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Führerschein-Daten In Flensburg Registriert?


Guest AlbertoOldie

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Guest AlbertoOldie

Hallo Gemeinde,

 

jetzt war ich schon so lange nicht mehr in diesem Forum, dass sogar mein alter Name "Alberto" gelöscht wurde..

 

Nun ja - einige werden mich schon noch kennen :-)

 

Ich habe eine Frage an die Experten:

 

Glaubt ihr, dass in Flensburg alle Führerscheine aller Bundesbürger registriert sind?

Anders herum:

ich glaube es eher nicht.

Denn, wenn man die alten grauen und rosa Papiere dazu rechnet, so wurden diese ja damals nirgendwo zentral erfasst, es gab ja auch keine Computer.

 

Das ergibt die nächste logische Frage:

Gerät man in eine Polzei-Kontrolle - und hat den FS nicht dabei, so wird über Funk oder Telefon nachgefragt...

Aber - was fragen die nach?

Es kann ja nur sein, dass man die persönlichen Daten: Name und Geb.-Datum hat, und dann kann es nur eine "Positiv-Anfrage" werden.. will heißen: Fahrverbot auf diesem Namen - oder eben nicht?

Und.. Führerschein-Entzug oder nicht.

Aber.. ob dieser Bürger überhaupt einen gültigen FS besitzt - z.B. einen alten grauen, - das kann man nicht erfragen, oder?

 

Ich habe jetzt nämlich den kuriosen Fall, dass meine liebe örtliche Verwaltungsbehörde von mir eine Führerschein-Kopie haben will, weil man mir vermutlich gebührenpflichtig mitteilen möchte, dass ich nach neuester Punkte-Regelung nun 4 Punkte habe und dieser Stand ist eben als "Ermahnung" mitzuteilen.

 

Nur.. das sagt mir ja, dass die diese Daten wohl nirgendwo auftreiben können :-)

Und dabei wird es auch mal bleiben.. denn ich werde sie ihnen nicht geben.

 

Weiß da jemand etwas genaues?

 

Euer Alberto

 

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...Weiß da jemand etwas genaues?

Hallo Alberto,

willkommen zurück! Genaues ist mir nicht bekannt. Ich meine mich zu erinnern gelesen zu haben, dass alle FS seit 1994 zentral in FL erfasst werden. (Auskunft mit Vorsicht zu genießen.)

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Guest AlbertoOldie

Ja - das kann durchaus sein..

Da ich aber bei jeglichen Bußgeldbescheid-Einsprüchen immer schriftlich geantwortrt (meistens widersprochen) habe, habe ich immer vermieden, die Rückseite des Formulars exakt auszufüllen - und somit habe ich nie meine FS-Daten angegeben..

 

Das würden sie jetzt wohl gerne nachholen, denn in dem Schreiben der Verwaltungsbehörde steht..

 

"Um eine polizeiliche Maßnahme zu vermeiden, senden Sie bitte die Kopie Ihres FS bis zum..."

 

Ha ha - die Polizei wird gerade - ohne Not und ohne Vorkommnis - bei mir nach dem FS fahnden.. niemals!

 

Gruß

Alberto

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Guest AlbertoOldie

Ich konnte es nicht mehr aufrufen.. und ein neues Passwort konnte ich auch nicht ergattern, weil sich mittlerweile meine Mail-Adresse geändert hatte.

Aber - wenn das so ist, dann nehme ich das gerne wieder...

Ich versuche mal, Deinen Link anzuklicken - mal sehen, wass passiert.

Alberto

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Hallo Alberto, schau' mal in deine PN, ich habe dir ein neues Password auf deinem alten Account gesetzt, du musst es nach dem einloggen halt nur aendern. Bevor du deine neue E-mail Adresse in den alten Account eingibst, schicke mir bitte eine PN, vorher muss dieser, dein neuer Account geloescht werden. Anderenfalls erhaeltst du eine Fehlermeldung.

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Hallo HarryB

ich habe die PN aufgerufen und das getan, was Du mit empfohlen hast.

