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Olg Hamm: Autobahnende Kein Beginn Einer Geschwindigk.begrenzung


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Der Zeitungsartikel stellt das leider etwas zu undifferenziert dar. Grundsätzlich können Autobahnen auch innerhalb geschlossener Ortschaften liegen, §§ 7 Abs. 3 Satz 1, 18 Abs. 5 Satz 1 StVO. Praktiziert wird das z. B. in Berlin, wo die Ortstafeln am Rande Berlins an den Autobahnen stehen, und wo an Anschlußstellen innerhalb Berlins selbstverständlich keine weiteren Ortstafeln stehen und trotzdem ab dem Z 330.2 StVO nur noch 50 gefahren werden darf. Dieses Zeichen stellt eben die Grenze des Geltungsbereichs von § 18 Abs. 5 Satz 1 StVO dar; einer weiteren Ortstafel bedarf es nicht.

 

So gilt auf Berliner Autobahnen z. B. auch die innerörtliche Fahrverbotsgrenze, d. h. Fahrverbote werden schon ab 31 zuviel verhängt.

 

Kommt man hingegen von einer außerörtlichen Autobahn z. B. an einer Ausfahrt in ein städtisches Straßennetz, ist die Ortstafel unabdingbar.

 

Ein gerne begangener Fehler der Straßenverkehrsbehörden ist auch der Verzicht auf Z 311 (Ortsende-Tafel) an innerörtlichen Zufahrten zur Autobahn. Aus den eingangs beschriebenen Zusammenhängen ergibt sich, daß Z 330.1 Z 311 nicht ersetzt oder beinhaltet.

 

Nach meiner Einschätzung ist der vorliegende Fall wahrscheinlich weniger eine (vorsätzliche) Abzockposse, sondern eher eine Mischung aus Gleichgültigkeit und Unwissenheit, wie sie bei manchen Behörden hin und wieder vorkommen soll...

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Es hat ein Ortseingangsschild an dieser Autobahnabfahrt gegeben. Es ist entfernt worden. In Essen gibt es den großen Wunsch , Doppelbeschilderung zu vermeiden. Also werden Schilder abgebaut.

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@z282: Ja, fast alles richtig :rolleyes: . Ich erkläre ja immer, dass es zwei Ebenen gibt. Die erste Ebene ist die behördliche Beschilderung vollkommen losgelöst vom Blitzen, also ohne jeglichen Hintergedanken. Da kommen also durchaus rustikale, fehlerhafte, gleichgültige und naive Beschilderungen vor. Alles schön und gut, wenn es jetzt keine Wegelagerei gäbe. Die zweite Beschilderungsebene ist also die Blitz-Ebene. Auch hier gibt es wieder Naivität, und zwar bei Meßtrupps, die von rechtssicheren Meßstellen noch nichts gehört haben und denen nach heiße Luftmessungen die Meßstelle schilderungstechnisch nachgerüstet wird. Übel und unverfroren wird es jedoch dann, wenn oberschlaue Meßtrupps unklare Beschilderungen bewußt ausnutzen, um hohe Quoten/Einnahmen zu erzielen, sprich wenn auch paragraphentreue Norm-VT massig in die Schilder-/Mause-/Radarfalle tappen.

:nolimit:

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