Gast225 660 Posted November 13, 2014 Report Share Posted November 13, 2014 (edited) QuoteZitatBGH bestätigt Autokauf bei Ebay für einen Euro Im Streit um ein zurückgezogenes Auto-Angebot auf der Online-Auktionsplattform Ebay hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bieter recht gegeben. Dieser hat damit Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verkäufer wegen der abgebrochenen Versteigerung. [...] Er hatte für das Fahrzeug ein Mindestgebot von einem Euro festgesetzt. Einige Stunden später konnte er das Auto aber anderweitig für 4200 Euro verkaufen und zog sein Internet-Angebot daraufhin zurück. Zu dem Zeitpunkt hatte jemand bei der Versteigerung bereits einen Euro auf den Pkw gebotenhttp://www.naumburger-tageblatt.de/multimedia/-bgh-bestaetigt-autokauf-bei-ebay-fuer-einen-euro,20691934,29023388.html Urteil vom 12. November 2014, Az VIII ZR 42/14 Der Volltext liegt noch nicht vor. Edit:Hier der korrekte Link zum Volltext --------------------Tja dumm gelaufen für den Verkäufer. Edited December 11, 2014 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 13, 2014 Report Share Posted November 13, 2014 ...und gut gelaufen für den Käufer.... Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted November 13, 2014 Report Share Posted November 13, 2014 Kommentar dazu:Dieser Verkäufer verdient kein Mitleid. ....Wer sich dem Risiko eines ungünstigen Auktionsverlaufs nicht aussetzen will, muss eben ein ausreichend hohes Mindestgebot verlangen.Tja, wenn einer zu schlampig ist, um sich die Teilnahmebedingungen bei Ebay durchzulesen... Quote Link to post Share on other sites
rth 479 Posted November 13, 2014 Report Share Posted November 13, 2014 Kommentar dazu:Dieser Verkäufer verdient kein Mitleid. ....Wer sich dem Risiko eines ungünstigen Auktionsverlaufs nicht aussetzen will, muss eben ein ausreichend hohes Mindestgebot verlangen.Tja, wenn einer zu schlampig ist, um sich die Teilnahmebedingungen bei Ebay durchzulesen...Sehe ich anders. Hier ist jemand auf einen Abzockeprofi hereingefallen. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted November 13, 2014 Report Share Posted November 13, 2014 Die Abzocke wäre aber sehr leicht zu verhindern gewesen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 660 Posted November 13, 2014 Author Report Share Posted November 13, 2014 Er hätte doch ein verdecktes Mindestgebot einbauen können.Meines Wissens nach ist dies auch bei ebay möglich. Quote Link to post Share on other sites
rth 479 Posted November 13, 2014 Report Share Posted November 13, 2014 Er hätte doch ein verdecktes Mindestgebot einbauen können.Meines Wissens nach ist dies auch bei ebay möglich. Hätte, hätte, Fahrradkette!Es gibt einige "Profis", die genau auf so eine Gelegenheit warten. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 14, 2014 Report Share Posted November 14, 2014 Und - ist das verwerflich? Ich meine nicht. Vor Jahren gab es mal in Supermärkten eine Aktion, bei der man einen Artikel mit abgelaufenem MHD aus dem Regal nahm, ihn an der Kasse zeigte und kostenfrei denselben Artikel bekam. Da habe ich mich auch dran beteiligt, vor allem, wenn es um meinen Lieblingsjoghurt von Landliebe im 500 g Glas ging. Und nein, ich kam mir keinesfalls schäbig dabei vor.... Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted November 14, 2014 Report Share Posted November 14, 2014 Das ist doch schon seit zig Jahren so? Und gibt sogar ne Anleitung wie man es richtig macht.http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html Wobei der Grund "habe es anderweitig verkauft" nicht zieht. Ich glaube auch nicht, daß das als "Irrtum" durchgeht. Irrtum wäre eher ein Sofortkauf für 1 €. Aber bieten lassen, dann anderweitig verkaufen und dann beenden... Gut, hier geht es um 1 €. Aber nehmen wir an ich verkaufe RTH mein Auto für 3.200 €. Jetzt bietet mir HarryB 1 Tag später 3.900 €.Ich verkaufe... Sehr viel anders ist das meiner Meinung nach hier nicht zu sehen.Und schon seit zig Jahren... @Gast225Nach Ebay wäre ein faktischer Mindestpreis im Angebot nicht möglich (ist auch bei Vermerken "Paypal Gebühren zahlt Käufer" oder "kein Paypal innerhalb der EU" nicht möglich), könnte aber als Vertrag funktionieren. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 660 Posted November 14, 2014 Author Report Share Posted November 14, 2014 Er hätte doch ein verdecktes Mindestgebot einbauen können.Meines Wissens nach ist dies auch bei ebay möglich. Hätte, hätte, Fahrradkette!Es gibt einige "Profis", die genau auf so eine Gelegenheit warten.Ich gönne es dem Kläger ja sogar. Mich nerven auch die ständigen Rücknahmen. Allerdings wegen 2 bis 5 die diese Sachen dann Wert sind, meist Bücher, lohnt sich der Aufwand nicht dagegen vorzugehen. @andicorsaIch meinte ob man dies bei ebay auswählen kann. Vielleicht war es auch eine andere Versteigerungsplattform. Quote Link to post Share on other sites
