Jump to content

Tagfahrlicht/nebelscheinwerfer Und Stvzo - Tüv Ist Sich Nicht Einig


Recommended Posts

Hallo,

 

ich hoffe das die Frage hier richtig aufgehoben ist, ansonsten bitte verschieben.

 

Es geht um folgendes:

Fahrzeug hat eine (abschaltbare) Tagfahrlichschaltung, bei der die Hauptscheinwerfer (H7) mit voller Leistung betrieben werden (Quasi das ganz normale Fahrlicht nur ohne Instrumentenbeleuchtung).

Auf der einen Seite möchte man jetzt natürlich viel Licht (d.h. hochgezüchtete H7) auf der anderen Seite haben

die Konstrukteure den Motorraum aber derart verbaut, dass man die rechte H7 Birne nicht ohne Spezialwerkzeug (Multizahn) und Fluchen herausbekommt, d.h. hier ist eher eine LongLife-Lampe angesagt

Nun gibt es das Fahrzeug auch in einer höheren Aussattungsvariante mit TFL im Nebelscheinwerfer integriert.

Die Idee ist also, genau diese (Werks-)Scheinwerfer nachzurüsten (geht Plug-n-Play, weil da nur Blenden herausgebrochen werden müssen.)

Das TFL kann man dann ganz einfach - ohne weitere Elektronik - an die vorhandenen TFL-Leitungen anschließen.

 

Und damit kommen wir zum Problem.

Wenn ich die kombinierten Nebelscheinwerfer/TFL am Fahrzeug verbaue, müssen dann auch die Nebelscheinwerfer angeschlossen werden damit der TÜV nicht meckert ?

Das würde die Angelegenheit nämlich massiv verkomplizieren, da das regulär über ein Lichtsteuergerät erfolgt, dass im Fahrzeug natürlich nicht verbaut ist. Es fehlen auch die Kontrollanzeige und der Kombischalter.

 

Ich habe jetzt gegensätzliche Aussagen von der gleichen Organisation bekommen.

Der eine Prüfer sagte, dass ein vorhandener Nebelscheinwerfer auch korrekt leuchten muß.

Demzufolge also auch der Scheinwerferkombi mit Doppelfunktion von TFL und Nebelscheinwerfer, ansonsten würde das als Mängel bewertet werden.

Sein Kollege war der Meinung, dass dieses für Scheinwerfer mit Mehrfachfunktion gerade nicht gelten würde und verwies auf sein eigenes Fahrzeug, wo - allerdings ab Werk - eine sehr ähnliche Konstruktion gewählt wurde. Das im Scheinwerfer integrierte Glühlampen-TFL (mit 21W/5W Glühbirne) wurde beim Facelift durch abgesetztes LED-TFL ersetzt. Allerdings wurde der Hauptscheinwerfer nicht verändert, d.h. sogar die 21W/5W-Lampe ist geblieben, wird aber fahrzeugseitig nicht mehr angesteuert.

Zudem würde - in dem von mir angesprochenen Fall - fahrzeugseitig ja gar keine NSW-Schaltung bestehen, d.h. man könne ja gar nicht von einer 'defekte' Beleuchtung ausgehen.

Zudem gäbe es ja TFL mit Standlichtfunktion, das Standlicht aber nicht zwingend angeschlossen werden muesse.

 

Die Diskussion der beiden Prüfer - wo den in der StVZO bzw. der EU-Richtline nun stehen würde, dass alle im Kombi-Scheinwerfer vorgesehenen Leuchtmittel auch betriebsbereit seien müssten - wurde dann aber durch einen Kunden unterbrochen.

Schlußendlich meinte der Prüfer, er würde es nicht bemängeln, könnte aber keine Garantie dafür übernehmen, dass das eine andere Organisation genauso sieht.

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Wenn ich die kombinierten Nebelscheinwerfer/TFL am Fahrzeug verbaue, müssen dann auch die Nebelscheinwerfer angeschlossen werden damit der TÜV nicht meckert ?

Ja.

 

 

... wo den in der StVZO bzw. der EU-Richtline nun stehen würde, dass alle im Kombi-Scheinwerfer vorgesehenen Leuchtmittel auch betriebsbereit seien müssten

Da kann ich helfen.

§ 49a Abs. 1 S. 2 StVZO sagt ganz eindeutig:

"Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein."

