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Blitzerfoto Augen Verdeckt - Was Tun?


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Moin moin!

 

Ich bin im Auto meiner Frau auf der Autobahn geblitzt worden. Einer dieser Abzockerblitzer, die ohne Gefahrenbereich nur zum Geld kassieren aufgebaut sind.

 

Allerdings war der Blitzer in einem Schild über mir versteckt und ich bin aufgrund der heruntergeklappten Sonnenblende nicht zu erkennen. Das heißt: die Augen sind verdeckt und erst alles ab der Nase unterhalb ist zu erkennen. Das Auto ist auf meine Frau zugelassen und wir sind nicht verheiratet. Sie hat nun einen Anhörungsbogen bekommen mit der Bitte um Auskunft.

 

Was kann man hier am geschicktesten tun? Verjährung ist noch ca. 1,5 Monate hin.

 

vielen Dank schonmal!

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..........Allerdings war der Blitzer in einem Schild über mir versteckt und ich bin aufgrund der heruntergeklappten Sonnenblende nicht zu erkennen. Das heißt: die Augen sind verdeckt und erst alles ab der Nase unterhalb ist zu erkennen...........

Auch wenn du dich selbst nicht an deiner Nase und deinem Mund erkennen kannst, ein Gutachter kann das.

 

Was deine nicht mit dir verheiratete Frau am geschicktesten tun sollte, wurde hier schon in hunderten gleich gelagerten Fällen erklärt.

 

Die Suchfunktion hilft da weiter.

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Einer dieser Abzockerblitzer, die ohne Gefahrenbereich nur zum Geld kassieren aufgebaut sind.

 

Irgendwie habe ich plötzlich und unerwartet die Lust auf eine Antwort verloren... und verweise einfach nur auf die richtige Antwort von @porscheturbo.

 

 

 

... und da der TE seit 7 Jahren hier registriert ist, wird er ja wohl auch mit der Suchfunktion und hunderten Threads zum genau gleichen Thema vertraut sein.

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nun, wenn ihr nicht verheiratet seid, wieso ist es dann "deine Frau"? aber egal.

seid ihr an der selben Adresse gemeldet?

 

an einfachsten ist es, ihr macht einfach gar nichts, da wird im günstigsten fall ein BGB gegen "deine frau" erlassen, dem sie

dann widersprechen kann. wenn 3 monate ab tattag dein name nicht aufgetaucht ist, ist die sache durch.

 

wenn der SB auf dem amt beim erstellen des BGB allerdings merkt, dass es gar keine frau auf dem bild ist, wird er missmutig, nein

sein ehrgeiz den richtigen fahrer zu finden wird angestachelt. dann verglicht er vielleicht die bilder vom Einwohnermeldeamt der hausbewohner

mit dem foto.

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Einer dieser Abzockerblitzer, die ohne Gefahrenbereich nur zum Geld kassieren aufgebaut sind.

 

Irgendwie habe ich plötzlich und unerwartet die Lust auf eine Antwort verloren... und verweise einfach nur auf die richtige Antwort von @porscheturbo.

 

 

 

... und da der TE seit 7 Jahren hier registriert ist, wird er ja wohl auch mit der Suchfunktion und hunderten Threads zum genau gleichen Thema vertraut sein.

 

Warum? Was spricht deiner Meinung gegen meine Aussage oder was stört dich daran?

 

Ich habe keine Probleme meine Sünden zu bezahlen, wenn es darum geht, dass ich berechtigt unvernünftig gefahren bin. Beispielsweise Nachlässigkeit in einer Ortschaft. Da sollte man die Leute auch wachrütteln, dass man innerorts auf den Tacho schaut.

