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B76 Eckernförde Gegen Raser


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Vielleicht geht es um das Thema:

 

http://www.shz.de/lokales/eckernfoerder-zeitung/keine-mehrheit-fuer-tempo-60-id10002756.html

 

Hier sieht man wieder klassisch, wie dumpf-naiv in Stadtgremien über Tempolimitauswürfelungen diskutiert wird. Die Wegelagereibranche scharrt schon mit den Hufen um wieder einmal naive Stadträte zu übertöpeln.

:nolimit:

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Oder @rexser meinte dies http://www.shz.de/lokales/eckernfoerder-zeitung/nach-vier-wochen-ist-die-fussgaengerampel-da-id9868701.html, hieraus:

Das Ergebnis: Von 900 Messungen innerhalb von zwei Stunden am Nachmittag wurden 300 Überschreitungen festgestellt. „Jeder dritte Autofahrer fuhr zu schnell“, sagt Thilo Rohlfs. „Das ist sehr viel. Normalerweise werden deutlich unter 10 Prozent geblitzt.“
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Man kann sich seine "Raser" eben auch züchten, indem man die zulässige Geschwindigkeit bis ins Absurde auf immer niedrigere Werte absenkt. Wer am Tag 1 nach Absenkung von 80 auf 60 mit den bis dahin zulässigen 80 erwischt wird, fällt eben auch schon in diese Kategorie, auch wenn die einzige Gefahr, die abzuwehren die 60 an dieser Stelle erforderlich und geeignet sind, diejenige ist, irgendwelche Provinzpolitikerbeschlüsse nicht zu befolgen.

 

Man kann den Betroffenen nur raten, gegen solch einen Mist zu klagen, bis auch der letzte Provinzpolitiker kapiert hat, daß er hier Bundesrecht zu vollziehen hat und nicht holsteinisches Landrecht zu erfinden.

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Man kann sich seine "Raser" eben auch züchten, indem man die zulässige Geschwindigkeit bis ins Absurde auf immer niedrigere Werte absenkt.

Och. Du weißt doch: es ist völlig egal, auf welche Geschwindigkeit limitiert wird - es finden sich immer mehr oder weniger viele VT, die meinen, für sie gelte das nicht. Und Kontrolle ist natürlich immer Abzocke.

 

Wer am Tag 1 nach Absenkung von 80 auf 60 mit den bis dahin zulässigen 80 erwischt wird, fällt eben auch schon in diese Kategorie, auch wenn die einzige Gefahr, die abzuwehren die 60 an dieser Stelle erforderlich und geeignet sind, diejenige ist, irgendwelche Provinzpolitikerbeschlüsse nicht zu befolgen.

Von welchem Fall sprichst Du?

 

Man kann den Betroffenen nur raten, gegen solch einen Mist zu klagen, bis auch der letzte Provinzpolitiker kapiert hat, daß er hier Bundesrecht zu vollziehen hat und nicht holsteinisches Landrecht zu erfinden.

Und hier?

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Nun ja, sportlich eher weniger.

Infolge der völlig verfehlten Politik (und nicht nur verkehrsbezogen) wird nicht - wie oft behauptet - auf die Schwächsten Rücksicht genommen, sondern auf die Unfähigsten. Durch sinnfreie Limitierungen. Im Zusammenspiel mit der selbstverschuldeten klammen Kassenlage ist es naheliegend, dass man nun jegliche Art der Geldbeschaffung nutzt.

Und da es immer wieder Handlanger gibt, welche Messstellen auswählen, die aufgrund offensichtlicher Ungefährlichkeit keine Akzeptanz erfahren, muss man vorbeugen.

Vorsprung durch Technik!

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wobei der "Vorsprung durch Technik" keine soziale Komponente hat. Einer mit einem durchschnittlichen Einkommen und einer Familie, die er ernähren muss, kann sich keine "Technik" leisten, jedenfalls nicht das, was hier als zielführend bezeichnet wird.

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Wer am Tag 1 nach Absenkung von 80 auf 60 mit den bis dahin zulässigen 80 erwischt wird, fällt eben auch schon in diese Kategorie, auch wenn die einzige Gefahr, die abzuwehren die 60 an dieser Stelle erforderlich und geeignet sind, diejenige ist, irgendwelche Provinzpolitikerbeschlüsse nicht zu befolgen.

Von welchem Fall sprichst Du?

 

Mir fällt auf Anhieb die A115 in Berlin ein.
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Mir fällt auf Anhieb die A115 in Berlin ein.