 

Das hat mit der Mehrfachfunktion nichts zu tun. Du hast in einem Gehäuse zwei lichttechnische Einrichtungen - Nebler und TFL.

Wenn du das verbaust, müssen auch beide ständig betriebsbereit sein.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Das TFL kann man dann ganz einfach - ohne weitere Elektronik - an die vorhandenen TFL-Leitungen anschließen.

Dazu fällt mir grad noch was ein.

So einfach dürfte das nicht sein.

Da gibt es betimmte Schaltungsvorschriften.

Deine Abblendlicht-TFL Schaltung ist statthaft. Ob das bei den extra TFL in den Neblern noch so ist, ist fraglich.

Da sind ECE R7 und/oder R87 zu beachten.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

was hast Du denn konkret für ein Auto?

Weil,die TFL-Leitungen müssen nicht zwingend vorhanden sein!

Bei VW, Skoda und Co, gibt es diese nur, wenn auch separate TFL verbaut wurden. Sonst ist das eine reine Programmiersache, was und wie im Bordnetz- bzw. Zentralsteuergerät eingestellt wird. Bei Skoda isses z.B. so, dass beim RS die Tagfahrleuchten gedimmt als Standlicht genutzt werden. Dazu hängen sie trotzdem an den Ausgängen für die vorderen Standleuchten und das Zentralsteuergerät ist entsprechend anders parametriert.

Je nach dem, was Du für ein Auto hast, kannst Du die Scheinwerfer im TFL-Betrieb auch dimmen.Ich empfehle 75%. Macht sich in der Helligkeit nicht bemerkbar, erhöht aber die Lebensdauer der Lampen ungemein.......

Nicht unter 75% gehen, dann wirkt der "Halogeneffekt" nicht mehr und die Lampen "verbrennen" regelrecht (werden schwarz).

 

Grüße

Wolle

PS: Wenn Nebler dran, dann müssen sie auch funktionieren! Es gibt aber auch (LED) TFL fahrzeugbezogen zum Nachrüsten.

Link to post
Share on other sites

 

 

Nicht unter 75% gehen, dann wirkt der "Halogeneffekt" nicht mehr und die Lampen "verbrennen" regelrecht (werden schwarz).

 

 

Hallo wolle63, Du scheinst Dich sehr gut auszukennen, daher (m)eine Frage an Dich: die Leuchtkraft der Scheinwerfer meines TR3 ist eher schwach ausgeprägt, freundlich formuliert. Das Fernlicht, durch einen lustigen Fuß-Knopf links vom Kupplungspedal betätigt, entspricht ungefähr dem Abblendlicht moderner Fahrzeuge.

 

Nun möchte ich die (bereits gekauften) Lucas-Style H3 als Fernlicht auf der Stoßstange montieren und zum Fußfernlichtknopf dazuschalten. Natürlich könnte ich einen Elektriker bitten, die Arbeit für mich durchzuführen, dann wäre jedoch der Selbstlern-Effekt eher gering.

 

Kann ich dazu diesen Kabelsatz verwenden? Was müsste ich beachten? Habe sicherheitshalber einen Schaltplan angefügt.

 

Danke im Voraus!

schaltplan_TR3A_3B.pdf

post-29911-0-43774600-1417260694_thumb.jpg

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

ist denn bei den Scheinwerfern nix dabei?

Den Kabelsatz kannst Du prinzipiell nehmen, aber der ist arg teuer! Mehr als ein KFZ-Relais (kostet was um die 3 EUs) und einen Sicherungshalter (2,50) nebst Kabelschuhen und ein paar Stücken Kabel brauchst Du nicht.

Der Schalter, der bei dem Satz dabei ist, ist auch Ü.

Du musst eine Dauerplus nehmen, an die Du (über die Sicherung) den Eingang vom Relaiskontakt schaltest. Der Ausgang geht dann an die Scheinwerfer. Der andere Anschluss der Scheinwerfer an Masse. Die Relaisspule kommt an den Kontakt "HighBeam" des Fußraumschalters und an Masse, färdsch!

 

Grüße

Wolle

PS: Goiles Auto!

Link to post
Share on other sites

ist denn bei den Scheinwerfern nix dabei?

 

Nein, leider nicht. Bestellt bei Moss in UK; war froh, dass die Scheinwerfer nach drei(!) Wochen geliefert wurden...

