Kolbenfeder 77 Posted July 27, 2015 Report Share Posted July 27, 2015 Hallo,ich erinnere mich an meine Fahrausbildung, ein zugelassendes Pannenfahrzeug durfe mit Fahrerlaubnis 3 abgeschleppt werden, der Lenker des gezogenden Wagens bedurfte formal keiner Fahrerlaubniss. ( Nicht in Autobahnen hinein, Rücklichter, Bremse und Lenkung funktionssicher, das ist klar gewesen,Fahrer sachkundig und fähig, aber ggf. mit entzogener Erlaubniss ) Schleppen eines NICHT prinzipiell fahrtüchtigen Wagens fiel weg ( z.B. Motor ausgebaut auf dem Weg zum Lackierer ) wenn der Ziehende Fahre rnicht wegen des 4-Achsen-Zug über Klasse 2 verfügt. Die neuen Fahrerlaubnisse wie C1E beschränken ja nichtmehr die Achsenzahl auf 3, darf jetzt ein nur noch brems- und lenkbarer Wagen einige Kilometer zum Verwerter geschleppt werden? Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted July 27, 2015 Report Share Posted July 27, 2015 http://www.lvw-thueringen.de/Abschleppen.pdf 1 Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.