Danke. Wo finde ich die Info, welche Provinzpolitiker die Autobahn wo und mit welcher offenbar frei erfundenen Begründung von 80 auf 60 herunterlimitiert und am nächsten Tag haben blitzen lassen?

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Wird nen bisschen OT wenn wir jetzt hier über die A115 Diskutieren wollen. Das ist ein paar Jahre her (2002 bis 2010). Ein Politiker setzte sich für 60 vor seinem Haus an der Avus ein. Er hatte seine Hütte in Nikolassee, Hochpreis-Gegend.

Weil er seinen Luxus gerne ruhig genießen wollte setzte er sich für Tempo 60 ein, was dann auch durchgezogen wurde. Vom ehemaligen Grenzübergang bis zur Spanischen Allee.

 

Das Gleiche wurde am Funkturm an der Siedlung Eichkamp im Jahr 2006 probiert. Das fand auf bestreben der Grünen (Wer sonst?) statt. Namentlich hier Frau Martina Schmiedhofer, damals Verkehrsstadträtin.

Das wurde dann aber abgelehnt und Lärmschutzwände errichtet. Trotzdem gilt dort nach wie vor nur 80 und nicht 100.

 

Es gibt immer wieder Versuche von Anliegern mit Verbindung zur Politik (dir dort ihre Luxus-Häuser haben) die Avus komplett zu limitieren. Wenn man mit Google ein wenig sucht findet man die Initiativen, die dann irgendwelche Professoren auf den Plan rufen, die Gefälligkeitsgutachten präsentieren oder irgendwelche Umweltschutzorganisationen zitieren. Man will schließlich den Wert seiner Immobilie steigern.

Geblitzt wurde und wird auf der Avus regelmäßig. Gerne in den jetzt auf 80 Limitierten Bereichen am ehemaligen Kontrollpunkt Dreilinden und auch in Eichkamp.

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Wer am Tag 1 nach Absenkung von 80 auf 60 mit den bis dahin zulässigen 80 erwischt wird, fällt eben auch schon in diese Kategorie, auch wenn die einzige Gefahr, die abzuwehren die 60 an dieser Stelle erforderlich und geeignet sind, diejenige ist, irgendwelche Provinzpolitikerbeschlüsse nicht zu befolgen.

Von welchem Fall sprichst Du?

 

 

Konkret von der Intention, die hinter dem Antrag stand, über den im von m3 verlinkten Artikel berichtet wurde, und der Argumentation, welche die Antragsteller vorgetragen haben. Für Klimaschutz ist nun mal keine Ermächtigung in § 45 StVO vorgesehen, und das aus guten Gründen: Unabhängig von der Frage von Existenz eines und Gründen für einen Klimawandel stellt dieser nun einmal keine besondere örtliche Gefahr dar, die es mit einer örtlichen Anordnung zu bekämpfen gälte. Vielmehr wäre es Sache des Verordnungsgebers, mittels entsprechender genereller Festlegungen Maßnahmen zu ergreifen, z. B. indem der private Verkehr mit Kraftfahrzeugen verboten wird, um mal einen grünen Traum zu nehmen.

 

Abstrakt leider von vielen Fällen, wie sie leider immer wieder vorkommen, in denen sich Lokalpolitik über geltendes Recht hinwegsetzt, nicht nur im Straßenverkehr. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

 

 

Man kann sich seine "Raser" eben auch züchten, indem man die zulässige Geschwindigkeit bis ins Absurde auf immer niedrigere Werte absenkt.

Och. Du weißt doch: es ist völlig egal, auf welche Geschwindigkeit limitiert wird - es finden sich immer mehr oder weniger viele VT, die meinen, für sie gelte das nicht. Und Kontrolle ist natürlich immer Abzocke.

 

 

Analysierst Du das, was du selbst geschrieben hast, kommst Du selbst darauf, daß es sich hier um eine graduelle Fragestellung handelt. Natürlich gibt es immer eine kleine Gruppe Uneinsichtiger, die sich über alles meinen hinwegsetzen zu können, auch wenn es erforderlich, geeignet und angemessen ist, d. h. die mildestmögliche Maßnahme darstellt, keine Frage. Mit zunehmender Verschärfung von Anordnungen oder Vorschriften aber wächst naturgemäß der Personenkreis, der in seinem Verhalten davon tangiert ist, so daß dann auch mehrheitlich als angemessen beurteilte Verhaltensweisen plötzlich außerhalb des legalen Rahmens stehen. Die Straßenverkehrsbehörden sollen sich nicht umsonst bei der erstmaligen Festlegung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestehenden Straßen anschauen, wie sich die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer verhält - und gemäß VwV-StVO zu § 41, Zeichen 274 StVO Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Wert festlegen, den 85 % der unbeeinflußt fahrenden Verkehrsteilnehmer nicht überschreiten. Die StVO geht, wie man hieraus erkennen kann, (richtigerweise) davon aus, daß selbst an einer Straße, für die aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse (ausnahmsweise) eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden muß, die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer in der Lage ist, von sich aus eine angemessene Geschwindigkeit zu wählen.

