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Muß er nicht, sollte er IMO aber, wenn er ein gewisses Amt bekleidet. Wird auch wohl von einem nicht gerade kleinen Teil der Bevölkerung erwartet. Nennt sich "informieren".  An der Situation selbst

Das ist ganz einfach: unter "Qualität" verstehe ich diesbzgl. Messungen im Anzeigenbereich, insbes. Fahrverbote. Für Quantität sorgen dagegen insbes. die Messungen im VG-Bereich. Vor allem die im unte

War die Schlange vor dem Bratwurststand so lang?

Hallo, Pedro K.,

Wo sind denn die Angehörigen? Siehe oben.

ich kann mich an Flugkatastrophen erinnern, bei denen die nächsten Angehörigen von der beteiligten Airline umgehend und kostenlos zu einem dem Unglücksort naheliegenden Flughafen geflogen wurden.

 

Würdest Du in so einem Fall nicht auch hinfliegen wollen, wenn Deine Kinder verunglückt wären?

 

Abgesehen davon steht ja auch noch die Identifizierung der Leichen im Raum, und dazu werden meistens die Angehörigen gebraucht.

 

D. h., dass die Kanzlerin die nahen Angehörigen vermutlich nicht in Düsseldorf antreffen würde.

 

Trotzdem halte ich persönlich nichts von so einer Reise, genauso wenig, wie ich es für richtig halte, wenn Politiker auf Kosten der Steuerzahler zu allen möglichen Sportveranstaltungen o. ä. reisen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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ich kann mich an Flugkatastrophen erinnern, bei denen die nächsten Angehörigen von der beteiligten Airline umgehend und kostenlos zu einem dem Unglücksort naheliegenden Flughafen geflogen wurden.

 

Würdest Du in so einem Fall nicht auch hinfliegen wollen, wenn Deine Kinder verunglückt wären?

 

Dass Angehörige zum Unfallort reisen, ist verständlich, das passiert auch nach tödlichen Autounfällen.

 

Angehörige brauchen das sicherlich und das ist nachvollziehbar. Angehörige glotzen da ja auch nicht aus Sensationslust, sondern wollen das Geschehene verarbeiten.

 

"Dritte" (also Politiker) verbindet überhaupt gar nichts mit einem Unglücksort.

 

(Das gilt natürlich auch für Überflutungsgebiete, wenn mal wieder ein Hochwasser ansteht. Man muss als Volksvertreter nicht blöd, nichtsnützig, dumm und untätig über den Köpfen von Opfern schweben, nur um evtl festzustellen, wie hoch der Schaden ist.)

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Meine Meinung ist, dass bei einem Nichterscheinen der Spitzenpolitiker - die vom französischen Präsidenten eingeladen wurden - dieses von vielen für herzlos gehalten würde.

Wie Nachteule bereits sagte: Egal, wie man sich entscheidet, es wird immer von jemanden für falsch gehalten.

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Die fliegen aber nicht nur hin, sondern es ist oft immer so, dass die extra noch mit einem Hubschrauber über die Unglücksstelle geflogen werden.

(Und das wirst du erleben, morgen wird das Kanzlerin in den Medien mitteilen, dass es sich von "oben" einen Überblick verschafft hat.
Das muss es ja auch, weil man von unten ja nichts sieht... und das ist ja langweilig.)

 

Und genau hier sind wir voll beim Thema "Gaffer".

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edit: Sendung Brennpunkt auf dem WDR 20:45Uhr:

 

Zitat:

"Dobrindt und Steinmeier sind bereits heute mit dem Helikopter gegen 18 Uhr über die Unglücksstelle geflogen... Steinmeier: Ihm bot sich ein Bild des Schreckens, er war sichtlich gerührt."

 

Was hat denn dieser "Mensch" denn erwartet? :farewell:

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Zur politischen Verantwortung und Rolle gehört es sich auch, dass bei Lagen mit besonderer Bedeutung für die Gesellschaft die politische Führung sich mit dem Thema beschäftigt. Dazu kann es auch notwendig und richtig sein sich vor Ort die Situation anzuschauen, mit Helfern, Betroffenen, Angehörigen, Rettungskräften und weiteren Personen zu unterhalten.

