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Mutter Behält Mir Führerschein Vor, Den Ich Brauche!


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Ich habe einen langen Streit mit meiner Mutter, in deren Verlauf sie sich Zugang zu meinen Sachen verschafft hat, u.a. meine Führerscheinkarte gefunden hat und nun nicht mehr rausgibt. (m.M. hat sie ein Alkoholproblem: es waren regelmäßig Tetrapacks in ihrer Handtasche und sogar im Kofferraum ihres Wagens bei einer mehrstündigen Fahrt; inzwischen besteht derzeit, weil von mir so gewollt, kaum Kontakt; Ich kann eh kein normales Gespräch mit ihr führen, bzw. meine Themen ansprechen, es ist einfach so, als ob ich nichts gesagt hätte, sie steht einfach dumm im Raum herum),


Vor Wochen habe ich sie postalisch um Herausgabe u.a. meines Führerscheins und meiner Hilfsmittel gebeten, aber keine Reaktion bekommen. Als sie seltenerweise zu Besuch gewesen ist, hat sie ihn nicht mitgebracht oder herausgegeben.



Ich fahre (Past und Präsens) weder unter Drogen noch Alkohol. Bin aber schwerbehindert (Brillenvermerk im FS und schwerhörig/taub).


In meinem über 10jährigen Fahrerleben bin ich einmal ausserorts geblitzt worden und hatte als Anfänger einen von mir verursachten Vorfahrtsstrassenunfall. Dass ich Punkte hätte, davon ist mir nichts bekannt.


Somit kann man MEINE Fahreignung doch nicht anzweifeln, oder?



Wie komme ich am schnellsten zu einem vorzeigbaren Fahrdokument (soll z.B. für jemanden ein Auto zum TÜV befördern), Herausgabe bei ihr erneut anfordern oder eine neue Karte beantragen etc?


Wer trägt die Kosten?


Wie gehe ich am besten vor?


Sollte ich den Scan meiner FS-Karte mitnehmen oder besser nicht?


Ferner habe ich Angst, dass sie mich für fahruntüchtig anschwärzt, für mich eine MPU veranlasst etc!


und off topic:


Hätte Sie in anderer Sache Krankendaten und -informationen von mir einfach an Behörden herausgeben dürfen, wodurch ich unbeschreiblichen Ärger bekommen habe?


Bin ich verpflichtet, sie wegen evtl. Fahruntüchtigkeit (Alkohol) anzuzeigen etc oder sollte ich es tun (m.M. war sie schon mehrfach überhaupt nicht in der Verfassung auch nur kurz zu fahren, komplett weggetreten)?



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Ich gehe mal von volljährigkeit aus und das niemand das Sorgerecht über Dich hat. Einfach zur Führerscheinstelle Deiner Gemeinde und neu beantragen, eventuell musst Du vorher den Diebstahl bei der Polizei anzeigen.Die Kosten sollten sich im Internet auf den Seiten der Gemeinde finden lassen, inkl Öffnungszeiten und mitzubrigende Dokumente.

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So einfach kann es sein, muß aber nicht.

Da eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muß, nach der man den verlorenen oder gestohlenen FS bei Wiederauffinden abgeben wird, hier aber bekannt ist, wo sich selbiger befindet, kann es durchaus sein, daß Du zivilrechtlich vorgehen mußt, um die Herausgabe zu erzwingen.

 

Zu Deiner letzten Frage: Möchtest Du den Hinterbliebenen in die Augen sehen, nachdem Deine Mutter alkoholisiert einen Unfall mit Todesfolge verursacht hat? Im Hinterkopf, daß Du Alkoholfahrten möglicherweise hättest verhindern können?

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Reisende: Du bist hier falsch. Such' Dir einen (Familien-)Mediator und sprich mit dem.

Da eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muß, nach der man den verlorenen oder gestohlenen FS bei Wiederauffinden abgeben wird, hier aber bekannt ist, wo sich selbiger befindet, kann es durchaus sein, daß Du zivilrechtlich vorgehen mußt, um die Herausgabe zu erzwingen.