Nun kann ich Dir als Alberto nicht mehr auf diese PN antworten, denn die ist ja an AlbertoOldoe gegangen.

 

Aber - egal.. ich habe auch das Passwort geändert.

Nun kannst Du Alberto Oldie löschen und dem Albertgo die neue E-Mail Adresse zufügen, ok?

 

Danke für Deine Mühe..

Ich bin eben auch so langsam ein wirklicher Oldie geworden.. das mit den vielen PC-Tricks wird imm er komplizierter.. :-)

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Jetzt frage ich nochmals nach - und richte mich an die mit postenden Polizisten...

 

Kann es sein, dass bei einer Verkehrskontrolle, wenn der Fahrer seinen FS nicht dabei hat, nur abgefragt werden kann (über Funk), ob gegen diese Person etwas vorliegt?

 

Straftat - Haftbefehl - FS-Entzug - Fahrverbot

 

Und diese Abfrage richtet sich aber auf die Person... identifiziert mit Name und Geb.-Datum?

 

Das hieße im Umkehrschluss, dass, wenn so eine Person keinen FS hätte (einfach keinen gemacht), dieses gar nicht auffällt?

Es gibt ja da einen Fall mit einem berühmten Fußballstar.

 

Der ist ja dann wohl nur aufgefallen, weil ein Fahrverbot oder viele Punkte gegen ihn verhängt worden waren, so dass bei dieser Abfrage keineswegs das Fehlen des FS auffiel, sondern das mögliche Fahrverbot?

 

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass irgendeine Behörde alle grauen und rosa vorhandene alten Führerscheine zentral erfasst hat..

 

Das würde auch erklären, warum bei mir nun die örtliche Behörde so wild darauf ist, meine FS-Daten und eine Kopie des FS (rosa) zu bekommen.

Und das nur, damit sie diesem Führerschein die nunmehr neu (neues System) angefallenen 4 Punkte zuordnen können und mir eine "Ermahnung" - selbstverständlich gebührenpflichtig - schicken können.

 

Auf diese blödsinnige Ermahnung kann ich verzichten - ich weiß selbst, dass ich 4 Punkte habe, wovon 2 Punkte aus 2012 stammen und eigentlich längst gelöscht wären, wenn man nicht bei der Umstellung die jeweils ungünstigsten Bedingungen für den FS-Inhaber aus alt und neu angewendet hätte.

 

So sind sie halt - unsere "Überwacher"

Es ist ja nur zum Wohle des Bürgers.. sagt man..

 

Ich hoffe, es antwortet jemand ehrlich..

 

Gruß

Alberto

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Wenn die Personalien bekannt (und auch korrekt) sind, kann ich abfragen, ob die Person im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und welche Klasse(n) sie besitzt. Voraussetzung: sie hat eine "Plastikkarte". Wenn nicht, muß ich die Leitstelle telefonieren lassen. Über das Straßenverkehrsamt, welches die Fahrerlaubnis ausgestellt oder zuletzt bearbeitet hat, bekomme ich dann auch die gewünschte Information.

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Hallo Bluey,

 

schön, dass es dich noch gibt..

 

So so - die FS-austellende Stelle.. und wenn diese gar nicht mehr existiert?

Landratsamt Kleinkleckersbach im Jahre 1970 ??

 

Ich sehe - ich komme der Sache näher..

Es wäre natürlich fatal für die Polizei, zugeben zu müssen, dass man KEINE vollständige Datenbank für Führerscheine hat..

So dürfte es aber sein.. :-)

 

Gruß

Alberto

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Da ich noch einen der alten "grauen" Führerscheine habe, gehe ich auch davon aus, dass die damals noch gar nicht zentral gespeichert werden konnten. Also hat das auch niemenad später nachgeholt.

 

Die Eintragungen in meinem Führerschein sind zum Teil handschriftlich, z.B. das Prüfungsdatum.

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schön, dass es dich noch gibt..

Danke.... schön, mal wieder etwas von Dir zu lesen. ;)

 

So so - die FS-austellende Stelle.. und wenn diese gar nicht mehr existiert? Landratsamt Kleinkleckersbach im Jahre 1970 ??