 

Rotes Kabel (10 lfm) und lustigbunte Kabelschuhe habe ich schon (von der Reparatur der Verbindung zwischen Zündschloss und Startknopf, bin jetzt noch urstolz), Relais muss ich noch besorgen. Und ich werde die Batterie wegschalten (gibt einen extra Schalter dazu, so eine Art frühzeitlicher Diebstahlschutz), um mir nicht wieder fast die Finger abzutrennen wie neulich, als ich mit einem Draht an die Lichtmaschine gekommen bin....

Werde nach getanem Werk berichten, wird wohl jedoch rippenauabedingt noch ein paar Tage dauern.

 

Jedenfalls herzlichen Dank, Du hast mir sehr geholfen!

 

Liebe Grüße

Eribär

Link to post
Share on other sites

Da kann ich helfen.

§ 49a Abs. 1 S. 2 StVZO sagt ganz eindeutig:

"Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein."

Da frage ich mich jetzt nur, wieso Fahrzeuge wie das des 2.ten TÜV-Prüfers oder solche bei denen zwar 2 weisse Rückfahrscheinwerfer sichtbar sind, davon aber nur einer mit einer Glühbirne versehen ist (z.B. Audi A6 aus 2012) überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und wie der arme TÜV-Prüfer wissen soll, das das gerade bei diesem Fahrzeug eben genauso ist und eben gerade keine Glülampe defekt ist.

 

Soweit ich die Diskussion der TÜV-Prüfer richtig verstanden habe ging es aber darum, ob eine Scheinwerfer der echte Doppelfunktion hat auch immer diese Doppelfunktion erfüllen muß.

Klar, wenn der Scheinwerfer als Nebelscheinwerfer benutzt werden soll, muß er auch funktionieren, aber was macht den einen Scheinwerfer zum gNebelscheinwerfer ?

 

Insbesondere gibt es ja z.B. TFL-Leuchten mit Standlichtfunktion. In deren offizieller ABE steht, dass - bei Verwendung der Standlichtfunktion - das fahrzeugeigene Standlicht zu deaktivieren ist. Aber genau das wäre ja - nach Sicht der StVZO - überhaupt nicht zulässig.

Kann den eine ABE die StVZO für nichtig erklären ?

 

 

@Wolle63

Im konkreten Fall handelt es sich um einen 2011'er Skoda Fabia (kein RS). Das Fahrzeug hat am typischen VW-Drehschalter einen extra Anschluß 'TFL'. Momentan führt diese Leitung an einen Schalter im Fußraum (abschaltbares TFL) und von da verzweigt es sich (schätzungsweise einfach über Dioden). Da würde ich dann die TFL's anschließen.

 

Das 'Dimmen' des Fahrlichtes ist m.W. in Deutschland nicht zulässig.

 

Klar gibt es auch TFL zum Nachrüsten, nur fügt sich das menen Augen eher selten harmonisch ins Fahrzeugbild.

Es gibt einen Tuner der hat sowas im Angebot(TFL in die Blenden bei nichtvorhanden NSW). Allerdings zu einem horrenden Preis und die TFL sind offenbar Marke China-billig.

Daher die Idee mit den kombinierten NSW/TFL. Die orginalen Skoda NSW/TFL haben übrigends 2 getrennte Glühlampen. Also keine 'gedimmte' H3 sondern ein echte P21W als TFL.

 

Gruß und Danke für die Antworten,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

 

 

Da frage ich mich jetzt nur, wieso Fahrzeuge wie das des 2.ten TÜV-Prüfers oder solche bei denen zwar 2 weisse Rückfahrscheinwerfer sichtbar sind, davon aber nur einer mit einer Glühbirne versehen ist (z.B. Audi A6 aus 2012) überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und wie der arme TÜV-Prüfer wissen soll, das das gerade bei diesem Fahrzeug eben genauso ist und eben gerade keine Glülampe defekt ist.

 

 

Rückfahrscheinwerfer sind eine gaaaanz andere Baustelle, da sie ja während des normalen Fahrbetriebes überhaupt nicht leuchten dürfen. Außerdem sind an Fahrzeugen "...ein oder zwei...." Rückfahrleuchten vorgeschrieben. Und wenn einer davon funktioniert, isses ok. ;)

 

Soweit ich die Diskussion der TÜV-Prüfer richtig verstanden habe ging es aber darum, ob eine Scheinwerfer der echte Doppelfunktion hat auch immer diese Doppelfunktion erfüllen muß.
Klar, wenn der Scheinwerfer als Nebelscheinwerfer benutzt werden soll, muß er auch funktionieren, aber was macht den einen Scheinwerfer zum gNebelscheinwerfer ?

