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80 Km/h Auf Landstraßen


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Moin Moin     Ignorieren geht anders     Gruß

Amen

Nach meiner Erinnerung, wo ich ab 1970 auch Lkw fuhr, galt auf Land und Bundesstraßen noch 80 km/h für Lkw über 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht. Aus Wiki: Bis Anfang der 1970er Jahre existierten außer

Perfekt. Und wenn bei :80: immer noch was passiert, ist ja mit :60: noch Luft nach unten. Vision Zero eben.

Passt ja ins Bild, nachdem wir nun Innerorts annähernd flächendeckend :30: haben und die Autobahnen immer weiter mit :120: zugekleistert werden.

Und mit dem ADAC weiß nun auch jeder, woran er ist.

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Eine vollkommen unsinnige Forderung. Landstraßen, welche mit dem Fuhrpark der 70er und 80er Jahre bei :100: sicher genug waren, sollen dies nun mit aktuellen Kraftfahrzeugen plötzlich nicht mehr sein?

 

Alles, was auf Landstraßen auch nur annähernd an eine Gefahrenstelle erinnern könnte, wurde schon vor Jahrzehnten auf :80:, :70: oder gar :60: limitiert. In manchen Bundesländern toben sich die Behörden inzwischen mit :50: auf Landstraßen aus.

 

Im übrigen scheint :80: auf Landstraßen ein ganz besonderes privates Betätigungsfeld dieses Zeitungsschreiberlings zu sein, wie ein wenig Recherche auf der dortigen Seite schnell zutage fördert. Gleich zu Beginn seines Artikels verkündet er außerdem, der ADAC hätte sich in die Reihe der :80:-Forderer eingereiht, um dann ein paar Zeilen später zurückzurudern und zuzugeben, daß noch gar kein Beschluß existieren würde.

 

Der ADAC hat sich bekanntlich nie für flächendeckende und relativ stupide Einheitslimits stark gemacht, sondern immer für an eine der jeweiligen örtlichen Gegebenheit angepaßte Lösung plädiert. Es ist davon auszugehen, daß die Vernunft beim ADAC auch diesmal obsiegen wird und dieser klarstellt, daß an Gefahrenstellen schon heute nirgends :100: erlaubt ist, also keinerlei Handlungsbedarf besteht, was die Limits betrifft.

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Schaut man sich das Datum dieser Pressemitteilung an, bekommt man den Eindruck, daß hier ein Schreiberling entweder krampfhaft nach Themen sucht oder nach Kräften versucht, dieses Thema - wohl aus ideologischen Gründen - zu pushen. Ansonsten hat Dixie das ziemlich auf den Punkt gebracht; wo sich tatsächlich geschwindigkeitsbedingte Unfälle häufen, die nicht auf die Nichteinhaltung bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen zurückzuführen sind, spricht wenig gegen eine in maßvoller Höhe angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung. Auf allen anderen Strecken sind prophylaktische Beschränkungen jedoch angesichts der heute systematisierten Unfalldatenerhebung und -auswertung anachronistisch und führen allenfalls dazu, daß die bestehenden noch mehr ignoriert werden - egal ob gerechtfertigt oder nicht.

 

P. S.: Schaut man sich die Entwicklung der Unfallzahlen seit der zunächst probeweisen Einführung von Tempo 100 an sowie die Begründung zur Verordnung und den damaligen Forschungsbericht, müßte man eher darüber nachdenken, die 100 agO wieder aufzuheben...

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Die Festlegung von :80: als Limit bestätigt lediglich die Praxis, die in Teilen von D schon ausgeführt wird. Dort sind fast alle Landes- und Kreisstraßen auf :70: limitiert und :100: gilt nur noch auf einigen Bundesstraßen, die besonders gut ausgebaut sind.

In D sind nur noch Autobahnen als Verkehrswege brauchbar.

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Die Festlegung von :80: als Limit bestätigt lediglich die Praxis, die in Teilen von D schon ausgeführt wird. Dort sind fast alle Landes- und Kreisstraßen auf :70: limitiert

Fast alle? Das ist aber eine Untertreibung, finde ich. Mir fällt jedenfalls gerade keine Landes- oder Kreisstraße ein, auf der mehr als :70: erlaubt sind.

 

In D sind nur noch Autobahnen als Verkehrswege brauchbar.

Eigentlich auch nur sehr eingeschränkt. Schließlich muß man praktisch überall mit überraschend auftauchenden Tempolimits rechnen, die irgendein Dorfscheriff angeordnet hat und auch gleich noch abzockend überwacht. Da ist es in anderen Ländern doch viel besser - praktisch keine Limits und Kontrollen nur mit Ankündigung.

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Es könnte hilfreich sein, LKW und PKW mit der gleichen Tempolimit auf Landstraße zu haben. Dann müßte das Limit für LKW auf Landstraßen auf 80 km/h angehoben werden.

 

Sehe ich nicht wirklich so... Auf gut ausgebauten Bundesstraßen vielleicht ja, aber hier wäre es imho völlig unsinnig. Die Lkw sind in Ortschaften eben doch deutlich langsamer, auch in Kurven und Steigungen etc. Ich würde somit dennoch ständig von Ihnen behindert - könnte sie jedoch nie legal überholen, denn überall wo es theoretisch möglich wäre zu überholen, fahren sie ja dann wieder genauso schnell um an unübersichtlichen Stellen dann doch wieder deutlich langsamer zu sein. Klingt für mich nicht erstrebenswert.

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Wie im letzten Faden dazu schon festgestellt wurde, würde das in mancher Region sogar zu einer Anhebung führen - z.B. Raum Stuttgart - Heilbronn bis Heidelberg.

Dabei würde man es aber wohl kaum belassen, eine Anpassung im 20kmh-Schritt nach unten auf vermehrt :60: würde folgen. Eine auf unzähligen Strecken lokale Anhebung auf :100: natürlich unterbleiben.

 

Bei (Vor-Ort) kompetenten Behörden, wäre dies also durchaus interessant, inkl. der Anhebung für LKW. Da dies aber schamlos ausgenutzt werden würde: Nein!

 

Die durchaus vorhandenen Landstraßen wo :80: statt :100: angemessener wären, kann man ja wohl auch wie bisher unter der allgemeinen Vorschrift laufen lassen. Jeder ist ja bekanntlich verpflichtet sein Fahrzeug unter Kontrolle zu halten.

