber - und hier werden wir wohl nie mehr zusammenkommen?

 

 

Hier sehe ich die Ausnahme, daß es jahrzehntelang eine andere Rechtsauffassung gab.

Und es überhaupt zu spät ist.

 

 

Sehen wir uns den TAZ Artikel an.

 

Es waren 50 Stück die man überhaupt noch gefunden hat.

 

Aber dann doch nur noch 40 weil ein Teil schon wieder verstorben ist.

 

Und das war August 2013! Schon eine Weile her.

 

 

Das Urteil im ersten "Pilot"verfahren gegen Demjanjuk wurde nie rechtskräftig.

 

Das im Artikel erwähnte andere "Pilot"verfahren gegen Hans L. endete ohne Urteil mit Demenz des Angeklagten. Und mit Haftentschädigung!

 

Wer kann da überhaupt noch angeklagt werden?

Wer kann noch verurteilt werden?

Wer stirbt vorher?

Wer wird vorher dement?

Und wer bitte wird freiwillig sagen, daß er haftfähig ist?

 

Daher - das führt meiner Meinung nach zu nix.

 

 

PedroK kann natürlich anderer Meinung sein.

Aber eine Ausführung wohin es führt wäre natürlich nett.

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Notwendig, um was genau zu erreichen?

Shelby, Du bist mir ja ein kleiner Schelm! Die Antwort auf Deine Frage hat erfreulicherweise andicorsa bereits gegeben:

 

Grundsätzlich sollen Verbrechen verfolgt werden.

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Grundsätzlich sollen Verbrechen verfolgt werden.

Das mit dem grundsätzlich hast Du bitte woher?

 

Und es überhaupt zu spät ist.

Wofür genau? Für Rechtsstaatlichkeit schon mal nicht. Also wofür dann?

 

Es waren 50 Stück

Egal, was jemandem vorgeworfen wird oder was jemand getan hat, Menschen wie Vieh als Stück zu bezeichnen käme jedenfalls mir nie in den Sinn.

 

Shelby, Du bist mir ja ein kleiner Schelm! Die Antwort auf Deine Frage hat erfreulicherweise andicorsa bereits gegeben

Was wir können, können die doch schon lange... :D

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Grundsätzlich sollen Verbrechen verfolgt werden.

Das mit dem grundsätzlich hast Du bitte woher?

 

Das ist ja mal was einfaches. Antragsdelikt und Offizialdelikt. Und noch lange nicht, wird jedes Offizialdelikt, als solches von der Exekutive erkannt bzw. als solches bewertet.
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Das ist ja mal was einfaches. Antragsdelikt und Offizialdelikt.

Sind nicht alle Verbrechen Offizialdelikte?

 

Doch. Etwas Gegenteiliges hat er aber auch nicht geschrieben, sondern lediglich quasi unterstellt, daß nicht jedes Offizialdelikt auch als ein solches erkannt/bewertet und demzufolge auch nicht als ein solches behandelt wird.

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Ich habe hier immer noch keine Definition von grundsätzlich bekommen. ;)

 

Grundsätzlich sollen Verbrechen verfolgt werden.

 

Aber

1. jahrzehntelang! war die Rechtsauffassung, daß das nicht anklagbar ist. Also diejenigen unschuldig im Sinne des deutschen Grundgesetzes sind.

 

2. Es waren mal 50 Stück die überhaupt noch in Frage kommen. Geschrumpft auf 40 Stück. Geschrumpft auf... Ach siehe Beitrag #160.

 

3. Zu spät meiner Meinung nach. Leben und Sterben lassen. Ich sehe keinen Sinn. Da kommt nix raus.

 

 

 

Stück:

Stück ist neutral.

 

Verbrecher? Sind sie nicht - bis es bewiesen ist.

Außer die Rechtsauffassung seit 2011 geht doch dahin, daß Individualschuld quasi tot ist und es pauschal reicht "dabei gewesen" zu sein? ;)

Was hier ja bestritten wird...

