Panamera 0 Posted December 4, 2015 Report Share Posted December 4, 2015 Moinsen,ich grüße Euch. Mir ist heute etwas blödes (von mir) passiert. Ich bin auf der Autobahn gefahren und hatte auf der Überholspurein Fahrerin, die nicht rechts rüber ist. Blöderweise bin ich dicht aufgefahren (schätze 10-12 Meter, vl. auch einen Tick mehr) und habe das Auto mit eingeschaltetemNachtlicht leicht ruckeln lassen (auf das gas getippt und wieder runter, da das Licht flackert), war blöd von mir.Ich habe keine Lichtupe gegeben oder irgendwas anderes gemacht.Jetzt bin ich in dieser Situation blöderweise durch eine Absandskontrolle (Video) durchgefahren.Punkte + Fahrverbot (1-2 Monate) habe ich gelesen.Meine Frage. Muß ich mit einer Anzeige wegen Nötigung rechnen ? Bzw. kann mir ein Führerscheinentzug drohen ? Was denkt Ihr ?bzw. steht das dann als Straftat in meinem Fürungszeugnis ?(oder habe ich zuviel Panik)Bisher habe ich noch nie ein Abstandsvergehen gemacht, lediglich wegen Geschwindigkeitsüberschreitung wurde ich geblitzt. Punkte hab eich keine oder einen (weiß nicht genau ob schon verjährt)Danke Euch für Eure Antworten und Gruß, Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted December 4, 2015 Report Share Posted December 4, 2015 Hallo PanameraHerzlich Willkommen im RF.Die Frage ist wie schnell du warst. Antworten auf deine Frage gibt es im FAQ: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/23933-abstandsverstoesse/ Ob zusätzlich eine Anzeige wegen Nötigung kommt? Meine Glaskugel ist beschlagen. Hat die Fahrerin dich angezeigt? Quote Link to post Share on other sites
Panamera 0 Posted December 4, 2015 Author Report Share Posted December 4, 2015 schätze ca. 130 km/h also leider zu wenig Abstand... Was meint Ihr zum Thema Nötigung/Führerscheinentzug ? Quote Link to post Share on other sites
Panamera 0 Posted December 5, 2015 Author Report Share Posted December 5, 2015 bzw. kann bei so was ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen werden ? das klingt ja noch schlimmer. Was meint Ihr, bzw. was wäre bei sowas als Konsequenz zu rechnen (Panikmodus)... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted December 5, 2015 Report Share Posted December 5, 2015 Moin Moin ... kann bei so was ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen werden ?...Nein.Der dort gemeinte Eingriff kommt von aussen und nicht von einem Fahrer. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Panamera 0 Posted December 5, 2015 Author Report Share Posted December 5, 2015 falscher Begriff ich meinte: Gefährdung des Straßenverkehrs... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted December 5, 2015 Report Share Posted December 5, 2015 Wenn dich die Fahrerin nicht anzeigt, was ich nicht glaube, wird dir ein Abstandsverstoss vorgeworfen. Folgen kannst du in FAQ nachlesen.Du musst abwarten, was dir genau vorgeworfen wird. Da steht dann welcher Abstand bei welcher Geschwindigkeit. Das kann z.Z. niemand wissen. Bei 130 km/h und 12 m bist du etwa hier: weniger als 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR (2 Monat Fahrverbot, sofern Geschwindigkeit über 100 km/h zwei Punkte) Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted December 5, 2015 Report Share Posted December 5, 2015 Moin Moin falscher Begriff ich meinte: Gefährdung des Straßenverkehrs...Unsinn. Wer hat dir denn sowas erzählt?Mach dir mal nicht ins Hemd. Ich seh da erstmal keine Straftat.Du bist zu dicht aufgefahren und evtl. gefilmt worden.Die Folgen dazu sind erstmal aus dem Forum heraus nicht bestimmbar, weil wir deine Geschwindigkeit und den Abstand nicht genau kennen - das ist ja schon mehrfach gesagt worden. Immer locker durch die Hose atmen - wir kochen auch nur mit Wasser.Gerade bei Abstandmessung mit VKS wird, zumindest bei uns, viel abgezogen. Straftaten sind von uns noch keine geschrieben worden. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Panamera 0 Posted December 5, 2015 Author Report Share Posted December 5, 2015 Danke Euch für Eure regen Antworten. Ich glaube ich habe etwas Panik gehabt und der Abstand war doch größer und alles nicht so schlimm. Wollte eig. auch nicht drängeln. Quote Link to post Share on other sites
Panamera 0 Posted December 6, 2015 Author Report Share Posted December 6, 2015 Doch noch eine Frage. Falls doch...kann wegen Nötigung auch ohne das eine andere Fahrerin mich anzeigt ermittelt werden ? Bzw. ist mein Führerschein dann automatisch entzogen ? Oder gibt es da eher ne Sperre von 1-3 Monaten ? (ich wäre lediglich um eine Einschätzung dankbar, genau wissen tut man es ja nicht) Sorry nochmal und für eure Antworten danke !!! Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted December 6, 2015 Report Share Posted December 6, 2015 Moin Moin Doch noch eine Frage.Gib doch endlich Ruhe. Ermittelt werden kann immer. Es muß sogar ermittelt werden wenn ein Straftatverdacht vorliegt.Das ergibt sich aus dem sog. Legalitätsprinzip.Damit aber ermittelt wird, muß die Behörde Kenntnis von der Tat erhalten.Die Polizei wird von sich aus, also von Amts wegen, allerhöchstwahrscheinlich aufgrund des Videos keine strafrechtlichen Ermittlungen anstellen, wenn alles so passiert ist wie hier geschildert. Der Abstandsverstoß dürfte und wird natürlich verfolgt werden, wenn eine auswertbare Sequenz vorliegt.Aber als Ordnungswidrigkeit. Den Führerschein gibt man i.d.R. aufgrund eines Urteiles bzw. Bußgeldbescheides ab.Es wird niemand vorher bei dir erscheinen und die Fleppe einfordern. Noch mehr beruhigen kann und will ich dich aber jetzt nicht mehr Gruß Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted December 6, 2015 Report Share Posted December 6, 2015 Moin Moin Doch noch eine Frage.Gib doch endlich Ruhe. :nick: Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted December 7, 2015 Report Share Posted December 7, 2015 Muß ich mit einer Anzeige wegen Nötigung rechnen ? Bzw. kann mir ein Führerscheinentzug drohen ? Nein. Nein.Kannst Dich diesbezüglich beruhigt wieder hinlegen. Und denke vielleicht darüber nach, wie Du die Brückenhocker zukünftig ins Leere laufen lassen kannst. Quote Link to post Share on other sites
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