 

  • Like 2
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Wenn jemand, insbesondere in der Nacht, seine Geschwindigkeit moderat verringert, vielleicht sogar noch den Warnblinker einschaltet, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen und dann mit angepasster Geschwindigkeit an der Unfallstelle vorbeifährt,

ist er nicht immer einer, der

einzig und allein langsamer geworden ist, um ein Video oder Bilder aufzunehmen

Auf den Unterschied zwischen diesen beiden Sorten von Fahrern, die im Kolonnenverkehr ähnlich erscheinen können, kam es mir an.

 

die, die mit über 200 km/h an der Unfallstelle vorbeibrausen.

kommen nicht im Kolonnenverkehr vor.

 

Es ist in Deutschland nicht erlaubt, durchgehend Videos aufzunehmen mit dem Ziel, diese nachher auszuwerten und aufgenommene Verkehrsverstöße zu ahnden.

In Deutschland mit seinem übertriebenen Datenschutz. Aber im Ausland könnte so ein Video auch mal im Netz auftauchen oder der Presse zugespielt werden. ;)

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Es würde doch reichen, wenn die in einer öffentlichen Ansprache ihr Beileid bekunden und effektive und schnelle Hilfe zusichern.

 

 

Warum? Täglich sterben Menschen in Deutschland und Europa durch Unglücke, z.B. haben wir in Europa 70 Verkehrstote pro Tag. Sind die weniger wert? Warum nicht auch da eine öffentliche Ansprache und eine Zusicherung effektiver und schneller Hilfe?

 

Nur mal so zum Nachdenken. Macht aber den Flugzeugabsturz nicht weniger tragisch...

 

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Zur politischen Verantwortung und Rolle gehört es sich auch, dass bei Lagen mit besonderer Bedeutung für die Gesellschaft die politische Führung sich mit dem Thema beschäftigt. Dazu kann es auch notwendig und richtig sein sich vor Ort die Situation anzuschauen, mit Helfern, Betroffenen, Angehörigen, Rettungskräften und weiteren Personen zu unterhalten.

 

Aus welchem Grund muss sich jemand, der von der Materie "Rettungsdienst" gar keine Ahnung hat, denn mit Rettungskräften am Unglücksort unterhalten?

 

Warum müssen die sich das anschauen, was ändert sich an der Situation? Macht es die Situation weniger schlimm, wenn man durch Gespräche, die Leute, die vor Ort sind, um wirklich zu helfen, von der Arbeit abhält?

 

Wenn das Haus meines Nachbarn brennen würde und ich einen Feuerwehrmann, zur Seite nehmen würde, um mir in diesem Moment die Technik des Feuerwehrautos erklären zu lassen, ist das genau die selbe Situation.

 

 

 

Wo geht denn die besondere Bedeutung für eine Gesellschaft los? Wird das anhand der Opferzahlen festgemacht? Es gab letztes Jahr in Dresden einen schweren Busunfall mit 11 Toten und 69 Verletzten. Das war scheinbar nicht so arg schlimm, dass man sich das von politischer Seite anschauen musste.

 

Anhand welcher Opferzahl finden denn Politiker Gefallen daran, mal vorbeizuschauen?

 

Beim Verlust eines nahestehenden Menschen bin ich nicht auf tröstende Worte von Fremden angewiesen. Den Verlust müssen die Angehörigen verkraften und ihr Leben lang verarbeiten. Die Regierungleute (als Unbeteiligte / Dritte) haben doch die Sache in zwei Monaten schon wieder vergessen.

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Aus welchem Grund muss sich jemand, der von der Materie "Rettungsdienst" gar keine Ahnung hat, denn mit Rettungskräften am Unglücksort unterhalten?

Muß er nicht, sollte er IMO aber, wenn er ein gewisses Amt bekleidet. Wird auch wohl von einem nicht gerade kleinen Teil der Bevölkerung erwartet. Nennt sich "informieren".

 

Warum müssen die sich das anschauen, was ändert sich an der Situation? Macht es die Situation weniger schlimm, wenn man durch Gespräche, die Leute, die vor Ort sind, um wirklich zu helfen, von der Arbeit abhält?

An der Situation selbst ändert sich nichts, macht sie auch weniger schlimm. Gleichwohl hält man sicherlich niemanden von der Arbeit ab. Soviel Feingefühl traue ich unseren Herrschaften Politiker schon zu. Allerdings meine ich auch hier, daß man von Ihnen solches, nämlich das Anschauen, die Gespräche, erwartet, was wohl auch eine gewisse Anteilnahme signalisiert.