Wenn bspw. Kreise zusammengefaßt wurden, übernimmt das dann zuständige Straßenverkehrsamt den Datenbestand des angegliederten Bereiches. Wenn also aus Kreis A und B der neue Kreis A-B wurde, steht zwar in dem Führerschein noch als Ausstellungsbehörde A oder B, der Führerschein ist aber über das StVA des Kreises A-B abfragbar.

 

Ich sehe - ich komme der Sache näher.. Es wäre natürlich fatal für die Polizei, zugeben zu müssen, dass man KEINE vollständige Datenbank für Führerscheine hat..

So dürfte es aber sein.. :-)

Die Polizei hat solche eine Datenbank eh nicht, sie hat aber Zugriff darauf (im Falle des Kartenführerscheins). Bei den älteren muß wie gesagt telefoniert werden. Die Daten sind jedenfalls definitiv gespeichert.

 

 

 

Da ich noch einen der alten "grauen" Führerscheine habe, gehe ich auch davon aus, dass die damals noch gar nicht zentral gespeichert werden konnten. Also hat das auch niemenad später nachgeholt.

 

Die Eintragungen in meinem Führerschein sind zum Teil handschriftlich, z.B. das Prüfungsdatum.

Auch das ändert nichts an der Tatsache, daß auch Dein Führerschein bei dem StVA registriert ist, in dessen Zuständigkeitsbereich Du die Prüfung abgelegt hast.

 

 

Ich habe schon oft genug ältere und alte Führerscheindaten abgefragt.

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Auch das ändert nichts an der Tatsache, daß auch Dein Führerschein bei dem StVA registriert ist, in dessen Zuständigkeitsbereich Du die Prüfung abgelegt hast.

 

Ich habe schon oft genug ältere und alte Führerscheindaten abgefragt.

In diesem speziellen Fall dürfte die Frage sein, welches StVA man denn nun anrufen soll. Alle? ;)

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In diesem speziellen Fall dürfte die Frage sein, welches StVA man denn nun anrufen soll.

In Deutschland verschwinden zwar Asservate im Polizeigewahrsam, aber keine Behörden. Die gehen in anderen auf, mitsamt ihres Aktenbestandes. Wenn also das StVA von Kleinkleckersdorf geschlossen wird, finden sich die Unterlagen anschließend eben in Hintertupfingen wieder.

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In Deutschland verschwinden zwar Asservate im Polizeigewahrsam, aber keine Behörden. Die gehen in anderen auf, mitsamt ihres Aktenbestandes. Wenn also das StVA von Kleinkleckersdorf geschlossen wird, finden sich die Unterlagen anschließend eben in Hintertupfingen wieder.

Völlig richtig, aber wenn ich Alberto richtig verstehe, wird er den Herrschaften gar nicht mitteilen wollen, wo er die Prüfung abgelegt hat.

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Das, was Alberto in seinem Eröffnungspost vermutet, wird wohl auch ohne diese Angaben stattfinden können. Die Geschichte klemmt doch schon an dem Punkt Ich habe einen grauen Führerschein, den zeige ich aber bei eine Kontrolle nicht vor, die können am Funk aber nicht feststellen, ob ich überhaupt einen FS habe, und dann passiert nix - ich bin ein Held!

 

Glaubst Du ernsthaft, sie lassen ihn einfach so fahren? Das mindeste wird eine Personalienfeststellung sein und die Aufforderung, den FS innerhalb einer bestimmten Frist irgendwo vorzuweisen. Wenn die Herrschaften konsequent sind, werden sie ihm stattdessen eine kostenfreie Mitfahrgelegenheit zu seiner Wohnung bieten, wo er dann seinen FS suchen und präsentieren darf.

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Ich meine verstanden zu haben, dass es ihm um das Folgende gehe:

 

Ich habe jetzt nämlich den kuriosen Fall, dass meine liebe örtliche Verwaltungsbehörde von mir eine Führerschein-Kopie haben will, weil man mir vermutlich gebührenpflichtig mitteilen möchte, dass ich nach neuester Punkte-Regelung nun 4 Punkte habe und dieser Stand ist eben als "Ermahnung" mitzuteilen.

