Jump to content

Mit Dem Motorrad Zu Schnell - Fahrer Nicht Halter - Bild Nicht Identif


Recommended Posts

Moin,

 

auf eine mit mir im Hauhalt lebende Verwandte ist ein Motorrad zugelassen. Diese kommt aufgrund des Alters und fehlender FE als Fahrzeugführerin nicht in Frage.

 

Verstoß: Innerhalb geschlossener Ortschaft nach Abzug der Toleranz 42 km/h zu schnell.

Blitzer steht zwischen zwei Ortsteilen - und kann die Kennzeichen von hinten fotografieren - doofe Situation.

Ein Gesicht ist auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen, da verspiegelte Brille in Motocrosshelm.

 

Nunja. Die Halterin bekommt einen Zeugenfragebogen, verweigert auf dem Antwortbogen die Aussage.

Anschließend kommt eine erneute Aufforderung, Namen und Adresse des Fahrzeugführers zu nennen.

Nun bekomme Ich, der auch in dem Haushalt gemeldet ist, eine Anhörung im Bußgeldverfahren zugesendet. ( Ihnen wird vorgeworfen, ... )

 

Zum einen kommen innerhalb der Familie 2 Personen als Fahrzeugführer in Frage, zum anderen ist auf dem Bild nicht erkennbar, wer gefahren sein soll.

 

Wie soll ich mich am geschicktesten Verhalten. Ich kann auf dem Antwortbogen sagen:

- ob ich der verantwortliche Fahrzeugführer bin ( Ja - nein )

- ob der Verstoß zugegeben wird.

 

Die Verjährungsfrist, welche in 3 Wochen greifen würde, steht ja leider nicht mehr zur Debatte.

 

Ich bin dankbar für Tipps und Hinweise, :notworthy:

 

mit besten Grüßen

 

 

 

Link to post
Share on other sites

Hi

du brauchst gar nichts zu machen, da die Behörde offensichtlich davon ausgeht, dass du der Fahrer bist/warst.

Du kannst natürlich ein Foto anfordern oder fragen, wie die auf dich kommen, oder behaupten, dass du nicht gefahren bist.

Ob es was bringt? kA

 

Aber: Versuch macht kluch

 

Gruß

HaWeThie

 

 

kannst ja auch schon mal anfangen, dich hier einzulesen

Link to post
Share on other sites

Danke für die Antwort.

 

Ich hab mich bereits eingelesen, aber wirklich zutreffend ist keiner der Fälle.

 

Das Foto war ja von Anfang an dabei. Auch in annehmbarer Qualität. Nur ist der Helm von schräg oben fotografiert und die Crossbrille ist verspiegelt. Da erkennt man überhaupt nichts. Höchstens charakteristische Merkmale der Kleidung.

 

Ich schätze, dass die Sachbearbeiter einfach mich als Fahrer auserkoren haben, da ich im Haushalt gemeldet! bin. Ich wohne weder dort, noch steht das Moped da.

 

Es wurde expilzit geschrieben, dass ich nur antworten muss, wenn meine Angaben zur Person unzutreffend sind.

 

Aber ich sehe das richtig, dass die Sachbearbeiter in der Nachweispflicht sind, den Fahrer zweifelsfrei zu ermitteln ?

 

Sagen, dass ich nicht gefahren bin, wäre in dem Falle ja eine Falschaussage ;) - daher sich lieber gar nicht äußern und abwarten.

 

Können die, wenn ich nicht antworte und sie den Fahrer nicht identifizieren können, mir nur auf Grundlage von Mutmaßungen die Tat anhängen und einen Bußgeldbescheid zukommen lassen ?

 

Danke

 

mit besten Grüßen

Link to post
Share on other sites
...Aber ich sehe das richtig, dass die Sachbearbeiter in der Nachweispflicht sind, den Fahrer zweifelsfrei zu ermitteln ?

 

Sagen, dass ich nicht gefahren bin, wäre in dem Falle ja eine Falschaussage ;) - daher sich lieber gar nicht äußern und abwarten.

