Nutella2015 0 Posted October 25, 2015 Report Share Posted October 25, 2015 Moin ihr lieben, mich hat es vor 2 Monaten erwischt. Bin extra Nachts von München nach Hamburg gefahren und in Kassel hat die Falle zugeschnappt. 46kmh bzw 41kmh mit abgezogener Toleranz war ich zu flott unterwegs, bei erlaubten 100.Hatte mich auch auf die 160€ mit einem Punkt angefreundet, da ich sonst angepasst fahre und bis dato eine reine Weste hab. Nun wird mir Vorsatz vorgeworfen, da angeblich mehrere Verkehrsschilder vorangegangen sind, und ich soll knackige 350€ zahlen (mit Bearbeitungsgebühren) Ich war mit dem Auto meiner Mutter unterwegs, wurde allerdings von einem Polizisten anhand meines Führerscheinfotos erkannt (also nicht mal persönlich - noch dazu hab ich die Augen auf dem Blitzerfoto zusammengekniffen). Anhörungsbogen ausgefüllt - nur die Pflichtangaben zur Person. Zu der Tat hab ich mich (auch bis dato )nicht geäußert. Für mich steht es eigentlich ausser Frage, dass ich Einspruch einlegen will. Nun hab ich viel viel gelesen und weiß nicht womit ich den Vorsatz entkräftigen soll bzw kann. Da wäre zum einen die Tatsache, dass Vorsatz erst ab 100%, in wenigen Fällen 50% der überschrittenen Geschwindigkeit geltend gemacht werden kann. Bei mir sinds ja 41 bzw 46%. Dann wäre mein nächstes Problem, dass ich noch in der Probezeit bin. 1 Monat. Ich hab gelesen, wenn ich den endgültigen Beschluss/Bescheid oder das gesamte Verfahren herauszögere, kann ich so das Aufbauseminar umgehen, weil dann die Probezeit evtl schon um ist? Meint ihr es nützt irgendwas, wenn ich sage, dass ich die 160€ bereitwillig zahle, sowie den Führerschein abgebe, auch für eine längere Zeit? Also, dass das anerkannt wird und ich nicht die doppelte Strafe zahlen muss? Oder wenn ich sage, dass ich gerade erst meine Ausbildung angefangen habe...? So einen auf Mitleid? (bin eigentlich nicht so der Mensch dafür, aber wenns hilft) Ich weiß, dass ich Mist gebaut habe und dass ich die Konsequenzen tragen muss und auch werde, aber 350€ sind in meinen Augen reinste abzocke. Sorry für den sehr verwirrten Schreibstil! Ich hoffe auf hilfreiche, schnelle Antworten und warte solange mit meinem Esslöffel im Nutellaglas :-) Liebe Grüße! P.S Ich habe keine Rechtsschutz....werd ich mir aber bei Zeiten mal zulegen (müssen :-)) P.P.S ich hatte sogar einen Tramper an Bord, hab allerdings keine Kontaktdaten, aber kann ich damit begründen, dass ich keinen Fremden Menschen gefährden würde? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 785 Posted October 25, 2015 Report Share Posted October 25, 2015 Wenn Du keine RSV hast, kannst Du Dir den Einspruch fast sparen, der Anwalt kostet mehr als das erhöhte Bußgeld. Das mit dem Aufbauseminar umgehen kannst Du vergessen, es gilt immer der Tattag und der liegt innerhalb der Probezeit. Die Ausrede mit dem Tramper sorgt vielleicht für einen Lacher in der BG-Stelle... Ergebnis: Du bist identifiziert, der Sachbearbeiter hat auf Vorsatz entschieden, Du hast keine RSV und Deine Ausreden sind für die Tonne... Also, Monatskarte kaufen und sparen... mit der BG-Stelle kannst Du ggf. Ratenzahlung vereinbaren. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted October 25, 2015 Report Share Posted October 25, 2015 Abzock ähh Mautstelle Werratal?Aufgrund der Topografie ist die Autobahn teurer und du musst eben mehr zahlen Rechtlich sind wohl die 3 Überkopf Schilder dafür ausreichend: Quote Link to post Share on other sites
Nutella2015 0 Posted October 25, 2015 Author Report Share Posted October 25, 2015 Den Spruch mit der Monatskarte hättest du dir sparen können, ebenso dass die Ausreden für die Tonne sind. Soweit ich weiß, kann ich einen Einspruch immernoch zurückziehen. Zudem geht es mir nicht darum die komplette Strafe abzuwenden, sondern nur den Vorsatz. Quote Link to post Share on other sites