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  • 2 weeks later...

 

Die Festlegung von :80: als Limit bestätigt lediglich die Praxis, die in Teilen von D schon ausgeführt wird. Dort sind fast alle Landes- und Kreisstraßen auf :70: limitiert

Fast alle? Das ist aber eine Untertreibung, finde ich. Mir fällt jedenfalls gerade keine Landes- oder Kreisstraße ein, auf der mehr als :70: erlaubt sind.

 

 

 

Im Umland von Wuppertal traurige Realität.

 

Und um das Ganze noch zu toppen, :50: an jeder Milchkanne, nicht aber in bebautem Gebiet. Mitten im Wald :wand: Da krieg ich doch das :kotz:

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Der ADAC hat sich bekanntlich nie für flächendeckende und relativ stupide Einheitslimits stark gemacht, sondern immer für an eine der jeweiligen örtlichen Gegebenheit angepaßte Lösung plädiert. Es ist davon auszugehen, daß die Vernunft beim ADAC auch diesmal obsiegen wird und dieser klarstellt, daß an Gefahrenstellen schon heute nirgends :100: erlaubt ist, also keinerlei Handlungsbedarf besteht, was die Limits betrifft.

 

Ergänzung: Der aktuellen HÖRZU 39/2015 mit dem Titelblatt »Deutschlands gefährlichste Straßen« ist zu entnehmen, daß sich der ADAC inzwischen gegen :80: auf Landstraßen ausgesprochen hat.

 

Zumindest dieser Strohhalm ist schon einmal weggebrochen, sehr geehrter Schreiberling ...

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Abgesehen davon, auf meinem täglichen heimweg komme ich an 8 von 10 Tagen über 70 - 80 km/h garnicht hinaus, da die Vorderleute einfach nicht schneller fahren. Überholen lohnt nicht, also genervt hinterherzockeln.

 

Und der letzte (und einzige) Landstraßenunfall, den ich live beobachten konnte, betraf einen dieser 80er Fahrer, der in einer leichten Kurve aufs Bankett kam und wie bescheuert gegengelenkt hat. Zum Glück ohne Kollateralschaden.

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  • 4 weeks later...

Das geht runter wie Öl:

 

 

Der Parlamentarische Staatssekretär des Hauses, Norbert Barthle (CDU), erinnert an die verpflichtende Wirkung der Richtgeschwindigkeit. "Die Straßenverkehrsordnung ist da eindeutig: Wenn es keine äußeren zwingenden Gründe gibt, sollte man nicht langsamer als 130 fahren. Wenn die Autobahn frei ist, gilt 130 oder mehr", stellt er klar. Und er warnt die Autobahnschleicher: "Wer mit 70 oder 80 über die Autobahn zuckelt, erfüllt den Tatbestand der Nötigung."

 

 

Barthle jedenfalls reichen die jetzigen Vorgaben: "Ich sehe nicht, dass wir an den Regeln etwas ändern müssen."

 

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Das geht runter wie Öl: (...)

Stimmt. Dummheit und Ignoranz waren schon immer hervorragende Schmiermittel für die (versuchte) Verblödung der Allgemeinheit.

 

Unabhängig davon hatten wir diesen reißerischen Artikel m.W. nach schon einmal. Sommerloch - da mußte offensichtlich noch irgendwas her, und der stellvertretende Politikchef wollte wohl immer schon mal beweisen, daß auch er unbeleckt von jeglicher Ahnung eine schöne Schlagzeile zusammenbasteln kann.

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Das geht runter wie Öl: (...)

 

Stimmt. Dummheit und Ignoranz waren schon immer hervorragende Schmiermittel für die (versuchte) Verblödung der Allgemeinheit.
Wieso nur versucht? Bei einigen Beiträgen hier im Forum habe ich den Verdacht, dass dies schon gelungen ist.

 

Unabhängig davon hatten wir diesen reißerischen Artikel m.W. nach schon einmal. Sommerloch - da mußte offensichtlich noch irgendwas her, und der stellvertretende Politikchef von mir zitierte User wollte wohl immer schon mal erneut beweisen, daß auch er unbeleckt von jeglicher Ahnung eine schöne Schlagzeile n Schmarrn zusammenbasteln kann.

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(...)

Ich weiß nicht so recht, ob Du den Artikel gelesen hast. Es kann natürlich sein, daß Dir die redaktionellen Fehler darin nicht aufgefallen sind. Aber naja, das ist nicht so schlimm.

 

Aber das die von Dir zitierten Aussagen des Herrn Barthle exakt gar nichts mit der geltenden Rechtslage zu tun haben, diese Kenntnis darf man bei Führerscheininhabern doch eigentlich voraussetzen. Was also möchtest Du uns mit Deinen Beiträgen sagen?

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Euch? Ach ja, klar. Fühlst Du Dich ein klein wenig besser und manchmal auch akzeptiert, wenn Du in der Masse mitschwimmst?

 

Wenn Du Gelegenheit hast, informiere Dich etwas über den Begriff Richtgeschwindigkeit. Nur zur Info: Der Wortstamm hat nichts mit dem Richter zu tun. Und auch nichts mit dem Richtfest. Sondern damit, sich nach dieser Geschwindigkeit zu richten. Wie nach einer Richtschnur beim Bau.

Aber es ist auch keine Empfehlung (sonst hiesse es "empfohlene Geschwindigkeit") und schon gar keine Höchstgeschwindigkeit.

Selbstverständlich darf diese Richtgeschwindigkeit gefahren und überschritten werden, natürlich nur, wenn alle Voraussetzungen entsprechend der StVO erfüllt sind. Und wenn man sich ohne triftigen Grund nicht an diese Richtlinie hält, verstösst man gegen etwas.

Wie die Schiefmaurer. Und dann ist es gleich schlimm, ob die Mauer konkav oder konvex ist.

Aber jetzt strapaziere ich Dich sicherlich über Gebühr. Vielleicht findest Du ja entsprechende Hinweise in den Gesetzen oder Kommentaren, welche Du so liebst.

 

Und, liebster Biber, bei der praktischen Fahrprüfung wird erwartet, dass der Prüfling die Richtgeschwindigkeit - sofern verkehrstechnisch möglich - zumindest zeitweise erreicht. Wurde das bei Dir versäumt? Das würde einiges erklären...

