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Frage Zu Entscheidungen Zwecks Tempolimit


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Hallo liebes Forum,

 

ich hab wie oben geschrieben, eine frage zur Entscheindung zwecks eines Tempolimits.

 

Zur Vorgeschichte: Bei uns (Landkreis Miltenberg), wurde dieses Jahr die b469 auf 120 km/h begrenzt. Nun, dies ist eigentlich "nur" der Abzocke geschuldet. Begründet wird dies aber mit: "Wir brauchen mehr Sicherheit". Was bedeutet: Dort gibt es keine/nur ab und an Standstreifen(wirklich wenig muss ich zugeben), es gäbe "hohe verkehrsbelastung", und die straße wäre schlicht und einfach von den Technischen Standards her veraltet. Nun wurde gesagt, das unser Landrat(ein Grüner), dies beschlossen hätte. Kann ja sein.

 

Zum jetzigen Stand:

 

Es soll in ein paar Jahren ausgebaut werden (also mindestens die Straße verbreitert, die auf und abfahrten "verbessert", Standstreifen sollen her, und und und...).

 

Zur Frage:

 

Wer entscheidet nach dem Ausbau (wir befinden uns in Bayern),welches Tempo wo gefahren werden darf?

 

Der Landrat? EIne "Unfallkomission"? Die Regierung (Unterfranken)? Das Straßenbauamt (Aschaffenburg)?

 

Ich wäre sehr dankbar für Antworten. Dieses Tempolimit ist auf dieser Straße einfach nur grauenhaft, und zum einschlafen(Straße geht Kilometerweit einfach nur gerade aus)

 

 

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Die Runterlimitierung von ( nicht nur autobahnähnlichen) Streckenabschnitten - die B 469 darf mal wohl getrost als sehr intensiv überwacht bezeichnen - macht leider vor keinen Parteibüchern halt. Die Zuständigkeit ist letztendlich beim Landratsamt Miltenberg zu sehen (zumindest soweit die Strecke in deren Landkreis verläuft), Du kannst dort auch gerne eine ganz normale Anfrage zu den Beweggründen der Tempolimitierung stellen. Je nach eigenem Behördenverständnis wird die das Amt mehr oder weniger detailiert antworten und seine Maßnahme versuchen zu erklären. Grundlage sind natürlich stets Unfallgefahrenmomente bzw. Unfallhäufungen, keinesfalls jedoch parteipolitische Überzeugungen .... Die Unfälle dort werden sich häufig wegen "unangepasster Geschwindigkeit" ereignen, was natürlich der Freifahrtsschein für Tempolimits ist.

Wer letztendlich genau welchen Einfluss auf das Tempolimit hat ("die Polizei", Verkehrskommission, Landramtsamt, Straßenbaubehörde, etc.) ist im Endeffekt wenig ausschlaggebend - entscheidend ist nur, dass das Landratsamt die Anordnung trifft und die Schilder montiert. Hieran ändert auch ein möglicher Ausbau der Strecke grundsätzlich nichts.

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Moin.

 

Das ist nicht nur bei Euch in Bayern so, dieses Phänomen gibt es in der ganzen BRD. Sind die Strassen verbraucht und beschädigt wird erst mal das Tempo limitiert. Jahre später wird dann mal mehr oder weniger sinnvoll saniert und das Tempolimit bleibt bestehen. Ob Unfallschwerpunkt oder nicht, spielt dabei schon lange keine Rolle mehr. Es dient dann einfach der "Verkehrssicherheit", das beliebteste Totschlagargument unserer Politiker.

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Moin.

 

Das ist nicht nur bei Euch in Bayern so, dieses Phänomen gibt es in der ganzen BRD. Sind die Strassen verbraucht und beschädigt wird erst mal das Tempo limitiert. Jahre später wird dann mal mehr oder weniger sinnvoll saniert und das Tempolimit bleibt bestehen. Ob Unfallschwerpunkt oder nicht, spielt dabei schon lange keine Rolle mehr. Es dient dann einfach der "Verkehrssicherheit", das beliebteste Totschlagargument unserer Politiker.

darum frage ich ja, weil dann kann "sicherheit" ja eigentlich keine rolle mehr spielen, wenn man alle sachen ausbaut/verbessert.