 

Wenn das Haus meines Nachbarn brennen würde und ich einen Feuerwehrmann, zur Seite nehmen würde, um mir in diesem Moment die Technik des Feuerwehrautos erklären zu lassen, ist das genau die selbe Situation.

Daß dieser Vergleich nicht nur meilenweit hinkt, sondern gar kein solcher ist, dürftest selbst Du erkennen können.

 

Wo geht denn die besondere Bedeutung für eine Gesellschaft los? Wird das anhand der Opferzahlen festgemacht? Es gab letztes Jahr in Dresden einen schweren Busunfall mit 11 Toten und 69 Verletzten. Das war scheinbar nicht so arg schlimm, dass man sich das von politischer Seite anschauen musste.

Da gibt es - wohl zum Glück oder aus gutem Grund - keine genaue Definition. Daß es sich hierbei aber wohl um einen durchaus schlecklichen Vorfall handelt, der offensichtlich über die Grenzen unseres Landes für mitfühlendes Interesse uvm. sorgt, dürfte unstrittig sein. Und da ist dann wohl auch ein entsprechendes gesellschaftliches und politisches Interesse durchaus gerechtfertigt.

 

Anhand welcher Opferzahl finden denn Politiker Gefallen daran, mal vorbeizuschauen?

Sag mal, merkst Du eigentlich noch, was und wie schäbig Du hier schreibst??!! Glaubst Du allen Ernstes, daß die Politiker aus reiner Schaulust dort "vorbeischauen"? Wie kann man vor dem Hintergrund eines solchen Unglücks nur solch pietätlose Gedanken haben und auch noch äußern.....?!

 

Beim Verlust eines nahestehenden Menschen bin ich nicht auf tröstende Worte von Fremden angewiesen. Den Verlust müssen die Angehörigen verkraften und ihr Leben lang verarbeiten. Die Regierungleute (als Unbeteiligte / Dritte) haben doch die Sache in zwei Monaten schon wieder vergessen.

Du vllt nicht, vielen anderen hingegen mögen solch tröstende Worte aber gut tun. Und was wer wie verkraften und verarbeiten muß, hast Du nicht zu entscheiden! Natürlich geht das Leben weiter, natürlich wird nicht immer wieder darauf hingewiesen. Vllt will man das aber auch gar nicht und vllt ist das auch gut so. Aber den Angehörigen tut es vllt sogar sehr gut, wenn viele "Unbeteiligte / Dritte" ihr Mitgefühl zum Ausdruck bringen!
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Viel Hinterfozziger finde ich es, dass die 50 toten Businsassen von vorriger Woche in Brasilien (Bus in Schlucht) und die nahezu 40 Toten in Peru überhaupt niemanden zu interessieren scheinen. Auch China ist mit 20 toten im März dabei. Oder Mexiko mit 16 Toten im Februar

Viel weniger sind das auch nicht, nur interessiert dies keine Sau (nahezu keine Sau).

 

http://www.dw.de/viele-tote-bei-busungl%C3%BCck-in-brasilien/a-18317287

http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/unfaelle-fast-40-tote-bei-schwerem-busunfall-in-peru-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-150323-99-09683

http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/20-Tote-bei-Busunfall-in-China

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mindestens-16-tote-bei-schwerem-busunfall-mexiko_

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Anhand welcher Opferzahl finden denn Politiker Gefallen daran, mal vorbeizuschauen?

Sag mal, merkst Du eigentlich noch, was und wie schäbig Du hier schreibst??!! Glaubst Du allen Ernstes, daß die Politiker aus reiner Schaulust dort "vorbeischauen"? Wie kann man vor dem Hintergrund eines solchen Unglücks nur solch pietätlose Gedanken haben und auch noch äußern.....?!

 

Es ist schäbig da hinzupilgern und mit dem Hubschrauber EXTRA über die Unfallstelle zu fliegen.

 

Sollten Gespräche mit Einsatzkräften von Nöten sein, was ich dennoch absolut bezweifle, dann kann man sich am Boden mit den Leuten unterhalten. Alles Andere ist nur Sensationslust und bringt niemanden weiter.

 

Die Medien fliegen da auch drüber (auch z.B. über Hochwassergebiete). Das Ausmaß von Katastrophen wird also auch in den Medien (vollumfänglich und gelegentlich auch übertrieben ) publiziert.

