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Muß er nicht, sollte er IMO aber, wenn er ein gewisses Amt bekleidet. Wird auch wohl von einem nicht gerade kleinen Teil der Bevölkerung erwartet. Nennt sich "informieren".  An der Situation selbst

Das ist ganz einfach: unter "Qualität" verstehe ich diesbzgl. Messungen im Anzeigenbereich, insbes. Fahrverbote. Für Quantität sorgen dagegen insbes. die Messungen im VG-Bereich. Vor allem die im unte

War die Schlange vor dem Bratwurststand so lang?

Blaulicht,

 

da ich jetzt etwas mehr Zeit habe, mal ein etwas ausführlicher Kommentar zu Deiner Bemerkung:

Er hier hat auch keine Ahnung? Oder wie kann er auf der Anfahrt anhalten und Menschen bezgl der Rettungsgasse belehren. Er hat ja auch Zeit Gaffer auf der Gegenfahrbahn zu stoppen und zu belehren,

Ob der Kollege Ahnung von der Unfallaufnahme hat oder nicht, kann ich nicht im Geringsten beurteilen, denn das lässt sich aus dem Beitrag nicht feststellen.

 

Eindeutig zu sehen war dagegen, wenn man sich ein wenig mit der Materie auskennt, dass er mit der Unfallaufnahme bei den in dem Beitrag gezeigten Unfällen nicht das Geringste zu tun hat.

 

Bei Unfällen wie diesen sind in den meisten Fällen nur zwei Beamte vor Ort, nicht mehr, und die haben genug damit zu tun, die Spuren und die Beschädigungen zu dokumentieren, die Personalien der Beteiligten und der Zeugen zu notieren, ggf. Belehrungen und Vernehmungen zu schreiben, Strafanträge einzuholen, Abschleppaufträge weiterzugeben, der Leitstelle die Lage zu schildern, je nach Schwere des Unfalls auch noch für das Sachgebiet Ö (Öffentlichkeitsarbeit) eine erste Mitteilung über Telefon durchzugeben, die Anzahl der Einsatzkräfte zu dokumentieren, Personalien auszutauschen und, und, und.

 

Sie haben weder die Zeit, sich lang und breit mit Verkehrsteilnehmern im Stau zu unterhalten, noch haben sie die Zeit, sich einfach auf die Gegenfahrbahn zu stellen und Fahrzeuglenker weiterzuschicken.

 

So etwas kann man, wie ich schon mehrfach versucht habe, Dir zu erklären, dann machen, wenn man alles aufgenommen hat und wegen der aufwendigen Bergung nicht umgehend räumen kann, sondern warten muss, bis die AM vor Ort ist, bis ein Kranwagen vor Ort ist usw.

 

Du hast unlängst geschrieben, dass Du Dir vorstellen kannst, dass mein Chef mir den Aufrag erteilen würde, Gaffer zu sanktionieren.

 

Die Praktiker unter den Vorgesetzten würden alles andere als so etwas fordern, sondern eher fragen, ob man nichts anderes zu tun hatte, als sich um diese Gaffer zu kümmern und ob man sich nicht besser um eine möglichst schnelle, aber trotzdem ordentliche Unfallaufnahme kümmern sollte.

 

Jede Minute, die so eine Unfallaufnahme länger als unnötig dauert, verlängert den Stau und das damit verbundene Risiko weiterer Unfälle.

 

Vielleicht solltest Du einfach mal nur den Bereich der Polizeiarbeit kommentieren, von dem Du vielleicht Ahnung hast und Dir nicht anmaßen, die Arbeit der Kollegen zu beurteilen, von deren Tätigkeit Du einfach nicht den blassesten Schimmer hast.

 

Ich halte mich ja auch mit Kommentaren darüber zurück, ob Du z. B. den Einsatz im Steinhagel hättest vermeiden können oder was du da falsch oder richtig gemacht hast.