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es passiert auch das Gegenteil: die B26 im Abschnitt Darmstadt-Dieburg autobahnähnlich ausgebaut (wie die B469) war jahrelang auf 130 begrenzt und ist nun wieder ohne Limit befahrbar.

Gleichwohl herrscht hier ziemlich dichter Verkehr mit Auf- und Abfahrten alle paar Kilometer, sodass höhere Geschwindigkeiten selten möglich sind.

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Ja, aber wer hat den Landrat gewählt?

 

 

...spielt keine Rolle Die lügen dir alle vor der Wahl dummdreist ins Gesicht und machen danach genau das Gegenteil.....

...außer die Grünen vieleicht nur nützt mir das hier in BaWü recht wenig. Ich habe Sie nicht gewählt und trotzdem sind

Sie am Ruder und nerven die Leute mit Tempolimits zu Tode.....

 

Gruß

 

only Diesel

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Ja, aber wer hat den Landrat gewählt?

 

 

...spielt keine Rolle Die lügen dir alle vor der Wahl dummdreist ins Gesicht und machen danach genau das Gegenteil.....

...außer die Grünen vieleicht nur nützt mir das hier in BaWü recht wenig. Ich habe Sie nicht gewählt und trotzdem sind

Sie am Ruder und nerven die Leute mit Tempolimits zu Tode.....

 

Gruß

 

only Diesel

 

Das war auch zuletzt unter der CDU nicht mehr anders.

 

Der Landrat wird in BaWü übrigens von den Bürgermeistern gewählt (also denjenigen, die er kontrollieren soll).

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Der Landrat wird in BaWü übrigens von den Bürgermeistern gewählt (also denjenigen, die er kontrollieren soll).

 

 

In Hessen wird der Landrat, wie auch die Bürgermeister, vom Volk gewählt. Kontrolliert werden Landäte vom jeweiligen Kreistag, der auch die Gelder im Haushalt bewilligen muss.

Die Bürgermeister werden übrigens von den Gemeinde, oder Stadtparlamenten kontrolliert, und diese haben die Haushaltshoheit.

 

Und über allen Wipfeln herrscht die "Kommunalaufsicht" die Massnahmen auf Gesetzeskonformität prüft.

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...

@johannes172: Ohje, die schön B469. Für gelbe Autobahnen ist der Landkreis zuständig. Es kann aber auch politischer Druck zentral von oben kommen, siehe BaWü mit den GRÜNEN bei der Zulimitierung der B29 auf :120: , die nur kurze Abschnitte ohne Standstreifen hat. Die Geschichte mit dem fehlenden Standstreifen ist halt immer wieder ein willkommenes Pauschalargument für ein Tempolimit, auch wenn der Streckenabschnitt kein Unfallschwerpunkt ist. Es gibt auch politischen Entlastungdruck, siehe Hessen. Es sollte gelten im Zweifel freie Fahrt.

 

Falls noch nicht bekannt, hier der offizielle Pressetext "Schilderflut":

http://www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Pressearchiv.aspx?view=~/news/archiv&ORGID={8E86B0B8-FACC-4564-B082-90A517AEF970}

Die exakten Gründe bzw. wie man zur Entscheidung gekommen ist, werden im Verwaltungsakt sichtbar. Wer da alles beteiligt ist und wie initiiert worden ist, deutet schon der Pressetext an. Es ist aber immer viel "Politik" dabei! Oder sei es auch nur das bekannte Problem vom Innenleben einer Unfallkommision. Letztendlich haben in Miltenberg die falschen Leute das Zepter in der Hand.

Nach Neuausbau mit Standstreifen müssen die Schilder logischerweise wieder weg, außer man (der gleiche Dunstkreis) pennt zufällig wie in Düsseldorf auf der A46 Fleher Brücke, wenn man sich zwischenzeitlich eine stationäre Blitzanlage aufschwatzen lassen hat.

:nolimit:

 

Nachtrag:

Hier noch der Pressebericht vom 11.07.2014, wie es los ging mit den Resultaten der UKo:

http://www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Pressearchiv.aspx?view=~/news/archiv&ORGID={F7E6D255-07FE-4C84-A66F-AD07B4110448}

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Noch ein Nachtrag!

 

Ach herrje und alles klar! Der per knappster Stichwahl erst seit 30. März 2014 amtierende Landrat ist ein GRÜNER.

