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Polizeigesetz Sachsen-Anhalt In Wichtigen Teilen Verfassungswidrig


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Polizeigesetz Sachsen-Anhalts in Teilen verfassungswidrig

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat vor dem Verfassungsgericht eine Niederlage einstecken müssen: Die Richter in Dessau erklärten gestern das im Februar 2013 von CDU und SPD verabschiedete Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt in weiten Teilen für verfassungswidrig.

 

 

http://www.naumburger-tageblatt.de/mitteldeutschland/verfassungsgericht-polizeigesetz-sachsen-anhalts-in-teilen-verfassungswidrig,20691056,29015380.html

 

Das gilt für

 

Zwangsbluttests von sogenannten Risikogruppen

Kameraüberwachung von Polizeikontrollen

Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Überwachung von Internet- und Mobiltelefonie

 

 

 

 

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Seit Anfang 2013 wird danach gehandelt, bis Ende 2015 muss es geändert werden. Dann kommt wieder etwas rechtswidriges heraus, was erneut 3 Jahre Bestand haben wird.

 

Was glaubt ihr wie viele der 17? Polizeigesetze zzgl. BKAG usw. verfassungswidrig sind ?

 

Was fehlt uns ? Eine Strafandrohung für "Volksvertreter" und Staatssekretäre, welche derartige Gesetze leichtfertig abnicken oder bewusst durchdrücken.

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Hallo, Gast225,

 

es ist legitim und richtig, dass man im Zweifelsfall richterlich prüfen lässt, ob neue Gesetze oder Verordnungen tatsächlich rechtmäßig sind, denn manche Fehler kann man erst erkennen, wenn die ersten Fälle eingetreten sind.

 

Interessant finde ich daher eher, dass in dem Artikel davon gesprochen wird, dass "weite Teile" des Polizeigesetzes verfassungswidrig sind, obwohl es sich "nur" um vier Punkte desselben handelt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

 

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Mit weite Teile sind die Änderungen durch die Neufassung gemeint, welche in weiten Teilen kassiert wurden.

 

Und das Zwangsbluttest sowie Kameraüberwachung wenn überhaupt nur in sehr engen Grenzen zulässig sind, das hat doch das BVerfG nun schon mehr als genug ausgeführt.

Das sollte auch ein Landesgesetzgeber wissen.

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Naja, zunächst einmal sind die Befugnisse noch nicht angewendet worden. Zum anderen erwarte ich etwas mehr Genauigkeit beim Gesetzgeber. In den letzte Jahren sind einige Befugnisse durch VerfG'e gekippt wurden. Gefühlt arbeitet der Gesetzgeber unsauber. Es ist auch schwierig den Spagat zwischen Sicherheit und Freiheit zu machen. Zu den Befugnissen

  • Blutentnahme bei Risikogruppen. Hier geht es um Gefahrenabwehr. Ein meiner Ansicht nach sehr härter Eingriff. Hier ist ein absoluter Richtervorbehalt doch die richtige Hürde; und nur bei erheblichen Gefahren. Anders bei BE durch die StPO. Hier könnte man die Kompetenz der Polizei zusprechen
  • Kamara bei Kontrollen. Ist doch gut. Schützt den Bürger. Aber über Löschfristen und Kontrolle müsste man. Mal reden
  • Trinken muss in einem freiem Land auch in der Öffentlichkeit gehen. Saufgelage stören. Freiheit gegen Ordnung. Kann man sich streiten - aber das gehört nicht in das Polizeigesetz. Das ist etwas für die Stadtordnung und das Ordnungsamt.
  • Überwachung Internet / Mobil ist wichtig. Wie und wie weit muss diskutiert werden; bei ganz ganz besonderen Lagen muss die Polizei tatsächlich auch die Befugnis haben das Handynetz zu blocken.!Besser mit klarer Befugnis als mit Generalklausel.
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Stellt sich nur Mir die Frage welche Dilletanten dort in den zuständigen Ministerien sitzen? Man sollte doch annehmen das Gesetzte bevor Sie zur Abstimmung gehen darauf geprüft werden ob Sie überhaupt mit geltendem Recht vereinbar sind.

 

Auf der anderen Seite ist aber auch festzustellen das Richter zunehmend zu Gesetzgebern kraft ihres Amtes werden.

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Sicherheit und Freiheit sind wesentliche Stützpfeiler der Gesellschaft. Beide erfordern ständige Kontrolle, wobei die Anpssung mehr im Bereich Sicherheit erforderliche ist (veränderte Situation) die Freiheit jedoch nicht ständig eingeschränkt werden darf.

 

Ich habe jedoch das Gefühl, dass echte Sicherheitsprobleme zu falschen Einschnitten der Freiheit führen und damit gar nicht an den Kern des echten Problems herangekommen wird.

 

Die Freiheit in unserem Land ist gut.

Die Sicherheit erfordert noch Korrekturen.

Einiges in diesem PolG ist jedoch meiner Ansicht nach, und nach Ansicht der Verfassungsrichter, nicht ordentlich gelöst.

 

Einfaches Nachdenken hätte jedoch dem Gesetzgeber nicht geschadet:

 

Problem: Risikogruppen /-personen.

Natürlich muss es im Rahmen einer Gefahrenabwehr auch möglich sein gegen den Willen der Personen eine Untersuchung zu machen.

Beispiel: Ein Arzt / Polizist / Feuerwehrmann verletzt sich bei der Rettung einer Person an einer Spritze. Die Person verweigert die Angaben zu Krankheiten. Oder eine augenscheinlich kranker Mensch/ oder hoch risikogefährdert Mensch reist aus einem Seuchengebiet ein. Echte Gefahr, dass er eine Seuche einschleppt und er verweigert eine Untersuchung. Hier muss doch zum Schutz anderer Menschen eine Untersuchung möglich sein. Aber nicht so eilig, dass man nicht den Richter wegen diesen wirklich schweren Eingriffs in die Selbstbestimmung des Menschen befragen könnte.

Warum also hat der Gesetzgeber nicht den Richtervorbehalt geschrieben?

 

Problem: neue Medien

Auch hier fehlte in den den Entwürfen zur Voratsdatenspeicherung, Nutzung ein absoluter Richtervorbehalt und (in den ersten Gesetzetxten) die Hürde der schweren Straftaten (da war eine Datennutzung sogar wegen Owis möglich - muss man sich mal Vorstellen, Telefon- und Internetdaten auswertung wegen einer Owi.... wäre ja wie DNA Untersuchung um die Hundehalter zur Verantwortung zu ziehen, die die HAufen nicht weggemact haben - möglich aber zu großer Eingriff in die Freiheit)

 

Problem: Saufgelage

Natürlich ist das ätzend, wenn in der Stadt Saufgruppen rumhängen. Sogar Mallorca hat das erkannt. Aber nicht alle Probleme muss man mit und durch die Polizei lösen! Und manches, was ätzend ist, muss man (er)tragen, denn es ist die Freiheit der Menschen.

 

Problem: Handyverkehr

Natürlich muss die Polizei präventiv auch das Handynetz blocken. Wichtig, dass das gesetzlich geregelt wird.

 

Problem: Video bei Kontrollen.

Sinnvoll und gut! Beweissichere Verfahren! Notwendig!

 

Problem: Blutprobe bei Trunkenheitsfahrt

Hier ist immer noch keine Änderung. Wäre aber mal Zeit dass der Gesetzgeber diesen Richtervorbahlt kippt!

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