 

Demzufolge kann nur Sensationslust einen Menschen dazu treiben, es mit eigenen Augen sehen zu wollen. Es bringt weder die Politiker, die an dieser Stelle Katastrophentourismus betreiben, weiter, noch haben diese Rundflüge irgend einen Nutzen.

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Bluey hat recht. Deine Behauptungen bezgl. Sensationslust etc. pp. sind Deine Meinung - woher weißt Du, daß die Angehörigen und die Helfer das so sehen?

 

Im übrigen: was möchtest Du uns mit Deinem Beitrag eigentlich sagen? Das Autobahnunfallgaffer völlig okay sind, weil (deutsche) Politiker am Unglück (auch) ihrer Mitbürger auf eine Art und Weise Anteil nehmen, die Dir nicht gefällt?

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Nein, das möchte ich nicht sagen. Nur wird irgendwann die Politik über "Gaffer-§" nachdenken und sicherlich ein Gesetz auf dem Weg bringen.

 

Wie vereinbart es sich also, dass bisher 4 (vier) Personen, von unserer politischen Spitze, dahin pilgern und evtl. Monate später der Bevölkerung verbietet, an Unfallstellen zu gucken.

 

Ich finde es auch schlimm, wenn an Unfallstellen dämlich langsam gefahren und geglotzt wird oder gar noch das Mobiltelefon gezückt wird, um was zum vorzeigen zu haben.

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Wie vereinbart es sich also, dass bisher 4 (vier) Personen, von unserer politischen Spitze, dahin pilgern und evtl. Monate später der Bevölkerung verbietet, an Unfallstellen zu gucken.

Ich denke (meinen undifferenzierten Beitrag weiter oben korrigierend), dass man das differenzierter betrachten muss:

 

- Wenn Steinmeier als oberster nuntius Germaniae dahin fliegt, um den Rettungs-/Bergungskräften im Namen Ds zu danken, dann macht er seinen Job.

- Wenn die Kanzlerdarstellerin mit der Intention dahin flöge, zu fragen, was die Kräfte vor Ort brauchen, und ob sie aus ihrer exekutiven Rolle heraus etwas bewegen könne, dann ist das auch in Ordnung.

- Was unser Mautrindt da will, weiß ich nicht. Bis der einen Helikopter organisiert hat, haben die Franzosen wahrscheinlich schon längst einen Mistral-Träger nach Marseille oder Cannes gewuppt.

 

Kurzum: Amtsträger, die willens, bereit und in der Lage sind, den Kräften vor Ort zu helfen oder schlicht ihren Job machen, sind in solchen Situationen sicher nicht schädlich, sondern u.U. hilfreich. Diejenigen, die nur ihre Nase in eine Kamera halten wollen, sollten sich beherrschen.

 

Just my 2 cents.

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Nur wird irgendwann die Politik über "Gaffer-§" nachdenken und sicherlich ein Gesetz auf dem Weg bringen.

Du magst da sicher sein, bin ich auch: nein. Wie bereits geklärt, ist der Tatbestand in keinster Art und Weise rechtssicher und eindeutig definierbar, das Gesetz würde also schon allein daran scheitern.

 

Wie vereinbart es sich also, dass bisher 4 (vier) Personen, von unserer politischen Spitze, dahin pilgern und evtl. Monate später der Bevölkerung verbietet, an Unfallstellen zu gucken.

Schon der Vergleich hinkt, aber das ist Dir sicherlich klar. Abgesehen davon: gucken kann sowieso niemand verbieten - und was evtl. irgendwann mal passiert, kann heute niemand sagen.

 

Kann jemand mit Bestimmtheit sagen, was die Angehörigen der Opfer und die Helfer zu den Auftritten der Politiker sagen? Nein? Schade. Die sind nämlich als einzige relevant, niemand sonst.

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  • 1 month later...

 

Je nach Tageszeit und Unfallstelle kann es demnach bis zu 100 Minuten dauern, bis die Elemente vor Ort und aufgebaut sind.

Ich finde, das klingt nach einem nicht übermäßig gut durchdachten Plan. Wer auch immer die Wände aufbaut, kann nichts anderes in der Zeit machen - die Bahn wieder freiräumen z.B. oder den Verkehr leiten.

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Ob das hier nun der Weisheit lertzter Schluss ist? Ich weiss ja nicht.....