Das würde auch erklären, warum bei mir nun die örtliche Behörde so wild darauf ist, meine FS-Daten und eine Kopie des FS (rosa) zu bekommen.

 

Und das nur, damit sie diesem Führerschein die nunmehr neu (neues System) angefallenen 4 Punkte zuordnen können und mir eine "Ermahnung" - selbstverständlich gebührenpflichtig - schicken können.

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In diesem speziellen Fall dürfte die Frage sein, welches StVA man denn nun anrufen soll. Alle? ;)

Eine berechtigte und gute Frage. Nun, wenn mir der Betroffene nicht sagen kann oder sagen will, wo sein Führerschein registriert ist, bekommt er halt eine Kontrollbescheinigung mit. So hat er 8 Tage Zeit, bei irgendeiner Polizeiwache seinen Führerschein vorzuzeigen und dies auf der Kontrollbescheinigung bestätigen zu lassen. Erhalte ich diese Kontrollbescheinigung nicht innerhalb von 3 Wochen wieder zurück, schreibe ich ihm eine Anzeige hinsichtlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis". In dem Zuge wird er seine Fahrerlaubnis - so er denn eine haben sollte - vorzeigen müssen.
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In diesem speziellen Fall dürfte die Frage sein, welches StVA man denn nun anrufen soll. Alle? ;)

Eine berechtigte und gute Frage. Nun, wenn mir der Betroffene nicht sagen kann oder sagen will, wo sein Führerschein registriert ist, bekommt er halt eine Kontrollbescheinigung mit. [...]

 

Sorry. Es liegt wohl an meinen mangelnden sprachlichen Fähigkeiten. Mit dem "speziellen Fall" meine ich dieses:

 

Ich habe jetzt nämlich den kuriosen Fall, dass meine liebe örtliche Verwaltungsbehörde von mir eine Führerschein-Kopie haben will, weil man mir vermutlich gebührenpflichtig mitteilen möchte, dass ich nach neuester Punkte-Regelung nun 4 Punkte habe und dieser Stand ist eben als "Ermahnung" mitzuteilen.

Da geht es ja nicht um eine Kontrolle o.ä.

 

Gruß, Pedro.

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Sorry. Es liegt wohl an meinen mangelnden sprachlichen Fähigkeiten. Mit dem "speziellen Fall" meine ich dieses: ...

 

Da geht es ja nicht um eine Kontrolle o.ä.

Du mußt nicht an Deinen sprachlichen Fähigkeiten zweifeln. ;) Ich hatte Dich auch schon richtig verstanden, kann es allerdings natürlich nur aus meiner Warte heraus beschreiben. Was letztlich das betreffende StVA für Möglichkeiten hat oder hätte, können hier ein paar andere User sicherlich besser aussagen.
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Vielen Dank an alle für die vielen Anregungen.

Dass die Polizei zwangsweise meinen FS einsehen will oder eben auf der Wache vorzeigen lassen will, halte ich für überzogen, zumal gar keine nachweisliche Autofahrt vorliegt.

Natürlich gab es Fahrten - bei denen ich vor 1 Jahr mal geblitzt wurde und fotografiert wurde.

 

Ich bin mal gespannt, ob das STVA nun diese Daten meine örtlichen Behörde geben kann oder nicht.

Dann bekommen sie ja, was sie haben wollen..

Von mir jedenfalls bekommen sie erst mal nix.

 

Man m,uss es ihnen ja nicht so leicht machen, mal wieder ein paar Daten mehr zu sammeln..

 

Gruß

Alberto

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Hallo, Alberto,

 

zumindest die Fahrten, bei denen Du die Punkte bekommen hast, kann man Dir eindeutig nachweisen und wenn Du nicht nachweisen kannst oder willst, dass Du zu diesem Zeitpunkt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis warst, hast Du schlechte Karten.

