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Strafbefehl Nach Einsatzfahrt


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Aber genau das ist doch das Ziel, der unsäglichen (Verkehrs)Politik. Den nicht denkenden, obrigkeitshörigen und gesetzestreuen Blockwart, der bei minimalstem Anlass die Gerichte belästigt. Dazu die vö

@Biber : Ja, super. Weißt du, ich kenne noch den Grundsatz "wo gehobelt wird...." Aber gut, selbst wenn die Anklageschrift der Wahrheit entsprechen sollte, so bleibt zu konstatieren, dass der Beklagt

Allein die Tatsache, dass keinerlei Schaden bis auf das angekratzte Ego von so ein paar Oberlehrern entstanden sind gibt meiner meiner Meinung nach dem Notarzt Recht und beweißt, dass das Fahrmanöver

Aber genau das ist doch das Ziel, der unsäglichen (Verkehrs)Politik.

Den nicht denkenden, obrigkeitshörigen und gesetzestreuen Blockwart, der bei minimalstem Anlass die Gerichte belästigt. Dazu die völlig weltfremden Richter an den Amtsgerichten, die den Sprung in die gutverdienende Wirtschaft nicht geschafft haben.

Wenn den leiblichen Abkömmlingen des Richters ebenso etwas widerfahren wäre, stünde der Notarzt auch vor Gericht. Weil er die zugesicherten Minuten bis zum Eintreffen am Unfallort nicht eingehalten hätte. Dafür aber gesetzeskonform gefahren und nicht überholt.

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Duden halt ich nix von

BTW

neulich hätte ich fast einen Menschen der Freiwilligen Feuerwehr angezeigt. Ich fuhr so (privat) und er 'volle Sau um die Kurve' und dann hardgas und Zack über gestrichelte Linie (ab hinten links im Gewerbegebiet und kurz darauf TaTüTaTa).

Ich erachte es als sehr wichtig, dass Rettungskräfte schnell dorthin kommen, wo sie benötigt werden. Andere zu gefährden finde ich eher ungünstig (zumal bei der Gefahr auch ein Schaden eintreten kann; Schaden hieße Unfall und das ist dann nicht wirklich gut).

Nun sagte, auch hier, der eine oder andere, dass 35 sehr umfassend von der StVO befreie.. ja tut er... jedoch nicht vom StGB.

Einsatzfahrten sind notwendig.. aber nicht um jeden Preis muss man man an allen vorbei oder schnell da sein.

Denk Honk hab ich nicht beanzeigt.. aber der hat die Sonderrechte nicht begriffen und eigentlich sollten sie ihm untersagt sein.

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Duden halt ich nix von

 

Tja, das ist erstens deutlich bemerkbar und zweitens sehr schade.....

 

 

Einsatzfahrten sind notwendig.. aber nicht um jeden Preis muss man man an allen vorbei oder schnell da sein.

Denk Honk hab ich nicht beanzeigt.. aber der hat die Sonderrechte nicht begriffen und eigentlich sollten sie ihm untersagt sein.

 

Was genau weisst du ueber das Einsatzstichwort, die Situation und den Einsatzort, einschl. vorgefundener und/oder vermuteter Lage, um zu solch einem abschliessenden Urteil zu kommen? Ich vermute mal, du weisst nichts davon, wolltest aber nur mal wieder "blaulichtern".....

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In dem Zusammenhang (Zeitungsartikel) finde ich es gut, daß Dashcams verboten sind. So könnte ja z.B. der Einsatzwagenfahrer nachweisen, daß der Gegenverkehr schlicht und einfach gepennt hat. Oder der Gegenverkehr, daß er tatsächlich gefährdet wurde.

 

Ohne Dashcam kann man sich zum Glück besser auf die sehr subjektiven Aussagen der Beteiligten konzentrieren, die der Wahrheitsfindung sicher besser zuträglich sind.