 

 

Ess sind ganz einfach zugelassene Nebelscheinwerfer, die lediglich in einem gemeinsamen Gehäuse mit den TFL sind. Da sie aber eigene Reflektoren haben, haben sie mit dem TFL an sich überhaupt nix zu tun.

Insbesondere gibt es ja z.B. TFL-Leuchten mit Standlichtfunktion. In deren offizieller ABE steht, dass - bei Verwendung der Standlichtfunktion - das fahrzeugeigene Standlicht zu deaktivieren ist. Aber genau das wäre ja - nach Sicht der StVZO - überhaupt nicht zulässig.
Kann den eine ABE die StVZO für nichtig erklären ?

 

 

Stop stop stop! Es sind an Fahrzeugen 2 Paar Stand-/Begenzungsleuchten zulässig.

StVZO §51: "Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen." Also TFL als Standlicht (wenn zugelassen) und die Original-Standlichter im Scheinwerfer. :D

 

@Wolle63
Im konkreten Fall handelt es sich um einen 2011'er Skoda Fabia (kein RS). Das Fahrzeug hat am typischen VW-Drehschalter einen extra Anschluß 'TFL'. Momentan führt diese Leitung an einen Schalter im Fußraum (abschaltbares TFL) und von da verzweigt es sich (schätzungsweise einfach über Dioden). Da würde ich dann die TFL's anschließen.

 

 

Da erwischst Du mich auf exakt dem richtigen Fuß. Für Skoda bin ich "Experte" (habe selber 3 Stück davon). :B):

Der Schalter in der Elektrik geht nicht nur auf ein paar Dioden, sondern auf ein TFL-Relais. Das steckt im Sicherungskasten mit drin. Da ist ein Relais drin für die Scheinwerfer und Dioden für Rücklicht, Standlicht etc.

Wenn Du das "umgehen" willst, dann schaltest Du den Schalter einfach aus und klemmst die zusätzlichen TFL direkt am Lichtschalter mit an den TFL-Kontakt.

Das 'Dimmen' des Fahrlichtes ist m.W. in Deutschland nicht zulässig.

 

 

Als Fahrlicht nicht, als TFL kann man es in gewissen Grenzen machen. Wenn man es auf 75% dimmt, sind das nur gute 2% weniger Lichtleistung (der Wirkungsgrad von Halogenobst liegt um die 12 bis 15%). Das sieht man nicht mal im direkten Vergleich.

Beim Octavia 2, Golf 5 etc. werden z.B. sämtliche Leuchten vom Zentralsteuergerät auf 92% gedimmt. Sieht keiner, kommt aber extrem der Lebensdauer zu Gute.

 

Grüße

Wolle

PS: Wenn Du in Richtung TFL und Anschaltung beim Fabia noch konkrete Fragen hast, gerne per pn.

Ich habe in meinen runde LED-TFL eingebaut, die ich in die Blenden eingearbeitet habe. So'n Satz Blenden kostet nur 10 EUs.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

Soweit ich die Diskussion der TÜV-Prüfer richtig verstanden habe ging es aber darum, ob eine Scheinwerfer der echte Doppelfunktion hat auch immer diese Doppelfunktion erfüllen muß.

Ja.

Doppelfunktion bedeutet doch, daß zwei lichttechnische Einrichtungen in einer Leuchteneinheit vorhanden sind. Laut dem Gesetzestext müssen beide stets betriebsfertig sein.

Überdenke deine Argumentation und die des TÜV Prüfers anhand folgenden Beispiels:

Es gab/gibt H4 Birnen mit zwei Glühfäden. Einer für Abblendlicht und einer für Fernlicht. Diese eine Birne saß in einem Reflektor.

Das ist ja eine Doppel- oder Mehrfachfunktion.

Deiner Argumentation nach würde man eine TÜV Plakette bekommen, wenn du mit durchgebrannten Abblendlichtfäden beim TÜV vorfährst.

Bekommt man aber nicht.

 

Selbst wenn das mit dem Audi stimmen würde (ich weiß das nicht), du bekommst kein Recht im Unrecht.

Vielleicht ist hinter einer der weißen Blenden gar keine lichttechnische Einrichtung.

