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Geblitz Aber Nicht Mehr Weiss Wer Gefahren Ist


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Hallo zusammen,

 

ich habe als Halter des geblitzen Fahrzeug am 22.12.2015 einen Breif bekommen, dass ich am 22.11.2015 geblitzt wurde.

 

Ich habe am 04.01.2016 darauf geantwortet und erwähnt: Dass ich mit einem Freund unterwegs war und wir das Auto beide abwechselnd gefahren sind. Ich kann mich anhand des Fotos jedoch nicht erkennen.

Die Behörde hat am 10.01. 2016 den Kollegen einen Anhörungsbogen erstellt. Dieser hat sich aber schon abgemeldet und ist ausgewandert. Seine Familie haben eine Kopie des Abmeldebogen an die Behörde mit geschickt. Der kollege hat sih am 2 Tage vor der Tat abgemeldet und das war seine Letzte Fahrt zum Flughafen.

 

Seit dem habe ich nichts bekommen aber das heistt nicht dass alles schon vorbei ist. Es bleiben ca 19 Tage bis zur Verjährung ab Tat.

Nun meine Fragen:

- soll der Kollege aus dem Ausland eine Email an die Behörde schreiben, wo er sagt dass er es war?

- Kann er das jetzt machen oder die restliche 2 Wochen erstmal abwarten? wird das denn eingestellt wenn die Behörde merkt dass sie ihn nicht belangen können, da er in einem Drittweltland lebt miittlerweile?

- Muss ich selbst was befürchten?

- Wenn sie mir doch den Geldbussbescheid erstellen, wie sollte ich am günstigsten für mich verfahren?

 

Vielen Dank für Euer Tipps.

 

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Hallo swat, herzlich willkommen im RF.

Zu deinen Fragen: Es kommt darauf an wie "gut" das Foto ist.

Aber zuerst die Frage: wieviel wart ihr über dem Limit?

Die Behörde kann a) wegen des schlechten Fotos das Verfahren einstellen, b) ein Bussgeld gegen dich verhängen, c) ein BG gegen deinen Freund verhängen, das verjährt so ohne weiteres nicht, bei einer "Widereinreise"ist er dran, d) ein Fahrtenbuch gegen den Halter erlassen (Gebühr bis 200 €).

Es kommt halt auf das Foto und auf den "Zuschlag" an.

PS: Die Verjährung ist mit dem Versandt des Anhörungsbogens für beide unterbrochen.

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Danke für deine Antwort.

Es war 36 km mehr (Nach Abzug der Toleranz) ausserorts auf der Autobahn.

Das Foto ist auf dem Anhörungsbogen nicht deutlich. Wir sind gleichaltrig und sehen uns recht ähnlich aus.

 

Wenn er jetzt eine Email an die Behörde schickt, wo er den Sachverhalt erklärt dann müssten müssten sie ihm einen Bussgeldbescheid erstellen. Dadurch dass es aufwendig ist den Bussgeldbescheid dahin zu schicken bzw er solche Brief nicht bekommen wird , dann würden sie das Verfahren einstellen.

Er beabsichtigt gar nicht mehr wieder einzureisen.

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Kleiner Nachtrag:

Wird ein Fahrtenbuch immer erlassen auch wenn jemand noch nie solche Delikte begangen hat.

 

Dem Fahrer drohen laut FAQ: 31-40 km/h : 120 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR

 

Das Originalfoto ist oft besser als auf dem Anhörungsbogen. Es kann mit dem Foto deines Perso bzw. deines Freundes im Einwohneramt verglichen werden. Auch ein persönlicher Besuch der Polzei zu Hause, in der Nachbarschaft und AG ist möglich.

Wenn dein Freund nie mehr einreisen will ist er aus dem Schneider, aber seine Familie ist noch hier. Denke an Runde Geburtstage, Hochzeit und Beerdigung.

 

Fahrtenbuch ist eine grenzwertige Frage. Bei + 36 km/h kann ein FB angeordnet werden. Ist aber bei Ersttätern nicht wahrscheinlich.

Wenn dein Freund als Fahrer ermittelt wird kann kein FB auferlegt werden.

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OK.

Das heisst: es wäre besser, wir unternehmen nichts.

Wenn ich als Fahrer idenzifiziert werde, dann entweder ich akzeptiere es und zahle. oder wenn es nach der Verjährung (3 monate nach dem 1 Anhörungsbogen) erstellt wird, dann sind wir aus dem Schneider.

Oder Sie identifizieren den Kollegen als Fahrer und dann wird der Fall eingestellt, da er momentan nirgendwo angemeldet ist. Sie wissen auch nicht dass er nicht mehr hier lebt.

 

Ist es so richtig gedacht von mir.

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Nö!

Wenn du als Fahrer festgestellt wirst erhältst du einen Bussgeldbescheid. Dann kannst du Widerspruch einlegen, das Gericht entscheidet. Oder du zahlst. Das der BGB erst nach 3 Monaten nach Anhörung erstellt wird und daher verjährt ist kann vorkommen, aber nicht zu erwarten.

Der BGB gegen deinen Freund ist nach 2 Wochen, da kein Widerspruch eingelegt wird, rechtskräftig.

Da er im Ausland ist wird die Vollstreckung ausgesetzt. Für wie viele Jahre ist mir nicht bekannt.

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Frage: Kommt die Zustellung des BGB, wohlwissend der "Verurteilte" weilt nicht mehr hier (und ist unbekannt verzogen), einem "Versäumnisurteil" gleich? Diese haben zumindest nach Rechtskraft 30 Jahre Bestand

 

Ob man so lange der Heimat, Familie fern bleiben möchte ist fraglich ;) ... wird das bei Wiedereinreise abgefragt, ob es offene BGB'e gibt? Neee, oder?!

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Moin Moin

 

 

Frage: Kommt die Zustellung des BGB, wohlwissend der "Verurteilte" weilt nicht mehr hier (und ist unbekannt verzogen), einem "Versäumnisurteil" gleich? Diese haben zumindest nach Rechtskraft 30 Jahre Bestand

Versäumnisurteile gibt es im Zivilrecht.

 

 

 

Gruß

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