 

SS-Angehörige? Sind sie nicht alle. Sonst wäre Demjanjuk deutscher Staatsbürger. Der war aber nur zwangsverpflichteter Helfer.

Also kein Deutscher nach Führererlaß, daß ausländische SS Angehörige Deutsche sind - einen Erlaß, den Deutschland heute noch als geltendes Recht anerkennt. :D

 

Wächter? Das Thema hier geht aber eigentlich um einen Sanitäter.

 

Stück sind Stück.

Wer da was anderes reininterpretiert hat

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Ich habe hier immer noch keine Definition von grundsätzlich bekommen. ;)

Ist ein gutes Beispiel für juristische Anwendung.

 

Im allgemeinen Sprachgebrauch heißt es ja, nur so geht es.

im juristischen Sprachgebrauch ist es eher umgekehrt, also es ist ein Grundsatz der so gut wie nie zur Anwendung kommt, da er durch speziellere Regelungen abgeändert wird.

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Man kann das natürlich auch auf diesen Fall übertragen.

 

Grundsatz: Mord verjährt nicht, so dass Täter eben zu bestrafen sind.

Ausnahmen wären dann zum Beispiel eine Verhandlungsunfähigkeit oder der Tod, wonach eine Strafverfolgung einzustellen ist.

Daneben gibt es sicherlich noch andere Ausnahmen.

Hier könnte man unter Umständen auch mit der über dem GG stehenden gesetzlichen Regelungen angreifen. Nämlich dann wenn man meinen oben angeführten Link zum Strafgerichtshof anwendet, wonach Mord eben doch verjährt und dann unter Umständen das GG gegen diese Regelung verstößt.

 

Bis dahin wird der mutmaßliche (Mit-)Täter aber lange unter der Erde liegen, da ja noch genug Instanzen dazwischen sind.

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Das ist ja mal was einfaches.

Das ist ja mal schön. Warum hast Du es dann nicht erklärt? Das

Antragsdelikt und Offizialdelikt.

ist nämlich keine Erklärung, jedenfalls keine für das grundsätzlich in der angesprochenen Behauptung.

 

Und noch lange nicht, wird jedes Offizialdelikt, als solches von der Exekutive erkannt bzw. als solches bewertet.

Das mag ja sein, hat aber jedenfalls mit der besagten Behauptung nichts zu tun.

 

Ich habe hier immer noch keine Definition von grundsätzlich bekommen.

Du benutzt also einen Begriff, von dem Du keine Ahnung hast, was er bedeutet? Erstaunlich. Aber das erklärt einiges.

 

Grundsätzlich sollen Verbrechen verfolgt werden.

Du wiederholst Dich. Hast Du denn zwischenzeitlich herausgefunden, was grundsätzlich bedeutet?

 

jahrzehntelang! war die Rechtsauffassung, daß das nicht anklagbar ist. Also diejenigen unschuldig im Sinne des deutschen Grundgesetzes sind.

Selbst wenn man Deiner nicht-anklagbar-Auffassung folgt (was man keinesfalls muß), bleibt doch festzustellen, wie erfreulich es ist, daß sich diese Auffassung dann geändert hat. Und das mit dem Grundgesetz - nunja, die Herleitung lassen wir jetzt mal außen vor.

 

Es waren mal 50 Stück die überhaupt noch in Frage kommen. Geschrumpft auf 40 Stück. Geschrumpft auf... Ach siehe Beitrag #160.

Das mit dem Stück hatten wir doch schon. Mit dem GG hast Du es nur dann, wenn es Dir in den Kram passt, gell?

 

Zu spät meiner Meinung nach. Leben und Sterben lassen. Ich sehe keinen Sinn. Da kommt nix raus.

