platschi 0 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 Hallo zusammen! Ich wurde vor 2 Monaten auf der Autobahn bei mehr als 130 km/h (160 km/h - 80m Soll) mit 23m Abstand zum Vordermann gemessen (< 1/3) und heute kam der Brief an. Nun "drohen" mir 240 € Bussgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Die Frage ist nun die Folgende: Mir würde bereits ein Meter mehr einiges ersparen, da ich da nur noch bei 1/4 des Abstand wäre. Da die Situation nun auch länger her ist kann ich mich nicht mehr genau daran erinnern, aber weil ich normalerweise nicht lebensmüde bin bezweifle ich, dass ich dem Vordermann auf längerer Strecke so nahe im Kofferraum hing. Anhand des Bildes scheint es auch legitim, dass er in meinen Sicherheitsabstand ausscherte um seinen Vordermann zu überholen und ich ihm dadurch zu nahe war. Die Messung wurde mit VIDIT VKS 131315 gemacht, näheres im Bild dazu. Nun habe ich aber keine KFZ Rechtschutzversicherung und will kein unnötiges Risiko eingehen die Verfahrenskosten zu tragen, daher frage ich hier:Lohnt es sich, den Verstoß nicht zuzugeben? Vielen Dank im Voraus an euch!der platschi Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 815 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 Das mit dem einscheren in Deinen Sicherheitsabstand kannst Du getrost und ganz schnell wieder vergessen... Auf dem Video würde man das sehen und die Messung verwerfen. Das Video kannst Du Dir meist auch an der betreffenden Dienststelle angucken wenn Du höflich fragst. Den einen Meter kriegst Du wenn überhaupt und sehr selten nur mit teuren Gutachtern o.ä. weg, ansonsten ist eine Messung kein orientalischer Basar wo man um das eine oder andere Meterchen feilscht. Alles in allem sehe ich keine Chance dagegen vorzugehen bzw. den Verstoß nicht zuzugeben, der wurde ja klar und deutlich dokumentiert. Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 wenn Du keine zusätzlichen Verfahrenskosten riskieren möchtest, wäre ein "Zahlen" und Anerkennen der Strafe die einzige Möglichkeit...Die Richtigkeit des Tatvorwurfs hängt vom gesamten "Geschehen" und der korrekten Auswertung zusammen. Wie gewissenhaft dies hier erfolgt ist, lässt sich so nicht sagen; das Verfahren ist aber recht "aufwändig", weil die Vorgaben des Programmes manuell überprüft werden müssen. Die Frage, ob es sich "lohnt" wird dir am ehesten ein Rechtsanwalt nach Akteneinsicht beantworten können; hat aber natürlich auch entsprechende Kosten zur Folge. Quote Link to post Share on other sites
platschi 0 Posted August 26, 2015 Author Report Share Posted August 26, 2015 Ich Frage halt deshalb, weil ich gelesen habe, dass das vks wohl nur das Beweisfoto speichert, da eine Videoaufnahme wohl nicht zulässig ist?! Kennt sich da jemand mit aus? Quote Link to post Share on other sites
rth 542 Posted August 26, 2015 Report Share Posted August 26, 2015 Ich Frage halt deshalb, weil ich gelesen habe, dass das vks wohl nur das Beweisfoto speichert, da eine Videoaufnahme wohl nicht zulässig ist?! Kennt sich da jemand mit aus?Nein, so ist es nicht. Verkürzt: Nur bei einem Verdacht auf Abstandsverstoss darf das Video ausgelöst werden."Alle" VT dürfen nicht gefilm werden. Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted August 27, 2015 Report Share Posted August 27, 2015 Das System besteht aus mindestens zwei Kameras:die sog. "Tatkamera" filmt von der Brücke herab den Mess- und Überwachungsbereich dauerhaft und verdachtsunabhängig. Dieses Video dient dann zur Dokumentation von Ausscherern und als Grundlage für Geschwindigkeits- und Abstandsfeststellung.die Identifikationskameras werden so aufgestellt, dass hiermit Kennzeichen und Fahrer (auf der Tatkamera sind diese Details nicht zu erkennen) verdachtsabhängig und automatisch bei einem durch die Anlage vermuteten Verstoß erfasst werden. Bei der Aufnahme der Tatkamera handelt es sich um ein "echtes Video", während die Identkameras mehrere einzelne Bilder schnell hintereinander anfertigen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted August 27, 2015 Report Share Posted August 27, 2015 die sog. "Tatkamera" filmt von der Brücke herab den Mess- und Überwachungsbereich dauerhaft und verdachtsunabhängig.