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Und wieder frage ich mich, warum Du so viel Text für persönliche Angriffe verschwendest statt Dich konkret zu den Aussagen des Herrn Barthle zu äußern. Ich nehme an, daß liegt daran, daß dessen Aussagen - anders als von ihm behauptet - schlicht nicht durch die StVO gedeckt sind.

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Das geht runter wie Öl:

Das Dir die Aussage

Der Parlamentarische Staatssekretär des Hauses, Norbert Barthle (CDU), erinnert an die verpflichtende Wirkung der Richtgeschwindigkeit. "Die Straßenverkehrsordnung ist da eindeutig: Wenn es keine äußeren zwingenden Gründe gibt, sollte man nicht langsamer als 130 fahren. Wenn die Autobahn frei ist, gilt 130 oder mehr", stellt er klar.

runter geht wie Öl, kann ich mir gut vorstellen. Trifft er damit doch den Nerv der Schnellfahrerfraktion (im positiven Sinn). Meine ich auch völlig wertfrei!

 

Allerdings kann ich seiner Aussage

Barthle jedenfalls reichen die jetzigen Vorgaben: "Ich sehe nicht, dass wir an den Regeln etwas ändern müssen."

überhaupt nicht zustimmen, da sie völliger Nonsens ist. Es sei denn, jemand blockiert mit dieser Geschwindigkeit grundlos und bei freier rechter Spur die linke. Aber das ist ja auch nichts neues. Auf der rechten Spur sehe ich da eher kein Problem, diese Geschwindigkeit zu fahren, da sie dort ja regelmäßig von den Brummis gefahren wird. Der "Schleicher" wird dort folglich kaum (negativ) auffallen.

 

Der Aussage

Barthle jedenfalls reichen die jetzigen Vorgaben: "Ich sehe nicht, dass wir an den Regeln etwas ändern müssen."

dagegen würde ich durchaus zustimmen.

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....Sondern damit, sich nach dieser Geschwindigkeit zu richten. Wie nach einer Richtschnur beim Bau.

Aber es ist auch keine Empfehlung (sonst hiesse es "empfohlene Geschwindigkeit") und schon gar keine Höchstgeschwindigkeit.

Selbstverständlich darf diese Richtgeschwindigkeit gefahren und überschritten werden, natürlich nur, wenn alle Voraussetzungen entsprechend der StVO erfüllt sind.

Nunja, manche sehen das etwas anders:

 

Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne oder mit höherer zulässiger Höchstgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.

Man darf also durchaus auch schneller fahren, muß es aber keinesfalls! Und es steht auch nirgendwo, daß man mindestens 130 km/h fahren muß! Dafür steht aber sehr wohl in der StVO:

 

Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt

 

Aber auch das setzt keine Mindestgeschwindigkeit fest, mit der man auf der BAB zu fahren hat!

 

Auch interessant ist folgendes:

 

Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung

 

Die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung ist eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 1978. Durch sie wurde in Deutschland auf Autobahnen und vergleichbaren Straßen eine weiterhin geltende Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde eingeführt. Sie ist lediglich eine Empfehlung, nicht schneller als 130 km/h zu fahren, und keine allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Also im Prinzip wird hier genau das Gegenteil von dem geschrieben, was Du behauptest.

 

Und wenn man sich ohne triftigen Grund nicht an diese Richtlinie hält, verstösst man gegen etwas.

Nun, wie Du sicherlich nunmehr erkennen durftest, verstößt aber niemand gegen diese Richtlinie, indem er nicht schneller oder gar langsamer als 130 km/h fährt. Ansonsten wäre ich auch sehr gespannt auf Deine Erklärungen, gegen was genau denn jemand verstoßen sollte und wie dieser angebliche Verstoß sanktioniert würde.

 

Aber jetzt strapaziere ich Dich sicherlich über Gebühr. Vielleicht findest Du ja entsprechende Hinweise in den Gesetzen oder Kommentaren, welche Du so liebst.

Also, ich möchte Dich schon und sehr gern mal ein wenig strapazieren und Dich bitten, Deine Behauptungen mal etwas handfest(er) zu unterfüttern.

 

Und, liebster Biber, bei der praktischen Fahrprüfung wird erwartet, dass der Prüfling die Richtgeschwindigkeit - sofern verkehrstechnisch möglich - zumindest zeitweise erreicht.

Stimmt. Und ich weiß aus meinem Bekanntenkreis, daß Fahrschüler schon durchgefallen sind, die meinten, einfach mal während der Prüfung auf der BAB 150 km/h zu fahren.
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Aber Bluey, jetzt steigst Du auf den Zug auf, dass nur gilt, was schriftlich in Gesetzen und Kommentaren niedergeschrieben steht.

Verständlicherweise haben die Verfasser nicht damit gerechnet, dass jemand sich weigert, den Begriff Richtgeschwindigkeit so zu erfassen, wie es der Name hergibt. Eine Richtgeschwindigkeit (km/h) kann keine Empfehlung selbst sein, sondern nur die Empfehlung beinhalten, nicht schneller als diese Richtgeschwindigkeit zu fahren. Und eben auch - wenn keine Gründe entgegenstehen - nicht wesentlich langsamer. Du kennst den Begriff Homogenisierung sicher. Dieser war einer der Hauptgründe, bereits 1979. Die Haftungsfrage bei Unfällen jenseits der RG kennen wir.

 

Selbstverständlich fallen Fahrschüler durch die Prüfung, wenn sie auf begrenzten Abschnitten 150 km/h fahren oder sonst den Eindruck der Unsicherheit bei derartigen Geschwindigkeiten hinterlassen. Oder bei Verstoss gegen die Vorgaben des Prüfers, der Prüfungsordnung oder der StVO.

 

Ich kann Dir aus persönlichem Umfeld berichten, dass Prüflinge nicht bestanden haben, da sie die zHg nicht gefahren sind, obwohl es möglich war. Der FL hatte während der gesamten Ausbildung zuvor auf 80km/h orientiert, der Prüfer wollte mehr sehen...