:nolimit:

danke schon mal für die antworten. das mit dem grünen hatte ich oben schon geschrieben. ich denke genau DAS wird das problem sein. der alte landrat hat sich nämlich ein dreck um die 120 gekümmert, diese "empfehlung" der unfallkommission lag nämlich schon seit ein paar jahren vor ;)

 

...

@johannes172: Ohje, die schön B469. Für gelbe Autobahnen ist der Landkreis zuständig. Es kann aber auch politischer Druck zentral von oben kommen, siehe BaWü mit den GRÜNEN bei der Zulimitierung der B29 auf :120: , die nur kurze Abschnitte ohne Standstreifen hat. Die Geschichte mit dem fehlenden Standstreifen ist halt immer wieder ein willkommenes Pauschalargument für ein Tempolimit, auch wenn der Streckenabschnitt kein Unfallschwerpunkt ist. Es gibt auch politischen Entlastungdruck, siehe Hessen. Es sollte gelten im Zweifel freie Fahrt.

 

Falls noch nicht bekannt, hier der offizielle Pressetext "Schilderflut":

http://www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Pressearchiv.aspx?view=~/news/archiv&ORGID={8E86B0B8-FACC-4564-B082-90A517AEF970}

Die exakten Gründe bzw. wie man zur Entscheidung gekommen ist, werden im Verwaltungsakt sichtbar. Wer da alles beteiligt ist und wie initiiert worden ist, deutet schon der Pressetext an. Es ist aber immer viel "Politik" dabei! Oder sei es auch nur das bekannte Problem vom Innenleben einer Unfallkommision. Letztendlich haben in Miltenberg die falschen Leute das Zepter in der Hand.

Nach Neuausbau mit Standstreifen müssen die Schilder logischerweise wieder weg, außer man (der gleiche Dunstkreis) pennt zufällig wie in Düsseldorf auf der A46 Fleher Brücke, wenn man sich zwischenzeitlich eine stationäre Blitzanlage aufschwatzen lassen hat.

:nolimit:

 

Nachtrag:

Hier noch der Pressebericht vom 11.07.2014, wie es los ging mit den Resultaten der UKo:

http://www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Pressearchiv.aspx?view=~/news/archiv&ORGID={F7E6D255-07FE-4C84-A66F-AD07B4110448}

 

das hört sich an sich schon mal nicht schlecht an, mir ging es nur darum ob man wie gesagt NACH dem ausbau(wo die straße ja eigentlich den reglementarien entsprechen soll), noch sagen kann das die straße wegen der "sicherheit" begrenzt wird. co2 emissions begrenzung gibt es ja (noch) nicht. da die straße dann ja auch ein standstreifen haben soll (bis zur a3 runter, das sind gut 20 km geschätzt, denke ich, kann der fehlende standstreifen dann KEIN argument mehr sein.

 

wie du die texte wahrscheinlich gelesen hast, habe ich auch mitgeholfen das das tempolimit nochmal von der regierung von unterfranken untersucht wird.(ich kann auch das "offizielle" ergebnis von der regierung mal posten, wenn es jemanden interessiert, ist aber recht lang). die waren aber genauso "schlau" wie der landrat auch. auf dem papier sieht die strecke nämlich "schlimm aus" (von den baustandards her), aber wenn man dort fährt, fühlt man sich direkt wie auf ner autobahn, und die meisten leute die nicht von hier kommen sagen dazu auch "autobahn".

 

und btw. in bayern gibts so gut wie keine festen blitzer, bzw. hab ich noch nie einen gesehen.

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@johannes172: Klar, war nur ein Scherz mit einer stationären Anlage in Bayern...außer sie würde dort eine VBA installieren oder die Cops würden bei Mobilmessungen Quotenmesspunkte verlieren. Es ist eh eine Frage, ob die VBA-Variante als Lösungsvorschlag von der UKo gefunden wurde... Klar, Blech ist billig und für die ideologisch Verblendeten und nachgeschaltete Abzocke ideal. Dass hier so ein Dunstkreis tätig war, ist klar, da jeder nur denkbare Strohhalm zu einer Strohhalmliste geführt wurde, um billig Akzeptanz bzw. billig Gründe zu haben. Noch klarer wird es, dass hier von Öko-Verkehrsclubs vorgefertigte Argumentation verwendet werden, wenn von einer "Verstetigung" gesprochen wird. Es fehlt nur noch Lärm und Emissionen, das wäre dann aber zu plump geworden.

