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Verkehrskontrolle Und Für Ne Viertelstunde Ohne Schuhe In Die Zelle...


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Hallo,

 

ist mir so auch noch nicht passiert. Würde gerne mal Eure Meinung dazu hören (grade eben passiert).

 

Stadtpolizei hält mich im PKW an weil ich ihrer Meinung nach etwas schneller innerorts unterwegs war. Papiere leider nicht dabei.

Nach dem Nennen meiner Personalien wollten sie mir eine Atemalkoholkontrolle anbieten, was ich ablehnte.

Die daraufhin hinzugerufene Polizei bietet mir diesen ebenfalls an und nimmt mich (nach erneutem Ablehnen) mit aufs Revier (angeblich zur Blutentnahme) und sperrt micht dort für etwa eine Viertelstunde in einer Kachelzelle ohne Schuhe etc. ein. Danach schmeissen sie mich raus und ich darf per Taxi (20€) zurück zu meinem Auto.

Auf meine Frage was das Ganze sollte kam dann die Antwort mein Bild könnte nur im Revier abgeglichen werden. Der Polizist der mich mitnahm meinte dann noch fast wörtlich "Den Gefallen Ihnen Blut abzunehmen tun wir Ihnen nicht".

WTF ? Kann das rechtens sein ?

Meines Erachtens war für den Kerl von vorneherein völlig klar dass ich nichts getrunken hatte. Quasi als Strafe für das Ablehnen des Tests Verbringen und Freiheitsentzug. Vielen Dank! Saubere Arbeit. Mein Vertrauen und Hochachtung in die Polizei ist jetzt jedenfalls gestärkt... :kopfschuettel:

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Hallo,

 

Stadtpolizei hält mich im PKW an...

Dazu dürften sie nach Paragraf 36 nicht berechtigt sein.

 

Papiere leider nicht dabei.

Eindeutig Dein Versäumnis.

 

Nach dem Nennen meiner Personalien wollten sie mir eine Atemalkoholkontrolle anbieten, was ich ablehnte.

Das ist Dein Recht. Ob dies in diesem Fall klug war, musst Du bewerten.

 

Die daraufhin hinzugerufene Polizei bietet mir diesen ebenfalls an und nimmt mich (nach erneutem Ablehnen) mit aufs Revier (angeblich zur Blutentnahme) und sperrt micht dort für etwa eine Viertelstunde in einer Kachelzelle ohne Schuhe etc. ein.

Das war das Recht der Beamten. Erwartest Du eine Einladung in die Cafeteria?

 

Danach schmeissen sie mich raus und ich darf per Taxi (20) zurück zu meinem Auto.

Hättest auch laufen können. Oder Dich abholen lassen.

 

Auf meine Frage was das Ganze sollte kam dann die Antwort mein Bild könnte nur im Revier abgeglichen werden.

Was klingt daran unlogisch?

 

Der Polizist der mich mitnahm meinte dann noch fast wörtlich "Den Gefallen Ihnen Blut abzunehmen tun wir Ihnen nicht".

Er braucht einen begründeten Verdacht. Den hatte er hinsichtlich des Alkohols nicht. So ist es eine reine Personenidentifikation.

 

WTF ? Kann das rechtens sein ?

Ich sehe nichts Unrechtes dabei.

 

Meines Erachtens war für den Kerl von vorneherein völlig klar dass ich nichts getrunken hatte. Quasi als Strafe für das Ablehnen des Tests Verbringen und Freiheitsentzug.

Nein, DU konntest Dich nicht legitimieren. Der Beamte hat seine Pflicht erfüllt.

 

Vielen Dank! Saubere Arbeit. Mein Vertrauen und Hochachtung in die Polizei ist jetzt jedenfalls gestärkt... :kopfschuettel:

Das ist gut, dass Dein Vertrauen gestärkt ist. Wenn auf diese Art ein Straftäter gefasst werden kann, wurde alles richtig gemacht. Wohlgemerkt, ab dem Eintreffen der Polizei.

