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Muss Ein Tempolimit Sicher Sein?


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Ich habe eine Frage mal anders herum als üblich.

Wenn ich auf einer Landstraße fahre, die keine oder eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung hat. Muss diese Straße dann zumindest theoretisch auch mit der zulässig höchsten Geschwindigkeit - zumindest grundsätzlich - befahrbar sein können? Es geht mir um die Kurven. Mir fallen hin und wieder Straßen auf auf denen Kurven sind, die, nimmt man sie mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, man aus der Kurve fliegen würde. Unanhängig von Wetter, äußeren Bedingungen usw.

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Hallo juschi, ich vermute du hast den FS erst kurze Zeit. Hier ein Ausschnitt aus § 3 STVO:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen....

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Hallo juschi, ich vermute du hast den FS erst kurze Zeit. Hier ein Ausschnitt aus § 3 STVO:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen....

 

Meine Frage zielte auf die Straßenbaubehörden ab, nicht auf die Verkehrsteilnehmer.

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Hallo, Juschi,

 

Du hast Deine Frage eigentlich schon selber beantwortet.

 

In "normalen" Kurven muss nicht extra eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden, wenn der gesunde Menschenverstand einem schon sagt, dass man dort nicht mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (in der Regel 100 km/h) durchfahren kann, ohne einen Abflug zu machen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Muss diese Straße dann zumindest theoretisch auch mit der zulässig höchsten Geschwindigkeit - zumindest grundsätzlich - befahrbar sein können?

Wenn man diese Frage mit ja beantworten würde, wer müsste dann als Maßstab für das können gelten: Walter Röhrl oder Paul Ich-bin-noch-in-der-Probezeit?

 

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Muss diese Straße dann zumindest theoretisch auch mit der zulässig höchsten Geschwindigkeit - zumindest grundsätzlich - befahrbar sein können?

Wenn man diese Frage mit ja beantworten würde, wer müsste dann als Maßstab für das können gelten: Walter Röhrl oder Paul Ich-bin-noch-in-der-Probezeit?

 

 

 

Nach welchem Maßstab werden Geschwindigkeitsbeschränkungen denn aufgestellt?

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Muss diese Straße dann zumindest theoretisch auch mit der zulässig höchsten Geschwindigkeit - zumindest grundsätzlich - befahrbar sein können? Es geht mir um die Kurven.

Immer selbst aufpassen!

Du mußt selbst abschätzen, mit welcher Geschwindigkeit Du die jeweils nächste Kurve nehmen kannst. Vor harmlosen Biegungen steht schon mal :70: , und Strecken mit :100: können scharfe Ecken und auch Haarnadelkurven enthalten.

Besonders im Ausland wird sehr viel seltener mit abgesenkten Limits vor Kurven gewarnt.

Dabei ist zu langsam gefahren harmloser als zu schnell gefahren.

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Das dürfte auch daran liegen, dass der §3 Abs.3 StVO von den Schilderaustelelrn nicht beachtet wird:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

 

Mein Eindruck ist leider sehr oft das die Begrenzung für den unterdurchschnittlichen Fahrzeugführer und schlechte Strassenbedingungen ausgelegt ist.

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@Diplomat & KlausK: Ihr habt geschrieben, was ich gedacht habe. :nick: Glücklicherweise haben wir hier in meiner neuen Heimat agO wenig Limits und de facto keine Geschwindigkeitskontrollen. Außer auf den (wenigen) Schnellstraßen und auf der Bahn, dort dafür umso heftiger, auch durch Providas, die sich zu einer echten Plage entwickelt haben :schreck:. Bin erst vor kurzem wieder zum Gespräch eingeladen worden und durfte eine (fair verhandelte) Zusatzmaut entrichten, nur weil ich mich streng an das Rechtsfahrgebot gehalten hatte.....

 

Spannend wäre jedenfalls, wie sich @juschi bei uns zurechtfinden würde, weil ja die zHg-Schilder weitestgehend fehlen, zumal (zumindest den meisten VT) klar ist: :100: agO und (theoretisch) :130: auf der Bahn, wenn es denn die Bedingungen erlauben.