 

 

Der Notarztfahrer tut mir erst einmal leid, denn ich glaube eher ihm als dem Gegenverkehr. Ich hatte mal eine ähnliche Situation beobachtet. Notarzt im Gegenverkehr (übersichtliche gerade Straße). Ich war schon fast auf dem (befestigten) Bankett gestanden, während mein Vordermann unvermindert schnell weitergefahren ist, um dann in letzter Sekunde eine Vollbremsung hinzulegen und auch ein wenig auf die Seite zu fahren. Dieses Verhalten war für mich vollkommen unerklärlich, ich kann mir aber gut vorstellen, daß solche "Penner" sich dann auch noch dazu berufen fühlen, Anzeige zu erstatten.

 

Also Autofahrer hätte ich auch hier Anzeige erstattet, wegen Nötigung und Lärmbelästigung: :doofwinkt:

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Aber genau das ist doch das Ziel, der unsäglichen (Verkehrs)Politik.

Den nicht denkenden, obrigkeitshörigen und gesetzestreuen Blockwart, der bei minimalstem Anlass die Gerichte belästigt. Dazu die völlig weltfremden Richter an den Amtsgerichten, die den Sprung in die gutverdienende Wirtschaft nicht geschafft haben.

Wenn den leiblichen Abkömmlingen des Richters ebenso etwas widerfahren wäre, stünde der Notarzt auch vor Gericht. Weil er die zugesicherten Minuten bis zum Eintreffen am Unfallort nicht eingehalten hätte. Dafür aber gesetzeskonform gefahren und nicht überholt.

 

Dem ist wenig hinzuzufügen. Das Niveau der Verkehrsteilnehmer sinkt in einer unvorstellbaren Geschwindigkeit.

Inzwischen überfordert schon eine Notarztfahrt die Schleicherlemminge, versetzt sie in Angst und Schrecken, und ein Knöllchen-Horst erstattet Strafanzeige.

Würde mich nicht wundern, wenn in der Folge nur noch die Polizei und der Zoll uneingeschränkt Sonderrechte nutzen dürfen, da ja nur diese die wirklichen Interessen des Staates vertreten und auch andere Rechtsgrundlagen als die wahren "Freunde und Helfer" nutzen können.

Eine Schande für den Anzeigenden und den zuständigen Staatsanwalt.

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ein Verkehrsunfall beinhaltet schließlich auch die Gefahr, dass man tödlich verunglückt

 

Nein, ist das wirklich so? Davon hab ich noch nie gehört oder gewusst....

 

Vielen Dank, dass Du meinen Horizont dahingehend erweitert hast...

@QTreiberin: Zu deiner Information: Das Leben ist gefährlich. Es endet immer mit dem Tod! Nur der Termin ist unbekannt. :closedeyes:

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Wird durch Geschlechtsverkehr übertragen und endet immer tödlich: Das Leben!

 

DISCLAIMER: Die Ausnahmefälle, in denen kein Geschlechtsverkehr beteiligt war, lassen wir bewusst außen vor, aber auch da endet es immer tödlich.

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... Du meinst also wirklich, dass wir alle hier schon mit der Geburt die Rückfahrkarte mitbekommen haben... :schreck:

Ja, ich habe Berichte gelesen, die keinen anderen Schluss zulassen. Ich bin auch entsetzt!

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Verkehrslich

 

Ne neue "Blaulicht´che Wortschöpfung"?

 

Oder ist mein Duden veraltet?

In meinem Duden ist 'es funzt' oder 'funzen', im Forum häufig für funktionieren benutzt, auch nicht nicht enthalten. Was solls? Der Duden braucht immer einige Zeit, um die Weiterentwicklung der deutschen Sprache zu registrieren. Warum soll einer nicht 'auf den Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland bezogen' mit 'verkehrslich' abkürzen? Ist ohne Schwierigkeit zu verstehen, selbst dann, wenn der Nick Blaulicht heißt.