Was in den Pamphleten vom Landkreis Miltenberg und Hr. Scherf dagegen unter den Tisch gefallen lassen wird bzw. nur vage mit Unfallgeschehen dramatisiert wird, sind die Unfallraten. Oder ob es überhaupt Unfälle wegen fehlender Standspur mit v >120 km/h gab!

Desweiteren äußerst schwach ist von der UKo, dass man erst jetzt drauf kommt, Anschlussstellenunfälle mit einseitigen Begrenzungslinien zu bekämpfen. Genauso müssten an jeder Auffahrt "Vorfahren-Achten"-Schilder nochmal zur Klarstellung für die Auffahrenden aufgestellt werden. Das ist nicht so neu, gibt es massig z. B. in RLP, und zwar riesige Schilder, weil :130: halt kein Allheilmittel war.

Gut, die Regierungen in Bayern können selbst unterschiedlich drauf sein und je nachdem selbst sogar hin und her zwischen Pro-Tempolimit und gegen Tempolimit. Jedenfalls kann die Regierung den Städten und den Landkreisen maßgeblich auf die Finger gucken.

:nolimit:

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@johannes172: Klar, war nur ein Scherz mit einer stationären Anlage in Bayern...außer sie würde dort eine VBA installieren oder die Cops würden bei Mobilmessungen Quotenmesspunkte verlieren. Es ist eh eine Frage, ob die VBA-Variante als Lösungsvorschlag von der UKo gefunden wurde... Klar, Blech ist billig und für die ideologisch Verblendeten und nachgeschaltete Abzocke ideal. Dass hier so ein Dunstkreis tätig war, ist klar, da jeder nur denkbare Strohhalm zu einer Strohhalmliste geführt wurde, um billig Akzeptanz bzw. billig Gründe zu haben. Noch klarer wird es, dass hier von Öko-Verkehrsclubs vorgefertigte Argumentation verwendet werden, wenn von einer "Verstetigung" gesprochen wird. Es fehlt nur noch Lärm und Emissionen, das wäre dann aber zu plump geworden.

Was in den Pamphleten vom Landkreis Miltenberg und Hr. Scherf dagegen unter den Tisch gefallen lassen wird bzw. nur vage mit Unfallgeschehen dramatisiert wird, sind die Unfallraten. Oder ob es überhaupt Unfälle wegen fehlender Standspur mit v >120 km/h gab!

Desweiteren äußerst schwach ist von der UKo, dass man erst jetzt drauf kommt, Anschlussstellenunfälle mit einseitigen Begrenzungslinien zu bekämpfen. Genauso müssten an jeder Auffahrt "Vorfahren-Achten"-Schilder nochmal zur Klarstellung für die Auffahrenden aufgestellt werden. Das ist nicht so neu, gibt es massig z. B. in RLP, und zwar riesige Schilder, weil :130: halt kein Allheilmittel war.

Gut, die Regierungen in Bayern können selbst unterschiedlich drauf sein und je nachdem selbst sogar hin und her zwischen Pro-Tempolimit und gegen Tempolimit. Jedenfalls kann die Regierung den Städten und den Landkreisen maßgeblich auf die Finger gucken.

:nolimit:

super danke, dann kann man im "worst-case" noch die regierung (von unterfranken oder bayern), mit einbeziehen, ich denk spätestens die bayerische regierung sollte da ein anderes einsehen haben ;)

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ich denk spätestens die bayerische regierung sollte da ein anderes einsehen haben ;)

 

Leider hält der Sicherheits-, Verkehrs- und Limitierungsminister häufig die Fahne für fragwürdige Geschwindigkeitsbeschränkungen hoch ...

 

selbst wenn ausgebaut wurde? das wäre dann ja eigentlich blödsinn, denn dann würden ja steuergelder verbraten werden?

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wie der Joachim in dem konkreten Fall entscheiden wird, ist schwer vorherzusagen. Wenn die Anwohner dort aber lieber nur Tempo 100 erlaubt haben wollen, können sie ihn bspw. zu Kaffee und Kuchen einladen und dann wird deren Wünschen uU entsprochen :victory:

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wie der Joachim in dem konkreten Fall entscheiden wird, ist schwer vorherzusagen. Wenn die Anwohner dort aber lieber nur Tempo 100 erlaubt haben wollen, können sie ihn bspw. zu Kaffee und Kuchen einladen und dann wird deren Wünschen uU entsprochen :victory:

 

So schätze ich diesen Herrn bedauerlicherweise auch ein. Er handelt da ganz im Stile seines Amtsvorgängers Beckstein.