 

In diesem Zusammenhang spielt z. B. auch eine Rolle, welche Geschwindigkeit eine Straße aufgrund ihrer baulichen Gestaltung und ihres Umfelds nahelegt. Auf diese Weise sind z. B. viele Innerortsstraßen, auf denen einstmals jahrzehntelang aus guten Gründen 60 oder 70 km/h zugelassen waren (die durchaus hin und wieder überwacht worden sind), erst dann zu regelrechten Goldgruben für die Überwachungsbehörden geworden, als - im wesentlichen aus lokalpolitischen Gründen, auf diesen Straßen auf die allgemeine Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h reduziert wurde, auch wenn diese Straßen andere Geschwindigkeiten nahelegen.

 

Es ist nicht Intention der StVO, die Masse der Verkehrsteilnehmer mittels örtlicher Anordnungen umzuerziehen.

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Ich würde es bei den lokalen Tageszeitungen probieren, z.B. hier mal ein Einstieg: http://www.berliner-kurier.de/archiv/gericht-gegen-tempo-60,8259702,4227618.html

Der Einstieg enthält nicht den geringsten Hinweis auf die von Z282 behaupteten Vorgänge.

 

Konkret von der Intention, die hinter dem Antrag stand

Der von Dir angeführte verringerte CO2-Ausstoß (um den ging es, das hat nicht zwingend etwas mit Klimaschutz zu tun) war nur ein Argument. Unabhängig davon: den von Dir genannten Fall (Absenkung, nächsten Tag blitzen, Provinzpolitiker) gab es also nicht.

 

Abstrakt leider von vielen Fällen, wie sie leider immer wieder vorkommen, in denen sich Lokalpolitik über geltendes Recht hinwegsetzt, nicht nur im Straßenverkehr. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Verlink' doch mal so drei bis fünf Beispiele aus dem Straßenverkehr.

 

Analysierst Du das, was du selbst geschrieben hast, kommst Du selbst darauf, daß es sich hier um eine graduelle Fragestellung handelt.

Was bitte ist eine graduelle Feststellung?

 

Natürlich gibt es immer eine kleine Gruppe Uneinsichtiger, die sich über alles meinen hinwegsetzen zu können, auch wenn es erforderlich, geeignet und angemessen ist, d. h. die mildestmögliche Maßnahme darstellt, keine Frage.

Schön gesehen. Dann wäre nur noch zu klären, wie Du kleine Gruppe definierst. Nach meinen Erfahrungen z.B. in Autobahnbaustellen liegt klein da so bei 9 von 10. Beim Reissverschlußsystem ist die Zahl nicht ganz so hoch, aber gefühlt immer noch deutlich über 50 %. Die Liste liesse sich problemlos erweitern.

 

Mit zunehmender Verschärfung von Anordnungen oder Vorschriften aber wächst naturgemäß der Personenkreis, der in seinem Verhalten davon tangiert ist, so daß dann auch mehrheitlich als angemessen beurteilte Verhaltensweisen plötzlich außerhalb des legalen Rahmens stehen.

Du schwurbelst. Von Geschwindigkeitsbeschränkungen z.B. in geschlossenen Ortschaften, in Autobahnbaustellen oder in Straßentunneln sind sicherlich nahezu 100 % aller Autofahrer betroffen.

 

Die Straßenverkehrsbehörden sollen sich nicht umsonst bei der erstmaligen Festlegung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestehenden Straßen anschauen, wie sich die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer verhält - und gemäß VwV-StVO zu § 41, Zeichen 274 StVO Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Wert festlegen, den 85 % der unbeeinflußt fahrenden Verkehrsteilnehmer nicht überschreiten.

Könntest Du den entsprechenden Text mal verlinken?

 

Die StVO geht, wie man hieraus erkennen kann, (richtigerweise) davon aus, daß selbst an einer Straße, für die aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse (ausnahmsweise) eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden muß, die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer in der Lage ist, von sich aus eine angemessene Geschwindigkeit zu wählen.

