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Sehr Dichter Verkehr, Autobahnauffahrt?


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Wie ist es nach Rechtsprechung und STVO korrekt?

 

Bei sehr engem Verkehr auf der rechten Spur am Anfang der Einfädelspur stehn bleiben und warten bis im Rückspiegel oder Schulterblick eine genügend große Lücke zum hineinbeschleunigen bleibt?

 

Müssen Nachfolgende an Autobahneinfahrten damit rechnen daß dort Fahrzeuge auf die Einfahrtmöglichkeit warten?

 

Oder nebenher fahren und hoffen daß eine Lücksich auftut, wenn NICHT am Ende der Einfädelspur stehenbleiben?

 

Weiterfahren auf dem Standstreifen, wenn vorhanden dürfte ja unzulässig sein.

 

Die Variante in sehr enge Abstände unter dem geschwindigkeitsangepassten Sicherheitsabstand einfädeln dürfte ja den Tatbestand "Vorfahrt erzwingen" erfüllen.

 

Ebenso ist es Vorfahrt erzwingen in dem man jemand zum Linksausweichen zwingt, teils durch Linie dem Durchgangsverkehr sogar ausdrücklich verboten.

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In der Fahrschule hieß es, man soll nach ca. 2/3 des Beschleunigungsstreifens anhalten, damit man auch noch beschleunigen kann wenn es eine Lücke gibt. Ich persönlich habe den Standstreifen auch schon eine kleine Strecke mitbenutzt.

Was man macht kann man ja im Radius schon ganz gut anhand des Verkehrs entscheiden.

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Ich hatte "Möhren", und ich hatte schnelle Autos, aber ich hatte noch nie das Problem, nicht auf die Autobahn zu kommen.

 

Gut, 2 oder 3x habe ich ein paar Meter des Standstreifens mitnutzen müssen (nie mehr als 10m), aber ich bin immer auf die Autobahn gekommen, ohne jemanden auszubremsen.

 

Wer stehenbleiben muß, ist in meinen Augen einfach zu doof zum Fahren. Habe ich auch schon ein paar mal erlebt, das waren dann Leute, die am Ende des Beschleunigungsstreifens noch nicht einmal 60km/h drauf hatten. Da aber auch die Doofen eine Lebens- (und Autobahn-)Berechtigung haben, habe ich mich damit arrangiert und rechne immer damit.

 

Und in der Fahrschule bei mir hieß es: GAS, und notfalls ein paar wenige Meter des Standstreifens mit nutzen.

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Ganz einfach ... §1. Muß ich sicher nicht näher erläutern. Und derartige Probleme hatte ich beim auffahren auf die AB noch nie. Gucken, gucken, gucken ist die Devise. Und dementsprechend mehr oder weniger Gas.

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Und in der Fahrschule bei mir hieß es: GAS, und notfalls ein paar wenige Meter des Standstreifens mit nutzen.

Hallo,

was pragmatisch sinnvoll ist, eine Sache, die Frage war wie sich 100%-KORREKT nach STVO und Rechtsprechung verhalten?

 

 

Nach StVO? Hm, Beschleunigungsstreifen als solchen nutzen, ist ein einfädeln nicht möglich, da man z.B. in den Sicherheitsabstand (nach StVO) zwischen zwei Fahrzeugen fahren würde, am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten. Je nach Verkehrslange kann es dann sicher auch mal eine Stunde oder mehr dauern, bis Du korrekt nach StVO auf die Autobahn kommst ;)

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Das war ja die Frage, korrekt Einfädeln würde ja eher möglich sein wenn man am ANFANG des Beschleunigungstreifen stehen würde.

 

Da würde eine Lücke von 2-mal Sicherheitsabstand plus eigene Fahrzeuglänge ausreichen.

 

Am Ende stehend wäre aber nötig Fahrzeuglänge, Sicherheitsabstand und Beschleunigungstrecke von ca. 150m um auf 80 - 90km/h zwischen LKWs zu kommen.

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Laut StVO notfalls anhalten

am Ende anhalten ist zwar erlaubt - aber total unpraktisch (zumal man theoretisch den Standstreifen nicht nutzen darf)

Am Anfang anzuhalten deutet nicht auf eine ausreichende praktische Erfahrung im Bereich 'Autofahren' hin.

Bei 2/3 Stoppen - wenn's nicht raufgeht wäre wohl richtig

In der Praxis passt das aber irgendwie immer... Mal mit (unrechten) Metern auf'm Standstreifen, mal mit Fuss vom Gas unter hinter dem LKW auf der Rechten-BAB-Spur eingefädelt.

Mit erhlichem Blick erkennt man was passt und wann das 'vorne einfädeln' unter Ausnutzung des Standstreifen 'wilde Raserei' oder passend ist.

Problematisch wird es in jedem Fall bei einem Unfall.

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Ja, so ungefähr:

 

Unter Anhalten ist jede gewollte, nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn zu verstehen (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht,. 33. Auflage, Randnummer 23 zu § 18 StVO, Randnummer 19 zu § 12 StVO).

Wer da hält, weil er zu blöd ist (und das sogar am Anfang des Einfädelungsstreifens), tut das nicht aufgrund der Verkehrslage. Also: Immer schön Stoff geben und wenn's gar nicht anders geht, am Ende der Spur picknicken - nicht am Anfang.

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Ja, so ungefähr:

 

Unter Anhalten ist jede gewollte, nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn zu verstehen (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht,. 33. Auflage, Randnummer 23 zu § 18 StVO, Randnummer 19 zu § 12 StVO).

Wer da hält, weil er zu blöd ist (und das sogar am Anfang des Einfädelungsstreifens), tut das nicht aufgrund der Verkehrslage. Also: Immer schön Stoff geben und wenn's gar nicht anders geht, am Ende der Spur picknicken - nicht am Anfang.

 

 

Wer am Ende der Auffahrtsspur "hält", weil er eine Lücke abwarten muss (Vorrang hat schließlich der durchgehende Verkehr auf den Richtungsfahrbahnen), der "hält" nicht im Sinne des § 12 sondern "wartet". Wie etwa an der geschlossenen Bahnschranke oder an einer Bushaltestelle wenn eine Vorbeifahrt am (dann meist ebenfalls wartenden) Bus nicht möglich ist.

 

Es sind natürlich immer wieder Situationen denkbar, in denen der Verkehr so dicht ist, dass ein Auffahren gar nicht sooo einfach ist. Man denke etwa nur an das Auffahren in Baustellen mit stark verkürztem Beschleunigungsstreifen. Aber auch an Stadtautobahnen kann es Bereiche geben, in denen es zur Rushhour eng wird.

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Selbst mit meinem Modus Diesel ist es mir bisher immer gelungen, schnell genug zu beschleunigen um vor einen nahenden Lkw zu kommen.

LKW-Fahrer freuen sich immer wieder ganz unheimlich über solche Manöver. Die Freude steigt mit dem Ausmaß des Bremsmanövers, das der Autofahrer hinlegen muß, um nicht dem vorausfahrenden Fahrzeug aufzufahren und dem Gewicht des eigenen LKW.

 

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Wer am Ende der Auffahrtsspur "hält", weil er eine Lücke abwarten muss (Vorrang hat schließlich der durchgehende Verkehr auf den Richtungsfahrbahnen), der "hält" nicht im Sinne des § 12 sondern "wartet".

Völlig d'accord (unabhängig von der korrekten Bezeichnung des Verhaltens). Mir ging's nur um die Deppen, die schon am Anfang der Spur den Laden aus purem Unvermögen heraus dichtmachen.

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