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80 Km/h Auf Landstraßen


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Möchtest Du mir etwa sagen, ich hätte auf diesen Unsinn näher eingehen sollen? Danke. Wenn Du das möchtest, bitte schön. Ich werde Dich nicht daran hindern.

Möchtest Du etwa andeuten, Deine von mir zitierten "Beiträge" enthielten Argumente oder seien sachlich? Wenn Du das möchtest, bitte schön. Ich werde Dich nicht daran hindern.

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Moin Moin     Ignorieren geht anders     Gruß

Amen

Nach meiner Erinnerung, wo ich ab 1970 auch Lkw fuhr, galt auf Land und Bundesstraßen noch 80 km/h für Lkw über 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht. Aus Wiki: Bis Anfang der 1970er Jahre existierten außer

Nö, ich habe auch nicht behauptet, sie enthielten Argumente. Sie waren lediglich Ausdruck meiner Resignation ob der argumentationslosen und bisweilen einfältigen Bezugsbeiträge. Hätte man ohne weiteres erkennen können.

 

 

Vllt erhalte ich ja auf meine Frage noch eine Antwort, keine Gegenfrage.

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Vllt erhalte ich ja auf meine Frage noch eine Antwort, keine Gegenfrage.

Gern. Ich meine, man könne darauf eingehen, dass sich Zeitverluste (bzw. -gewinne) durchaus kumulieren. Dass die Geschwindigkeit des LKW, der über eine längere Strecke mit wenigen bis gar keinen Überholmöglichkeiten fährt, Einfluss auf Zeitverluste/-gewinne derjenigen hat, die hinter dem LKW herfahren, ist ja nicht ganz falsch.

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Bei Dir hört man doch ständig ein *plonk*.

Ich höre nicht, wenn Du Dir den Kopf stößt. Anscheinend sind bei Dir davon schon Schäden zurückgeblieben. :o

 

Möchtest Du mir etwa sagen, ich hätte auf diesen Unsinn näher eingehen sollen?

Was Du Unsinn nennst hat einen Sinn, den Du nicht zur Kenntnis nehmen willst.

Biber hatte, um die Zeitverluste bei Lkw-Fahrten mit :60: zu bagatellisieren, behauptet, daß 6 km Fahrt unter diesem Limit "nur" eine Minute länger dauern. Oder daß 30 km Fahrt auf einer Strecke, die zu einem Drittel auf unter :80: limitiert ist, für einen Lkw unter :60: agO. "nur" 5 Minuten länger dauern. Als ob schwere Lkw nie weiter als bis zur nächsten Kreisstadt führen. :vogelzeig:

m3_ hat darauf hingewiesen, daß bei 360 km Fahrtstrecke eine Stunde Zeitverlust anfällt und daß diese Verluste bei allen Lkw-Transporten außerhalb der BAB anfallen. Die Schäden erreichen damit schon volkswirtschaftliche Ausmaße. Unser Straßennetz ist mit :60: für Lkw weniger leistungsfähig, ein Standortnachteil für unser Land.

Offenbar fallen Dir keine rationalen Argumente dagegen ein, deshalb gehst Du mit den immer gleichen Schimpfworten, die schon für Dich typisch geworden sind, dagegen an.

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Dann erklär ich dir das.

Tja. Irgendwie misslungen. Denn:

Aber hier bist du schon beim dürfen.

Ich war nie irgendwo anders. Und das

Wer also die zwei Ausnahmen in der Woche schon ausgeschöpft hat, kann wollen wie er will, er darf nicht mehr.

ist bekannt, also auch nicht erklärungsbedürftig. Das hingegen

Die Brummifahrer würden auch 5 x 10 Std. fahren

ist nichts als eine steile These. Die Fahrer, die ich kenne, wären ohne jegliche Schmerzen mit acht Stunden Lenkzeit pro Tag zufrieden, wenn ihre Disponenten und die Verkehrsverhältnisse das zuliessen.

 

Du hast in #183 die Tagesarbeitszeit erwähnt und da sind mehr als 10 Std. nach AZG nicht zulässig. Die 10 Std. auch nur unter gewissen Voraussetzungen.

Das ist korrekt.

 

Jetzt wirfst du den Begriff der "Schichtzeit" in den Raum. Den benutzen Brummifahrer uneinheitlich und oft ohne zu wissen wovon sie da reden.

Och, im allgemeinen meinen die damit schon das gleiche und wissen auch, wovon sie da reden. Sie kennen möglicherweise nicht exakt alle Einzelheiten, aber grundsätzlich reicht es schon.

 

Diesen Begriff gibt es gar nicht, weder bei LURZ noch im Arbeitszeitrecht und ich benutze den auch nicht.

Ich weiß zwar nicht, wer oder was LURZ ist, aber Du hast sicher recht. Unabhängig davon gibt es den Begriff grundsätzlich schon, wie man hier ja in der Diskussion oder sogar in Gesetzestexten sehen kann.

 

Jetzt kannst du beantworten, was der Fahrer, der legal seine reinen 10 Std. Lenkzeit gemacht hat, noch arbeiten darf?

Nichts.

Genau. Und eine reine Lenkzeit von 10 Stunden kann er legalerweise auch nicht schaffen. Macht aber nichts. Da die Kontrolldichte insbes. bei den 'normalen' LKW ausgesprochen gering ist und die meisten Kontrolleure keine Korinthenkacker sind, ist das eigentlich kein besonders wichtiges Thema.

 

Wir werden das kaum klären können. Vielleicht habe ich in den letzten Monaten einfach Glück gehabt und konnte daher ein eher kooperatives Verhalten vieler VT beobachten.

Ja. Vielleicht siehst Du den Verkehr auch nicht so sehr aus Sicht des LKW-Fahrers.

 

Zu Deinem Erinnerungsvermögen

Ich drösel den gesamten Ablauf und den Widerspruch zwischen Gewichtsklassen bei FE und Geschwindigkeiten jetzt nicht nochmal auf. Nur soviel: das kursiv gesetzte waren ursprünglich Deine Worte.

 

Ein Großteil der Landstraßen, von denen wir sprechen (zu kurvig, zu schmal etc.), lassen es auch nicht zu, dass sich dort zweimal 40 Tonnen gefahrlos mit :60: begegnen können.

Nö, das ist nicht der Großteil. Aber egal - es macht keinen Sinn, die Gefahren durch eine generelle Erhöhung des Limits zu vergrößern.