Das ist jetzt Deine Schlußfolgerung oder eine Begründung für die VwV oder was?

 

In diesem Zusammenhang spielt z. B. auch eine Rolle, welche Geschwindigkeit eine Straße aufgrund ihrer baulichen Gestaltung und ihres Umfelds nahelegt.

Sagt wer?

 

Auf diese Weise sind z. B. viele Innerortsstraßen, auf denen einstmals jahrzehntelang aus guten Gründen 60 oder 70 km/h zugelassen waren (die durchaus hin und wieder überwacht worden sind), erst dann zu regelrechten Goldgruben für die Überwachungsbehörden geworden, als - im wesentlichen aus lokalpolitischen Gründen, auf diesen Straßen auf die allgemeine Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h reduziert wurde, auch wenn diese Straßen andere Geschwindigkeiten nahelegen.

Allgemeinkeks. Konkrete Beispiele samt Belegen für Deine Thesen wären doch schön.

 

Es ist nicht Intention der StVO, die Masse der Verkehrsteilnehmer mittels örtlicher Anordnungen umzuerziehen.

Ääh - ja. Und? Was soll uns das sagen?

 

Bringst Du noch ein Beispiel zum Porvinzpolitiker, der Bundesrecht bricht, um holsteinisches Landrecht einzuführen?

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Abstrakt leider von vielen Fällen, wie sie leider immer wieder vorkommen, in denen sich Lokalpolitik über geltendes Recht hinwegsetzt, nicht nur im Straßenverkehr. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Verlink' doch mal so drei bis fünf Beispiele aus dem Straßenverkehr.

 

 

Bitte sehr:

 

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/gericht-kippt-tempolimit-auf-fleher-bruecke-aid-1.4632704

http://www.taunus-zeitung.de/lokales/hochtaunus/vordertaunus/Tempo-80-auf-der-Kanonenstrasse;art48711,1381581

http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/rheingau/geisenheim/geisenheim-wieder-tempo-70-auf-der-k-630_15679958.htm

 

 

 

Analysierst Du das, was du selbst geschrieben hast, kommst Du selbst darauf, daß es sich hier um eine graduelle Fragestellung handelt.

Was bitte ist eine graduelle Feststellung?

 

 

Das bedeutet, daß es in diesem Fall nicht um schwarz/weiß geht - der eine Teil der VT hält sich an gar nichts, während der andere alles immer und überall befolgt -, sondern daß es einen Zusammenhang gibt zwischen dem Umfang (Menge), Schärfe und Angemessenheit von Restriktionen einerseits und der Anzahl derer andererseits, die diese Restriktionen befolgen, bzw. wie oft der einzelne bestimmten Restriktionen zuwiderhandelt.

 

Natürlich gibt es immer eine kleine Gruppe Uneinsichtiger, die sich über alles meinen hinwegsetzen zu können, auch wenn es erforderlich, geeignet und angemessen ist, d. h. die mildestmögliche Maßnahme darstellt, keine Frage.

Schön gesehen. Dann wäre nur noch zu klären, wie Du kleine Gruppe definierst. Nach meinen Erfahrungen z.B. in Autobahnbaustellen liegt klein da so bei 9 von 10. Beim Reissverschlußsystem ist die Zahl nicht ganz so hoch, aber gefühlt immer noch deutlich über 50 %. Die Liste liesse sich problemlos erweitern.

 

 

Dann dreh genau das Autobahnbaustellenbeispiel mal von links auf rechts (auf Deine Forderung von Belegen, mit der Du auf meine Ausführungen belegst, verzichte ich jetzt mal):

 

a) Autobahnbaustelle mit Tempo 60 bei 3,25/2,75 m FS-Breite - da wird Deine "Erfahrung" wohl eher zutreffen (vielleicht bist Du vornehmlich in Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz unterwegs)

 

b) Autobahnbaustelle wie oben, nur Tempo 80: da wird sie wohl nur zutreffen, wenn Tacho 90 auch schon unter "Nichtbefolgung" fällt

 

c) wie vor, nur mit Tempo 100 (derzeit z. B. auf der A 5 und der A 67 in Hessen): Dort bleiben die VT vielfach sogar unter der zulässigen Grenze, vermutlich entweder weil sie sich das Überholen von Lkw und Anhängergespannen sparen wollen, oder weil sie in Baustellen - vergleichbare örtliche Situation, vergleichbares Verhalten - eigentlich "immer" Tacho 90 fahren.