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Laut Strafbefehl hat Hatz zwei entgegenkommende Fahrzeuge zum scharfen Abbremsen und Ausweichen aufs Bankett genötigt. Das sei als Straßenverkehrsgefährdung eingestuft worden, sagt Ingolstadts Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter auf Anfrage.

Es ist offenbar ein Mangel der Gesetzgebung, daß sie die Sonderrechte für Notarztwagen und Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Krankenrettung nicht gerichtsfest definiert hat. Gibt es eigentlich Nachrichten über eine Revision des Strafverfahrens?

Es ist einmal wieder bezeichnend, daß der ungestörte Schlaf eines Verkehrstrottels, der hier abbremsen und sogar ausweichen mußte, mehr zählt als das Leben eines Notfallpatienten.

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Ich sag es mal so: kein Einsatzanlass rechtfertigt es, dass man andere auf der Anfahrt konkret gefährdet (ein Verkehrsunfall beinhaltet schließlich auch die Gefahr, dass man tödlich verunglückt).

 

Ich sag es mal so: Wenn ich mich im Auto befinde und mir kommt ein Einsatzfahrzeug unter aller Beleuchtung und mit allen Klaengen entgegen, dann fahre ich aeusserst rechts, so dass dieses Fahrzeug die Gelegenheit hat, das vor ihm fahrende Fahrzeug zu ueberholen, ohne dass es mich in irgendwelche Bedraengnis bringt und ich 'ne Notbremsung einleiten muss. Mit anderen Worten, der Anzeigende selbst hat sich daemlich verhalten und sucht nun die Schuld beim Notarzt.....

 

Dumm nur, dass ihm der Sachbearbeiter offensichtlich in seiner schwachen Argumentation folgt.

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Ok, ich habe gestern Fotos (oder war es doch im Fernsehen :think: ) der Strecke gesehen und muß sagen, ich bin geschockt. Ich bin 2011 und 2014 diese Strecke bestimmt 40x hin und zurück gefahren (in die Klinik nach Neuburg), kenne sie also soweit. Wie man da einen entgegenkommenden Notarztwagen auch nur ansatzweise übersehen kann, ist mir schleierhaft. Die Strecke ist absolut gerade und übersichtlich. Von tiefstehender Sonne war auch nicht die Rede.

Zwischenzeitlich tippe ich daher auf vollkommene Unfähigkeit der Autofahrer! Verbunden mit Dummheit und Rechthaberei kann das dann schon in einer Anzeige den Notarzt münden.

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Ein Ordnungswidrigkeit (Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. 20,00 €
§ 38 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 135 BKat
) rechtfertigt andere zu gefährden (starkes abbremsen und ausweichen auf das Bankett zu nötigen)?

 

Interessanter Ansatz. Mal schauen wie ich das zu meinen Gunsten bei Inanspruchnahme von § 35 StVO auslegen kann.

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Ein Ordnungswidrigkeit (Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. 20,00 €

§ 38 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 135 BKat) rechtfertigt andere zu gefährden (starkes abbremsen und ausweichen auf das Bankett zu nötigen)?

 

 

Selten größeren Quatsch gelesen. Hier geht es im Zweifel um (rechtfertigenden) Notstand.

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Ich bin immer noch weitgehend fassungslos und angewidert - wie niederträchtig muss man sein, um auf die Idee zu kommen, einen im Einsatz befindlichen Notarzt anzuzeigen?

 

Was ich (als Ahnungsloser im Straßenverkehrsrecht) nicht verstehe: musste der Leitende Staatsanwalt aufgrund der Gesetzeslage einen Strafbefehl erlassen oder handelt es sich vielmehr um eine freiwillige Fleißaufgabe?

 

P.S.: Nein, doch nicht, wäre arg......

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Wenn die Situation angeblich so knapp war, warum konnte der Blockwart sich dann das Kennzeichen von dem Notarzt merken? Wenn es wirklich eng wird schaue ich dass es nicht kracht und habe keine Augen mehr für das Kennzeichen.