Du darfst Deine Meinung haben, sie ist aber irrelevant. Es wäre aber sicherlich eine gute Idee, wenn Du Dich mit gerre und Sobbel zu einer Reisegruppe zusammentätest. Dann könnten die Opfer und Angehörigen euch gemeinsam erklären, was sie von solchen Sätzen halten.

 

SS-Angehörige? Sind sie nicht alle.

Wer hat bitte wo etwas anderes behauptet?

 

Stück sind Stück.

Wer da was anderes reininterpretiert hat

Genau. Der hat begriffen, daß Menschen selbst dann Menschen bleiben, wenn sie unvorstellbare Verbrechen begehen.

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Meine Meinung ists genauso relevant wie deine.

Dieses Thema hier fragt nach der Meinung.

 

Auffassung geändert:
Will irgendjemand leugnen, daß jahrzehntelang Konsens war, daß man das nicht verfolgen kann?

Ich gebe dir aber recht, daß es grundsätzlich :D erfreulich ist.

Aber es ist auch zu spät - meiner Meinung nach.

Stück:
Stück im täglichen Sprachgebrauch:
Wieviele Rechte (oder Linke, Juden, Muslime, Polizisten, Frauen, Männer, Kinder, Grüne, AFD, Politiker, Abgeordnete) waren auf der Demo?
Antwort: 50 Stück.




Du dagegen vorverurteilst!
Bei DIR ist es nicht weit her mit dem Grundgesetz.

Genau. Der hat begriffen, daß Menschen selbst dann Menschen bleiben, wenn sie unvorstellbare Verbrechen begehen.


Diese 50 Stück die überhaupt noch gelebt haben 2011 (2013 warens nur noch 40 Stück) sind daneben, daß sie Menschen sind, erstmal als unschuldig anzusehen.

Selbst Demjanjuk wurde das Urteil nie rechtskräftig.
Hans L. wurde das Verfahren eingestellt. Incl. Haftentschädigung.
...

 

 

 

Und ich verbitte mir den Holocaust als "unvorstellbar" zu bezeichnen!

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Stück (...)

Das ist schlicht völliger Quatsch. Vieh wird in Stück gezählt, Menschen nicht. Zumindest nicht von zivilisierten Menschen.

 

Du dagegen vorverurteilst!

Wo genau?

 

Bei DIR ist es nicht weit her mit dem Grundgesetz.

Genau. Der hat begriffen, daß Menschen selbst dann Menschen bleiben, wenn sie unvorstellbare Verbrechen begehen.

 

Aha. Und wie genau schließt Du aus dieser Aussage, daß es bei mir nicht weit her ist mit dem Grundgesetz?

 

Diese (...) Menschen sind, erstmal als unschuldig anzusehen.

Schön gesehen. Aber was willst Du mit dieser Binse sagen?

 

Selbst Demjanjuk wurde das Urteil nie rechtskräftig.

Hans L. wurde das Verfahren eingestellt. Incl. Haftentschädigung.

Ja. Und? Was sollen uns diese Worte und natürlich auch diese gedankenschweren Punkte sagen?

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Da sich in diesem Thread diverse (Menschen-)Rechtsexperten tummeln, möchte ich eine (Verständnis-)Frage stellen: Wenn der 95-Jährige aufgrund seiner Tätigkeit als SS-Sanitäter angeklagt wurde, wann werden dann alle noch lebenden Personen, die zwischen 1933 und 1945 mitbekommen haben, was ihren jüdischen Nachbarn wiederfahren ist, die jedoch aus berechtigter Angst vor Repressalien "weggesehen" haben, wegen Unterlassung angeklagt?

 

BTW: Gibt es irgendwelche offiziellen Zahlen, aus denen hervorgeht, wie viele SS-Verbrecher nach 1945 von deutschen Staatsbürgern angezeigt worden sind? Getreu dem Motto: "Der Wilhelm H. hat auch so eine Uniform getragen. Das war bestimmt auch so einer." Oder wollte sich der Staatsbürger nach 1945 nicht selbst belasten, da er zwar wusste, was geschehen war, er aber schön die Klappe gehalten hat, um selbst keine Schwierigkeiten zu bekommen?