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Nunja, manche sehen das etwas anders

Genau die sind ja das Problem. Das sind diejenigen, deren Verständnis von Freiheit nicht davon abhängt, nur das zu tun, was sie selber als für sich richtig und zulässig erachten. Die sind nämlich dann denjenigem 'im Weg', die fest davon überzeugt sind, die grundsätzliche Einhaltung allgemeinverbindlicher Regeln würde nicht das Zusammenleben erleichtern, sondern das sei praktisch die direkte Vorstufe zur Versklavung durch irgendwelche finsteren (/Ordnungs-)Mächte.

 

Aber Bluey, jetzt steigst Du auf den Zug auf, dass nur gilt, was schriftlich in Gesetzen und Kommentaren niedergeschrieben steht.

Nö, tut er nicht. Das wäre auch falsch.

 

Verständlicherweise haben die Verfasser nicht damit gerechnet, dass jemand sich weigert, den Begriff Richtgeschwindigkeit so zu erfassen, wie es der Name hergibt.

Ich erspar mir den billigen Scherz Sie haben also nicht mit Dir und Deinesgleichen gerechnet. Stattdessen wüßte ich gern, woher Du weißt, womit die Verfasser (nicht) gerechnet haben.

 

Eine Richtgeschwindigkeit (km/h) kann keine Empfehlung selbst sein, sondern nur die Empfehlung beinhalten, nicht schneller als diese Richtgeschwindigkeit zu fahren.

Könntest Du den Unterschied mal erklären?

 

Und eben auch - wenn keine Gründe entgegenstehen - nicht wesentlich langsamer.

Das ist Deine Behauptung. Die geschieht bitte auf welcher Grundlage?

 

Ich kann Dir aus persönlichem Umfeld berichten, dass Prüflinge nicht bestanden haben, da sie die zHg nicht gefahren sind, obwohl es möglich war. Der FL hatte während der gesamten Ausbildung zuvor auf 80km/h orientiert, der Prüfer wollte mehr sehen...

Der FL hat seinen Schülern beigebracht, auf der Autobahn max. :80: zu fahren? Sehr erstaunlich.

 

Um nochmal auf Herrn Barthle zurückzukommen, auf dessen Aussagen Du ja (wahrscheinlich aus guten Gründen) nicht konkret eingehst:

Die Straßenverkehrsordnung ist da eindeutig: Wenn es keine äußeren zwingenden Gründe gibt, sollte man nicht langsamer als 130 fahren.

Das ist falsch. Die StVO gibt das nicht her.

 

Wenn die Autobahn frei ist, gilt 130 oder mehr

Auch das ist falsch, auch das wird in der StVO nicht mal indirekt gefordert (wir reden ja über die gefahrene, nicht die zulässige Geschwindigkeit).

 

Wer mit 70 oder 80 über die Autobahn zuckelt, erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

Herr Barthle ist kein Jurist. Aber so schwer dürfte es gerade für ihn nicht sein, sich den passenden Paragraphen und / oder entsprechende Erläuterungen heraussuchen zu lassen. Selbst das wäre eigentlich nicht nötig gewesen, wenn er gewußt hätte, wie schnell diese oder viele von diesen Fahrzeugen fahren dürfen oder können und welche Höchstgeschwindigkeit (rein technisch) erreichbar sein muß, um überhaupt auf der Autobahn unterwegs sein zu dürfen.

 

Fazit: Herr Barthle redet Unsinn. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob er sich damit seinem Minister anpassen will, aber das wäre eine andere Baustelle. Besser würde es dadurch jedenfalls auch nicht.

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Die Straßenverkehrsordnung ist da eindeutig: Wenn es keine äußeren zwingenden Gründe gibt, sollte man nicht langsamer als 130 fahren.

Das ist falsch. Die StVO gibt das nicht her.
Hier sind wir bei den Feinheiten der deutschen Sprache. Herr Barthel spricht im Konjunktiv, so mancher Leser macht daraus eine verpflichtende Aussage, was natürlich - wie Barthel's Behauptung von der Nötigung - völliger Unsinn ist. Es sollte eigentlich einem jeden klar sein, dass im Falle der Limitaufhebung die Wahl der gefahrenen Geschwindigkeit frei ist, nach oben unbegrenzt und nach unten im Rahmen der Vernunft.
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Hier sind wir bei den Feinheiten der deutschen Sprache. Herr Barthel spricht im Konjunktiv, so mancher Leser macht daraus eine verpflichtende Aussage, was natürlich - wie Barthel's Behauptung von der Nötigung - völliger Unsinn ist. Es sollte eigentlich einem jeden klar sein, dass im Falle der Limitaufhebung die Wahl der gefahrenen Geschwindigkeit frei ist, nach oben unbegrenzt und nach unten im Rahmen der Vernunft.

 

 

Hallo HarryB, ist es nicht umgedreht: Nach oben im Rahmen der Vernuft und nach unten unbegrennzt???

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Nein, ich meine nicht. Natürlich muss man auch nach oben die Vernunft walten lassen, aber nach unten unbegrenzt - wir sprechen hier von Autobahnen und sog. gelben Autobahnen - geht gar nicht. Wenn da wer - auch auf der rechten Spur - extrem langsam umher zuckelt, dann stellt er eine Gefahr dar.....

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Ich hoffe seit rund drei Monaten auf eine Erklärung des Herrn Barthel, wie er seine Interviewäußerungen gemeint haben könnte bzw. verstanden haben möchte. Bis jetzt vergeblich. Mittlerweile gehe ich davon aus, daß ihm irgendjemand klargemacht hat, was er da für einen Unsinn verzapft hat und nun versucht, das ganze einfach auszusitzen.

 

Wenn da wer - auch auf der rechten Spur - extrem langsam umher zuckelt, dann stellt er eine Gefahr dar.....

Extrem langsam ist natürlich relativ. Fakt ist: wenn so wie heute ein PKW samt Anhänger auf der rechten Spur mit irgendwas zwischen 60 und kein 80 km/h unterwegs ist und dabei eine Schlange geneverter LKW-Fahrer hinter sich herzieht (sofern sie nicht das für sie geltende Überholverbot großzügig ignorieren), gibt es keine rechtliche Handhabe, ihm die weitere Nutzung der BAB zu untersagen. Deshalb wird sich die Polizei dieses Herren auch nur dann annehmen, wenn sie absolut nix anderes zu tun hat. Von manchen Autokranen, die schon auf ebener Strecke eher auch nicht über 80 km/h rauskommen (wobei die allerdings regelmäßig immerhin eine gelbe Rundumleuchte anhaben) und an Steigungen auf 20 bis 30 km/h abfallenden 'normalen' LKW ganz zu schweigen.

