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5 Stunden Vor Führerschein Erhalt Geblitzt


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Guten Tag zusammen.

Stellt euch mal vor, jemand hat seinen Führerschein entzogen bekommen.Er hält sich penibel an das Fahrverbot. Am 10.09. endet das Fahrverbot um 00:00 (also Anfang des neuen Tages).

Der Tag ist soweit: der Fahrer fährt wieder. Nun wird er mit ca 15 km/h zu schnell auf einer langen Autobahnfahrt um 19:00 geblitzt. Und als er am Ende des Tages zu Hause ankommt bemerkt der Fahrer:

 

sein Fahrverbot endet am 10.09. 24:00 Uhr!!! Also am ENDE des Tages.

 

Nun würde so einen Fahrer interessieren: wird das einem Sachbearbeiter überhaupt auffallen? Der Fahrer ist auch Halter des KFZ. Wird bei einem Verstoß, der nichtmal Punkte gibt, die Fahrerlaubnis geprüft?

 

Oder hat der Sachbearbeiter eine Software die automatisch feststellt: HALTER HATTE KEINE FAHRERLAUBNIS!

 

All diese Fragen würden einen solchen Fahrer interessieren...

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Vielen Dank für die flotte Information.

So müsste also tatsächlich von selbst aus ermittelt werden? Ein großartiges System das einem Beamten Arbeit abnimmt und ihn automatisch darauf aufmerksam macht wäre in obigem Fall sicher etwas, dass den Fahrer sehr belasten würde.

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Das kann jedem passierten, ich muss ich zugeben, gerade unmittelbar am Schild habe ich noch nicht voll reduziert. Gehe dann aber zügig runter, ohne voll bremsen zu müssen, auf zul. Hgs

+ max. 10 %

 

Klappt außerorts gut, innerorts hat es mich schon mal erwischt - ich war unaufmerksam bei 30 km/h - die paar Euro Schmerzensgeld zahle ich dann ohne Meutern.

Und nehme mir vor, aufmerksamer zu fahren.

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Hm.... ich weiß es von unserer Sachbearbeitung und vom Kreis, daß bei jedem Verstoß automatisch auch eine Führerscheinauskunft eingeholt wird. Ich wäre mir daher nicht so sicher, daß es hier nicht auffällt. Lieber mal abwarten.

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Hm.... ich weiß es von unserer Sachbearbeitung und vom Kreis, daß bei jedem Verstoß automatisch auch eine Führerscheinauskunft eingeholt wird. Ich wäre mir daher nicht so sicher, daß es hier nicht auffällt. Lieber mal abwarten.

 

Hm... also wird bei jeder Verwarnung pauschal eine Führerscheinauskunft eingeholt?

 

Vom Halter etwa? (jemand anders weiß man nicht)

 

Der nicht der faktische Halter sein muß.

 

Abgesehen davon, daß er auch nicht der Fahrer sein muß.

 

Abgesehen davon, daß ein Halter gar keine Fahrerlaubnis braucht.

 

Abgesehen...

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Hm... also wird bei jeder Verwarnung pauschal eine Führerscheinauskunft eingeholt?

Wenn die Verwarnung in Form einer schriftlichen Verwarnung, also über den Postweg, läuft, dann meines Wissens ja. Bzw. dann, wenn jemand nicht als Zeuge, sondern als Betroffener angeschrieben wird. Und das ist hier bei uns gängige Praxis. Da wird kein Zeugenbefragungsbogen verschickt, in dem der Halter gebeten wird, den Fahrer zu benennen, sondern der Halter wird regelmäßig direkt als Betroffener angeschrieben. Es sei denn, dem SB fällt auf, daß der Halter nicht der Fahrer gewesen sein kann, weil ER männlich und Fahrer weiblich.
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Die Mühe machen sich nicht alle, ich habe schon einige Verwarngeldangebote bekommen, wo das Kfz auf dem Foto nicht zum Kennzeichen paste oder Halter nicht das Geschlecht des Fahrzeugführers, das Beste war einmal ein polnisches Kennzeichen auf dem Foto...

Alles in einer Gemeinde innerhalb von rund 10 Jahren, an dem Wohnort davor war es auch nicht besser, nur wurde da das Foto gar nicht erst mitgeschickt, was die Kontrolle erschwerte.

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Moin Moin

 

Dazu kann ich ganz aktuell was zum Besten geben.

Hatte heute einen Termin an einem AG im Kohlenpott - es ging um eine PSS Sache.

Ich war sehr zeitig dort und hab im Zuschauerraum einer Strafsache beigewohnt.

 

Es ging um Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der Angeklagte wurde von uns im obersten VG Bereich geblitzt, aber um die Geschwindigkeit ging es nicht. Damit fiel er nur halt auf.

 

Man kann also pauschal nicht davon ausgehen, daß im VG Bereich die FS Daten bzw. Fahrverbote nicht abgefragt werden.

