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Feststellen Der Personalien Nach Filmen Durch Videoauto Notwendig Für


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Hallo zusammen,

 

gerade passiert: A46, Fahrtrichtung Wuppertal, zwischen AK Hilden und Hilden Ost: dreispurig, versuche auf der linken 3. Spur ein PKW zu überholen, als ich auf gleicher Höhe bin überholt mich der rechts neben mir auf der mittleren Spur und schert ohne Blinker vor mir ein, nimmt den Fuß vom Gas, so daß ich zu dicht auflaufe.

 

Mein Fehler: Bin auch nicht direkt auf die Bremse gegangen um den Abstand wieder zu vergößern.

 

Als der vor mir hätte rechts fahren können bleibt er aber links vor mir, fährt erst nach ca. 1km auf die mittlere Spur nachdem ich dann etwas dichter aufgefahren bin.

 

Bis dahin habe ich die dunkel-blaue Limousine hinter mir gar nicht wahrgenommen.

 

Ich fahre weiter, überhole noch einen anderen und bemerke im Rückspiegel dabei wie der, der mich zuerst rechts überholt hat und knapp vor mir eingeschert ist, das gleiche auch mit der dunklen Limousine hinter mir macht.

 

Als nächstes sehe ich nur noch das Blaulicht an der Sonnenblende aufleuchten und wie sie sich neben ihn setzen um ihn am nahen Parkplatz anzuhalten.

 

Frage: Vermutlich haben sie mich gefilmt wie ich zuvor zu dicht auf den, der vor mir eingeschert ist, aufgefahren bin als dieser nicht (Rechtsfahrgebot) auf die mittlere Spur wechselte, die frei war. Ich vermute eigentlich hätten sie mich wegen Abstandsverstoß angehalten. Und da es wenig Abstand für kurze Zeit (keine Minute) war, wäre es mindestens ein Monat Fahrverbot nehme ich mal an (weniger als der halbe Tacho bei 120).

Der andere kam ihnen nur wortwörtlich in die Quere, in dem er sich vor sie gesetzt hat wie er es bei mir gemacht hat.

 

Ihn haben sie rausgewunken.

 

Muß ich dennoch mit einer Strafe rechnen aufgrund der Auswertung des Videomaterials obwohl ich nicht zur Feststellung der Personalien angehalten wurde?

 

Im Voraus vielen Dank für eure Antworten!

 

Viele Grüße

McGhosty

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Ist es denn generell so, daß man angehalten werden "muß" damit die Personalien festgestellt werden und man auf das Vergehen hingewiesen werden muß?

 

Oder reicht es auch theoretisch aus bei 2 Vorfällen den einen persönlich zu sprechen und bei dem anderen das Videomaterial auszuwerten und dann per Post die Anzeige zuzustellen?

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Ist es denn generell so, daß man angehalten werden "muß" damit die Personalien festgestellt werden und man auf das Vergehen hingewiesen werden muß?

Nein, es kann theoretisch auch so eine Anzeige geschrieben werden. Nur, mit welchem Erfolg? Wer war der Fahrer. Das muss der Anzeigenerstatter nachweisen. Und das wird er nicht können.

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Wenn Du rechts überholt werden konntest, muss demnach die mittlere Spur freigewesen sein.

Somit hast Du nicht nur einen Abstandsverstoss begangen, sondern auch das Rechtsfahrgebot missachtet. Diese Verstösse sind dokumentiert, die Polizisten haben Dich gesehen und werden Dich auch identifizieren. Somit wird das zu verhängende Bussgeld erhöht werden. Beginne einfach jetzt schon mit dem Sparen. Die Kosten für den Treibstoff fallen sicher nicht an, während des Fahrverbotes.

Und noch wichtiger: Ab sofort immer rechts, wenn frei ist!

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Das ist nicht ganz richtig: Ich überholte links jemanden, der auf der mittleren Spur fuhr, und als ich auf gleicher Höhe mit dem Wagen auf der mittleren Spur war, beschleunigte der und zog vor mir auf die linke Spur. (siehe oben: "versuche auf der linken 3. Spur ein PKW (auf der mittleren Spur!) zu überholen, als ich auf gleicher Höhe bin überholt mich der rechts neben mir auf der mittleren Spur und schert ohne Blinker vor mir ein,")

Rechts überholen definiere ich mit: rechts schneller fahren als links und vor einem einscheren.

 

Daher war ich im Überholvorgang und rechts neben mir war einer, der mein Überholen behinderte in dem er rechts neben mir beschleunigte, und ich habe nicht gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen.