Aber auf der Autobahn, in meinem Fall 3-spurig - ohne erkenntlichen Grund eine 100er Zone und 100m nach dem Schild der Blitzer - dafür habe ich wenig Verständnis. Zumal auf der Autobahn die Geschwindigkeitsdifferenzen eh etwas höher sind. Ich hatte mich einfach nur im Überholvorgang ausrollen lassen. Aber ich gehe nicht aprupt auf die Bremse, wenn hinter mir noch jemand ist - da bin ich vielleicht auch etwas idealistisch mit meinem Fahrstil (andere Fahrer nicht zum bremsen nötigen oder andere Fahrer auf der linken Spur behindern, sinnvoll und angemessen überholen, in den Rückspiegel schauen!)

 

Sorry. Ich habe meinen Fall als etwas speziell gesehen, habe auch die Suchfunktion genutzt und 2 Themen gefunden. Diese haben mir jedoch wenig weitergeholfen, da in beiden Fällen die Beratung schon über dem Punkt des Zeugenfragebogens wie bei mir losging.

Ja, ich bin schon lang hier registriert - allerdings fahre ich immer vernünftig und zurückhaltend - habe die letzten Jahre entsprechend keine Beratung benötigt und mich mit den Themen wenig auseinander setzen müssen.

Vielleicht kann ich euch trotzdem bitten vielleicht etwas zu verlinken, dass Eurer Meinung nach zutrifft. Wenn man in einem Forum öfter unterwegs ist, hat man meist einen besseren Überblick. Ich weiß nicht genau, wo ich meinen Fall einordnen soll/kann.

 

vielen Dank!

 

Edit:

 

 

 

nun, wenn ihr nicht verheiratet seid, wieso ist es dann "deine Frau"? aber egal.

seid ihr an der selben Adresse gemeldet?

 

ja, sind wir. Danke für deine Tipps! Auf dem Foto ist dies eher weniger zuzuordnen. Also werden wir auf den Zeugenfragebogen erstmal nicht antworten. Danke!

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Um vernünftige Antworten zu bekommen, solltest du zuerst mal mit konkreten Infos kommen!

 

Was isses denn nun?

 

............Sie hat nun einen Anhörungsbogen bekommen............

 

oder

 

 

...........Also werden wir auf den Zeugenfragebogen erstmal nicht antworten..........................

 

???

 

 

Wie hoch ist eigentlich die vorgeworfene Überschreitung?

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Um vernünftige Antworten zu bekommen, solltest du zuerst mal mit konkreten Infos kommen!

 

Wie hoch ist eigentlich die vorgeworfene Überschreitung?

 

Sorry, ich habe das Schreiben nochmal rausgeholt. Ich dachte es wäre das gleiche. Es ist ein Zeugenfragebogen - vielleicht auch deshalb, da sie auf dem Blitzerfoto als Beifahrer garantiert drauf ist.

 

Die Überschreitung ist 22 km/h. Nicht viel, aber 70€ sind für mich viel Geld.

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Ganz pragmatisch: Wohnt ihr in einem Hochhaus mit vielen Parteien sind deine Chancen nicht entdeckt zu werden gut, im 1 Familienhaus hat dich der SB per Bildabgleich. Lohnt sich der Aufwand den "Aussendienst" mit dem Foto zu den Nachbarn zu schicken: Wie schnell warst du.

Lohnt das Risiko Fahrtenbuch , bis 200 Euro Gebühr plus Ärger den Aufwand.

Deine Entscheidung.

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Sorry, ich habe das Schreiben nochmal rausgeholt. Ich dachte es wäre das gleiche. Es ist ein Zeugenfragebogen - vielleicht auch deshalb, da sie auf dem Blitzerfoto als Beifahrer garantiert drauf ist.

 

Die Überschreitung ist 22 km/h. Nicht viel, aber 70€ sind für mich viel Geld.

 

 

Bei einem Zeugefragebogen haben sie deine Frau schon als "Täterin" ausgeschlossen.

 

Wenn sie auf den ZFB nicht antwortet, schaut der Sachbearbeiter wer unter derselben Adresse noch so gemeldet ist und vergleicht die entsprechenden Passfotos vom Einwohnermeldeamt mit dem Blitzbild..........

