Jump to content

Bewährungsstrafen Nach Tödlichem Rennen


Recommended Posts

  • Replies 104
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

also von dreien wird einer rückfällig.. und für die zwei, die es nicht werden lohnt sich die Resozialisierung....

ja klar ist das menschlich verständlich, aber trotzdem muss der Staat auch den Täter schützen. Stell Dir vor, im Prozess stellt sich heraus, dass der Verdächtige gar nicht der Mörder ist. Wenn nun die

Die Teilnehmer illegaler Autorennen nehmen an diesen ganz sicher vorsätzlich teil. ABER: die Folgen sind nicht beabsichtigt. Ich möchte sogar unterstellen, daß sie davon überzeugt sind, alles jederzei

Die Gerichte unterscheiden eben nur zwischen Mord, Vorsatz und Fahrlässigkeit. Letzteres findet wohl am meisten bei klassischen Jagdunfällen statt wo der Schütze die klassischen "2 Jahre auf Bewährung" kassiert - im Jugendstrafrecht sowei bei :cop01: im Einsatz wird eben halbiert.

 

Zur Abschrekung: Ich würde mal grob sagen, dass sich bei spontanen Autorennen nicht mal Gedanken um die möglichen 1-3 Monate Sperre gemacht wird und natürlich erst recht nicht über eventuelle Unfälle.

Link to post
Share on other sites

Naja bei einer maximalen Haftstrafe von 5 Jahren bei Jugendlichen sind 16 bzw 12 Monate (nach anderen Quellen) dann doch recht viel.

 

Und Jugendliche Taschendiebe werden sicherlich nicht beim ersten Mal in den Knast gesteckt.

Im übrigen war es bei deiner Quelle ein Bandendiebstahl. Das ist dann doch etwas anderes als ein "normaler" Diebstahl.

 

PS: Und Dauerarrest ist keine Haftstrafe.

Link to post
Share on other sites

Wenn man beide Artikel liest und neben den entsprechenden Rechtsnormen und der Tatsache, daß unser Rechtssystem nicht zwischen völlig unterschiedlichen Tatbeständen vergleicht sowie das Verhalten der Angeklagten zur Kenntnis nimmt, sind die Urteile kaum weiter verwunderlich.

 

Shelby: was wären Deiner Meinung nach angemessene Strafen gewesen?

Link to post
Share on other sites

@Biber: "Wer den Tod eines Menschen verursacht, weil er, der Täter, z.B. an einem illegalen Rennen teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Eine Bewährung oder vorzeitige Entlassung ist nicht vorgesehen."

 

Das wäre meiner Meinung nach eine angemessene Strafe. Wichtig: "Echte" Unfälle sind hierbei außen vor.

Link to post
Share on other sites

"Wer den Tod eines Menschen verursacht, weil er, der Täter, z.B. an einem illegalen Rennen teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Eine Bewährung oder vorzeitige Entlassung ist nicht vorgesehen."

Ein kurzer Blick auf unser Rechtssystem bzw. in unsere Gesetze wird Dich erkennen lassen, daß eine derartige Detailliertheit ('z.B. an einem illegalen Rennen teilnimmt') dort nicht vorgesehen ist. Dort werden Tatbestände bzw. 'Ergebnisse' ('Körperverletzung mit Todesfolge') genannt, was das ganze wesentlich einfacher macht. Das hat u.a. anderem damit zu tun, daß eine abschließende Aufzählung der möglichen 'Ursachen' schlicht nicht möglich ist. Das würde allerdings bedeuten, daß jemand für nicht genannte 'Ursachen' nicht bestraft werden könnte (Grundsatz: nulla poene sine lege). 'z.B.' reicht einfach nicht.

 

Das wäre meiner Meinung nach eine angemessene Strafe.

Du hast keine angemessene Strafe genannt, sondern eine Mindesstrafe. Lebenslänglich wäre bei Deinem Vorschlag übrigens auch möglich. Wer soll dann wie differenzieren?

Und für die Taschendiebe (denen talon12 wahrscheinlich eher die Hände abhacken wollen würde) würdest Du was vorschlagen?

 

Wichtig: "Echte" Unfälle sind hierbei außen vor.

