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Polizei Durchsuchte Privat- Und Geschäftsräume Nach Geschwindigkeitsüb


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Dass die Richter die Verhältnismässigkeit genauso sehen, wage ich zu bezweifeln. Für diese beabsichtigten Zwecke gibt es das Fahrtenbuch. Ansonsten ein polemischer Bericht mit dem Versuch der Rechtfertigung der Handlungen. Hier wollte man (dem Spediteur) eins auswischen.

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Nun ja, immerhin gab es einen Durchsuchungsbeschluss - und ein solcher wird von einem Richter ausgefertigt. Zumindest dieser also muss die Verhältnismäßigkeit so gesehen haben. Offensichtlich war es eben auch nicht das erste Mal, dass Fahrzeuge der Firma bei Geschwindigkeitsvergehen beobachtet wurden. Fazit: Übermut tut selten gut....

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Hochinteressant. Das soll es angeblich im "Abmahnwesen" bestimmter Rechtsanwälte auch gegeben haben: Androhungen von Hausdurchsuchungen und einige tatsächlich vollzogene. Auf einmal gab es dann Schlagzeilen: "Anwalt verliert Zulassung" und bestimmte Behörden kämpften um ihren Ruf. (ich zitiere die Presse)

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Hochinteressant. Das soll es angeblich im "Abmahnwesen" bestimmter Rechtsanwälte auch gegeben haben: Androhungen von Hausdurchsuchungen und einige tatsächlich vollzogene. Auf einmal gab es dann Schlagzeilen: "Anwalt verliert Zulassung" und bestimmte Behörden kämpften um ihren Ruf. (ich zitiere die Presse)

 

 

Wobei ich natürlich auf keinen Fall die wackeren Behörden im Emsland beim Einsatz gegen organisierte Vorgehensweisen wie beschrieben (Fahrer nicht bekannt) mit den von mir beschrieben Vorgängen in Zusammenhang brigen möchte. Das war eher ein intuitiver Vergleich.....

 

Ich frage mich ja eh, wie das gehen soll: Fahrer verleugbnen bei den Fotos? Aus so eine Idee würde ich nie kommen.

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Könnten ja auch Anzeigen sein, bei denen nur das Kennzeichen bekannt war (Messungen von hinten) und dann auf Grund der Fahrpersonalverordnung die Fahrerfeststellung möglich war. Gegenüber der Polizei wird gesagt, man weiß nicht wer da gefahren ist. Gegenüber dem BAG oder Gewerbeaufsicht legt man dann die Unterlagen vor und geht Straffrei aus. Die Erwähnung von "digitalen Daten" in der Pressemitteilung deutet auf eine Verwendung von einer Fahrerkarte hin.

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Hoffentlich nur ein sehr extremer Einzelfall, bei dem wohl die Höhe der Überschreitung und das auffällige Verhalten in der Vergangenheit bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung besonders berücksichtigt worden sein dürften.

Die Tränendrüsen-Nummer von wegen "schon soo viele Ermittlungen mussten durchgeführt werden" und "soo viele Beamte waren eingespannt" und "immer sind sie ungeschoren davongekommen" lässt eine gewisse Überforderung mit der Gesamtsituation nicht fernliegend erscheinen...

 

Bleibt natürlich zu hoffen, dass man sich mit der Durchsuchung wegen der (nach Bußgeldkatalog) ca. 700 Mark / € Bußgeld nicht selbst ins Bein schießt und mit höherer Strafe bedrohte Taten deshalb nicht verfolgen kann, weil die nötigen Beweise hierzu im Wege der Durchsuchung wegen eines deutlich geringeren Verstoßen erlangte wurde und die Rechtsprechung dann eine Verwertung der Zufallsfunde ablehnt .... :victory:

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Einzelfall ist es sicher nicht. Vor einigen Wochen hat hier ein Bericht gestanden, daß eine Hausdurchsuchung nach einer Motorradfahrer Kombi durchgeführt wurde. Die nächste Instanz hat den Durchsuchungsbeschluß bestätigt.

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Hoffentlich nur ein sehr extremer Einzelfall, bei dem wohl die Höhe der Überschreitung...