 

Du argumentierst, die geringe Differenz der Limits in NL/F sei von Vorteil

Die Differenz in NL ist exakt null. Ansonsten hast Du aber recht.

 

Das ist ziemlich widersprüchlich.

Nö. Du wolltest höhere Limits für LKW ohne niedrigere für PKW. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß in den von Dir genannten Ländern genau das eben nicht der Fall ist.

 

Die Zeitersparnis: Ich meine hier immer mal wieder gelesen zu haben, dass auch 5 oder 7 Minuten (die sich ja zudem noch kumulieren) für einen LKW-Fahrer durchaus wichtig sein können, weil sie eventuell darüber entscheiden, ob das Werkstor noch offen ist oder aber der Fahrer bis zum nächsten Morgen warten muss, um ab-/aufzuladen.

Das ist in Einzelfällen durchaus denkbar. Wenn das häufiger vorkommt, liegt das schlicht und ergreifend an schlechter Tourenplanung. Und das mit dem kumulieren hört sich gut an, ist aber ausgesprochen theoretisch.

 

Das kann ich durchaus nachvollziehen und rege mich deshalb über Elefantenrennen schon lange nicht mehr auf.

Sehr schön. Du redest jetzt aber wohl doch über Autobahnen, nicht über Landstraßen.

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Während der Bürokrat am Feierabend seinen nicht zu Ende bearbeiteten Schriftsatz abspeichert und sich geruhsam nach Hause begibt darf der LKW-Fahrer, der sein Ziel in der zulässigen Lenkzeit nicht erreicht hat, sein Fahrzeug abstellen und in der Fahrerkabine übernachten.

Deshalb gilt bekanntermaßen Augen auf bei der Berufswahl.

 

Sofern er nicht vorsorglich und noch früher einen Rasthof angesteuert hat, auf dem die Übernachtung nicht gratis ist.

Das mag zu Deinen Jugendjahren anders gewesen sein, heute ist sie das.

 

Da kann der Bürokrat leicht für niedrigere LKW-Geschwindigkeiten sein

Wer genau war denn (hier) für niedrigere LKW-Geschwindigkeiten?

 

Du zeichnest erneut ein Horrorbild

Quatsch. Ich stelle Dir eine Frage. Du antwortest nicht. Das ist kein Horrorbild, das ist wie immer.

 

geht aber immerhin jetzt ein bischen in Richtung wissenschaftliche Arbeit

Deine Beiträge hinterlassen wohl bei niemanden den Eindruck, als ob Du irgendeinen näheren Kontakt mit wissenschaftlicher Arbeit oder gar die Kompetenz zur Beurteilung ebensolcher hättest.

 

Leider muß ich Dir jedoch bezüglich Einzelfahrzeugzeit das gleiche Billigniveau attestieren, wie es @kolbenfeder lernresistent immer zeigt. Du kannst Dich lediglich trösten, dass auch Behörden, Politiker und eigentliche intelligente Personen auf diesem Niveau agieren.

Mich tröstet in allererster Linie, daß das Attest von Dir kommt, ich mich damit also nicht beschäftigen muß.

 

Also (...)

zeigt uns Dein Geschwurbel nur eins, daß aber mehr als überdeutlich: Du bist nicht mal ansatzweise in der Lage, den realen Zeitunterschied wenigstens annähernd auszurechnen.

 

Es wird jedenfalls ein Reisezeitgewinn rauskommen.

Das weißt Du bitte woher?

 

Und es geht darum, dass @biber die lapidare Sache wie Reisezeitgewinne berechnet werden, nicht geschnallt hat.

Rechne mal vor, dann können wir ja mal gucken, ob ich das schnalle.

 

Du kannst das

Doch, bezüglich Reisezeitgewinne!

nicht ausrechnen. Wie willst Du dann das

Also der direkte volkswirtschaftliche Gewinn!

berechnen?

 

Biber hatte, um die Zeitverluste bei Lkw-Fahrten mit :60: zu bagatellisieren, behauptet, daß 6 km Fahrt unter diesem Limit "nur" eine Minute länger dauern.

Entweder gibt es keinen Zeitverlust bei :60: auf Landstraßen, weil das die zHg ist. Oder es gibt bei jeder Geschwindigkeit einen Zeitverlust, wenn man sie mit einer beliebigen höheren Geschwindigkeit vergleicht. Entscheide Dich und teil uns Deine Entscheidung mit. Und bei der Gelegenheit verlinke doch bitte gleich noch den Beitrag, in dem ich das von Dir behauptete geschrieben habe. Ich erinnere mich nämlich nicht.

 

Oder daß 30 km Fahrt auf einer Strecke, die zu einem Drittel auf unter :80: limitiert ist, für einen Lkw unter :60: agO. "nur" 5 Minuten länger dauern. Als ob schwere Lkw nie weiter als bis zur nächsten Kreisstadt führen.

Ich frage gar nicht erst, wo ich das geschrieben haben soll. Du wirst es nicht wissen.

 

m3_ hat darauf hingewiesen, daß bei 360 km Fahrtstrecke eine Stunde Zeitverlust anfällt und daß diese Verluste bei allen Lkw-Transporten außerhalb der BAB anfallen.

Nein, hat er nicht.

 

Die Schäden erreichen damit schon volkswirtschaftliche Ausmaße.

Welche Schäden? Und was bitte sind volkswirtschaftliche Ausmaße?

 

Unser Straßennetz ist mit :60: für Lkw weniger leistungsfähig

Erklär' mal bitte, wie die Leistungsfähigkeit unseres Straßennetzes bei :80: für LKW auf Landstraßen wächst.

 

ein Standortnachteil für unser Land.

Ja, die Folgen sind dramatisch und überall zu spüren. Unsere Wirtschaft liegt am Boden, niemand kauft uns etwas ab oder liefert etwas an, was irgendwie per LKW über eine Landstraße transportiert werden muß, die Arbeitslosenzahlen steigen täglich und allgemeine Verwahrlosung droht. Wenn wir jetzt nicht sofort das Limit erhöhen, sind wir dem Untergang geweiht...

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Das ist genau das Problem.

Nö, das ist kein Problem. Zumindestens kein besonders großes oder gar entscheidendes. Aber vielleicht kannst Du ja sagen, wo da das Problem ist und vor allem welchen Begriff Du benutzt statt des nicht-existierenden, aber gern benutzten und verstandenen Schichtzeit.