Das glaube ich zwar nicht, aber dazu wird sich die FS-Stelle schon äußern.

Zu Deiner letzten Frage: Möchtest Du den Hinterbliebenen in die Augen sehen, nachdem Deine Mutter alkoholisiert einen Unfall mit Todesfolge verursacht hat? Im Hinterkopf, daß Du Alkoholfahrten möglicherweise hättest verhindern können?

Ganz dünnes Eis. Aus dem Beitrag oben kann ich nichts erkennen, was ihn vor einem Verfahren nach § 164 II StGB bewahren könnte.

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@KlausK: Und die mir entstandenen Kosten dann zurückfordern?

 

@Biber: wer ist mit "ihn" gemeint?

 

@u14325: zivilrechtlich vorgehen, das hört sich nach einer Wartedauer an (wenn ich sehe, wie lange es sich mit meinem Strafantrag in ganz anderer Sache hinzieht)? Was mache ich mit hierdurch entstandenen Kosten, zB Strafgebühr für den TÜV, mieten müssen von Fahrzeug mit Fahrer, obwohl ich ein Auto benutzen dürfte?

Also warten müssen seh ich nicht ein!

 

@u14325: Wie es derzeit bei ihr aussieht, kann ich nicht sagen, da ich so wenig Kontakt habe. Vielleicht hat sie ja ihre Pegeltrinkerei eingestellt? Geht das überhaupt, wenn jemand so weit ist, dass er seinen Stoff anscheinend ständig mit sich führen muss? Ich kann es nicht sagen.

Habe allerdings an anderer Stelle die Erfahrung machen müssen, dass man es nicht (immer) merkt, wenn jemand getrunken hat.

 

@Biber: (Familien-)Mediator? wo finden sich die denn? Caritas, ProFamilia, Kirchen??

Das wäre vielleicht eine Idee, 1. nicht alleine mit ihr verhandeln zu müssen (habe da weder Nerz noch Lust zu) und 2. dass jemand evtl mal ihr Verhalten mitbekommt, das mir, als Laie, inzwischen pathologisch vorkommt.

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@Reisende : Hallo und willkommen. Übrigens, auch wir freuen uns über eine Art Begrüßung ;)

 

Sofern du in der Vergangenheit nicht deutlich negativ aufgefallen bist und sich dein gesundheitlicher Zustand seit der Prüfung nicht deutlich verschlechtert hat, sehe ich keine Gefahr, dass deine Eignung erfolgreich angezweifelt wird.

Ich würde an deiner Stelle deiner Mutter noch einmal ins Gewissen reden, wenn Sie sich weiter unkooperativ verhält dürfte ein Vorsprechen auf der zuständigen Polizeidienststelle mit der Bitte, dass die Beamten ein kurzes Gespräch mit Mutti führen, zum zeitnahen Rückerhalt deines Eigentums führen.

Falls nicht, kann man über eine Strafanzeige (auch bei der Polizei) wegen Unterschlagung und eine (Zivil-) Klage auf Herausgabe als Eigentümer nachdenken.

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Hallo, Reisende,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Zum Führerschein würde ich folgendermaßen vorgehen:

 

Wenn definitiv sicher ist, dass Deine Mutter den Führerschein hat und nicht herausgeben will, kannst Du sie ggf. wegen Unterschlagung zur Anzeige bringen.

 

Die Polizei wird sie dann im Rahmen der Anhörung auffordern, den Führerschein wieder herauszugeben.

 

Behauptet sie, dass sie den FS nicht hat, wird dies protokolliert und Du hast dann die Bestätigung für die Führerscheinstelle, so dass Du wahrheitsgemäß angeben kannst, dass Du keinen Zugriff auf die Karte hast und deswegen einen neuen Führerschein haben möchtest.

 

Der alte wird dann ausgeschrieben.

 

Deine Mutter (und auch keine andere Privatperson) kann einfach so veranlassen, dass Du zur MPU musst oder dass Du ein ärztliches Gutachten abzulegen hast.

