cyrano 28 Posted October 2, 2015 Report Share Posted October 2, 2015 HiHo, mein Bekannter hat sich ganz frisch einen Tesla Model S gekauft und als erster im Landkreis auch so ein "E" Kennzeichen bekommen. Bei Geschwindigkeitbeschränkungen gibt es ja oft so Zusatzschuilder für wen oder was die gelten, z.B. LKW oder bei Nässe ...... Was ist wenn auf dem s/w Täfelchen unten drunter steht: "Luftreinhaltung" oder "Lärmschutz" ? Da könnte doch der geneigte Tesla Fahrer sagen: "bin ich nicht" oder "gilt für mich ja nicht", da leise und emissionsfrei ?! Wie ist den da die Rechtslage, wenn man elektrisch dort zu schnell unterwegs ist und es bltz macht ?! oder man an den Laser-Cowboy gerät. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 2, 2015 Report Share Posted October 2, 2015 Hallo cyrano, ganz allgemein: Beim E - Fahrzeug fallen die Luftverschmutzungen genau so an wie bei jedem anderen Auto, nur an anderer Stelle. (Ausnahme Aufladung über Solarzellen); Lärm erzeugen beei einem PKW ab ca. 80 km/h vor allem die Reifen. (Ausnahme defekter Auspuff). Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 2, 2015 Report Share Posted October 2, 2015 mein Bekannter hat sich ganz frisch einen Tesla Model S gekauftGlückwunsch - eine sehr gute Entscheidung! Wie ist den da die Rechtslage, wenn man elektrisch dort zu schnell unterwegs ist und es bltz macht ?! oder man an den Laser-Cowboy gerät.Lärmschutz und Luftreinhaltung sind Zusatzinformationen, die freundlicherweise aufgehängt werden, um der Abzocke!-Fraktion die Möglichkeit zu geben, zielgerichteter über das angeordnete Limit diskutieren rummeckern zu können (Ich fahr' da immer im 3. Gang, hahaha, sollen die doch woanders hinziehen, wenn ihnen das zu laut und zu dreckig ist!). Mit anderen Worten: das Schild gilt auch für E-Autos. Quote Link to post Share on other sites
cyrano 28 Posted October 2, 2015 Author Report Share Posted October 2, 2015 Schaaaaade, aber unlogisch ist es schon und das mit den Reifen glaub ich nicht wirklich, der Wagen ist so leise auch wenn er mit 70-80 vorbeifährt.Man erschrickt förmlich, langsamer ist es noch schlimmer, schleicht sich förmlich an.Die Beschleunigung dagegen ist brachial, volle Nm ab Start ! Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted October 2, 2015 Report Share Posted October 2, 2015 So gesehen - Lärmschutz greift, da ja auch die Windgeräusche steigen. Aber Luftverschmutzung? Die Luft soll ja "da" rein(er) gehalten werden. Es sei denn, mal nimmt größeren Reifenabrieb dafür zur "Begründung" ... Außerdem fahren E-Autos doch eh ausschließlich mit Strom aus Windkraft Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 2, 2015 Report Share Posted October 2, 2015 ... Außerdem fahren E-Autos doch eh ausschließlich mit Strom aus Windkraft Stimmt! Und die Erde ist eine Scheibe. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted October 4, 2015 Report Share Posted October 4, 2015 Und die Erde ist eine Scheibe. Hat etwa jemand was anderes behauptet? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 4, 2015 Report Share Posted October 4, 2015 Und die Erde ist eine Scheibe. Hat etwa jemand was anderes behauptet? Ja! Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted October 4, 2015 Report Share Posted October 4, 2015 Hallo, Cyrano,Wie ist den da die Rechtslage, wenn man elektrisch dort zu schnell unterwegs ist und es bltz macht ?! oder man an den Laser-Cowboy gerät.es mag sein, dass in absehbarer Zeit ein Zusatzzeichen angebracht wird "ausgenommen E-Fahrzeuge" oder etwas in der Art, aber aktuell sind alle Fahrzeuge betroffen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 4, 2015 Report Share Posted October 4, 2015 Gibt ja auch entsprechende Rechtsprechung zur Schneeflocke bei hochsommerlichen Temperaturen. Auch hier gilt die Begrenzung. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted October 4, 2015 Report Share Posted October 4, 2015 @nachteule Eher glaube ich an ein Zusatzschild wie "auch für E-Fahrzeuge". Wenn da ein Deckmäntelchen-Limit verhängt wird, hat das gefälligst und obrigkeitshörig für alle zu gelten, da kann nicht einfach einer aus der Reihe tanzen, und das, sei es noch so berechtigt, wieder aushebeln. 1 Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 7, 2015 Report Share Posted October 7, 2015 Die Zusatzschilder "Lärmschutz" etc. (stehen die eigentlich in irgendeinem Katalog) sind nur eine Erläuterung.Dann kann wenigstens keiner kommen und sagen, die die Begrenzung "Unsinn" ist. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 437 Posted October 7, 2015 Report Share Posted October 7, 2015 @cyrano: Wir hatten das Thema schon z. B. mit dem IGL-Tempolimit in Ö, wo man auch nur nach dem "IGL-Gesetz" geahndet wird. Die Rechtslage ist m. E. ungeklärt. Ein E-Fahrer müsste sich halt mal blitzen lassen, dann widersprechen und ggf. durch die Instanzen jagen. Bei Lärmschutz-Limit wird man sich dann wohl auf Reifen/Windgeräusche/E-Motor-Fiepen beziehen....Bei Feinstaub-/"Luftreinhaltung"-Limits dann Reifen-/Bremsenabrieb...Zusatzschild mit Gummidefinition "Luftreinhaltung" gab es in Stuttgart schon vor dem Feinstaub-, CO2- und Stickoxid-Mist, meine damals aus der Smog-/Ozon-Zeit. @hawethie: Für den E-Fahrer ist es doch dann Unsinn. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted October 8, 2015 Report Share Posted October 8, 2015 Was wurde eigentlich aus dem klagenden Anwalt?http://www.tt.com/panorama/verkehr/9336125-91/anwalt-klagt-130kmh-f%C3%BCr-e-autos-ein.csp Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 13, 2015 Report Share Posted October 13, 2015 @m3_Worauf bezieht man sich denn allgemein mit dem Hinweis Lärmschutz? Gibt deine umfangreiche Bibliothek dazu etwas her? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 437 Posted October 19, 2015 Report Share Posted October 19, 2015 Was wurde eigentlich aus dem klagenden Anwalt?http://www.tt.com/panorama/verkehr/9336125-91/anwalt-klagt-130kmh-f%C3%BCr-e-autos-ein.cspDes würde mich auch interessieren. @m3_Worauf bezieht man sich denn allgemein mit dem Hinweis Lärmschutz? Gibt deine umfangreiche Bibliothek dazu etwas her?@harryb: Guten Morgen! Wo bist Du jetzt gerade aufgewacht? Selbstverständlich gibt es doch massig Literatur/Quellen darüber, auch in meiner Bibliothek. Selbst hier im Forum, der Fall A661 Dreieich oder siehe im Fall Tempo-30-Studien-Rumgeeiere von @goose usw. "Man" kann auch einflussreicher Politiker an einem oberbayerischen See sein, dass "man" ihm sein Lärmlimit aufstellt. Oder "man" verkauft lästige Anwohner und Provinzpolitiker trotz Kaffee- und Kuchengeschenke für dumm und stellt sie ruhig mit Pseudolärmlimit Lückenschluß. Oder "man" bezieht sich gleich ganz offen und dummdreist auf einen Modellversuch. Hier ist die Frage, ob es Zusatzschilder geben wird und wenn ja, was draufsteht, sprich, ob sich der E-Fahrer freie Fahrt herausnehmen kann. Zumindest wäre es ein schwergewichtiges Kaufargument für E-Fahrzeuge, wenn die rechtliche Situation in D geklärt wäre, dass Feinstaub-, Luftreinhaltungs- und Lärmschutzlimit für sie nicht gelten würden. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 21, 2015 Report Share Posted October 21, 2015 also mein (lieber) m3_: da bei einer höheren Geschwindigkeit die Wind- und Abrollgeräusche teilweise höher sind, als die eines gut gedämmten Motors... Lärmschutz umfasst nicht nur den Schutz vor Motorenlärm Quote Link to post Share on other sites
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