 

Einfach nur lächerlich und traurig dass sowas auch noch durchgeht. Hoffentlich kommt der Notarzt zu spät zum Anzeigenden wenn der mal einen braucht...

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Ich bin immer noch weitgehend fassungslos und angewidert - wie niederträchtig muss man sein, um auf die Idee zu kommen, einen im Einsatz befindlichen Notarzt anzuzeigen?

Das kann man nicht begreifen. Leider gibt es immer mehr Menschen dieser Art.

 

Was ich (als Ahnungsloser im Straßenverkehrsrecht) nicht verstehe: musste der Leitende Staatsanwalt aufgrund der Gesetzeslage einen Strafbefehl erlassen oder handelt es sich vielmehr um eine freiwillige Fleißaufgabe?

Der Staatsanwalt hätte das Verfahren ohne weiteres einstellen können (und sollen).
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Ein Ordnungswidrigkeit (Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. 20,00 €

§ 38 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 135 BKat) rechtfertigt andere zu gefährden (starkes abbremsen und ausweichen auf das Bankett zu nötigen)?

 

Nein, das natürlich nicht.

 

Ich vergleich das jetzt mal mit einer roten Ampel: 200m vor mir springt eine Ampel auf rot um. Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

 

1. Ich lasse den Wagen ausrollen und bleibe vor der Ampel stehen

2. Ich bleibe auf dem Gas, steige 10m vor der Ampel in die Eisen und rege mich dann auf, daß die Ampel gemeingefährlich ist (und zeige sie an :fool: ).

 

Wie schon weiter oben geschrieben, ich kenne die Strecke. Die ist gerade und übersichtlich, dann kann man einen Notarztwagen garnicht übersehen.

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Wie schon weiter oben geschrieben, ich kenne die Strecke. Die ist gerade und übersichtlich, dann kann man einen Notarztwagen garnicht übersehen.

 

Auch wenn der Notarzt die ganze Zeit auf seiner Spur gefahren ist und erst kurz vorher auf die Gegenfahrbahn ausschert? (Warum auch immer z.B. wegen einem Fahrfehler oder um ein vor ihm fahrendes Fahrzeug zu überholen).

 

Vor ein paar Tagen ist mir ein Notarzt auf der Gegenfahrbahn entgegen gefahren. Sein Horn hörte ich erst in etwa 60 Metern Entfernung.

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Ich bin immer noch weitgehend fassungslos und angewidert - wie niederträchtig muss man sein, um auf die Idee zu kommen, einen im Einsatz befindlichen Notarzt anzuzeigen?

Das sehe ich ganz genau so. Allerdings mit der kleinen Einschränkung, daß auch ein Notarzt bzw. sein Fahrer nicht wie die Axt im Walde durch den Verkehr ballern kann und darf. Er muß, genauso wie alle anderen Sonder-/Wegeberechtigte eine gewisse Umsicht walten lassen (etwas anderes habe ich persönlich aber auch noch nicht erlebt, wollte dennoch nur kurz anmerken).

 

Was mich aber doch ein wenig verwundert ist, mit welcher Abscheu hier reagiert wird, während vor nicht allzu langer Zeit in einem vergleichbaren Fall, wo sich ein Streifenwagen mit Blaulicht (ohne Horn) vorausfahrenden Fahrzeugen nähert und hier einige User meinten, sie wollten in diesem Fall keinen Platz machen. Auch die Rettungsfahrzeuge fahren sehr oft über weite Strecken nur mit Blaulicht, ohne Horn, und trotzdem wird ihnen Platz gemacht. Im Falle der Polizei wurde hier nicht vergleichbar reagiert. Warum nicht?

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Ein Rettungsfahrzeug rückt aus um Menschen zu helfen.

Ein Streifenwagen rückt aus um Menschen zu verfolgen.

 

Wen verfolgt dieser denn, wenn er zu einem schweren Verkehrsunfall beordert wird?