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  • 2 weeks later...

http://www.mt-news.de/index.php?aid=16904

 

 

Polizei filmt Handy-Gaffer

 

Autobahnpolizei Osnabrück konnte nur mit dem Kopf schütteln. Während auf der Autobahn 1 bei Holdorf die Bergungsarbeiten nach mehreren Unfällen....

 

Polizisten versuchten die Lage in der Gegenrichtung zu entschärfen, indem sie durch Winkbewegungen signalisierten, dass die Autofahrer zügig weiterfahren sollten. Doch es nützte nichts. Schließlich griffen die Polizeibeamten ihrerseits zum Handy und machten Bilder und Videos von Autofahrern, die während der Fahrt mit ihren Smartphones filmten und fotografierten. Diese Aufnahmen will die Polizei nun auswerten. Die Handy-Gaffer werden bald unangenehme Post erhalten.

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Schlechter Artikel: es werden wohl erstmal die Halter und nicht die Gaffer Post erhalten. Die Speditionen mit Sitz ganz tief im Osten wird das auch sehr beeindrucken (wenn sie den Brief überhaupt verstehen).

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Schlechter Artikel: es werden wohl erstmal die Halter und nicht die Gaffer Post erhalten. Die Speditionen mit Sitz ganz tief im Osten wird das auch sehr beeindrucken (wenn sie den Brief überhaupt verstehen).

Es ging darum, ob man Gaffen verfolgen kann .

Nachteule kann es nicht, die Polizisten in diesem Fall können es.

 

Ansonsten ist die Verfolgung dann wohl analog zu Geschwindigkeitsmessungen.

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Blaulicht,

Nachteule kann es nicht, die Polizisten in diesem Fall können es.

ich habe mich letztens darüber in einem anderen Thread mokiert, dass Mitglieder immer wieder ihre Animositäten ausfechten, aber in Deinem Fall geht es mir nicht anders.

 

Bei Dir kann man einfach nur sagen, dass Du einfach zu dumm bist, um Zusammenhänge zu begreifen. :wand::wand::wand:

 

Du hast doch selber geschrieben:

Während auf der Autobahn 1 bei Holdorf die Bergungsarbeiten nach mehreren Unfällen....

Wenn die Kollegen dort die Zeit gefunden haben, die Gaffer zu filmen, waren sie mit der eigentlichen Unfallaufnahme vor Ort fertig und mussten nur noch warten, bis die Feuerwehr, Abschleppdienste usw. ihre Arbeit beendet haben.

 

Ich habe wiederholt versucht, Dir zu erklären, dass auch ich bei solchen Unfällen schon Gaffer zur Anzeige gebracht habe, allerdings ohne, dass ich jedesmal die Presse informiert habe.

 

Du kannst und willst allerdings nicht verstehen, dass das eben nur bei wenigen Unfällen der Fall ist, denn meistens hat man genug andere und wichtigere Dinge zu tun, von denen Du eben nicht den leisesten Schimmer hast.

 

Mit Deinen Beiträgen hier im Forum zeigst Du immer wieder, dass Du von der Arbeit der Verkehrspolizei ungefähr genauso viel Ahnung hast wie die Kuh vom Eierlegen, nur mit dem Unterschied, dass die Kuh sich gar nicht erst dazu äußert.

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Och, ich verstehe aber etwas von Polizei... Tja und es gelingt vielen Polizisten, was du vehement als nicht durchführbar darstellst.

Ohne Unfälle aufgenommen zu haben, hätte ich von 'guten Unfallaufnahme-Polizisten' eine andere Antwort als deine erwartet.

.. Gaffer verfolgen erfordert eine zweite Streife vor Ort.

Das wäre doch mal ein Beitrag zum Thema gewesen. Kann es sein, dass in all den Beispielen vielleicht mindestens zwei Wagen angefahren sind? Auch wenn ich all das Recht hätte, spare ich es mir jetzt dir die persönlichen Unhöflichkeiten zurück zu schreiben.

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Kann es sein, dass in all den Beispielen vielleicht mindestens zwei Wagen angefahren sind?

