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Bewährungsstrafen Nach Tödlichem Rennen


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also von dreien wird einer rückfällig.. und für die zwei, die es nicht werden lohnt sich die Resozialisierung....

ja klar ist das menschlich verständlich, aber trotzdem muss der Staat auch den Täter schützen. Stell Dir vor, im Prozess stellt sich heraus, dass der Verdächtige gar nicht der Mörder ist. Wenn nun die

Die Teilnehmer illegaler Autorennen nehmen an diesen ganz sicher vorsätzlich teil. ABER: die Folgen sind nicht beabsichtigt. Ich möchte sogar unterstellen, daß sie davon überzeugt sind, alles jederzei

Es kommt mir öfter so als eine Art Neid rüber, wenn sich Leute darüber aufregen, die Polizei könne sich ja mal eben so oder stets auf Sonderrechte berufen. Einfacher wäre es, es einfach mal als Fakt zu akzeptieren, daß wir Sonderrechte in Anspruch nehmen können und dies im Bedarfsfall (rechtlich betrachtet) auch tun. Und daß dies nunmal auch nicht von jedermann zu erkennen sein muß (also die Notwendigkeit und damit einhergehend auch die Legalität). Aus diesem Grund halte ich es auch für ein niveauloses und eher neiderfülltes ("ich würde es ja auch gern können") Stammtischgequatsche, wenn so Äußerungen kommen wie eben von Dir. Bringt in der Sache rein gar nichts und ist auch nicht zutreffend.

Das meine ich auch nicht persönlich, sondern gilt grundsätzlich für alle Äußerungen dieser Art.

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Es kommt mir öfter so als eine Art Neid rüber, wenn sich Leute darüber aufregen, die Polizei könne sich ja mal eben so oder stets auf Sonderrechte berufen.

Das wäre doch mal ein gutes Argument: "Ich bin leider nicht dazu gekommen, auf Ihren Geldbeutel aufzupassen. Ich musste erst mal einen Parkplatz finden." :D (@Shelby: Du bist nicht gemeint)

 

Von mir aus sollen die Cops so schnell fahren wie und parken wo sie wollen. Das mache ich ja auch so.

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"Mit der Macht wächst die Verantwortung."

 

Es wäre wünschenswert, wenn sich auch die Vertreter der Staatsgewalt an dieser Weisheit orientieren. Nicht, dass ich pauschal unterstellen würde, dass sie es nicht täten. Doch es gibt nunmal (leider) bestätigte Ausnahmen von der Regel.

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Die gibt es wahrscheinlich. Aber wenn man sich betrachtet, um was für Dinge es sich dabei handelt, so kann ich über den, der sich darüber aufregt, nur den Kopf schütteln. Da hätte ich wahrlich besseres zu tun.

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Es kommt mir öfter so als eine Art Neid rüber, wenn sich Leute darüber aufregen, die Polizei könne sich ja mal eben so oder stets auf Sonderrechte berufen. Einfacher wäre es, es einfach mal als Fakt zu akzeptieren, daß wir Sonderrechte in Anspruch nehmen können und dies im Bedarfsfall (rechtlich betrachtet) auch tun. Und daß dies nunmal auch nicht von jedermann zu erkennen sein muß (also die Notwendigkeit und damit einhergehend auch die Legalität). Aus diesem Grund halte ich es auch für ein niveauloses und eher neiderfülltes ("ich würde es ja auch gern können") Stammtischgequatsche, wenn so Äußerungen kommen wie eben von Dir. Bringt in der Sache rein gar nichts und ist auch nicht zutreffend.

Das meine ich auch nicht persönlich, sondern gilt grundsätzlich für alle Äußerungen dieser Art.

 

Sorry, das ist kein Neid, sondern (von meiner Seite aus zumindest) nur Sarkasmus.

 

Klar ist es für die Polizisten blöd, wenn sie 300m vor der Polizeistation erst noch durch eine 20er Zone müssen. Deswegen begegne ich da ja auch so oft Polizeifahrzeugen. Und ja, ich selbst fahre da auch keine 20, sondern nach Tacho 30. Aber ich bin ja auch der böse Verbrecherbürger, der sich an keine Regeln hält. Ich muß ja fast zu schnell fahren, damit ich mein Klischee erfülle.

 

Und nachdem die Polizei die Guten und das Vorbild sind, gehe ich halt wohlwollend davon aus, daß sie Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn sie in der 20er Zone (ebenfalls) zu schnell sind.

 

Also ist doch alles gut.

 

Auch ist es mir mittlerweile egal, wenn mir die Polizei wieder mal im Kofferraum hängt. Weiß ich doch von hier aus dem Forum, daß da gerade eine Nummerschildüberprüfung stattfindet, und aus anderer Quelle weiß ich, daß bei der Polizei regelmäßige Sehtest nicht vorgeschrieben sind. Daher habe ich auch Verständnis, wenn das Ablesen wieder mal etwas länger dauert.

 

Wie Du siehst, alles bestens ;):D

 

Einen schönen Fasching noch :fool:

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und aus anderer Quelle weiß ich, daß bei der Polizei regelmäßige Sehtest nicht vorgeschrieben sind.

 

Wie? heute nicht mehr?

D.h. nach den heutigen Vorschriften hätten die mich damals nicht wg. meiner schlechten Augen entlassen?

 

Ich musste "damals" (ist allerdings schon einige Jahre her) alle paar Jahre zum augenarzt...

