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Nach Schwimmen Im Naturschutzgebiet In Handschellen Abgeführt Im Bikin


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Über folgende Situation die mir gerade wieder in den Sinn kommt hätte ich mal gerne eure Meinung gewusst : Letzten Sommer waren ich und zwei meiner Freundinnen (Alle 16 Jahre alt) schwimmen gegangen in einem See, wo das Baden verboten war ( Naturschutzgebiet), allerdings kam dann bald die Polizei und forderte uns auf den See zu verlassen wir antworten darauf allerdings nur mit dem Zeigen des Mittelfingers und zogen unser Bikinioberteil kurz hoch. Dann gingen die Polizisten weg und wir fühlten uns auf der sicheren Seite als wird dann aus dem See gegangen sind sahen wir wie die Polizisten da doch noch etwas versteckt standen sie forderten uns sofort auf unsere Ausweise zu zeigen, wir rannten dann allerdings weg. Wir rannten bis wir in einem Siedlungsgebiet kamen dann blieben wir stehen weil wir nicht mehr konnten. Dann holten uns die Polizisten ein und das nächste was passierte war das sie uns plötzlich Handschellen anlegten !!!!! wir seien vorläufig festgenommen sagten die zu uns ! Und so wurden wir dann tatsächlich mit Handschellen auf dem Rücken in unserem knappen Bikini abgeführt ! Es war sehr peinlich da relativ viele Leute unsere Festnahme und Abführung in Handfesseln beobachten konnten. Aber ist das wirklich zulässig drei junge Mädchen im Bikini in Handschellen abzuführen ?

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Nach meiner (bescheidenen) Kenntnis erfolgte die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO, die Befugnis auch im Ordnungswidrigkeitsbereich ergibt sich aus § 46 Abs. 1 OWiG.

Wenn es nicht möglich wäre, Personen entsprechend festzusetzen, könnte bei keiner Ordnungwidrigkeit das Recht durchgesetzt werden.

In dem obrigen geschilderten Fall war durch die Flucht nach der Aufforderung sich auszuweisen, die Maßnahme gerechtfertigt und die einfachste Möglichkeit, für Abhilfe zu sorgen.

Auch ein Bikini ist eine Bekleidung, bei vollkommen nackten Personen sollte durch Verhüllen mit Decken vor neugierigen Blicken gesorgt werden.

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Warum nicht?

Baden im See war eine Ordnungswidrigkeit, Bikini lüften und "Stinkefinger" Sexuelle Belästigung und Beleidigung, Flucht vor der Feststellung der Personalien.

Was soll die Polizei tun? Dumm gucken?

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antworten darauf allerdings nur mit dem Zeigen des Mittelfingers und zogen unser Bikinioberteil kurz hoch.

 

mit Handschellen auf dem Rücken in unserem knappen Bikini abgeführt

 

Aber ist das wirklich zulässig drei junge Mädchen im Bikini in Handschellen abzuführen ?

 

Letzteres zieht die Mitleidskarte. Sowas schickt sich nicht, wenn man vorher das harte Mädel raushängen lässt.

Also lies deinen eigenen Kommentar nochmal durch, werde erwachsen und trage die Folgen deines Handelns. Ich sehe da überhaupt kein Problem. Ihr habt euch den Beamten nach einer ganz normalen Aufforderung widersetzt und dann wiederholt Widerstand geleistet. Klar geht das als jugendlicher Leichtsinn durch jedoch kann das auch Folgen haben und die Polizei muss sich auch nicht alles gefallen lassen oder wie findest du euer Verhalten?!?! Naja es ist üblich die Polizei allgemein als Missetäter zu sehen, nur sie leisten ihren Dienst an der Gesellschaft. Das muss ich mir auch immer wieder ins Gedächnis rufen. Oder wen rufst du wenn dir etwas schlimmes passiert ist?!

Dann sind ja wieder praktisch, gelle?!

