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Bei Abbiegen Geblitzt - 2. Ampel Im Kreuzungskern


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Hallo zusammen,

 

mir ist gestern Abend etwas ziemlich dummes passiert und rege mich seit Stunden über mich selbst auf. Ich komm direkt zur Sache:

 

Am gestrigen Abend fuhr ich nach Düsseldorf. Ich hielt an einer Ampel mit Linksabbiegepfeil. Besagter Linksabbiegepfeil war eine 2er Ampel (Rot, Gelb, Aus). Ich bog bei Erlischen des Leuchtsignals nach Links ab. Im Kern der Kreuzung war eine Bahnschiene und dahinter eine rote Ampel. Nun kommt der Teil wo ich komplett versagt habe. Beim Abbiegen hielt ich vor der zweiten roten Ampel komplett an. Ich stand voll auf der Schiene und fühlte mich nicht besonders sicher. Also fuhr ich weiter nach vorne mit kleiner Geschwindigkeit. Der dahinterliegende Ampelblitzer reagierte mit orangenem Licht. Durch den Schock wollte ich wohl aus der Situation raus und fuhr einfach weiter. Der Blitzer reagierte erneut mit orangenem Licht.

 

Dass die Situation dumm gelaufen ist und sich einige jetzt an den Kopf fassen ist mir bewusst. Ich weiß selbst nicht mehr wieso ich so dämlich war und was in dem Moment mit mir los war. Wär ich nach dem ersten Blitz doch nur stehen geblieben.. Nun habe ich natürlich gegoogelt was mir in diesem Fall droht. Das ich nun dafür kräftig zahlen soll verstehe ich, denn ich bin über eine rote Ampel gefahren. Das drohende Fahrverbot allerdings ist für mich die maximale Härte der Bestrafung. Ist es in diesem Fall möglich ein Fahrverbot abzuwenden? Was müsste ich dafür tun? Es ist keine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden.

 

Ich weiß ja noch nicht einmal wann ich überhaupt etwas dazu bekomme, da es sich um einen Mietwagen handelt und die Geschichte dann wohl über das Mietwagenunternehmen läuft und irgendwann bei mir landet (die Frage ist wann?)

 

Wenn das ein bewusstes Überschreiten der roten Ampel gewesen wäre, würde ich das Fahrverbot voll akzeptieren. Aber es war ja kein Vorsatz sondern nur ein allgemeines Versagen.

 

Hat jemand eine Idee?

 

Mit vielen Grüßen

Travios

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http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/


Wenn das ein bewusstes Überschreiten der roten Ampel gewesen wäre, würde ich das Fahrverbot voll akzeptieren. Aber es war ja kein Vorsatz sondern nur ein allgemeines Versagen.

 

Erstens war es ein bewusstes Überfahren der roten Ampel (oder warst Du ohnmächtig bzw. bewusstlos?) und zweitens wirft man Dir doch im Moment noch gar keinen Vorsatz vor?

Das was Du "nur" allgemeines Versagen nennst, nennt der Gesetzgeber Fahrlässigkeit und danach richtet sich der BG-Katalog.

 

Wenn auf Vorsatz entschieden werden sollte würde sich das Bußgeld verdoppeln und dann würde ich an Deiner Stelle auch ohne RSV einen Anwalt einschalten.

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Hallo,

 

hast Du mal eine genauere Ortsangabe zur Hand ?

Ich kann mir - ehrlich gesagt - kaum vorstellen, dass die Haltelinie der 'blitzenden' 2. Ampel so liegt, das man auf den Schienen zu stehen kommt (Zumindest wenn die Schienen noch in Betrieb sind).

Schätzungsweise war die Haltelinie noch vor den Schienen, oder ?

 

 

Ich stand voll auf der Schiene und fühlte mich nicht besonders sicher

Da fragt man sich doch, warum Du überhaupt auf die Schienen gefahren bist, wo es doch schon ROT war.

 

 

Ich weiß ja noch nicht einmal wann ich überhaupt etwas dazu bekomme

Die Behörde wendet sich zunächst an die Mietwagenfirma und die gibt die Daten des eingetragenen Fahrers an.

Dann bekommst Du den Anhörungsbogen. Wie schnell das geht kann man schlecht abschätzen, aber kommen wird es garantiert.

 

 

Durch den Schock wollte ich wohl aus der Situation raus und fuhr einfach weiter.

Tja, dass sollte man bei einer eventuellen Erwiderung auf dem AHB wohl besser nicht schreiben. Denn was wäre wohl passiert, wenn da Querverkehr (z.B. Fußgänger) unterwegs gewesen wären ?

 

Gruß,

AnReRa

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