 

Sie kann allenfalls gegenüber der Fsst schildern, warum sie Dich für fahruntauglich hält und nur, wenn diese Angaben wirklich glaubhaft und schlüssig sind, wird die Fsst überhaupt tätig.

 

Hallo, Biber,

 

die TE´in würde sich nur dann strafbar machen, wenn sie eine Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt erstattet und dabei wider besseren Wissens behaupten würde, ihre Mutter wäre definitiv alkoholisiert gefahren.

 

Meldet sie ihre Beobachtungen lediglich der Polizei, ist das nicht strafbar, sondern dient sogar der Verkehrssicherheit und die Beamten können dann dementsprechend tätig werden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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wer ist mit "ihn" gemeint?

Du. Ich habe nicht darauf geachtet, daß Du offensichtlich ihr bist.

 

Caritas, ProFamilia, Kirchen??

Zum Beispiel.

 

Das wäre vielleicht eine Idee

Das ist auf jeden Fall eine deutlich sinnvollere Idee als in einem anonymen Autofahrerforum Hilfe für irgendwelche zwischenmenschlichen Probleme zu erhoffen.

 

die TE´in würde sich nur dann strafbar machen (...)

Da wäre ich mir nicht so sicher, siehe hier den Abschnitt Aufstellen von Behauptungen.

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Hallo, Biber,

 

wenn Du gegenüber einem Polizeibeamten die Mitteilung machst, dass Dir aufgefallen ist, dass Dein Nachbar immer wieder als Fahrzeuglenker einen betrunkenen Eindruck macht, dass er Weinflaschen in seinem Auto liegen hat, die morgens voll und abends leer sind usw., dann schilderst Du nur Deine Beobachtungen, mehr nicht.

 

Dabei wird noch kein Verfahren eingeleitet, sondern es wird z. B. durch gezielte Kontrollen geprüft, ob diese Beobachtungen zutreffen.

 

Anders wäre es, wenn Du selber konkret eine Anzeige erstattest, dabei o.g. Beobachtungen als Tatsachen darstellst und behauptest, Du wärst Dir ganz sicher, dass der Nachbar zu diesem oder jenem Zeitpunkt betrunken gefahren ist.

 

Dann könnte der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt sein.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hinsichtlich einer möglichen MPU halte ich deine Sorgen erstmal für unbegründet; gabs da Anhaltspunkte, weshalb Du denkst, dass die angeordnet werden könnte?

Dass deine Mutter dir deinen Schein weggenommen hat, ist schon komisch; Reden / Briefe schreiben hat ja scheinbar auch nicht geholfen, so dass Du über staatliche Hilfe (Polizei oder Gerichte) nachdenken solltest. Vielleicht schindet es Eindruck, wenn die Polizei bei ihr auftaucht; ob die Polizei das macht, keine Ahnung. Ansonsten müsstest Du wohl auf Herausgabe klagen, da gibt es auch die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes.

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Hat sich Dein Gesundheitszustand wesentlich seit deiner Fahrprüfung geändert? Hat Dich ein Arzt darauf hingewiesen, dass Du so nicht mehr fahren darfst?

Ich kenne einen Fall, da wurde dem Patient vom Arzt erklärt, dass er so nicht mehr fahren dürfe. Es gäbe jedoch Hilfsmittel, die ins Auto eingebaut werden können.

Diese Einbauten hat dann dieser Mensch auch gemacht, und musste sie dann vom TÜV abnehmen lassen und dann auch noch eine Probefahrt mit dem TÜV Menschen

machen, damit dieser sieht, dass er mit dem Hilfsmittel das Fahrzeug sicher beherrscht. Darauf folgte auch ein Eintrag in die Fahrerlaubnis über diese Hilfsmittel

(ich glaube das ist irgendso eine Ziffer wie zB eine Brille eingetragen ist.)

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Vielleicht sollte die TEin ihre psychische Erkrankung erwähnen und auch das äG, welches diesbezüglich vor Erteilung seitens der Zulassungsstelle gefordert wurde.