 

Das Beispiel Reißverschluß geht am Thema vorbei, weil es hier nicht um die allgemeinen Verkehrsvorschriften, sondern um die Frage örtlicher Anordnungen geht. Daß zahlreiche allgemeine Verkehrsvorschriften vielfach mißachtet werden, dürfte wohl jedem bekannt sein und eher zu der Frage führen, ob die derzeitigen Schwerpunkte der Überwachungs- und Ahndungspraxis richtig gesetzt sind.

 

 

Die Straßenverkehrsbehörden sollen sich nicht umsonst bei der erstmaligen Festlegung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestehenden Straßen anschauen, wie sich die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer verhält - und gemäß VwV-StVO zu § 41, Zeichen 274 StVO Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Wert festlegen, den 85 % der unbeeinflußt fahrenden Verkehrsteilnehmer nicht überschreiten.

Könntest Du den entsprechenden Text mal verlinken?

 

Bitte sehr: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm (Randnummer 2)

 

Die restlichen geforderten Belege oder Beispiele spare ich mir, weil ich nicht den Anspruch habe, hier in meiner Freizeit wissenschaftliche Abhandlungen zu schreiben und mir ab und an auch mal die Freiheit rausnehme zu polemisieren. Ich denke, auch dazu ist so ein Forum die geeignete Plattform. Ich freue mich, wenn jemand meine Ausführungen nachvollziehbar findet, wenn nicht, ist auch gut.

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Überschrift: Gericht kippt Tempolimit auf Fleher Brücke, Einleitung: Das Land habe (…). Du hast recht: Lokalpolitik, und keiner hat dagegen geklagt.

 

Sehr schön. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt hat nach Anhörung von Polizei und Hessen Mobil angeordnet. Die Behörde ist zwar keine Politik, aber geschenkt. Wo steht jetzt, daß sich mit dieser Anordnung über geltendes Recht hinweggesetzt wurde und niemand klagen wird?

 

 

Du hast schon gelesen, daß hier über die Aufhebung der Aufhebung des Tempolimits berichtet wird?

 

Das bedeutet, daß es in diesem Fall nicht um schwarz/weiß geht - der eine Teil der VT hält sich an gar nichts, während der andere alles immer und überall befolgt -, sondern daß es einen Zusammenhang gibt zwischen dem Umfang (Menge), Schärfe und Angemessenheit von Restriktionen einerseits und der Anzahl derer andererseits, die diese Restriktionen befolgen, bzw. wie oft der einzelne bestimmten Restriktionen zuwiderhandelt.

Die Definition klingt - nun, interessant. Aber egal. Gibt es den von Dir geschilderten Zusammenhang irgendeine wissenschaftliche Grundlage?

 

auf Deine Forderung von Belegen, mit der Du auf meine Ausführungen belegst, verzichte ich jetzt mal

Das war klar. Ich bezweifle auch, daß Du irgendwelche Belege für Deine Behauptungen liefern kannst.

 

Autobahnbaustelle mit Tempo 60 bei 3,25/2,75 m FS-Breite - da wird Deine "Erfahrung" wohl eher zutreffen (vielleicht bist Du vornehmlich in Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz unterwegs)

Nein. Und nein.

 

Autobahnbaustelle wie oben, nur Tempo 80: da wird sie wohl nur zutreffen, wenn Tacho 90 auch schon unter "Nichtbefolgung" fällt

Tacho 90 ist nur dann eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, wenn die Tachovoreilung geringer als 10 km/h ist. Das ist bei LKW grundsätzlich der Fall, bei den meisten PKW dürfte das (zumindest in diesem Geschwindigkeitsbereich) ebenso sein. LKW-Fahrer, die in Baustellen bei erlaubten 80 km/h tatsächlich 80 km/h fahren, sind die Ausnahme. PKW-Fahrer, die in Baustellen LKW überholen, sind die Regel.

 

wie vor, nur mit Tempo 100 (derzeit z. B. auf der A 5 und der A 67 in Hessen): Dort bleiben die VT vielfach sogar unter der zulässigen Grenze, vermutlich entweder weil sie sich das Überholen von Lkw und Anhängergespannen sparen wollen, oder weil sie in Baustellen - vergleichbare örtliche Situation, vergleichbares Verhalten - eigentlich "immer" Tacho 90 fahren.

Zur A 67 kann ich nichts sagen. Auf der A 5 trifft Deine Schilderung zu - wenn der Verkehr so dicht ist, daß 100 + problematisch oder unmöglich sind.