 

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Aufgrund des Alleen-Erlass darf man hier nur noch 70 fahren.

Ich war vor kurzem in Brandenburg. Anscheinend ist dieser Erlass dort noch bei weitem nicht überall angekommen.

 

Soweit sind wir schon.

Es ist in der Tat eine ausgemachet Frechheit, daß dieser Staat es wagt, zumindest zu versuchen, die Zahl der Verkehrstoten zu senken.

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Es ist in der Tat eine ausgemachet Frechheit, daß dieser Staat es wagt, zumindest zu versuchen, die Zahl der Verkehrstoten zu senken.

Nein, @Biber, es ist durchaus keine Frechheit. Sondern fadenscheinig, da - wenn es ernst gemeint wäre - man zuerst gegen die Ursachen der zu Verkehrstoten führenden Unfälle vordringen müsste.

 

Und diese liegen eben nicht in der Geschwindigkeit selbst, sondern in Unfähigkeit der Verkehrsteilnehmer, Unaufmerksamkeit und Verantwortungslosigkeit.

Um die Zahl der Verletzten oder gar Getöteten signifikant zu senken, könnte man - gegen den Willen der Transportlobby - ein generelles Überholverbot für LKW auf Autobahnen einführen. Dies würde zur Homogenisierung des Verkehrsflusses führen und viele unnötige und gegebenenfalls gefährliche Fahrspurwechsel vermeiden.

Die Benutzung von Mobiltelefonen (ohne Freisprecheinrichtung) während der Fahrt könnte grundsätzlich mit einem einwöchigen Fahrverbot sanktioniert werden. Dies würde helfen eine Ablenkung vom Verkehrsgeschehen zu vermeiden, Fahrzeuge aus den Innenstädten zu halten und im Wiederholungsfall die wirklichen Ignoranten hart treffen können, da eine Eignung angezweifelt werden könnte.

Und auf Deine nun folgende Frage, wo dies geschrieben steht: Hier, in meinem Beitrag. Und jeder, der nicht völlig realitätsfremd ist und in den letzten Jahren ein Fahrzeug über eine BAB gelenkt hat, wird dies bestätigen.

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Moin Moin

 

 

...aber was will die Polizei machen wenn ich mit 60 km/h auf der rechten Spur der BAB fahre...

Nur weil die bbH bei Autobahnbenutzung mindestens 60 km/h betragen muss, heißt das nicht, das man die 60 immer fahren darf.

Als erstes käme mir das behindernde Langsamfahren in den Sinn (TBNR 103000).

Das wäre mir aber auf der BAB mit nur 20 Euro und ohne Flenspunkt zu milde.

 

Es muß also etwas Anderes, Schärferes her.

Und da bieten sich experimentell die TBNR 103600 ff an.

Kostet ab 100 Euro und bringt immerhin einen Flenspunkt.

Der Verordnungsgeber wird das zwar so nicht gemeint haben, hat allerdings die nichtangepasste langsame Geschwindigkeit nicht ausgenommen.

Bei der Geschwindigkeitsermittlung würde ich keine Toleranz einräumen.

 

Wenn du denkst zu früh zu kommen :D solltest du auf einen Parkplatz fahren, aber nicht auf der BAB parken.

 

 

 

 

 

Unfähigkeit der Verkehrsteilnehmer, Unaufmerksamkeit und Verantwortungslosigkeit.

Du hast den "Raser" treffend beschrieben.

 

 

Gruß

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@Sobbel: Nein, nicht "nur" den Raser.

Wobei wir möglicherweise eine unterschiedliche Interpretation des Begriffes "Raser" haben. Für mich ist ein Raser jemand, der -wie zitiert- unverantwortlich, rücksichtslos und andere gefährdend unterwegs ist. Du verstehst vermutlich unter dem Begriff jemanden, der sich lediglich nicht an die zHg. hält. Daraus, so vermute ich, unterstellst Du ihm einfach "Unfähigkeit, Unaufmerksamkeit und Verantwortungslosigkeit".

 

Somit bin ich vmtl. in Deinen Augen ein Raser. Ich sehe mich nicht so.

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Sondern fadenscheinig, da - wenn es ernst gemeint wäre - man zuerst gegen die Ursachen der zu Verkehrstoten führenden Unfälle vordringen müsste.

Tut man. Unangepasste Geschwindigkeit ist die Hauptursache für Tote und Schwerverletzte.

 

Und diese liegen eben nicht in der Geschwindigkeit selbst, sondern in Unfähigkeit der Verkehrsteilnehmer, Unaufmerksamkeit und Verantwortungslosigkeit.

Schön gesehen. In der Unfähigkeit, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren, in der Unaufmerksamkeit bei der Beachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen und der Verantwortungslosigkeit derjenigen, die meinen, sie höchstpersönlich selbst wären diejenigen, die in aller Selbstherrlichkeit über die Sinnhaftigkeit irgendwelcher Limits zu entscheiden hätten.

 

Um die Zahl der Verletzten oder gar Getöteten signifikant zu senken, könnte man - gegen den Willen der Transportlobby - ein generelles Überholverbot für LKW auf Autobahnen einführen.

Das hätte auf die hier diskutierten Alleen bitte genau welchen Effekt? Unabhängig davon gibt es bereits auf zahlreichen Autobahnen Überholverbote für LKW, z.T. rund um die Uhr. Deiner Meinung nach müssten die Unfallzahlen mit Toten und Schwerverletzten dort signifikant niedriger sein. Sind sie das?

Hast Du irgendwelche Zahlen dazu, wie hoch die Anzahl der Toten und Schwerverletzten VT ist, die auf schuldhaftes Fehlverhalten von LKW-Fahrern bei einem Überholvorgang zurückzuführen sind?

 

Dies würde zur Homogenisierung des Verkehrsflusses führen und viele unnötige und gegebenenfalls gefährliche Fahrspurwechsel vermeiden.

Siehe oben. Unabhängig davon ist genau das ein Argument für ein generelle Tempolimit. Ob die Autofahrerlobby das möchte, wage ich doch zu bezweifeln.