 

Bei der Fahrerlaubnis bist Du in der Bringschuld, nachzuweisen, dass alles seine Richtigkeit hat, anders als bei anderen Straftaten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich sehe das ein bisschen anders (auch aus Albertos Schilderung).

 

Wenn ich als Fahrer mit dem Auto unterwegs bin, dann ist es logisch, dass die Polizei prüfen können will/darf, ob ich im Besitz einer gültigen FE bin. Also habe ich meinen Führerschein dabei und kann ihn vorzeigen.

 

Wenn ich aber nicht fahre, sondern gemütlich zuhause sitze, dann hat die Ordnungsmacht sich einen feuchten Kehricht darum zu scheren, ob ich eine gültige FE habe.

 

Und bei Alberto geht es um den zweiten Fall (wenn ich das richtig verstanden habe).

 

Und nehmen wir den Fall M. Reus: Da ist ja wohl auch erst anlässlich einer Fahrt aufgefallen, dass er keine gültige FE hat. Wenn er nicht aktuell auf dem Fahrersitz erwischt worden wäre, sondern sich nur noch hätte chauffieren lassen, dann hätte er wohl auch nicht zahlen müssen.

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Hallo, Kasperle,

Wenn ich aber nicht fahre, sondern gemütlich zuhause sitze, dann hat die Ordnungsmacht sich einen feuchten Kehricht darum zu scheren, ob ich eine gültige FE habe.

das stimmt nur bedingt.

 

Wenn man Dir nicht eine einzige Fahrt nachweisen kann, musst Du auch nicht nachweisen, dass Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist oder warst.

 

Wurdest Du jedoch z. B. am 02.01. dieses Jahres geblitzt und stehst Du eindeutig als Fahrer fest, hast Du nachzuweisen, dass Du zu diesem Zeitpunkt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis warst.

 

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind in diesem Fall nicht in der Pflicht, Dir nachzuweisen, dass Du keine Fahrerlaubnis hattest,

 

Dies allein schon mit dem Hintergrund, dass es z. B. bei einem ausländischen Fahrzeuglenker nahezu unmöglich sein kann, festzustellen, ob er eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht und dieser könnte sich dann gemütlich zurücklehnen und sagen "Nun ermittelt mal schön".

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

  • Like 1
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Mich interessiert jetzt nur noch, welchen Aufwand die wohl damit treiben werden, um an meine FS-Daten zu kommen..

 

Sie haben mir ja polizeiliche Maßnahmen angedroht.. will heißen.. der Termin, zu dem ich die FS-Kopie hätte einsenden müssen, ist abgelaufen..

 

Da ich niemals die Tür öffne, wenn es klingelt.. (das kann jaj nur jeman d sein, der was von mir will) wird es wohl für die Polzei schwer werden, den Vollzug dieser Aufgabe zu erreichen...

 

Danach könnte es durchaus sein, dass man mir gerichtlich androht, mich wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (bei den Punkte-Vorfällen zumindest bewiesen) anzuzeigen..

 

Nun ja - dann kann ich ihn ja immer noch - vor Gericht - vorzeigen.

 

Davon hat aber wiederum die Verwaltungsbehörde zunächst mal nichts...

 

Ich werde berichten.. es wird spannend.

 

Gruß

Alberto

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Hallo, Alberto,

 

Du kannst es ja mal ausprobieren und dann Dein Erfolgserlebnis hier einstellen.

 

Sollte die Führerscheinstelle tatsächlich keine Daten von Dir haben und diese auch nicht ermitteln können (warum auch immer), würde es mich allerdings nicht wundern, wenn Du demnächst ein Schreiben erhältst, dass Dir untersagt wird, fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen und dass dann in etwa dem gleichen Zeitraum ein Strafbefehl von Seiten der Staatsanwaltschaft eintrudelt.

 

Weist Du dann nicht umgehend nach, dass Du zum fraglichen Zeitpunkt und auch aktuell im Besitz einer Fahrerlaubnis warst bzw. bist, kannst Du massive Probleme bekommen, wenn Du weiter mit einem Kfz fährst.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

 

Mich interessiert jetzt nur noch ...

