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Noch Vor Anhörungsbogen Evtl. Verfahren Erfragen ?


Guest Hugo9

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Hallo zusammen,

 

vor einer Woche hatte ich eine lautstarke Auseinandersetzung mit einem Fußgänger. Der Vorwurf, ich sei über eine rote Ampel gefahren und hätte ihn gefährdet. Der Mann wirkte etwas verwirrt. Hinter mir sind noch mindestens 3 weitere Autos über grün (!) gefahren. Es war definitiv grün, nicht gelb oder rot.

 

Hinter der Ampel fuhr ich auf einen Aldi Parkplatz, dort wurde ich dann "gestellt". Meiner Aufassung nach kann eine Zeugenaussage ja bereits richtig Ärger einbringen, egal ob gelogen oder nicht. Der Mann hatte auch noch eine Freundin zur Seite, die aber nicht gesprochen hat. Sie sah (ohne das irgendwie beleidigend zu meinen) aus, als hätte sie das Down-Syndrom.

 

Kann ich bei der Polizei mit meinem Kennzeichen nachfragen, ob bereits ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen mich läuft.

Das ganze passierte in Dortmund, soll ich mich also bei der Polizei in Dortmund melden ?

 

Ich möchte nicht 3 Monate auf einen Anhörungsbogen warten, der dann am Ende doch nicht kommt.

 

 

Danke und Gruß

 

Hugo

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Hallo,

 

es war bei der Geradeausfahrt.

 

Kann ich bei der Polizei mit meinem Kennzeichen nachfragen, ob bereits ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen mich läuft.

Das ganze passierte in Dortmund, soll ich mich also bei der Polizei in Dortmund melden ?

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Obwohl ich glaube, dass nichts kommt, bleibt es Dir unbenommen, dort nachzufragen.

Ich denke, wenn etwas aufgelaufen ist, wird es auch einen Tagebuch-Eintrag geben.

Sollte eine Anzeige vorliegen, würde ich dort kein Wort zum Vorgang äußern und mich mit einem versierten Anwalt beraten.

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Als erstes könntest Du mal aufhören, hier rumzubrüllen (also in Fettschrift zu schreiben). Dann: wenn der Fußgänger Dich angezeigt haben sollte, geht es nicht um eine OWi-Anzeige, sondern um eine Strafanzeige. Außerdem: wer ist denn bitte die Polizei in Dortmund? Ich bezweifle, daß es in Dortmund eine zentrale Dienststelle der Polizei gibt, die alle eingehenden Anzeigen sammelt. Du müßtest also jedes einzelne Revier anrufen und könntest bei immer nein immer noch nicht wirklich sicher, schließlich könnte der Fußgänger aus Essen oder Markt Bibart oder Spiekeroog kommen. Du wirst also wohl warten müssen.

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Hallo,

 

gibt es nicht eine zentrale Datenbank mit der die gesamte Polizei arbeitet ? Im Grunde müsste ich doch überall fragen können.

 

(Übrigens Fettschrift lenkt doch nur den Fokus, was hat das mit rumbrüllen zu tun...)

 

Ich fühle mich total erpresst von besagter Person, seit 10 Jahren hatte ich nichtmal eine Verwarnung und jetzt fabriziert jemand eine Geschichte und ich weiß es nichtmal.

 

Angenommen jemand geht zur Polizei und gibt an, dass er Kennzeichen Nr XY gerade beim Rotlichtverstoß gesehen hat, würde dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ein Strafverfahren eingeleitet ?

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Moin Moin

 

 

gibt es nicht eine zentrale Datenbank mit der die gesamte Polizei arbeitet ?

Es geht nicht um irgendeine Datenbank, sondern eher um den Zeitpunkt einer Eintragung.

Zu welch frühem Zeitpunkt im Verfahren möchtest du deine Personendaten denn in einer Datenbank wissen?

Und wer soll den Datenschrott wieder rausnehmen wenn Einstellung oder Freispruch erfolgt?

 

 

 

(Übrigens Fettschrift lenkt doch nur den Fokus, was hat das mit rumbrüllen zu tun...)

Bei vollständig Fett geschriebenen Absätzen lenkst du gar nichts mehr.

Du solltest dir wenigstens Grundzüge der Nettiquette aneignen

https://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette

Der Abschnitt "Lesbarkeit" wär ganz lesenswert für dich.

 

 

... würde dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ein Strafverfahren eingeleitet ?

Wohl ein Owi Verfahren. Ist aber ein anderer Sachverhalt.

Eingangs hast du ja eine Gefährdung erwähnt und da kann man auch über eine Straftat nachdenken - ja nach geschildertem Sachverhalt.

 

Und für jemanden, der andere fälschlicherweise anzeigt oder beschuldigt, gibt es immer noch den hier

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

 

 

Gruß

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Ich fühle mich total erpresst von besagter Person, seit 10 Jahren hatte ich nichtmal eine Verwarnung und jetzt fabriziert jemand eine Geschichte und ich weiß es nichtmal.

 

versuch, dich nicht verrückt zu machen und darüber zu stehen.

abhaken und vergessen ...

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Hallo nochmal,

 

wie sieht es denn mit der Beweislage aus ? In meiner Situation:

 

Keine Kamera, kein Blitz, keine Polizei, kein Anhalten ABER evtl. 2 Personen, die behaupten ich wäre dort gewesen.

 

Wird so etwas akzeptiert und dann auch durchgezogen ? Was passiert, wenn ich auch einen Zeugen habe ?