Ah. Was sind bitte 'echte' Unfälle? Der Rentner, der sich in dem :30:-Abschnitt nicht mehr rechtzeitig aus dem Weg retten konnte, als der kultivierte-ich-hab-alles-im-Griff-und-mach-meine-Regeln-selber-Schnellfahrer mit :80: ankam - ist der als Folge eines echten oder eines unechten Unfalls gestorben? Die Familie, die heute dem über die (angekündigt) glatte Autobahn ballerenden und dann doch schleudernden für-mich-gelten-die-Gesetze-der-Fahrphysik-Panzer-SUV im Weg war - hat die die Reduzierung ihrer Mitgliederzahl um 50 % einem echten oder einem unechten Unfall zu verdanken?

 

Alles nicht so einfach...

Link to post
Share on other sites

@Biber: "Wer den Tod eines Menschen verursacht, weil er, der Täter, z.B. an einem illegalen Rennen teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Eine Bewährung oder vorzeitige Entlassung ist nicht vorgesehen."

 

Das wäre meiner Meinung nach eine angemessene Strafe. Wichtig: "Echte" Unfälle sind hierbei außen vor.

Bedenke des weiteren, dass hier Jugendstrafrecht angewandt wird.

Da gibt es selbst für Totschlag maximal 5 Jahre und für Mord 10 Jahre.

 

Da kannst du nicht für eine fahrlässige Tötung eine Mindeststrafe von 24 Monaten fordern.

Im übrigen wurden die Täter ja bereits zu 12 und 16 Monaten verurteilt.

 

Deine Mindeststrafe ist doch damit fast erreicht.

Link to post
Share on other sites

 

"Wer den Tod eines Menschen verursacht, weil er, der Täter, z.B. an einem illegalen Rennen teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Eine Bewährung oder vorzeitige Entlassung ist nicht vorgesehen."

Ein kurzer Blick auf unser Rechtssystem bzw. in unsere Gesetze wird Dich erkennen lassen, daß eine derartige Detailliertheit ('z.B. an einem illegalen Rennen teilnimmt') dort nicht vorgesehen ist. Dort werden Tatbestände bzw. 'Ergebnisse' ('Körperverletzung mit Todesfolge') genannt, was das ganze wesentlich einfacher macht. Das hat u.a. anderem damit zu tun, daß eine abschließende Aufzählung der möglichen 'Ursachen' schlicht nicht möglich ist. Das würde allerdings bedeuten, daß jemand für nicht genannte 'Ursachen' nicht bestraft werden könnte (Grundsatz: nulla poene sine lege). 'z.B.' reicht einfach nicht.

 

Das wäre meiner Meinung nach eine angemessene Strafe.

Du hast keine angemessene Strafe genannt, sondern eine Mindesstrafe. Lebenslänglich wäre bei Deinem Vorschlag übrigens auch möglich. Wer soll dann wie differenzieren?

Und für die Taschendiebe (denen talon12 wahrscheinlich eher die Hände abhacken wollen würde) würdest Du was vorschlagen?

 

Wichtig: "Echte" Unfälle sind hierbei außen vor.

Ah. Was sind bitte 'echte' Unfälle? Der Rentner, der sich in dem :30:-Abschnitt nicht mehr rechtzeitig aus dem Weg retten konnte, als der kultivierte-ich-hab-alles-im-Griff-und-mach-meine-Regeln-selber-Schnellfahrer mit :80: ankam - ist der als Folge eines echten oder eines unechten Unfalls gestorben? Die Familie, die heute dem über die (angekündigt) glatte Autobahn ballerenden und dann doch schleudernden für-mich-gelten-die-Gesetze-der-Fahrphysik-Panzer-SUV im Weg war - hat die die Reduzierung ihrer Mitgliederzahl um 50 % einem echten oder einem unechten Unfall zu verdanken?

 

Alles nicht so einfach...

 

 

1) Der Zusatz "z.B. an einem illegalen Rennen teilnimmt" sollte die näheren Umstände verdeutlichen und eine Diskussion, die andere Ursachen berücksichtigt, zurückstellen. Hat nicht funktioniert, da du ja sofort mit Aussagen zu Inhalten unseres Rechtsystems um die Ecke kommst.

 

2) Streiche den Zusatz "nicht unter", dann wird vielleicht deutlicher, was ich gemeint habe. Eine Debatte über den Sinn bzw. Widersinn von Mindest- und/oder Höchststrafen wollte ich nicht entfachen.