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Eribaer, on 13 Dec 2015 - 12:08, said:

@Diplomat & KlausK: Ihr habt geschrieben, was ich gedacht habe. :nick: Glücklicherweise haben wir hier in meiner neuen Heimat agO wenig Limits und de facto keine Geschwindigkeitskontrollen. Außer auf den (wenigen) Schnellstraßen und auf der Bahn, dort dafür umso heftiger, auch durch Providas, die sich zu einer echten Plage entwickelt haben :schreck:. Bin erst vor kurzem wieder zum Gespräch eingeladen worden und durfte eine (fair verhandelte) Zusatzmaut entrichten, nur weil ich mich streng an das Rechtsfahrgebot gehalten hatte.....

 

Spannend wäre jedenfalls, wie sich @juschi bei uns zurechtfinden würde, weil ja die zHg-Schilder weitestgehend fehlen, zumal (zumindest den meisten VT) klar ist: :100: agO und (theoretisch) :130: auf der Bahn, wenn es denn die Bedingungen erlauben.

 

Wie das? Was hast du angestellt? :schreck:

Erzähl näheres...

 

Gruss gery41

Edited by Gast225
Quotierung korrigiert
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Nach allem, was ich hier gelesen habe können Geschwindigkeitsbeschränkungen also nach Lust und Laune aufgestellt oder nicht aufgestellt werden.

Das entspricht auch meinen Erfahrungen. Es wundert mich aber, dass das im regelungswütigen Deutschland so ist.

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Das sie es können und nicht müssen ist im § 45 StVO geregelt. Wenn die Gründe für Lust und Laune, die gleichen Gründe für beispielsweise der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs oder vermeidbaren Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr entsprechen, können Straßenverkehrsbehörden Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen.

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@gerry41: Ist mir auf der sonntäglichen (vierspurigen) A2 Richtung Süden widerfahren - bringe auf der ersten Spur bei 3.000 U/min (entspricht knapp 150 Tacho-Km/H) den Motor in den Feuer-Frei-Modus, ganz rechts war frei, soweit das Auge reicht, zumal keine LKW unterwegs waren und die anderen VT auf der zweiten und dritten Spur vor sich hin dösten. Genieße jedenfalls das Offenfahren, zumal ja Plusgrade im niedrigen einstelligen Bereich herrschten und bin tatsächlich an der einen oder auch anderen Schnarchnase rechts vorbeigefahren, das lässt sich kaum vermeiden, irgendwie. Natürlich habe ich darauf geachtet, ob mir ein verdächtiges Objekt auf der ersten Spur folgt, man weiß ja nie. Jedenfalls wechselt (mit schönem Sicherheitsabstand) vor mir ein Superb ebenfalls auf die rechte Spur und während ich noch mich noch darüber freue, dass es einen weiteren VT gibt, der das Rechtsfahrgebot ernst nimmt, ging auch schon die Leuchtreklame an.

 

Während der Fahrt zum nächsten Rastplatz konnte ich gedanklich mögliche Argumente zurecht legen, z.B. dass sich der Tacho auf der Beifahrerseite befindet und daher schlecht ablesbar ist oder auch dass ich mich eh noch im Warmfahrmodus befand und 150 sowieso ein Lercherlschas seien oder auch die Fragestellung, ob das Rechtsfahrgebot nicht auch für Providas gelten würde... Oder ich wende meine (bewährte) Gesprächsführung an, in dem ich Schuldbewusstsein und Reue zeige und auf jegliche Ausflüchte verzichte....

 

Auf dem nächsten ASFINAG-Rastplatz (sehr sauber, finde ich, und der Automatenkaffee ist auch nicht schlecht) entstiegen dem Skoda ein gereifter Mensch in meinem Alter und eine (relativ) junge Frau mit blondem Kopfhaar (denkst Du bei dieser Kombination an eine Zivilstreife?) und dann folgte der übliche Ablauf einer Amtshandlung.