 

Oder zu einer Messerstecherei?

 

Oder zu einem Banküberfall?

 

 

 

Selten so einen (pauschalen Blödsinn gelesen :doofwinkt:

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...wo sich ein Streifenwagen mit Blaulicht (ohne Horn) vorausfahrenden Fahrzeugen nähert ... Im Falle der Polizei wurde hier nicht vergleichbar reagiert. Warum nicht?

 

 

Wenn ich mich richtig erinnere waren das nur die Forumsoberlehrer die darauf bestehen dass das Horn mit an ist. Einem Krankenwagen würden die ohne Horn wahrscheinlich auch keinen Platz machen.

 

Und ausserdem ist das Ansehen der Polizei mit Sicherheit nicht so gut wie das von Rettungskräften. Ist aber nicht weiter verwunderlich. Hier im Forum finden sich 112 Seiten über Verfehlungen von Cops und nicht eine über die von Rettungskräften.

 

Neulich stand bei uns ein Polizei BMW am Parkplatz und hat sich im Schnee festgefahren. Rate mal ob die Leute gelacht oder geholfen haben :lol:

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Ein Rettungsfahrzeug rückt aus um Menschen zu helfen.

Ein Streifenwagen rückt aus um Menschen zu verfolgen.

Wen verfolgt dieser denn, wenn er zu einem schweren Verkehrsunfall beordert wird?

 

Oder zu einer Messerstecherei?

 

Oder zu einem Banküberfall?

 

Zum Verkehrsunfall müssen die Rettungskräfte möglichst schnell gelangen.

Wann der Streifenwagen ankommt spielt keine große Rolle. Das Verwarngeld

ist 10 Min. später nicht weniger wert.

 

Zu einer Messerstecherei kommen die ohnehin zu spät, auch da ist der

RTW sehr viel wichtiger.

 

Und zu einem Banküberfall kommen die Herren auch nur Rechtzeitig wenn

die Täter Geiseln genommen haben und in der Bank verweilen. Dann sind

ein paar Minuten nicht relevant.

 

Und wenn es wirklich eilig ist können Sie ja die Musik anmachen.

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Was mich aber doch ein wenig verwundert ist, mit welcher Abscheu hier reagiert wird, während vor nicht allzu langer Zeit in einem vergleichbaren Fall, wo sich ein Streifenwagen mit Blaulicht (ohne Horn) vorausfahrenden Fahrzeugen nähert und hier einige User meinten, sie wollten in diesem Fall keinen Platz machen. Auch die Rettungsfahrzeuge fahren sehr oft über weite Strecken nur mit Blaulicht, ohne Horn, und trotzdem wird ihnen Platz gemacht. Im Falle der Polizei wurde hier nicht vergleichbar reagiert. Warum nicht?

 

 

Nunja mich verwundert auch einiges, z. B, daß jemand seit Jahren keinerlei Anstalten zeigt irgendwas an dieser Regelung zu ändern.

 

Und die Regel ist in Deutschland eben, daß man bei nur Blaulicht kein Wegerecht hat.

 

 

Wenn jetzt ein Polizist in so einer Situation Schaum vorm Mund bekommt und etwas von stiller Anfahrt faselt und eigene Armbewegungen oder des Beifahrers gut findet - naja dann hat er meines Erachtens eine MPU verdient.

 

Rechte aus dem gefühlten Wegerecht bei Blaulicht gibt es eben keine.

 

 

Das hat aber alles nichts damit zu tun ob man jetzt nicht doch Platz macht wenn jemand (egal ob Bergwacht, Polizei, Notarzt, THW, Feuerwehr, DLRG, Bundeswehr, BKA, MAD, örtlicher Einsatzleiter von was auch immer, Schneepflug, Bahn/Straßenbahn/Gas-/Wasserwerke-Sperrfahrzeug....) mit nur Blaulicht kommt.

 

Das werden vermutlich die meisten hier im Forum schon machen.