 

3) Deine Polemik ist echt zum :spit: . Im vorliegenden Fall geht es ganz konkret um das Thema "Todesfolge durch (Auto-)Rennen auf öffentlichen Straßen". Dass du jetzt wie so häufig andere Themen mit in die Waagschale wirfst und somit am Thema vorbei einen Obstsalat anrichten möchtest, zeugt wieder einmal davon, dass du Themen ab absurdum führst, sobald dir die Argumente ausgehen bzw. es jemand wagt, sich nicht deiner Sicht der Dinge anzuschließen.

 

Jeder Tote im Straßenverkehr ist ein Toter zu viel. In diesem Thread geht es jedoch um ein ganz konkretes Thema, und nicht etwa um andere Konstellationen.

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

Wer an einem illegalen Autorennen "teilnimmt", tut dies nicht etwa fahrlässig, sondern vorsätzlich! Er nimmt dabei eine erhöhte Gefährdung der (auch unbeteiligten) Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf. Sowas sollte/müsste sich strafverschärfend auswirken.

 

Grüße

Wolle

Link to post
Share on other sites

@wolle63: Meine Meinung!

 

Nur wird gleich wieder @Biber auf der Bildfläche erscheinen, um lautstark zu proklamieren, dass auch die Übeltäter aus seinen Beispielen, die absolut nichts mit diesem Thread zu tun haben, ebenfalls mit Vorsatz handeln; und schon beginnt eine Endlosschleife.

Link to post
Share on other sites

Die Teilnehmer illegaler Autorennen nehmen an diesen ganz sicher vorsätzlich teil. ABER: die Folgen sind nicht beabsichtigt. Ich möchte sogar unterstellen, daß sie davon überzeugt sind, alles jederzeit soweit im Griff zu haben, so gut fahren zu können, daß nichts passiert, niemand zu Schaden kommt. Eine wahrlich naive Einstellung, aber: findet man bei diversen Anhängern des Schnellfahrens auch hier im Forum.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

@Bluey: Man könnte auch so argumentieren (wollen), dass jeder, der sein Fahrzeug in Betrieb nimmt, um von A nach B zu kommen, dies vorsätzlich tut.

 

Ich möchte jedoch ganz bewusst zwischen einem Unfall und einem Rennen differenzieren: Bei einem Rennen entscheidet der Teilnehmer, dass er an eben jenem teilnimmt, wohingegen wohl niemand ins Auto steigt und im Brustton der Überzeugung sagt, dass er heute einen Unfall haben wird.

Link to post
Share on other sites

Hallo, Wolle63,

Sowas sollte/müsste sich strafverschärfend auswirken.

die Teilnahme an dem Straßenrennen hat sich sehr wahrscheinlich strafverschärfend ausgewirkt.

 

Wäre der Fahrzeuglenker "einfach so" zu schnell gefahren, ohne einen Kontrahenten, wäre die Strafe vermutlich niedriger ausgefallen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Der Zusatz "z.B. an einem illegalen Rennen teilnimmt" sollte die näheren Umstände verdeutlichen und eine Diskussion, die andere Ursachen berücksichtigt, zurückstellen. Hat nicht funktioniert, da du ja sofort mit Aussagen zu Inhalten unseres Rechtsystems um die Ecke kommst.

Entschuldige bitte, daß ich mich an unserem Rechtssystem orientiere. Und das spricht eben von Tatbeständen und sanktioniert diese.

 

Streiche den Zusatz "nicht unter", dann wird vielleicht deutlicher, was ich gemeint habe.

Wird es nicht. Oder meintest Du tatsächlich, daß in solchen Fällen generell zwei Jahre Freiheitsstrafe zu verhängen wäre?

 

Im vorliegenden Fall geht es ganz konkret um das Thema "Todesfolge durch (Auto-)Rennen auf öffentlichen Straßen".

Ach. Und warum bringst Du dann die 'echten' Unfälle ins Spiel?

 

(...) wohingegen wohl niemand ins Auto steigt und im Brustton der Überzeugung sagt, dass er heute einen Unfall haben wird.

Ich schließ' mich mal der Frage von PedroK an.

Link to post
Share on other sites

 

... wohingegen wohl niemand ins Auto steigt und im Brustton der Überzeugung sagt, dass er heute einen Unfall haben wird.

Tut das der "Teilnehmer an einem Rennen"?

 

 

Worin besteht der Sinn eines Rennens (losgelöst von der Lokalität, also egal, ob auf einer entsprechend präparierten Rennstrecke oder auf öffentlichen Straßen)?