 

Übrigens: Herrmann ist erst seit Oktober 2013 bayerischer Verkehrsminister. Zuvor war er nur Innenminister – ebenso wie zu seinen Zeiten Herr Beckstein.

 

In beiden Fällen haben die damaligen Innenminister jedoch eigenmächtig als Verkehrsminister gehandelt (obwohl sie dieses Amt gar nicht innehatten) und massenweise Limitierungen angeordnet.

 

Von den tatsächlichen bayerischen Verkehrsministern (zu Zeiten von Innenminister Beckstein war dies Verkehrsminister Otto Wiesheu, zu Zeiten von Innenminister Herrmann amtierte Verkehrsminister Martin Zeil) ist noch nicht einmal eine Stellungnahme bekannt. Beide haben anscheinend die stillschweigende Übernahme ihrer ureigensten Kompetenzen durch den nicht zuständigen Innenminister klaglos über sich ergehen lassen.

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wie der Joachim in dem konkreten Fall entscheiden wird, ist schwer vorherzusagen. Wenn die Anwohner dort aber lieber nur Tempo 100 erlaubt haben wollen, können sie ihn bspw. zu Kaffee und Kuchen einladen und dann wird deren Wünschen uU entsprochen :victory:

 

So schätze ich diesen Herrn bedauerlicherweise auch ein. Er handelt da ganz im Stile seines Amtsvorgängers Beckstein.

 

Übrigens: Herrmann ist erst seit Oktober 2013 bayerischer Verkehrsminister. Zuvor war er nur Innenminister – ebenso wie zu seinen Zeiten Herr Beckstein.

 

In beiden Fällen haben die damaligen Innenminister jedoch eigenmächtig als Verkehrsminister gehandelt (obwohl sie dieses Amt gar nicht innehatten) und massenweise Limitierungen angeordnet.

 

Von den tatsächlichen bayerischen Verkehrsministern (zu Zeiten von Innenminister Beckstein war dies Verkehrsminister Otto Wiesheu, zu Zeiten von Innenminister Herrmann amtierte Verkehrsminister Martin Zeil) ist noch nicht einmal eine Stellungnahme bekannt. Beide haben anscheinend die stillschweigende Übernahme ihrer ureigensten Kompetenzen durch den nicht zuständigen Innenminister klaglos über sich ergehen lassen.

 

nah super. man wird heutzutage ja nur noch verarscht. trotzdem danke für die tollen infos/aufklärung!

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nah super. man wird heutzutage ja nur noch verarscht. trotzdem danke für die tollen infos/aufklärung!

 

Vielleicht hast Du ja Glück und die Strecke wird nach dem Ausbau nicht zulimitiert.

 

wie oben schon geschrieben , wurde der landrat für das aktuelle dortige tempolimit zum "kaffee und kuchen" bei der gemeinde niedernberg eingeladen. dadurch das die das tempolimit wollten, hat der landrat gleich mal den ganzen landkreis mitlimitiert. die niedernberger bürger hatten sich an ihren bürgermeister gerichtet, weil es ihnen "zu laut" war. dabei ist die strecke "relativ" weit weg(ich schätz mal 500 meter bis zum ersten haus am ortsrand). deswegen glaube ich nicht, das dies so geschehen wird.

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wie der Joachim in dem konkreten Fall entscheiden wird, ist schwer vorherzusagen. Wenn die Anwohner dort aber lieber nur Tempo 100 erlaubt haben wollen, können sie ihn bspw. zu Kaffee und Kuchen einladen und dann wird deren Wünschen uU entsprochen :victory:

 

So schätze ich diesen Herrn bedauerlicherweise auch ein. Er handelt da ganz im Stile seines Amtsvorgängers Beckstein.

 

Übrigens: Herrmann ist erst seit Oktober 2013 bayerischer Verkehrsminister. Zuvor war er nur Innenminister – ebenso wie zu seinen Zeiten Herr Beckstein.

