JohnnyBB 0 Posted December 15, 2014 Report Share Posted December 15, 2014 War damals im September nach Amsterdam unterwegs und wurde in den Niederlanden mit 6 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt; Ich habe einen Bußgeldbescheid über knappe 50€ bekommen; Daraufhin habe ich geschrieben, dass ich gerne das Foto anfordern möchte, weil ich nicht der Fahrzeugführer war und falls das Foto das Auto von hinten zeigt, so möchte ich Einspruch einlegen, da die Halterhaftung im bewegten Verkehr in Deutschland nicht zulässig ist und der Bußgeldbescheid damit hinfällig ist.Dann bekam ich 2-3 Wochen später einen Brief, dass Sie den Einspruch prüfen und mir dann weiter schreiben, sobald es eine Entscheidung gibt; Heute, weitere 2 Monate später bekomme ich einen Brief, der bis auf das Urteil selbst auf Deutsch ist. Das Urteil selbst ist auf Holländisch und nicht ins Deutsche übersetzt. Die Zahlungsaufforderung ist auf Deutsch und beträgt immer noch die knappen 50€.Das Urteil sagt laut google translate, dass es in den Niederlanden die Halterhaftung gibt und es dadurch absolut unerheblich ist, wer gefahren ist. Nun glaube ich zumindest zu wissen, was das bedeutet: Die Niederlande selbst hat auch Halterhaftung im bewegten Verkehr;Deswegen können Sie mich z.B. auch zur Kasse bitten, wenn sie mich jetzt irgendwo in Holland anhalten;Die Bußgeldbescheide werden allerdings nicht in Deutschland vollstreckt, weil dies für Deutschland nicht zulässig ist.Deswegen kann ich den Bescheid ignorieren. Zusätzlich muss das Urteil auch auf Deutsch verfasst sein, was es ebenfalls nicht ist; Ein weiterer Grund, warum ich den Bescheid ignorieren kann. Stimmt das so? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 15, 2014 Report Share Posted December 15, 2014 In D würde sowieso nicht vollstreckt, da unter 70 Euro, ab der das Abkommen erst gültig ist. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 15, 2014 Report Share Posted December 15, 2014 Stimmt alles soweit, nur solltest Du ab jetzt Holland meiden (wenn mich nicht alles irrt für fünf Jahre) oder die 50 Euro zahlen... Quote Link to post Share on other sites
JohnnyBB 0 Posted December 15, 2014 Author Report Share Posted December 15, 2014 Okay, perfekt danke.. Und wie ist das eigentlich mit den 70€ - Das Bußgeld erhöht sich ja bei vielen Ländern mit der Zeit; Nehmen wir an, man bezahlt am Anfang nicht(und es existiert ein Bild des Fahrers) und dann wird das Bußgeld auf 80 Euro erhöht, später auf 120;Kann es dann vollstreckt werden, obwohl der "Startbetrag" bei 50€ lag? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted December 16, 2014 Report Share Posted December 16, 2014 Moin Moin obwohl der "Startbetrag" bei 50€ lag?Trenn dich von dem nackten Bußgeld.Bußgeld plus Gebühren müssen diese magische Grenze überschreiten.Käme also zu dem Startbetrag eine Gebühr von 20 Euro hinzu, könnte vollstreckt werden. Das entsprechende Gesetz (Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - kurz IRG)spricht im § 87b Abs. 3 Nr. 2 von Geldsanktion und nicht von Bußgeld.Das wird natürlich im EU Ausland auch so sein. Gruß Quote Link to post Share on other sites
JohnnyBB 0 Posted December 16, 2014 Author Report Share Posted December 16, 2014 Dann kommt ja letztendlich jedes Bußgeld über die besagte Grenze?Ich wurde auch parallel fast zur gleichen Zeit in F geblitzt, ich glaube auch 6km/h zu schnell innerorts - 85€ Startgebühr, solche Halsabschneider;Ich habe mir auch in diesem Forum sagen lassen, dass dieses Bußgeld gar nicht in Dtl. vollstreckt werden kann, weil F und D ein solches Abkommen (noch nicht) besitzen;Aber auf diesem Zettel stand dann auch, wie sich das verhält; 85€ der "ermäßigte Satz" bei Zahlung binnen ich glaube 3 Wochen, dann 150€, dann nochmals später oder bei Einspruch über 300€; Bei den Holländern genau gleich, nur ist die Preisstaffelung nicht ganz so extrem; Auf jeden Fall eine richtige Angstmacherei, was ich absolut für unangebracht halte;Wenn die Strafe nach meinem deutschen Verständnis "angemessen" gewesen wäre, sagen wir z.B. 25€ für ein Ort, der eigentlich kein Ort war, 5 verlassene Baracken und ein Blitzer, dann hätte ich das gezahlt, um wieder problemlos und ohne Angst in F einreisen zu können.In Holland das Gleiche, sagen wir 15-20€ für eine Geschwindigkeitüberschreitung von 6 km/h auf der 130 km/h Autobahn hätte ich das auch bezahlt;Aber die horrende Gebühr(ich weiß schon, dass das auch die Landsleute selber bezahlen müssen) und dazu diese Androhung, wie die Strafe wächst etc. löst bei mir irgendwie ein starkes Gefühl der Rebellion aus.. Ich weiß nicht, wie es euch da so geht.. Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted December 16, 2014 Report Share Posted December 16, 2014 ....... Wenn dir bei 6 km/H drüber vorgeworfen werden, waren das lt. Tacho vermutlich ca. 15 km/h drüber. War das 100 %ig nur ein einziges mal aus Versehen und ausgerechnet da wo der Blitzekasten stand? Oder der typische Fall von "ich fahr 15 km/h schneller, wird schon gut gehen"? Davon abgesehen, hat "Rebellion" in beiden Fällen keinen Stil. Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted December 16, 2014 Report Share Posted December 16, 2014 .......War das 100 %ig nur ein einziges mal aus Versehen und ausgerechnet da wo der Blitzekasten stand? Oder der typische Fall von "ich fahr 15 km/h schneller, wird schon gut gehen"? ............ Sorry, die Frage hast du ja schon beantwortet. Ist dir ja in Frankreich genau so ergangen. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted December 17, 2014 Report Share Posted December 17, 2014 Da JohnnyBB ja Einspruch eingelegt und auch eine Antwort dazu erhalten hatte, es höchstwahrscheinlich nur ein Heckfoto gibt sollte eine Vollstreckung egal in welcher Höhe keine Rolle spielen. Quote Link to post Share on other sites
Guest AlbertoOldie Posted February 4, 2015 Report Share Posted February 4, 2015 Ich selbst halte mich da immer an die deutschen Gesetze.Und die besagen: Vollstreckung nur möglich, wenn auch der Beweis der Fahrereigenschaft gegeben ist. Also- Frontfoto.Folglich fahre ich z.B. weiterhin etwas schneller an den alten österreichischen Blitzern vorbei..Nur - die stellen auch nach und nach auf Frontfoto um.. aber immer noch radar - oder laser-gestützt.Das kann der V1 immer noch.. GrußAlberto Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted February 4, 2015 Report Share Posted February 4, 2015 Ich selbst halte mich da immer an die deutschen Gesetze.Erstens sind die Zeiten schon eine Weile vorbei, in denen deutsche Gesetze im Ausland eine Rolle spielten. Zweitens hältst Du Dich sowieso nicht an die deutschen Gesetze - oder habe ich was verpasst und Geschwindigkeitsübertretungen sind hier neuerdings legal? Quote Link to post Share on other sites
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