Es bringt nichts, sich hier mit Halbwahrheiten abzugeben, da nur das Gesamtbild eine halbwegs passable Einschätzung ermöglicht.

Schwerhörigkeit/Taubheit ist keinesfalls ein Hindernis, allenfalls werden Drehzahlmesser vorgeschrieben.

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Moin Moin

 

 

Vielleicht sollte die TEin ihre psychische Erkrankung erwähnen ....

Weißt du mehr als die übrigen Leser? Ist dir die TE persönlich bekannt?

Oder ergiesst du dich mal einfach in gehaltlosen Vermutungen ?

 

 

... und auch das äG, welches diesbezüglich vor Erteilung seitens der Zulassungsstelle gefordert wurde.

Mit diesbezüglich meinst du die von dir vermutete Psychische Erkrankung?

Reihst du die Buchstaben anders aneinander als ich und kommst demzufolge zu einem anderen Text?

 

Die TE ist Brillenträgerin und hat Probleme mit dem Gehör - mehr wissen wir hier nicht.

Wahrscheinlich fehlt ihr nur etwas Selbstvertrauen, um sich gegen ihre Mutter durchzusetzen.

Sie hat ja offensichtlich alles erforderliche getan, um vor etlichen Jahren eine FE und daraufhin einen FS zu bekommen.

 

 

@Reisende

Auch wenn zur Zeit dein Führerschein für dich nicht greifbar ist, heißt das ja nicht, du dürftest kein Auto mehr fahren.

Natürlich darfst du weiterhin fahren. Zum TÜV, zum Shoppen, zum Sport, ins Kino - überall hin.

Der Führerschein ist nicht sooooo wichtig.

Wenn du von der Polizei kontrolliert wirst, sagst du, du hast den FS nicht dabei. Der Kollege wird das Vorhandensein deiner Fahrerlaubnis (rechtlicher Begriff und wichtiger als dein FS) überprüfen und dir evtl. ein Mini Verwarngeld abknöpfen - sonst nichts.

 

Deine Mutter ist jetzt schon in der Unterschlagung und das ist bei der Polizei anzeigefähig.

Schreib deiner Mutter noch einen Brief. Darin setzt du ihr für die Herausgabe des FS eine 14-Tages-Frist und kündigst weitere Schritte an, die evtl. ihr Geld kosten (Anwaltskosten, Gebühren für Wiederbeschaffung usw.)

Wenn sie diese Frist ohne Herausgabe verstreichen läßt, befindet sich deine Mutter "in Verzug".

Ich weiß nicht ob man das so machen muß, aber du dürftest bei weiteren Schritten eine bessere Argumentationsgrundlage haben.

 

 

 

Gruß

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@Sobbel

Das wirst Du selten erleben, daß ich mich in Vermutungen ergieße. Und wenn, wird dies erwähnt.

Ja, ich weiß vielleicht in dieser Sache etwas mehr als Du. Ist aber ganz einfach zu erklären: Lies im VP den Thread der gleichnamigen TEin.

Zu welchem Ergebnis kommst Du?

 

Beste Grüße

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Moin Moin

 

Zu welchem Ergebnis kommst Du?

Das im VP ein User mit Namen "Reisende" nicht existiert.

Wohl aber ein "Ratlose".

Und Ratlose hat im dortigen Führerscheinforum einen Thread gestartet, in dem es um psychische Erkrankung geht.

Das ist aber eine ganz andere Thematik.

 

Irrst du dich eventuell?

 

Gruß

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Oh, Entschuldigung. Beim Lesen der Threads hatte ich sofort den Verdacht, daß ein sich um die selbe Geschichte handeln würde. Beziehungsweise hier die "Fortsetzung". Im Hinblick auf die Frage nach der Revüchtmäßigkeit der Weitergabe durch die Mutter.

Aber vielleicht äußert sich die TEin ja noch.

Reisende und Ratlose gleichgesetzt. Oder ist es eine ratlose Reisende?

 

Beste Grüße

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