 

Aber kann es sein, dass Du zur Identifikation nicht aktiv beitragen wolltest? Vielleicht jemanden anrufen, der die von Dir vergessenen Dokumente bringt?

So hast Du gesehen, wer am längeren Hebel sitzt. Und wirst -hoffentlich- zukünftig die notwendigen Dokumente mitführen. Oder zumindest kooperativ versuchen, Deinen Fehler auszubügeln.

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Der § 36 (5) StVO regelt die allgemeine Verkehrskontrolle.

 

Ich glaube kaum, dass in der Bestellungsverfügung festgelegt wurde, dass bei Verdacht auf "etwas schnellere Geschwindigkeit" in den fliessenden Verkehr eingegriffen werden darf. Es mag in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein, aber Gefahrenabwehr dürfte nicht vorliegen.

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Nun seinen Perso braucht man nicht mitführen. Angaben zu meiner Person habe ich gemacht. Der PKW war auf mich zugelassen. Mich daraufhin für einige Zeit einzusperren erscheint mir Freiheitsberaubung im Amt zu sein.

Die haben während des Eingesperrt seins sogar nochmal die Tür aufgemacht und gefragt ob ich den jetzt pusten wolle - was meines Erachtens nach Nötigung oder Erpressung (puste komm raus, puste nicht bleib drinn) ist.

 

Kurz gesagt aber: micht interessiert einfach "Was ist die genaue Rechtsgrundlage für Einsperren zwecks Personalienfeststellung"

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Nach den Sicherheits- bzw. Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder darf die Identität einer Person festgestellt werden. Wenn diese nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, dürfen Polizeibeamte Dich zur Dienststelle verbringen, sogar Deine Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen.

 

Nun liegt es an Deinem Auftreten, ob der PVB die Schwierigkeiten als "erheblich" einstuft oder nicht.

 

In § 163b Abs. 1 S. 2 StPO heißt es: Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

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Hallo fatzo, wo hat sich der Vorfall abgespielt? Ich kenne keine "Stadtpolizei", nur Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Die Blitzen zwar, halten aber keine Fahrzeuge an. Hat man dich geblitzt oder - in einer sogenannten Spielstraße - die Geschwindigkeit geschätzt. (Nur da ist das erlaubt).

Keine Papiere, dann kann man die Personalien feststellen. Und in einer Zelle muss ein Suizit verhindert werden. Man hätte dir auch den Gürtel oder die Hosenträger wegnehmen dürfen bzw. sogar müssen.

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Der § 36 (5) StVO regelt die allgemeine Verkehrskontrolle.

 

Ich glaube kaum, dass in der Bestellungsverfügung festgelegt wurde, dass bei Verdacht auf "etwas schnellere Geschwindigkeit" in den fliessenden Verkehr eingegriffen werden darf. Es mag in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein, aber Gefahrenabwehr dürfte nicht vorliegen.

1. Wer oder was ist denn "die Stadtpolizei"?

2. ich muß Dich enttäuschen wenn Du glauben solltest, ich dürfe ein Fahrzeug nicht aus dem fließenden Verkehr heraus anhalten, wenn ich lediglich der Meinung bin, es sei etwas schneller unterwegs.

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Nun seinen Perso braucht man nicht mitführen. Angaben zu meiner Person habe ich gemacht. Der PKW war auf mich zugelassen. Mich daraufhin für einige Zeit einzusperren erscheint mir Freiheitsberaubung im Amt zu sein.

1. stimmt.

2. fein. Aber sie müssen auch verifizierbar sein. Hattest Du wenigstens Führer- und Fahrzeugschein dabei? Wenn nicht, so kannst Du tausendmal Deine Personalien mündlich angeben, stimmen müssen sie deshalb noch lange nicht. Daran ändert auch die vermeintliche Tatsache nichts, daß das Auto auf Dich zugelassen ist.

3. doch. Man kann Dich zur Identitätsfeststellung festhalten und ggf. währenddessen in die Zelle sperren.