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Wäre die TE der ersten Aufforderung nachgekommen, hätte sich vermutlich alles in Wohlgefallen aufgelöst und niemand hätte sich vor den Augen vieler Schaulustiger plötzlich nur mit einem Bikini bekleidet in Handschellen wiederfinden müssen. Da sich Sachlage sogar laut Aussage der TE eindeutig ist (... in einem See, wo das Baden verboten war ( Naturschutzgebiet) ...), dürfte selbst ein Polizei-kritischer Zeitzeuge kaum einen Grund für eine Kritik an der Vorgehensweise finden.

 

Nur mal so am Rande bemerkt: Als ich in dem Alter der TE gewesen bin, gab es in unserem Bezirk den sogenannten Dorfsheriff. Hätte es bei uns im Viertel einen See, wo das Baden verboten gewesen wäre, gegeben, hätte ein "Raus da!" von ihm gereicht gereicht und wir wären in Rekordzeit raus aus dem See gewesen. Ich denke nicht, dass einer meiner damaligen (und noch aktuellen) Freunde/Bekannten so dummdreist mutig gewesen wären, Widerworte zu geben oder gar den Stinkefinger zu zeigen. Die Zeiten ändern sich wohl :abwarten:

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Gegenfrage: Müsst ihr verbotenerweise in einem See baden und die Beamten provozieren bzw. verhöhnen?

 

Ich bleibe dabei: Hättet ihr nicht "den Max markiert", sondern wie gefordert den See verlassen, wäre nichts passiert. Ihr seid vor der Polizei abgehauen, wie also hätten euch die Beamten sonst ruhigstellen sollen? Ins Bein schießen? :abwarten:

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Aber müssen die Polizisten in dieser Situation wirklich gleich die Handschellen zücken ?

Nö. Aber sie dürfen. Und in Anbetracht der Tatsache, daß ihr schon mal weggerannt seid und sie - so nehme ich an - auch noch in der Unterzahl waren, taten sie damit das einzig Richtige.

 

Übrigens: reicht die versammelte Intellenz von drei 16-jährigen eigentlich nicht aus, um sich zu überlegen, daß die Polizisten nach eurem Verhalten im See eben nicht einfach verschwindet, sondern nur etwas außerhalb eures Sichtfeldes wartet?

 

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In England, Frankreich ist alles erlaubt, was der Staat nicht verboten hat.

Und in Deutschland ist alles verboten, was der Staat nicht erlaubt hat.

@JuliaMa: Mach künftig einen Bogen um Naturschutzgebiete. Fiese Gegend. Dort sitzt immer ein Blockwart, begierig, der Polizei eine Ordnungswidrigkeit zu melden. Und Du weißt gar nicht, was außer dem Baden dort noch alles verboten ist.

 

Nach meiner (bescheidenen) Kenntnis erfolgte die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO, die Befugnis auch im Ordnungswidrigkeitsbereich ergibt sich aus § 46 Abs. 1 OWiG.

Baden im See war eine Ordnungswidrigkeit,

So weit ist es mit dem Forum nun schon gekommen: Jede Aktion der Polizei oder staatlicher Behörden wird mit dem Hinweis auf irgendwelche Paragraphen, Gesetze oder Vorschriften gerechtfertigt. Wie groß war denn der schreckliche Schaden, den die Polizei mit ihrer Festnahme von badenden Mädchen abgewendet hat?

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@gerre, die TE hat doch nach der Grundlage gefragt. da hat Zöllner geantwortet, dafür ist doch ein Forum da. Ich kann mich auch an meine Jugend erinnern, da gabs so einen (verbotenen) Badesee,der sehr beliebt wahr, da erschien ein Gesetzeshüter, und plötzlich waren alle Badegäste verschwunden. Und kaum war der Polizist weg, tauchten alle wieder aus dem Gebüsch auf. So eine Art Katz und Maus Spiel.