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Echt, doch noch vorgeschrieben und nicht freiwillig? Dann habe ich wohl eine falsche Info. Aber dann wundert es mich schon etwas, daß die so lange brauchen, ein Kennzeichen abzulesen. Scheint also Lücken zu haben, das "Sehtestnetz" ;):D

 

 

Aber egal, hier geht's ja um die Raser.

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Man schaut nicht nur außerhalb des Autos nach Auffälligkeiten, sondern auch im innern, soweit möglich. Und um bspw. sehen zu können, ob jemand tatsächlich angeschnallt ist oder ein Handy in der Hand am Ohr hält, muß man schon näher ran. Ansonsten bekommt man wieder die üblichen Ausreden zu hören...... ;)

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Das Problem bei dieser Definition ist, dass sich lediglich an dem "+21 km/h netto"-Wert orientiert wird.

 

Beispiel(e):

 

:30: => 51 km/h netto = Überschreitung der zHg um 70 Prozent

 

:130: => 151 km/h netto = Überschreitung der zHg um 16 Prozent

 

Ist der eine "Raser" jetzt "böser" als der andere? Sind beide Verstöße gleich zu bewerten? Sollte es eine Unterteilung in "gute" und "böse" Raser geben? Oder orientieren wir uns an einem Wert, der die Rahmenparameter in keinster Weise berücksichtigt? :mellow:

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Wir könnten jetzt auch nur die Witterungsverhältnisse ins Spiel bringen und die Behauptung aufstellen, dass der Verstoß igO bei Regenwetter noch schwerer wiegt :abwarten: Oder wollen wir jetzt auch noch die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs, mit dem der Verstoß begangen wird (z.B. Ceramik-Bremsanlage vs. Trommelbremse) mit ins Spiel bringen?

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Was bringt denn diese Diskussion überhaupt? Mir ist es völlig egal, ob oder ab wann wer wie und wo als Raser bezeichnet wird. Die Presse schreibt auch schon von "raste.....", wenn wer mit 25 km/h gegen einen Baum fuhr.

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Eine Berücksichtigung der "Schwere" des Verstoßes. Festgemacht nicht an dem reinen km/h-Wert, sondern am Prozentsatz der Überschreitung.

 

Nur als Beispiel zur Verdeutlichung: Wer die zgH um mehr als 50 Prozent überschreitet, darf als Raser tituliert werden.

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Vielleicht regt die Diskussion auch bei der Obrigkeit gegenüber loyal eingestellten Zeitgenossen zum eigenständigen (Nach-)Denken an?

Ok. Und was oder worüber sollen diese Zeitgenossen nachdenken? Ist es nicht vielmehr völlig belanglos, wer oder was wie oder ab wann als "Raser" betitelt wird? Ich persönlich finde diese Disksussion absolut müßig und überflüssig. Fast wie ein politisches Sommertheater.... wenn man nichts anderes zu bedenken hat, denkt man über völlig überflüssigen und belanglosen Krimskrams nach.....

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Eine Berücksichtigung der "Schwere" des Verstoßes. Festgemacht nicht an dem reinen km/h-Wert, sondern am Prozentsatz der Überschreitung.

 

Nur als Beispiel zur Verdeutlichung: Wer die zgH um mehr als 50 Prozent überschreitet, darf als Raser tituliert werden.

Leider zu kurz gedacht.

 

Bsp.:

 

1. Pkw fährt statt der vorgegebenen :30: mit 65 km/h. Prozentuale Überschreitung = 116,6 %. Das ist ja schon ein ordentlicher Wert. Also: ein ganz pitterpöser Raser!

 

2. Pkw fährt statt der vorgegebenen :100: mit 170 km/h. Prozentuale Überschreitung = 70%. Also deutlich weniger und daher wohl auch ein deutlich geringerer pitterpöser Raser. Oder? Oder müßte man nicht vllt und vielmehr das Gefahrenpotential betrachten, welches bei 170 km/h wohl eher und in einem weitaus größerem Maße gegeben sein dürfte als bei 65 km/h?! Weil: sehr viel höhere Geschwindigkeit, deutlich längerer Bremsweg, deutlich höhere Bewegungsenergie uvm.!

 

Eine prozentuale Betrachtung ist IMO völlig irreführend! Wenn man im Jahr 2015 z.B. 50.000 Verkehrunfälle zu beklagen hatte, im Jahre 2014 dagegen "nur" 49.500, so sind das prozentual betrachtet nur 1 % weniger gewesen, aber immerhin 500 Unfälle! Oder: Im Jahre 2014 hatte eine Behörde 5 Verkehrstote zu beklagen, im Jahre 2015 leider 10, also sagenhafte 100 % mehr. Hört sich gewaltig an, obwohl es "nur" 5 mehr waren.

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Eine Berücksichtigung der "Schwere" des Verstoßes. Festgemacht nicht an dem reinen km/h-Wert, sondern am Prozentsatz der Überschreitung.

 

Nur als Beispiel zur Verdeutlichung: Wer die zgH um mehr als 50 Prozent überschreitet, darf als Raser tituliert werden.

Bluey war ja eigentlich schon ausführlich genug, aber eine Frage habe ich dann doch: wer im verkehrsberuhigten Bereich mit 11 km/h unterwegs ist, wäre also Deine Meinung nach ein Raser?

 

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Eine Berücksichtigung der "Schwere" des Verstoßes. Festgemacht nicht an dem reinen km/h-Wert, sondern am Prozentsatz der Überschreitung.