 

...

...

Ich werde berichten.. es wird spannend.

 

Du bist mit deinem infantilen Verhalten auf gutem Wege eine ganz klitzkleine Paranoia zu entwickeln.

 

 

Es gibt örtliche Fahrerlaubnisregister und das zentrale Fahrerlaubnisregister, außerdem noch das Fahreignungsregister (da sind auch FS Daten hinterlegt).

Dazu sind die §§ 48 ff StVG sowie die §§ 49 ff FeV lesenswert.

Die Daten sind innerhalb von Sekunden inzwischen Europaweit abfragbar (EUCARIS).

 

Alle Führerscheine sind zumindest örtlich erfasst (früher mal auf Microfilm, ganz ganz früher auf Karteikarten).

Ob alle örtlichen Führerscheinstellen ihre uralt Bestände schon dem KBA übermittelt haben, weiß ich nicht. Die Chance ist aber sehr hoch.

Ich hab mich mal selber abgefragt, meine Daten sind im zentralen Register vorhanden und ich hab noch die alte graue Fleppe.

 

Warum man eine FS Kopie von dir möchte weiß ich zwar nicht, aber wegen verloren gegangener Daten wohl eher nicht.

 

Gruß

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Hallo Sobbel,

 

genau das frage ich mich ja auch...

Ich glaube auch, dass meine FS-Daten hinreichend irgendwo vorhanden sein müssten...

 

Die nennen das im Betreff:

Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Mitteilung von Fahrerlaubnisdaten für...

Dann kommt mein Name - mein geb.-Datum usw..

Dann ein internes Akten zeichen - welches auf eine bestimmte Abteilung schließen lässt.

 

Und dann

Sehr geehrter Herr...(Name)

zur Vervollständigung unserer Unterlagen werden Ihre Führerscheindaten benötigt. Leider liegen der Fahrerlaubnisbehörde der... (Gemeinde) keine Informationen über die Ihnen erteilte Fahrerlaubnis vor.

 

 

So weit die Anfrage..

Und nun die Drohung (die mich gleich mal so richtig geärgert hat)

 

Um polizeiliche Ermittlungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob und wann Ihnen eine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Hierzu möchten wir Sie ersuchen, bis zum (Datum) eine gut leserliche Kopie Ihres Führerscheins (Vorder-und Rückseite) oder folgende Daten Ihres Führerscheins unter Verwendung des oben genannten Aktenzeichens zu übersenden..

Und dann kommen die üblichen Fragen.. Klasse(n).... augestellt am.... in.... Listennr..... Staat....

 

Das deutet doch sehr arg darauf hin , dass sie offensichtlich NICHTS haben.. :-)

 

Gruß

Alberto

 

PS: Soeben hat jemand mehrmals bei mir geklingelt..

 

Aber - was nutzt es?

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Ich hatte mal den Fall, dass das Katasteramt Unterlagen zu Gebäuden verschlampt hatte. Da kam dann ein Brief, dass "für die auf folgendem Luftbild markierten Bauten" keine Baugenehmigung vorläge. War aber alles ordnugnsgemäß und ich hatte sogar noch die amtlich bestätigten Bauabnahmedokumente.

 

Aber es kommt durchaus vor, dass Behörden großflächig Sachen verschludern! Ich war nicht der einzige Angeschriebene.

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Vorsicht, es sind meine eigenen Erfahrungen als Behördenangehöriger :

Behörden schlafen tief und fest. Es sei denn, sie werden mit der Nase direkt drauf gestoßen. Dann wird verzweifelt danach gesucht, warum man eigentlich nicht zuständig ist. Falls sich die Zuständigkeit bestätigt, sucht man das Opfer aus, welches am leichtesten zu erlegen ist.

Aber erst, wenn die Zeitschiene nicht erfolgreich war.

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Das deutet doch sehr arg darauf hin , dass sie offensichtlich NICHTS haben..