Bleibt natürlich zu hoffen, dass man sich mit der Durchsuchung wegen der (nach Bußgeldkatalog) ca. 700 Mark / € Bußgeld

 

Ich habe das so verstanden, dass der Fahrer 85 statt 60 fuhr. Dann wäre es IMHO völlig überzogen.In der PM steht "Mit 85km/h zu schnell und nicht "um 85 km/h zu schnell". Im zweiten Fall könnte man je nach den Umständen den Aufriss gerade noch verstehen. Aber im unteren Punktebereich bleibt nur Kopfschütteln

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Bleibt natürlich zu hoffen, dass man sich mit der Durchsuchung wegen der (nach Bußgeldkatalog) ca. 700 Mark / € Bußgeld nicht selbst ins Bein schießt und mit höherer Strafe bedrohte Taten deshalb nicht verfolgen kann, weil die nötigen Beweise hierzu im Wege der Durchsuchung wegen eines deutlich geringeren Verstoßen erlangte wurde und die Rechtsprechung dann eine Verwertung der Zufallsfunde ablehnt .... :victory:

Naja bei der in D herrschenden Rechtsansicht der "Früchte des verbotenen Baumes" Rechtsprechung bezweifle ich dies stark.

Hier wird mit allen Mitteln versucht, ein Beweisverwertungsverbot zu verhindern. Und was es nicht da alles für irrwitzige Umgehungslösungen gibt, um nicht ein Beweisverwertungsverbot zu erreichen.

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Interessant ist noch, dass ja wohl als Zufallsfunde Anzeichen für Straftaten gefunden wurden.

Und das nur, weil man seine Fahrer nicht im Griff hat und meint, eine Fahrernennung muss nicht sein.

Wird wohl eher so sein das die Verstöße im Sinne der Firma passierten. Laut Bericht ist die Firma ja für laxen Umgang mit der STVO bekannt gewesen.

Tja, die Bußgelder wegen zu schnellem Fahren könnten zukünftig das kleinste Problem dieser Firma sein.

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Ich habe das so verstanden, dass der Fahrer 85 statt 60 fuhr. Dann wäre es IMHO völlig überzogen. (...) Im zweiten Fall könnte man je nach den Umständen den Aufriss gerade noch verstehen. Aber im unteren Punktebereich bleibt nur Kopfschütteln

Ich finde die Massnahme völlig in Ordnung. Es kann keinen Zweifel daran geben, daß das Unternehmen ganz genau weiß, wer wann welchen LKW gefahren ist (es sei denn, wir reden über ein Fahrzeug mit Tachoscheibe, aber die sind selbst im Emsland selten geworden oder von einer Fahrt ohne Karte, aber das dürfte wohl ausscheiden). Wenn der Zuständige in der Situation meint, die Deppen vom O-Amt setzten sich den Hut mit dem Bagger auf und er könne sich irgendwelche dämlichen Spielchen erlauben, kann ich sehr gut verstehen, wenn ein Richter mitspielt und ihm zeigt, wer dabei der Gewinner ist.

 

Wie auch immer dort gemessen wurde: Geschwindigkeitskontrollen auf Landstraßen sind extrem selten, und genauso fahren die meisten LKW-Fahrer auch. Insofern ist es schon eine Leistung, dabei offensichtlich mehrfach aufzufallen.

 

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Wie auch immer dort gemessen wurde: Geschwindigkeitskontrollen auf Landstraßen sind extrem selten, und genauso fahren die meisten LKW-Fahrer auch. Insofern ist es schon eine Leistung, dabei offensichtlich mehrfach aufzufallen.

 

Wenn man sich mal die bei blitzer.de eingetragenen und bebilderten Standorte ansieht, bekomme ich den Eindruck, dass der Landkreis schon sehr gerne an den Landstraßen steht und diese häufig auch gut ausgebaut und übersichtlich geführt sind. Klar, je nach LKW gilt so oder so Tempo 60 - die Messungen mittels Leivtec (v.a. ohne Blitz) begünstigen natürlich noch die Gefahr, häufig nicht achtsam genug unterwegs zu sein und nicht unmittelbar auf das Fehlverhalten hingewiesen zu werden, was die Fahrweise "einschleifen" lässt. Wenn der Bescheid erst nach 6-8 Wochen eintrifft (und selbst wenns z.B. nur drei wären...) hatte man in der Zeit noch genug Möglichkeit, erneut aufzufallen. Dies wäre bei Blitzverwendung mit unmittelbarer Signalwirkung weniger wahrscheinlich.