 

Nur als Beispiel zur Verdeutlichung: Wer die zgH um mehr als 50 Prozent überschreitet, darf als Raser tituliert werden.

Leider zu kurz gedacht.

 

Bsp.:

 

1. Pkw fährt statt der vorgegebenen :30: mit 65 km/h. Prozentuale Überschreitung = 116,6 %. Das ist ja schon ein ordentlicher Wert. Also: ein ganz pitterpöser Raser!

 

2. Pkw fährt statt der vorgegebenen :100: mit 170 km/h. Prozentuale Überschreitung = 70%. Also deutlich weniger und daher wohl auch ein deutlich geringerer pitterpöser Raser. Oder? Oder müßte man nicht vllt und vielmehr das Gefahrenpotential betrachten, welches bei 170 km/h wohl eher und in einem weitaus größerem Maße gegeben sein dürfte als bei 65 km/h?! Weil: sehr viel höhere Geschwindigkeit, deutlich längerer Bremsweg, deutlich höhere Bewegungsenergie uvm.!

 

Eine prozentuale Betrachtung ist IMO völlig irreführend! Wenn man im Jahr 2015 z.B. 50.000 Verkehrunfälle zu beklagen hatte, im Jahre 2014 dagegen "nur" 49.500, so sind das prozentual betrachtet nur 1 % weniger gewesen, aber immerhin 500 Unfälle! Oder: Im Jahre 2014 hatte eine Behörde 5 Verkehrstote zu beklagen, im Jahre 2015 leider 10, also sagenhafte 100 % mehr. Hört sich gewaltig an, obwohl es "nur" 5 mehr waren.

 

 

Mir ist seit vielen Jahren bewusst, dass die Mathematik eine ganz wunderbare "Waffe" ist, um praktisch alles belegen und beweisen zu können :abwarten:

 

Aber bleiben wir einmal bei deinem :100: er-Beispiel, @Bluey. Der dort erwähnte Fahrer des PKW ist gem. deiner Rechnung ein weniger "böser Raser" als der Fahrer des PKW, der in deinem :30: er-Beispiel rein prozentual betrachtet den schwerwiegendere Verstoß begeht. Werfen wir nun einen Blick auf das von dir erwähnte Gefahrenpotenzial: Wie würdest du, @Bluey, das Risiko anhand deiner beruflichen Expertise bewerten, dass dem Fahrer aus deinem :100: er-Beispiel plötzlich ein Kind vors Auto laufen könnte? :100: klingt für mich nach agO, wo die Situation natürlich auch eintreten könnte, jedoch gehe ich anhand meiner Lebenserfahrung davon aus, dass das Risiko von PKW-Fußgänger-Konstellationen in :30: er-Zonen deutlich höher einzuschätzen ist. Deswegen auch weiter oben mein 50-Prozent-Ansatz, losgelöst von der Geschwindigkeit.

 

@HarryB:

 

 

 

Wird eigentlich wer als "Raser" verurteilt, sodass es so auch im Führungszeugnis steht, oder ist dieser Begriff nicht eher abgedroschener Sprachgebrauch? Wird hier also um des Kaisers Bart diskutiert?

 

Vermutlich jeder, der sein (verfremdetes) Bild in den Medien unter der Headline RASER VERURSACHT ..... zu sehen bekommt. Es sind - und dem wird wohl niemand ernsthaft widersprechen wollen - schon lange nicht mehr nur die Gerichte, die für Urteile sorgen. Auch die Medienlandschaft ist hier äußerst aktiv und kreativ. Nicht nur dann, wenn es um das Thema Straßenverkehr geht. Denken wir nur für einen Moment an den ehemaligen Bundespräsidenten W. zurück: Vom Gericht nicht verurteilt, von den Medien hingegen schon.

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Aber bleiben wir einmal bei deinem :100: er-Beispiel, @Bluey. Der dort erwähnte Fahrer des PKW ist gem. deiner Rechnung ein weniger "böser Raser" als der Fahrer des PKW, der in deinem :30: er-Beispiel rein prozentual betrachtet den schwerwiegendere Verstoß begeht. Werfen wir nun einen Blick auf das von dir erwähnte Gefahrenpotenzial: Wie würdest du, @Bluey, das Risiko anhand deiner beruflichen Expertise bewerten, dass dem Fahrer aus deinem :100: er-Beispiel plötzlich ein Kind vors Auto laufen könnte? :100: klingt für mich nach agO, wo die Situation natürlich auch eintreten könnte, jedoch gehe ich anhand meiner Lebenserfahrung davon aus, dass das Risiko von PKW-Fußgänger-Konstellationen in :30: er-Zonen deutlich höher einzuschätzen ist. Deswegen auch weiter oben mein 50-Prozent-Ansatz, losgelöst von der Geschwindigkeit.