 

Hallo snoopy67, herzlich willkommen im RF.

Du hast Recht, der SB ist in der Nachweispflicht. Wenn er glaubt dich erkannt zu haben wird er dir einen BGB schicken. Wenn du Widerspruch einlegst entscheidet ein Gericht. Als Beschuldigter darfst du lügen das sich die Balken biegen, nur einen unschuldigen Belasten darfst du nicht.

Bei +42 ist ein - kostenpflichtiges - Fahrtenbuch denkbar.

Link to post
Share on other sites

Danke für deine Antwort.

 

Mit einem Fahrtenbuch kann ich leben. Nur das Fahrverbot wäre nicht so schön. Wie es bei den meisten Nutzern der Fall ist =)

Ich denke, ich werde trotzdem nicht antworten und vorerst abwarten.

Ich würde euch gerne das Bild mal zeigen, aber wer weiß, wer hier mitliest. geht sowas via PN ? - eine zweite Meinung wäre schön.

Link to post
Share on other sites

Ich würde euch gerne das Bild mal zeigen, aber wer weiß, wer hier mitliest. geht sowas via PN ? - eine zweite Meinung wäre schön.

Die Wahrscheinlichleit, dass genau "dein" Sachbearbeiter hier mitliest, das Bild sieht und sich unter den Hunderten oder Tausenden, die er jeden Monat sieht, daran erinnert, ist ähnlich groß wie ein 6er im Lotto.

 

Selbst wenn, weiß er nicht, ob du oder eine andere in Frage kommende Person hinter deinem Account steckt

 

Lade das Bild anonym hoch, dann kann man abschätzen ob dich ein Gutachter zweifelsfrei identifizieren kann.

Link to post
Share on other sites

Wenn es dein erstes FV wäre, könntest du es doch in der Zeit "absitzen", wo üblicherweise eh die Mopeds in der Garage stehen....

 

Du bist dort gemeldet, wohnst aber nicht da?

Du bzw. deine Familie scheint ein lockeres Verhältnis zur Rechtsordnung und Ordnungswidrigkeiten zu haben

Link to post
Share on other sites

Die Halterin hat doch die Steilvorlage geliefert, mit ihrem Zeugnisverweigerungsrecht. Somit braucht der SB nur erforschen, wem gegenüber sie dieses Recht nutzen DARF und beginnt lustig mit dem Versenden der AHB. Der Kreis sollte überschaubar sein...

Wenn der pöse Raser nun auch noch Deine Motorradkluft trug, als er geblitzt wurde - sehr unschön. Danach könnte man suchen, mit entsprechendem Durchsuchungsbeschluss - falls Du die Fahrereigenschaft bestreiten würdest.

Link to post
Share on other sites

Du hast Recht, der SB ist in der Nachweispflicht.

Nö, er hat nicht Recht. Weder der SB noch irgendjemand anderes muß irgendjemandem die Fahrereigenschaft nachweisen. Die Überzeugung reicht völlig aus.

Link to post
Share on other sites

Naja, sie muss zumindest soweit nachgewiesen werden, dass ein Richter im Fall der Fälle zweifelsfrei der Überzeugung ist. Das kommt Nachweisen schon ziemlich nahe.

 

Ich schätze aber in dem Fall ist die Messe gelesen, weil die Frau Halterin den Kreis der Verdächtigen eingegrenzt hat. Trotzdem würde ich mich als Täter vllt. fragen, ob ich der Halterin wirklich davon berichtet habe, das Mopped einem Freund weiterverliehen zu haben. Und natürlich ob dieser Freund auch selbst zu seiner Schandtat steht und sich selbst bei der Behörde verpetzt.

 

Eine Chance wäre das, aber sie ist nicht groß, jetzt wo sie den wahren Verbrecher erstmal im Visier haben und die Verjährung unterbrochen ist.

Link to post
Share on other sites

Ein teurer Gutachter kann ggf. auch eine Identifizierung trotz verspiegelter Sonnenbrille vornehmen, und wenn der Richter dem dann glaubt hat es ja den richtigen getroffen...