4. natürlich ist das eine "Freiheitsberaubung im Amt", aber sie ist rechtlich abgesichert und zulässig.

 

Die haben während des Eingesperrt seins sogar nochmal die Tür aufgemacht und gefragt ob ich den jetzt pusten wolle - was meines Erachtens nach Nötigung oder Erpressung (puste komm raus, puste nicht bleib drinn) ist.

Joh, das könnte man so sehen. Oder auch nicht. Du könntest Dich hierüber beschweren. Oder auch nicht.

 

Kurz gesagt aber: micht interessiert einfach "Was ist die genaue Rechtsgrundlage für Einsperren zwecks Personalienfeststellung"

Das Einsperren dient nicht der eigentlichen Personalienfeststellung, sondern der Sicherungsmaßnahme "Festhalten der Person". Man könnte Dich irgendwo vorn auf der Wache (wenn möglich) auf einem Stuhl platzieren, sofern man Dich dort ständig im Auge hat. Alternativ steckt man Dich eben in die Zelle, während man Deine Personalien überprüft.
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Der § 36 (5) StVO regelt die allgemeine Verkehrskontrolle.Ich glaube kaum, dass in der Bestellungsverfügung festgelegt wurde, dass bei Verdacht auf "etwas schnellere Geschwindigkeit" in den fliessenden Verkehr eingegriffen werden darf. Es mag in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein, aber Gefahrenabwehr dürfte nicht vorliegen.

1. Wer oder was ist denn "die Stadtpolizei"?2. ich muß Dich enttäuschen wenn Du glauben solltest, ich dürfe ein Fahrzeug nicht aus dem fließenden Verkehr heraus anhalten, wenn ich lediglich der Meinung bin, es sei etwas schneller unterwegs.
1. Magst Du den Eröffnungsbeitrag lesen? Gegebenenfalls ergänzend eine Suchmaschine Deiner Wahl bedienen?

2. Sollte sich damit geklärt haben. Sonst würdest Du nicht 1. fragen.

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Weiss auch nicht was die "Stadtpolizei" genau ist und darf (Anhaltesignal hatten sie keines, nur Blaulicht und Lichthupe). In der Hessischen Landeshauptstadt fahren sie jedenfalls rum. Auch waren sie zum Glück so blöd mir nicht erst mal hinterherzufahren um meine Geschwindigkeit mittels Tacho zu bestimmen. Nein gleich "mit 120 eingeholt" lol.

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Vielleicht hilft es ja weiter.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Hallo Nachteule,

 

ich glaube nicht, dass ich der richtige Adressat bin.

 

@Bluey hat eventuell den Kontext meiner Aussage falsch gedeutet. Denn wenn er (nach 2.) der Stadtpolizei angehören würde, stellte sich die Frage (nach 1.) nicht. Aber vielleicht sagt @Bluey noch etwas dazu.

 

Gedanklich setze ich die Stadtpolizei in Wiesbaden mit den Bediensteten des Ordnungsamtes gleich. Diese sollten, ausser zur Gefahrenabwehr, nicht in den fliessenden Verkehr eingreifen.

Aussage: Dafür sind wir nicht zuständig, als an einer durch Baustelle einspurigen Fahrbahn, LSA geregelt, aus beiden Richtungen die Fahrzeuge aufeinander zufuhren und danach ewig standen.

Die Berechtigung zur Benutzung von SoSi würde ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Anhalteaufforderung zur Kontrolle verstehen. Da erwarte ich die "Kelle".

Liege ich hier falsch?

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Ich gehöre keiner Stadtpolizei an und habe auch zuvor noch nie davon gehört. Die Frage war auch eher an den TE und weniger an Dich gerichtet. Nur dachte ich mir, daß Du sie vllt auch beantworten könntest, da Du ja schriebst, was die Polizei darf und was nicht. Und genau darauf zielte "2." von mir ab, denn ich darf ganz sicher Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr anhalten und kontrollieren.

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Hallo, u14325,

Die Berechtigung zur Benutzung von SoSi würde ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Anhalteaufforderung zur Kontrolle verstehen. Da erwarte ich die "Kelle".