Ach, und nur am Rande: wenn auf deutschen Autobahnen weniger Krieg (so die US-Army vor einigen Jahren in einer Information für ihre hierhin verlegten Truppen), stattdessen mehr Rücksicht vorherrschen würde, wären Fahrspurwechsel nicht nur für LKW-Fahrer nicht gefährlich. Unnötig sind sie natürlich alle und bei allen Fahrzeugen.

 

Die Benutzung von Mobiltelefonen (ohne Freisprecheinrichtung) während der Fahrt könnte grundsätzlich mit einem einwöchigen Fahrverbot sanktioniert werden.

Bitte gern. Wir müssen dann bloß sicherstellen, daß das auch entsprechend überwacht wird. Das dafür notwendige Personal dürfte allerdings mit dieser Tätigkeit nicht ausgelastet sein, so daß von ihnen auch noch andere Owi beobachtet und anbegezeigt werden können (Geschwindigkeit, Abstand, Überholverbot etc. pp.). Ob die Autofahrerlobby das möchte, wage ich doch zu bezweifeln.

 

Und jeder, der nicht völlig realitätsfremd ist und in den letzten Jahren ein Fahrzeug über eine BAB gelenkt hat, wird dies bestätigen.

Schön ausgedrückt, allerdings sind derartige Aussagen (wie immer sie auch konkret zustande kommen und aussehen) keine relevante bzw. brauchbare Grundlage für irgendwelche (zusätzlichen) Regelungen.

 

Jeder, der nicht völlig realitätsfremd ist und in den letzten Jahren ein Fahrzeug über eine BAB gelenkt hat, wird Dir sicher bestätigen, daß Rücksichtslosigkeit und Egoismus auf deutschen Straßen in den letzten Jahren in unglaublichem Masse zugenommen haben. Appelle scheinen da nicht weiterzuhelfen.

 

Für mich ist ein Raser jemand, der -wie zitiert- unverantwortlich, rücksichtslos und andere gefährdend unterwegs ist.

Und was konkret gilt für Dich als unverantwortlich, rücksichtslos und andere gefährdend?

 

Der Autofahrer, der in der :80: - Baustelle die mit 85 km/h fahrenden LKW und die anderen PKW überholt?

Der Autofahrer, der an dem Stau auf der Ausfahrtspur vorbeifährt und sich weiter vorn reindrängelt (und dabei auf der Hauptfahrbahn langsamer wird oder gar stehenbleiben muß)?

Der Autofahrer, der Gas gibt, sobald ein LKW-Fahrer den Blinker zum überholen setzt und so den regelmäßig sowieso schon zu geringen Abstand zu seinem Vordermann verringert?

Der Autofahrer, der im Stau dauernd die Fahrspur wechselt?

Der Autofahrer, der sich vor einer Ausfahrt nicht hinter anderen eindordnen mag und stattdessen auf den letzten Metern gern auch über drei Fahrspuren hinweg rechts rüberzieht?

 

Nach Geh- und Radweg- und unberechtigten Behindertparkplatzparkern frage ich lieber gar nicht erst.

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Aufgrund des Alleen-Erlass darf man hier nur noch 70 fahren.

Ich war vor kurzem in Brandenburg. Anscheinend ist dieser Erlass dort noch bei weitem nicht überall angekommen.

 

Es gibt halt immer noch Landräte, die rechtswidrige Erlasse als solche erkennen können und wissen, daß die StVO über solchen länderinternen Verwaltungsvorschriften bzw. Weisungen steht.

 

 

Soweit sind wir schon.

Es ist in der Tat eine ausgemachet Frechheit, daß dieser Staat es wagt, zumindest zu versuchen, die Zahl der Verkehrstoten zu senken.

 

Ein ernstzunehmender Versuch wäre, bei den eigentlichen Ursachen für die schweren Unfallfolgen anzusetzen, d.h. die Alleen abzuholzen oder alternativ Schutzplanken zu montieren. Die meisten Baumunfälle ereignen sich nicht, weil die Fahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit (egal ob Ursache 12 oder 13) die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren haben (dann dürften sie sich z. B. auf gerader, trockener Strecke so gut wie nicht ereignen), sondern aus allen möglichen Gründen, wie Ablenkung, Einschlafen, Suff usw. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die wie hier lediglich auf die Folgen, nicht aber die Ursachen zielt, ist ein eher halbherziger oder hilfloser, aber pressewirksamer Versuch so zu tun, als ob man was täte, zumal, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Folgen eines Baumanpralls mit 70 km/h sich nicht wesentlich von denen eines Baumanpralls mit 100 km/h unterscheiden.

 

Man könnte daraus auch den Schluß ziehen, daß dem Staat die Leben der Alleennutzer nicht das Geld für Schutzplanken wert zu sein scheinen.

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Es gibt halt immer noch Landräte, die rechtswidrige Erlasse als solche erkennen können und wissen, daß die StVO über solchen länderinternen Verwaltungsvorschriften bzw. Weisungen steht.

Da habe ich meine Ironie wohl mal wieder sinnlos verschwendet. Aber nun denn: nein, der Erlass ist nicht rechtswidrig.

 

Ein ernstzunehmender Versuch wäre, bei den eigentlichen Ursachen für die schweren Unfallfolgen anzusetzen, d.h. die Alleen abzuholzen oder alternativ Schutzplanken zu montieren.

Ich wußte es - die Bäume sind schuld!

 

Die meisten Baumunfälle ereignen (...) aus allen möglichen Gründen, wie Ablenkung, Einschlafen, Suff usw.

Das hast Du wo gefunden?

 

dann dürften sie sich z. B. auf gerader, trockener Strecke so gut wie nicht ereignen

Interessant. Es ist also gewissermaßen fahrphysikalisch unmöglich, bei trockener Fahrbahn auf einer geraden Allee aufgrund zu hoher Geschwindigkeit von der Straße abzukommen? Das wußte ich nicht.

 

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die wie hier lediglich auf die Folgen, nicht aber die Ursachen zielt

Sie zielt auf die Ursachen. Auch wenn Du anderes behauptest.

 

zumal, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Folgen eines Baumanpralls mit 70 km/h sich nicht wesentlich von denen eines Baumanpralls mit 100 km/h unterscheiden.

Müssen wir jetzt wirklich klären, daß es nicht um die Fälle geht, die ungebremst vor einen Baum fahren? Nein, gell?