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...Die Überschreitung ist 22 km/h. Nicht viel, aber 70€ sind für mich viel Geld.

 

Irrtum: 21-25 km/h : 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt im VZR, 28,50 Euro Gebühren

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Bei "Zeugenbefragungsbogen" ist eigentlich schon alles gelaufen. Ich kann also Porscheturbo nur beipflichten...

Kein Widerspruch!

Trotzdem mein Rat: Nichts tun, abwarten ob ein BGB gegen dich erlassen wird. Wie "fleißig" der SB ist steht in den Sternen, bzw. wieviel Fälle er im Moment zu bearbiten hat.

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Okay. Das sind schonmal gute Infos. In unserem Haus wohnen nicht viele Leute, aber immerhin 2 weitere, die in Frage kommen können und mir von der Kinn/Mundpartie schon sehr ähnlich sehen.

 

Also erstmal abwarten, ob ein BGB erlassen wird. Ich bin gespannt! Wenn sie einen erlassen, wird er wohl gegen mich gerichtet sein oder nicht. Wenn er das ist, habe ich sowieso verloren, richtig? Oder hätte ich dann noch wirkliche Optionen?

Da bin ich mal gespannt wie schnell und gut der Sachbearbeiter ist.

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Lade doch mal das Blitzerbild anonym hier hoch.

 

Dann kann man beurteilen wie deine Chancen sind, mit einem der anderen Hausbewohner verwechselt zu werden,

falls ihr keine eineiigen Zwillinge seid.

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Eindeutig identifizierbar!

 

Jedenfalls mit den Methoden eines anthropolgischen Gutachters, der Richter wird sich nicht ganz sicher sein, den Gutachter beauftragen und Du wirst ca. 1.000 € zusätzlich zahlen dürfen.

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Sorry, habe hier etwas Probleme mit SSL-Seiten, daher sehe ich es auch nicht. Probieren wir es nochmal so:

https://www.dropbox.com/s/xvgtf0qrnutexmr/20150507_111720.jpg?dl=0

 

Ich gehe davon aus, dass das originale Foto besser ist als die hochgeladene Kopie.

 

Und selbst mit dieser, würde ich vermuten, könnte dich ein Gutachter identifizieren und ausschließen,

dass es einer der anderen Hausbewohner ist.

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Ich gehe davon aus, dass das originale Foto besser ist als die hochgeladene Kopie.

Nein. Das Foto ist auch auf meinem Audruck stark verrauscht und sieht genauso aus, wie hochgeladen.

Ich weiß nicht, ob die Sachbearbeiter bessere Fotos zur Verfügung haben. Gerade bei Staatsorganen wird ja oft noch Technik von Anno Domini verwendet. Aber am Ausdruck erkennt man auch, dass der Drucker des Schreibens auch nicht gerade das modernste Gerät ist. Von daher schwer zu beurteilen.

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Jedenfalls mit den Methoden eines anthropolgischen Gutachters, der Richter wird sich nicht ganz sicher sein, den Gutachter beauftragen und Du wirst ca. 1.000 € zusätzlich zahlen dürfen.

 

Naja... wie praxisnah sind denn diese 1000€?

 

Ein Freund von mir ist auch mal mit dem Firmenwagen geblitzt worden. Nach Widerspruch und sogar Gerichtstermin wurde das Verfahren eingestellt. Er hat sich einfach nen Bart wachsen lassen, die Haare kürzer gemacht und ist ohne Brille hin. Auch der Staatsapparat schießt nicht mit Kanonen auf Spatzen - oder?

 

Was nicht heißt, dass ich uneinsichtig wäre. Wenn es zu einem BGB kommt, dann werde ich wohl zahlen müssen - ausflüchte gibt es da sicher keine so wie ich das von euch höre !?

