adi120369 0 Posted February 26, 2016 Report Share Posted February 26, 2016 Hallo beisammen,ich habe einmal eine Frage an Euch: Ich bin auf der A3 geblitzt worden. Die Meisten kennen sicher die Stelle: Fahrtrichtung Köln aus Richtung Frankfurt. Gemarkung Neuwied, Kilometer 47,95. Und zwar kommt man ja dreispurig den Berg runter, wo Tempo 100 ist. Die rechte Spur ist auf 60 begrenzt. Dann kommt eine Brücke, wo immer gerne "gestanden" wird. Dann eine Linkskurve , wo es in eine riesige Senke geht und links die ICE-Trasse läuft. Hier war es immer so, dass einige Meter nach der Kurve das "alles aufgehoben-Schild" kam und weitere paar hundert Meter weiter die Begrenzung auf 130 Km/h. Nun ist es offensichtlich aber so, dass das "alles aufgehoben-Schild" ein paar hundert Meter weiter nach hinten verschoben wurde und genau in diesem Abschnitt wurde ich jetzt geblitzt, als ich (ich wusste ja, gleich kommt das "aufgehoben-Schild") schon wieder Gas gegeben habe.Kennt das jemand? Hat das jemand auch schon beobachtet? Das ist doch nicht OK, wenn auf einem Strassenabschnitt, auf dem sich weder die Strassenverhältnisse, also die Wegführung, noch die Sichtverhältnisse, oder sonst irgendetwas ändert - dass dann das "aufgehoben-Schild" weiter nach hinten verschoben wird, um dann zu blitzen ! Kann das jemand bestätigen, dass das Schild vorher weiter oben stand? Bei mir droht ein Monat Fahrverbot - deshalb ist es mir wichtig, hier ein paar Aussage von Euch zu erhalten. Ggf. kommt man bei gütige VerkersrichterInnen ja um ein Fahrverbot herum. Vielen Dank, freue mich auf Antworten, Armin D. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted February 26, 2016 Report Share Posted February 26, 2016 Eine Begrenzung gilt vom ersten Schild bis zur Aufhebung. nicht bis zur "war doch mal hier aufgehoben"-Grenze. Wie ein Gericht entscheidet: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" Quote Link to post Share on other sites
adi120369 0 Posted February 26, 2016 Author Report Share Posted February 26, 2016 Danke für die Belehrung. Erspart mir das Nachschlagen in der STVO. Die Frage war nur eine Andere. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted February 26, 2016 Report Share Posted February 26, 2016 Verbindliche Aussagen, wann das Schild abgebaut wurde, könnte dir die zuständige Autobahnmeisterei geben. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 26, 2016 Report Share Posted February 26, 2016 Wie @hawethie schon ganz richtig "belehrt" hat, gilt jede Beschränkung oder deren Aufhebung ab Schild und wer in Erwartung eines Schildes aus einem 100er-Bereich schon gut 50 km/h (lt. Tacho) drüber ist lässt allgemein im Straßenverkehr wohl häufiger mal seine Aufmerksamkeit schleifen.Frag die Autobahnmeisterei nach dem Zeitraum der Verlegung und bete auf einen seeeeehr gütigen Richter...Ansonsten hilft das hier vielleicht: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/ 1 Quote Link to post Share on other sites
random 5 Posted February 26, 2016 Report Share Posted February 26, 2016 desweiteren würde ich mit der Einlassung "Gleich kommt das Aufhebungsschild" aufpassen..., auch wenn es gleich gekommen wäre, was es wohl offensichtlich nicht ist, wäre die Überschreitung dort die Gleiche gewesen und selbst mit einem Blitzer unter dem Schild noch rechtlich Einwandfrei... (Also eigentlich Vorsatz...) Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted February 26, 2016 Report Share Posted February 26, 2016 ...@adi120369: Mit Moralapostelbelehrungen müssen wir hier leben. Die Autobahn war früher dort offen, es sind immer mehr Schilder gekommen und war schon immer hochgradig abzockgefährdet, da Beginn oder Ende vom RLP-Territorium, je nach Fahrttrichtung.Wahrscheinlich verwechselt Du die Stelle, etliche Angaben passen nicht (Verkehrszeichen, ICE-Trasse statt Brücke, ist auch rechts, nicht links. Nach der Messstelle Kilometrierung 47,65 kommt der Parkplatz Pfaffenbach 48,2 und die Ansschlussstelle Neuwied mit 49,2. Hier auch ein Video: https://www.youtube.com/watch?v=yQSPHhqJMYsIst halt Stand Okt. 2014 11:54 zeigt nur Aufhebung Lkw-Überholverbot, drüber , dann folgte Blitzstelle12:10 , keine ... Vielleicht gibt's im Netz noch weitere Video/Bilder, siehe auch Autobahn-Forum, Links... Quote Link to post Share on other sites