 

Man könnte daraus auch den Schluß ziehen, daß dem Staat die Leben der Alleennutzer nicht das Geld für Schutzplanken wert zu sein scheinen.

Kann man. Wäre aber falsch. Aber welchen Grund gibt es Deiner Meinung nach, warum die Allgemeinheit verhältnismäßig viel Geld dafür zahlen sollte, daß ein verhältnismäßig verschwindend geringer Teil dieser Allgemeinheit (scheinbar gefahrloser) verhältnismäßig wenig schneller fahren darf als ohne diese Zahlungen?

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..., zumal, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Folgen eines Baumanpralls mit 70 km/h sich nicht wesentlich von denen eines Baumanpralls mit 100 km/h unterscheiden.

 

Mit 70 km/h ungebremst gegen einen Baum, modernes Auto, angeschnallt hast du noch eine Überlebenschance, wenn auch schwer verletzt,

Bei 100 km/h stellt sich die Frage ob du noch als Organspender zu gebrauchen bist.

Aber das ist natürlich unwesentlich!

 

 

Völlig ungebremst fahren auch nur wenige gegen einen Baum, aber was soll es.

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@Biber: Ich stimme Dir vollkommen zu, daß die Aggresivität stetig zugenommen hat. Im Gegensatz zu Dir stelle ich mir jedoch die Frage nach dem "warum" und versuche dort anzusetzen.

Du und Deinesgleichen mit dem ewigen: "Wo steht das geschrieben" seid offensichtlich wenig erfolgreich hinsichtlich der Vermeidung derselben.

Ebenfalls Zustimmung erhältst Du von mir im Bezug auf die unangepasste Geschwindigkeit als Hauptursache für Tote und Schwerverletzte.

Aber eben nicht für die völlig falsche Behauptung, dass überhöhte (über der zHg. liegende) Geschwindigkeit Hauptunfallursache ist.

Auch Deine Frage nach "unverantwortlich, rücksichtslos und andere gefährdend" beantworte ich Dir gern.

Sobald die Gefahr besteht, daß Unbeteiligte (auch Passagiere im eigenen Fahrzeug) durch eigene Fahr- oder Verhaltensfehler zu Schaden kommen könnten, betrachte ich dies als unverantwortlich. Rücksichtslos, wenn ich mein (vermeintliches) Recht - auch auf schnelleres Fahren unterhalb der zHG -

ohne Rücksicht auf Verluste durchsetze. Die Gefährdung sehe ich, wenn ich eine konkrete Gefahr eines Unfalls aufgrund meines Verhaltens in Kauf nehme.

 

Allen von Dir aufgelisteten Punkten im Hinblick auf meine Einschätzung diesbezüglich stimme ich Dir zu. Ergänzend auch:

PKW FührerInnen, welche mit einem Mobiltelefon in der Hand auf die Gegenspur driften.

LKW Fahrer, welche minutenlang mit zu geringer Geschwindigkeitsfifferenz andere LKW überholen und dann evtl. noch an der nächsten Ausfahrt abfahren.

PKW Fahrer, die mit 100 km/h die 85 km/h fahrenden LKW überholen, obwohl keine Limitierung besteht.

Schwachmaten, welche mir fast in den Kofferraum fahren, obwohl ich schneller fahren würde und es aufgrund der Verkehrssituation nicht kann.

Schnarchnasen, die permanent nicht die rechte Fahrspur nutzen, obwohl es möglich wäre.

Obwohl von Dir auch zusammenhanglos Parken erwähnt wurde: Ja, auch untalentierte Fahrzeugführer, welche 2 Parkbuchten für sich und ihren Kleinwagen beanspruchen, betrachte ich als verantwortungslos.

Bei Parkem auf den von Dir genannten Behindertenparkplätzen gäbe es nur eine Option für mich: gesetzlich vorgeschriebenes Abschleppen.

 

Das mit dem Abholzen der Bäume ist natürlich Unsinn, auch wenn ich den Aussagen sonst zustimme.

 

In meinen (ganz jungen) Fahrlehrertagen habe ich Verkehrsunterricht gehalten für auffällig geworden (angeordnete Teilnahme) und auch nichtauffällige Verkehrsteilnehmer. Und glaub mir, ich hatte dabei das Gefühl, etwas bewirken zu können.

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Moin Moin

 

 

 

 

 

... daß die Folgen eines Baumanpralls mit 70 km/h sich nicht wesentlich von denen eines Baumanpralls mit 100 km/h unterscheiden.

 

Bei 70 km/h wäre es aber u.U. gar nicht zu dem Baumanprall gekommen.

 

 

Gruß

Bei 5 km/h gefahrener Geschwindigkeit auch nicht. Dann wäre nicht einmal das Bankett beschädigt.

Ursächlich ist nun einmal nicht die Geschwindigkeit, sondern der Fahrfehler. Lediglich die Folgen stehen in direktem Zusammenhang mit der gefahrenen Geschwindigkeit.

Ich frage mich, warum Ihr (die Mehrzahl der Cops) Euch so hartnäckig weigert, dies zu akzeptieren. Meine einzige Erklärung ist die, daß es bequemer ist, in den Unfallbericht "überhöhte Geschwindigkeit" zu schreiben.

Aber eine andere Frage: Wie häufig habt Ihr vor 10 Jahren geschrieben: kam aus ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn? Und im Gegensatz dazu heute?

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...Ursächlich ist nun einmal nicht die Geschwindigkeit, sondern der Fahrfehler. Lediglich die Folgen stehen in direktem Zusammenhang mit der gefahrenen Geschwindigkeit.

 

Unabhängig von der Frage, ob die gefahrene Geschwindigkeit nicht schon ein "Fahrfehler" ist bleibt sicher unbestritten, daß ich einen mögliche Fahrfehler bei geringerer Geschwindigkeit leichter korrigieren kann.

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Natürlich kann in vielen Fällen ein Fahrfehler bei niedrigerer Geschwindigkeit leichter korrigiert werden.

 

Jedoch darf es nur sekundäres Ziel sein, die Folgen der Fahrfehler zu mindern. Primär muss alles getan werden, diese Fahrfehler im Vorfeld zu vermeiden.