Mir ist es selbst noch nie in meinem ganzen Autofahrerleben passiert, daß mir ein Kind vors Auto gelaufen ist. Statt dessen lief mir mal ein Fuchs vors selbige, agO, und verursachte einen Schaden in Höhe von ca. 8.000 DM. Und da war ich nur ca. 80 km/h schnell. Und jetzt darfst Du Dir vorstellen, was wohl passiert, wenn Dir bei 170 km/h ein Reh vors Auto läuft. Das nämlich, also einen Wildunfall agO, habe ich schon recht häufig dienstlich erlebt bzw. aufnehmen dürfen. Das Risiko, ob mir nun in einem 30iger-Bereich ein Kind vors Auto läuft oder nachts bei 170 km/h ein Reh, würde ich daher eindeutig letzterem Fall zuordnen wollen. Insbesondere die Reaktionsfähigkeit sinkt mit steigender Geschwindigkeit! Im ersten Fall hat man noch recht gute Chancen auszuweichen, im zweiten Fall hingegen wird's wohl ballern (mit Ausnahme von zwei Zeitgenossen unseres Forums, die da schneller bremsen als ihr Schatten). Und sollte trotzdem noch jemand versuchen auszuweichen, nun, solcherlei "Lenkrad verrissen"-Unfälle präsentiert ja unserer wehrter @m3_ zuhauf.

 

 

Und: ein Kind kann man erziehen, insbes dahingehend, daß die Straße kein Spielplatz ist, man nicht zwischen parkenden Autos hervorläuft etcpp. Ein Reh kann man nicht erziehen. Das läuft oder bleibt mitten auf der Straße stehen, wenn es will.

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Gibt es eigentlich jährlich mehr Wildunfälle auf Landstraßen oder Unfälle mit Personenbeteiligung igO?

Weiß ich nicht. Dazu müßte man entsprechende Statistiken bemühen.
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Es geht (leider) weiter:

 

http://www.focus.de/regional/koeln/prozesse-radfahrerin-bei-autorennen-getoetet-prozessbeginn_id_5290374.html

 

Wollen wir einen Blick in die Glaskugel riskieren? Ich behaupte hier und jetzt, dass die Täter glimpflich davonkommen werden. Strafen zur Bewährung. Das Opfer ist tot. Bedauerlich, aber sollte deswegen den Tätern das ganze Leben verbaut werden? Nein, wir müssen die Täter resozialisieren. Die Opfer sind egal, denn denen kann nicht mehr geholfen werden. Aber lasst uns die Täter mit Samthandschuhen anfassen, damit sie zurück auf den rechten Weg gestreichelt werden :mecker2:

 

Fahr' einen Menschen tot und stell' dich darauf ein, dass deine Freizeitplanung durch Sozialstunden gestört werden wird. Hinterzieh' Steuern - und staune über die Härte der Gerichte :mecker2:

 

Stammtischgeschwätz? Wohl kaum.

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Was willst Du, Gerechtigkeit oder Rache?

 

Es ist Stammtisch eine vorsätzliche Tat mit einer fahrlässigen Tat zu vergleichen.

 

Steuerhinterziehung ist eine recht schwerwiegende Tat. Sie erschüttert die Grundlagen eines Staat. Schon von daher ist der Vergleich recht verharmlosend.

 

Einen Menschen fahrlässig zu töten ist schrecklich und kann das Leben von Menschen völlig aus der Bahn werfen. Es ist eine schwere Tat, und der Richter muss abwiegen wie groß die Schuld der Angeklagten ist. Es sind 7 Verhandlungstage angesetzt 20 Zeugen werden gehört, die Richter machen sich die Urteilsfindung sicher nicht leicht.

 

Für manche mag es eine Genugtuung darstellen wenn der Straftäter möglichst lange weggesperrt wird. Im Interesse der Angehörigen kann es nicht sein. Wir kennen jetzt die Lebensumstände der Verstorbenen nicht, wenn dann Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, nutzt ein im Gefängnis sitzender Straftäter auch nichts. Der soll ja den Schaden zumindest finanziell wieder ausgleichen. Tüten kleben wird nicht so gut bezahlt um Waisen Unterhalt zu leisten.

 

Dann müsste der Steuerzahler eintreten, ach nein, der hinterzieht ja die Steuern.

 

 

MfG.

 

hartmut

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Was willst Du, Gerechtigkeit oder Rache?

 

Ich halte nichts davon, hochtrabend von Resozialisierung und dergleichen zu faseln, da dieses Konstrukt in meinen Augen versagt hat. Wie viele Straftäter, die mit Samthandschuhen angefasst worden sind, verbleiben auf dem eingeschlagenen Weg, da die vermeintliche Strafe lediglich zu einer Risikobewertung für zukünftige Taten führt? Wie kann es sein, dass sich Intensivstraftäter von einer Tat zur nächsten begeben, wohl wissend, dass sie im Endeffekt kaum etwas zu befürchten haben? Das System hat versagt, also, ja, ich spreche von Rache und Vergeltung. Gerechtigkeit ist eine Illusion, die zwar sehr schön klingt, am Ende des Tages jedoch in aller Regel dazu führt, dass der Täter mit einem Lächeln den Gerichtssaal verlässt und das Opfer bzw. die Hinterbliebenen dumm aus der Wäsche gucken.

 

Die Justiz sollte endlich damit aufhören, die Täter zu schützen. Der ganze Resozialisierungsansatz führt unter den gegebenen Umständen lediglich dazu, dass sich die bestehende Situation nur noch weiter verschlimmert. De facto gibt es heute z.B. weniger Jugendliche als noch vor 20 Jahren, jedoch ist das Anzahl der Straftaten in (ungeschönten) Statistiken nahezu identisch geblieben. Wie kann das sein, wenn gerade jugendliche Wiederholungstäter doch so schön resozialisiert werden können?

 

 

 

Steuerhinterziehung ist eine recht schwerwiegende Tat. Sie erschüttert die Grundlagen eines Staat. Schon von daher ist der Vergleich recht verharmlosend.