 

Mal rein hypothetisch: was passiert, wenn meine Frau in den Zeugenfragebogen die Adresse meines Bruders reinschreibt - der sieht genauso aus wie ich. Wenn ihm ein BGB zugeht unterbricht die Verjährung? Er könnte ja noch widersprechen. Eine Falschaussage kann man hier sowieso nicht nachweisen, auch er ist mit dem Auto schon gefahren.

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Was nicht heißt, dass ich uneinsichtig wäre.

Stimmt. Da schreit einen aus praktisch jedem Deiner Beiträge förmlich an.

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Mal rein hypothetisch: was passiert, wenn meine Frau in den Zeugenfragebogen die Adresse meines Bruders reinschreibt ............................... Eine Falschaussage kann man hier sowieso nicht nachweisen, auch er ist mit dem Auto schon gefahren.

 

 

Das wäre keine Falschaussage, sondern eine astreine Straftat.

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Was nicht heißt, dass ich uneinsichtig wäre.

Stimmt. Da schreit einen aus praktisch jedem Deiner Beiträge förmlich an.

 

Ich meine hier Eure Aussagen, im speziellen die von Kasperle. Ich meine damit, dass ich es nicht drauf anlegen werde, wenn mir die Folgen hier klar und verständlich als Nachteil dargelegt werden. Aber ich auch hinterfrage, aber nicht euch in Frage stellen will.

 

Gegenüber der Geschwindigkeitsüberschreitung bin ich zweifelsohne uneinsichtig. An dieser Stelle geht es hier nur ums Geld kassieren.

 

Geschwindigkeitskontrollen sollten an Stellen stattfinden wo es Sinn macht.

Ich wohne selbst in einem Ort mit 30er Zone und Kindergarten. Dort plautzen einige den Berg runter und um S-Kurven, da wird einem schwindelig. Aber da stellt sich niemand hin (weil es sich nicht lohnen würde aus finanzieller Sicht).

 

Es wundert mich fast etwas, dass ihr das nicht so seht. Wozu ist das Forum hier dann da? Ich hatte es immer so verstanden, dass es hier um Beratung im Sinne der Fairness geht. Und auch um sich gegen ungerechte Abzocke zur Wehr zu setzen. Oder welches Interesse verfolgt ihr persönlich?

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Zwar aus einer anderen Quelle, aber etwas ausführlicher (hier aus dem Gedächtnis zusammengefasst):

Der Gutachter stellt die Situation des "Radar"-Fotos nach, dazu gehören Position des Gesichtes, Abstand und Brennweite der Kamera, Beleuchtungssituation (z.B. Blitz von der Seite), Umgebung (Navi, Sonnenblende etc.). Und dieses Bild (das die "Radar"-Kamera aufgenommen hätte, wenn der Beschuldigte gefahren wäre) wird dann mit dem "Radar"-Foto verglichen. Und aus seiner vergleichenden Analyse kommt der Gutachter dann zum Schluss der Beschuldigte war es oder eben auch nicht.

Den Simpelabgleich mit dem EMA-Bild macht nur der Sachbearbeiter in der Bußgeldbehörde.

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Ich meine hier Eure Aussagen, im speziellen die von Kasperle.

 

 

Was an meiner Aussage

 

 

Eindeutig identifizierbar!

 

Jedenfalls mit den Methoden eines anthropologischen Gutachters, der Richter wird sich nicht ganz sicher sein, den Gutachter beauftragen und Du wirst ca. 1.000 € zusätzlich zahlen dürfen.

stört Dich? Eine andere Aussage habe ich vor Deinem Posting hier im Thread nicht gemacht!

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Was stört Dich? Eine andere Aussage habe ich vor Deinem Posting hier im Thread nicht gemacht!

 

Mich stört daran gar nichts. Alles gut!

 

Ich habe nur hinterfragt, ob und wann es überhaupt soweit kommt! Ich habe mich vielleicht aber auch etwas missverständlich ausgedrückt - das war mein Fehler. Ich hätte es präziser formulieren sollen.