F1F2 33 Posted December 9, 2014 Report Share Posted December 9, 2014 Die Entscheidung im Volltext ist da Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted December 9, 2014 Report Share Posted December 9, 2014 (edited) Er hätte doch ein verdecktes Mindestgebot einbauen können. Meines Wissens nach ist dies auch bei ebay möglich. Hätte, hätte, Fahrradkette! Es gibt einige "Profis", die genau auf so eine Gelegenheit warten. Blos wie soll das gehen? Man kan doch nicht wahllos auf Sachen bieten und hoffen das die Auktion beendet wird und man aber noch der Höchstbietende am Ende ist... Edited December 10, 2014 by Gast225 Quotes repariert/korrigiert Quote Link to post Share on other sites
rth 479 Posted December 10, 2014 Report Share Posted December 10, 2014 Er hätte doch ein verdecktes Mindestgebot einbauen können.Meines Wissens nach ist dies auch bei ebay möglich. Hätte, hätte, Fahrradkette!Es gibt einige "Profis", die genau auf so eine Gelegenheit warten. Blos wie soll das gehen? Man kan doch nicht wahllos auf Sachen bieten und hoffen das die Auktion beendet wird und man aber noch der Höchstbietende am Ende ist... Laut bericht im WDR hatte z. B. dieser Bieter mehrere Tausend Gebote gleichzeitig laufen. Immer über 1 Euro. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted December 10, 2014 Report Share Posted December 10, 2014 Dankeschön! @rth:Selbst wenn ich 1.000.000 € biete bin ich als 1. (und noch einziger) Bieter auf 1 €. Außer es gibt nen höheren Startpreis.(Der Käufer mehr als 1 € geboten. Wohl nachweislich 555.55 € )Und wenn bis zum Ablauf sonst keiner bietet krieg ich das für 1 €. Egal wie hoch das Höchstgebot wäre.Und wenn ein anderer Bieter 33 € bietet krieg ich es für 34 € - nicht für 1.000.000 € oder die 555,55 €. Und wenn jemand so unklug ist die Auktion abzubrechen und damit einen Vertrag mit mir als Höchstbieter einzugehen... Und dann noch so unklug ist zu sagen es wäre kein Irrtum beim Einstellen gewesen sondern man hätte eben mal einfach an jemand anders verkauft und deswegen abgebrochen... Die Möglichkeiten die Ebay gibt/erklärt habe ich oben schonmal verlinkt. @Gast:Sorry nicht gesehen gehabt. Ja es gibt die Möglichkeit von Ebay direkt - aber die kostet Gebühren... Und hat er nicht gemacht. Das hat das Gericht auch berücksichtigt. Was ich dagegen meine ist ein Mindestgebot in der Artikelbeschreibung. Nicht ebay konform aber meiner Ansicht nach vertragsrechtkonform.Hat er wohl auch nicht gemacht. Man muß bei Ebay eben immer (nicht nur in solchen Fällen sondern auch z. b. bei Nichtzahlern) Ebay AGB aber natürlich auch Vertragsrecht nach BGB berücksichtigen.Sonst - nun man sieht es ja. Quote Link to post Share on other sites
Aka 219 Posted December 10, 2014 Report Share Posted December 10, 2014 ...Blos wie soll das gehen? Man kan doch nicht wahllos auf Sachen bieten und hoffen das die Auktion beendet wird und man aber noch der Höchstbietende am Ende ist... Zu der schon genannten Möglichkeit einer Vielzahl von 1,-€ Geboten und irgendwann ist schon einmal ein Treffer dabei kommt noch hinzu, dass es sehr viele Verkäufer gibt, die anscheinend zu blöd sind ihren Krempel in die richtigen Kategorien einzusortieren... oder auch bei den Leuten, die mit ihren Rechtschreibfehlern die Suche / Suchmaschinen ausbremsen...Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn keiner das Zeug findet, deshalb so gut wie keiner drauf bietet und somit der Preis in ungeahnten Tiefen stehen bleibt. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted December 11, 2014 Report Share Posted December 11, 2014 Was mir irgendwie fehlt ist die Information, wie die Auktion abgebrochen wurde. Wenn ich es richtig im Kopf habe, gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Ein Gebot ist vorhanden, ich breche die Aution vorzeitig ab. Dann ist der Artikel ganz klar an den zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden verkauft. 