Liege ich hier falsch?

wie eine Anhalteaufforderung eindeutig auszusehen hat, dafür gibt es keine konkreten Vorgaben.

 

Wichtig ist nur, dass der Andere die Aufforderung versteht.

 

Man kann einen VT deshalb sogar nur mit dem bekannten "Folgezeichen" :victory: des Zeigefingers zum Anhalten auffordern.

 

Anders sieht es aus, wenn man ihn anzeigen will, weil er Zeichen und Weisungen nicht befolgt hat.

 

Solche Anzeigen haben in aller Regel nur Erfolg, wenn die Zeichen wirklich 100 % sicher zu verstehen waren und kein Spielraum für ein Missverständnis bestand.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Natürlich darf man einen Atemalkoholtest ablehnen. Das ist gutes Recht.

Jedoch sollt man sich bewusst machen, dass es Aufgabe der Polizei ist Trunkenheitsfahrten zu verhindern und zu verfolgen. Das Puste-Angebot ist eine Sache, die Polizei kann aber auch mit anderen Mitteln agieren.

Einen Ausweis muss man nicht dabei haben. In bestimmten Fällen muss man dann aber damit rechnen, dass eine Kontrolle länger dauert / unangenehmer ist, als wenn man einen dabei hätte.

Den Führerschein muss man dabei haben.

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Hallo, rth,

 

Neugier? :abwarten:

 

Du glaubst gar nicht, wie oft man es erlebt, dass man einem direkt hinter dem Streifenwagen fahrenden Fahrzeug mit Signal "Bitte Folgen" signalisiert, dass es folgen soll, und vom ganz linken Fahrstreifen kommen dann plötzlich ein weiterer VT, der das Signal auf sich bezieht und ebenfalls anhält.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, rth,

 

Neugier? :abwarten:

 

Du glaubst gar nicht, wie oft man es erlebt, dass man einem direkt hinter dem Streifenwagen fahrenden Fahrzeug mit Signal "Bitte Folgen" signalisiert, dass es folgen soll, und vom ganz linken Fahrstreifen kommen dann plötzlich ein weiterer VT, der das Signal auf sich bezieht und ebenfalls anhält.

Klar, kann sein. Aber dann bitte nicht beschweren!

(Alte Regel: Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!)

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wenn du solche Signale nicht als Anhalteaufforderung siehst, dann beschwere dich hinterher nicht über den weiteren Ablauf der Kontrolle.

Genau. Wenn Du nicht ahnst, daß die Deppen offensichtlich ihre Winkekelle irgendwo im Auto verbuddelt oder zuhause vergessen haben und sie deshalb nicht benutzen können, dann werden die Dir schon zeigen, wo es langgeht.

 

Lieber Himmel, warum glaubst Du eigentlich, Deinesgleichen auch noch verteidigen zu müssen?

 

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Beim Zoll waren die Haltezeichen haarklein vorgeschrieben. Natürlich konnte man auch auf andere Weise ein Halten eines Fahrzeugs versuchen zu bewirken. Aber dann durfte man es nicht erzwingen.

Zu meiner Zeit im § 56 UZwVwV-BMF: Anhalten von Landfahrzeugen.

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@rth, wenn du solche Signale nicht als Anhalteaufforderung siehst, dann beschwere dich hinterher nicht über den weiteren Ablauf der Kontrolle.

Erstens beschwere ich mich nicht! Zweitens haben Haltesignale eindeutig zu sei. 3. Mir war die Existenz einer "Stadtpolizei" bisher unbekannt.

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Blaulicht, Blinker, Lichthupe können sogar eindeutiger sein als mit einer kleinen Kelle im Fahrzeug zu wedeln.

Um es eindeutiger zu machen, hat die Polizei dann Schriftzüge 'STOPP POLIZEI' bekommen. Hat auch nicht immer geholfen.

Jetzt kommt Yelp.

Wird für einige Schlaubeutel immer noch nicht eindeutig sein.