 

In beiden Fällen haben die damaligen Innenminister jedoch eigenmächtig als Verkehrsminister gehandelt (obwohl sie dieses Amt gar nicht innehatten) und massenweise Limitierungen angeordnet.

 

Von den tatsächlichen bayerischen Verkehrsministern (zu Zeiten von Innenminister Beckstein war dies Verkehrsminister Otto Wiesheu, zu Zeiten von Innenminister Herrmann amtierte Verkehrsminister Martin Zeil) ist noch nicht einmal eine Stellungnahme bekannt. Beide haben anscheinend die stillschweigende Übernahme ihrer ureigensten Kompetenzen durch den nicht zuständigen Innenminister klaglos über sich ergehen lassen.

 

Lieber Dixie,

 

da liegst Du leider falsch. Die Zuständigkeiten für "Verkehr" sind in Bayern schon seit langem zwischen Innen- und Wirtschaftsministerium aufgeteilt. Ein "Verkehrsministerium" gab und gibt es nicht. Nach der letzten Wahl ist ein Großteil der bislang noch beim Wirtschaftsministerium angesiedelten Kompetenzen zum Innenministerium gewandert. Dazu gehörten u. a. die Zuständigkeit für die StVZO (Z!!!) und das Gefahrgutrecht. Die StVO hingegen gehörte genau wie der Straßenbau schon immer zum StMI. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung der hier im Raum stehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen ist deshalb festzustellen, daß der bayerische Innenminister hier mitnichten außerhalb seiner Kompetenzen gehandelt hat.

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Die Zuständigkeiten für "Verkehr" sind in Bayern schon seit langem zwischen Innen- und Wirtschaftsministerium aufgeteilt. Ein "Verkehrsministerium" gab und gibt es nicht. Nach der letzten Wahl ist ein Großteil der bislang noch beim Wirtschaftsministerium angesiedelten Kompetenzen zum Innenministerium gewandert.

 

Es gibt heute noch genauso ein bayerisches Verkehrsministerium wie früher auch schon. Freilicht ist es nicht "das" Verkehrsministerium wie auf Bundesebene, also vom Begriff her selbstständig gestellt. Früher gab es halt das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, heute ist es beim Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr aufgehoben. Wer damals Wirtschaftsminister war, war auch zeitgleich Verkehrsminister; wie beim Bundessport- bzw. Bundesinnenminister...

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Die Zuständigkeiten für "Verkehr" sind in Bayern schon seit langem zwischen Innen- und Wirtschaftsministerium aufgeteilt. Ein "Verkehrsministerium" gab und gibt es nicht. Nach der letzten Wahl ist ein Großteil der bislang noch beim Wirtschaftsministerium angesiedelten Kompetenzen zum Innenministerium gewandert.

Es gibt heute noch genauso ein bayerisches Verkehrsministerium wie früher auch schon. Freilicht ist es nicht "das" Verkehrsministerium wie auf Bundesebene, also vom Begriff her selbstständig gestellt. Früher gab es halt das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, heute ist es beim Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr aufgehoben. Wer damals Wirtschaftsminister war, war auch zeitgleich Verkehrsminister; wie beim Bundessport- bzw. Bundesinnenminister...

 

 

 

Das mag ja sein, ändert aber nichts daran, daß die Zuständigkeit für die StVO und damit für Geschwindigkeitsbeschränkungen auch zuvor schon beim StMI lag.

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und an wen müsste ich mich im endeffekt (in ein paar jahren) dann wenden? und wie seht ihr die chance das sich dann was ändern würde?

 

Im wesentlichen hast Du drei Möglichkeiten der Einflußnahme:

 

1. Rechtlich durch Widerspruch (soweit in Bayern das Widerspruchsverfahren nicht abgeschafft ist) bzw. Anfechtungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Achtung: Jahresfrist beachten, Du kannst nur innerhalb eines Jahres klagen, ab dem Zeitpunkt, zu dem Du erstmals der Schilder ansichtig geworden bist. Näheres zur rechtlichen Bewertung siehe diesen Thread.