 

Ich vermute, es geht einzig und allein darum, zu gewinnen. Um zu gewinnen, wird derjenige, der Sieger werden möchte, schneller sein müssen, als seine Kontrahenten. Im Bereich der öffentlichen Straßen wird dies wahrscheinlich nur dann möglich sein, wenn bewusst und mit Vorsatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird (Anm.: Bitte jetzt keine Konstrukte wie z.B., dass man sich auch ein Rennen im Schritttempo liefern könnte, denn das wäre irgendwie weltfremd).

 

Da es immer wieder heißt, dass Geschwindigkeitsregelungen (z.B. Tempo 50 oder Tempo 30 innerorts) einen Sinn hätten, gehe ich davon aus, dass z.B, es ein Sinn sein könnte, Unfälle zu vermeiden bzw. deren Risiko zu minimieren. Kommt es nun zu einer vorsätzlichen Missachtung (= eine höhere Geschwindigkeit im Rahmen eines Rennens), ist zu befürchten, dass das Unfallrisiko steigen dürfte.

 

Um die Ausgangsfrage zu beantworten: Vermutlich wird auch der Rennteilnehmer nicht einen Unfall auf seine Agenda setzen, jedoch trägt sein Verhalten zu einer Erhöhung des theoretischen Risikos bei. Es geht somit (auch) um das Risiko.

 

Ist das jetzt so nachvollziehbar, oder wollen wir noch ein wenig über Themen wie Reaktionszeiten, Brems- und Anhaltewege in Verbindung mit (überhöhten) Geschwindigkeiten sinnieren?

Link to post
Share on other sites

Um die Ausgangsfrage zu beantworten: Vermutlich wird auch der Rennteilnehmer nicht einen Unfall auf seine Agenda setzen, jedoch trägt sein Verhalten zu einer Erhöhung des theoretischen Risikos bei. Es geht somit (auch) um das Risiko.

Richtig. Das trifft allerdings auch auf denjenigen zu, der einfach nur (vorsätzlich) die zHg überschreitet. Forderst Du für den - im Falle des Falles - auch zwei Jahre Knast ohne Bewährung?

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

der entscheidende Unterschied zwischen (vorsätzlich) zu schnellem Fahren und einem illegalen Rennen ist doch der, dass bei einem (illegalen) Rennen noch viel schneller gefahren und ggf. riskant überholt (bzw. dies versucht) wird, bei einem Fahrzeug, das die zHg ohnehin schon (weit) überschreitet.

Das ist also eine (bewusste) Vervielfachung des Risikos gegenüber dem "normalen" Überschreiten der zHg.

 

Grüße

Wolle

Link to post
Share on other sites

Siehst Du da keinen Widerspruch zu Deinen Einlassungen in #17?

Sag mal, kannst oder willst Du nicht kapieren, daß es einen erheblichen Unterschied gibt zwischen irgendwelchen Idioten, die illegale Straßenrennen veranstalten und seriösen Autofahrern, die Geschwindigkeitsregeln ignorieren? Nur, weil da möglicherweise anschließend der ein oder andere Unbeteiligte auf der Strecke bleibt, ist das noch lange nicht vergleichbar!

Link to post
Share on other sites

Sag mal, kannst oder willst Du nicht kapieren, daß es einen erheblichen Unterschied gibt zwischen irgendwelchen Idioten, die illegale Straßenrennen veranstalten und seriösen Autofahrern, die Geschwindigkeitsregeln ignorieren? Nur, weil da möglicherweise anschließend der ein oder andere Unbeteiligte auf der Strecke bleibt, ist das noch lange nicht vergleichbar!

Ich kann und will nicht kapieren, dass es immer noch Leute gibt, die glauben, (längere) Freiheitsstrafen seien der Gesellschaft dienlich. So weit - nicht nur mir - bekannt ist, verlassen Inhaftierte das Gefängnis recht selten als bessere Menschen. Dennoch ist es manchmal richtig und wichtig, Bekloppte für eine bestimmte Zeit wegzusperren.

 

Im hier diskutierten Fall hielte ich jedoch eine Strafe à la "bis zu 5 Jahren ohne Fleppe" für deutlich sinnvoller (im Sinne der Abschreckung).

Link to post
Share on other sites

Ich kann und will nicht kapieren, dass es immer noch Leute gibt, die glauben, (längere) Freiheitsstrafen seien der Gesellschaft dienlich. So weit - nicht nur mir - bekannt ist, verlassen Inhaftierte das Gefängnis recht selten als bessere Menschen. Dennoch ist es manchmal richtig und wichtig, Bekloppte für eine bestimmte Zeit wegzusperren.