Und dazu muss man sich eingestehen, daß die Verkehrsdichte, der Leistungsdruck der Fahrzeugführer, und die im Endeffekt ergebnislose Anordnung von Limitierungen extrem zugenommen hat. Und mit Verboten und weiteren Limitierungen ist diese Entwicklung nicht aufzuhalten, auch wenn sich einige User hier im Forum dies einbilden und erhoffen.

Ich habe vollstes Verständnis für die Meinungen der Cops hier. Aber im Endergebnis werden auch Sobbel und Co. irgendwann resignieren und die Tage bis zur Pensionierung zählen. Weil sich eben nichts ändert und sie zudem kaum Wertschätzung ihrer Arbeit erfahren.

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Moin Moin

 

 

Ich habe vollstes Verständnis für die Meinungen der Cops hier. Aber im Endergebnis werden auch Sobbel und Co. irgendwann resignieren und die Tage bis zur Pensionierung zählen. Weil sich eben nichts ändert und sie zudem kaum Wertschätzung ihrer Arbeit erfahren.

Du hast ja soooo recht. Endlich jemand, er mich versteht und meine Ängste kennt. Noch einen Termin auf deiner Couch frei?

Die Wertschätzung meiner Arbeit hol ich mir u.A. grinsend vom Geldautomaten, wohlwissend, dass Leute wie du nicht aussterben und mir meine Arbeit sichern.

 

 

Gruß

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Ja, genau da liegt Dein Problem. Der finanzielle Anreiz ist es, der Dich diesen Job überstehen lässt. Wie bei vielen anderen Polizisten eben auch. Als Mensch bist Du ganz bestimmt in Deinem sozialen Umfeld akzeptiert.

Leider ist es mit meiner Couch sehr schwierig, da meine Frau sehr darauf achtet, Dienstliches vom Privaten zu trennen. Aber über PN bin ich für Dich da. Allerdings habe ich regelmäßig einen 12-Stunden Tag, oft auch am Wochenende. Also nicht gleich ungeduldig werden, wenn ich nicht sofort antworte.

 

Möglicherweise bedrücken Dich die immer häufigeren Überstunden, zusätzliche Einsätze, schlechte Dienstgebäude, Kilometerbegrenzungen bei Dienstfahrzeugen, Mobbing usw. Hier ist es sehr wichtig, daß Deine Frau bzw. Familie hinter Dir steht. Vernachlässige sie besser nicht.

Wenn Du am Geldautomaten stehst, warum grinst Du? Wegen der Regelmäßigkeit des Geldeinganges? Oder etwa über die Höhe des Schmerzensgeldes?

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht. Leute wie ich, die nicht aussterben und Deine Arbeit sichern?

Ich kann Dir versichern, daß ich Dir keine Arbeit machen werde. Es sei denn, ich bräuchte Deine Hilfe. Dann jedoch, würde ich Dir ein scheckkartengrosses Kärtchen zeigen ;-)

 

Schönen Sonntag!

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Moin Moin

 

 

Allerdings habe ich regelmäßig einen 12-Stunden Tag, oft auch am Wochenende.

Dann möchte ich dir die wenigen Sozialkontakte die du haben dürftest nicht auch noch mit meinen Befindlichkeiten deformieren.

 

 

 

Wenn Du am Geldautomaten stehst, warum grinst Du?

Weil ich dein Steuergeld abhole.

 

 

Ich kann Dir versichern, daß ich Dir keine Arbeit machen werde.

Das, mein Guter, kannst du eben nicht.

 

 

Gruß

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Nun, obwohl ich eine aussergewöhnlich hohe Zahl an sozialen Kontakten pflege, habe ich Dir meine Hilfe angeboten. Es braucht Dir nicht peinlich sein, daß Du nach einem Termin auf der Couch gefragt hast.

Du kannst jederzeit darauf zurückkommen.

Aber grinsen, weil Du mein Steuergeld abholst? Das ist sonderbar. Persönlich triffst Du mich damit nicht. Also geht es Dir darum, Steuergeld der Allgemeinheit abzuholen? Dafür bringst Du doch eine Gegenleistung, das ist schon in Ordnung so. Bei Dir genauso wie bei Angestellten im öffentlichen Dienst.

 

Wie meinst Du, dass ich Dir nicht versichern könnte, Dir keine Arbeit zu machen? Wenn Du das auf Kleinigkeiten beziehst, wie Kontrolle des Verbandkastens o.ä. magst Du natürlich Recht haben. Aber dann willst Du die Arbeit von Dir aus. Na ja, eben noch etwas Idealismus...

 

Jedoch schweifen wir zu weit vom Thema ab. Aber da ich Dich sehr schätze, möge der geneigte Leser dies verzeihen.

Es wäre sehr schade, wenn kluge Menschen hier nicht mehr posten würden. Ich denke aktuell an z.B. an @Freisinn.

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Moin Moin

 

 

Wie meinst Du, dass ich Dir nicht versichern könnte, Dir keine Arbeit zu machen?

Weil du es nicht ausschliessen kannst, daß ich bei deinen frisch Hinterbliebenen klingeln muß.

Aber sei versichert, ich werde sehr einfühlsam sein.

 

 

Jedoch schweifen wir zu weit vom Thema ab. Aber da ich Dich sehr schätze, möge der geneigte Leser dies verzeihen.
Es wäre sehr schade, wenn kluge Menschen hier nicht mehr posten würden. Ich denke aktuell an z.B. an @Freisinn.

Ein schönes Schlußwort.

 

 

 

Gruß

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Zu dieser Diskussion scheint mir ein Ausspruch des seinerzeitigen NRW-Innenministers Willi Weyer zu passen, den dieser in einem Spiegel-Interview, veröffentlicht am 13.9.1971, äußerte:

 

SPIEGEL: Herr Minister, wer entnervt Sie mehr, wenn Sie mit Ihrem BMW 2000 tilux unterwegs sind, die Schleicher oder die Raser?

WEYER: Auf jeden Fall die Langsamfahrer. Die Raser sind in aller Regel konzentriert, die Bummelanten häufig konsterniert.

 

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43144135.html

 

Damals ging es um Tempo 100 oder freie Fahrt (auf Landstraßen, wohlgemerkt); zwischenzeitlich scheinen unsere Straßen und Autos so unsicher geworden zu sein, daß wir uns über Tempo 80 oder noch weniger unterhalten zu müssen scheinen...

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