 

Probleme sind abstrus kurze Öffnungszeiten und die häufig mehr als beschissene Organisation, ganz besonders gern auf dem Rücken der Fahrer, an den (Ent-)Ladestellen. Probleme sind fehlende Parkplätze nahezu allüberall und die Fehlplanungen bei neugebauten oder erweiterten Parkplätzen. Probleme sind Unternehmen, die nicht willens oder in der Lage sind, eine vernünftige Tourenplanung zu machen und / oder bei Verzögerungen nicht den A... in der Hose haben, diese dem Kunden zu erklären.

 

Probleme sind dauerhafte Überholverbote, deren Sinnhaftigkeit sich insbes. zu Nachtzeiten exakt niemanden erschließt. Probleme sind rücksichtslose (und das ist die höfliche Umschreibung) Autofahrer und ebensolche LKW-Fahrer. Probleme sind Vorschriften zur Ladungssicherung, die so 'auslegbar' sind, daß sogar Schwer- bzw. Sondertransporte in Polizeibegleitung beim Wechsel des Bundeslandes und damit der Polizeibegleitung damit rechnen müssen, nachsichern zu dürfen. Die Chancen für einen 'normalen' LKW-Fahrer, durch seine Art und Weise der Ladungssicherung nicht unbedingt das absolute Wohlwollen von Polizei oder BAG zu erzeugen, sind dementsprechend groß.

 

Da aber die Zahl der Kontrollen in keinem Verhältnis zur Zahl der LKW auf den Straßen steht, hält sich das Risiko auf Entdeckung irgendwelcher Verstöße in sehr überschaubaren Grenzen. Wer nachts fährt und zusätzlich keine Gefahrgutschilder offen, dafür aber den Namen eines Paketdienstes auf dem LKW hat, hat tendenziell eher die Chance auf einen richtig ordentlichen Lottogewinn mit Zusatzzahl als auf eine Kontrolle. Und bei allen anderen ist die Chance ungefähr so groß wie ein entsprechender Gewinn ohne Zusatzzahl.

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Moin Moin

 

 

 

Aber vielleicht kannst Du ja sagen, wo da das Problem ist

Das könnte ich zumindest versuchen. Ich fürchte nur, daß du nicht kompetent genug bist das zu verstehen.

 

 

 

 

... welchen Begriff Du benutzt statt des nicht-existierenden, aber gern benutzten und verstandenen Schichtzeit.

Dir seien zur Definitionen der Begrifflichkeiten die VO EG 561/2006 ans Herz gelegt, insbesondere der Art 4

 

 

 

 

Probleme sind ....

Probleme sind ....

 

Dann geh doch rasch die Welt retten

 

 

 

Gruß

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Ich drösel den gesamten Ablauf und den Widerspruch zwischen Gewichtsklassen bei FE und Geschwindigkeiten jetzt nicht nochmal auf. Nur soviel: das kursiv gesetzte waren ursprünglich Deine Worte.

Nö, das ist nicht der Großteil. Aber egal - es macht keinen Sinn, die Gefahren durch eine generelle Erhöhung des Limits zu vergrößern.

Die Differenz in NL ist exakt null. Ansonsten hast Du aber recht.

Nö. Du wolltest höhere Limits für LKW ohne niedrigere für PKW. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß in den von Dir genannten Ländern genau das eben nicht der Fall ist.

Das ist in Einzelfällen durchaus denkbar. Wenn das häufiger vorkommt, liegt das schlicht und ergreifend an schlechter Tourenplanung. Und das mit dem kumulieren hört sich gut an, ist aber ausgesprochen theoretisch.

Ich stehe nicht hintan, Dir Hilfe anzubieten, wenn Du sinnvollerweise Deinen längst verstorbenen Gaul zum Abdecker bringen wolltest.

 

Herzliche Grüße, Pedro.

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Oder daß 30 km Fahrt auf einer Strecke, die zu einem Drittel auf unter :80: limitiert ist, für einen Lkw unter :60: agO. "nur" 5 Minuten länger dauern. Als ob schwere Lkw nie weiter als bis zur nächsten Kreisstadt führen. :vogelzeig:

Ich frage gar nicht erst, wo ich das geschrieben haben soll. Du wirst es nicht wissen.

Du könntest es z.B. HIER geschrieben haben. :D

Anscheinend hast Du übersehen, daß deine kleine Rechenaufgabe in #179 löslich ist.

Und das hierzulande vorgeschriebene Limit :60: kann mit dem in mehreren Nachbarländern gültigen :80: verglichen werden. Wobei aus dem Ausland keine auffällig zahlreichen Lkw-Unfälle bei Tempo 80 gemeldet werden.

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Das könnte ich zumindest versuchen. Ich fürchte nur, daß du nicht kompetent genug bist das zu verstehen.

Versuch macht kluch. Bis dahin muß ich wohl davon ausgehen, daß die Inkompetenz eher bei Dir zu suchen ist.

 

Dir seien zur Definitionen der Begrifflichkeiten die VO EG 561/2006 ans Herz gelegt, insbesondere der Art 4

Na also, Du kannst ja offenbar doch zeigen, was Du weißt. Bisschen umständlich, aber immerhin. Wenn Du dann bei Gelegenheit mit einem LKW-Fahrer und / oder einem BAG-Kontrolleur sprichst, wirst Du feststellen, daß die mit dem Begriff Schichtzeit - unabhängig vom offiziellen Begriff, mit dem zumindest viele Faher eher ein Problem haben dürften - durchaus zutreffend etwas anfangen können und ihn auch völlig zwanglos benutzen.

 

Ich stehe nicht hintan, Dir Hilfe anzubieten, wenn Du sinnvollerweise Deinen längst verstorbenen Gaul zum Abdecker bringen wolltest.

Gern, am besten per PN. Vielleicht können wir dann gemeinsam

rasch die Welt retten

 

Anscheinend hast Du übersehen, daß deine kleine Rechenaufgabe in #179 löslich ist.

Ist sie sicher. Aber ganz sicher nicht von Dir.

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@biber: Beim @bluey wissen wir, dass keine wissenschaftliche Basis vorhanden ist. Bei Dir als Nachwuchsmann würde ich mir echt in den Axsch beißen :whistle: , wenn Du in deiner Karriere Schiffbruch erleidest, weil Dir die Fachthematik "Reisezeitgewinne" unbekannt ist, obwohl ich diese seriöse und im Verkehrswesen bekannte Betrachtung seit Dekaden hier predige.