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Sorry, dass es der Überholte selbst war, ist mir entgangen. Also hast Du das Fahrzeug später also doch überholt.

Somit kommt bei ihm erschwerend hinzu, dass er die Geschwindigkeit (während er überholt wurde) erhöht hat.

Für Dich währe dann lediglich der Vorwurf eines zu lange andauernden Überholvorganges denkbar, aber da wird nichts kommen.

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Kein Problem. ;)

 

Naja, "lange" überholen ist relativ. Ich war schon schneller als er und auch zügig vorbei gewesen, nur wenn der rechts neben Dir beschleunigt kommt man eben nicht vorbei. Er meinte halt er müßte noch vor mir den vor ihm auf der mittleren Spur fahrenden überholen. Beschleunigt deutlich, zieht rein, da hatte er vielleicht 140 bei erlaubten 120, und nimmt den Fuß vom Gas und läßt sich ausrollen und mich damit auflaufen

 

Vorwerfen können sie mir, daß ich nachdem er vor mir eingeschert ist nicht den Abstand wieder hergestellt habe (1. Fehler), und daß ich dann zu dicht auffuhr (2. Fehler) als er sich nicht nach dem Überholen des Fahrzeugs auf der mittleren Spur an sein Rechtsfahrgebot gehalten hat.

 

Da war ich zu dicht (ich kann mich nicht mehr realistisch erinnern wie viel zu dicht, aber mehr als 12 meter bei 120 definitiv ... denke ich ;) ), aber als das ProVida Fahrzeug mir folgen wollte (?) hat er das gleiche Spiel, das er mit mir gemacht hat, auch mit denen gemacht. So konnten sie mir nicht direkt nachfahren. Und da haben sie ihn dann rausgezogen ... vielleicht statt mich für das zu dichte Auffahren auf ihn.

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Wenn Du rechts überholt werden konntest, muss demnach die mittlere Spur freigewesen sein.

Somit hast Du nicht nur einen Abstandsverstoss begangen, sondern auch das Rechtsfahrgebot missachtet. Diese Verstösse sind dokumentiert, die Polizisten haben Dich gesehen und werden Dich auch identifizieren. Somit wird das zu verhängende Bussgeld erhöht werden. Beginne einfach jetzt schon mit dem Sparen. Die Kosten für den Treibstoff fallen sicher nicht an, während des Fahrverbotes.

 

Sach ma @u1435, welchen Krimi hast Du denn gefuttert.

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Wenn Du rechts überholt werden konntest, muss demnach die mittlere Spur freigewesen sein.

Somit hast Du nicht nur einen Abstandsverstoss begangen, sondern auch das Rechtsfahrgebot missachtet. Diese Verstösse sind dokumentiert, die Polizisten haben Dich gesehen und werden Dich auch identifizieren. Somit wird das zu verhängende Bussgeld erhöht werden. Beginne einfach jetzt schon mit dem Sparen. Die Kosten für den Treibstoff fallen sicher nicht an, während des Fahrverbotes.

 

Sach ma @u1435, welchen Krimi hast Du denn gefuttert.
Na ja, ich mag nun mal keine Mittelspurblockierer und Linksspurschleicher. Also nur ein bischen Panik verbreiten, mehr nicht.

 

Beste Grüße

 

u14325 😜😜😜😜😜😜😜

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Wenn dort zwei Täter sind und die Polizei nicht alle stoppen kann, dann muss sie sich für einen entscheiden. Hier hast du dann wohl Glück gehabt; dass eine Anzeige kommt ist unwahrscheinlich, da der Täter / Fahrer vermutlich nicht feststeht. Jedoch kann es auch sein, dass es ein Videobild gibt auf dem derr Fahrer zu erkennen ist. Wie jedoch gesagt, denke ich, dass da nix kommen wird.

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Für Dich wäre dann lediglich der Vorwurf eines zu lange andauernden Überholvorganges denkbar, aber da wird nichts kommen.

Ich meine auch, dass sich der TE nicht wegen eventuell verfolgter Ordnungswidrigkeiten Sorgen machen sollte, sondern eher wegen der von ihm selbst erkannten und nicht ganz unerheblichen Straftat (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren):

 

... denn korrekt war mein Verhalten ja auch nicht mit der "Nötigung durch zu dichtes Auffahren".

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@rth, tja... man könnte diese Möglichkeit auch nicht erwähnen... ist dann halt unehrlich. aber danke für deinen dämlichen Folgebeitrag!

Zwingend angehalten werden muss nämlich nicht.