Wenn sie die Daten hätten, würden sie wahrscheinlich nicht nachfragen. Es wird sich ja nicht um die Behörde handeln (davon gehe ich jetzt einfach mal aus), in der Du Deinen Führerschein gemacht hast bzw. letztmalig hast ändern lassen. Ich denke aber, daß Du letztendlich der "Verlierer" sein wirst. Was also bringt da so eine Verweigerungshaltung?! Dem SB wird's egal sein, ganz sicher aber nicht ärgern. Du bist da nur einer von vielen, den er zu bearbeiten hat.
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Moin Moin

 

 

Das deutet doch sehr arg darauf hin , dass sie offensichtlich NICHTS haben.. :-)

 

...

 

 

PS: Soeben hat jemand mehrmals bei mir geklingelt..

 

 

Wenn sie nichts hätten, könnten sie dich ja nicht anschreiben.

 

Die Drohung wäre:

Wenn sie nicht mitwirken kommt die Polizei?

Ich als Polizist würde mich nicht zum Büttel irgendeiner Führerscheinstelle machen lassen, zumal die Verkehrsämter einen eigenen Außendienst haben.

 

Die andere Seite ist doch - was vergibst du dir, wenn du denen sagst was die wissen möchten?

 

Mach doch auf wenns klingelt. Oder sind das schon die Marsianer die dich für eine Begegnung der 3. Art abholen wollen?

 

Gruß

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Hallo Sobbel,

 

ich mache nie auf, wenn es klingelt - schon seit bestimmt 30 Jahren nicht mehr..

 

Das hat damals damit angefangen, dass zweit nette Herren von der Obrigkeit Samstag morgens um 6.00 UIhr bei mir klingelten und mein Auto in der Garage sehen wollten.

Man glaubt es kaum - das war 1975 - und sie suchten.. einen Radarwarner.

Der hieß damals "Super-Snooper" und war eine Art "Meßsender", der durchaus Radarkontrollen aufspüren konnte.

Das Unglückliche daran war, dass er eben einen kleinen Richtstrahl sendete, und das war nach dem damals strengen Fernmeldegesetz verboten (unter Strafe)

 

Nun gut - ich habe aufgemacht.. aber mein Auto war nicht in der Garage, weil ich am Tag zuvor einen Unfall hatte und einen Mietwagen in der Garage stehen hatte.. Die Enttäuschung der beiden "Kripo-Beamten" war groß.

Ich musste dann sagen, in welcher Werkstatt der Wagen steht.. dann sind sie losgefahren..

Die Werkstatt - das war ein Kumpel von mir.. und das Telefon ist schneller, als ein Dienstfahrzeug der Polizei..

Das Ergebnis war wiederum... "0".

 

Und etwa 10 Jahre später - hat ein Polizist - wiederum früh morgens - bei mir geklingelt und auch gleich ein Blitzerfoto in der Hand gehabt..

Mit den Worten" Guten Morgen.. das sind Sie ja selbst - auf dem Foto" hat er mich 2 Tage vor der Verjährung mit dem Ding konfrontiert..

 

Also.. wenn es klingelt...

Dann ist das niemals was Gutes:

Zeugen Jehovas - Schnorrer - Versicherungsvertreter - Zeitungsdrücker - und.. Beamte!

 

Das erspare ich mir einfach..

 

Gruß

Alberto

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Zeugen Jehovas - Schnorrer - Versicherungsvertreter - Zeitungsdrücker - und.. Beamte!

Du Ärmster! Keine Freundin, keine Geliebte, nichts... :heul:

 

Vielleicht wirft die Geliebte drei Steinchen ans Fenster?

 

Ja, Blauwacker!

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  • 1 year later...

Malzeit leute. Schönes thema aber schon älter- dennoch sehr interessant.Also , wenn es tatsächlich eine örtliche stelle gibt wo die altlasten gespeichert sind -vor 1999- dann würde ich gerne wissen wo diese ist.?