 

Mir geht es letzten Endes ebenfalls um die Frage, welche Optionen ich noch habe, wenn mir ein Bußgeldbescheid zugeht.

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Mir geht es letzten Endes ebenfalls um die Frage, welche Optionen ich noch habe, wenn mir ein Bußgeldbescheid zugeht.

Entweder zahlen und glücklich sein oder dem BGB widersprechen und das Messergebnis von einem Gutachter,

falls du keine Verkehrsrechtschutzversicherung hast auf deine Kosten, prüfen lassen.

 

Aber da du ja selbst weißt, dass das Messergebnis stimmt,

wird ein Gutachter das bestätigen und dich nur noch mehr Geld kosten

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[An dieser Stelle geht es hier nur ums Geld kassieren.

 

Geschwindigkeitskontrollen sollten an Stellen stattfinden wo es Sinn macht.

Ich wohne selbst in einem Ort mit 30er Zone und Kindergarten. Dort plautzen einige den Berg runter und um S-Kurven, da wird einem schwindelig. Aber da stellt sich niemand hin (weil es sich nicht lohnen würde aus finanzieller Sicht).

Nö, an der Stelle fahren viele zu schnell...

 

Und wenn bei Dir so viele den Berg "runterplautzen", gäbe es auch dort gerechtfertigte Einnahmen, wie jetzt bei Dir.

Oder ist es nicht eher so, dass man lieber mit dem Finger auf andere zeigt um sich sein eigenes Fehlverhalten nicht einzugestehen??

 

Natürlich ist dieses Forum für Beratung da, mein Wille dazu geht aber unverzüglich gen Null wenn ich im Erstpost schon wieder das "Abzocke-Geschrei" lese...

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Natürlich ist dieses Forum für Beratung da, mein Wille dazu geht aber unverzüglich gen Null wenn ich im Erstpost schon wieder das "Abzocke-Geschrei" lese...

 

 

Was wohl damit zusammenhängt daß du der Abzock-Fraktion angehörst ...

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@ Daniel: Die QTreiberin hat sehr öft sehr gute Hinweise gegeben, sie versteht was von diesem "Geschäft"!

@ Muraniy: Wenn ein "Anderer" deinen Bruder in den Fragebogen einträgt ist es eine Straftat. Wenn er sich selbst einträgt ist es ein Irrtum.

Nur der SB wird möglicherweise den Namen des Bruders mit den gemeldeten Namen der Bewohner eures Hauses vergleichen, und dann hat er dich -> wenn er sich soviel Mühe gibt. (Oder hast du einen anderen Namen wie dein Bruder?)

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Was wohl damit zusammenhängt daß du der Abzock-Fraktion angehörst ...

Genau. Also, zumindest solange sie nicht diejenigen verfolgt, die in Deinem Ort zu schnell fahren, weil da wären Kontrollen ja sinnvoll. Sagst Du. Zumindest solange, wie sie Dich nicht an genau dieser Stelle erwischen.

 

Übrigens: diejenigen, die sie da erwischen, sehen das mit ausgesprochen hoher Wahrscheinlichkeit genauso wie Du. Also, wie Du in Deinem Fall.

 

An der Stelle, an der sie Dich erwischt haben, existiert die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erst seit gestern, richtig? Und Du kennst die Stelle gut, korrekt? Weil sonst wüßtest Du ja nicht, daß das Limit einfach aus purer Willkür aufgestellt wurde. Und Du hast bei der zuständigen Behörde schon nachgefragt, warum an dieser Stelle ohne Gefahrenbereich dieses Limit eingerichtet wurde? Nicht? Warum nicht? Und wer hat Dir dann verraten, daß das Limit reine Willkür ohne irgendeine Begründung ist?

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Oioioi, da bin ich durcheinandergekommen, tut mir leid. Gemeint war im wesentlichen natürlich Muraniy, auch wenn das Zitat von Daniel stammt.