 

@bluey: Du und @biber, Ihr seid hier echt so zwei Helden. Es wäre e i n möglicher Ansatz zur bundesweiten Reisezeitgewinnberechnung - deswegen das zarte Pflänzchen "Respekt" :notworthy: -, wenn die von @biber erwähnte Strecke die gemittelte Strecke aller Lkw-Fahrten von A nach B mit den durchschnittlichen Hindernissen (Kreisverkehre, Fußgänger usw.) wäre.

Also Ihr zwei Helden, meldet Euch bei bast, Ihr wolltet dort ein Studie " :60: muss bleiben - Destruktivität und Fortschrittsverweigerung sind die Zukunft", Autor @biber, ein Branchenkenner und Co-Autor @bluey, nur Empiriker, veröffentlichen. Die an Universitätsbibliotheken stiefmütterlich geführte Rubrik "Humor" wartet händeringend auf Neuerscheinungen :lol: .

:nolimit:

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Daß bei Dir

....keine wissenschaftliche Basis vorhanden ist....

wissen wir schon sehr lange.

 

Und wenn ich

.... wartet händeringend auf ....

von Dir lese, nunja, dann erinnere ich mich da so eine Sache, die Du vor sehr langer Zeit mal sehr großmäulig angekündigt, bis heute aber nicht verwirklicht hast.

 

Daß einzige, was man bei Dir allerdings immer wieder feststellen darf: Du bleibst Deiner Schwurbelei treu. Immerhin etwas.

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Beim @bluey wissen wir, dass keine wissenschaftliche Basis vorhanden ist.

Wovon schwurbelst Du jetzt wieder? Wofür hat er keine wissenschaftliche Basis, was ist das, woher weißt Du davon und wer ist bitte wir?

 

Bei Dir als Nachwuchsmann würde ich mir echt in den Axsch beißen :whistle: , wenn Du in deiner Karriere Schiffbruch erleidest, weil Dir die Fachthematik "Reisezeitgewinne" unbekannt ist, obwohl ich diese seriöse und im Verkehrswesen bekannte Betrachtung seit Dekaden hier predige.

Ich werde mich im neuen Jahr selbstverständlich unverzüglich erkundigen, ob und inwieweit mir die fehlende Kenntnis zu diesem Thema auf meinem weiteren Lebensweg hinderlich sein könnte. Als erste Maßnahme habe ich jetzt mal die bekannte Suchmaschine befragt. Einer ersten groben Sichtung der angebotenen Ergebnisse nach wird der Begriff anscheinend im wesentlichen im Zusammenhang mit Eisenbahnverkehr gebraucht. Das irritiert mich - ist die Suchmaschine kaputt oder hat man Dich hier im RF bisher völlig verkannt?

 

Es wäre e i n möglicher Ansatz zur bundesweiten Reisezeitgewinnberechnung (...), wenn die von @biber erwähnte Strecke die gemittelte Strecke aller Lkw-Fahrten von A nach B mit den durchschnittlichen Hindernissen (Kreisverkehre, Fußgänger usw.) wäre.

Du bist doch erkennbar nicht in der Lage, eine entsprechende Berechnung auch nur für eine einzige Strecke durchzuführen (wobei: da befindest Du Dich ja in guter diplomatischer Altherrengesellschaft). Also rede doch hier nicht von irgendwelchen Dingen, die die ganze Geschichte nur noch verkomplizieren und Dich noch mehr überfordern würden.

 

Zusammenfassung: nicht rumschwurbeln, rechnen.

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Anscheinend hast Du übersehen, daß deine kleine Rechenaufgabe in #179 löslich ist.

Ist sie sicher. Aber ganz sicher nicht von Dir.

Ich habe die Aufgabe gelöst. Allerdings scheint Dir das Ergebnis nicht zu gefallen, sodaß Du die Aufgabe im Nachhinein gar nicht gestellt haben willst. Deine Reaktion:

Ich frage gar nicht erst, wo ich das geschrieben haben soll.

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Reisezeitgewinne, Reisezeitverluste.... In anderen Ländern macht man sich keine grossartigen Gedanken darum, sondern kalkuliert einfach die Zeit, die man für die Reise benötigt. Und siehe da, man lebt auch, manchmal glücklich, auf jeden Fall aber sorgenfreier....

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Und siehe da, man lebt auch, manchmal glücklich, auf jeden Fall aber sorgenfreier....

Dann verzichte mal auf Kanban bzw. just-in-time Lieferung und trete in Konkurrenz zu einem Anbieter, der dieses Produktionssystem anwendet. Oder gleiche die Mehrkosten, die die längeren Fahrzeiten auf langsamen Straßen verursachen, aus. Nicht für deine Privatreise, sondern für die Lkw, die Rohwaren zu einer Fabrik bringen und Produkte abtransportieren.

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Ich habe die Aufgabe gelöst.

Prima. Wenn Du jetzt noch das Ergebnis und den Weg dahin mitteilen möchtest.

 

Dann verzichte mal auf Kanban bzw. just-in-time Lieferung und trete in Konkurrenz zu einem Anbieter, der dieses Produktionssystem anwendet.

Erklär' doch bitte mal, was die von Dir genannten Methoden mit der Geschwindigkeit von LKW auf Landstraßen zu tun haben und warum die Methoden auch jetzt schon (also trotz der Begrenzung auf :60:) auch von deutschen Unternehmen mehr oder minder erfolgreich angewandt werden.

Übrigens: VW z.B. ist inzwischen bei just-in-sequence - und man hört sie trotzdem nicht nach :80: für LKW auf Landstraßen rufen. Haben die keine Ahnung, wie schlecht ihr System funktioniert?

 

Oder gleiche die Mehrkosten, die die längeren Fahrzeiten auf langsamen Straßen verursachen, aus. (...) für die Lkw, die Rohwaren zu einer Fabrik bringen und Produkte abtransportieren.

Wie hoch sind denn die von Dir erwähnten Mehrkosten?

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Beim @bluey wissen wir, dass keine wissenschaftliche Basis vorhanden ist.

Wovon schwurbelst Du jetzt wieder? Wofür hat er keine wissenschaftliche Basis, was ist das, woher weißt Du davon und wer ist bitte wir?