adi120369 0 Posted February 26, 2016 Author Report Share Posted February 26, 2016 @m3_ : Vielen Dank, das war ein toller Hinweis. Das Video ist Klasse - nur die Fahrtrichtung ist die falsche. Das Video zeigt Richtung Frankfurt - ich bin Richtung Köln gefahren.Aber dennoch aussagekräftig.Folgende Punkte habe ich gesehen:bei 12:14 sieht man links das Tempo 130 Schild von hintenbei 12:16 sieht man das "alles aufgehoben-Schild" von hintenbei ca. 12:22 ist der Punkt, wo ich geblitzt wurde (linke Seite)bei ca. 12:26 stand früher das "alles aufgehoben-Schild" Kennt jemand die Stelle? Weiß noch jemand, ob früher das "alles aufgehoben-Schild" auch weiter oben stand? Viele Grüße, ArminD Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted February 26, 2016 Report Share Posted February 26, 2016 Moin Moin Das ist doch nicht OK,Ja, es ist nicht OK wenn man bis ins Fahrverbot rast und hinterher die Schuld bei Anderen sucht.Warum also solltest du auf gütige Richter treffen ? Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted February 27, 2016 Report Share Posted February 27, 2016 @adi120369: Stimmt, andere Fahrtrichtung. Da gibt es ja historische Bilder von mir in der Bildergalerie, die Brücke mit den legendären dunkelgrünen Brückenhockerbus aus RLP: http://www.blitzer.de/karte#id:770891 Habe noch ein nettes Video gefunden: http://https://www.youtube.com/watch?v=-N_nMjTsDI8 Meßstelle 47,95 mit der Behelfszufahrt vor der Talbrücke, bei 2:10 sieht man auch die kleinen weißen Quermarkierungen.2.26 Aufhebung alles, nach der Talbrücke2:30 dann Video und damit die Beschilderung "nach-hinten-Aufstellung-von- - zur-Abzocke" ist aus 2011! Ganz früher stand es meines Wissen weiter oben bzw. war nicht bzw. weniger limitiert. F - K war offen. Noch was für Männer. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted February 29, 2016 Report Share Posted February 29, 2016 zu Zeiten des ICE Bau war die Strecke alle paar Kilometer beschränkt, weil überall Tunnel und Brücken für die neue Bahnstrecke gebaut wurden, und der Baustellenverkehr über die A3 lief.Da waren eben richtige Männer am Werke Quote Link to post Share on other sites
m3_ 431 Posted February 29, 2016 Report Share Posted February 29, 2016 @zorro69: Joh, die legendären Kurz- er-Zonen . Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 10, 2016 Report Share Posted March 10, 2016 Ein Teil der Limits wird nur vorgeschrieben, um dort eine Radarfalle aufstellen und VT abzocken zu können. Meist richtet sie sich mit einem stationären Blitzer gegen Ortsfremde. Hier sollen streckenkundige Fahrer, denen nicht aufgefallen ist, daß das unauffällige Schild seit kurzem fehlt, abgeweidet werden.Dabei hat keines unserer paragraphenkundigen Mitglieder einen sachlichen Grund genannt, weswegen die limitierte Strecke seit kurzem verlängert werden muß. Da waren eben richtige Männer am Werke Wäre die Frauenquote da korrekt eingehalten worden hätte das Limit nur auf abgesenkt werden müssen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 11, 2016 Report Share Posted March 11, 2016 Ein Teil der Limits wird nur vorgeschrieben, um dort eine Radarfalle aufstellen und VT abzocken zu können.Echt jetzt? Welcher Teil denn? Dabei hat keines unserer paragraphenkundigen Mitglieder einen sachlichen Grund genannt, weswegen die limitierte Strecke seit kurzem verlängert werden muß.Der TE hat exakt keine Ahnung, ob sich am Standort der Schilder irgendwas geändert hat und beschreibt möglicherweise auch noch eine falsche Stelle. Auf welcher Grundlage sollte also irgendjemand irgendeinen Grund nennen können? Quote Link to post Share on other sites
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