 

Klar gibt es einige LKW, die gerne etwas flotter fahren; es gibt aber auch Messungen mit LKW-Überwachung, bei denen dann zB keine LKW auffallen - so viel nur mal zu deinen recht allgemeinen Beurteilungen ....

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Naja bei der in D herrschenden Rechtsansicht der "Früchte des verbotenen Baumes" Rechtsprechung bezweifle ich dies stark.

Hier wird mit allen Mitteln versucht, ein Beweisverwertungsverbot zu verhindern. Und was es nicht da alles für irrwitzige Umgehungslösungen gibt, um nicht ein Beweisverwertungsverbot zu erreichen.

 

Unwahrscheinlich ist es wohl schon, aber es wäre doch eine sehr nette Pointe.

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Ich habe das so verstanden, dass der Fahrer 85 statt 60 fuhr. Dann wäre es IMHO völlig überzogen.In der PM steht "Mit 85km/h zu schnell und nicht "um 85 km/h zu schnell". Im zweiten Fall könnte man je nach den Umständen den Aufriss gerade noch verstehen. Aber im unteren Punktebereich bleibt nur Kopfschütteln

 

ich war von einer Überschreitung von 85 km/h ausgegangen, wäre ja denkbar, dass es in diesem Fall mal ein PKW war. Der Pressemitteilung lassen sich wohl beide Interpretationsmöglichkeiten entnehmen, einmal eben mit einem durchaus häufigen Verstoß (85 statt 60) und andererseits eine extreme Übertretung (60 + 85) als besonderen Grund für die Maßnahme.

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Willkommen im Polizeistaat.

Wird echt immer schlimmer hier. Aber wehe du ziest dem osteuropäischen Einbrecher eins über, den du in deinem Haus überrascht hast.....

wieso dieser unnötige Rassismus? Ein Einbrecher ist ein Einrecher, egal welcher Nationalität. Und über Selbstjustiz und Notwehr wollen wir hier nicht diskutieren, da gibt bestimmt passende Foren dazu.

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Aua, natürlich an LKW hatte ich gar nicht gedacht, das wird es gewesen sein. Da hat also ein LkW-Fahrer das monstermäßige Verbrechen begangen auf einer gut ausgebauten Bundesstraße, die technisch möglichen 85km/h statt dem vorgeschriebenen Bummelschleichbehinderungstempo von 60 km/h zu fahren.

Ja das rechtfertigt natürlich sofort eine HD. :wand:

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Wenn man sich mal die bei blitzer.de eingetragenen und bebilderten Standorte ansieht, bekomme ich den Eindruck, dass der Landkreis schon sehr gerne an den Landstraßen steht und diese häufig auch gut ausgebaut und übersichtlich geführt sind.

Dein Eindruck ändert nichts daran, daß Geschwindigkeitslontrollen auf Landstraßen extrem selten sind (in Relation zur Streckenlänge). Unabhängig davon bin ich mir sicher, daß die Fahrer der Spedition die stationären Blitzer kennen und ihnen auch die Standorte der mobilen Blitzer geläufig sind.

 

Klar gibt es einige LKW, die gerne etwas flotter nicht ganz so flott fahren

Ich habe Deine Aussage mal den Realitäten angepasst. Zur Realität gehört auch, daß die 70-Fahrer durchaus regelmäßig von ihren eiligen Kollegen überholt werden (gemeint sind die > 7,5 t).

 

es gibt aber auch Messungen mit LKW-Überwachung, bei denen dann zB keine LKW auffallen

Wo? Und woran könnte das liegen?

 

so viel nur mal zu deinen recht allgemeinen Beurteilungen ....

Naja, denen hast Du ja qualifziert und detailliert widersprochen.

 

Willkommen im Polizeistaat.

Wird echt immer schlimmer hier. Aber wehe du ziest dem osteuropäischen Einbrecher eins über, den du in deinem Haus überrascht hast.....

Im Wettbewerb um den absolut dämlichsten Kommentar bist Du ganz vorne mit dabei.

 

Da hat also ein LkW-Fahrer das monstermäßige Verbrechen begangen auf einer gut ausgebauten Bundesstraße, die technisch möglichen 85km/h statt dem vorgeschriebenen Bummelschleichbehinderungstempo von 60 km/h zu fahren.

Wenn Du schon irgendwelche alten Artikel verlinkst, solltest Du sie wenigstens lesen. Verstehen wäre dann auch noch nett.