 

@biber: @bluey ist kein Akademiker. Er hatte also keine wissenschaftliche Ausbildung. Damit kann er in gewissen Kreisen nicht mitreden bzw.wird nicht anerkannt, selbst wenn er ein Top-Empiriker mit klarem Kopf wäre! Es ist halt so.

 

Als erste Maßnahme habe ich jetzt mal die bekannte Suchmaschine befragt.

Ohje! Du outest Dich jetzt auch als @harryb-mit-zwei-Klicks-google-is-your-friend-auf-allen-Hochzeiten-gleichzeitig-Tanzexperte, also ein Selfmade-Oberflächenexperte!

 

 

Du bist doch erkennbar nicht in der Lage, eine entsprechende Berechnung auch nur für eine einzige Strecke durchzuführen (wobei: da befindest Du Dich ja in guter diplomatischer Altherrengesellschaft). Also rede doch hier nicht von irgendwelchen Dingen, die die ganze Geschichte nur noch verkomplizieren und Dich noch mehr überfordern würden.

Zusammenfassung: nicht rumschwurbeln, rechnen.

Nochmals, es ist nicht meine Aufgabe. Das bedeutet nicht, dass ich sie nicht erledigen könnte. Wer hier überfordert ist, bist Du! Du kannst keinen Ansatz zur Berechnung der bundesweiten Reisezeitgewinne nennen. Von mir aus kann Dein Ansatz auch nur Variablen enthalten....

 

Zusammenfassung: Nicht verbohrt ablenken, Ansatz liefern!

:nolimit:

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@biber: @bluey ist kein Akademiker. Er hatte also keine wissenschaftliche Ausbildung. Damit kann er in gewissen Kreisen nicht mitreden bzw.wird nicht anerkannt, selbst wenn er ein Top-Empiriker mit klarem Kopf wäre! Es ist halt so.

 

 

 

Mir ist nicht bekannt wie alt @ bluey ist. Aber alle "jüngeren" Polizisten NRW haben Abitur, einen akademischen Titel und Abschluss.

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@biber: @bluey ist kein Akademiker. Er hatte also keine wissenschaftliche Ausbildung. Damit kann er in gewissen Kreisen nicht mitreden bzw.wird nicht anerkannt, selbst wenn er ein Top-Empiriker mit klarem Kopf wäre! Es ist halt so.

 

 

 

Mir ist nicht bekannt wie alt @ bluey ist. Aber alle "jüngeren" Polizisten NRW haben Abitur, einen akademischen Titel und Abschluss.

 

Der war gut! :lol2:

Denjenigen mit solch einer Ausbildung möchte ich sehen der zu dem Trachtenverein geht, der wird doch was ordentliches in der Privatwirtschaft. :lol:

 

Gruss gery41

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@bluey ist kein Akademiker. Er hatte also keine wissenschaftliche Ausbildung.

Das kann so sein oder auch nicht. Bis zum Beweis des Gegenteils dürfen wir getrost davon ausgehen, daß Du dazu keine auch nur halbwegs verlässlichen Aussagen machen kannst.

 

Damit kann er in gewissen Kreisen nicht mitreden bzw.wird nicht anerkannt, selbst wenn er ein Top-Empiriker mit klarem Kopf wäre! Es ist halt so.

Ich bezweifle nicht, daß Du sowas schon mal gehört oder gelesen hast. Aber auch das brauchen wir nicht vertiefen, denn darum ging es nicht. Meine Frage war

Wovon schwurbelst Du jetzt wieder? Wofür hat er keine wissenschaftliche Basis, was ist das, woher weißt Du davon und wer ist bitte wir?

Um eine Antwort hast Du Dich wieder mal wortreich herumgedrückt. Da das wieder mal aufgefallen ist, kommt jetzt wieder mal die (übliche) Nachfrage: kommt da noch was oder möchtest Du einfach nur Deinen bekannten Ruf festigen?

 

Ohje! Du outest Dich jetzt auch als @harryb-mit-zwei-Klicks-google-is-your-friend-auf-allen-Hochzeiten-gleichzeitig-Tanzexperte, also ein Selfmade-Oberflächenexperte!

Ja, ich fühl mich auch schon ganz schlecht. Vielleicht ginge es mir besser, wenn Du mir und anderen nun erklärtest, wie es tatsächlich ist und wo wir was dazu finden.

 

Nochmals, es ist nicht meine Aufgabe.

Du behauptest, Du belegst.

 

Das bedeutet nicht, dass ich sie nicht erledigen könnte.

Das stimmt. Es ist völlig egal, ob es Deine Aufgabe ist oder nicht: Du kannst sie offenbar nicht lösen.

 

Wer hier überfordert ist, bist Du!

Ja, das merke ich immer wieder. Deshalb hoffe ich ja auch auf Deine Hilfe.

 

Du kannst keinen Ansatz zur Berechnung der bundesweiten Reisezeitgewinne nennen.

Nein, kann ich nicht. Aber warum sollte ich mich auch mit dem Eisenbahnverkehr im besonderen bzw. dem ÖPNV im allgemeinen beschäftigen, wenn es hier doch um den LKW-Verkehr auf Landstraße geht?

 

Denjenigen mit solch einer Ausbildung möchte ich sehen der zu dem Trachtenverein geht, der wird doch was ordentliches in der Privatwirtschaft.

Wir reden hier nicht über Dein Heimatland.

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@biber: @bluey ist kein Akademiker. Er hatte also keine wissenschaftliche Ausbildung. Damit kann er in gewissen Kreisen nicht mitreden bzw.wird nicht anerkannt, selbst wenn er ein Top-Empiriker mit klarem Kopf wäre! Es ist halt so.

 

 

 

Mir ist nicht bekannt wie alt @ bluey ist. Aber alle "jüngeren" Polizisten NRW haben Abitur, einen akademischen Titel und Abschluss.

 

Der war gut! :lol2:

Denjenigen mit solch einer Ausbildung möchte ich sehen der zu dem Trachtenverein geht, der wird doch was ordentliches in der Privatwirtschaft. :lol:

 

Gruss gery41

Hallo gery41,

 

wir sprechen über die Polizei in NRW. Nur zur Info: Der mittlere Dienst hier ist abgeschafft, alle "aktiven" Polizisten sind min. Kommissar.

Einstellungsvoraussetzung ist Zulassung zum Studium. In der Regel Abitur.

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Einstellungsvoraussetzung ist Zulassung zum Studium. In der Regel Abitur.