Da würde ich Dir jetzt nicht unbedingt widersprechen wollen.

 

Im hier diskutierten Fall hielte ich jedoch eine Strafe à la "bis zu 5 Jahren ohne Fleppe" für deutlich sinnvoller (im Sinne der Abschreckung).

Wenn das nicht die alleinige 'Strafe' sein soll, bin ich völlig bei Dir. Meinetwegen darf es auch ruhig ein bißchen mehr sein. Allerdings eben für Körperverletzung mit Todesfolge unter Verwendung eines Kfz (oder wie auch immer die Juristen das dann formulieren) und nicht nur für die illegalen Rennfahrer.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Ich kann und will nicht kapieren, dass es immer noch Leute gibt, die glauben, (längere) Freiheitsstrafen seien der Gesellschaft dienlich.

Auch wenn ich mit der Meinung alleine dastehe - ich finde den Gedanken unerträglich, daß das Opfer eines Mordes für immer tot ist, während sein Mörder schon nach 15-20 Jahren (wenn überhaupt solange) ein unbekümmertes Leben führen kann.

Das sehr lange Wegsperren würde mein Straf- und Rachebedürfnis stillen und den Hinterbliebenen Genugtuung verschaffen.

 

 

... verlassen Inhaftierte das Gefängnis recht selten als bessere Menschen.

Das dürfte u.a. daran liegen, daß sie schon als schlechte Menschen reingehen.

 

 

 

Gruß

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Auch wenn ich mit der Meinung alleine dastehe - ich finde den Gedanken unerträglich, daß das Opfer eines Mordes für immer tot ist, während sein Mörder schon nach 15-20 Jahren (wenn überhaupt solange) ein unbekümmertes Leben führen kann.

Das sehr lange Wegsperren würde mein Straf- und Rachebedürfnis stillen und den Hinterbliebenen Genugtuung verschaffen.

Verständlich, aber IMO in der Mehrzahl der Fälle nicht zielführend - schon gar nicht bei einer Tötung durch einen Unfall.

Link to post
Share on other sites

Mit dieser Logik könnte/müsste man sämtliche Gefängnisse abschaffen und wieder zu "Auge um Auge, Zahn um Zahn" zurückkehren.

 

Grüße

Wolle

 

Seien wir doch einmal ehrlich (zu uns selbst):

 

Wenn ein Mensch - z.B. bei einem illegalen Straßenrennen - getötet, eine Frau vergewaltigt oder ein Kind mißbraucht wird, dann wollen wir doch von Resozialisierung des Täters und einer späteren Wiedereingliederung in die Gesellschaft überhaupt nichts hören. Wir wollen - sehr vereinfacht ausgedrückt - unseren (Auf-)Schrei nach Rache gehört wissen und zum wiederholten Male ein Exempel statuieren.

 

Ein Mensch wurde getötet, eine Frau vergewaltigt oder ein Kind mißbraucht ..... und der Täter erfreut sich an drei Mahlzeiten am Tag, der Möglichkeit zur sportlichen Aktivität oder dem Erlernen eines Berufs, um x Jahre später wieder in die Gesellschaft entlassen zu werden, wo er vielleicht sogar noch als der "arme, arme ehemalige Straftäter, der jetzt ganz von vorne anfangen muss" dargestellt wird.

 

Natürlich darf der Schrein nach Vergeltung oder Rache nicht gehört werden, denn schließlich leben wir in einer zivilisierten Welt. Schade nur, dass niemand dem Tätern die Grundregeln des zivilisierten Miteinander vor der Tat erläutert hat.

Link to post
Share on other sites

Wenn ein Mensch - z.B. bei einem illegalen Straßenrennen - getötet, eine Frau vergewaltigt oder ein Kind mißbraucht wird, dann wollen wir doch von Resozialisierung des Täters und einer späteren Wiedereingliederung in die Gesellschaft überhaupt nichts hören. Wir wollen - sehr vereinfacht ausgedrückt - unseren (Auf-)Schrei nach Rache gehört wissen und zum wiederholten Male ein Exempel statuieren.

Deine Beispiele sind gut gewählt, weil sie daran erinnern, dass es wichtig ist, zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit zu unterscheiden, wenn es darum geht, Schuld zu erkennen und zu bewerten.