 

Ja das rechtfertigt natürlich sofort eine HD.

Das gilt natürlich auch für diese 'Aussage'.

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Wenn man sich mal die bei blitzer.de eingetragenen und bebilderten Standorte ansieht, bekomme ich den Eindruck, dass der Landkreis schon sehr gerne an den Landstraßen steht und diese häufig auch gut ausgebaut und übersichtlich geführt sind.

Dein Eindruck ändert nichts daran, daß Geschwindigkeitslontrollen auf Landstraßen extrem selten sind (in Relation zur Streckenlänge). Unabhängig davon bin ich mir sicher, daß die Fahrer der Spedition die stationären Blitzer kennen und ihnen auch die Standorte der mobilen Blitzer geläufig sind.

 

Klar gibt es einige LKW, die gerne etwas flotter nicht ganz so flott fahren

Ich habe Deine Aussage mal den Realitäten angepasst. Zur Realität gehört auch, daß die 70-Fahrer durchaus regelmäßig von ihren eiligen Kollegen überholt werden (gemeint sind die > 7,5 t).

 

es gibt aber auch Messungen mit LKW-Überwachung, bei denen dann zB keine LKW auffallen

Wo? Und woran könnte das liegen?

 

so viel nur mal zu deinen recht allgemeinen Beurteilungen ....

Naja, denen hast Du ja qualifziert und detailliert widersprochen.

 

 

So ganz muss man's bei dir glaub ich nicht verstehen; sonst machst immer so auf Quelle und Belege einfordern, und dann bleibt's bei so allgemeinen Stammtischäußerungen über ach so wilde LKW ...

 

War diesen Monat bei ner Eso Messung an der B 470, Gemeindegebiet Uehlfeld, Landkreis Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Abschnitt 640, Station 1,1, übersichtlich verlaufende Strecke agO mit Messung am Parkplatz zwischen Uehlfeld und Mailach (hoffe da war detailliert genug), bei der eben auch LKW gedruckt wurden, aber keine Übertretungen festgestellt wurden. Grenzwert war bei 74 km/h, wenn also einer wirklich langgezogen wäre, hätte er das locker erreicht - dem war aber nicht so. Die Ursachen können vielseitig sein. Vielleicht die Meldung vorher im Internet gesehen, vielleicht per App gewarnt worden, vielleicht per Funk gewarnt worden, vielleicht Bock auf Sprit sparen, vielleicht Lust auf Langsamfahren - weiß der Geier .... es lag aber sicherlich nicht daran, dass die Strecke eine Geschwindigkeitsübertretung nicht hergegeben hätte.

 

Die Gesamtstreckenlänge ist natürlich ein Ansatzpunkt, aber da gehört schon nochmal relativiert. Gibt ja auch rumpelige Landstraßen, an denen nun wirklich kaum ein LKW einerseits langfährt und dann auch nicht schnell als erlaubt fahren "kann". Und an den besser ausgebauten Strecken, an denen auch mit LKW-Verkehr bzw. Übertretungen zu rechnen ist, kenne ich persönlich es eben schon so, dass auch gerne die LKW mit überwacht werden. Um nur mal ein paar zu nennen: B 505 zw. Bamberg und Höchstadt, B 470 zw. Höchstadt und Forchheim, B 22 zw. Bayreuth und Weiden, B 85 zw. Pegnitz und Auerbach, B 4 zw. Erlangen und Nürnberg. Dann müsste man ja auch noch berücksichtigen, dass es noch Streckenabschnitte gibt, in denen ohnehin 70 oder gar 60 erlaubt sind, wo dann flotte LKW per se schon den Grenzwert knacken, ohne dass gesondert gedrückt wird.

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Aua, natürlich an LKW hatte ich gar nicht gedacht, das wird es gewesen sein. Da hat also ein LkW-Fahrer das monstermäßige Verbrechen begangen auf einer gut ausgebauten Bundesstraße, die technisch möglichen 85km/h statt dem vorgeschriebenen Bummelschleichbehinderungstempo von 60 km/h zu fahren.

Ja das rechtfertigt natürlich sofort eine HD. :wand:

Du hast aber den Zeitungsbericht gelesen, oder?

Da ist nich nur ein mal ein LKW aufgefallen, sondern der Unternehmer hat das einige male gemacht, dass er den Fahrer nicht mitgeteilt hat - er hat seine Rechte also ausgenutzt - nun hat die Behörde genau das gleiche getan und die Befugnisse des OWiG angewendet.