Und auch hier zeigst Du wieder, dass Du nicht einen meiner Beiträge verstanden hast, denn ich habe immer wieder versucht, Dir zu erklären, dass es bei den meisten Unfällen mangels Personal gar nicht möglich ist, eine zweite Streife dazu zu holen, nur, damit diese Gaffer sanktionieren können.

 

Für mich ist aber in diesem Bereich EOD, denn ob man sich mit Dir oder einer Schublade unterhält dürfte in etwa den gleichen Effekt haben.

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Es ging darum, ob man Gaffen verfolgen kann .

Nein, es ging darum, daß die Behauptung des Journalisten schlicht Unsinn ist.

 

Nachteule kann es nicht, die Polizisten in diesem Fall können es.

Du bist ein Dummschwätzer. Warum hältst Du nicht einfach Deine Klappe?

 

Och, ich verstehe aber etwas von Polizei...

Kein Zweifel. Ich auch. Und PedroK ebenfalls. Und Bluey und m3_ und Gast225 und Diplomat und ganz viele andere. nachteule übrigens auch. Und jetzt kommt's: mindestens zwei der Genannten verstehen erkennbar mehr von Polizei als Du. Das ist Fakt. Bei den anderen fünf Genannten und bei ganz vielen anderen gibt es jedenfalls ganz viele Indizien dafür.

 

Ohne Unfälle aufgenommen zu haben, hätte ich von 'guten Unfallaufnahme-Polizisten' eine andere Antwort als deine erwartet.

Du hast also exakt gar keine Ahnung (von Wissen gar nicht erst zu reden), aber eine Vorstellung. Die hat zwar keine Grundlage in und aus der Realität, aber das hält Dich nicht davon ab, sie mit aller Vehemenz und unter ignorieren jedes Hinweises auf die Realität zu vertreten. Mit anderen Worten: Du weißt nix, aber das mit voller Überzeugung.

 

Kann es sein, dass in all den Beispielen vielleicht mindestens zwei Wagen angefahren sind?

Woher sollen wir das wissen? Erkundige Dich und berichte. Und frag' auch gleich nach, warum da dann mindestens zwei Wagen angefahren sind.

 

Hast Du die Beiträge von nachteule wirklich gelesen und verstanden?

In dieser Form ist das natürlich eine rhetorische Frage.

 

Wie oft hast Du Dienst auf einer Autobahn geleistet?

Er? Exakt kein einziges Mal. Kannst Du nicht nur an seine Beiträgen, sondern ganz einfach hieran

Wie oft warst du bei Strategiebesprechungen?

erkennen. Wobei Du, Blaulicht, doch nicht ernsthaft andeuten möchtest, Du seist bei Strategiebesprechungen gewesen, die sich mit dem Vorgehen gegen Gaffer bei Autobahnunfällen beschäftigten, oder?

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  • 5 weeks later...

http://www.focus.de/regional/hessen/verkehrsdrama-auf-der-a60-toedlicher-unfall-auf-der-autobahn-gaffer-filmen-opfer-polizei-zahlt-es-ihnen-heim_id_5719011.html?utm_source=other&utm_medium=social&utm_campaign=other-chip&fbc=other-chip&ts=201607120826

 

 

Schlechte Karten für Gaffer heute auf der A60. Polizei und Presse filmten und fotografierten Gaffer, die deutlich zu langsam und während der Fahrt mit dem Handy in der Hand vorbeifuhren und filmten.

Alle dokumentierten Fälle erhalten in Kürze Post von der Polizei.

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Die Polizisten vor Ort griffen dann selbst zur Kamera und nahmen die vorbeifahrenden Gaffer auf. Die dokumentierten Verkehrssünder werden demnächst wohl Post von der Polizei erhalten.

 

Gegen welches Gesetz verstößt gaffen?