[/Quote] das ist unzulässig. Die Kamera darf erst bei Verdacht eingeschaltet werden. Das verdachtsunabhängige Aufzeichnen war mal üblich, ist aber durch Gerichtsbeschluss untersagt worden Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted August 27, 2015 Report Share Posted August 27, 2015 Quatsch ...bei der Tatkamera werden keine personenbezogenen Daten erfasst, von daher dürfte das verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein. Quote Link to post Share on other sites
rth 542 Posted August 27, 2015 Report Share Posted August 27, 2015 Quatsch ...bei der Tatkamera werden keine personenbezogenen Daten erfasst, von daher dürfte das verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein.Sehe ich auch so, aber ein Bundesgericht war anderer Meinung, d.h. Verboten. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted August 27, 2015 Report Share Posted August 27, 2015 platschi: A4 Ri. FFM zw. Siebenlehn und Berbersdorf? Quote Link to post Share on other sites
Ceedy 1 Posted August 27, 2015 Report Share Posted August 27, 2015 Nach Eingang eines BGB wegen eines Abstandsverstoßes ließ ich einen Anwalt die Sache überprüfen. Seine Antwort nach Sichtung des Videos: "...alle Kfz bewegen sich mit gleichbleibender Geschwindigkeit....". Ein weiteres Vorgehen war somit wenig erfolgversprechend und es hieß: zahlen schafft Frieden. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 27, 2015 Report Share Posted August 27, 2015 Die Kamera darf erst bei Verdacht eingeschaltet werden. Das verdachtsunabhängige Aufzeichnen war mal üblich, ist aber durch Gerichtsbeschluss untersagt wordenWeclhes Gericht war das denn? Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls die Frage nach einem Beweisverwertungsverbot verdachtsunabhängiger Videoaufnahmen verneint. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted August 27, 2015 Report Share Posted August 27, 2015 Quatsch ...bei der Tatkamera werden keine personenbezogenen Daten erfasst, von daher dürfte das verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein.Schau mal genau hin: bei einer entsprechenden Vergrößerung kann man das Kennzeichen lesen - so könnte man ohne große Probleme fetstelle, wer da zu der Uhrzeit hergefahren ist - im Extremfall könnte man da sehr schöne Bewegungsprofile herstellen - oder in anderen Fällen die Aufnahmen zu anderen Zwecken auswerten, als sie ursprünglich gedacht waren.In dem Urteil damals ging es darum, dass die die Kamera über eine ganze Zeit eingeschaltet ließen und erst später "im Büro" ausgewertet.Das hat das Gericht als unzulässig betrachtet. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 473 Posted August 27, 2015 Report Share Posted August 27, 2015 @platschi: Willkommen im Club der 3/10-FV-Abgezockten. Bist Du schon als Fahrer identifiziert? Für kleineres Geld gibt es Vorabprüfung von Gutachtern, ob sich eventuell ein Vorgehen "lohnt" oder "aussichtslos" ist. Seinerzeit ging es um das konstante Mitlaufen der Ident-Kamera, was illegal ist. Die Übersichts-/Tatkameras dürfen durchlaufen, wobei hier die Qualität gerade mit VKS (digital) zu alten Videokameras (analog) schon gut ist.... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 284 Posted August 28, 2015 Report Share Posted August 28, 2015 Danke für den Hinweis - lerne halt immer wieder dazu ;-) Warum eigentlich so lange mit deiner (typischen) Antwort inkl. (typischer) Begrüßung? Urlaub gehabt? Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted August 28, 2015 Report Share Posted August 28, 2015 Schau mal genau hin: bei einer entsprechenden Vergrößerung kann man das Kennzeichen lesen - so könnte man ohne große Probleme fetstelle, wer da zu der Uhrzeit hergefahren ist - im Extremfall könnte man da sehr schöne Bewegungsprofile herstellen - oder in anderen Fällen die Aufnahmen zu anderen Zwecken auswerten, als sie ursprünglich gedacht waren.In dem Urteil damals ging es darum, dass die die Kamera über eine ganze Zeit eingeschaltet ließen und erst später "im Büro" ausgewertet.Das hat das Gericht als unzulässig betrachtet. Wie auch m3_ schon schrieb, dürfte es damals rein um den Dauerbetrieb der Identkameras gegangen sein, die gezielt für die Erfassung von Kennzeichen / Fahrern aufgebaut waren. Kennst Du die Bildqualität bei der VKS-Tatkamera hinsichtlich einer möglichen Erkennbarkeit der Kennzeichen - ich habe da bislang nicht den Eindruck gehabt, man könnte die Kennzeichen herausarbeiten ... Quote Link to post Share on other sites
platschi 0 Posted August 28, 2015 Author Report Share Posted August 28, 2015 platschi: A4 Ri. FFM zw. Siebenlehn und Berbersdorf?A4 DD-AC ;-) @platschi: Willkommen im Club der 3/10-FV-Abgezockten. Bist Du schon als Fahrer identifiziert? Für kleineres Geld gibt es Vorabprüfung von Gutachtern, ob sich eventuell ein Vorgehen "lohnt" oder "aussichtslos" ist. Seinerzeit ging es um das konstante Mitlaufen der Ident-Kamera, was illegal ist. Die Übersichts-/Tatkameras dürfen durchlaufen, wobei hier die Qualität gerade mit VKS (digital) zu alten Videokameras (analog) schon gut ist.... Hallo m3_, nein bin ich noch nicht. Ich habe den Anhörungsbogen hier noch zu Hause liegen und werde nur meine Personalien angeben - weder zu Fahrer, noch zu Verstoß zugeben eine Angabe machen und dann mal schauen was passiert. In der Zwischenzeit habe ich den Anhörungsbogen mal zu geblitzt.de weitergeleitet und mal schauen was bei rauskommt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted August 28, 2015 Report Share Posted August 28, 2015 Also die Tatkamera des VKS der Autobahnpolizei Hermsdorfer Kreuz sowie der Autobahnpolizei Weißenfels zeichnet permanent auf, wie ich in mehreren Demonstration sehen konnte. Die Identkamera macht dann nach einem Verdacht durch VKS select sechs oder waren es acht Fotos. http://www.stadt-naumburg.de/Radarfotos/Thueringen/Verkehrssicherheitstag/Verkehrssicherheitstag_Hermsdorf_2015/20312_1.htmlnach unten scrollen http://www.stadt-naumburg.de/Radarfotos/Sachsen-Anhalt/Verkehrssicherheitstag/Verkehrssicherheitstag_Osterfeld_2015/20314.htmlnach unten srollen Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted August 28, 2015 Report Share Posted August 28, 2015 platschi: A4 Ri. FFM zw. Siebenlehn und Berbersdorf?A4 DD-AC ;-) Ja, das hatte ich in Deinem Eingangspost schon im Bild gelesen. Ich wollte nur wissen ob man Dich zw. den AS Siebenlehn und Berbersdorf erwischt hatte, weil ich auf Anhieb nicht wusste wo der km 39,5 ist. Hab ich mir aber mittlerweile online herausgesucht - und ja, genau dort ist es. Quote Link to post Share on other sites
GeblitztdeRedakteur 0 Posted November 10, 2023 Report Share Posted November 10, 2023 Am 26.8.2015 um 21:06 schrieb xander: wenn Du keine zusätzlichen Verfahrenskosten riskieren möchtest, wäre ein "Zahlen" und Anerkennen der Strafe die einzige Möglichkeit... Die Richtigkeit des Tatvorwurfs hängt vom gesamten "Geschehen" und der korrekten Auswertung zusammen. Wie gewissenhaft dies hier erfolgt ist, lässt sich so nicht sagen; das Verfahren ist aber recht "aufwändig", weil die Vorgaben des Programmes manuell überprüft werden müssen. Die Frage, ob es sich "lohnt" wird dir am ehesten ein Rechtsanwalt nach Akteneinsicht beantworten können; hat aber natürlich auch entsprechende Kosten zur Folge. Über XXX kann man seinen Bußgeldbescheid auch ohne eigenes Kostenrisiko von erfahrenen Anwälten prüfen lassen. [mod] Werbung entfernt…. und Totengräberei ist auch doof… [/mod] Quote Link to post Share on other sites
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