 

2 Aussagen gegen 2 Aussagen ?

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Aussage gegen Aussage "Gibt es nicht". Wenn der Fussgänger dich tatsächlich anzeigen sollte, du eine mögliche OWi nicht akzeptierst kommt der Fall vor ein Gericht. Und dann entscheidet ein Richter, welche Aussage glaubwürdig ist. Wenn er an der Aussage des "Fussgängers" zweifelt -> Freispruch.

Ahnliche Überlegungen macht der SB der Bussgeldstelle und der Staatsanwaltschaft.

 

Du wirst abwarten müssen ob du Post erhältst.

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Ich habe mir den Kassebon aufgehoben mit der Uhrzeit. Ich könnte die Kassierin fragen, ob sie bestätigt, dass ich c.a. 1/2 Stunde im Supermarkt war. Das bescheuerte ist, dass ich ja anscheinend nicht fragen darf, ob ich angezeigt wurde. Und wenn ich dann in 2 Monaten einen Anhörungsbogen kriege, kann Sie sich bestimmt nicht erinnern.

 

Somit bin ich automatisch im Nachteil.

 

Letzten Endes habe ich eh keine Chance. Wenn die besagte Person verrückt ist, oder mir einfach so schaden will, wird Sie etwas behaupten, was ich eh nicht mehr widerlegen kann. Dann verliere ich meinen Führerschein, weil ich mich nicht vorbereiten konnte und keine Zeugen mehr habe. So ist das halt in Deutschland.

 

Hier kann man sich halt zum Spaß jemanden raussuchen, ihn anzeigen und dann verliert er den Führerschein.

 

Werde mir dann wohl eine Dashcam kaufen müssen und alles aufzeichnen. Aber bestimmt ist das auch wieder verboten. :doofwinkt:

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Ich könnte die Kassierin fragen, ob sie bestätigt, dass ich c.a. 1/2 Stunde im Supermarkt war.

Ziemlich absurde Idee. Oder bist Du so auffällig, daß Du annimmst, zwischen allen anderen Kunden so aufzufallen, dass sie sich ausgerechnet an Dich erinnert? Und was würde das dann beweisen?

 

Das bescheuerte ist, dass ich ja anscheinend nicht fragen darf, ob ich angezeigt wurde.

Du darfst fragen.

 

Letzten Endes habe ich eh keine Chance.

Stimmt.

 

Wenn die besagte Person verrückt ist, oder mir einfach so schaden will, wird Sie etwas behaupten, was ich eh nicht mehr widerlegen kann. Dann verliere ich meinen Führerschein, weil ich mich nicht vorbereiten konnte und keine Zeugen mehr habe. So ist das halt in Deutschland.

Richtig.

 

Hier kann man sich halt zum Spaß jemanden raussuchen, ihn anzeigen und dann verliert er den Führerschein.

Genau.

 

Werde mir dann wohl eine Dashcam kaufen müssen und alles aufzeichnen. Aber bestimmt ist das auch wieder verboten.

Korrekt.

 

Und weil all das praktisch täglich passiert, gibt es eigentlich nur eine Rettung für Dich: auswandern. Sofort. In ein Land, das nicht nach D ausliefert. Nordkorea wäre da eine Option. Morgen geht noch ein Flug ab Frankfurt, glaube ich. Wenn Du Glück hast, bist Du noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben.

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Ich habe mir den Kassebon aufgehoben mit der Uhrzeit. Ich könnte die Kassierin fragen, ob sie bestätigt, dass ich c.a. 1/2 Stunde im Supermarkt war.

 

Ich habe fast 10 Jahre im Handel gearbeitet. Ein normal besuchter Discounter hat am Tag zw. 700 und 1000 Kunden, ein(e) Kassierer(in) zw. 300 und 500 Kunden abzukassieren. Ein Discounter in Dortmund garantiert mehr.

Sofern Du nicht überaus hässlich, dumm, ein wirklich netter Stammkunde oder anders auffällig bist, kassiert Dich der Mitarbeiter ab und Du bist nach 5 Minuten aus dem Gedächtnis gelöscht. Ich rede aus Erfahrung.

Ich habe damals im Handel sehr oft "Ich war gerade bei Ihnen an der Kasse..." gehört und ich dachte mir jedes mal: "Achso!?! Ich hab Dich Fratze noch nie gesehen..."

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Du bist doch nach dem Vorfall einkaufen gegangen, also ist die Uhrzeit auf dem Kassenbon nach dem Vorfall. Wie lange Du im Discounter rumgelaufen bist, kann keiner mit Gewissheit sagen.

Ein wildfremder Mensch hat ausserdem kein Interesse irgendjemand bewusst wahrheitswidrig anzuzeigen, da selbiges auch wiederum ne Straftat ist.

 

Es ist wohl so, dass dieser Mensch meinte, die Ampel sei rot gewesen und Du bist der Meinung sie sei grün gewesen. Wenn er Dich dann doch anzeigt (was ich im Übrigen bezweifle)

dann ist er der felsenfesten Meinung, dass er im Recht ist. Er hat dann aber auch jede Menge Arbeit, weil er das Protokoll auf einer Wache aufnehmen lassen muss, und dann

evtl als Zeuge bei einem Prouess erscheinen muss, und ausserdem das Risiko eingeht, dass ihm bewusste Falschaussage nachgewiesen wird.

 

Impulsive Menschen neigen eher zu starken Worten, als zu derartigen "Taten" (also das Anzeigen...)

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