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Auch zahlreiche Gaffer sollen die Arbeit der Beamten behindert haben, weil sie deutlich langsamer an der Unfallstelle vorbei gefahren sein sollen. Einige hätten zudem ihr Handy in der Hand gehabt, um Aufnahmen von dem Unglück zu machen.

 

 

 

 

 

Die Polizisten vor Ort griffen dann selbst zur Kamera und nahmen die vorbeifahrenden Gaffer auf. Die dokumentierten Verkehrssünder werden demnächst wohl Post von der Polizei erhalten.

 

Gegen welches Gesetz verstößt gaffen?

 

 

Da kommt hoffentlich ein Gesetz, so dass nicht mehr auf Hilfsnormen ausgewichen werden muss.

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warum?

Welchen Inhaltes sollte das Schreiben der Polizei denn sein, daß der Fahrzeughalter darauf regieren müßte?

 

STVO § 3 Abs 2

 

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Wie wir ja bereits bei anderer Gelegenheit festgestellt haben, ist es außerordentlich schwierig, dem einzelnen Fahrer das Fehlen dieses triftigen Grunds nachzuweisen.

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Vielleicht sollte man sich auch mal mit der Rechtsprechung des BVerfG befassen.

 

Ständige Videoaufnahmen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.

 

Hat sich offensichtlich noch nicht bis Wiesbaden herumgesprochen.

 

Die Hersteller von Abstandsmessanlagen können da vielleicht aushelfen mit Rat und Tat.

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Mal ein ein ganz neuer Ansatz von mir: Da fahren ständig Personen ohne trifftigen Grund zu langsam, daher dürfen auch ständig Aufnahmen gefertigt werden.

edit: Übersichtsaufnahme durch die Videokamera auf Stativ. Fahreridentifikation durch Fotoapparat händisch. ZBB an Halter usw..

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Ist doch temporär und nicht ständig.

Du weißt nicht, daß 'die Polizei' sicher keine Briefe an die Halter der erfassten Fahrzeuge schickt, kannst aber beurteilen, was das BVerfG unter ständig versteht? Aah ja.

 

 

Falls sich ein Betroffener gegen den BGB mit der Begründung wehrt, die Polizei hätte nicht durchgehend filmen dürfen, dürfte ihm das allerdings wohl eher nichts nützen. Ich bezweifle jedenfalls, daß hier ein Beweisverwertungsverbot greifen würde.

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Das sie durchgehend filmte möchte ja auch erstmal nachgewiesen sein.

Du hast natürlich völlig recht. Da sich das Filmmaterial ja in den Händen der Polizei befindet, könnte das in der Tat selbst dann schwierig werden, wenn tatsächlich durchgehend gefilmt wurde.

 

Wobei als allererstes mal nachgewiesen werden müßte, daß überhaupt gefilmt wurde. Das behauptet nämlich bisher nur Dein Kollege, der ja auch glaubt, die Polizei würde den dokumentierten Fällen irgendwelche Post zuschicken.

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Hallo, Sobbel,

... die Polizei hätte nicht durchgehend filmen dürfen,

Das sie durchgehend filmte möchte ja auch erstmal nachgewiesen sein.

wenn durchgehend gefilmt wurde, dürfte der Nachweis leicht zu erbringen sein und spätestens bei der Zeugenaussage würde man den Polizeibeamten dann drankriegen.

 

Nicht zu beanstanden wäre, wenn der Beamte jedesmal dann erst die Aufnahme startet, wenn er sieht, dass der Fahrer ein Handy oder etwas in der Art in der Hand hat und wenn er die Aufnahme dann bei der Anzeige als Beweis vorlegt, wenn es sich dann tatsächlich um ein Handy oder eine Kamera handelte.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wobei als allererstes mal nachgewiesen werden müßte, daß überhaupt gefilmt wurde. Das behauptet nämlich bisher nur Dein Kollege, der ja auch glaubt, die Polizei würde den dokumentierten Fällen irgendwelche Post zuschicken.

 

 

 

Nach dem (verlinkten) Zeitungsbericht darf ich das doch auch glauben.