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Gibt es irgendwelche offiziellen Zahlen, aus denen hervorgeht, wie viele SS-Verbrecher nach 1945 von deutschen Staatsbürgern angezeigt worden sind?

Es gibt Zahlen zu den NS-Verbrechen (die nicht unbedingt etwas über die Anzahl der Anzeigen aussagen):

 

- 36.393 Ermittlungsverfahren gegen 172.294 Beschuldigte

- 16.740 Anklagen

- 6656 Verurteilungen

 

Quelle und ausführlichere Darstellung hier.

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Bevor man sich nicht in den Grundzügen des Strafrechts auskennt, sollte man nicht irgendwelche Fragen stellen...

 

Das "Wissen, dass eine Straftat passiert/passieren wird" ist nicht strafbar.

 

Das "Wissen, dass eine Straftat passiert/passieren wird", könnte als Mittäterschaft bzw. Beihilfe ausgelegt werden. Könnte, nicht müsste oder wird.

 

Gibt es irgendwelche offiziellen Zahlen, aus denen hervorgeht, wie viele SS-Verbrecher nach 1945 von deutschen Staatsbürgern angezeigt worden sind?

Es gibt Zahlen zu den NS-Verbrechen (die nicht unbedingt etwas über die Anzahl der Anzeigen aussagen):

 

- 36.393 Ermittlungsverfahren gegen 172.294 Beschuldigte

- 16.740 Anklagen

- 6656 Verurteilungen

 

Quelle und ausführlichere Darstellung hier.

 

 

Danke für die Zahlen. Bei der Anzahl der "Involvierten" ein verschwindend geringer Wert der tatsächlichen Verurteilungen bzw. Ermittlungsverfahren.

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Das "Wissen, dass eine Straftat passiert/passieren wird", könnte als Mittäterschaft bzw. Beihilfe ausgelegt werden.

Eher nicht. In Frage käme IMO so etwas wie § 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten (vorbehaltich der zeitlichen Gültigkeit). Aber da sind die Hürden sehr hoch.

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Da sich in diesem Thread diverse (Menschen-)Rechtsexperten tummeln, möchte ich eine (Verständnis-)Frage stellen: Wenn der 95-Jährige aufgrund seiner Tätigkeit als SS-Sanitäter angeklagt wurde, wann werden dann alle noch lebenden Personen, die zwischen 1933 und 1945 mitbekommen haben, was ihren jüdischen Nachbarn wiederfahren ist, die jedoch aus berechtigter Angst vor Repressalien "weggesehen" haben, wegen Unterlassung angeklagt?

Hier dürfte es wohl an der Garantenpflicht fehlen.

 

Hier mal kurzer Überblick, ohne das ich mir den Artikel durchgelesen habe ob dies so passt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht

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@Gast225: Die Frage bezog sich nicht auf irgendwelche Paragraphen, sondern zielte vielmehr auf die in diesem Thread öfters erwähnten Begrifflichkeiten wie z.B. Gerechtigkeit, Recht, Moral, etc. ab. Selbst wenn sich der Nachbar, der zwischen 1933 und 1945 einfach weggesehen hat, aus juristischer Sicht nichs hat zu Schulden kommen lassen, so wird er sein Unterlassen doch vor seinem Gewissen verantworten müssen. Wohlgemerkt, er, der Nachbar, muss das verantworten. In Eigenregie. Ohne, dass ihn irgendwer darauf aufmerksam macht oder gar einen Anspruch definiert. Wir nähern uns langsam aber unaufhaltsam der Schwelle, wenn auch die letzten Zeittzeugen diese Welt verlassen. In diesem Thread wurde geschrieben, dass es zu keinem Vergessen kommen darf. Aber wie soll sich jemand, der die Zeit nicht miterlebt hat, erinnern?