 

Hut ab vor denen, die in der Lage und gewillt sind und waren, diesen Grundsatz in Gesetzen zu formulieren und uns damit vor denjenigen zu schützen, die einfache Lösungen propagieren.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Wir wollen

Du hast ein ganz massives Problem mit den Personalpronomen.

 

Ein Mensch wurde getötet, eine Frau vergewaltigt oder ein Kind mißbraucht ..... und der Täter erfreut sich an drei Mahlzeiten am Tag, der Möglichkeit zur sportlichen Aktivität oder dem Erlernen eines Berufs

Du hast kostenlose, beheizte Unterkunft mit Doormen, Unterhaltungsprogramm, Weckdienst, Wäscheservice, Fernsehen ohne Zwangsgebühr und freie Heilfürsorge (um nur ein paar Annehmlichkeiten zu nennen) vergessen. Eigentlich hättest Du betreutes Luxuswohnen schreiben müssen.

 

wo er vielleicht sogar noch als der "arme, arme ehemalige Straftäter, der jetzt ganz von vorne anfangen muss" dargestellt wird.

Ja, davon hört man ständig. Solche Darsteller stehen praktisch in Doppelreihe vor den Knästen und warten auf so einen, um sich um ihn zu kümmern.

 

Schade nur, dass niemand dem Tätern die Grundregeln des zivilisierten Miteinander vor der Tat erläutert hat.

Das bezieht sich bei Autofahrern aber nur auf die, die

bei einem illegalen Straßenrennen - getötet

haben, gell? Die, die einfach nur zu schnell gefahren sind und dadurch einen Menschen getötet haben, die kannten ja sicher die Grundregeln des zivilisierten Miteinanders.

 

(...)

Chapeau!

Link to post
Share on other sites

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich dich, @Biber, versehentlich in den Topf all jener, die mit beiden Beiden im Leben stehen und deren Seelen- und Geisteszustand sie als Menschen identifiziert, geworfen habe.

 

Natürlich würdest du niemals nach Vergeltung rufen, nein, vermutlich noch nicht einmal daran denken, denn als Bessermensch stehst du natürlich noch über den Gutmenschen und hast jegliche Regungen, die sich nicht 1:1 mit irgendwelchen Konventionen in Einklang bringen lassen, abgelegt. Ich hoffe, dass du niemals in eine der beispielhaften Situationen gerätst; weder als Opfer, noch als indirekt beteiligter Angehöriger, Freund, etc.; obwohl ich schon brennend interessieren würde, wie laut der (Auf-)Schrei aus deinem schiefen Mund dann wäre.

Link to post
Share on other sites

Wieso räusperst du dich, @PedroK?

Weil ich es für - vorsichtig ausgedrückt - unangemessen halte, einem Mitglied dieses Forums durch die Blume zu unterstellen, er gehöre nicht zu denen, "deren Seelen- und Geisteszustand sie als Menschen identifiziert".

 

Hat dein Co-Autor seinen Einsatz verpasst? :abwarten:

Isch 'abe gar keinen "Co-Autor".

Link to post
Share on other sites

 

 

Seien wir doch einmal ehrlich (zu uns selbst):

 

Wenn ein Mensch - z.B. bei einem illegalen Straßenrennen - getötet, eine Frau vergewaltigt oder ein Kind mißbraucht wird, dann wollen wir doch von Resozialisierung des Täters und einer späteren Wiedereingliederung in die Gesellschaft überhaupt nichts hören. Wir wollen - sehr vereinfacht ausgedrückt - unseren (Auf-)Schrei nach Rache gehört wissen und zum wiederholten Male ein Exempel statuieren.

 

Ein Mensch wurde getötet, eine Frau vergewaltigt oder ein Kind mißbraucht ..... und der Täter erfreut sich an drei Mahlzeiten am Tag, der Möglichkeit zur sportlichen Aktivität oder dem Erlernen eines Berufs, um x Jahre später wieder in die Gesellschaft entlassen zu werden, wo er vielleicht sogar noch als der "arme, arme ehemalige Straftäter, der jetzt ganz von vorne anfangen muss" dargestellt wird.

 

Natürlich darf der Schrein nach Vergeltung oder Rache nicht gehört werden, denn schließlich leben wir in einer zivilisierten Welt. Schade nur, dass niemand dem Tätern die Grundregeln des zivilisierten Miteinander vor der Tat erläutert hat.