 

Es ist ein Mittel; natürlich müssten weitere Mittel ebenfalls eingesetzt werden. Ein weiteres Mittel ist die Information der Öffentlichkeit; das Thema ist jetzt in die Medien gedrückt worden; nicht weil Gaffen erst jetzt -neu- stattfindet, sondern um etwas dagegen zu tun. Ein weiteres Mittel ist die Ahndung des Fehlverhalten (im Moment der Handyverstoß und die Diskussion einen neuen Tatbestand 'Gaffen' einzuführen).

 

Alles zusammen mach schon Sinn.

 

 

Wobei Nachteule, der schon die Verstöße nicht ahnden kann, bestimmt Bedenken hat und meint dass so eine Wand nicht aufzustellen sei.

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Ein weiteres Mittel ist die Ahndung des Fehlverhalten (im Moment der Handyverstoß und die Diskussion einen neuen Tatbestand 'Gaffen' einzuführen).

 

 

Ich weiß nicht, ob ich schon mal gefragt hat, aber: bitte gib mir doch mal zumindest eine grobe textliche Definition des Tatbestands "Gaffen".

 

Ach stimmt, das wurdest Du ja schon mehrfach gefragt, hast es aber konsequent ignoriert... :abwarten:

  • Like 1
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Ja. Habe ich. Soll der Gesetzgeber, mit Juristen, sich doch den Gesetzestext / Tatbestand ausdenken. Ist bestimmt nicht ganz so einfach; und wenn ich hier 'grob' einen Rahmen formulieren würde kommen Flachpfeifen irgendwelche Schreiberlinge und zerpflücken kleinste Buchstaben. Wozu also sollte ich deinem Wunsch nachkommen? Und die, die Interesse an der Sache haben, können pro / contra ihre Meinung dazu kundtun ohne dass ich einen Gesetzestext formulieren müsste.

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[....] kommen Flachpfeifen irgendwelche Schreiberlinge [.....]

 

Du weißt schon noch, dass du mich in sehr weinerlicher Manier bei den Mods verpetzt hast, als ich genau dieses auf dich bezogen angewandt habe, oder?

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Doch hab ich.

Ich würde das Gaffen als Owi einstufen und bei Behinderung / Gefährdung einen sehr anständigen Preis festlegen; für den einfachen Tatbestand deutlich mehr als das Handy-in-der-Hand zur Zeit kostet.

Und nein, das ist nicht unmöglich zu verfolgen schließlich greifen auch Tatbestände wie Belästigung der Allgemeinheit, Beleidigung, unnötiges Umherfahren. Da wird also auch das Gaffen funktionieren.

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Blaulicht,

Wobei Nachteule, der schon die Verstöße nicht ahnden kann, bestimmt Bedenken hat und meint dass so eine Wand nicht aufzustellen sei.

mach Dir bitte keine Gedanken darüber, was ich denke, sondern denke lieber selber mal nach und bringe vernünftige Lösungsvorschläge.

 

In einem Punkt hast Du allerdings recht: Ich habe tatsächlich Bedenken über den Sinn solcher Wände, denn für die wenigen Fälle, in denen man diese tatsächlich mal nutzen kann, sind Aufwand und Kosten einfach nicht akzeptabel.

 

Wann und wo würdest Du denn solche Sichtwände aufstellen, wenn Du der Verantwortliche vor Ort wärst?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wer auch immer die Wände aufbaut, kann nichts anderes in der Zeit machen - die Bahn wieder freiräumen z.B. oder den Verkehr leiten.

Wenn die Wände aufgebaut werden, ist Bahn freiräumen mit ziemlicher Sicherheit (noch) nicht angesagt oder bereits erledigt. Und Verkehr leiten dürfte in solchen Fällen ebenfalls nicht das wesentliche Problem sein.

 

Doch hab ich.

Nein, hast Du (natürlich) nicht. Das

Ich würde das Gaffen als Owi einstufen und bei Behinderung / Gefährdung einen sehr anständigen Preis festlegen

ist nämlich kein Tatbestand.

 

Und nein, das ist nicht unmöglich zu verfolgen schließlich greifen auch Tatbestände wie Belästigung der Allgemeinheit, Beleidigung, unnötiges Umherfahren. Da wird also auch das Gaffen funktionieren.

Um etwas verfolgen zu können, müßte man erstmal einen Tatbestand rechtssicher definieren. Dir gelingt es nicht mal, ihn laienhaft zu erklären.

 

Ich würde sie zum Beispiel bei schweren Unfällen aufstellen, gegen Gaffer.