 

Aber müssen muß man eben nicht...

 

 

 

Vielleicht auch gut manchen hier im Forum daran zu erinnern...

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Zum Verkehrsunfall müssen die Rettungskräfte möglichst schnell gelangen.Wann der Streifenwagen ankommt spielt keine große Rolle.

Hallo Daniel,

 

das sehe ich etwas anders. Bei einem Verkehrsunfall sollte möglichst schnell die Unfallstelle gesichert werden, durch die Polizei.

Die Unfallaufnahme selbst, die kann später erfolgen. Da stimme ich Dir zu.

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Neulich stand bei uns ein Polizei BMW am Parkplatz und hat sich im Schnee festgefahren. Rate mal ob die Leute gelacht oder geholfen haben :lol:

Wie hast Du Dich verhalten? Hast Du - so wie ich es machen würde - geholfen?

Oder anders herum: Hättest Du Dich gefreut, wenn Du stecken geblieben wärst, wenn die Beamten nur gelacht hätten?

 

Bitte nicht falsch verstehen: Als das neuerworbene Blitzerfahrzeug der hiesigen Kommune aufgrund völlig entladener Batterie nicht mehr ansprang, habe ich auch auf den nahegelegenen Schrottplatz verwiesen - mit dem Kommentar, dass 12V Kaffeemaschine, Standheizung und Blitzer wohl doch etwas zuviel waren...

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Bei einem Verkehrsunfall sollte möglichst schnell die Unfallstelle gesichert werden,...

Der zitierte Teil: JA!

Allerdings müssen die Beteiligten bzw. die Ersthelfer

die Unfallstelle absichern. Wenn die auf die Polizei

warten würden gäbe es möglicherweise weitere Unfälle.

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... hab ich auch recht selten gesehen, bei uns hier wird die Absicherung von THW, Feuerwehr oder den Straßenwärtern gemacht. Dafür haben vor Jahren sämtliche Freiwilligen Feuerwehren entlang der Autobahn extra die entsprechenden Absicherungsanhänger bekommen.

 

PS: ...einen festgefahrenen Streifenwagen aus dem Schneehaufen schieben - hmm das würde ich bei uns hier auch nicht machen, nö nö kommt gar nicht in die Tüte - unsere fahren lauter blitzeblanke niegelnagelneue BMWs. Wenn ich da beim Anschieben ne Beule oder nen Kratzer rein mache hab ich hinterher den Ärger - zumal die X3 haben bestimmt Allrad, oder? Die kommen auch allein raus... :)

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Daniel schreibt sehr viel Dummfug.

Sachlich gibt es natürlich viele Gründe, warum die Polizei schnell am Einsatzort sein muss; gibt es keinen solchen Grund fahren die auch 'normal an'.

Gleiches bei Krankenwagen. Nebenbei habe ich auch (ab und an) Krankenwagen ohne Musik bestellt.

 

Bezüglich des Ausgangsfalles hier fällt mir auf, dass der eine oder andere andere Bilder im Kopf hat. Die Fahrt kann so gewesen sein, dass der Strafbefehl Unsinn ist, es kann aber auch so sein, dass der Strafbefehl genau die richtige Antwort war.

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Wie hast Du Dich verhalten? Hast Du - so wie ich es machen würde - geholfen?

Oder anders herum: Hättest Du Dich gefreut, wenn Du stecken geblieben wärst, wenn die Beamten nur gelacht hätten?

 

 

Ich konnte nicht helfen. War viel zu sehr mit lachen beschäftigt. Und warum sollte ich für die Kollegen (dank denen ich kürzlich 108,50€ zahlen durfte) aus dem Auto steigen und mir kalte Hände holen? Nönö, die können ja Verstärkung rufen die dann schieben hilft.

 

Wenn mein Job darin besteht selten mal zu helfen und die meiste Zeit für Unmut zu sorgen würde ich auch nicht erwarten dass mir jemand in so einer Situation hilft.