Also muß kein Studium abgeschlossen worden sein. Akademische Titel sind Diplom, Master, Bachelor, aber nicht das Abitur.

Andere Abiturienten treten mit ihrem Schulabschluß eine Lehre an.

Der Dr. jur. im Streifendienst :lol2: dürfte wohl eine seltene Ausnahme sein.

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Einstellungsvoraussetzung ist Zulassung zum Studium. In der Regel Abitur.

Also muß kein Studium abgeschlossen worden sein. Akademische Titel sind Diplom, Master, Bachelor, aber nicht das Abitur.

Andere Abiturienten treten mit ihrem Schulabschluß eine Lehre an.

Der Dr. jur. im Streifendienst :lol2: dürfte wohl eine seltene Ausnahme sein.

Willst du es nicht verstehen? Die Polizeianwärter müssen natürlich ein Studium abschließen mit der von dir aufgeführten Titelauswahl und werden erst danach Polizisten. In der Regel mit "Bachelor" als Abschluss. Abitur ist Voraussetzung zum Studium. (Auf Diplom kann man in NRW nicht mehr studieren).

Als Dr. jur. wirst du sicher nicht Kommissar werden (gehobener Dienst), die beginnen als "Polizeirat" (höherer Dienst).

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Somit kenn ich soviel wie vorher aus. :kopfschuettel:

 

Andere Abiturienten treten mit ihrem Schulabschluß eine Lehre an.

 

 

Mir ist geläufig das nach der Matura (Abitur) ein Studium etc. besucht wird.

Woran läge der Sinn? Absolviere von 15 bis 19 eine Lehre, oder 14 bis 18 Matura, anders wäre das doch Zeitverschwendung, nach der Matura eine Lehre bis ca. 23, geht diese unnötige Zeit doch später auch bei den Pensionsbeiträgen ab.

Umgekehrt gibt es das aber sehrwohl, verkürzte Matura nach erfolgreichem Abschluss der Lehre.

Soweit mir bekannt gilt selbiges auch für den Eintritt bei den :cop01:

Lehre, danach Absolvierung der 2 - jährigen Polizeischule und fertig ist der "Hilfsgendarm". :shutup:

 

Gruss gery41

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Auch wenn es die Landes- oder Bundesbeamten nicht hören möchten : Ein Studium an einer Fachhochschule des Landes oder Bundes ist vom Anspruch her mit einem Studium an einer öffentlichen Hochschule nicht vergleichbar.

Erkennbar beispielsweise am Anteil der erfolgreichen Absolventen im Vergleich zu den Studienbeginnern.

An der Fachhochschule des Landes werden eben

 

die für die Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten

 

vermittelt.

Im Unterschied zu den Bundesländern, in denen die Polizisten im mittleren Dienst beginnen, nennt man das dann eben Studium, nicht Ausbildung.

So kann man die Beschäftigung im gehobenen Dienst und somit bei A9 beginnen lassen, da hier nunmal bestimmte Einstiegsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen gefordert sind.

Wenn man früher einen "Altgedienten" Polizisten des mittleren Dienstes zum Kommissar schlagen wollte, wurde dieser eben auf einen (ich glaube 6-wöchigen) Laufbahnlehrgang geschickt, Scheitern war kaum möglich.

 

Auch wird der Abschluss außerhalb der staatlichen Sicherheitsbehörden naheliegenderweise recht unbrauchbar sein, somit brauchen die Absolventen keine Vergleiche fürchten.

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@ Diplomat: Dein Beitrag läßt sich mühelos auf alle Prüfungen übertragen. Ist das Abitur in Bayern wertvoller als das in Bremen, ist der Abschluss der TH Aachen wertvoller als der der GH / Universität Duisburg - Essen.

Kann ich mit dem Studium auf Lehramt in Geschichte und Religion ausserhalb der Schule einen Job finden...


 

Woran läge der Sinn?


In D ist es durchaus nicht unüblich, zunächst eine Berufsausbildung zu durchlaufen und sich dann zu entscheiden, ob man noch ein Studium drauflegen will. Der Sinn liegt im Praxisbezug.

 

Stimm. Ich z. B. habe einen Lehrabschluss und danach mit Erfolg studiert.

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Somit kenn ich soviel wie vorher aus. (...)Woran läge der Sinn? (…) Soweit mir bekannt (…) "Hilfsgendarm"

Du hättest jetzt nicht nochmal extra Deine Unkenntnis betonen müssen. Aber wenn Dich das deutsche Bildungssystem und dessen (Weiter-)Entwicklung sowie die Titel in der Polizeilaufbahn interessieren, findest Du im Netz sicherlich viele interessante Seiten, auf denen Du Dich informieren kannst.

 

Auch wenn es die Landes- oder Bundesbeamten nicht hören möchten : Ein Studium an einer Fachhochschule des Landes oder Bundes ist vom Anspruch her mit einem Studium an einer öffentlichen Hochschule nicht vergleichbar.

Auch wenn Du die Fragen nicht beantworten können darfst, weil Du meine Beiträge ja ignorierend liest: was genau qualifiziert Dich zu dieser Einschätzung bzw. wer hat Dir das erzählt?

 

Erkennbar beispielsweise am Anteil der erfolgreichen Absolventen im Vergleich zu den Studienbeginnern.

Ich habe ja den Eindruck, daß ist so eine Art Störche-Baby-Korrelation. Aber Du wirst sicher schlüssig erklären können, warum mein Eindruck falsch ist.

 

An der Fachhochschule des Landes werden eben

die für die Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten

vermittelt.

 

Das ist allerdings tatsächlich ein Fauxpas, der einer öffentlichen Hochschule niemals unterlaufen würde. Dort käme im Leben niemand auf die Idee, den Studierenden die für ihre mit dem Studium angepeilte Berufstätigkeit notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, geschweige denn, ihnen irgendwelche wissenschaftlichen Methoden zu erklären.

 

Wobei: wie man an talon12 sehr schön sehen kann, ist so ein Studium nicht mal hilfreich beim auf-sein-Portemonnaie-aufpassen-können - also was machen die dann da eigentlich?

 

Im Unterschied zu den Bundesländern, in denen die Polizisten im mittleren Dienst beginnen, nennt man das dann eben Studium, nicht Ausbildung. So kann man die Beschäftigung im gehobenen Dienst und somit bei A9 beginnen lassen, da hier nunmal bestimmte Einstiegsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen gefordert sind.