Es handelt sich wohl kaum um eine normale Sonnenbrille sondern um eine Motocrossbrille. Wünsche dem Gutachter viel Spaß und dem TE viel Spaß mit dem Fahrtenbuch falls denn überhaupt eins verhängt wird. Die Drohung ist ja oft eh nur Bluff...

Link to post
Share on other sites

Zur allgemeinen Info :licht:

 

Der TE hat mir auf meinen Beitrag # 6 das Bild per PN geschickt.

 

Obwohl es nur ein Scan von dem auf dem Anhörungsbogen gedruckten Bild ist,

ist trotz verspiegelter Crossbrille die Augenpartie sehr gut zu erkennen.

 

Da das originale Bild mit Sicherheit wesentlich besser als ein Scan von einem schlechten AHB-Ausdruck ist,

bin ich mir ziemlich sicher, dass dieses einem Gutachter zur zweifelsfreien Identifizierung ausreicht.

 

Meiner Meinung nach hat ihn der SB am Haken und das Ding ist gegessen.

Link to post
Share on other sites
Die Wahrscheinlichleit, dass genau "dein" Sachbearbeiter hier mitliest, das Bild sieht und sich unter den Hunderten oder Tausenden, die er jeden Monat sieht, daran erinnert, ist ähnlich groß wie ein 6er im Lotto.

 

Selbst wenn, weiß er nicht, ob du oder eine andere in Frage kommende Person hinter deinem Account steckt

Das sehe ich ganz und gar anders, der TE hat völlig richtig gehandelt. In Zeiten, wo SB via Facebook im Freundeskreis ermitteln steht genau dieses Forum sicher ganz oben auf der Klickliste.

Link to post
Share on other sites

Danke @porscheturbo für die Info..

Die letzten Blitzbilder von Möppi-Fahrern die ich in letzter Zeit gesehen habe waren auch von guter Qualität mit denen man identifizieren kann.. die Technik kann mit den Bildern noch ganz viel machen...

In Zeiten, wo SB via Facebook im Freundeskreis ermitteln steht genau dieses Forum sicher ganz oben auf der Klickliste.

 

Nö, bei den wenigsten... dafür ist nämlich die Zeit gar nicht da. Klar guckt man auch mal in Foren wie diesem, aber höchstens bei richtig "harten" Fällen...

Da sind es dann aber auch eher Ermittler als BG-SB.

Link to post
Share on other sites

Und wieder einmal zeigt sich, dass eine Verkehrsrechtschutzversicherung keine unnütze Ausgabe ist. Mit einer solchen könnte der TE dem etwaigen Gutachten gelassen entgegen sehen.

 

In der Regel schließen RSVs Vorsatz aus.

 

Und bei der Höhe der Überschreitung kann und wird die RSV, auch wenn es

 

zwischen zwei Ortsteilen

 

 

war, bei Ortskenntnis sowieso, Vorsatz unterstellen um eine Kostenübernahme abzulehnen.

Link to post
Share on other sites

In der Regel schließen RSVs Vorsatz aus.

Das die RSV das kann steht außer Frage.

Allerdings steht - für den Moment - doch noch gar nicht fest, ob der VN der Übertäter ist.

(Es scheint ja - theoretisch - noch ein anderes Familienmitglied zu geben, gegenüber dem ein Zeugnissverweigerungsrecht besteht.)

Der VN behauptet, das er es nicht war, wie soll es dann Vorsatz sein ?

Wenn die VRS aber schon weiss - oder zu Wissen glaubt - das der VN der Übeltäter ist,

dann wird sie den VN sowieso nicht vertreten wollen, weil er kann ja nur verlieren ..

 

Wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass es doch der VN war, kann die VRS ihre Zusage nicht mehr zurücknehmen, oder ?

Link to post
Share on other sites

 

In der Regel schließen RSVs Vorsatz aus.

Das die RSV das kann steht außer Frage.