 

Das Beispiel Reißverschluss geht am Thema vorbei, weil es hier nicht um die allgemeinen Verkehrsvorschriften, sondern um die Frage örtlicher Anordnungen geht.

Du hast recht. Ich habe wohl übersehen, daß die StVO keine allgemeinen Verkehrsvorschriften enthält.

 

Daß zahlreiche allgemeine Verkehrsvorschriften vielfach missachtet werden, dürfte wohl jedem bekannt sein und eher zu der Frage führen, ob die derzeitigen Schwerpunkte der Überwachungs- und Ahndungspraxis richtig gesetzt sind.

Die Frage der Überwachung / Ahndung wird hier immer wieder aufgeworfen. Aber schön, daß Du mir in der Frage der Missachtung zustimmst.

 

Du vermischst da einiges. Das, was Du behauptet hast, gibt der Text definitiv nicht her. Dafür hast Du wohl diesen Absatz überlesen:

Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden.

(Hervorhebungen durch mich)

 

Die restlichen geforderten Belege oder Beispiele spare ich mir

Nachdem die bisherigen schon nix waren, ist das eine gute Idee.

 

weil ich (...) mir ab und an auch mal die Freiheit rausnehme zu polemisieren.

Dein gutes Recht. Ich sehe allerdings das Problem, daß genau das regelmäßig passiert (unabhängig von Dir) und genauso regelmäßig nichts belegt wird.

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..

Sehr schön. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt hat nach Anhörung von Polizei und Hessen Mobil angeordnet. Die Behörde ist zwar keine Politik, aber geschenkt. Wo steht jetzt, daß sich mit dieser Anordnung über geltendes Recht hinweggesetzt wurde und niemand klagen wird?

 

Doch, ist sie. Gemäß § 10 StVRZustV HE ist der Bürgermeister - der wenige Wochen nach dieser Anordnung zur Wiederwahl stand - zuständige Straßenverkehrsbehörde. Gem. § 4 Abs. 2 HGO ist er für staatliche Auftragsangelegenheiten persönlich verantwortlich.

 

 

...

Du hast schon gelesen, daß hier über die Aufhebung der Aufhebung des Tempolimits berichtet wird?

 

Du hast schon gelesen, daß es hier um die Wiederanordnung einer zuvor auf fachlicher Ebene aufgehobenen Geschwindigkeitsbeschränkung über die politische Schiene geht?

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Doch, ist sie.

Nö. Steht da auch:

ist zuständige Verwaltungsbehörde

bzw.

nehmen die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden und Kreisordnungsbehörden als Auftragsangelegenheit wahr.

Der Bürgermeister ist in Hessen im übrigen per se Beamter, anders als z.B. Landtagsabgeordnete.

 

ist er für staatliche Auftragsangelegenheiten persönlich verantwortlich.

Das steht da schon mal nicht. Und wen Du weiterliest, wirst Du auch erkennen, daß bzw. wie die Politik da rausgehalten wird.

 

Du hast schon gelesen, daß es hier um die Wiederanordnung einer zuvor auf fachlicher Ebene aufgehobenen Geschwindigkeitsbeschränkung über die politische Schiene geht?

Natürlich. Wobei ich Dir bei genauer Betrachtung natürlich Recht geben muß, teilweise zumindest: hier hatte man sich in der Tat über geltendes Recht hinweggesetzt, allerdings war das nicht die Lokalpolitik. Die hat dann durchgesetzt, daß das Verwaltungshandeln auf fachlicher Ebene erneut überprüft wurde.

 

Zur Fleher Brücke etc. kommt noch was?

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Hier sieht man wieder klassisch, wie dumpf-naiv in Stadtgremien über Tempolimitauswürfelungen diskutiert wird.

Erst :100: , dann :80: , dann :60: ... und so weiter ...

Bestimmten Leuten ist jedes Tempolimit zu hoch, und sie finden immer wieder austauschbare Vorwände für neue TL-Absenkungen. Die sind wohl erst zufrieden, wenn bei Schrittgeschwindigkeit auf der Autobahn unsere Wirtschaft zusammenbricht. :devil:

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Die sind wohl erst zufrieden, wenn bei Schrittgeschwindigkeit auf der Autobahn unsere Wirtschaft zusammenbricht.

Es ist in der Tat ein Wunder, daß unsere Wirtschaft bei all den jetzt schon gegebenen Restriktionen aller Art überhaupt noch läuft. Wenn auch mehr schlecht als recht, bekanntermaßen.

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