 

Du bewertest eine materielle Tat somit schwerwiegender als eine Tat gegen das Leben?

 

Hast du auch nur ein Brötchen weniger gegessen, weil z.B. ein Uli H. Steuern hinterzogen hat? Wurdest du - als Teil des Staates - in deinen Grundlagen erschüttert?

 

 

 

Für manche mag es eine Genugtuung darstellen wenn der Straftäter möglichst lange weggesperrt wird. Im Interesse der Angehörigen kann es nicht sein.

 

Im Interesse wessen Angehöriger? Der Angehörigen des Opfers? Oder der Angehörigen des Täters?

 

 

 

Der soll ja den Schaden zumindest finanziell wieder ausgleichen.

 

Wie ist denn der aktuelle Tageskurs eines Menschenlebens, @hartmut?

 

 

 

Tüten kleben wird nicht so gut bezahlt um Waisen Unterhalt zu leisten.

 

Liegen dir konkrete Zahlen vor, die belegen können, dass die von dir beschriebene "Wiedergutmachung" auf monetärer Ebene tatsächlich stattfindet?

 

 

 

Dann müsste der Steuerzahler eintreten, ach nein, der hinterzieht ja die Steuern.

 

:shutup:

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Steuerhinterziehung ist eine recht schwerwiegende Tat. Sie erschüttert die Grundlagen eines Staat. Schon von daher ist der Vergleich recht verharmlosend.

So ist es.

 

Vielleicht OT: Taten wie Nahrungsmittelspekulation sind übrigens noch nicht einmal strafbewehrt.

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Ich halte nichts davon, hochtrabend von Resozialisierung und dergleichen zu faseln, da dieses Konstrukt in meinen Augen versagt hat.

Es ist deine Ansicht.

 

Du bewertest eine materielle Tat somit schwerwiegender als eine Tat gegen das Leben?

Die Vergleiche ich schon mal nicht. Auch dein Ausdruck eine Tat gegen das Leben beinhaltet Vorsatz, und den sehe ich nicht.

 

Im Interesse wessen Angehöriger? Der Angehörigen des Opfers? Oder der Angehörigen des Täters?

Im Interesse aller daran Beteiligten, insbesondere der Angehörigen der Frau.

 

 

Wie ist denn der aktuelle Tageskurs eines Menschenlebens, @hartmut?

Bei fahrlässiger Tötung bei einem Verkehrsunfall, etwa 6 Monate auf Bewährung und Geldstrafe, wenn es keine besonderen Umstände wie hier sind. Es wird wohl bei dem Unfall viel mehr werden. Der Rest ist Zivilrecht.

 

 

Liegen dir konkrete Zahlen vor, die belegen können, dass die von dir beschriebene "Wiedergutmachung" auf monetärer Ebene tatsächlich stattfindet?

Es sind Einzelfallentscheidungen. Ein Alleinverdiener einer Familie muss stärker bewertet werden als ein Kind. Klingt hart, ist aber so.

 

 

:shutup:

Da sagst nicht mehr.

 

MfG.

 

hartmut

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@hartmut: Funktioniert die Resosozialisierung deiner Meinung nach? Wie bewertest du Rückfallquoten, den ...

du kannst sicher mit Zahlen zu den Rückfallquoten aufwarten, oder?

Ich meine: wieviel wurden verurteilt - wieviel sind davon Wiederholungstäter oder gar Intensivtäter?

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@hartmut: Funktioniert die Resosozialisierung deiner Meinung nach? Wie bewertest du Rückfallquoten, den Umgang mit Intensivstratätern und den Vorwurf, dass inzwischen der Täterschutz vor dem Opferschutz steht?

Härtere Strafen für Täter für vorsätzliche Taten bringen nichts. Die Täter gehen davon aus nicht erwischt zu werden. Bei fahrlässigen Taten, wie soll da ein Strafmaß abschreckend wirken?

 

Egal wie es ist, der Staat gibt einen Strafrahmen vor. Ist die Strafe erledigt, dann bleibt allenfalls noch die Sicherungsverwahrung.

 

Rückfälle werden immer wieder vorkommen, deswegen können nicht die prophylaktisch weggesperrt werden die zur Risikogruppe gehören. Es wird ja versucht Rückfälle zu verhindern.

 

Das Opfer steht immer im Vordergrund, selten im Rampenlicht. Der Täter wird öffentlich mehr Aufmerksamkeit bekommen, und dann natürlich bei der Resozialisierung die schon wieder dem Schutz von möglichen Opern zugute kommen soll.

 

Was ich für wichtig halte, zwischen Tat und Urteil sollte die Zeitspanne kleiner sein. Ein Urteil 1 oder 2 Jahre nach der Tat, ist nicht wirklich noch für den Täter in Verbindung mit der Tat. Da gab es die Jugendrichterin Kirsten Heisig, ihr Buch Das Ende der Geduld, mal googeln.

 

MfG.

 

hartmut

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Egal wie es ist, der Staat gibt einen Strafrahmen vor.

 

Korrekt. Offensichtlich bewegen sich die Gerichte jedoch häufig am unteren Rahmen des Möglichen.


 

@hartmut: Funktioniert die Resosozialisierung deiner Meinung nach? Wie bewertest du Rückfallquoten, den ...

du kannst sicher mit Zahlen zu den Rückfallquoten aufwarten, oder?
Ich meine: wieviel wurden verurteilt - wieviel sind davon Wiederholungstäter oder gar Intensivtäter?