Aber da wurde keine Seite provoziert, deswegen klappte das ganz gut. Ihr habt mit der "Stinkefinger-Aktio" eben einen Fehler gemacht. Den müsst ihr nun ausbaden. Nach den Handschellen wurden bestimmt noch die Personalien aufgenommen, und nun kommt vermutlich das Nachspiel. Sonst würde sie ja heute nicht nachfragen.

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In England, Frankreich ist alles erlaubt, was der Staat nicht verboten hat.

Und in Deutschland ist alles verboten, was der Staat nicht erlaubt hat.

@JuliaMa: Mach künftig einen Bogen um Naturschutzgebiete. Fiese Gegend. Dort sitzt immer ein Blockwart, begierig, der Polizei eine Ordnungswidrigkeit zu melden. Und Du weißt gar nicht, was außer dem Baden dort noch alles verboten ist.

 

 

Wie groß war denn der schreckliche Schaden, den die Polizei mit ihrer Festnahme von badenden Mädchen abgewendet hat?

 

 

Damit hast du das eigentliche Problem an dieser Geschichte auf den Punkt gebracht - die Hände-Abhack Mentalität und der gute alte Blockwart, hierzulande.

 

Dass halbwegs rechtlich korrekt gehandelt wurde, bezweifle ich nicht.

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Freiheit hin oder her. Das ist ein Naturschutzgebiet. Das soll den Tieren gehören. Für Menschen gibt es genügend Möglichkeiten zu baden. In Teichen usw. Das muss nicht im Naturschutzgebiet sein oder wie wäre es gleich noch mehr dort hin kommen "weil ist ja nicht so schlimm". Ich bin auch gerne ein Freigeist und sehe gewisse Beschränkungen ums Verrecken nicht ein.

Doch wir schaden unserer Natur schon genug durch unüberdachtes Handeln. Jetzt muss man nicht noch die letzten Rückzugsgebiete erobern. Weil jetzt sind es 3 die dort baden. Sowas spricht sich dann gern herum. Kann jeder argumentieren mit Einmaligkeit. Wenn ich einen Strafzettel bekomme wirkt das auch nicht wenn ich sage war das erste oder letzte Mal. Und ich fahre auch nicht mit rauchenden Reifen davon und entziehe mich der Verkehrskontrolle. Hätten die jungen Damen eben so viel Mut gehabt und sich einfach der Situation gestellt. Vielleicht wären sie nur verwarnt worden.

Jeder will immer Respekt für sich. Das wollen die Polizisten auch. Hat alles samt nicht mit Obrigkeitshörigkeit zu tun.

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Also hat die Aktion doch genau das bezweckt was sie sollte: Ist dir in Erinnerung geblieben. Das haben sie mit voller Absicht gemacht nachdem ihr 2mal jeglichen Respekt verweigert habt. Wer hart sein will und den Badboy/girl raushängen lässt muss mit Gegenwind rechnen und sollte dann bitte nicht weinerlich wirken. Genau so kommt die Geschichte nämlich beim Zuhörer an.

Die harten Jungs und Mädels würden wohl darüber lachen und sagen: "Die haben uns dann doch erwischt! Pech! Aber ich konnte mal hinten mitfahren mit Blaulichteskorte und Chauffeur". Schlagfertig sein und nehmen wie es kommt.

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Hallo, JuliaMa,

Müssen sie die Handschellen auch noch unbedingt hinter den Rücken anlegen das war nämlich schon etwas unangenehm ?

müssen muss man nicht, aber aus Gründen der Eigensicherung ist so etwas die Regel.

 

Du hast aber eine Frage noch nicht beantwortet: Warum stellst Du die Fragen erst jetzt?

 

Läuft jetzt gerade die Verhandlung vor dem Jugendgericht?

 

Haben euch eure Eltern nach dieser Aktion zumindest mal die Ohren lang gezogen und versucht, euch etwas Benehmen beizubringen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ja die heutigen Eltern sind anders wie meine oder die davor. Da hätte es noch eine ordentliche Strafe zuhause gegeben plus ne ordentliche Ohrfeige.