Das weißt Du bitte woher?

 

Auch wird der Abschluss außerhalb der staatlichen Sicherheitsbehörden naheliegenderweise recht unbrauchbar sein, somit brauchen die Absolventen keine Vergleiche fürchten.

Von genau welchem Abschluß sprichst Du bitte?

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Lehre, danach Absolvierung der 2 - jährigen Polizeischule und fertig ist der "Hilfsgendarm".

Davon hast Du offenkundig und definitiv ja nun überhaupt keine Ahnung! (es sei denn, Du meinst vllt Ösi-Land, dort mag das vllt so sein)
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@bluey ist kein Akademiker. Er hatte also keine wissenschaftliche Ausbildung.

Stimmt, habe ich auch nie behauptet. Du allerdings offensichtlich auch nicht. Und...

Damit kannst DU in gewissen Kreisen ebensowenig mitreden bzw.wirst nicht anerkannt

machst es aber trotzdem.

 

Nochmals, es ist nicht meine Aufgabe. Das bedeutet nicht, dass ich sie nicht erledigen könnte. Wer hier überfordert ist, bist Du!

Du schwurbelst mal wieder im Quadrat!

1. muß es nicht sein, aber wer behauptet, der belegt.

2. offensichtlich kannst Du es nicht. Wenn doch, mach doch zur Abwechslung mal. Wäre ein absolutes Novum.

3. wage ich arg zu bezweifeln. Wer hier tatsächlich überfordert zu sein scheint, wird Dir Dein Spiegelbild erzählen.

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Im Unterschied zu den Bundesländern, in denen die Polizisten im mittleren Dienst beginnen....

Fehler im Ansatz. In den allermeisten Bundesländern (wenn mittlerweile nicht schon in jedem) beginnen die Polizisten im gehobenen Dienst. Und an der FH ist und bleibt es nunmal ein Studium. Grundvoraussetzung dafür ist das Abi oder Fach-Abi.

 

Wenn man früher einen "Altgedienten" Polizisten des mittleren Dienstes zum Kommissar schlagen wollte, wurde dieser eben auf einen (ich glaube 6-wöchigen) Laufbahnlehrgang geschickt, Scheitern war kaum möglich.

1. auch nicht richtig. Wer früher im mittleren Dienst begann und sich für den Aufstieg in den gehobenen qualifiziert hatte, mußte für 3 Jahre zur FH. Auch hier war allerdings das Abi oder Fach-Abi Grundvoraussetzung. Wer das nicht hatte, mußte ein weiteres Jahr vorschalten und entsprechendes nachholen.

2. ein Scheitern war (und ist auch heute noch) sehr wohl möglich und war (bzw. ist) auch gar nicht so selten.

 

Auch wird der Abschluss außerhalb der staatlichen Sicherheitsbehörden naheliegenderweise recht unbrauchbar sein, somit brauchen die Absolventen keine Vergleiche fürchten.

Verbleibt man innerhalb der öffentlichen Verwaltung, die ja nicht ausschließlich der oder den Sicherheitsbehörden zuzuordnen ist, so ist der heutige Abschluß sehr wohl brauchbar.

 

BTW: welche Vergleiche muß denn wer und dies wo fürchten und wovor?

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Hallo Bluey,

 

für NRW mag das zutreffen, in anderen Bundesländern stimmt das nicht: In Berlin z.B. gibt es den mittleren Dienst und "Lebensältere" absolvieren die Ausbildung in 2 statt 2,5 Jahren, derr Aufstieg in den gehobenen Dienst ist für (PHM ->PK) auch nach dem o.g. 6 wöchigen Lehrgang (und entsprechenden Dienstjahren) möglich. Der Studiengang nennt sich "Polizei und Sicherheitsmanagement" und nutzt in den anderen Bereichen des ÖD nicht viel.

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Hallo Klaus,

ja, ich weiß. Aber weiter oben war ja explizit von NRW die Rede und man bezog sich ja auch auf eben diese Beiträge. Wenn, dann sollte man schon etwas deutlicher schreiben und sich nicht oberflächlich ausdrücken (damit meine ich nicht Dich!).

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Hallo Bluey,

 

für NRW mag das zutreffen, in anderen Bundesländern stimmt das nicht: In Berlin z.B. gibt es den mittleren Dienst und "Lebensältere" absolvieren die Ausbildung in 2 statt 2,5 Jahren, derr Aufstieg in den gehobenen Dienst ist für (PHM ->PK) auch nach dem o.g. 6 wöchigen Lehrgang (und entsprechenden Dienstjahren) möglich. Der Studiengang nennt sich "Polizei und Sicherheitsmanagement" und nutzt in den anderen Bereichen des ÖD nicht viel.

 

Hallo KlausK,

ich bin und war nie Poizeibeamter. Trotzdem habe ich - mit etwas Spott - beobachtet, mit welcher "Wut / Verachtung" ältere Polizeibeamte, die auf der "Ochsentour" über mehrere Jahre den Aufstieg zum Kommissar geschafft hatten, auf ihre Kollegen geblickt haben, die den Aufstieg nahezu "geschenkt" bekommen haben. Das war aber eine einmalige Aktion, als der mittlere Dienst in NRW für Polizeibeamte abgeschafft wurde. Heue ist - in NRW - jeder neu ausgebildete Polizeibeamte min. Kommissar und hat den akademischen Abschluss einer FH.

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Stimmt, das habe ich. Denn Berlin ist eine kleine "unrühmliche" Ausnahme, aber meines Wissens wird in den meisten Bundesländern nur noch in den gehobenen Dienst eingestellt. Ich habe natürlich nicht die Einstellungsvoraussetzungen eines jeden Bundeslandes hinterfragt. Sollte ich mich daher geirrt haben, ok. :nunja::shutup:

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Alles gut, aber auch das Studium taugt entgegen Deiner Aussage "nur" für den Polizeiberuf (jedenfalls in Berlin). In NDS auch nur sehr eingeschränkt, lohnt sich erst nach dem Master (sollte in NRW auch so sein).

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Woran läge der Sinn? Absolviere von 15 bis 19 eine Lehre, oder 14 bis 18 Matura, anders wäre das doch Zeitverschwendung, nach der Matura eine Lehre bis ca. 23,

Na und? Absolviert man nach dem Abitur ein Studium ist man auch 21 - 25 Jahre alt, wenn man es in der Regelstudienzeit abgeschlossen hat. Und dann hat man zwar einen akademischen Titel, aber noch keinen Job.