 

 

Nur mal auf die Schnelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kriminalitaetsstudie-von-drei-straftaetern-wird-einer-rueckfaellig-a-953533.html

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Es geht (leider) weiter

Wieso leider? Was soll denn Deiner Meinung nach statt eines Prozesses geschehen?

 

Wollen wir einen Blick in die Glaskugel riskieren?

Nö.

 

Wie viele Straftäter, die mit Samthandschuhen angefasst worden sind, verbleiben auf dem eingeschlagenen Weg

Sag' an: wieviele sind es? Und wieviele Straftäter, die mit eiserner Hand (was auch immer das sein mag) angefasst wurden, verlassen den eingeschlagenen Weg?

 

Wie kann es sein, dass sich Intensivstraftäter von einer Tat zur nächsten begeben, wohl wissend, dass sie im Endeffekt kaum etwas zu befürchten haben?

Die Frage ist berechtigt, die Aussage ist falsch.

 

Das System hat versagt, also, ja, ich spreche von Rache und Vergeltung.

Wie soll das konkret aussehen? Dazu können wir der Einfachheit halber bei dem von Dir verlinkten Fall bleiben und unterstellen, daß die Beschuldigten tatsächlich die Täter sind. Also bitte: was ist Deiner Meinung nach die angemessene Strafe für sie?

 

De facto gibt es heute z.B. weniger Jugendliche als noch vor 20 Jahren, jedoch ist das Anzahl der Straftaten in (ungeschönten) Statistiken nahezu identisch geblieben.

Verlinken, bitte.

 

Du bewertest eine materielle Tat somit schwerwiegender als eine Tat gegen das Leben?

Nö. Hat er nicht.

 

Hast du auch nur ein Brötchen weniger gegessen, weil z.B. ein Uli H. Steuern hinterzogen hat? Wurdest du - als Teil des Staates - in deinen Grundlagen erschüttert?

Möchtest Du damit aussagen, Steuerhinterziehung sei irgendwie doch okay?

 

Im Interesse wessen Angehöriger? Der Angehörigen des Opfers? Oder der Angehörigen des Täters?

Das ging aus dem folgenden Text klar hervor. Für Dich nochmal extra: der Angehörigen des Opfers.

 

Funktioniert die Resosozialisierung deiner Meinung nach?

Mal mehr, mal weniger gut.

 

den Umgang mit Intensivstratätern

Da Du Dich mit dem Umgang auszukennen scheinst: wie ist der? Und was schlägst Du stattdessen vor? Und wer definiert eigentlich Intensivstraftäter?

 

den Vorwurf, dass inzwischen der Täterschutz vor dem Opferschutz steht?

Als Stammtischgerülpse.

 

Offensichtlich bewegen sich die Gerichte jedoch häufig am unteren Rahmen des Möglichen.

Diese Auswertung der Urteile der deutschen Gerichte hast Du bitte wo gefunden?

 

Nur mal auf die Schnelle

Sehr schön. das ist doch mal eine Grundlage. Leider funktioniert der Link zu der Studie nicht. Aber vielleicht kannst Du ja trotzdem erklären, wer von den Straftätern als Intensivstraftäter gilt (und warum). Und da die meisten Straffälligen nur einmal im Register auftauchen: welche Quote schwebt Dir vor? Und wie soll die erreicht werden?

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Und hier mal ein Link: http://www.focus.de/regional/koeln/prozess-gegen-mutmassliche-raser-in-koeln-angeklagte-wollen-sich-kein-wildes-autorennen-geliefert-haben_id_5294265.html

 

daraus: Die Staatsanwaltschaft wirft den Erkan F. und Firat M. fahrlässige Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs vor. So stehen die Fahrer im Verdacht, am Auenweg in Köln-Deutz rücksichtslos um die Wette gerast zu sein und so den tödlichen Unfall verursacht zu haben.

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Nur mal auf die Schnelle: http://www.spiegel.d...g-a-953533.html

 

also von dreien wird einer rückfällig..

und für die zwei, die es nicht werden lohnt sich die Resozialisierung....

 

 

So könnte die Statistik schöngerechnet werden. Über alle Straftatbestände stimmt die Aussage, dass "nur" einer von drei Straftätern rückfällig wird. Betrachtet man hingegen "nur" Straftatbestände wie z.B. Raub, Erpressung und Körperverletzung so wird rein rechnerisch jeder zweite Straftäter rückfällig.

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@Biber:

 

 

 

Als Stammtischgerülpse.

 

Gibt es irgendein Themengebiet, in dem du a) kein selbsternannter anerkannter Experte bist und/oder b) du auch nur einmal ansatzweise in Betracht ziehst, dass die Welt in deinem Luftschloß so rein gar nichts mit der Realität zu tun hat?

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Nur mal auf die Schnelle

Sehr schön. das ist doch mal eine Grundlage. Leider funktioniert der Link zu der Studie nicht.

Das ist kaum Shelbys Schuld. Beschwerd dich deswegen beim Spiegel. Oder beim BMJV.

Da du aber so auf Verlinkungen stehst und anscheinend die Suche auf der BMJV-Seite bei dir nicht funkrioniert, hab ichs dir mal rausgesucht:

 

http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Rueckfallstatistik_doc.html

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/02042014_Neue_bundesweite_Rueckfalluntersuchung_liegt_vor.html

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Es geht (leider) weiter

Wieso leider? Was soll denn Deiner Meinung nach statt eines Prozesses geschehen?