Die armen Kinder.... das kann man doch nicht machen..... sie haben doch nur.... Kenne ich zur Genüge.

Man kann und ihr wart verdammt frech und sonst gar nichts. Rechnung wurde präsentiert und Sozialstunden schaden nicht.

Die neuen Generationen wollen cool, frech und hart rüberkommen doch im Endeffekt ist keiner cool oder hart sondern einfach nur frech.

Schon klar ich war auch mal Teenager nur bei mir hätte so eine Aktion ein Echo zuhause gegeben auf das ich mich nicht gefreut hätte.

Du hattest jetzt mal einen Vorgeschmack wie es ist wenn man Dinge tut die Folgen haben. Ist später im Leben nicht anders.

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@RayOfRadar: eine "ordentliche Ohrfeige" ist m. E. keine geeignete Erziehungsmaßnahme, sondern vielmehr ein Zeichen von (elterlicher) Schwäche. Ich frage mich vielmehr, was bei der Erziehung der Teenager schiefgelaufen ist, dass sie überhaupt auf die Idee kommen, einem PVB den Stinkefinger zu zeigen.

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@Eribaer: Korrekt, Misshandlung ist kein adäquates Mittel der Erziehung. Eine "Gnackwatschn" bringt niemanden ins Grab und hat es bei mir auch nicht (Achtung: persönliche Meinung). Das mit der schiefgelaufenen Erziehung ist eben meist auch der Fall, weil es den Sprösslingen an nichts mangeln soll und es soll ihnen "besser gehen" und dabei vergessen wird, dass Erziehung auch Strenge heißt. Wenn meine Tochter/Sohn mit dieser Geschichte zu mir käme wäre die Antwort kurz: Das wundert dich auch noch?!

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@RayOfRadar: ich befürchte, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe.

 

Ich halte jede Form der körperlichen Gewalt gegenüber dem Nachwuchs für nicht angemessen, und ich weiß, wovon ich rede. Die Ohrfeigen und Prügel, die mir mein Vater angedeihen ließ, haben genau gar nichts bewirkt, außer dass ich keinerlei Vertrauen zu ihm hatte.

Meine Großmutter väterlicherseits, eine einfache Bäuerin, hat mir mit ihrer konsequenten und liebevollen Bestimmtheit die wichtigsten Regeln nahegebracht, die für ein weitgehend fried- und respektvolles Sozialverhalten von Bedeutung sind. Und ich liebe sie noch heute, 20 Jahre nach ihrem Tod.

 

Ja, es gibt bessere Erziehungsmaßnahmen als die vermeintlich "gesunde Watschn".

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Hallo, Eribaer,

Ja, es gibt bessere Erziehungsmaßnahmen als die vermeintlich "gesunde Watschn".

damit hast Du vollkommen recht.

 

Leider gibt es viele Eltern, die nicht in der Lage sind, ihre Kinder konsequent, aber gleichzeitig auch liebe - und vertrauensvoll zu erziehen.

 

Die einen greifen dann zur körperlichen Züchtigung, die anderen schauen nur hilflos zu, wie ihre Kinder ihnen auf der Nase herumtanzen.

 

Klar, es gehört einfach dazu, dass Kinder und Jugendliche mal über die Stränge schlagen, aber sie müssen lernen, wo ihre Grenzen sind.

 

Ich nehme mal an, dass die Beamten es bei einer kleinen verbalen Ermahnung belassen hätten, wenn die jungen Damen gleich aus dem Teich herausgekommen wären und selbst das kurze Lupfen ihres Oberteils hätte ein erfahrener Beamter mit einem kleinen Schmunzeln abgetan, aber das zeigen des Mittelfingers zeigt eindeutig, dass diese Mädchen keinerlei Respekt haben und dass sie die Beamten definitiv beleidigen wollten.