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@Muranly: Da inzwischen genug Moralin versprüht wurde, möchte ich dir sagen, dass es hier auch noch eine Minderheit an Mitgliedern gibt, die die Sache ähnlich wie du sieht.

Es ist nicht zu erwarten, dass es einen BGB gegen "deine Frau" geben wird.

Ich rate aus taktischen Gründen dazu, dass sie auf den ZFB etwa in der Art antwortet : "Ich sehe mich nicht in der Lage anhand dieses Bildes einen Verantwortlichen zu identifizieren, da entscheidende Gesichtspartien verdeckt sind. Mit meinem Fahrzeug fahren außer mir gelegentlich mein Bruder Martin Mustermann, Musterstr. 12 in Musterstadt, mein Cousin Stefan Muster, xxxxx,xxxxxx und mein Bekannter xxxx,xxxxxx,xxxxx " (Du solltest in dieser Aufzeichnung natürlich ungenannt bleiben ;), und die Genannten sollten eingeweiht werden, dass Post/Besuch droht.)

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Natürlich ist dieses Forum für Beratung da, mein Wille dazu geht aber unverzüglich gen Null wenn ich im Erstpost schon wieder das "Abzocke-Geschrei" lese...

 

 

Was wohl damit zusammenhängt daß du der Abzock-Fraktion angehörst ...

 

 

Aha... dann ist mir alles klar. Daher weht also der Wind. Dann werden mir auch ganz schnell die 5000 Beiträge klar.

Nichts für ungut, war ein netter Versuch.

 

 

@Muranly: Da inzwischen genug Moralin versprüht wurde, möchte ich dir sagen, dass es hier auch noch eine Minderheit an Mitgliedern gibt, die die Sache ähnlich wie du sieht.

Es ist nicht zu erwarten, dass es einen BGB gegen "deine Frau" geben wird.

Ich rate aus taktischen Gründen dazu, dass sie auf den ZFB etwa in der Art antwortet : "Ich sehe mich nicht in der Lage anhand dieses Bildes einen Verantwortlichen zu identifizieren, da entscheidende Gesichtspartien verdeckt sind. Mit meinem Fahrzeug fahren außer mir gelegentlich mein Bruder Martin Mustermann, Musterstr. 12 in Musterstadt, mein Cousin Stefan Muster, xxxxx,xxxxxx und mein Bekannter xxxx,xxxxxx,xxxxx " (Du solltest in dieser Aufzeichnung natürlich ungenannt bleiben ;), und die Genannten sollten eingeweiht werden, dass Post/Besuch droht.)

 

Ah okay. Vielen Dank! Das klingt auch ziemlich sinnvoll! Wenn ich mal logisch kombiniere geht bei Nichtantwort der Sachbearbeiter auf Suche - und ich wäre definitiv sehr naheliegend. Wenn ich ihm ein paar Adressen gebe, muss er da erstmal nachfragen. Das zögert die Ganze Sache eventuell weiter heraus.

Ich denke, ich werde eher deinen Tipp beherzigen!

 

Ich habe vor einer Weile schonmal einen Blitzer erfolgreich hinausgezögert, da war es auch auf der Autobahn - aber etwas langsamer. Im Endeffekt auch so eine Abzockstelle.

Ich muss auch ehrlich gestehen, dass wenn ich bisher mal geblitzt worden bin, es bisher immer Abzockstellen Außerorts waren. Jeden Geschwindigkeitsverstoß Innerorts und in Zonen mit erkennbarem Grund würde ich SOFORT ohne Murren bezahlen.

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............Wenn ich ihm ein paar Adressen gebe.............

 

Das muss deine Frau machen, nicht du!

 

............ muss er da erstmal nachfragen. Das zögert die Ganze Sache eventuell weiter heraus.

 

Der muss da nichts "nachfragen", der guckt sich die Bilder der genannten Personen im Einwohnermeldeamt an.