Allerdings steht - für den Moment - doch noch gar nicht fest, ob der VN der Übertäter ist.......

 

Für den SB der Bußgeldstelle offensichtlich schon.

 

..........Wenn die VRS aber schon weiss - oder zu Wissen glaubt - das der VN der Übeltäter ist, dann wird sie den VN sowieso nicht vertreten wollen, weil er kann ja nur verlieren ......

Eins von beidem wird der Fall sein, sobald der TE der VRS mitteilt, dass er einen AHB und dann den BGB erhalten hat.

 

Und ich gehe davon aus, dass die VRS vor einer Kostenübernahme-Zusage danach fragen wird.

 

Ob er in diesem Punkt, oder auch wenn die VRS ihn fragt ob er der Übeltäter war, lügen darf,

bzw. wie die VRS dann, auch im Nachhinein, wenn bei einer Verurteilung die Lüge ans Tageslicht kommt,

die Kostenübernahme verweigern kann, weiß ich nicht.

Link to post
Share on other sites

Die VRS kommuniziert mit dem Versicherungsnehmer nicht, die Anfrage auf Kostenübernahme macht der Anwalt, da muss der Versicherungsnehmer ggü. der Versicherung nicht "lügen".

 

@QTreiberin: 42 drüber i.g.O zählt sicher nicht zu den "leichten" Fällen, in denen kaum ermittelt wird.

Link to post
Share on other sites

Das hier zum Beispiel wäre so ein Fall.... http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/3090432 wobei dieser ja geschnappt wurde.
Das Blitzbild von ihm ist verdammt gut auch das Gesicht unterm Visier ist zu erkennen, obwohl dass es a) nur eine billige Kopie und b) auch nur ein Zeitungsbild ist...

Hier aus einer etwas ääähhhh seriöseren Quelle ;) das Bild dazu... http://www.bild.de/regional/hamburg/radarfalle/blitzt-wahnsinns-motorrrad-raser-42093808.bild.html

 

 

Und dass er nur kurze Shorts trägt.... naja, wie war das mit dem Darwin Award..?

Link to post
Share on other sites

Meine Vorgehensweise in einem solchen Fall:

 

Der erste Anhörungsbogen per normalem Brief geht immer auf dem Postweg verloren. Da kommt bedauerlicherweise nichts an.

Wenn drei Wochen nach dem Tattag rum sind, kann ich mich an nichts mehr erinnern.

Der Sachverhalt kann jetzt nur noch über das Blitzerfoto aufgeklärt werden (wer der Fahrer war).

Anhand von hochauflösenden Fotos bemühe ich mich redlich den Fahrer zu erkennen, doch bedauerlicherweise erfolglos.

 

Die ersten drei Wochen sind auch für eine mögliche Fahrtenbuchauflage kritisch.

Danach kann mir keiner einen Vorwurf machen, wenn ich mich an nichts mehr erinnere.

Pech wenn der Motorradfahrer durch den Helm mit verspiegeltem Visier oder eine Motorradbrille nicht identifizierbar ist.

Link to post
Share on other sites

Meine Vorgehensweise in einem solchen Fall:

 

Der erste Anhörungsbogen per normalem Brief geht immer auf dem Postweg verloren. Da kommt bedauerlicherweise nichts an.

Und wenn du auf den AHB nicht reagierst, kommt der BGB.........

 

Gegen den kannst du dann Einspruch einlegen.

 

Ob du dich auf dem Bild erkennst, oder behauptest niemanden zu erkennen, ist unerheblich.

 

Wenn der SB meint dich zu erkennen, gibt er das Ding ans Gericht ab und ein Richter entscheidet, ob er dich erkennt.

 

.........Wenn drei Wochen nach dem Tattag rum sind, kann ich mich an nichts mehr erinnern. Der Sachverhalt kann jetzt nur noch über das Blitzerfoto aufgeklärt werden (wer der Fahrer war).

 

Anhand von hochauflösenden Fotos bemühe ich mich redlich den Fahrer zu erkennen, doch bedauerlicherweise erfolglos........