Vielleicht hat Audi sich über die EG-Bauartzulassung Grünes Licht geholt.

Kannst du auch versuchen, per Einzelabnahme - kostet aber.

 

Deine Kernfragen im opener waren

1. Sind die Nebler und die TFL in deiner Kombileuchte anzuschliessen um keinen TÜV Ärger zu bekommen

2. Rechtsgrundlage dafür, daß vorhandene Leuchten immer betriebsfertig sein müssen

Beides wurde dir beantwortet. Auch wenn das nicht deinen Wünschen entspricht.

 

Warum zwei TÜV Leute unterschiedlicher Meinung sind kann ich dir nicht sagen. Geh hin und frag dort nach.

Möglicherweise verfügst du jetzt über mehr Wissen als zumindest einer der Beiden.

 

Wann ein Nebelscheinwerfer ein Nebelscheinwerfer ist steht im § 52 Abs. 1 StVZO

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

zum "Problem" Audi und Rückfahrscheinwerfer schrieb ich bereits, dass nur ein Rückfahrscheinwerfer gefordert ist. Deshalb reicht es, wenn einer der beiden funktioniert. Außerdem dürfen sie während des Fahrbetriebs nicht leuchten sondern nur beim Rückwärtsfahren.

 

Grüße

Wolle

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

... dass nur ein Rückfahrscheinwerfer gefordert ist. Deshalb reicht es, wenn einer der beiden funktioniert.

Nebelscheinwerfer z.b. sind gar nicht gefordert.

Wenn aber welche verbaut sind, müssen beide funktionieren.

Rückwärtsfahren ist ja nun auch Fahrbetrieb. Über einen Fahrbetrieb läßt sich der § 49a StVZO gar nicht aus.

Sind also zwei Rückfahrleuchten als lichttechnische Einrichtung vorhanden, so müssen beide stets betriebfertig zu sein. So zumindest der Gesetzestext.

Wie das von Audi gelöst wurde weiß ich nicht. Ich weiß ja nichtmal ob tatsächlich zwei Leuchten vorhanden sind und ab Werk nur eine Birne platziert ist oder ob eine weiße Blende (der symmetrischen Optik wegen) verbaut ist.

Das ist für das Fabia Problem auch unerheblich.

 

Der TE wird beim Umbau beide Leuchten (Nebler und TFL) anschliessen und sich um eine korrekte Schaltung kümmern müssen.

Auch wenn das die Angelegenheit massiv verkomplizieren und verteuern würde. Das ist oft so, wenn man Irgendetwas nachträglich (z.b. von einem Facelift) ändern möchte.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

Mängel an lichttechnischen Einrichtungen sind seit einiger Zeit erhebliche Mängel. Das geht sogar so weit, dass ein defekter Reflektor zur Nichterteilung der Plakette führt!

Der Schwachsinn dabei: Ein fehlender Reflektor ist ein geringer Mangel.

 

Grüße

Wolle

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

Du kannst doch glauben, was Du willst. Ich kann Dir einen TÜV-Bericht zeigen, auf dem ein erheblicher Mangel "Fernlicht zu hoch eingestellt, Plakette nicht erteilt" steht.

Und im Octi-Forum findest Du die Schote mit dem defekten Reflektor.

 

Grüße

Wolle

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Kann ich nicht glauben...

 

 

"Lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, gelten als erheblicher Mangel (EM) bei der Hauptuntersuchung. Die Prüfplakette kann in diesem Fall nicht zugeteilt werden"

 

Quelle:

http://www.dekra.de/de/1471

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Jetzt hast Du's uns aber gezeigt.......

Hat er.

Er hat dennoch unrecht.

 

Guck mal in der Spalte 405 Nebelscheinwerfer.

Die vorhandenen, aber nicht angeschlossenen fallen gleich zweimal unter "verkehrsunsicher" - also noch ein Schüppchen schlimmer als EM.

Einmal wegen "unzulässiger Schaltung" - das ist ja auch beim Nichtanschliessen der Fall ist.

Und einmal bei "leuchten beide nicht"

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

er hat keine (funktionstüchtigen) Nebler! Er will kombinierte Leuchten, bei denen die Reflektoren für Nebler und TFL nebeneinander in einem Gehäuse sind einbauen und will nur die TFL anschließen.

 

Grüße

Wolle

PS: Die Nebler dürfen auch zusammen mit den Stand-/Begrenzungsleuchten leuchten. ;)

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...