Das beantwortet weder wo noch wann. So schwer ist die deutsche Sprache doch gar nicht...

 

Einen Versuch sind die Dinger wert. Die Feuerwehrleute et al, die sich jetzt mit Decken und Bettlaken (oder so) vor die Unfallopfer stellen müssen, werden sie auf jeden Fall begrüßen.

 

 

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Wenn die Wände aufgebaut werden, ist Bahn freiräumen mit ziemlicher Sicherheit (noch) nicht angesagt

oder bereits erledigt. Und Verkehr leiten dürfte in solchen Fällen ebenfalls nicht das wesentliche Problem sein.

Stimmt schon. Aber es gibt ja unterschiedliche Ausmaße von Unfällen. Ich fänd' es kritisch, wenn erstmal die Wänd aufgebaut würden, statt bspw. leichter beschädigte/im Weg stehende

Fahrzeuge aus dem Weg zu schaffen - nicht zuletzt ist ein zugängliches Trümmerfeld der Feuerwehr auch bei der Rettung von Verletztn behilflich.

Ich stehe eher auf dem Standpunkt, dass man die Gaffer doch gaffen lassen soll, wenn das Entgegenwirken Kapazitäten bindet, die eigentlich für Wichtigeres gebraucht werden.

 

Nicht dass am Ende die Gaffer jetzt sogar anhalten müssen, um über die Wände hinweg oder durch die Windurchlässe hindurch filmen zu können.....

Probieren geht über sStudieren, aber ich bin eher skeptisch.

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Nun ja, vielleicht wird ja wieder der alte Begriff "Schupo" wieder populär. Früher stand er für Schutzpolizist, heute dann eben für Schutzwandpolizist......

 

Nö.

Denn das ist der Schwapo. Ist auch eine andere Besoldungsgruppe... :rtfm::fool:

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@Wayko, so schwer ist das doch nicht

Wer an Unglücks-, Unfall- oder sonstigen vergleichbaren Orten mehr als verkehrsüblich seine Geschwindigkeit veringert und über das gebotene Maß, aus Neugierde oder sonstigen niederen Beweggründen, dort hinblickt (Gaffen) wird mit einem Bußgeld von 5 bis 500 Euro bestraft.

Das Bußgeld erhöht sich auf mindestens 150 Euro, wenn ein KFZ Fahrer mit dem Mobiltelefon fotografiert oder videografiert.

Bei Gefährung kann das Bußgel bis 1000 Euro betragen.

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@Wayko, so schwer ist das doch nicht

Wer an Unglücks-, Unfall- oder sonstigen vergleichbaren Orten mehr als verkehrsüblich seine Geschwindigkeit veringert und über das gebotene Maß, aus Neugierde oder sonstigen niederen Beweggründen, dort hinblickt (Gaffen) wird mit einem Bußgeld von 5 bis 500 Euro bestraft.

Das Bußgeld erhöht sich auf mindestens 150 Euro, wenn ein KFZ Fahrer mit dem Mobiltelefon fotografiert oder videografiert.

Bei Gefährung kann das Bußgel bis 1000 Euro betragen.

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Hi,

klingt ja nicht schlecht aber:

- verkehrsüblich ist nun mal das extreme Langsamfahren - und das soll ja unterbunden werden.

- ein einfaches "Hinblicken" wirst du nie verhindern können

- die "Beweggründe" erforschen wird extremst schwer

- das Wort "Bußgeld" ist durch "Geldbuße" zu ersetzen (ist ein Unterschied)

- Es muss ein konkreter Betrag genannt sein, wenn das in die BKatV soll (Geldbuße = 300 EUR)

- die Benutzung des Handys ist entweder tateinheitlich zu werten oder in einen eigenen Tatbestand zu fassen

(z.B. Abs. 2: sollten neben dem Gaffen Film- und/oder Videoaufnahmen angefertigt werden, so erhöht sich die Geldbuße nach Abs. 1 um EUR 150,-)

- Die Erhöhung bei Gefährdung ist im BKatV schon geregelt.

 

Also: fass das zusammen und ab damit an deinen zuständigen Abgeordneten.

 

Gruß

HaWeThie

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@Wayko, so schwer ist das doch nicht

Wer an Unglücks-, Unfall- oder sonstigen vergleichbaren Orten mehr als verkehrsüblich seine Geschwindigkeit veringert und über das gebotene Maß, aus Neugierde oder sonstigen niederen Beweggründen, dort hinblickt (Gaffen) wird mit einem Bußgeld von 5 bis 500 Euro bestraft.