 

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Nicht zu beanstanden wäre, wenn der Beamte jedesmal dann erst die Aufnahme startet, wenn er sieht, dass der Fahrer ein Handy oder etwas in der Art in der Hand hat und wenn er die Aufnahme dann bei der Anzeige als Beweis vorlegt, wenn es sich dann tatsächlich um ein Handy oder eine Kamera handelte.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

 

Richtig. So sollte er es machen.

Unterstellen wir doch, dass er das gemacht hat.

 

Anderseits, wenn er die Kamera laufen lassen hat, dann kann man sich streiten, ob das schon ein unberechtigtes Filmen Unbeteiligter ist. Unstrittig wird es unrechtmäßig, wenn der Verkehr wieder fließt, es also keinen konkreten Anlass gibt, und es wird pauschal weitergefilmt. Jedoch solange der Verkehr durch Gaffer behindert wird, ist es ein konkrete Anlass, das Filmen ist insgesamt zeitlich begrenzt ist; jedoch nicht auf den einzelnen Täter. Es ist jedoch zulässig neben dem Täter auch Zeugen und Unbeteiligte mit zu erfassen.

 

(ja, die erste Variante, wie von Nachteule beschrieben, ist die bessere)

 

 

 

 

Warum ist jedoch mögliches Fehlverhalten von Polizisten das Thema und nicht das offensichtliche Fehlverhalten der Gaffer?

Es gibt doch keinen Anhaltspunkt, dass dort fehlerhaft gefilmt wird. Die abgesenkte Kamera bei dem PVB im Bild deutet sogar darauf hin, dass er konkret nur speziell dann fotografiert, wenn er einen "Täter" erkennt. Vermutlich ist der, der das Foto für die Zeitung gemacht hat, der PVB an der Kamera, welcher dann wohl auch speziell nur dann filmt, wenn ein "Täter" erkannt ist. So würde die Zusammenarbeit der beiden doch Sinn ergeben. Einer fotografiert das Kennzeichen und einer filmt / fotografiert den Verstoß; das ganze wird einer laufenden Nummer zugeordnet und weiter geht` s mit dem nächsten Täter. Gegen unkorrektes arbeiten (durchgehend filmen) spricht der erhebliche Mehrarbeitsaufwand Video und Foto später einem Täter zu zuordnen.

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wenn durchgehend gefilmt wurde, dürfte der Nachweis leicht zu erbringen sein und spätestens bei der Zeugenaussage würde man den Polizeibeamten dann drankriegen.

Nunja. Es soll ja immer wieder mal erstaunliche Erinnerungslücken bei Polizeibeamten geben, die häufig hoch mit einer möglichen Strafbarkeit bzw. zumindest Fehlerhaftigkeit ihres Verhaltens bzw. das eines Kollegen korrelieren. Mal abgesehen davon: wofür will den Polizisten denn wer drankriegen (wobei mit drankriegen nicht dududu machen, sondern drankriegen gemeint ist)?

 

Nach dem (verlinkten) Zeitungsbericht darf ich das doch auch glauben.

Natürlich. Warum auch nicht? Schließlich bist Du ja Polizist.

 

Unterstellen wir doch, dass er das gemacht hat.

Warum unterstellst Du (und nur Du unterstellst, es sei gefilmt worden) überhaupt irgendwas?

 

Anderseits, wenn er die Kamera laufen lassen hat, dann kann man sich streiten, ob das schon ein unberechtigtes Filmen Unbeteiligter ist.

Nein, kann man nicht. Das ist

Unstrittig

wird es unrechtmäßig, wenn der Verkehr wieder fließt, es also keinen konkreten Anlass gibt, und es wird pauschal weitergefilmt.

Das ist falsch.

 

Jedoch solange der Verkehr durch Gaffer behindert wird, ist es ein konkrete Anlass

Und das erst recht.

 

Es gibt doch keinen Anhaltspunkt, dass dort fehlerhaft gefilmt wird.