Nach 16 jahren völliger abstinens und straffrei,- wollte ich nun meinen lappen WIEDER beantragen. Natürlich habe ich zwischenzeitlich meinen wohnort gewechselt--aber das ist nicht das thema. Ich mach mich also auf den weg zur ausstellenden behörde - strafendes kopfgewackel als ich mein anliegen vorgetragen habe. --) Führerschein klasse 4 heute A1 von 1969 und Führerschein Klasse 3 heute BE ) der gute mann hat das karteikartenblatt von 1969 gefunden aber nicht das karteikartenblatt von 1974/75--uff - ich frag was da los ist ? Antwort. Im Rahmen der digitalisierung 1999 haben studenten das alles gelistet-und 2007 ist im Rahmen der bereinigung alles zuständigkeitshalber zu meinen jetzigen wohnort gesand worden -- ich setze fragezeichen auf mein haubt ? 74/75 wurde versand ? 1969 nicht ? hmmm seltsam- meine frage darauf hin. ob ich eine kopie des datenblat von 1969 haben kann wurde strengstens verneint.. auch gut denk ich.!!- Ich mach mich 14 tage später, auf zum hiesigen strassenverkehrsamt - man muß den leuten ja ein wenig zeit geben, damit sie sich nicht überarbeiten. Ich frag also beim hiesigen amt nach--es war wirklich eine sehr nette Dame.-ich trag mein anliegen vor mit den dingen die mir beim vorherigen amt gesagt wurden.Keine daten da, weder die, die im februar 2016 gesendet wurden noch die, die angeblich 2007 gesendet wurden.Die nette Dame wurde merklich nervös , meint ich soll mal kurz warten-- und kommt mit eine uraltackte wieder die garnicht mehr exestieren dürfte. ( mein zum teil Glück )steht aber nicht drin welche führerschein klassen ich hatte,- steht nur was drin vom damaligen entzug. KBA abfrage-alles sauber. aber keine Führerscheindaten. Vorsorglich hat die gute Frau mir einen antrag gegeben auf wiedererteilung der klasse A und BE. mit praktischer und theoretischer prüfung das aber unter vorbehalt bis geklärt ist wo die karteikarten geblieben sind ???

Sehr verwunderlich,- also hab ich garnichts- Akten weg Führerscheindaten weg --also was tun ?

Mir bleibt nur überig die ämter wegen amtshaftung zu verklagen und die daten preiszugeben-- aber woher wollen die,diese nehmen ?

kann mir jemand was raten ? danke

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Die Verwaltung ist vielleicht in Flensburg, aber wenn die Daten der Führerscheine digital gespeichert werden, kann der der Sever in dafür aber auch irgendwo in ganz Deutschland stehen. Klar ist aber auch, das nur die Daten gepeichert werden, die die Börden auch ins System eintragen.

 

Vielleicht umgehst du aber einfach auch viel unnötigen Streß, wenn du einfach eine Kopie einreichst, damit die Verwaltungsbehörde ordnungsgemäß die Daten eintragen kann.

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  • 4 weeks later...
  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...

Es ist mehr als Verwirrend. Jetzt nach 10 Wochenwartezeit ist endlich mein Führungszeugnis da ( gesagt wurde 1-3 WOCHEN ) na wa solls, hab so lange gewartet , kommt nun auf ein paar tage mehr oder weniger auch nicht an.Aber meine Daten-Karteikarten sind immernoch nicht aufgetaucht. obwohl ich beweisen kann das ich die Führerschein klassen hatte- kann das nicht so Akzeptiert werden ? Bundeswehr Wehrpass stehts drin, aber das ist nicht zulässig ? Das geht nur innerhalb 2 jahren nach beendigung des Wehrdienstes. Lachhaft sowas. Der Wehrpass ist ein Bundes Deutsches Dokument- und nicht gültig ?Bohaa armes deutschland...

Mal sehen was die Tante morgen auf dem amt sagt

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Die BW kann lediglich bestätigen, daß Du eine FE der BW besessen hast. Die kann innerhalb von zwei Jahren nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in eine zivile FE umgeschrieben werden.

 

Ach, einen Wehrpass gibt es übrigens schon lange nicht mehr.

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