 

Jedenfalls waren die beiden sehr höflich (hatte mich schon vorher für die bewährte Reue-Variante entschieden) und die Frage, weshalb ich rechts überholen würde habe ich damit beantwortet, dass das nicht in Ordnung sei und ob es grundsätzlich denkbar sei, eine mündliche Verwarnung zu bekommen. Dieser Wunsch wurde abschlägig beschieden, weil ja die (leicht) überhöhte Geschwindigkeit noch nicht besprochen worden war. Natürlich war der Auspuff auch ein Thema und nachdem geklärt war, dass ein 2015er-Morgan keine Replika und der Aufbau aus Eschenholz sei und ein Probesitzen abgelehnt wurde, wurde mir ein Organmandat von 30 Euronen angeboten, das ich so was von gerne annahm.

 

Bei mir hat die (für mich) sehr professionelle Amtshandlung (zumindest bis auf weiteres) bewirkt, dass ich jetzt eben auf der zweiten und dritten Spur engagiert zugange bin und trotzdem das Rechtsfahrgebot einhalte. Ist doch schön, oder?

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....Bei mir hat die (für mich) sehr professionelle Amtshandlung (zumindest bis auf weiteres) bewirkt, dass ich jetzt eben auf der zweiten und dritten Spur engagiert zugange bin und trotzdem das Rechtsfahrgebot einhalte. Ist doch schön, oder?

 

Bestätigt meine Erfahrung: Ruhig, sachlich bleiben, überflüssiges Abstreiten von erwischtem Fehlverhalten vermeiden, "günstigste" Tarifklasse wählen.

Auch Polizisten schreiben in der Regel ungern lange Berichte.

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Auf dem nächsten ASFINAG-Rastplatz (sehr sauber, finde ich, und der Automatenkaffee ist auch nicht schlecht) entstiegen dem Skoda ein gereifter Mensch in meinem Alter und eine (relativ) junge Frau mit blondem Kopfhaar (denkst Du bei dieser Kombination an eine Zivilstreife?) und dann folgte der übliche Ablauf einer Amtshandlung.

 

Bin vor einigen Jahren selbst schon über eine solche Kombination gestolpert.

Auch eine Blondine am Steuer eines Octavia, meinte ich noch zu meiner Holden das sei keine Zivilstreife bis der ganze Zinober losging :rolleyes:

 

Ist mir aber nur einmal passiert, fall ich nicht mehr drauf rein. :P

 

Wie hätte denn bei dir folgende Argumentation (wäre doch rechtlich in Ordnung) ausgesehen: Auf den linken Spuren befanden sich ja mehrere Fahrzeuge, rechtlich gesehen eine Kolonne. Wenn ich daran rechts vorbeifahre ist das ja kein Überholen sondern eben Vorbeifahren.

Steht doch so in der STVO, mehr als mindestens zwei Kfz gelten als Kolonne und somit bewegen sich zwei oder mehr Kolonnen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und ich darf somit auch rechts vorbeifahren. :licht:

Naja ich weiss ist eine etwas grosszügigere Regelauslegung von mir (die mindestens 3 Fahrzeuge sollten auf der rechten Spur sein), aber so genau muss man im Ernstfall ja nicht alles wissen und somit wäre eine Argumentationsbasis vorhanden. :B):

 

Gruss gery41

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...Wie hätte denn bei dir folgende Argumentation (wäre doch rechtlich in Ordnung) ausgesehen: Auf den linken Spuren befanden sich ja mehrere Fahrzeuge, rechtlich gesehen eine Kolonne. Wenn ich daran rechts vorbeifahre ist das ja kein Überholen sondern eben Vorbeifahren.

Steht doch so in der STVO, mehr als mindestens zwei Kfz gelten als Kolonne und somit bewegen sich zwei oder mehr Kolonnen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und ich darf somit auch rechts vorbeifahren. :licht:

 

Gute Idee, damit wird es in der Regel teurer.