Ich hab' das mal korrigiert. Alles andere ist Deine Spekulation.

 

Vermutlich ist der, der das Foto für die Zeitung gemacht hat, der PVB an der Kamera

Ja, davon ist auszugehen. Man hört ja immer wieder, daß sich Polizisten neuerdings ein Zubrot durch den Verkauf von Aufnahmen aus ihrem Einsatz machen. Ist auch kein Problem, sofern sie eine Genehmigung für ihre Nebentätigkeit haben.

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Moin Moin

 

 

 

Es soll ja immer wieder mal erstaunliche Erinnerungslücken bei Polizeibeamten geben,

Klingt so, als würdest du polizeiliche Erinnerungslücken anders bewerten, als die hier propagierten bei Fahrerermittlungen.

Mitgeteilte Erinnerungslücken sind im Übrigen nicht strafbar. Strafbar werden sie, wenn diese unwahr aufgefüllt werden.

 

 

Gruß

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Klingt so, als würdest du polizeiliche Erinnerungslücken anders bewerten, als die hier propagierten bei Fahrerermittlungen.

Soweit es sich auf Zeugenaussagen bezieht ist das ganz allein Deine Fehlinterpretation.

 

Mitgeteilte Erinnerungslücken sind im Übrigen nicht strafbar.

Mitgeteilte, aber nicht vorhandene Erinnerungslücken eines Zeugen sind durchaus strafbar.

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Mitgeteilte Erinnerungslücken sind im Übrigen nicht strafbar.

Mitgeteilte, aber nicht vorhandene Erinnerungslücken eines Zeugen sind durchaus strafbar.

 

 

 

... was ja auch im Punkto der Fahrerermittlung greift.

 

Es wirkt auf mich, als wertest du ein und dieselbe Handlung anders.

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Die neue Woche geht ja schon wieder "gut" los......

 

Tödlicher VU auf der A5 bei Friedberg (Hessen).

 

 

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43647/3380952

 

Zitat:"Während dieser traurige Einsatz für alle anwesenden Personen -Ersthelfer, Feuerwehr und Polizei- schon schlimm genug ist, gab es noch Grund zum Ärger: diverse Fahrzeugführer fuhren extrem langsam an der Unfallstelle vorbei, um mit ihren Smartphones die Situation zu filmen/ fotografieren. Neben dem pietätlosen und aufdringlichen Verhalten lösen diese Verkehrsteilnehmer auch oft größere Verkehrsbehinderungen aus als ohnehin schon vorhanden sind. Weiterhin stellt die Benutzung eines Handys während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit dar. Immerhin konnten einige der "Gaffer" durch die Polizeibeamten vor Ort direkt angehalten und kontrolliert werden. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als andere Einsatzkräfte vor Ort aktuell Maßnahmen durchführten und die Beamten der Polizei nicht für andere Tätigkeiten benötigt wurden. Die Fahrzeugführer werden in den nächsten Wochen Post von der Bußgeldstelle erhalten."

 

Ich warte nur drauf bis der Erste kommt und behauptet er hätte nur nach einem "Pokemon" gesucht. :shit:

 

Ich bin ja schwer dafür, dass man diese Leute für ein Wochenende in einer Leichenhalle o. ä. Einrichtung zwangsverpflichtet,

ich bin mir ziemlich sicher, dass sie dann ihr perverses Tun einstellen würden, wenn sie fertig gekotzt haben.....

 

Alternativ schlage ich vor, dass sich die schlauen Menschen wie der Herr aus NRW, der letztens den Vorschlag machte

für 20 km/h mehr 1000 EUR kassieren zu wollen einfach mal das Gesetz ändern: Wer als Fahrer eines KFZ das Smartphone während

der Fahrt in der Hand hält, zahlt im 1. Fall 500,-- EUR, im 2. Fall 1000,-- EUR im dritten Fall gehts direkt zum Idiotentest, um mal

von einem Psychologen abklären zu lassen warum er/sie es nicht kapieren. RuckZuck wäre das Problem gelöst.