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In diesem Thread wurde geschrieben, dass es zu keinem Vergessen kommen darf. Aber ...

So weit ich weiß, sind weder Sokrates oder Jesus Christus noch die punischen Kriege oder die französische Revolution vergessen. Wie mag dieses Wunder wohl gelungen sein?

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Ich frage mich gerade, wie - naja, sagen wir mal merkbefreit man sein muß, um sowas

Das "Wissen, dass eine Straftat passiert/passieren wird", könnte als Mittäterschaft bzw. Beihilfe ausgelegt werden. Könnte, nicht müsste oder wird.

zu schreiben, nachdem man das

Das "Wissen, dass eine Straftat passiert/passieren wird" ist nicht strafbar.

gerade erst selber zitiert hat.

Um hawethie hierin

Bevor man sich nicht in den Grundzügen des Strafrechts auskennt, sollte man nicht irgendwelche Fragen stellen...

zu ergänzen: Und man sollte schon gar keine Behauptungen zu diesem Thema aufstellen.

Wahrscheinlich habe ich in der Schule nicht ausreichend aufgepasst. Mir gelingt es jedenfalls beim besten Willen nicht, daß

Die Frage bezog sich nicht auf irgendwelche Paragraphen, sondern zielte vielmehr auf die in diesem Thread öfters erwähnten Begrifflichkeiten wie z.B. Gerechtigkeit, Recht, Moral, etc. ab. Selbst wenn sich der Nachbar, der zwischen 1933 und 1945 einfach weggesehen hat, aus juristischer Sicht nichs hat zu Schulden kommen lassen, so wird er sein Unterlassen doch vor seinem Gewissen verantworten müssen. Wohlgemerkt, er, der Nachbar, muss das verantworten. In Eigenregie. Ohne, dass ihn irgendwer darauf aufmerksam macht oder gar einen Anspruch definiert.

in diese Frage

wann werden dann alle noch lebenden Personen, die zwischen 1933 und 1945 mitbekommen haben, was ihren jüdischen Nachbarn wiederfahren ist, die jedoch aus berechtigter Angst vor Repressalien "weggesehen" haben, wegen Unterlassung angeklagt?

(Hervorhebungen durch mich)

hinein- oder herauszuinterpretieren. Wie schade, daß Du meinem Unvermögen nicht abhelfen kannst.

Aber wie soll sich jemand, der die Zeit nicht miterlebt hat, erinnern?

Die passende Antwort findest Du hier.

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So weit ich weiß, sind weder Sokrates oder Jesus Christus noch die punischen Kriege oder die französische Revolution vergessen. Wie mag dieses Wunder wohl gelungen sein?

 

Wie viele Schülerinnen und Schüler, die heute eine öffentliche Schule besuchen, könnten dir erklären, wer (oder was :dribble: :dribble: ) Sokrates gewesen ist? "Ey, Alter, Sokrates, das ist doch die Nummer 17 beim Griechen um die Ecke. Ist so'n Teller, korrekt? Sokrates-Teller." Ich stelle die Behauptung auf, dass es jede/r Zweite/r nicht weiß.

 

Und nun?

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Das nennt man dann wohl Bildungslücke.

:nick:

 

Wie viele Schülerinnen und Schüler, die heute eine öffentliche Schule besuchen, könnten dir erklären, wer (oder was :dribble: :dribble: ) Sokrates gewesen ist? [...] Und nun?

Zu derlei Fragen gab Dir schon @Biber den passenden Hinweis:

 

 

Aber wie soll sich jemand, der die Zeit nicht miterlebt hat, erinnern?

Die passende Antwort findest Du hier.

 

Wenn sogar ein kleiner Schelm wie Du weiß, wer Sokrates war, dann kann man ja wohl kaum sagen, er sei vergessen, nicht wahr?

