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Geblitzt Worden - Kommt Noch Ein Brief?


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Hallo,

ich bin vor ein paar Wochen gebiltzt worden. Leider bin ich wirklich zu schnell gefahren, da ich einfach nicht auf das Schild geachtete habe :blush: Ich habe nun auf einen Bescheid gewartet, aber noch hatte ich nichts in der Post. Könnte ich jetzt vielleicht Glück haben und um die Strafe rum kommen?

Weiß jemand, wann eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr bestraft wird, also verjährt ist? Gibt es da irgendwelche Regelungen?

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...Du kannst nach 3 Monaten plus 14 Tagen Postlaufzeit davon ausgehen, dass nichts mehr kommt und die Sache verjährt ist....

Ist nicht sehr wahrscheinlich, aber der Anhörungsbogen, der die Verjährung unterbrochen hat, kann tatsächlich verloren gegangen sein. Wenn du nach mehr als 3 Monaten einen BGB erhalten solltest würde ich auf Verjährung verweisen und um Einblick in die Akte bitten.

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Du kannst nach 3 Monaten plus 14 Tagen Postlaufzeit davon ausgehen, dass nichts mehr kommt und die Sache verjährt ist.

 

Streiche die 3 und setze die 6... ;) zumindest in der Theorie.

 

Und nochmal zur Klarstellung, die 14 Tage Postlaufzeit beziehen sich ausschließlich auf die Zustellung des BGB, nicht die "Ankunft" des AHB.

 

 

@Odillo, bist Du auch Halter des Fahrzeuges?

Bist Du in letzter Zeit mal umgezogen?

 

 

Und da die Herren vor mir es vergessen haben.... Herzlich willkommen hier im RF.

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  • 2 weeks later...

@QTreiberin: Danke :)

 

Ja, ich bin Halterin des Wagens. Ich bin in der Tat im vergangenen Monat umgezogen. Meinst du, die kriegen das mit der neuen Meldeadresse nicht geregelt? Hätte ich nichts dagegen. :P Hab immer noch nichts bekommen...

 

Hab noch ein wenig weiter recherchiert... die Frist ist 3 Monate vor Zustellung des Bußgeldbescheids. Das ist doch aktuell bei mir der Fall, oder? Je mehr ich lese, desto verwirrter bin ich. :doofwinkt: (Quelle: blitzeranwalt.com/artikel/zu-schnell-gefahren-Verjaehrung/)

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Zum Umzug, eine Adressermittlung unterbricht die Verjährung, ist also eher schlecht(er) für Dich.

 

Zu den Fristen:

Drei Monate nach Tattag muss die Anhörung gegen Dich aktenmäßig angeordnet worden sein, dann ist die Verjährung unterbrochen. Diese Anhörung wird nicht förmlich zugestellt, kann also bei der Post verloren gegangen sein.

Das ist insofern für die Behörde unschädlich, da Du mit dem BGB ja nochmal die Chance auf rechtliches Gehör bekommst.

 

Danach hat die Behörde weitere drei Monate Zeit den BGB zu erlassen plus 14 Tage um ihn zuzustellen.

 

Wenn alle Fristen bis zuletzt "ausgereizt" werden ergeben sich drei Monate bis zur Anordnung der Anhörung plus drei Monate für den Erlass des BGB plus 14 Tage Postlaufzeit.

 

Macht summasummarum sechs Monate plus 14 Tage...

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Ich habe derzeit eine ähnliche Sache am laufen.

Tattag: Irgendwann Ende Oktober, AHB kam Anfang Dez, datiert auf den 20. oder 21.11. (2014).

Heute ist der 25.02.2015, BGB ist nicht eingetroffen.

Kann ich nun ausgehen, wenn bis zum 7. März (z.B.) kein BGB bei mir eingetroffen ist, dass ich fein raus bin aus der Sache?

Oder sind von AHB bis BGB 6 Monate Verjährungsfrist?

 

Grüße

 

Korrektur: Es war kein Anhörungsbogen sondern ein Zeugenfragebogen, also wurde gefragt, ob meine Daten richtig sind und ob ich den Verstoß zugebe.

Nochmal Korrektur: Ich bin mir grade unsicher, wie der Bogen betitelt war. Fakt ist: Es stand mein Name als Beschuldigter drauf und ich sollte mich zur Sache äußern.

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Dann lass uns mal rechnen:

21.11.2014 + 3 Monate = 21.02.2015

Bis dahin muss der BuGeBe erlassen worden sein => Spätestens dieses Datum darf draufstehen

21.02.2015 + 2 Wochen = 07.03.2015 (wie von Dir berechnet)

Bis dahin muss der BuGeBe bei Dir eintreffen, das gilt als zulässige Postlaufzeit

 

Bis Ende nächster Woche musst Du also wohl noch bangen.

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  • 3 months later...

Und ist etwas gekommen?

 

Allerdings sind die 3 Monate so nicht immer korrekt. Also nicht zu früh freuen:

 

Ergeht gegen den Fahrer innerhalb von drei Monaten kein Bußgeldbescheid, könnte die Geltendmachung des Vergehens verjährt sein. Allerdings kommt auch eine Unterbrechungshandlung der Behörde in Betracht. Das bedeutet, dass die Verjährung gehemmt sein kann, wenn zusätzliche Ermittlungsarbeiten auf Seiten der Behörde anfallen.

 

Die Behörde könnte sich als herausreden. Das Zitat sowie eine Gründe wodurch eine Verjährung beeinflusst wird findest du hier: http://www.bussgeldengel.de/geblitzt-wann-kommt-der-bescheid/

 

Da nun nichts mehr gekommen ist, wird es sich aber augenscheinlich erledigt haben?

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  • 3 weeks later...

Na prima, dann hat die Gehirnwäsche ja funktioniert. Ich wünsche dir ein unbeschwertes Leben im Kreise der Verkehrslemminge.

 

Ich finde es immer erstaunlich, dass hier Leute ein Limit für abwegig (bzw. ignorierbar) halten, ohne auch nur Ansatzweise die Verkehrssituation vor Ort zu kennen. :kopfschuettel:

  • Like 1
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