 

Ich habe mich gerade noch einmal via Google vergewissert: Die günstigsten Freisprecheinrichtungen starten ab 20,-- EUR,

gibts auch in verschiedenen Farben und Formen und Ausstattungen. Dann kann sich jeder überlegen was wichtiger ist.

Telefonieren, Filmen und Gaffen oder verkehrssicher Fahren.

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Es wirkt auf mich, als wertest du ein und dieselbe Handlung anders.

Welchen Teil dieses doch recht kurzen Satzes

Soweit es sich auf Zeugenaussagen bezieht ist das ganz allein Deine Fehlinterpretation.

hast Du nicht verstanden?

 

@Nachteule, wie war das denn jetzt möglich?

Da ich Dir keine Böswilligkeit unterstellen möchte, gehe ich von kognitiver Unfähigkeit aus:

Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als andere Einsatzkräfte vor Ort aktuell Maßnahmen durchführten und die Beamten der Polizei nicht für andere Tätigkeiten benötigt wurden.

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Die neue Woche geht ja schon wieder "gut" los......

 

Tödlicher VU auf der A5 bei Friedberg (Hessen).

 

 

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43647/3380952

 

Zitat:"Während dieser traurige Einsatz für alle anwesenden Personen -Ersthelfer, Feuerwehr und Polizei- schon schlimm genug ist, gab es noch Grund zum Ärger: diverse Fahrzeugführer fuhren extrem langsam an der Unfallstelle vorbei, um mit ihren Smartphones die Situation zu filmen/ fotografieren. Neben dem pietätlosen und aufdringlichen Verhalten lösen diese Verkehrsteilnehmer auch oft größere Verkehrsbehinderungen aus als ohnehin schon vorhanden sind. Weiterhin stellt die Benutzung eines Handys während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit dar. Immerhin konnten einige der "Gaffer" durch die Polizeibeamten vor Ort direkt angehalten und kontrolliert werden. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als andere Einsatzkräfte vor Ort aktuell Maßnahmen durchführten und die Beamten der Polizei nicht für andere Tätigkeiten benötigt wurden. Die Fahrzeugführer werden in den nächsten Wochen Post von der Bußgeldstelle erhalten."

 

Ich warte nur drauf bis der Erste kommt und behauptet er hätte nur nach einem "Pokemon" gesucht. :shit:

 

Ich bin ja schwer dafür, dass man diese Leute für ein Wochenende in einer Leichenhalle o. ä. Einrichtung zwangsverpflichtet,

ich bin mir ziemlich sicher, dass sie dann ihr perverses Tun einstellen würden, wenn sie fertig gekotzt haben.....

 

Alternativ schlage ich vor, dass sich die schlauen Menschen wie der Herr aus NRW, der letztens den Vorschlag machte

für 20 km/h mehr 1000 EUR kassieren zu wollen einfach mal das Gesetz ändern: Wer als Fahrer eines KFZ das Smartphone während

der Fahrt in der Hand hält, zahlt im 1. Fall 500,-- EUR, im 2. Fall 1000,-- EUR im dritten Fall gehts direkt zum Idiotentest, um mal

von einem Psychologen abklären zu lassen warum er/sie es nicht kapieren. RuckZuck wäre das Problem gelöst.

 

Ich habe mich gerade noch einmal via Google vergewissert: Die günstigsten Freisprecheinrichtungen starten ab 20,-- EUR,

gibts auch in verschiedenen Farben und Formen und Ausstattungen. Dann kann sich jeder überlegen was wichtiger ist.

Telefonieren, Filmen und Gaffen oder verkehrssicher Fahren.

Und für Diebstahl eines Brötchens oder einfacher KV oder Hausfriedensbruch gibt es dann ein halbes Jahr Haft, für Betrug 5 und für Vergewaltigung Schwanz ab oder zunähen und für noch schwerere Straftaten wie Brandstiftung etc. dann Kopf ab?