Polizisten lassen sich ungern veralbern. @ Eribaer sprach von ca 150 km/h

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@gerry41: Ja, das passt schon, wie es gelaufen ist, zumal sich die 30,- auf den Geschwindigkeitsverstoß bezogen und das Rechtsvorbeifahren und der Auspuff geldlich nicht sanktioniert wurden. Wobei der Auspuff zwischenzeitlich auf die etwas entschärfte Track-Ausführung umgebaut wurde, weil die ursprüngliche Free-Flow-Anlage auf die Dauer selbst mir zu laut war. Und auch die Nachbarn beim Kaltstart frühmorgens nur mäßig begeistert waren. Jedenfalls werde ich morgen, wenn ich mich wieder auf die A2 Richtung Süden werfe, nicht rechts vorbeifahren, weil ja möglicherweise eine Zivilstreife......

Dafür freue ich mich schon jetzt auf den Wechsel, wenn sich der eine oder auch andere Blechdosenfahrer gedemütigt fühlt, weil er von einem "Oldtimer" auf die rechte Spur gebeten wird. :D

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.....

Dafür freue ich mich schon jetzt auf den Wechsel, wenn sich der eine oder auch andere Blechdosenfahrer gedemütigt fühlt, weil er von einem "Oldtimer" auf die rechte Spur gebeten wird. :D

Wer einen Morgan für einen Oldtimer hält wird - sehr - zu Reht gedemütigt.

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Die waren aber grundsätzlich etwas kleinlich finde ich.

Bei 150 rührt eine Zivilstreife doch normalerweise kein Ohrwaschl. Bei dir wird halt in Summe der Auffälligkeiten ein "Gesamtpaket" zum Eingreifen zusammen gekommen sein ;)

 

Bezüglich Toleranzen hatte ich erst vor ein paar Wochen eine Begegnung.

Sonntag Nachmittag Rückfahrt mit dem i3 vom Mittagessen, ganz entspannt unterwegs.

Dadurch gar nicht auf Geschwindigkeitsmessungen etc. geachtet. Kurz noch einer Ortseinfahrt beim Vorbeifahren roter Blitz von rechts aus einem dunklen Touran.

Blick auf den Tacho zeigte 60km/h, kann doch nicht sein (Tachovoreilung, Messtoleranz) das ich da schon geblitzt werde. :farewell:

Gleich darauf umgedreht, zum Messwagen auf Vorrangstrasse im Ortsgebiet links zugefahren, :D Seitenscheibe heruntergelassen, Messwagen lässt auch Seitenscheibe herunter kam auf einmal der Aha - Effekt.

Servus du bist es, vom Gegenüber ebenfalls Servus ah du bist es. :lol:

War der Messbeamte ein guter Bekannter aus meinem Wohnort den ich schon von Jugend an kenne.

Auf meine Frage was hast du da auf deinem Apparat eingestellt das schon bei Tacho 60 der Blitz ausgelöst wird kam die beruhigende Antwort das der Blitz nicht mir sondern dem auswärtsfahrendem Fahrzeug auf der Gegenseite welches mir gar nicht aufgefallen war gegolten hätte.

Zur eingestellten Messtoleranz meinte er jedenfalls das er 65 km/h eingestellt hätte, finde ich für Ortsgebiet nicht mehr so schlecht, muss man da lt. Tacho ja sicherlich mit 70 unterwegs sein.

So habe ich jedenfalls zufälligerweise einen alten Bekannten auf etwas ungewöhnliche Art getroffen.

Seine Einladung, wenn ich will könnten wir ja schnell auf ein Bier zum nahegelegenen Wirtn gehen (das Gerät blitzt einstweilen eh allein :lol: ) konnte ich aber leider (hatte gerade nicht soviel Zeit) nicht annehmen.

 

Gruss gery41

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Nach allem, was ich hier gelesen habe können Geschwindigkeitsbeschränkungen also nach Lust und Laune aufgestellt oder nicht aufgestellt werden.

Das entspricht auch meinen Erfahrungen. Es wundert mich aber, dass das im regelungswütigen Deutschland so ist.

Sie werden nach Lust und Laune aufgestellt. Manchmal sollen sie schlicht den motorisierten Verkehr behindern, um ÖPNV oder Fahrrad zu bevorzugen. Sie werden auch teilweise aufgestellt damit sich die Radarkontrollen amotisieren. Und manchmal steckt schlicht Unfähigkeit dahinter. Ernsthaft wird es wenn eine Ideologie dahinter steckt.