Das Bußgeld erhöht sich auf mindestens 150 Euro, wenn ein KFZ Fahrer mit dem Mobiltelefon fotografiert oder videografiert.

Bei Gefährung kann das Bußgel bis 1000 Euro betragen.

 

Ist doch schon mal ein Anfang.

 

Ich bin schon an einigen Unfallstellen an der Autobahn (Gegenfahrbahn) vorbeigefahren, oft nur mit 30 - 50 km/h, weils einfach nicht schneller ging (aufgrund des Vordermannes). Wenn willst Du denn da bestrafen?

Die Beweggründe für das hinschauen wird man nie nachweisen können.

 

Handynutzung ist bereits eine Owi, aber hier könnte man tatsächlich eine ordentliche Schippe drauflegen.

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So wie du deinen Sachverhalt beschreibst passt er dann ja auch nicht zu der 'Owi-Gaffen' - es sei denn du erweiterst deinen Grundsachverhalt, dass du gegafft hast, was ich jetzt nicht glaube, dann jedoch würde der 'Owi-Paragraph' wieder erfüllt sein.

Zu deiner Frage, wenn ich da bestrafen würde, wenn keiner gafft und der Verkehr bedingt durch die Situation langsam vorbei fährt, Antwort: niemanden.

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Blaulicht,

@Wayko, so schwer ist das doch nicht
Wer an Unglücks-, Unfall- oder sonstigen vergleichbaren Orten mehr als verkehrsüblich seine Geschwindigkeit veringert und über das gebotene Maß, aus Neugierde oder sonstigen niederen Beweggründen, dort hinblickt (Gaffen) wird mit einem Bußgeld von 5 bis 500 Euro bestraft.
Das Bußgeld erhöht sich auf mindestens 150 Euro, wenn ein KFZ Fahrer mit dem Mobiltelefon fotografiert oder videografiert.
Bei Gefährung kann das Bußgel bis 1000 Euro betragen.

eine grundsätzliche Erhöhung des Bußgeldes auf 150.- € beim verbotswidrigen Nutzen eines Handy würde ich begrüßen.

 

Der Rest, den Du schreibst, ist Unsinn.

 

Wie willst Du gegenüber der Bußgeldstelle oder dem Gericht darlegen, dass jemand "über das gebotene Maß, aus Neugierde oder sonstigen niederen Beweggründen, dort hinblickt (Gaffen)" ?

 

Wird es daran festgemacht, ob er zwei oder drei Sekunden oder länger schaut oder ob ihm beim Hinschauen die Kinnlade herunterfällt?

 

Wie stellst Du Dir die Beweisführung konkret vor?

 

Zu den Sichtschutzwänden hast Du immer noch keine brauchbare Lösung gebracht.

 

Wann, wo und bei welchen Unfällen würdest Du diese auf der Autobahn aufstellen?

 

Wer soll die Wände zur Unfallstelle bringen und wer soll diese dann aufstellen bzw. wieder abbauen?

 

Wer will die Verantwortung dafür tragen, wenn sich die Räumung der Unfallstelle verzögert, weil dort noch die Wände abgebaut und verkehrssicher verstaut werden müssen?

 

Unbestritten:

 

Es mag vielleicht mal den ein oder anderen Unfall geben, bei denen man diese Hilfsmittel brauchen kann, aber diese dürften sich auf höchstens eine Handvoll im Jahr beschränken und da sind Kosten und Nutzen sicher nicht in Relation.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Na also. Verwarnung ist auch ohne den neu zu erfindenden Gaffertatbestand möglich:

http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Angst-vor-Blitzmarathon-Karlsruher-faehrt-32-statt-erlaubten-100-km-h;art6066,1479811


Auf der B3 bei Grötzingen wurde der wohl langsamste Autofahrer aus dem Verkehr gezogen: Er fuhr 32 bei erlaubten 100 Kilometern pro Stunde.

Die Begründung war denkbar einfach: Er hatte schlicht nach dem Blitzer Ausschau gehalten. Die rund 70 Kilometer pro Stunde zu langsam auf einer Landstraße mit erlaubten 100 - endeten für den Autofahrer mit einer Verwarnung wegen Verkehrsbehinderung.

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