 

Wie immer kommt es nicht nur auf den an, der das Signal gibt sondern auch auf den der es empfängt. Und wenn der es nicht verstehen will, dann liegt es an ihm. Solche Pfosten treffen Polizisten halt im Leben ab und an. Die meisten jedoch verhalten sich wie gefordert.

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Blaulicht, Blinker, Lichthupe können sogar eindeutiger sein als mit einer kleinen Kelle im Fahrzeug zu wedeln.

Ich hoffe doch sehr, niemalsnicht auf irgendeinen Polizisten zu treffen, der mich per Blaulicht, Blinker, Lichthupe zum anhalten auffordern muß, weil es ihm zwar gelungen ist, in dem fahrenden Fahrzeug seine kleine Kelle zu finden, von der Bewältigung dieser Herausforderung aber so erschöpft war, daß er sich zum öffnen einer Seitenscheibe und Kelle-an-der-Hand-raushalten-und-winken nicht mehr in der Lage sah.

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Heute kam die Rechnug(en):

-Ein Schreiben 10€ Führerschein nicht dabei

-Ein Schreiben 10€ Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht dabei

 

Frage: Gab es nicht mal soetwas wie Tateinheit? Und falls ja hat man Anspruch darauf bzw. lohnt ein Einspruch ?

Vermutlich kriegt man Recht und darf dann weil man Recht hatte 18€ Bearbeitungsgebühr zahlen... Hat ich schonmal so mit einer ungerechtfertigten Erhöhung eines Bußgeldes. (Elende ....köppe)

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Gab es nicht mal soetwas wie Tateinheit?

Ja.

 

Und falls ja hat man Anspruch darauf bzw. lohnt ein Einspruch ?

Versuch macht kluch. Ich glaube zwar nicht an eine Tateinheit Zwei verschiedene Papiere nicht dabei heute zum Preis von eins, aber ich habe damit auch keine Erfahrung.

 

Vermutlich kriegt man Recht und darf dann weil man Recht hatte 18€ Bearbeitungsgebühr zahlen... Hat ich schonmal so mit einer ungerechtfertigten Erhöhung eines Bußgeldes.

Das glaube ich nicht. Und wenn die Behörde das versucht hat und Du es bezahlt hast: selbst schuld.

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Moin Moin

 

 

Heute kam die Rechnug(en):

-Ein Schreiben 10€ Führerschein nicht dabei

-Ein Schreiben 10€ Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht dabei

Da sind dann ja noch die 20 Euronen fürs Taxi.

Und dein ganzer Ärger, deine Infarktnähe - die Stadtheinis ärgert oder nervt das ja nicht.

Hat sich denn das ganze für dich gelohnt?

 

 

Gruß

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Hallo, Biber,

Genau. Wenn Du nicht ahnst, daß die Deppen offensichtlich ihre Winkekelle irgendwo im Auto verbuddelt oder zuhause vergessen haben und sie deshalb nicht benutzen können, dann werden die Dir schon zeigen, wo es langgeht.

es gibt keinen Grund, ausfallend zu werden. :nixda:

 

Das Signal im Display hat man unter anderem deshalb eingeführt, damit man eben nicht zwangsweise z. B. bei hoher Geschwindigkeit die Kelle aus dem Fenster halten muss (Du kannst so etwas ja gerne mal probieren, aber dann bitte ohne Hintermann).

 

Fakt ist allerdings auch, dass jeder erfahrene Polizeibeamte weiß, dass dieses Zeichen nicht immer richtig verstanden wird und dass man dann, wenn der VT nicht wie vorgesehen reagiert, ggf. doch zur Kelle greifen muss.

 

Wie schon geschrieben, gibt es keine eindeutigen Vorschriften, wie ein eindeutiges Haltezeichen gegenüber dem Verkehrsteilnehmer auszusehen hat und deshalb kommt es, wenn man so etwas zur Anzeige bringt, immer auf den Einzelfall :abwarten: und auf die Darstellung bzw. Begründung an.