 

Bitte erläutere doch einmal, wie ohne Amhalten der Fahrer identifiziert werden soll. Du kannst ja auf deinen reichhaltigen Erfahrungsschatz in Sachen Verkehrsüberwachung zurück greifen....

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Hallo, Blaulicht,

@Harry, bezgl der Identifikation des Fahrers ohne Anhalten schrieb ich oben, dass dann ein Videobild vorhanden sein müsste auf dem der Fahrer zu erkennen ist.

nö, stimmt so nicht.

 

Theoretisch reicht es völlig aus, wenn der oder die Insassen des Streifenfahrzeugs (oder bei Anzeigen von Zivilpersonen die jeweiligen Geschädigten) den Fahrer eindeutig identifizieren können.

 

Dies z. B. anhand einer Wahllichtbildvorlage oder wenn die Beamten den Fahrzeughalter nachträglich aufsuchen und ihn oderz. B. eine andere anwesende Person gleich als Fahrzeuglenker erkennen.

 

Hallo, u14325,

 

die Behauptung, man habe selber einen Abstandsverstoß begangen, wenn es einem anderen Fahrzeuglenker möglich ist, einen rechts zu überholen, hört man immer wieder, trifft aber längst nicht immer zu.

 

Nehmen wir mal eine dreispurige BAB.

 

Auf dem rechten Fahrstreifen durchgehend LKW - Verkehr, auf dem mittleren Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h und links Fahrer A und Fahrer B hintereinander mit 140 km/h, wobei Fahrer B den A bedrängt, weil er selber mit seinem hochmotorisierten PKW gerne schneller fahren möchte (keine Geschwindigkeitsbeschränkung).

 

Damit Fahrer A den B vorbei lassen kann, ohne gegen die StVO zu verstoßen, müsste zwischen den Fahrzeugen auf dem mittleren Fahrstreifen eine Lücke von mindestens 125 m vorhanden sein, denn er muss ja nach vorne und hinten den halben Tachowert als Abstand einhalten, und dabei müsste er auch noch seine Geschwindigkeit den Fahrzeugen auf dem mittleren Fahrstreifen anpassen.

 

Man kann dem A demnach keinen Vorwurf machen, wenn er den Fahrstreifen nicht wechselt, wenn die Lücken rechts neben ihm nicht ausreichend groß sind, denn er hat das gleiche Recht, mit seiner von ihm gewählten Geschwindigkeit zu fahren, wie jeder andere auch.

 

Wie vermutlich schon jeder von uns gesehen hat, reicht es Verkehrsrowdys dagegen völlig zum Rechtsüberholen aus, wenn sie irgendwo eine kleine Lücke sehen, denn diese scheren sich einen Deut um einen ausreichenden Sicherheitsabstand.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule, stimmt natürlich. Neben dem Video würde auch eine andere Form der Identifikation des Fahrers funktionieren. Ich hatte jetzt den Schwerpunkt auf den Videobeweis gelegt - einseitiges Denken durch die Fokusierung Provida; andere Beweismittel könnten auch funktionieren... wie das im Verfahren standhält ist dann wieder was anderes... da ist ein Videobeweis (leider) schon besser..

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@Nachteule: ja, ich stimme Dir zu. Jedoch erlebe ich häufig Situationen, in denen ich mit Tempomat bei 130 km/h auf der rechten Spur zum MSB aufschließe und an diesem vorbeirolle.

Erstaunlicherweise bemerken diese Honks dann, dass eine Betätigung des Gaspedals zum Beschleunigen führt, um mich dann auf ein langsames Kfz auflaufen zu lassen.

Auf diese Fälle bezog sich meine Bemerkung, war in diesem Fall offensichtlich nicht zutreffend.

Beste Grüße

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@rth, tja... man könnte diese Möglichkeit auch nicht erwähnen... ist dann halt unehrlich. aber danke für deinen dämlichen Folgebeitrag!

Zwingend angehalten werden muss nämlich nicht.

Bitte erläutere doch einmal, wie ohne Amhalten der Fahrer identifiziert werden soll. Du kannst ja auf deinen reichhaltigen Erfahrungsschatz in Sachen Verkehrsüberwachung zurück greifen....

 

@ HarryB: Du hast übersehen, daß sich die Beamten in den Providawagen die Hose mit der Kneifzange anziehen. Sie erstatten Anzeige gegen den Halter des Fahrzeuges und schauen dumm aus der Wäsche wenn der schlicht sagt: Das war ich nicht. Aber über den Wagen verfügen noch A, B und C. Wie sah der Fahrer denn aus, Mann oder Frau, blond, grau, dunkel, hell? usw...

