Zöllner 412 Posted June 27, 2015 Report Share Posted June 27, 2015 So, heute bin ich aus meinem Urlaub zurück. Und während meines Urlaubs habe ich mal interessehalber als Zuhörer in einem Amtsgericht gesessen und folgendes Urteil in einem Owi-Verfahren mit bekommen:Ein Dr. aus dem Ruhrgebiet hat auf Sylt ein Ferienhaus und wurde von der dortigen Polizei angehalten, weil seine HU erheblich überschritten war.Es handelte sich um einen Porsche, den er nach eigenen Angaben nur dort fährt, wenn er denn mal wieder die Insel besucht, so zwei - drei mal im Jahr flöge er auf die Insel. Da hätte er doch glatt versäumt, die HU durchführen zu lassen. Es waren dann doch elf Monate geworden, und für eine Überschreitung von 4 - 8 Monaten stehen dann 60 Euro und ein Punkt in Flensburg an.Diesen einen Punkt konnte er nun absolut nicht mehr gebrauchen, es hätte dann einen Monat ÖPNV bedeutet.Seine Argumentation, dass diese Strafe doch völlig überzogen sei, wo das Auto so wenig bewegt würde -- nach sieben Jahren hatte er erst ca. 9 Tsd km auf der Uhr. Und anhand der nach dem Aufgriff durchgeführten Wartung und der durchgeführten HU - nur geringe Mängel vorhanden - möchte er doch gerne den Punkt vermeiden.Ausser der Richterin, der Beschuldigte mit seiner Rechtsanwältin und meiner Wenigkeit war keiner im Saal. Zwei mal unterbrach die Richterin mit dem Hinweis, sie müsse sich noch einmal schlau machen, die Verhandlung und da sie immer wieder zu mir hin sah, glaubte ich mich schon als Störenfried. Aber ich ging nicht. So dauerte es ca. 2 Stunden, und dann kam sie mit ihrem Urteil : Keine 60 Euro, sondern nur vierzig hatte der Porschefahrer zu zahlen. Sie betonte allerdings noch, sie vergebe keine Punkte, das mache die Verwaltungsbehörde.Und ich habe wieder einmal bedauert, nicht reich zu sein und keinen Porsche auf Sylt zu fahren. 5 Quote Link to post Share on other sites
random 5 Posted June 28, 2015 Report Share Posted June 28, 2015 "Überschreitung von 4 - 8 Monaten stehen dann 60 Euro und ein Punkt in Flensburg an." falsch bei mehr als 8 Monaten, 4-8 sind 25 Euronen "Beschuldigte"Es ging um eine Ordnungswidrigkeit? dann ist er Betroffener und nicht Beschuldigter "So dauerte es ca. 2 Stunden, und dann kam sie mit ihrem Urteil : Keine 60 Euro, sondern nur vierzig hatte der Porschefahrer zu zahlen. Sie betonte allerdings noch, sie vergebe keine Punkte, das mache die Verwaltungsbehörde." Das ist imho ein auf Unfähigkeit basierender Kompromiss... Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted June 28, 2015 Author Report Share Posted June 28, 2015 Danke für die Korrektur. Natürlich handelt es sich um einen "Betroffenen"Alles habe ich bei der Verhandlung auch nicht so verstehen können, da sehr leise gesprochen wurde. Es war so, dass der Betroffene zunächst von 8 Monaten Überschreitung ausging, sich später jedoch auf die tatsächlichen elf Monate korrigieren lassen musste. Das Bußgeld hätte in diesem Fall 75 Euro betragen und ebenfalls ein Punkt in Flensburg.Es bleibt für mich ein "Geschmäckle" Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted June 28, 2015 Report Share Posted June 28, 2015 Hallo, Zöllner, wenn das Fahrzeug tatsächlich so selten genutzt wird, sehe ich ehrlich gesagt keinen Skandal darin, dass die Richterin anstelle eines Bußgeldes eine Verwarnung ausgesprochen hat. So etwas passiert gar nicht so selten, allerdings weniger in Bezug auf KFZ, sondern meistens mit selten genutzten Anhängern. Der finanzielle Status des Fahrzeughalters dürfte hier vermutlich kaum eine Rolle gespielt haben und hätte er gar keine Punkte gehabt, wäre es sogar möglich gewesen, dass das Verfahren sogar von der Bußgeldstelle nach einem sachlich vorgetragenen Einspruch eingestellt worden wäre. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 28, 2015 Report Share Posted June 28, 2015 Aber warum hätte der eine Punkt einen Monat ÖPNV bedeutet? Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted June 28, 2015 Report Share Posted June 28, 2015 Es lieg im Ermessen der Richterin atypische Begehungen zu berücksichtigen. Oder auch nicht. Hier haben wir also jemand der nur eine Insel ein paar Mal im Jahr verpestet und übersehen hat, daß sein Kfz keine gültige HU mehr hat. HU inzwischen durchgeführt, Fahrzeug hatte auch kaum Mängel. Abgesehen davon, daß es auf die Inbetriebnahme im Prinzip nicht ankommt (ist ein StV Z O Verstoß) wurde das eben berücksichtigt. Was wäre denn anders wenn es das muränische Hausmädchen mit einem älteren Smart gewesen wäre, unter gleichen Voraussetzungen? Und wer braucht dafür eine Anwältin?Steigert auch die Kosten. Nö, passt schon, könnte jeder von uns auch so kriegen - oder auch nicht...Evtl. bei gar nicht in Betrieb genommenem Fahrzeug (das im Rahmen der Ermittlung eines Einbruchs in der Garage auffällt - mit abgelaufener HU) könnte man sogar mit 0 € rausgehen. Rechtsanwältinskosten ausgenommen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 1, 2015 Report Share Posted July 1, 2015 Naja, wenn sich eine Richterin in einem so einfach gelagerten Fall noch schlau machen muss und die Verhandlung zwei Std. dauert (das sind normalerweise die "5-Minuten-Fälle"): Besonders gut scheint die nicht zu sein. Kein Wunder, dass unsere Justiz überlastet ist. Quote Link to post Share on other sites
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