 

Wenn Dir der Schutzmann z. B. zuruft "Sie, Herr Biber, da dürfen Sie nicht abbiegen" und er kann glaubhaft machen, dass Du diese Weisung verstanden hast, ist es genauso zu werten, als wenn er Dir diese Weisung unmissverständlich mit Handzeichen gegeben hat.

 

Es hat auch nichts mit Faulheit zu tun, wenn die Kelle nicht griffbereit ist, sondern damit, dass es in vielen der geleasten Streifenfahrzeuge im Beifahrerbereich keine geeignete und vor Allem bei einem Unfall sichere Aufbewahrungsmöglichkeit für diese Kelle gibt.

 

Zwischen dem, was, teilweise auch von Dienstvorgesetzten, gefordert und was machbar und praktikabel ist, liegen oft Welten.

 

Hallo, Kasperle,

Aber das "Bitte folgen"-Leuchtschild auf dem Dach gilt? Selbst wenn es auf dem Polizeifahrzeug hinter mir aufleuchtet?

wenn Du das "Bitte Folgen" auf der Autobahn im Rückspiegel siehst, ohne, dass sich zwischen dem Streifenwagen und Deinem Fahrzeug eine Leitplanke oder ähnliches befindet, sollte eine mögliche Anzeige wegen Missachten von Zeichen und Weisungen Deine kleinste Sorge sein. :abwarten:

 

Siehst Du dieses Zeichen auf der Landstraße im Rückspiegel, weil Du soeben einen Streifenwagen passiert hast, gibt es nur zwei Möglichkeiten:

 

1.: Das Fahrzeug hinter dem Streifenwagen ist gemeint

 

2.: Wenn dort kein Fahrzeug fährt, haben die Beamten vergessen, das Display auszuschalten.

 

Du bist dann auf keinen Fall gemeint und brauchst deshalb nicht extra wenden. :dribble:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Aus der Situation heraus war ich aber doch gemeint.

 

Kurz nach Mitternacht war ich - neben einigen LKW - im einzigen Auto auf der BAB. Der Polizeiwagen schloss hinter mir auf und machte das "Bitte folgen!"-Schild an, begleitet von kurzem Blaulichteinsatz.

Ich habe daraufhin leicht verzögert, kurz nach rechts geblinkt und bin dann auf den nächsten Parkplatz gefahren, ca. 500m weiter. Dort haben die Polizisten mit mir gesprochen und es kam keine Frage der Art "Wieso haben Sie eigentlich angehalten?", sondern es wurde eine ganz normale allgemeine Verkehrskontrolle.

Also sollte ich wohl gemeint gewesen sein, oder?

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Ich erinnere mich genauer daran, dass sie hinter mir waren, als an den Text auf der Leuchtanzeige. Also wird dort dann doch "ieziloP ppotS" gestanden haben.

 

[ot]So wird das im Alter, da kann man sich nicht mal mehr richtig an Dinge erinnern, die gerade mal etwas mehr als 10 Jahre her sind. :kopfschuettel:[/ot]

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Nachtrag: Bereits 2005 erinnerte ich mich an "Bitte folgen!" http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/16847-wie-lange-darf-die-polizei-hinterherfahren/?do=findComment&comment=227127

Und zu dem Zeitpunkt war die Erinnerung noch recht frisch, ich habe gerade meine alten Unterlagen durchgekramt, es war am 15.03.2004 um 00:30.

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kann ja auch sein, dass das Polizeiauto rückwärts gefahren ist.

Auf einer Autobahn? Rückwärts fahrend zum Folgen auffordern? Wohin denn nur, und auch rückwärts nicht dass man da noch wegen Wendens auf der Autobahn einen drüber kriegt? Also wenn Dein Post auch nur einen Hauch Ernsthaftigkeit beinhaltet, mache ich mir große Sorgen um unser Land, denn angeblich fallen sogar viele Bewerber beim Einstellungstest durch, während Du solch Gebahren von bereits eingestellten Kollegen zumindest für denbar erachtest.
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