 

Dass sie sich so etwas nicht gefallen lassen wollten und dass auch der zuständige Richter hier eine deutliche Strafe ausgesprochen hat, ist m. E. ganz richtig und verständlich.

 

Leider haben die Eltern dies offensichtlich nicht kapiert und bemitleiden ihre Gören auch noch.

 

Hätte meine Tochter sich so eine Beleidigung erlaubt, hätte ich ihre Sozialstunden gleich noch privat verdoppelt. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Eribaer: Ich glaube du hast mich auch falsch verstanden. Weder Ohrfeige (Gsunde Watschn) noch sonst eine Form von grober körperlicher Misshandlung. Mit "Gnackwatschn" meine ich im wahrsten Sinne einen Klaps auf den Hinterkopf. Nach dem Motto zB zwei Brüder behandeln einander öfters mal nicht so liebevoll ;D

Vielleicht sehe ich es zu locker, nur sowas hält jeder Mensch mit einem Lächeln aus. Klar man kann jetzt alles in krassester Weise verzerren/ausweiten will ich aber nicht. Ich spreche nicht von der erhobenen Hand sondern von einem Klaps. Wenn das für dich schon eine verwerfliche Form von körperlicher Gewalt darstellt (hängt von der Definition von körperlicher Gewalt ab, aufgrund von Erfahrung wohl sehr eng gesetzt) dann sind wir da wohl unterschiedlicher Meinung.

 

Ein Kind zu SCHLAGEN ist keine Erziehung noch liebe Strenge. Da sind wir dakor.

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@Zöllner: guck mal in Absatz 3 des 46er Owig *g*

 

ich denke, dass die Owi nicht ausschlaggebend war. Dieser Mittelfinger ist eine Beleidigung und damit eine Straftat. Weglaufen war auch nicht so clever. Auch wenn Handschellen bei kleinen Mädchen im Bikini nicht richtig klingen mag, so darf die Polizei jemanden der sich im Gewahrsam befindet (hier zur IDF nach Straftat) fesseln zur Abwehr von Flucht (die Mädels sind ja schon weggelaufen) oder Angriff-, Suizid-abwehr.

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@Blaulicht: Die Mädels haben Mist gebaut und die Quittung erhalten. Vielleicht setzt sogar ein Lerneffekt ein.

 

Zu deinem Abwehr-Argument: Mussten die Beamten vor Ort davon ausgehen, dass von den Mädels im Bikini eine ernsthafte Bedrohung für Leib und Leben ausging? War vielleicht zu befürchten, dass sie in ihren Bikinis Waffen versteckt haben (nicht das, was man jetzt womöglich denken könnte :)) ? Oder war das aus der Situation heraus die Antwort auf den Stinkefinger?

 

Falls ein Polizeibeamter sich bei Bikini-Mödels vor Angst in die Hose macht, sollte er mal über einen Jobwechsel nachdenken.

 

Rein formal haben die Beamten alles richtig gemacht, keine Frage.

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Es ist doch relativ einfach. Die Mädels haben, im Glauben im Wasser sind wir unerreichbar, provoziert. Im Bikini war nichts versteckt, die Damen haben die Oberteile ja freiwillig gelüftet. Plus Stinkefinger. Plus verbotenen baden. Und die Polizisten haben sich offensichtlich einen Spass daraus gemacht zu zeigen "wo der Bartel den Most holt".

Formal korrekt, mit großer Sicherheit haben sie noch lange nach der Aktion herzhaft gelacht. (Unbewiesene Behauptung von mir ohne Beleg.)

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Hallo, PedroK.,

Aber durchaus nachvollziehbar und nicht unwahrscheinlich :D.

das würde mich nicht wundern, wenn es so wäre (wäre ja auch verständlich).

 

Hallo, Shelby,

 

die Beamten werden die Mädchen bestimmt nicht geschlossen haben, weil sie sie als gefährlich angesehen haben oder Waffen bei ihnen vermuteten (dazu dient die Durchsuchung und nicht das Schließen mit den Handschellen), sondern weil sie sonst kaum eine Möglichkeit hatten, zu zweit drei nur mit Bikinis bekleidete Mädchen am Weglaufen zu hindern.