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Wenn sogar ein kleiner Schelm wie Du weiß, wer Sokrates war, dann kann man ja wohl kaum sagen, er sei vergessen, nicht wahr?

Moooment! Er hat nicht behauptet, nicht zu jede/r Zweiter zu gehören. Aus seinem Beitrag kann man zuverlässig eigentlich nur schließen, daß er sich mit Speisekarten in Wirtschaftsflüchtlingenrestaurants auskennt. Ist ja auch schon was, finde ich.

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Sokrates ist doch einer von den Turtles?

Und

daß er sich mit Speisekarten in Wirtschaftsflüchtlingenrestaurants auskennt.

das sind EU Bürger. Genau wie Bulgaren.
Auch wenn das für manchen wohl schwierig zu verstehen ist.
Die haben mehr Rechte als andere "Wirtschaftsflüchtlinge".

Aber willst du hier echt so ne Diskussion aufmachen? ;)

Ich würde dich doch bitten dich ans Thema zu halten.


Und ich habe noch keine Antwort auf die Fragen in #177

 

 

@shelby:

Naja jeder 2.?

 

Aber geschichtlich erfährt man nicht mal von Deutschland genug.

z. B. davon wie weit Schweden schonmal in Deutschland stand.

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  • 3 weeks later...

 

Ist aber ein anderer Angeklagter als um den es hier geht.

 

Schon wieder einer, der der Aufarbeitung unserer unbewältigten Vergangenheit von der Schippe sprang. :o

 

In diesem Zeitraum soll er an der Abwicklung von drei Transporten mit Deportierten mitgewirkt haben. Von ihnen sollen mindestens 1.075 Menschen unmittelbar nach der Ankunft in den Gaskammern getötet worden sein.

Und wie ist man mit den Personen umgegangen, die festgelegt haben, wer mit diesen drei Transporten nach Auschwitz deportiert wurde?

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Wenn du die Namen und Aufenthaltsorte hast........

Die StA freut sich über jede Art der Mithilfe.

 

Nur: in einem Fall zu fragen, warum die anderen nicht auch.... erinnert mich an den Kindergarten - "Bäähhh, der hat aber auch...."

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Ich glaube eher er meint, daß die alle die Adresse Friedhof 1 haben.

 

 

Und da Deutschland das Gesetz über die deutsche Staatsbürgerschaft von SS Angehörigen anerkennt - haben wir auch Ausländische SS Angehörige nie ausgeliefert.

"Arische" natürlich sowieso nicht. :D

Wo kommen wir denn da hin, wenn das Ausland SS Verbrecher vor Gericht stellen wollen würde.

 

 

Die waren auch wichtig für den Aufbau Deutschlands.

Immerhin erfahrene Leute. Nicht so kleine Lichtlein wie die heute Angeklagten die bei Kriegsende gerade mal volljährig waren. Komplett volljährig war man damals glaube ich erst mit 21 Jahren.

 

Dazu profitierten die später dann vom allgemeinen Konsens bis vor etwa 5 Jahren, daß sowas keine Beihilfe wäre. Und damit also laaange verjährt.

 

 

Heute dagegen reicht inzwischen die bloße Anwesenheit für Beihilfe zum Mord. Zumindest für diese Anklage.

Urteile sehen wir sehr wenig.

Weil wenige noch leben, überhaupt prozessfähig sind - und bleiben! und wenige rechtskräftig werden und...

Und alles kleine Lichter - weil die großen sind schon ausgegangen.

 

 

Beispiel für eine übliche Stütze der deutschen Nachkriegsgesellschaft - und darüber hinaus.

https://de.wikipedia.org/wiki/Theo_Saevecke

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Aber so ist halt die Politik.

Die Politik hat verhindert, daß

die die RAF bei ihren Morden unterstützt haben oder ihnen im Nachgang geholfen haben.

wegen solcher Taten angeklagt wurden?