In den 70er Jahren stieg die Anzahl der Abiturienten schneller an als die Anzahl der Arbeitsplätze für Akademiker, in Folge dessen hatten Absolventen eines Hochschulstudiums Schwierigkeiten, eine ihrer Ausbildung entsprechende Arbeitsstelle zu finden. Und daraufhin begannen Abiturienten, nach einer Alternative zum Studium zu suchen. Hier werden alternative Möglichkeiten aufgezeigt. Der Unterschied ist, daß man in der Lehre bereits eine geringe Bezahlung erhält während man im Studium von Bafög oder eigenem Geld leben muß. Nach der Lehre hat man gute Chancen, vom ausbildenden Betrieb übernommen zu werden, nach dem Studium hat man die freie Auswahl und kann sich bewerben, wo man will.

 

Die Polizeianwärter müssen natürlich ein Studium abschließen mit der von dir aufgeführten Titelauswahl und werden erst danach Polizisten.

Hat dieses Studium die gleiche wissenschaftliche Qualität wie ein Studium an einer Universität oder technischen Hochschule? :unsure: Oder sind die danach verliehenen akademischen Titel lediglich ein Etikett, das das Selbstwertgefühl von Polizeibeamten steigern soll? Bewerben sich diese Studenten nach Abschluß ihres Studiums um eine Stelle im Polizeidienst bzw. einem anderen Dienst, oder werden die Polizeianwärter wie Azubis zuerst eingestellt und dann einer Studium genannten Ausbildung unterzogen?

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Ach gerre, das Thema hatten wir schon.

Den Wert unterschiedlicher Studiengänge und Orte kann man nicht / kaum vergleichen. Ist der Abschluss an den Bundeswehrhochschulen besser als der der ETH? Ist das Auswahlverfahren vor dem Studium der BW und / oder Polizei besser als das der Wirtschaft nach dem Studium?

(BW und Polizei unterhält die Studenten bei der Ausbildung, Probleme durch zusätzliche Nebenjobs sind gering bzw. nicht vorhanden. Dafür werden sie in der Regel verpflichtet, einige Zeit bei ihrem AG zu bleiben.)

 

Wichtigster Unterschied für mich: Bei BW und Polizei trägt das wirtschaftliche Risiko des Scheiterns überwiegend der Staat, beim "freien Studium" der Student und seine Familie. (Sehr grob betrachtet).

 

Gleichgültig wie man es wertet: Polizeibeamte, die jetzt ihre Ausbildung in NRW abschließen, besitzten einen akademischen Titel. Mir ist nur nicht bekannt, ab weichem Ausbildungsjahrgang das zwingend der Fall ist.

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Stimmt, das habe ich. Denn Berlin ist eine kleine "unrühmliche" Ausnahme, aber meines Wissens wird in den meisten Bundesländern nur noch in den gehobenen Dienst eingestellt. Ich habe natürlich nicht die Einstellungsvoraussetzungen eines jeden Bundeslandes hinterfragt. Sollte ich mich daher geirrt haben, ok. :nunja::shutup:

 

Nur noch in den gehobenen Dienst stellen Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland ein. Die anderen zehn Bundesländer setzen nach wie vor auf den mittleren Dienst.

 

Beispielsweise stellt Bayern jedes Jahr 1000 Polizeibeamte in den mittleren Dienst (der in Bayern jetzt QE2 heißt) ein, jedoch nur 90 direkt in den gehobenen (jetzt QE3).

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Den Wert unterschiedlicher Studiengänge und Orte kann man nicht / kaum vergleichen.

Das darf auch auf keinen Fall geschehen! Die Ergebnisse könnten ja bekannt werden. :schreck::heul:

Allerdings besteht ein Interesse an solchen Vergleichen, das mit Hochschulrankings befriedigt wird. Eine behördeninterne "akademische" Lehranstalt habe ich dort jedoch nicht gefunden.

 

Polizeibeamte, die jetzt ihre Ausbildung in NRW abschließen, besitzten einen akademischen Titel.

Das führt nur zur Entwertung akademischer Titel. Wenn ein Bachelor und Master nicht mehr überall das gleiche bedeuten fragt man danach, wo der Titel erworben wurde.

Ein akademischer Titel ist dann nicht mehr als ein von irgendeiner Firma oder Behörde aufgeklebtes Etikett :notworthy: - wobei der Urheber des Etiketts aussagekräftiger ist als sein sonstiger Inhalt.

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  • 2 weeks later...

Reisezeitgewinne, Reisezeitverluste.... In anderen Ländern macht man sich keine grossartigen Gedanken darum,

Jaja, was macht das schon, wenn Betriebe ein paar Stunden später beliefert werden und die Transporte ein paar hundert Euro mehr kosten... Hauptsache ist doch nur, daß die Beamtengehälter und Renten pünktlich ausgezahlt werden. :doofwinkt:

Werden Lkw jedoch aufgehalten, weil wegen der Flüchtlingsbewegungen Schengen ausgesetzt wird, Grenzkontrollen wieder eingeführt werden und Lkw an Grenzen warten müssen sagt die EU einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden voraus. Laut heute-Journal vom 15. 1. sind jährliche Mehrkosten von 3 Milliarden €, steigende Preise und Wegfall von Arbeitsplätzen zu erwarten.

Aber die Mehrkosten durch :60: für Lkw dürfen nicht angegeben werden, denn es darf doch nicht sein, daß der Lkw-Verkehr nicht mehr durch eine veraltete schikanöse Vorschrift behindert wird. :spinner:

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@gerre: :schreck:;) . Überfordere doch nicht unseren big-picture-losen Speditionsbranchenkenner @biber mit solchen Zahlen. Die sind für ihn ein paar Nummern zu groß. Er wurschtelt lieber kleinklein rum, wie Fußgänger auf freier Landstraße die Lkw-Geschwindigkeiten beeinflussen. Seine bei bast angemeldete Studie, dass die Lkw-Landstraßen-Geschwindigkeitsbeschränkung auf :40: reduziert werde müsse, da es zu viele Fußgänger auf der Landstrasse geben würde, darf er dort als Büttenrede vortragen :fool: . Helau und Alaaf!

 

@harryb: Wir vergleichen uns auch nicht mit anderen Ländern, wo man in den Tag einfach reinlebt und Müßiggang im Vordergrund steht.

:nolimit:

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