 

Also nicht nur auf die eigenen rechte achten sondern auch die der Behörde in Betracht ziehen

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Ich dachte, dass gerade die gerichtliche Kontrolle der Unterschied zum Polizeistaat darstellt. Wurde hier nicht vor der Durchsuchung ein richterlicher Beschluss eingeholt?

Wurde nicht ein Rocker, der der organisierten Kriminalität zu gehörig war, wegen Notwehr frei gesprochen, als er auf SEK Beamte schoß, die einen Durchsuchungsbeschluss an seinem Wohnaus zu vollstrecken?

!

Hat GNUMPF also Dummfug geschrieben?

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Ich dachte, dass gerade die gerichtliche Kontrolle der Unterschied zum Polizeistaat darstellt. Wurde hier nicht vor der Durchsuchung ein richterlicher Beschluss eingeholt?

Dir ist aber schon bekannt daß man bevorzugt Anfänger auf diese Posten setzt und diesen dann so viele Fälle auf den Tisch legt daß die gar nich mehr prüfen können?

Leider ist diese richterliche Kontrolle heute nur noch ein Feigenblatt.

 

Wurde nicht ein Rocker, der der organisierten Kriminalität zu gehörig war, wegen Notwehr frei gesprochen, als er auf SEK Beamte schoß, die einen Durchsuchungsbeschluss an seinem Wohnaus zu vollstrecken?

Ein wirklich seltener und erfreulicher Fall.

Die Regel ist das aber nicht.

 

Hat GNUMPF also Dummfug geschrieben?

Nein. Vgl. den Fall des Rentners aus Sittensen.
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Erfreulich war die Entscheidung, nicht die Tat.

 

Und wie kommst du eigentlich zu der Feststellung daß der Mann der organisierten Kriminalität angehört?

Wäre dem so würde seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit längst aberkannt sein.

 

Die Jungrichter füllen da nix aus, das bereitet der Staatsanwalt schon vor.

Die unterschreiben nur noch.

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So ganz muss man's bei dir glaub ich nicht verstehen; sonst machst immer so auf Quelle und Belege einfordern, und dann bleibt's bei so allgemeinen Stammtischäußerungen über ach so wilde LKW ...

Äh - täusche ich mich oder warst Du beteiligt an der Diskussion zu den schweren Unfällen und der LKW-Beurteilung, für die es nach wie vor keine Belege gibt? Aber unabhängig davon: Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, LKW-Fahrer würden sich ganz überwiegend an die für sie geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, von Abstand und Überholverbot mal ganz zu schweigen?

 

Grenzwert war bei 74 km/h

Für alle oder nur für LKW? Über 20 % folgenlos drüber ist schon sehr human, finde ich. Interessant wäre ein Auslösewert von 70 km/h gewesen - das ist die Kombination aus Geschwindigkeit und möglicher Geldbuße, die die meisten Fahrer als annehmbar empfinden.

 

Die Gesamtstreckenlänge ist natürlich ein Ansatzpunkt

Nö. Sie ist die Grundlage für die Berechnung. Und zu den Strecken: nimm Dir einen LKW, im Idealfall mit CB-Funk, und fahre dort 60 km/h. Gern auch im Emsland (Holländer sind sehr nette Menschen!) oder auf der Autotransporter-Rennstrecke nach Emden. Du wirst in kurzer Zeit ganz viele neue Freunde gewinnen.

 

Wurde nicht ein Rocker, der der organisierten Kriminalität zu gehörig war, wegen Notwehr frei gesprochen, als er auf SEK Beamte schoß, die einen Durchsuchungsbeschluss an seinem Wohnaus zu vollstrecken?

Den von Dir geschilderten Fall gab es nicht. Der Fall, auf den Du Dch beziehst, hat - wenn ich mich recht erinnere - ein Rocker mit einer legal geführten Waffe auf Dummdödel geschossen, die sich an seiner Wohnungstür zu schaffen gemacht und auf Anrufe des Wohnungsinhabers nicht reagiert haben. Wobei Du insofern recht hast, als die Herren vor der Tür tatsächlich SEK-Beamte waren - kaum zu glauben, aber wahr.

 

Hat GNUMPF also Dummfug geschrieben?

Ja natürlich. Wobei Dummfug eine höfliche Umschreibung ist.

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