 

Ich zitiere mal Bluey:

Geschrieben 11 Januar 2015 - 20:03

 

rth, on 11 Jan 2015 - 19:55, said:

 

Noch eine technische Frage: Wie oft (in %) werden von Provida - Besatzungen Anzeigen geschrieben, ohne das verfolgte Auto anzuhalten?

 

Ich kann nur für Provida-Kräder sprechen: nie.

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@Harry, bezgl der Identifikation des Fahrers ohne Anhalten schrieb ich oben, dass dann ein Videobild vorhanden sein müsste auf dem der Fahrer zu erkennen ist.

Nun musst du halt nur noch erklären, wie dieses Foto im diskutierten Fall entstehen könnte....

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Zum Beispiel dadurch, dass Provida, bevor es bemerkt wurde, irgendwann auf der rechten Spur war und vom Täter überholt wurde und die Heckkamera aufzeichnete. Was auch vorkommt, das Provida überholt und filmt den Fahrer (hier wohl nicht). Eine andere Konstellation, von einer Brücke laufen video-abstandsmessung und Provida lässt sich zu seinem Video das Brückenabstandsvideobild vom Fahrer geben. Oder schließlich Nachteules Ergänzung, die Providabesatzung hat den Fahrer gesehen und erkennt ihn wieder. Hier im geschilderten Fall wohl unwahrscheinlich, jedoch sollte man dem TE trotzdem diese Möglichkeit erzählen...

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Und du erdreistest dich, 'rth's' Beitrag, in dem er von der Möglichkeit des Meteoritenabsturzes auf das Fahrzeug des TE schreibt, als "dämlichen Folgebeitrag" zu bezeichnen?

 

Wieviele Schrauben sitzen bei dir eigentlich locker?

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Und du erdreistest dich, 'rth's' Beitrag, in dem er von der Möglichkeit des Meteoritenabsturzes auf das Fahrzeug des TE schreibt, als "dämlichen Folgebeitrag" zu bezeichnen?

 

Wieviele Schrauben sitzen bei dir eigentlich locker?

Wenn ich mich recht erinnere ist das grundlose Filmen für die Polizei verboten. Wenn ein Providawagen einen anderen Verkehrsteilnehmer ohne Anlass (auf Vorrat) aufnimmt ist es illegal. Es muß ein konkreter Anfangsverdacht vorhanden sein. (Ich denke da auch an die Abstandsmessung von Brücken.)

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Ja. Da der TE schrieb, dass sein Abstand zu gering war, könnte das ja hier passen. Nebnbei, es ging hier um eine Sache die kommen könnte, jedoch als unwahrscheinlich eingestuft war... aber nicht unerwähnt bleiben sollte, wenn man dem TE sagt, dass in seinem Fall wohl nix kommen werde, da er nicht angehalten wurde. wahrscheinlich kommt da wohl nix, aber unter gewissen Voraussetzungen, die eben nicht so undenkbar wie der Meteorit sind, ist es durchaus möglich, dass auch ohne Anhalten was kommt.

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Womit haben Menschen, die sich in Suppenküchen verpflegen lassen müssen und somit doch irgendwie schon genug gestraft sind, den eigentlich verdient?

 

Wenn ich mich recht erinnere ist das grundlose Filmen für die Polizei verboten. Wenn ein Providawagen einen anderen Verkehrsteilnehmer ohne Anlass (auf Vorrat) aufnimmt ist es illegal. Es muß ein konkreter Anfangsverdacht vorhanden sein.

Nunja. Aus verschiedenen Beiträgen hier im RF und aus Berichten aus dem RL wissen wir ja, daß es durchaus Polizisten gibt, die ein eher kreatives Verhältnis zu Gesetzen haben. Getreu dem alten Sponti-Motto legal - illegal - scheißegal werden die dann im Zweifel irgendeinen Anfangsverdacht zusammenbasteln (falls überhaupt irgendjemand fragt und auch noch geantwortet werden muß). Warum auch nicht - ernsthafte Konsequenzen haben sie ja kaum zu befürchten.

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Werter 'Blaulicht', nichts absolut gar nichts weist in den Beiträgen des TE darauf hin, dass auch nur ansatzweise das Gesicht des Fahrers videotechnisch oder fotografisch fest gehalten wurde, somit sind deine Mutmassungen eben nichts anderes als Blaulichtereien - und damit ebenso wahrscheinlich wie der Meteoritentreffer, den du als dämlich bezeichnet hast......