Nutella2015 0 Posted October 25, 2015 Author Report Share Posted October 25, 2015 Schade, dass ich keine Videos anschauen kann, lass mich raten, da werden die Schilder gezeigt? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 785 Posted October 25, 2015 Report Share Posted October 25, 2015 Natürlich kannst Du den Einspruch jederzeit zurückziehen, kostet ab einem gewissen Zeitpunkt dann aber auch zusätzliches Geld das Du nach eigenen Angaben ja nicht hast. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 272 Posted October 25, 2015 Report Share Posted October 25, 2015 Hallo erstmal,ich weiß ja nicht, ob du das wusstest, aber für einen Einspruch und die Gerichtsverhandlung brauchst du keinen Anwalt.Du musst nur vor Gericht dem Richter/der Richterin glaubhaft darlegen, warum du nicht vorsätzlich gehandelt hast (dürfte was schwierig sein, aber nicht unmöglich) - der Richter ist in seiner Entscheidung frei.Maximal riskierst du die Gerichtskosten.Und natürlich deine Fahrtkosten für die Fahrt zum Gericht. Musst du selbst entscheiden, was du möchtest.... CUHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 373 Posted October 25, 2015 Report Share Posted October 25, 2015 Die Strecke bin ich in den letzten Monaten mehrfach gefahren. Wer da mit Tacho 150 (und das ist vermutlich die Anzeige im Fahrzeug des TE gewesen) durchbrettert, der sieht auch andere Schilder nicht.Abzocke sehe ich da nicht. Wer da einfach weiter so schnell fährt, hat sich mit seinem Autoradio oder mit seinem Handy beschäftigt.Gerade in der Probezeit - und sie heißt nicht umsonst so - ist Zurückhaltung angesagt. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 442 Posted October 26, 2015 Report Share Posted October 26, 2015 Die Gefällstrecke zur Werratalbrücke ist mit großen Schildern ausgestattet, die man, sofern man die Augen offen hält, nicht übersehen kann. Wenn man diese dann ignoriert, und großzügig das Limit überschreitet ist der Vorwurf des Vorsatzes gegeben. Und wenn Du ehrlich zu Dir selbst bist, bist war es ja auch so. Quote Link to post Share on other sites
Nutella2015 0 Posted October 26, 2015 Author Report Share Posted October 26, 2015 Ich weiß nicht ob einigen das lesen so schwer fällt, aber ich hab nach einem Rat bezüglich des Einspruchs gefragt und nicht nach einer Predigt, dass ich falsch gehandelt habe oder mir handyspielereien unterstellt werden, war jemand von euch dabei? Nein Nur mal so am Rande, ich hab meine letzte kontentration der Straße gewidmet, war zu dem Zeitpunkt einfach müde und hab alles andere nur am Rande wahrgenommen...(und ja, dreht mir daraus ruhig wieder einen Strick...) Die einzig sachliche Antwort kam bis jetzt von hawethie, danke dafür. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 26, 2015 Report Share Posted October 26, 2015 Da wäre zum einen die Tatsache, dass Vorsatz erst ab 100%, in wenigen Fällen 50% der überschrittenen Geschwindigkeit geltend gemacht werden kann. Bei mir sinds ja 41 bzw 46%.Spar Dir das Geld für den Anwalt... Es gibt keine Regel nach der sich das Bußgeld automatisch verdoppelt, wenn man mehr als 50% zu schnell ist. Vielmehr wird es dann regelmäßig angenommen, ist aber trotzdem nicht zwingend. Es gibt dementsprechend auch Urteile, da hat ein OLG die Annahme von vorsätzlicher Begehung bereits bei 'nur' 40% bestätigt. z.B. OLG Brandenburg v. 17.06.2014: Ein vorsätzlicher Verstoß liegt umso näher, je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung ist. Dabei wird regelmäßig von Vorsatz auszugehen sein, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten wird, bzw. wenn sonst die zulässige Höchstgeschwindigkeit um annähernd 50 % überschritten wird.oder OLG Celle v. 28.10.2013: Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann in der Regel von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen werden, wobei dies nach der Rechtsprechung ab Überschreitungen von ca. 40 % angenommen wird. [...] Im Zweifelsfall müsstest Du darlegen, wie Du angesichts der Situation - übergroße Schilder, Gefällestrecke mit entsprechenden Hinweisen (gerade auch für LKW) und ggf. eingeschränkter Sichtverhältnisse wegen der Dunkelheit - das gesetze Limit nicht hättest erkennen können. Hier noch was dazu: KLICK Zudem geht es mir nicht darum die komplette Strafe abzuwenden, sondern nur den Vorsatz. Ach so ??? Wie war das mit der Probezeit ? Ich hab gelesen, wenn ich den endgültigen Beschluss/Bescheid oder das gesamte Verfahren herauszögere, kann ich so das Aufbauseminar umgehen, weil dann die Probezeit evtl schon um ist?Es gilt der Tattag. Auch wenn Du das von Qtreibern offenbar nicht gelesen hast oder nicht lesen wolltest. Weil sonst hättest Du vermutlich nicht geschrieben, das lediglich hawethie was ' sachliches' kam. Gruß, AnReRa Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted October 26, 2015 Report Share Posted October 26, 2015 Hallo Nutella2015, auf normalem Weg kannst Du nichts mehr reißen. Der einzig sinnvolle Weg ist, wie von Hawethie in #7 geschrieben, der Weg über eine Gerichtsverhandlung.Jedoch solltest