 

Kostet ihn ein paar Mausklicks, die "Verzögerung" bewegt sich da im Bereich 2-3 Minuten.

 

 

Viel Erfolg! Berichte mal, wie es ausgegangen ist!

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Was wohl damit zusammenhängt daß du der Abzock-Fraktion angehörst ...

Aha... dann ist mir alles klar. Daher weht also der Wind. Dann werden mir auch ganz schnell die 5000 Beiträge klar.

Nichts für ungut, war ein netter Versuch.

 

Tja, so ist das wenn man auf Falschaussagen von Unwissenden (hier @Daniel) hört.... aber ich hab in Deinem Fall den "Versuch" doch eh schon abgebrochen und werde auch garantiert keinen neuen starten... :).... auch nicht wenn Du das nächste Mal (in 6-7 Jahren) hier "angejammert" kommst.

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Das muss deine Frau machen, nicht du!

Klar, keine Frage.

 

 

Der muss da nichts "nachfragen", der guckt sich die Bilder der genannten Personen im Einwohnermeldeamt an.

 

Kostet ihn ein paar Mausklicks, die "Verzögerung" bewegt sich da im Bereich 2-3 Minuten.

 

Viel Erfolg! Berichte mal, wie es ausgegangen ist!

 

 

Okay. Mh... ich merke schon - das Thema hängt hauptsächlich vom Sachbearbeiter ab.

 

Was ich aber noch nicht verstehe - ich habe danach gefragt, was passiert, wenn ich beispielsweise meinen Bruder angebe. Eure Aussage ist "Straftat". Jetzt habe ich aber von der ErSaFa-Methode gelesen. Wo soll denn da der Unterschied sein? Jetzt einfach aus Interesse! Wenn meine Frau in den Zeugenfragebogen schreibt "ich kann auf dem Bild nichts erkennen, das Fahrzeug wird von mehreren Personen bewegt - es handelt sich wahrscheinlich um "Name und Anschrift des Bruders". Das ist doch keine Straftat!? Ihm geht der BGB zu, er wiederspricht usw... Da vergehen locker 3 Wochen und in der Zeit bin ich aufgrund von Verjährung raus.

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...........Wenn meine Frau in den Zeugenfragebogen schreibt "ich kann auf dem Bild nichts erkennen, das Fahrzeug wird von mehreren Personen bewegt - es handelt sich wahrscheinlich um "Name und Anschrift des Bruders". Das ist doch keine Straftat!?..........

Falsche Beschuldigung = Straftat.

 

Im Übrigen gibt es hier eine Suchfunktion!

 

Einfach mal "Falsche Beschuldigung Straftat" eingeben und du hast genug Lesestoff.

 

 

Ich bin dann raus hier, du scheinst eh nur den Beiträgen glauben zu wollen, die dir genehm sind.

 

Bei eurer Konstellation bin ich mir zu gefühlten 99% sicher, dass sie dich vor der Verjährung am Haken haben.

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Was ich aber noch nicht verstehe - ich habe danach gefragt, was passiert, wenn ich beispielsweise meinen Bruder angebe. Eure Aussage ist "Straftat". Jetzt habe ich aber von der ErSaFa-Methode gelesen. Wo soll denn da der Unterschied sein?

Wenn Du (oder Deine Frau) jemanden wissentlich falsch beschuldigts, dann ist es eine Straftat.

 

Wenn sich Dein Bruder selbst beschuldigt, d.h. den ZFB unterschreibt, dann hat er sich eben geirrt und das ist nicht strafbar.

Was so einfach klingt, kann aber (im worst case) für den Bruder bedeuten, dass er - sofern der Richter einen schlechten Tag hat - zunächst mal vor Gericht erscheinen muß und es besteht sogar (theoretisch) die Gefahr das ihn der Richter tatsächlich verknackt. Dann nämlich wenn der Richter glaubt, dass es der Bruder wirklich war.

Vor Gericht und auf hoher See ...