Wie oben geschrieben:

 

Du musst dich an nichts erinnern und dich auch nicht selbst erkennen.

 

Wenn der SB meint dich zu erkennen, gibt er das Ding ans Gericht ab und ein Richter entscheidet, ob er dich erkennt.

 

 

Wenn das so einfach wäre wie du schreibst...........

Link to post
Share on other sites

Die Bußgeldstellen haben erhebliche Probleme Motorradfahrer zu identifizieren.

Besonders die Raser unter den Motorradfahrern sind richtig vermummt.

Ein Helm mit verspiegeltem Visier, Sturmhaube, eine Sonnenblende im Helm, verspiegelte Motorcrossbrille, Schaal um Mund und Nase...

Da ist regelmäßig auf dem Blitzerfoto kein Fahrer zu identifizieren.

Link to post
Share on other sites

Die Bußgeldstellen haben erhebliche Probleme Motorradfahrer zu identifizieren.

Besonders die Raser unter den Motorradfahrern sind richtig vermummt.

Ein Helm mit verspiegeltem Visier, Sturmhaube, eine Sonnenblende im Helm, verspiegelte Motorcrossbrille, Schaal um Mund und Nase...

Da ist regelmäßig auf dem Blitzerfoto kein Fahrer zu identifizieren.

Kann alles sein; ob diese Aussage Snoopy67 hilft???

Oder willst du uns sagen wer sich erwischen läßt ist selber schuld?

Link to post
Share on other sites

Und es sind die besten Organspender, jung, gut durchblutet ...

Ich bin dafür, das ständige Mitführen eines Organspenderausweises sollte "strafmildernd" für Motorradfahrer gelten. :)

Link to post
Share on other sites

Keine schlechte Idee, aber ob die Politik da mit macht, ist eher fraglich.

Mein Sohn hat während seines Studiums für diese Sache Dienst getan- hauptsächlich nachts und an den Wochenenden, und der hat mir das gesagt, dass an den Wochenenden tatsächlich die meisten -brauchbaren- Organe von verunglückten jungen Motorradfahrern kamen.

Link to post
Share on other sites

Naja, sie muss zumindest soweit nachgewiesen werden, dass ein Richter im Fall der Fälle zweifelsfrei der Überzeugung ist. Das kommt Nachweisen schon ziemlich nahe.

Nein. Wie gesagt: niemand muß irgendwas nachweisen. Der SB muß der Meinung sein, den Fahrer identifiziert zu haben. Wenn der Richter dem zustimmt: prima. Wenn nicht: auch gut. So funktioniert unsere Gewaltenteilung.

 

Besonders die Raser unter den Motorradfahrern sind richtig vermummt.

Ein Helm mit verspiegeltem Visier, Sturmhaube, eine Sonnenblende im Helm, verspiegelte Motorcrossbrille, Schaal um Mund und Nase...

Wow. Richtige Helden, die Jungs.

 

 

 

Link to post
Share on other sites

 

Und es sind die besten Organspender, jung, gut durchblutet ...

Ich bin dafür, das ständige Mitführen eines Organspenderausweises sollte "strafmildernd" für Motorradfahrer gelten. :)

 

Seltsamerweise kann ich Witzchen über tote Motorradfahrer nichts abgewinnen. Ich bin wohl etwas humorlos.

Link to post
Share on other sites

@QTreiberin

.. oder von auf die Vorfahrtsstraße auffahrenden Dosentreiber einfach übersehen werden.

Ja, und vor langer Zeit bin ich auch damit verunglückt.... auf einen plötzlich bremsenden Bus aufgefahren, weil ich mich (lt. Zeugenaussagen) nach überholten Radfahrerrinnen umgesehen haben soll. Nach zwei Tagen wurde ich im Krankenhaus wieder wach--- fehlende Zähne, den ganzen Kopf in Verband - danach bin ich nie wieder aufgestiegen.

Am Bus ein Schaden von 3600 DM - die Erinnerung an dieses Geschehen ist leider durch Schockfolge völlig weg.