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Womit haben Menschen, die sich in Suppenküchen verpflegen lassen müssen und somit doch irgendwie schon genug gestraft sind, den eigentlich verdient?

 

... legal - illegal - scheißegal ...

 

Das Motto kenn ich auch. Nur der RA, der das nicht prüft ...

 

Das hat schon mal der BGH entschieden und sollte auch dem letzten Dorfanwalt bekannt sein.

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Hallo, rth,

 

mal abgesehen davon, dass ein Kollege ganz sicher von seinem Vorgesetzten einen dicken Rüffel kassieren würde, wenn er mit solchen "Filmen" ankommen würde müsste man auch noch mit dem Gemeckere vom Amtsrichter rechnen, der so einen :wand: auf den Tisch bekommt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo Nachteule,

Bluey schreibt an anderer Stelle, dass er sich nur ab "Punktbereich" die Mühe macht tätig zu werden. Ich denke, ohne es belegen zu können, dass dies auf nahezu alle Providafahrer zutrifft. Das Angebot an Punktespendern ist einfach zu groß.

Da sie in er Regel immer in einem bestimmte Revier fischen kennen die Polizisten die Richter, und die Richter kennen sie. Und einen Richter kann man möglicher weise einmal veralbern, mehrfach sicher nicht. Und ist der Ruf erst ruiniert...

Herzliche Grüße

rth

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Womit haben Menschen, die sich in Suppenküchen verpflegen lassen müssen und somit doch irgendwie schon genug gestraft sind, den eigentlich verdient?

 

... legal - illegal - scheißegal ...

 

Das Motto kenn ich auch. Nur der RA, der das nicht prüft ...

 

Das hat schon mal der BGH entschieden und sollte auch dem letzten Dorfanwalt bekannt sein.

 

Selbst wenn würde es nicht unbedingt zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

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Guck dir deine Tatbestandsnr an, wenn die TBM - dann Pkte. Es gibt aber auch Fälle LSB die nicht die TBM erfüllen... also dann so wie ich ooben schrieb passt das schon!

Wenn die den genannten TB nicht erfüllen, macht sich IMO keine Provida-Besatzung die Mühe, diesen (Schein)LSB nur zu einem kleinen Gespräch anzuhalten. Da hätte ich jedenfalls besseres und sinnvolleres zu tun.
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Und du sprichst für alle Providas?

Was sagt Dir die Abkürzung "IMO"?

 

Du meinst, alle agieren nur im Punktebereich - also repressiv. Aufklärung, Verkehrzerziehung, Prävention machen deiner Ansicht nach keine Providas?

s.o.
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Und du sprichst für alle Providas? Du meinst, alle agieren nur im Punktebereich - also repressiv. Aufklärung, Verkehrzerziehung, Prävention machen deiner Ansicht nach keine Providas?

 

Die Providas machen das ganz sicher nicht, die können nämlich nur aufzeichnen. Aber auch die Besatzungen der entsprechenden Fahrzeuge werden mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit nicht so arbeiten, wie sich Klein-'Blaulicht' die große Welt der Verkehrsüberwachung vor stellt.....

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IMO sollte Repression und Prävention zusammenarbeiten. Eine "reine Jagd" auf Punkte entspricht mehr dem Raubrittertum, als professioneller Polizeiarbeit.

 

Eine Frage der Strategie! In der Taktik werden die Providas (ich denke, dass man damit auch die Besatzungen anspricht; so frei sollte die deutsche Sprache sein @HarryB - aber danke für deinen Beitrag) mit Sicherheit gut sein.

Ob solche "Belehrungen", Verwarnungen, Gespräche aus dem Provida geführt werden müssen oder durch uniformierte Streifen oder Zivilstreifen oder was auch immer, dass ist dann ein Punkt der jeweiligen örtlichen Ausrichtung.

 

Es gibt halt Providas, die werden rein zur Verfolgung von Delikten im Punktebereich eingesetzt. Das ist gut, wenn der Präventiveinsatz der Verkehrserziehung, die Gefahrenabwehr - die Verhaltensänderung beim Verkehrsteilnehmer, dann durch andere Einsatzmittel wahrgenommen wird. Wird dieser Aspekt gänzlich nicht bedient. dann liegt ein Fehler in der Aufgabenwahrnehmung vor.

Es gibt Providas, die führen auch Belehrungen und Gespräche - oder gar Fahndungen ohne Verstöße gegen die StVO - durch.

 

Wird der präventive Aspekt nicht bedient muss man gucken, ob die jeweiligen Streifen etwas falsch machen oder die Ausrichtung der Polizeiführung dort falsch ist.

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