 

Leider, weil dieser Vorfall belegt, dass es trotz einer angeblichen Abschreckung (die ich beim besten Willen nicht zu erkennen vermag) wieder zu einem solchen Vorfall gekommen ist.

 

 

Wollen wir einen Blick in die Glaskugel riskieren?

Nö.

 

Wieso? Könnte dir das Ergebnis nicht gefallen?

 

 

Wie viele Straftäter, die mit Samthandschuhen angefasst worden sind, verbleiben auf dem eingeschlagenen Weg

Sag' an: wieviele sind es? Und wieviele Straftäter, die mit eiserner Hand (was auch immer das sein mag) angefasst wurden, verlassen den eingeschlagenen Weg?

 

Du bist gewiss in der Lage, die dir vorliegenden Daten in Eigenregie zu bewerten.

 

Wie kann es sein, dass sich Intensivstraftäter von einer Tat zur nächsten begeben, wohl wissend, dass sie im Endeffekt kaum etwas zu befürchten haben?

Die Frage ist berechtigt, die Aussage ist falsch.

 

Das solltest du einmal mit den Opfern oder deren Hinterbliebenen ausdiskutieren. Ich bin sicher, von deinem hohen Roß aus rennst du offene Türen ein.

 

 

Das System hat versagt, also, ja, ich spreche von Rache und Vergeltung.

Wie soll das konkret aussehen? Dazu können wir der Einfachheit halber bei dem von Dir verlinkten Fall bleiben und unterstellen, daß die Beschuldigten tatsächlich die Täter sind. Also bitte: was ist Deiner Meinung nach die angemessene Strafe für sie?

 

Für mehrere Jahre wegschließen und lebenslanger Führerscheinentzug. Sollte es bedingt durch das Urteil zukünftig zu einem Delikt wie z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen, die nächste mehrjährige Haftstrafe.

 

Solange Vorfälle wie dieser urteilstechnisch als Kavaliersdelikt behandelt werden, wird sich nichts ändern.

 

 

De facto gibt es heute z.B. weniger Jugendliche als noch vor 20 Jahren, jedoch ist das Anzahl der Straftaten in (ungeschönten) Statistiken nahezu identisch geblieben.

Verlinken, bitte.

 

https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressekonferenzen/2006/Bevoelkerungsentwicklung/bevoelkerungsprojektion2050.pdf?__blob=publicationFile

 

Vom Statistischen Bundesamt. Keine Ahnung, ob dir diese Quelle seriös genug ist.

 

 

Du bewertest eine materielle Tat somit schwerwiegender als eine Tat gegen das Leben?

Nö. Hat er nicht.

 

Belege?

 

 

Hast du auch nur ein Brötchen weniger gegessen, weil z.B. ein Uli H. Steuern hinterzogen hat? Wurdest du - als Teil des Staates - in deinen Grundlagen erschüttert?

Möchtest Du damit aussagen, Steuerhinterziehung sei irgendwie doch okay?

 

Habe ich das irgendwie auch nur angedeutet? Ich habe eine Wertung vorgenommen, keineswegs einem Steuersünder pauschal die Absolution erteilt. Um es einmal in deinem Jargon zu sgaen, @Biber: Dein/Euer Stammtischgerülpse zeigt, dass die Massenmedien einen Weg gefunden haben, das selbstständige Denken aus den Köpfen der Komsumenten zu verbannen.

 

 

Im Interesse wessen Angehöriger? Der Angehörigen des Opfers? Oder der Angehörigen des Täters?

Das ging aus dem folgenden Text klar hervor. Für Dich nochmal extra: der Angehörigen des Opfers.

 

Es ist halt nicht jeder so schlau wie du, @Biber, und kann so dediziert zwischen den Zeilen lesen.

 

 

Funktioniert die Resosozialisierung deiner Meinung nach?

Mal mehr, mal weniger gut.

 

den Umgang mit Intensivstratätern

Da Du Dich mit dem Umgang auszukennen scheinst: wie ist der? Und was schlägst Du stattdessen vor? Und wer definiert eigentlich Intensivstraftäter?

 

den Vorwurf, dass inzwischen der Täterschutz vor dem Opferschutz steht?

Als Stammtischgerülpse.

 

Offensichtlich bewegen sich die Gerichte jedoch häufig am unteren Rahmen des Möglichen.

Diese Auswertung der Urteile der deutschen Gerichte hast Du bitte wo gefunden?

 

Nur mal auf die Schnelle

Sehr schön. das ist doch mal eine Grundlage. Leider funktioniert der Link zu der Studie nicht. Aber vielleicht kannst Du ja trotzdem erklären, wer von den Straftätern als Intensivstraftäter gilt (und warum). Und da die meisten Straffälligen nur einmal im Register auftauchen: welche Quote schwebt Dir vor? Und wie soll die erreicht werden?

 

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d.h. 67 % werden nicht rückfällig, also mehr als zwei drittel. Lohnt sich doch.

 

 

Rein rechnerisch zwei Drittel, korrekt, da weitaus weniger Morde als Diebstähle begangen werden. Wie gesagt, rein rechnerisch.

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Das ist kaum Shelbys Schuld.

Das habe ich auch nicht behauptet.

 

Da du aber so auf Verlinkungen Quellen stehst

Ich hab' das mal korrigiert.

 

und anscheinend die Suche auf der BMJV-Seite bei dir nicht funkrioniert, hab ichs dir mal rausgesucht

Stimmt und danke.