 

Sag Du uns doch bitte, wie Du es denn ohne Handschließen anstellen würdest (die Personalien der Mädchen standen ja auch noch nicht fest).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@nachteule: Das scheint das bereits angesprochene Problem zu sein, dass die "Jugend von heute" keinen Respekt mehr vor wem oder was auch immer hat. In meiner Jugend wäre ich vor dem Dorfsheriff nicht getürmt und hätte ihm auch keinen Stinkefinger gezeigt.

 

Wenn ich es richtig interpretiere, sind die Mädels ohne Schuhwerk getürmt(?). Wie weit - und schnell - kommt man barfuß über Stock und Stein? Es wäre wahrscheinlich eine Sache von Minuten, ehe sie "aufgegeben" hätten.

 

Ich kann es nur wiederholen: Formal haben die Beamten alles richtig gemacht. Mein Kommentar bezog sich auch eher auf den Punkt der "Gefahr für Leib und Leben", der von @Blaulicht in die Runde geworfen worden ist.

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Moin Moin

 

 

... hätte ich mal gerne eure Meinung gewusst :

Aber gerne.

 

 

Du hast dich hier, in einem "Verkehrsrechtsforum", angemeldet, um von einem "Badeunfall" dreier pubertierender Teenies zu erzählen?

 

 

Wem willst du denn so eine :shit: auf die Nase binden?

 

 

Gruß

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@shelby ich habe aufgezählt unter welchen Voraussetzungen die Polizei fesseln dürfte. Den h greifenden Punkt (Fluchtgefahr) habe ich extra als den Grund (hier im Fall) angemerkt - zur Vollständigkeit habe ich jedoch alle Punkte, die Fesselung gestatten aufgezählt. (bevor Biber wieder was anemerkt)

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Hallo, Shelby,

Wenn ich es richtig interpretiere, sind die Mädels ohne Schuhwerk getürmt(?). Wie weit - und schnell - kommt man barfuß über Stock und Stein? Es wäre wahrscheinlich eine Sache von Minuten, ehe sie "aufgegeben" hätten.

mag ja alles sein.

 

Das Problem ist hier nicht, dass man die Mädel nicht hätte einholen können, sondern dass sie außer ihrem Bikini keine Kleidung getragen haben.

 

Mal abgesehen davon, dass es gar nicht einfach ist, eine fast nackte Person festzuhalten, ohne, dass diese zumindest blaue Flecken vom Zupacken bekommt, dürfte es ein sehr schlechtes Bild abgeben, wenn sich dabei bei diesen minderjährigen Mädchen plötzlich Teile ihres Bikinis verselbständigen.

 

Dem kann man durch die Handschließen ganz einfach entgehen und dabei kann ein Beamter sogar problemlos zwei der Mädels abführen.

 

Letztendlich dürfte diese Diskussion aber so oder so überflüssig sein, weil ich immer mehr an einen Trollbericht eines :vogelzeig: glaube.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, @alle,

 

das angebliche Mädel will uns offensichtlich einen Bären aufbinden und hat vermutlich zu viele dieser Videos https://www.youtube.com/watch?v=0FJv6uFz6II geschaut.

 

Im Eingangspost schreibt sie, dass es drei Mädchen im Alter von je 16 Jahren waren, in diesem Forum http://biker.de/forum/community/themen/offtopic-plauderecke/baden-verboten-missachtet-sorgt-fuer-verhaftung hat sie schon im September letzten Jahres des gleichen Beitrag verfasst, allerdings waren es da zwei Mädchen von je 17 Jahren.

 

Mir ist zwar bekannt, dass manche Damen sich gerne jünger machen als sie sind, aber das ist dann doch ein wenig auffällig, oder? :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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