 

2. Im Wege der Fachaufsicht. Soweit ich die Zuständigkeiten in Bayern kenne, ist im Bereich der straßenverkehrsbehördlichen Aufgabenwahrnehmung die jeweilige Regierung (hier wohl die von Ufr.) Fachaufsichtsbehörde über den Landrat. Diese kannst Du bitten, die Rechtmäßigkeit der Anordnung fachaufsichtlich zu prüfen und den Landrat anzuweisen, ggf. entsprechende Änderungen vorzunehmen. Fachaufsicht über die Regierung ist das StMI in München. Da können dann ggf. auch mehrere Jahre ins Land gehen, und die zwischenzeitlich möglicherweise geänderten Verhältnisse (--> Gesichtswahrung der Verantwortlichen) Anlaß zu einer Überprüfung geben.

 

3. Auf politischem Wege, indem Du Dich ensprechend engagierst, gleichgesinnte Mitstreiter suchst, Einfluß auf die politische Meinnungsbildung innerhalb oder außerhalb der Parteien nimmst, oder Dich mit Deinem Anliegen und überzeugenden Argumenten an Kreis- oder Landtagsabgeordnete (heißt das im Freistaat eigentlich "Land"tag?) oder den Minister wendest - so, wie das die am Gegenteil Interessierten eben auch regelmäßig tun. Motzen und Jammern kann nutzen, es müssen eben nur die Richtigen zu Gehör bekommen, das ist das politische Tagesgeschäft.

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Genauso müssten an jeder Auffahrt "Vorfahren-Achten"-Schilder nochmal zur Klarstellung für die Auffahrenden aufgestellt werden. Das ist nicht so neu, gibt es massig z. B. in RLP, und zwar riesige Schilder, weil :130: halt kein Allheilmittel war.

 

:nolimit:

 

Soweit es sich um eine Kraftfahrstraße oder Autobahn handelt, gilt § 18 Abs. 3 StVO. Gemäß VwV-StVO zu §§ 39-43 StVO, Abschnitt I, ist die Anordnung von Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, unzulässig. Damit auch die Anordnung von "Vorfahrt-Gewähren"-Schildern an den Einfahrten in die durchgehende Fahrbahn dieser Straßen.

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und an wen müsste ich mich im endeffekt (in ein paar jahren) dann wenden? und wie seht ihr die chance das sich dann was ändern würde?

 

Im wesentlichen hast Du drei Möglichkeiten der Einflußnahme:

 

1. Rechtlich durch Widerspruch (soweit in Bayern das Widerspruchsverfahren nicht abgeschafft ist) bzw. Anfechtungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Achtung: Jahresfrist beachten, Du kannst nur innerhalb eines Jahres klagen, ab dem Zeitpunkt, zu dem Du erstmals der Schilder ansichtig geworden bist. Näheres zur rechtlichen Bewertung siehe diesen Thread.

 

2. Im Wege der Fachaufsicht. Soweit ich die Zuständigkeiten in Bayern kenne, ist im Bereich der straßenverkehrsbehördlichen Aufgabenwahrnehmung die jeweilige Regierung (hier wohl die von Ufr.) Fachaufsichtsbehörde über den Landrat. Diese kannst Du bitten, die Rechtmäßigkeit der Anordnung fachaufsichtlich zu prüfen und den Landrat anzuweisen, ggf. entsprechende Änderungen vorzunehmen. Fachaufsicht über die Regierung ist das StMI in München. Da können dann ggf. auch mehrere Jahre ins Land gehen, und die zwischenzeitlich möglicherweise geänderten Verhältnisse (--> Gesichtswahrung der Verantwortlichen) Anlaß zu einer Überprüfung geben.

 

3. Auf politischem Wege, indem Du Dich ensprechend engagierst, gleichgesinnte Mitstreiter suchst, Einfluß auf die politische Meinnungsbildung innerhalb oder außerhalb der Parteien nimmst, oder Dich mit Deinem Anliegen und überzeugenden Argumenten an Kreis- oder Landtagsabgeordnete (heißt das im Freistaat eigentlich "Land"tag?) oder den Minister wendest - so, wie das die am Gegenteil Interessierten eben auch regelmäßig tun. Motzen und Jammern kann nutzen, es müssen eben nur die Richtigen zu Gehör bekommen, das ist das politische Tagesgeschäft.

