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Weißbach Bei Lofer


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Hallo zusammen,

 

wir wurden in Weißbach bei Lofer mit 87 kmh geblitzt.

 

Ich hatte mich so gewundert, da 200m vor dem Blitzer, die 80kmh Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wurde und habe beschleunigt.

Darunter das Ortsschild habe ich übersehen gehabt - mein Fehler.

Meines Erachtens ist das widersinnig und verwirrend, die 80kmh aufzuheben, wenn darunter das Ortsschild ist.

Siehe beiliegendes Foto.

 

Meine Frage:

Ist es richtig, dass vor einem Ortsschild die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung extra aufgehoben werden muss?

Das wird doch durch das Ortsschild schon getan.

 

Ich hatte schon nachgefragt und die freundliche Sachbearbeiterin antwortete mir folgendes:

 

"Im ggstl. Fall ist bevor das Ortsgebiet Weißbach erreicht wird, eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Freiland mit 80 km/h (gemäß § 52 lit. a Ziffer 10a Straßenverkehrsordnung 1960 ver-ordnet).

Da diese Verordnung allein durch die Ortstafel „Weißbach“ nicht aufgehoben werden kann, ist das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung direkt mit dem Ortbeginn kundzumachen.

Sodann sind nicht mehr die verordneten 80 km/h einzuhalten, sondern die 50 km/h laut erlaubter Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet."

 

Viele Grüße

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Und ist das so in Ordnung?

Interessant ist, daß Du bereit bist, irgendeinem Anonymus in irgendeinem deutschen Forum zu glauben, nicht aber der zuständigen österreichischen Sachbearbeiterin.

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Ist ne uralt bekannte Ösi-Abzocke, von der du hier öfter lesen kannst.

Sicherlich ist es deren "Verkehrsregel", dass ein Ortseingangsschild nichts aufhebt. Speziell im Grenzgebiet werden sie das aber wegen den Ausländern besonders gerne ausnutzen.

 

Ganz speziell zu dieser Stelle ist ja sogar schon mal jemand aufgeschlagen: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48173-0345-uhr-weissbach-b-lofer;-eine-ortschaft-liegt-komplett-im-dunkeln-nur-der-blitzer-schlaeft-nicht/

 

 

Zur Vermeidungsstrategie: Das übliche: Du legst Widerspruch wegen (wahrscheinlich noch immer) fehlender Frontkamera ein und wirst dann wegen „Verweigerung der Auskunftspflicht" verknackt. Selbige ist in D nämlich nicht kassierbar.

http://www.blitzer.de/768971-Geschwindigkeitskontrolle-in-B311,Wei%C3%9Fbach+bei+Lofer

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...Zur Vermeidungsstrategie: Das übliche: Du legst Widerspruch wegen (wahrscheinlich noch immer) fehlender Frontkamera ein und wirst dann wegen „Verweigerung der Auskunftspflicht" verknackt. Selbige ist in D nämlich nicht kassierbar.

 

Gute Idee! du darfst aber längere zeit nicht mehr nach Österreich fahren. Zumindest nicht mit "dem" Auto.

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  • 1 year later...

Oh je, mir ist das auch passiert :(

Besser wäre es, die Auflösung 80km/h zu entfernen und dafür eine Begrenzung 50km/h zu setzen. Dann ist es für alle viel klarer!!

Für mich ist die erste Assoziation wenn Tempo 80 Begrenzung aufgehoben wird, dass ich nun wieder 100kmh fahren darf. Über die Tatsache, dass hier die Ortschaft beginnt, denke ich in dem Moment gar nicht nach, da ich nur das Auflösungszeichen "sehe".

Hoffentlich bin ich nicht über die 40km/h drüber :((

So unnötig!!

und unabsichtlich :((

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Guest rodney

 

 

und unabsichtlich

 

Tja, genau dafür hat der Liebe Gott ja auch die GPS Gefahrenstellenwarner irgendwann noch erfunden :closedeyes:

 

 

 

Dann ist es für alle viel klarer!!

Auch da kann die EU mal wieder nicht helfen - wir müssen froh sein dass grob überall die gleichen Regeln gelten.

Details wie Rettungsgasse und Schilderanordnungen unterliegen nationalen Gewohnheiten

 

Wobei, wenns ums Abzocken geht passen sie sich natürlich gerne den Gepflogenheiten in Deutschland an, mit ner Frontkamera ist das (Pseudo)Kaff schon ausgestattet: http://www.salzburg24.at/weissbach-bei-lofer-zwei-neue-blitzer-an-der-ortseinfahrt/3859597#!kalooga-19898/~blitzer%20~geschwindigkeit%5E0.75%20~pinzgau%5E0.56%20~verkehr%5E0.42%20~%22wei%C3%9Fbach%20bei%20lofer%22%5E0.32

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  • 1 month later...

Für mich ist die erste Assoziation wenn Tempo 80 Begrenzung aufgehoben wird, dass ich nun wieder 100kmh fahren darf. Über die Tatsache, dass hier die Ortschaft beginnt, denke ich in dem Moment gar nicht nach, da ich nur das Auflösungszeichen "sehe".

Standen Häuser am Straßenrand, führte die Straße ab dem Ortsschild durch bebautes Gebiet? => klar igO mit :50:. Oder stand das Ortsschild, wie es in D manchmal vorkommt, auf freiem Feld? Dann ist es Abzocke.

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