 

Irgendwie müssen die Verhältnisse auch gewahrt werden.

 

PS: Haben die Polizisten mit dem Anhalten nicht weiter den Verkehr ausgebremst.

PPS: Zum Glück nutze ich eine Spiegelreflexkamera und die ist erlaubt.

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Hallo, Gast225,

Irgendwie müssen die Verhältnisse auch gewahrt werden.

stimmt.

 

Ich bin bekennender Verfechter eines Fahrverbotes für die, die während der Fahrt das Handy nutzen.

 

Um hier mal die Verhältnisse darzustellen:

 

Ein Fahrzeuglenker, der auf einer wenig befahrenen dreispurigen Autobahn mit einem Tempolimit aufgrund von Lärmschutzgründen mit einer Überschreitung von 41 km/h oder mehr erwischt wird, muss ein hohes Bußgeld zahlen und bekommt ein Fahrverbot.

 

Ein Fahrzeuglenker, der im dichten Verkehr, der jede Aufmerksamkeit fordert, mit dem Handy herumhantiert, kommt mit einem kleinen Bußgeld davon.

 

Welches Fahrverhalten würdest Du hier als gefährlicher einschätzen?

 

Das soll jetzt kein Statement werden, mit dem ein Herabsetzen der Strafen für Geschwindigkeitsüberschreiten gefordert werden soll, auf keinen Fall, denn die sind berechtigt.

 

Nicht berechtigt ist, dass so etwas Bescheuertes, wie das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung nur so niedrig sanktioniert wird.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Haben die Polizisten mit dem Anhalten nicht weiter den Verkehr ausgebremst.

Ich nehme, da fehlt ein ?. Wenn ja: das solltest Du klären. Die zuständige StA freut sich auf Deine Anzeige.

 

Zum Glück nutze ich eine Spiegelreflexkamera und die ist erlaubt.

Du bist ein Held. Und Du solltest in solchen Fällen unbedingt versuchen, die Angehörigen des Toten ausfindig zu machen. Die werden sich über letzte Erinnerungsfotos sicherlich freuen.

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Hallo, Random,

Dann aber gleich richtig und auch Tablets etc. gleichstellen.

das wäre zu wünschen, wird aber vermutlich nicht kommen.

 

Beim Handyverbot ist es noch relativ einfach, dieses in der Praxis umzusetzen, denn man hat hier wenig Möglichkeiten, Schlupflöcher zu finden (lassen wir mal das Urteil des OLG Stuttgart außer Acht :abwarten: ).

 

Würde man das ganze auf Tablets ausweiten, würde sich zwangsläufig die Frage stellen, warum das verboten ist, das Spielen mit einer PSP z. B. nicht und so würde es einen langen Rattenschwanz hinter sich herziehen.

 

Ähnliches hat man ja mal versucht, als man das Zeitunglesen während der Fahrt verbieten wollte.

 

Da kamen dann gleich etliche Einwände und so hat man dieses Vorhaben gleich wieder aufgegeben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Noch einmal meine Meinung zum Thema "Gaffer"

und ich habe schon sehr viel davon gesehen auf unseren Straßen:

 

1. Verstoß: mittelhohes Bußgeld

2. Verstoß: hohes Bußgeld

3. Verstoß: Direkt zum Idiotentest um die Fahreignung abschließend klären zu lassen.

Was zurzeit auf unseren Straßen passiert in Sachen Smartphone ist schlicht und ergreifend pervers

und gehört entsprechend sanktioniert. Unabhängig davon würden sich dann die ganzen Penner die

an den Ampeln stehen und schnell noch ne SMS schreiben müssen sich endlich auf den Straßenverkehr

konzentrieren und die Damen und Herren die meinen, dass es wichtiger ist mit ihren Händen das Smartphone

zu halten und zu telefonieren als aufmerksam am Straßenverkehr teilzunehmen sich vielleicht doch für die

Anschaffung einer FSE interessieren.

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