 

Ich glaube dieser Schrei nach Rache ist etwas menschliches und als Opfer auch verständlich. Und auch etwas archaiches, etwas unzivilisiertes. Wir leben aber in einer hochentwickelten Zivilisation. Da gilt nicht mehr "Aug um Aug und Zahn um Zahn". Hier hat der Staat das alleinige Recht die Regeln des Zusammenlebens zu überwachen und Übertretungen zu sanktionieren.

 

Wenn man dieses Recht dem Staat wieder abspenstig machen will und sich auf die "Aug um Aug" Ebene begeben will, hat man sich aber auch das geistige Niveau derjenigen erreicht, die ihre Frauen steinigen, wenn sie des Ehebruchs bezichtigt wurden.

Link to post
Share on other sites

@Zorro: Mir ging/geht es darum, aufzuzeigen, dass der Drang nach Vergeltung etwas allzu Menschliches ist, jedoch von der Gesellschaft durch z.B. Gesetze "unterdrückt" wird. Auch wenn es als politisch unkorrekt angesehen werden mag, habe ich als Mensch z.B. Verständnis für die Mutter, die den Mörder ihres Kindes im Gerichtssaal erschießt. Eine solche Tat möchte ich überhaupt nicht aus einer rein rechtlichen Sicht werten.

Link to post
Share on other sites

ja klar ist das menschlich verständlich, aber trotzdem muss der Staat auch den Täter schützen. Stell Dir vor, im Prozess stellt sich heraus, dass der Verdächtige gar nicht der Mörder ist. Wenn nun die Mutter den falschen erschossen hat, hat sie sich zwar ihrem Vergeltungsdrang hingegeben, aber nun hat sie Schuld auf sich geladen. Was sagt nun die Familie des "falschen Verdächtigen"?

 

nach der Logik muss nun diese wiederum das Opfer rächen, und so fort. Diese Ehrenmorde bringen nur Unheil über die Gesellschaft.

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Ich bitte um Entschuldigung

Nein, solchen Dreck entschuldige ich nicht.

 

Mir ging/geht es darum, aufzuzeigen, dass der Drang nach Vergeltung etwas allzu Menschliches ist, jedoch von der Gesellschaft durch z.B. Gesetze "unterdrückt" wird.

Er wird durch Gesetze nicht unterdrückt, sondern untersagt. Und die Untersagung braucht es nur bei den Leuten, deren Verstand nicht ausreicht, diesem 'Drang' nicht nachzugeben.

 

Eine solche Tat möchte ich überhaupt nicht aus einer rein rechtlichen Sicht werten.

Brauchst Du auch nicht. Dafür gibt es Gesetze und Gerichte.

 

Aber denken wir doch uns einfach mal eine Situation aus, die Dir als VT durchaus passieren kann: Du verschuldest einen Verkehrsunfall, bei dem ein Kind stirbt. Hättest Du Verständnis für die Mutter, die Dich im Gerichtssaal erschießt?

Link to post
Share on other sites

Ach, @Biber, gerade du, der immer und immer wieder Dreck in alle Richtungen schmeißt, spielt jetzt den Empörten und verweigert die Annahme einer Entschuldigung? :abwarten:

 

Egal.

 

Deine Frage zeigt mir, dass du nach wie vor nicht gewillt bist, zwischen Unfällen und vorsätzlichen Taten zu differenzieren. Dennoch würde ich gerne deine Frage beantworten, jedoch müsstest du mir noch verraten, zu welchem Zeitpunkt ich Verständnis haben müsste: Bevor die Mütter mich erschießt, während sie mich erschießt - oder nachdem sie mich erschossen hat. Ohne diesen Hinweis kann ich deine Frage leider nicht beantworten.

Link to post
Share on other sites

Deine Frage zeigt mir, dass du nach wie vor nicht gewillt bist, zwischen Unfällen und vorsätzlichen Taten zu differenzieren.

Diese feine Differenzierung, die Du da einforderst, kannst Du ja dann mit der Mutter des von Dir getöteten Kindes ausdiskutieren.

 

Dennoch würde ich gerne deine Frage beantworten

Jupp. Das ist genau der Eindruck, den Du mit Deinem Rumgeeire

jedoch müsstest du mir noch verraten, zu welchem Zeitpunkt ich Verständnis haben müsste: Bevor die Mütter mich erschießt, während sie mich erschießt - oder nachdem sie mich erschossen hat.

erweckst. Aber damit wir nun vielleicht doch mal eine klare Aussage von Dir bekommen: sie zielt auf Dich, es ist klar, sie wird gleich abdrücken und Du hast noch genug Zeit, Dein (Un-)Verständnis zu artikulieren.