 

Im Prinzip sollen Beschränkungen nur dort aufgestellt werden, wenn Gefahren sonst nicht rechtzeitig erkannt werden können. Und dann ist auch noch zu prüfen ob Beschränkungen nicht zeitlich zu befristen sind.

 

Insgesamt muss ich sagen, Verkehrsplanung halte ich inzwischen für eine Spielwiese wo sich Dilettanten austoben können.

 

MfG.

 

hartmut

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Mein Eindruck ist leider sehr oft das die Begrenzung für den unterdurchschnittlichen Fahrzeugführer und schlechte Strassenbedingungen ausgelegt ist.

Ja ne is klar ....

Du bist schon als begnadeter Autofahrer dem Mutterleib entsprungen ... :wand:

 

Erwartest Du allen Ernstes, dass die Fahrschule aus jedem Führerscheinneuling einen Walter Röhl macht, jeder Fahranfänger gleich ein Fahrzeug mit überdurchschnittlicher Straßenlage fährt und dieses dann auch im Grenzbereich noch beherrscht ?

Das klingt irgendwie nach 25-jährige Sekretärin mit 20 Jahren Berufserfahrung ...

 

Das nicht jedes Limit unter allen Umständen für einen Walter Röhrl Sinn macht, dürfte ebenso klar sein wie das man eine Kurve die man x-mal durchfahren hat viel besser einschätzen kann als eine die man das erste Mal durchfährt.

Wie soll denn - in Deinen Augen - eine sinnvolle Schildertafel ausssehen, wenn die Kurve 'gemein' ist, also bsp. zum Ende hin den Radius verringert ?

 

Was übrigends nicht heißen soll, dass jedes Limit gerechtfertig ist.

 

@Hartmut

 

Im Prinzip sollen Beschränkungen nur dort aufgestellt werden, wenn Gefahren sonst nicht rechtzeitig erkannt werden können. Und dann ist auch noch zu prüfen ob Beschränkungen nicht zeitlich zu befristen sind.

Dazu wäre es aber nötig, einen Standart für 'Gefahren', eine 'Standart'-Autofahrer und ein 'Standart-Auto' zu definiern. Gleichzeitig müsste man die Fahrschulausbildung standartisieren, das jeder mindestens eine 'Standart'-Autofahrer ist, der in der Lage ist ein miondestens 'Standart'-Auto zu erkennen, bevor er diese Kurve befahren darf.

Wer Ironie findet darf sie behalten.

 

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Dazu wäre es aber nötig, einen Standart für 'Gefahren', eine 'Standart'-Autofahrer und ein 'Standart-Auto' zu definiern. Gleichzeitig müsste man die Fahrschulausbildung standartisieren, das jeder mindestens eine 'Standart'-Autofahrer ist, der in der Lage ist ein miondestens 'Standart'-Auto zu erkennen, bevor er diese Kurve befahren darf.

Wer Ironie findet darf sie behalten.

Das ist nett. Ich schenke Dir - vorweihnachtlich gestimmt - sechs "d": dddddd. Die darfst Du auch behalten - und verwenden.

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Moin Moin

 

 

 

Ich schenke Dir - vorweihnachtlich gestimmt - sechs "d": dddddd. Die darfst Du auch behalten - und verwenden.

Das wird er nicht verstehen.

Es gibt Vögel, die stehen gerne auf einem Bein - das ist halt deren Standart.

 

Gruß
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@Hartmut

 

Im Prinzip sollen Beschränkungen nur dort aufgestellt werden, wenn Gefahren sonst nicht rechtzeitig erkannt werden können. Und dann ist auch noch zu prüfen ob Beschränkungen nicht zeitlich zu befristen sind.