 

zu 2. es gab eine bürgerinitiative und damit dann auch einen widerspruch von vielen leuten - die regierung von unterfranken hat das dann geprüft, und hatte das selbe ergebnis wie das landratsamt. also kann man nicht unbedingt hoffen, das die mir(uns) nach dem ausbau helfen werden. die werden wohl auch die dollarzeichen in ihren augen haben

zu 1. wie hoch wäre die wahrscheinlichkeit das ich sowas gewinne? die straße hat momentan den standard der 70er/80er jahre.

zu 3. Ich wähle ab und an mal - aber politisch aktiv sein bringt auch nur was, wenn man an der spitze ist, und was zu sagen hat. dafür bin ich leider zu jung.

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aber politisch aktiv sein bringt auch nur was, wenn man an der spitze ist, und was zu sagen hat. dafür bin ich leider zu jung.

Altes Frage, wer ist mächtiger, der Kaiser, oder derjenige der den Kaiser macht. Nicht die Spitze hat die Macht, auch wenn es manchmal so aussieht.

Du hast genau das richtige Alter. Die Motivation zählt. Die Parteien und Gruppierungen suchen alle verzweifelt nach Nachwuchs. Suche dir eine aus.

 

MfG.

 

hartmut

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aber politisch aktiv sein bringt auch nur was, wenn man an der spitze ist, und was zu sagen hat. dafür bin ich leider zu jung.

Altes Frage, wer ist mächtiger, der Kaiser, oder derjenige der den Kaiser macht. Nicht die Spitze hat die Macht, auch wenn es manchmal so aussieht.

Du hast genau das richtige Alter. Die Motivation zählt. Die Parteien und Gruppierungen suchen alle verzweifelt nach Nachwuchs. Suche dir eine aus.

 

MfG.

 

hartmut

 

Du hast aber nur dann eine Zukunft, wenn Du das tust/für das stimmst, was die Kaiser wollen.... Da kommen dann schon auf kommunaler Ebene so Aussagen wie: "Wenn Du nicht dafür stimmst, ist Deine politische Karriere hiermit beendet".

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Da kommen dann schon auf kommunaler Ebene so Aussagen wie: "Wenn Du nicht dafür stimmst, ist Deine politische Karriere hiermit beendet".

Siehst Du,und wir haben einfach eine neue Liste ohne den Filz gemacht, und schlicht gesagt, würdet ihr vernünftige Politik machen, bräuchte man uns nicht. Und jetzt erklären wir den Leuten, die den Kaiser machen, wie die Welt funktioniert.

 

MfG.

 

hartmut

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und an wen müsste ich mich im endeffekt (in ein paar jahren) dann wenden? und wie seht ihr die chance das sich dann was ändern würde?

 

Es sind natürlich alles noch ungelegte Eier, wir wissen nicht, wann der Ausbau fertig ist, wie die Straße hinterher dann tatsächlich aussieht und welche Limitierungen wegen welcher Erwägungen getroffen werden und wie lange diese bestehen bleiben.

Und ansonsten wurde eigentlich alles schon irg wie gesagt: erste Behörde für Bürgeranfragen (nach dem Motto "muss das denn sein", "warum nach dem Umbau immernoch Limit", ...) sollte das Landramtsamt sein.

Und danach kannst Du dir überlegen, ob Du dein Bestreben gerichtlich und / oder politisch weiterverfolgen willst: politisch eben durch Kontaktaufnahme zur Regierung v Unterfranken, Kontakt zu anderen Landratskandidaten oder Ortsvereinen anderer Parteien. Gerichtlich durch die direkte Klageerhebung zum Verwaltungsgericht Würzburg (Widerspruchsverfahren ist in Bayern abgeschafft worden).

Zu beiden Vorgehen lassen sich die Erfolgsaussichten nur sehr schwer abschätzen - u.a. auch deshalb, weil wir überhaupt nicht wissen, welches Limit weshalb später mal angeordnet wird und wie sich die politische Stimmung im Land noch weiterentwickelt.

 

 

P.S.: Von einer politischen Aktivität solltest Du dich nicht wegen deines vermeintlich zu niedrigen Alters abhalten lassen - vor allem auf kommunaler Ebene haben in ländlicheren Regionen doch auch grade jüngere Kandidaten große Chancen! Und freilich kannst dich auf dem politischen Weg nach Oben mit Fraktionssitzungen und innerparteilichen Streitigkeiten aufreiben, aber unsere Politiker haben zum Großteile alle mal klein angefangen und haben sich dann nach oben gearbeitet bzw. sind nach oben gekommen.

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