 

Leider, weil dieser Vorfall belegt, dass es trotz einer angeblichen Abschreckung (die ich beim besten Willen nicht zu erkennen vermag) wieder zu einem solchen Vorfall gekommen ist.

Interessant. Weil es also immer noch und immer wieder Menschen gibt, die sich nicht an gesetzliche Regeln halten, ist angeblich die Abschreckung gescheitert? Aber es gibt ja immer noch und immer wieder Menschen gibt, die sich an gesetzliche Regeln halten (und das ist die deutliche Mehrheit), also kann die Abschreckung doch nicht gescheitert sein. Und nu? Was machen wir? Glaubst Du tatsächlich, eine höhere Strafandrohung hätte diesen Vorfall verhindert? Wenn ja: warum glaubst Du das?

 

Wieso?

Weil derartige Spekulationen sinnlos sind.

 

Du bist gewiss in der Lage, die dir vorliegenden Daten in Eigenregie zu bewerten.

Die Daten, die uns mittlerweile vorliegen, sagen nichts über Samthandschuhe und eiserne Faust aus. Das müßtest Du zunächst mal definieren, um dann entsprechende Daten zu erheben und zu beurteilen.

 

Das solltest du einmal mit den Opfern oder deren Hinterbliebenen ausdiskutieren.

Dein Kommentar hat keinen Bezug zu meiner Aussage.

 

Für mehrere Jahre wegschließen und lebenslanger Führerscheinentzug.

Wieviele Jahre? Und ab wievielen Jahren wäre Deiner Meinung nach die Abschreckung so groß, daß es solche Vorfälle nicht mehr gäbe? Und, weil Du ja auch die Angehörigen der Getöteten ins Boot geholt hast: was glaubst Du, wieviele Jahre die für angemessen halten? Sollte letzteres höher sein, was soll dann gelten? Was ist, wenn die gar keine Rache (wie auch immer die konkret aussehen soll - nehmen wir da das AT zum Vorbild? - wollen? Und, Du erinnerst Dich sicher an die Diskussion: soll das gleiche Strafmass auch für den Fahrer gelten, der z.B. bei :30: zu schnell fährt und infolgedessen einen Menschen tötet?

 

Solange Vorfälle wie dieser urteilstechnisch als Kavaliersdelikt behandelt werden

Werden sie nicht.

 

wird sich nichts ändern.

Hast Du irgendeinen Beleg, einen Erfahrungswert (es gibt ja Länder mit vielfach deutlich höheren Strafandrohungen als D) oder auch nur einen halbwegs validen Hinweis darauf, daß die von Dir geforderte Strafe irgendwas ändern würde?

 

Vom Statistischen Bundesamt. Keine Ahnung, ob dir diese Quelle seriös genug ist.

Du solltest Dich weniger mit Deinen Ahnungen beschäftigen als vielmehr mit den Quellen, die Du anführst. Die von Dir verlinkte Studie äußert sich zwar zur Bevölkerungsentwicklung, irgendeine Korrelation mit der Anzahl der Straftaten kann ich dort aber nicht entdecken (nein, ich habe sie nicht gelesen, ich habe die Suchfunktion benutzt - falls es die Zahl also doch gibt: wo bitte?). Also bitte: wo ist die Quelle für Deine Behauptung?

 

Belege?

Aber gerne:

Steuerhinterziehung ist eine recht schwerwiegende Tat. Sie erschüttert die Grundlagen eines Staat. Schon von daher ist der Vergleich recht verharmlosend.

Habe ich das irgendwie auch nur angedeutet?

Nun, der Eindruck konnte entstehen. Deshalb habe ich ja nachgefragt.

 

Ich habe eine Wertung vorgenommen

Tut mir leid, die ist mir entgangen. Also bitte: wie bewertest Du Steuerbetrug? Gilt das

Leider, weil dieser Vorfall belegt, dass es trotz einer angeblichen Abschreckung (die ich beim besten Willen nicht zu erkennen vermag) wieder zu einem solchen Vorfall gekommen ist.

für diese Straftaten nicht?

 

Es ist halt nicht jeder so schlau wie du, @Biber, und kann so dediziert zwischen den Zeilen lesen.

Ersteres stimmt. Letzteres war gar nicht nötig.

 

Du hast was vergessen:

Diese Auswertung der Urteile der deutschen Gerichte hast Du bitte wo gefunden?

 

Und zu Deinen 'Zahlennörgeleien': schon schlecht, wenn die einfach nicht das hergeben wollen, was man gern möchte, gell?

 

 

Schaum vorm Mund ist ein ganz schlechter Ratgeber. Es ist zwar durchaus verständlich, wenn Angehörige von Getöteten immer mal wieder höhere Strafen für die Täter fordern. Mit etwas Abstand und Überlegung kommen aber auch die regelmäßig zu der Erkenntnis, daß sie ihren Angehörigen dadurch auch nicht wieder bekommen, ihre Trauer nicht leichter wird und der möglicherweise eintretende befriedigende Effekt nur von kurzer Dauer ist.

 

Außerdem muß man sich einfach klar darüber sein, daß unser Rechtssystem verallgemeinert (Körperverletzung mit Todesfolge). Daher sollte man sich klar darüber sein, daß jeder (motorisierte) VT tagtäglich das Risiko eingeht, genau mit der Strafe bedroht zu sein, die hier gefordert wird. Ich bin mir sicher, daß möchten dann tatsächlich doch nur die wenigsten.

 

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