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Irgendwer muss Ihnen ja ermöglicht haben unerkannt in der DDR unterzutauchen, Wohnungen anzumieten usw. Unser Ex-Aussenminister hatte sogar einen VW-Bus mit dem die RAF mindestens eine Waffe transportiert hat.

Ist da auch nur Einer wegen Beihilfe verurteilt worden? Klar hat sogar einen recht großzügigen Mengenrabatt für seine Morde und Beteiligungen bekommen.

Und wurden die Verantwortlichen der DDR wegen Beteiligung an Morden usw zur Rechenschaft gezogen?

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Hallo,

würden die heutigen Überlebenden diese Prozesse fordern "um ihrer Gefühle willen" wenn sie die selbst bezahlen müssten? Konkret was ist einem 95-Jährigen es wert daß dem 95-Jährigen KZ-Zahlmeister, Ukrainischen Wachmann oder Sanitäter heute der Prozeß gemacht wird?

 

Im Übrigen sind die wirklich Verantwortlichen dafür schon lange tot.

 

Politisch unkorrekte Gesamteinschätzung:

Der 2. Weltkrieg wurde als totaler Krieg geführt, brutal, rücksichtslos, tödlich und mit innerer perfider Logik. Die Toten der Vernichtungslager hatten ( leider ) einen grausamen militärischen Sinn für die Kriegsführung. Um die ca. 5 Mio Wehrmachtssoldaten aus dem Land ernähren zu können mußten 5 Mio "unnütze" Esser weg. Da deckte sich Hitlers Paronia betreff Juden gut ( schlecht ) mit dem latenten Antisemitismus der Ukrainer, Polen und Balten, deshalb gab es aus dem Bereich auch viele willige Helfer, auslosen oder alle hungern lassen wäre auf mehr Protest gestossen. Brutal vereinfacht, aber so zynisch-pervers sind Kriege, Juden in die Lager, weniger Hunger für die Ukrainer, weniger Sorgen für den Generalquartiermeister der 5 Mio Soldaten versorgen sollte.

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Irgendwer muss Ihnen ja ermöglicht haben unerkannt in der DDR unterzutauchen, Wohnungen anzumieten usw.

Stimmt. Nun müßtest Du nur noch erklären, welchen Politiker Du mit irgendwer meinst und welcher Straftatbestand durch Hilfe beim Umzug in die DDR bzw. Hilfe bei der Anmietung von Wohnungen in der DDR erfüllt sein soll.

 

Unser Ex-Aussenminister hatte sogar einen VW-Bus mit dem die RAF mindestens eine Waffe transportiert hat.

Nö. Das war ein Variant. Ist aber auch nicht so wichtig. Da Du hier schon mal einen Politiker gefunden hast (wenngleich der zu der fraglichen Zeit nicht zwingend als Politiker gegolten haben dürfte), müßtest Du nur noch erklären, welcher Straftatbestand durch ein Kfz besitzen, mit dem Verbrecher eine Waffe transportiert haben erfüllt sein soll.

 

Ist da auch nur Einer wegen Beihilfe verurteilt worden?

Naja, irgendwer anzuklagen ist wohl doch etwas schwierig.

 

Klar hat sogar einen recht großzügigen Mengenrabatt für seine Morde und Beteiligungen bekommen.

Jupp. Der hatte gewissermaßen Payback und DeutschlandCard gemeinsam und wurde deshalb nur zu mehrfach lebenslangem plus gesonderten 15 Jahren Knast verurteilt. Ohne die Rabattpunkte wären da sicher noch ein bis zwei lebenslang mehr bei rumgekommen. Aber so sind sie halt, die Weicheier in unserer Justiz. Und das alles nur, weil irgendwer und die Politik so sind.

 

Und wurden die Verantwortlichen der DDR wegen Beteiligung an Morden usw zur Rechenschaft gezogen?

Nein, natürlich nicht. Das wird Dir z.B. der Herr Krenz jederzeit gern bestätigen.

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