Link to post
Share on other sites

Pedro, tröste Dich, mir als Motorradfahrerin geht es genauso... zumal viele Motorradfahrer durch Unaufmerksamkeit abbiegender "Dosenfahrer" ums Leben kommen und nicht weil sie wie Vollhonks durch die Gegend rasen...

Ich "rase" auch mal auf dem Motorrad mit 180 oder mehr über die Landstraße, fände aber trotzdem ein gewisses Maß an Bedauern bei meinem Ableben ganz nett :D. Muss aber auch nicht sein.

Link to post
Share on other sites

 

Pedro, tröste Dich, mir als Motorradfahrerin geht es genauso... zumal viele Motorradfahrer durch Unaufmerksamkeit abbiegender "Dosenfahrer" ums Leben kommen und nicht weil sie wie Vollhonks durch die Gegend rasen...

Ich "rase" auch mal auf dem Motorrad mit 180 oder mehr über die Landstraße, fände aber trotzdem ein gewisses Maß an Bedauern bei meinem Ableben ganz nett :D. Muss aber auch nicht sein.

 

Pedro, bei 180 auf der Landstraße kennst du dein Risiko. Steck einen Organspenderausweis ein, vorsichtshalber zu deiner eigenen Mahnung!

Ich wohne in der Nähe eines Motorradtreffs. Im Umkreis von 2 km hatten wir in diesem Sommer bisher 2 Tote ohne "Fremdeinwirkung".

Link to post
Share on other sites

Pedro, bei 180 auf der Landstraße kennst du dein Risiko. Steck einen Organspenderausweis ein, vorsichtshalber zu deiner eigenen Mahnung!

Ich befürchte, ich könnte dann aus purem Altruismus leichtsinnig werden. Man heizte ja sozusagen für einen guten Zweck.

Link to post
Share on other sites

Nochmal einen sachlichen Beitrag zum Thema von snoopy,

 

In diesem Fall besteht das Risiko einer Hausdurchsuchung um die Motorradkombi und den Helm sicherzustellen.

Diese sind Beweismittel und können dem Gutachter zur Identifizierung des Fahrers dienen.

Diese Vorgehensweise in einem Owi-Verfahren ist rechtmäßig, darüber gibt es schon entsprechende Gerichtsurteile.

Die Behörden haben eben bei Motorradrasern große Schwierigkeiten den Fahrer zu ermitteln.

 

Diese Gegenstände sollte man also irgendwohin auslagern. :blush:

 

Ich beobachte seit langem im Forum das immer mehr User ein Thema mit unsachlichen Beiträgen regelrecht zupflastern.

Damit sinkt das Niveau des Forum immer stärker auf Ramschniveau. Der Beitragsersteller hat Probleme und will einen sachlichen Rat einholen. :nixda:

Link to post
Share on other sites

Den sachlichen Rat hat er doch bekommen...trotz der Brille ist er zu identifizieren, der BGB wird kommen, das FV kann er in die Moppedfreie Zeit legen, weitere "Gegenwehr" verursacht nur noch GA-Kosten die locker 1000 Euro ausmachen können, die Halterin hat ihn mit der Zeugnisverweigerung ans Messer geliefert etc.

 

Welche sachliche Info fehlt denn noch?

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Nochmal einen sachlichen Beitrag zum Thema von snoopy,

 

In diesem Fall besteht das Risiko einer Hausdurchsuchung um die Motorradkombi und den Helm sicherzustellen.

Diese sind Beweismittel und können dem Gutachter zur Identifizierung des Fahrers dienen.

Diese Vorgehensweise in einem Owi-Verfahren ist rechtmäßig, darüber gibt es schon entsprechende Gerichtsurteile.

Die Behörden haben eben bei Motorradrasern große Schwierigkeiten den Fahrer zu ermitteln.

 

Diese Gegenstände sollte man also irgendwohin auslagern. :blush:

 

 

Magst Du meinen Beitrag #8 lesen?
Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...