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...

 

Bezüglich des Ausgangsfalles hier fällt mir auf, dass der eine oder andere andere Bilder im Kopf hat. Die Fahrt kann so gewesen sein, dass der Strafbefehl Unsinn ist, es kann aber auch so sein, dass der Strafbefehl genau die richtige Antwort war.

 

 

Aber aus der Erfahrung heraus ist die Wahrscheinlichkeit bei annähernd 100%, dass er Unsinn ist... ein gewaltiger Prozentsatz an Fahrern in D kann das Autofahren nicht, die haben keinerlei Fahrzeugbeherrschung.

Mir fällt z.B. immer wieder auf, dass welche bei einem Hindernis (geparktes Auto) schon anhalten und sich nicht vorbeifahren trauen, wo wir früher bei solchen Fahrbahnverengungen selbst mitm LKW Vollgas durchgefahren sind.

 

Meiner Meinung nach hat da einer gepennt und das Einsatzfahrzeug erst im letzten Moment wahrgenommen - Thema vorrausschauende Fahrweise, auch etwas das deutsche Autofahrer nicht beherrschen. Dann hat er vor dem entgegenkommenden Fahrzeug mit voller Musik nen Schreck gekriegt und ist mangels Fahrzeugbeherrschung erst mal in die Eisen gestiegen. Statt, davon gehe ich aus einfach nach rechts Auszuweichen und am rechten Fahrbahnrand ganz normal weiterzufahren...

 

 

http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/notarzt-noetigung-anklage-100.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/neuburg-an-der-donau-notarzt-kassiert-anzeige-weil-er-schnell-zum-einsatz-faehrt-1.2337607

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-soll-fuer-rettungseinsatz-4500-euro-zahlen-a-1016910.htmlPS

http://www.merkur-online.de/bayern/notarzt-rettet-kind-leben-fuehrerschein-4705428.html

 

PS: ...eventuelle Strecke ungefähr vom Klinikum nach Karlshuld (google sagt 10,9km... könnte also hin kommen)

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Alles schön und gut... aber auf der anderen Seite rechtfertigt das alles nicht, dass der Einsatzfahrer den anderen Verkehr konkret gefährdet. Die Sonderrechte erlauben Abweichungen von der StVO, die Wegerechte ordnen an freie Bahn zu schaffen. Nötigung und einen gefährlichen Eingriff / Gefährdung im Straßenverkehr sind jedoch nicht durch die Einsatzfahrt gedeckt.

Was bringt es denn, wenn der Einsatzfahrer auf der Anfahrt einen Unfall baut; dabei selber verletzt / getötet wird bzw andere Verkehrsteilnehmer? Und dem Einsatzzweck ist dann auch nicht geholfen.

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@gerre ...Ärger vermeiden - gibts eben ab sofort keine Sitzbänke mehr.

 

So ähnlich, z.B. hat uns damals im Studium der Prof., der die Freiraumplanung betreut hat auch schon gewarnt... baut bloß freiwillig keine Kinderspielplätze. So lange es nicht vom Bauamt oder irgendwelchen Vorgaben gefordert wird ratet jedem Bauherrn davon ab und macht lieber eine grüne Wiese... da ist die Gefahr verklagt zu werden am geringsten.

 

@Zöllner ... mit Musik ist die LaLüLaLa-Kapelle auf dem Dach und die Lichtanlage des Einsatzfahrzeugs gemeint.

 

@Blaulicht... ich hab in ein paar der von mir eingestellten Links, Bilder von dem Notarzt gesehen - beim BR ist sogar ein kleines Video mit einer Stellungnahme enthalten. Auf mich macht der den Eindruck eines Menschen der keinesfalls leichtsinnig irgendetwas riskiert... meiner Meinung nach ist das jemand der rational denkt, gefaßt handelt und sein Handwerk beherrscht - meine Einschätzung / Meinung.

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