 

 

... sondern der Halter wird regelmäßig direkt als Betroffener angeschrieben.

Die Haltereigenschaft allein rechtfertigt keinen Tatverdacht. Da sollte schon noch etwas dazu kommen.

 

 

Gruß

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Die Haltereigenschaft allein rechtfertigt keinen Tatverdacht. Da sollte schon noch etwas dazu kommen.

Jup. Nur interessiert das hiesigen Bußgeldstellen offensichtlich nicht. Die schreiben wie gesagt den Halter automatisch als Betroffenen an, schicken also einen Anhörungsbogen.
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Hmm wie muß ich mir das vorstellen?

 

Angenommen man stellt fest, der Halter hat keine Fahrerlaubnis.

 

Wird dann automatisch ein Strafverfahren gegen den Halter eingeleitet?

(oder schaut man dann - erst - das Foto an ob Geschlecht und Alter überhaupt hinkommen?)

 

 

Einfach pauschal den !Halter! bei jedem Verwarngeld zu überprüfen...

 

Das sollte man mal überprüfen lassen. ;)

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Das im VG Bereich überhaupt Daten vom Fahrer / Halter abgeglichen werden, halte ich für absoluten Unsinn. Das ist Kassengeschäft, einzige manuelle Bearbeitung ist

die Eingabe des Kennzeichens, im Übrigen benötigt man als Halter eines Kfz keinen Führerschein !!

 

Gruß BiBa

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Das im VG Bereich überhaupt Daten vom Fahrer / Halter abgeglichen werden, halte ich für absoluten Unsinn. Das ist Kassengeschäft, einzige manuelle Bearbeitung ist

die Eingabe des Kennzeichens, im Übrigen benötigt man als Halter eines Kfz keinen Führerschein !!

Daß das so nicht ganz richtig ist und auch nicht überall der gängigen Praxis entspricht, wird durch die Tatsache belegt, daß - zumindest im hiesigen Bereich - selbst bei VG-Verstößen der Halter genau dann als Zeuge angeschrieben wird, wenn er offenkundig nicht der Fahrer war bzw. gewesen sein konnte. Und das erkennt man nicht, wenn man das Kennzeichen eingibt, sondern genau dann, wenn man sich mit der jeweiligen Messung genauer befaßt und insbes. sich das Foto genau anschaut.
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Ok, das hört sich leicht anders an.

Also wird vorher ausgewertet ob das der Halter gewesen sein könnte.

 

 

Wenn er es nicht gewesen sein kann, dann Zeugenfragebogen...

Könnte er es gewesen sein, dann wird eine Abfrage nach Fahrerlaubnis gemacht...

 

 

 

Aber dann ist es eigentlich kein Verwarngeld(angebot). Das ist eher was mit Arbeit und Bußgeld - und dann natürlich Gebühren.

 

Oder braucht man da Beschäftigungsmaßnahmen für die Mitarbeiter?

 

 

 

 

Aber die Frage bleibt, wenn es dem Halter ähnlich sieht und er keine Fahrerlaubnis hat automatisch ein Strafverfahren einleiten? ;)

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Erstmal steht dann ja "nur" der Verdacht von FoFE im Raum und hinsichtlich dieses Verdachtes wird ermittelt. Ob sich daraus ein Strafverfahren ergibt, zeigen dann die Ermittlungen..

Nö!

Hier steht die Frage im Raum ob bei + 15 km/H mehr gemacht wird als dem Halter eine Anhörung + Zahlschein zu schicken.

 

Wenn der Halter kommentarlos zahlt, prüft noch ihrgendwer wer gefahren ist und ob der im Bsitz der Pappe war.

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Ich bezog mich mit der Antwort nur auf Post #24 und #25....

 

Die andere Frage kann man nicht pauschal beantworten, da da viele Fakten mitspielen, u.a. wie es in einer BG-Stelle grundsätzlich gehalten wird, wie hoch der Arbeitsanfall ist usw.

 

Ich kenne beide Fälle, also nur Verwarngeldangebot rausschicken, aber auch jemanden im Verwarngeldberech des FoFE "überführen"... letzteres allerdings nicht häufig.

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...aber auch jemanden im Verwarngeldberech des FoFE "überführen"... letzteres allerdings nicht häufig.

 

Natürlich ist es möglich, wenn nichts zu tun ist oder ein Azubi ausgebildet wird.

 

Meistens dürfte man sich mit der Prüfung "Geschlecht" identisch begnügen um zu entscheiden, Zeugen FB oder Anhörung als Betroffener.

Und ein Zahlschein ist bei < 21 km/h automatisch dabei.

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  • 3 weeks later...

20 Euro Verwarnungsgeld. Keine weiteren Folgen. Der Betroffene muss aber ehrlich zugeben: Fahrverbot + dieses Ereignis haben ihn zu einem deutlich deffensiveren Fahrer gemacht...

Man benötigt Glück und Einsicht im Leben.

Zahlen und glücklich sein.

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