 

Und das da - ebenfalls theoretisch - ein Fahrtenbuch für Deine (Nicht-)frau rauskommen könnte, ist hoffentlich auch klar.

Zum Thema Fahrtenbuch und was es bringt (oder nicht bringt) gibt es ja genügend Threads ...

 

Es ist nicht zu erwarten, dass es einen BGB gegen "deine Frau" geben wird.

Natürlich nicht. Der ZFB beweist ja, dass das Bild gut genug ist, dass der SB Männlein von Weiblein unterscheiden kann.

Der SB wird nun entweder per EMA-Abglich prüfen, ob das Bild zu weiteren Personen passt, die an der Adresse gemeldet sind.

Weiterhin wir er/sie ggf. Ermittlungen im Verwandetkreis der Halterin anstellen.

Und dann kann er immer noch die Cop's mit einem Bild (bei den Nachbar) vorbeischicken ...

 

Gruß,

AnReRa

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Wenn Du (oder Deine Frau) jemanden wissentlich falsch beschuldigts, dann ist es eine Straftat.

 

Das ist völlig klar. Aber ich frage ja nur, da hier diese Methode in hunderten Threads publiziert scheint.

Warum wir das denn hier so oft empfohlen? Diplomat empfiehlt es ja auch.

 

Die einzige Logik für mich dahinter ist: die Vorsätzliche Falschaussage kann nur selten bewiesen werden. Meiner Meinung nach ist bei der Höhe meines Bußgelds das Risiko ebenso abzuwägen.

 

 

Wenn sich Dein Bruder selbst beschuldigt, d.h. den ZFB unterschreibt, dann hat er sich eben geirrt und das ist nicht strafbar.

Was so einfach klingt, kann aber (im worst case) für den Bruder bedeuten, dass er - sofern der Richter einen schlechten Tag hat - zunächst mal vor Gericht erscheinen muß und es besteht sogar (theoretisch) die Gefahr das ihn der Richter tatsächlich verknackt. Dann nämlich wenn der Richter glaubt, dass es der Bruder wirklich war.

Vor Gericht und auf hoher See ...

Jap, das habe ich auch gelesen. Was aber nicht unbedingt schlimm wäre!

 

@porscheturbo: ich kann dich verstehen. Aber hier im Forum muss man wohl auch zwischen den Zeilen lesen. Und es ist nicht ganz klar, wer hier wirklich helfen/beraten will und wer nur Moralapostel spielen will. Daher hinterfrage ich eben auch etwas mehr - so kristallisiert sich schnell heraus, wer etwas begründen kann und wer nicht.

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Aber hier im Forum muss man wohl auch zwischen den Zeilen lesen.

Nö. Hirn einschalten wäre ein guter Anfang. Und dann lesen, was in den Zeilen steht.

 

Aber Du machst das schon. Da schließe ich mich der 99-%-Aussage von porscheturbo an.

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Wenn Du (oder Deine Frau) jemanden wissentlich falsch beschuldigts, dann ist es eine Straftat.

 

Das ist völlig klar. Aber ich frage ja nur, da hier diese Methode in hunderten Threads publiziert scheint.

Warum wir das denn hier so oft empfohlen? Diplomat empfiehlt es ja auch.

 

 

Das wird dir hier von Niemandem empfohlen, und von mir schon gar nicht. Die "Methode" ist eine andere. Also investiere ein wenig Zeit dich mit der Problematik auseinander zu setzen, und denke nochmal über meinen Rat in #36 nach.

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Selbe Konstellation bei mir in 2006! Genau dieselbe!

ZFB an meine damalige Verlobte, selbe Anschrift. Sie hat niemanden erkannt. Polizei an der Tür MIT ausgedruckten Fotos meiner Person. Frage nach Zeugnisverweigerungsrech - Sie ja, die Nachbarn nicht.

Ergo: Zahlen und ein Punkt.

 

Konsequenz: Vorsprung durch Technik...

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