Dazu wäre es aber nötig, einen Standart für 'Gefahren', eine 'Standart'-Autofahrer und ein 'Standart-Auto' zu definiern. Gleichzeitig müsste man die Fahrschulausbildung standartisieren, das jeder mindestens eine 'Standart'-Autofahrer ist, der in der Lage ist ein miondestens 'Standart'-Auto zu erkennen, bevor er diese Kurve befahren darf.

Wer Ironie findet darf sie behalten.

Der Standard wurde definiert, indem z.B. 85% der Verkehrsteilnehmer............ als Maß genommen wird. Weiter sagen die Verwaltungsvorschriften nach welchen Standards limitiert werden darf oder soll. Es müssen nur die Gesetze und Regeln eingehalten werden. Und genau an dem Punkt scheitert es. Und wenn dann nachgehakt wird, kommen fadenscheinige Ausreden. Beliebt ist immer wieder das DEFA-Kind das plötzlich aus dem Wald auf die Fahrbahn springt.
MfG.
hartmut
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Das ist nett. Ich schenke Dir - vorweihnachtlich gestimmt - sechs "d": dddddd. Die darfst Du auch behalten - und verwenden.

Wer ohne Fehler ist ...

Aber eines musst du mir zugestehen, ich bin wenigstens konsequent ... ;-)

 

@

 

Der Standard wurde definiert, indem z.B. 85% der Verkehrsteilnehmer............ als Maß genommen wird.

Das heißt in der Praxis muß Du rund 30 Mio. VT ( 85% von akt. 35 Mio. FS-Inhabern) fragen, ob sie eine Gefahr sehen ?

Und wie will man zusätzliche Gefahrmomente wie Dunkelheit / Nasse / Kies und Selbstüberschätzung abbilden ?

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Mein Eindruck ist leider sehr oft das die Begrenzung für den unterdurchschnittlichen Fahrzeugführer und schlechte Strassenbedingungen ausgelegt ist.

Ja ne is klar ....

Du bist schon als begnadeter Autofahrer dem Mutterleib entsprungen ... :wand:

 

Erwartest Du allen Ernstes, dass die Fahrschule aus jedem Führerscheinneuling einen Walter Röhl macht, jeder Fahranfänger gleich ein Fahrzeug mit überdurchschnittlicher Straßenlage fährt und dieses dann auch im Grenzbereich noch beherrscht ?

Das klingt irgendwie nach 25-jährige Sekretärin mit 20 Jahren Berufserfahrung ...

 

Das nicht jedes Limit unter allen Umständen für einen Walter Röhrl Sinn macht, dürfte ebenso klar sein wie das man eine Kurve die man x-mal durchfahren hat viel besser einschätzen kann als eine die man das erste Mal durchfährt.

Wie soll denn - in Deinen Augen - eine sinnvolle Schildertafel ausssehen, wenn die Kurve 'gemein' ist, also bsp. zum Ende hin den Radius verringert ?

 

Was übrigends nicht heißen soll, dass jedes Limit gerechtfertig ist.

 

@Hartmut

 

Im Prinzip sollen Beschränkungen nur dort aufgestellt werden, wenn Gefahren sonst nicht rechtzeitig erkannt werden können. Und dann ist auch noch zu prüfen ob Beschränkungen nicht zeitlich zu befristen sind.

Dazu wäre es aber nötig, einen Standart für 'Gefahren', eine 'Standart'-Autofahrer und ein 'Standart-Auto' zu definiern. Gleichzeitig müsste man die Fahrschulausbildung standartisieren, das jeder mindestens eine 'Standart'-Autofahrer ist, der in der Lage ist ein miondestens 'Standart'-Auto zu erkennen, bevor er diese Kurve befahren darf.

Wer Ironie findet darf sie behalten.

 

 

Hi, bitte alles lesen und zitieren.

Ich bin bei Erteilung der Fahrerlaubnis nicht perfekt gewesen (bin ich immer noch nicht), daher habe ich die erlaubte Geschwindigkeit auch häufig unterschritten, macht meinen Tochter momentan genauso. Sie weiß das mit ihr am Steuer nicht die besten Bedingungen gegeben sind.

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Das heißt in der Praxis muß Du rund 30 Mio. VT ( 85% von akt. 35 Mio. FS-Inhabern) fragen, ob sie eine Gefahr sehen ?