Du vorab in Erfahrung bringen, wie die Richter am zuständigen Amtsgericht ticken. Auch kannst Du persönlich in der Bußgeldstelle vorstellig werden und Deine Sicht der Dinge darlegen bevor! Du Einspruch gegen den BGB einlegst.Die Sachbearbeiter kennen oft die Einstellung der Richter, frag doch einfach in vernünftigem Ton nach deren Meinung. Kostet nichts und lachen werden die auch nicht.Aber bitte, labere nicht so einen Unsinn wie "letzte Konzentration der Strasse gewidmet". Das weckt Zweifel an der Eignung.Sicher warst Du nur unkonzentriert. Die kurvige Strecke war vorbei und Du hast in weiter Ferne (schnurgerade) Rücklichter gesehen, dachtest die Beschränkung wäre bereits aufgehoben. Oder so etwas in der Art... Quote Link to post Share on other sites
twb 3 Posted October 27, 2015 Report Share Posted October 27, 2015 ein Einspruch ist mögkich, scheint jedoch aus rechtlicher Sicht wenig erfolgversprechend. In einer Verhandlung müsstest du der Kammer glaubhaft machen, nicht mit Vorsatz gehandelt zu haben, und das sxheint nach Faktenlage fast aussichtslos. Im Übrigen kannst du auch noch während der Verhandlung deinen Einspruch zurückziehen, es würde dann der BGB Rechtskraft erlangen... Quote Link to post Share on other sites
rth 479 Posted October 27, 2015 Report Share Posted October 27, 2015 ein Einspruch ist mögkich, scheint jedoch aus rechtlicher Sicht wenig erfolgversprechend. In einer Verhandlung müsstest du der Kammer glaubhaft machen, nicht mit Vorsatz gehandelt zu haben, und das sxheint nach Faktenlage fast aussichtslos. Im Übrigen kannst du auch noch während der Verhandlung deinen Einspruch zurückziehen, es würde dann der BGB Rechtskraft erlangen...Kannst du, Kostet aber! Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted October 27, 2015 Report Share Posted October 27, 2015 ein Einspruch ist mögkich, scheint jedoch aus rechtlicher Sicht wenig erfolgversprechend. In einer Verhandlung müsstest du der Kammer glaubhaft machen, nicht mit Vorsatz gehandelt zu haben, und das sxheint nach Faktenlage fast aussichtslos. Im Übrigen kannst du auch noch während der Verhandlung deinen Einspruch zurückziehen, es würde dann der BGB Rechtskraft erlangen...Was ist das Innovative an diesem Beitrag? Ausser der Stelle zum Lachen mit der Kammer am Amtsgericht? 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 442 Posted October 27, 2015 Report Share Posted October 27, 2015 Innovativ ist, dass nach Rücknahme des Einspruchs der BGB Rechtskraft erlangt. Das stand noch nicht in diesem Thread. Quote Link to post Share on other sites
rth 479 Posted October 27, 2015 Report Share Posted October 27, 2015 Innovativ ist, dass nach Rücknahme des Einspruchs der BGB Rechtskraft erlangt. Das stand noch nicht in diesem Thread.Stimmt, aber der Hinweis, das die Justiz nicht kostenlos arbeitet, fehlt. Quote Link to post Share on other sites
twb 3 Posted October 27, 2015 Report Share Posted October 27, 2015 ein Einspruch ist mögkich, scheint jedoch aus rechtlicher Sicht wenig erfolgversprechend. In einer Verhandlung müsstest du der Kammer glaubhaft machen, nicht mit Vorsatz gehandelt zu haben, und das sxheint nach Faktenlage fast aussichtslos. Im Übrigen kannst du auch noch während der Verhandlung deinen Einspruch zurückziehen, es würde dann der BGB Rechtskraft erlangen...Was ist das Innovative an diesem Beitrag? Ausser der Stelle zum Lachen mit der Kammer am Amtsgericht?Ich wollte keinen Spruchkörper auslassen. Ist passiert aus Macht der Gewohnheit, wenn man in einer Kammer tätig ist. Natürlich ist es richtig, dass zunächst der Einzelrichter am Amtsgericht entscheidet. Es freut mich aber, dass ich für Erheiterung sorgen konnte... 1 Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted October 27, 2015 Report Share Posted October 27, 2015 Ja, Spass muss sein. In #4 hat der TE schon angemerkt, dass er den Einspruch ja zurücknehmen kann. Wenn der Richter dies nahelegt. Häufig wird ein Richter aber nicht in diese Situation kommen, dass ein Übeltäter längeres Fahrverbot möchte anstatt weniger zu bezahlen. Kommt meist aus der anderen Richtung. Teuer wird es sowieso für den TE, denn eine Einstellung halte ich für ausgeschlossen. (bis auf ein Amtsgericht) Somit Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Da kann ich mir vorstellen, dass ein Einzelrichter mitspielt und den Vorsatz fallen lässt. Quote Link to post Share on other sites
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