2. Ein Gebot ist vorhanden, ich streiche (lösche) dieses Gebot und breche erst dann die Aution vorzeitig ab. Nachdem es zum Zeitpunkt des Abbruches kein Gebot gibt (ich habe es ja gestrichen), kommt auch kein Kaufvertrag zustande. So war es zumindest vor einigen Jahren noch, und ich denke, das ist eine nicht unwichtige Information, welcher Fall hier behandelt bzw. entschieden wurde. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 660 Posted December 11, 2014 Author Report Share Posted December 11, 2014 Es gibt noch eine zweite Entscheidung vom 10.12.2014 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=69653&pos=3&anz=188 BGH ebay Urteil vom 10.12.2014, Az.: VIII ZR 90/14 Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted December 11, 2014 Report Share Posted December 11, 2014 Danke!(habsch heute auch in der Zeitung gelesen - bei der Überschrift dachte ich erst an das Auto - aber dann...) Und eben die Ebayseite habe ich weiter oben schon verlinkt. Wer wirklich ein Angebot beendet ohne zu streichen und/oder dann auch noch sagt (es wäre kein Irrtum sondern) man hätte den Artikel anderweitig verkauft - naja dem ist eben nicht zu helfen. Und bei der Baumaschine ist die Auktion länger gelaufen. @aka:Ja, Kategorien sind schon was. Oder wenn jemand nicht weiß, daß er keine Reifen sondern Räder verkauft... Oder z. B. Rinconada oder Neon Genesis Evangelion nicht richtig schreibt - wobei das könnte vielleicht ein Irrtum sein... Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted December 11, 2014 Report Share Posted December 11, 2014 Ganz dumme Frage: Hätte der Anbieter nicht selbst (oder über einen Strohmann) ein höheres Angebot als 1,- € abgeben gekonnt und damit seinen Wagen zurückersteigert? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 11, 2014 Report Share Posted December 11, 2014 Ein Gebot ist vorhanden, ich streiche (lösche) dieses GebotWie kommst Du auf die Idee, der Anbieter könne ein Gebot löschen? Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted December 16, 2014 Report Share Posted December 16, 2014 Ein Gebot ist vorhanden, ich streiche (lösche) dieses GebotWie kommst Du auf die Idee, der Anbieter könne ein Gebot löschen? weil der Anbieter/ Verkäufer das kann. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 16, 2014 Report Share Posted December 16, 2014 weil der Anbieter/ Verkäufer das kann.Unter welchen Voraussetzungen? Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted December 17, 2014 Report Share Posted December 17, 2014 weil der Anbieter/ Verkäufer das kann.Unter welchen Voraussetzungen? http://www.ebay.de/gds/Ebay-Gebot-aus-Auktion-streichen-Wie-geht-das-/10000000012132721/g.html Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 17, 2014 Report Share Posted December 17, 2014 Naja, mir scheint, da muss es schon handfeste Gruende geben, um ein Gebot zu streichen. Wenn die Identitaet des Bieters unklar bleibt (es bleibt zu fragen, welchen Nachweis man dazu fuehren muss) und wenn man sein Angebot aus einem berechtigten (!) Grund zurueck ziehen moechte. Ich bezweifele, dass Missfallen des Gebotes in der Hoehe als berechtigter Grund gilt..... Summasumarum: So einfach so duerfte das nicht funktionieren...... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 17, 2014 Report Share Posted December 17, 2014 Naja, mir scheint, da muss es schon handfeste Gruende geben, um ein Gebot zu streichen. Wenn die Identitaet des Bieters unklar bleibt (es bleibt zu fragen, welchen Nachweis man dazu fuehren muss) und wenn man sein Angebot aus einem berechtigten (!) Grund zurueck ziehen moechte. Ich bezweifele, dass Missfallen des Gebotes in der Hoehe als berechtigter Grund gilt..... Summasumarum: So einfach so duerfte das nicht funktionieren......Genau so ist es. Deshalb klingt diese BehauptungNachdem es zum Zeitpunkt des Abbruches kein Gebot gibt (ich habe es ja gestrichen), kommt auch kein Kaufvertrag zustande.zwar scheinbar logisch, ist aber rechtlich schlicht unhaltbar: der bestehende Kaufvertrag kann nicht mit der Begründung Nö, jetzt will ich doch nicht mehr aufgehoben werden. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.