Und wie will man zusätzliche Gefahrmomente wie Dunkelheit / Nasse / Kies und Selbstüberschätzung abbilden ?

 

Heißt es nicht. Es sagt nur aus, wenn 85% die Geschwindigkeit X frei wählen, dann wird das Limit passen.

 

Zusätzliches Gefahrenmoment. Muss nicht abgebildet werden, etwas Eigenverantwortung darf es auch noch geben.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass ich bei Zeichen 625 http://www.strassenschilder.de/images/signs/thumb_800px-Zeichen_625.svg.jpg diese Kurve höchstens mit 50 km/h fahren soll. Es gibt Hilfsmittel um die mögliche Höchstgeschwindigkeit der Straße zu lesen.

Wenn ich da also lang fahre und schon vorher weiss das ich da vorne höchstens 50 km/h fahren kann, ist das eine ganz andere Ausgangssituation mit der die Kurve gefahren werden kann, als wenn man mit den erlaubten maximal 100 km/h an der Kurve ankommt und dann feststellt das man auf 30 km/h abremsen muß.

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Meine Frage zielte auf die Straßenbaubehörden ab, nicht auf die Verkehrsteilnehmer.

 

@juschi: Tempolimitvergaben sind ein Gemisch aus Kaffeesatzleserei und Ideologien/Philosophien, also keine klare Wissenschaft! Es gibt den berühmten übergeordneten Paragraphen §45 Abs. 9 Satz 2 StVO, wenn Behörden zu den schon generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen wie z. B. bei :100: außerhalb geschlossener Ortschaft ein Limit aufstellen wollen:

 

...

insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

...

 

 

Aus https://dejure.org/gesetze/StVO/45.html

 

Landstraßenkurven übersteigen nicht das allgemeine Risiko. Leider ergibt jedoch eine gleiche Verkehrssituation je nach Behörde eine andere Beschilderung! Im Paragraphen- und Verwaltungsgestrüpp gibt es ein enormen Ermessensspielraum. Daraus resultiert eine gewisse Handschrift im jeweiligen Gebiet.

Für eine einheitliche und professionelle Handschrift in D müßte es also eine zentrale Profi-Truppe geben, was ich immer predige. Das Kleingewurstele vom Ortschaftsbeirat über Autobahnbehörden bis zu Landesregierungen führte leider zum Handschriften-Wildwuchs und der Überreglementierung, was leider auch ein idealer Nährboden für die Wegelagereizunft ist.

:nolimit:

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Ich finde das schade. Ich bin nämlich kein Rebell oder jemand, der sich "aus Prinzip" nicht an Regeln hält. Sinnvolle Gescheindigkeitsbegrenzungen könnten ein guter Anhaltspunkt dafür sein, wie schnell man sicher unterwegs sein kann. Auf meinen gewohnten Strecken sind die Geschwindigkeitsbeschränkungen aber kein Anhaltspunkt für eine sichere Fahrweise. Kurven auf Landstraßen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, die man mit einer Supersoprtmaschine knieschleifend mit 50 gerade noch so bekommen kann, auf der anderen Seite, Kurven mit 40 Schild, die man locker mit 200+ durchfahren kann ohne jemanden zu gefährden. Das führt in der Folge dazu, dass man sich auf dem Motorrad das beachten der Geschwindigkeitsbeschränkungen sukzessive abgewöhnt. Denn einen Mehrwert bieten die nicht. Konzentrierte Blickführung hinter die Kurven ist sicherer als Schilder zur Geschwindigketsbeschränkung zu suchen, die über die Strecke am Ende so viel aussagen wie dass zwei Pfund Ochsenfleisch eine gute Suppe ergeben.

Woran ich mich aber in jedem Fall immer halte sind diese privat aufgestellten Schilder, auf denen manchmal steht "Bitte freiwillig soundsoviel Kmh weil..." oder "Achtung langsam, Werksausfahrt". Ich hab noch nicht erlebt, dass diese Schilder unnötig gewesen wären.

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