Link to post
Share on other sites

Unverständnis hätte ich sicherlich, weil es der Mutter gelungen ist, mit einer Schusswaffe bewaffnet den Gerichtssaal zu betreten. Kann passieren, dürfte es aber eigentlich nicht.

 

Verständnis hätte ich sicherlich, da die erwähnte Mutter vermutlich das Liebste, den Mittelpunkt ihres Lebens, verloren hat. Einen solchen Stellenwert sollte jedes Kind genießen. Somit könnte ich - sofern die Zeit dazu ausreicht - vermutlich letztmalig nachvollziehen, welchen Verlust die Mutter erlitten haben muss, ohne natürlich auch nur ansatzweise eine Vorstellung von ihrem Leid und Schmerz haben zu können, da ich - Gott sei dank! - noch kein Kind verlieren musste.

 

Ob ich in dem Moment etwas artikulieren würde? Keine Ahnung. Vielleicht hätte ich noch die Zeit, mich auf die Worte aus Matthäus 6 zu besinnen: Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern.

Link to post
Share on other sites
Verständnis hätte ich sicherlich

Ich glaube Dir zwar kein Wort, aber da Du dann ja ziemlich tot wärest, werden wir das nicht klären können. Ich bin jedenfalls sehr froh, daß das Auge-um-Auge-Prinzip in unserem Rechtssystem genausowenig vorgesehen ist wie die Selbstjustiz.

 

Übrigens: wenn Du so verständnisvoll bist, solltest Du auch Verständnis dafür haben, daß niemand diese Mutter daran gehindert hat, mit einer Waffe den Gerichtssaal zu betreten.

Link to post
Share on other sites

Bitte sieh mir die späte Rückmeldung auf deinen Beitrag nach.

 

Was du (mir) glaubst oder nicht, ist vergleichbar mit China und dem Reissack; oder dem Baum, wenn eine Sau sich an ihm reibt. Da deine ethischen und moralischen Wertvorstellungen eh edler sind als die meinen, werden wir nie auf ein vergleichbares Level gelangen. Ich muss gestehen, dass ich darüber nicht im Mindesten traurig bin.

 

Zurück zum eigentlichen Thema:

 

http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/ausland/rom-verschaerft-das-gesetz-totraser-werden-zu-moerdern-129688328

 

Bei dermaßen drakonischen Strafen dürfte sich auch in Deutschland mancher Verkehrsteilnehmer, der sich außerhalb des Gesetzes wähnt, zum Nachdenken angeregt werden.

 

Ich bin schon auf die Argumente gespannt, wieso dieses Modell nicht auf Deutschland übertragen werden kann :abwarten:

Link to post
Share on other sites

In dem Artikel wird immer wieder von Rasern gesprochen. Wie ist denn "Raser" überhaupt definiert?

 

Nun, wenn ich einige Mitglieder dieses Forums richtig verstanden habe, ist jeder ein Raser, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet.

Link to post
Share on other sites

 

In dem Artikel wird immer wieder von Rasern gesprochen. Wie ist denn "Raser" überhaupt definiert?

 

Nun, wenn ich einige Mitglieder dieses Forums richtig verstanden habe, ist jeder ein Raser, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet.

 

Richtig! Nur wenn ich die zHg überschreite ist es verantwortliches, überlegtes Fahren. ;)

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

 

... ist jeder ein Raser, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet.

 

So hat sich, wenn ich mich richtig erinnere, MIK NRW Ralf Jäger mal geäußert.

 

 

 

Gruß

Und das bedeutet jetzt genau was?

Genauso könnte man der Inkomptenz oder Selbstdarstellung eine Maßeinheit verpassen: z.B 1 Jäger.

Link to post
Share on other sites

Also bei Tempo 21 bin ich ein Raser, wenn Tempo 20 vorgeschrieben ist? Au weia... :schreck:

Dann muß ich doch mal in mich gehen, wenn ich mal wieder bei uns in der Stadt unterwegs bin.

Und ich darf die Polizei dann wohl auch als "Raser" bezeichnen, wenn sie wieder mal mit 25 in der 20er-Zone unterwegs sind?

 

Oder ist es doch eher so, daß "Raser" nur ein Begriff zum Hetzen ist, der aber ansonsten nicht definiert werden kann?

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...