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"fleher Brücke: Tempolimit Rechtswidrig!" Abzocke Eingeste


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Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat Tempo 80 auf der Fleher Brücke aufgehoben und massive Kritik an der Landes- und der Bezirksregierung geübt: "Wir haben in einen Abgrund geblickt", sagte der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann. Das Gericht sei "nicht nur erstaunt, sondern erschreckt", dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich sei.

 

Aus: "Tempolimit Fleher Brücke - Richter rügt Land" http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/tempolimit-fleher-bruecke-richter-ruegt-land-aid-1.4634671 , www.rp-online.de, 31.10.2014; Hervorhebungen von mir.

 

Jetzt ist erstmal d e r Dukatenesel vom Kämmerer tot. Es ist schon traurig, das "rechtswidriges" Blitzen rechtens ist.

 

Die Pressemitteilung vom Verwaltungsgericht Düsseldorf:

http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen/1416/index.php

 

Und hier das Urteil:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2014/6_K_2251_14_Urteil_20141030.html

 

@bluey&sobbel: Ein Skandal mehr in NRW. Wird Zeit, dass Ralfi mal den Hut nimmt, gell, bei den Abgründen...

:nolimit:

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1. nicht nur blind und scheuklappenmäßig zitieren, sondern wenn bitte auch komplett. Der Grund, weshalb das Limit nicht aufgehoben wurde, steht nämlich auch in dem Artikel:

 

Ursprünglich sei geplant gewesen, dass sich weitere Arbeiten anschließen. Deshalb habe man die Höchstgeschwindigkeit nicht wiederholt ändern wollen. Die nächsten Arbeiten sind nun aber entgegen ursprünglicher Pläne erst für die zweite Jahreshälfte 2015 vorgesehen.

 

Ärgerlich ist es allerdings, wenn sich die weiteren Arbeiten über einen längeren Zeitraum verzögern und über Monate kein Grund für das Limit vorliegt. Und der mittig des Artikels genannten "Scheingrund" Verkehrs- und Ordnungsdezernent Stephan Keller will dennoch weiter für Tempo 80 an der Stelle kämpfen. "Für uns bleibt der Lärmschutz ein wichtiges Ziel", sagte er. ist albern und lächerlich. Dieser Verkehrs- und Ordnungsdezernent sollte/müsste umgesetzt werden, nicht aber der MIK.

 

2. nichts desto trotz solltest Du Dich mal wieder abkühlen und nicht - wie in gewohnter Manier - hyperventilieren. ;)

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@bluey: Was glaubst Du, wenn ich bei dem Fall tatsächlich hyperventiliert hätte! Ich habe mich doch extra ganz bewusst zurückgenommen und ganz sachlich geschrieben. Ein Skandal bleibt ein Skandal, auch wenn das immer deinen Ohren weh tut.

 

M. E. kann ich aus Zeitungen nur auszugsweise Kurztexte zitieren, komplett kann ich nur z. B. die bayerischen Polizei-Presseberichte reinstellen.

 

Hast Du überhaupt das Urteil gelesen? Ab 10. Juni 2014 wurde die Baustelle "abgemeldet" und die nächste dann für voraussichtlich drittes Quartal 2015 angekündigt. Die :80: -Schilder hätten also sofort abgebaut werden müssen. Ohne wenn und aber.

 

Aber halt, es wurden ja während der Baustellenzeit die superlukrativen Blitzsäulen so Ende Mai, Anfang Juni 2013 aufgestellt. Was macht man den mit solchen Blitzern bei :nolimit: ? Macht es bei Dir KLICK-KLACK? Also! Inoffiziell gibt es noch viel tiefere Abgründe.

 

@bluey schrieb:

 

...ist albern und lächerlich. Dieser Verkehrs- und Ordnungsdezernent sollte/müsste umgesetzt werden...

 

 

Vollste Zustimmung. Aber dein MIK hat den Laden nicht im Griff, also gleiches Schicksal...

:nolimit:

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@bluey: Was glaubst Du, wenn ich bei dem Fall tatsächlich hyperventiliert hätte!

Och, dann hätte mich das genauso kalt gelassen. Ich hätte allenfalls mal wieder herzhaft - über Dich - gelacht.

 

Ich habe mich doch extra ganz bewusst zurückgenommen und ganz sachlich geschrieben.

1. wow.

2. sachlich? Du? Da treffen wohl zwei Welten aufeinander.

 

Ein Skandal bleibt ein Skandal, auch wenn das immer deinen Ohren weh tut.

Jajaja... das Geblubbere kennen wir ja schon.

 

M. E. kann ich aus Zeitungen nur auszugsweise Kurztexte zitieren, komplett kann ich nur z. B. die bayerischen Polizei-Presseberichte reinstellen.

Du zitierst leider immer nur das, was in Dein Weltbild paßt. Wesentliche Dinge blendest Du hingegen regelmäßig aus. Das ist ja bekannt.

 

Ab 10. Juni 2014 wurde die Baustelle "abgemeldet" und die nächste dann für voraussichtlich drittes Quartal 2015 angekündigt. Die :80: -Schilder hätten also sofort abgebaut werden müssen. Ohne wenn und aber.

Man hätte die Schilder nicht zwingend abbauen, aber eben agieren und für den Verbleib der Beschilderung triftige Argumende/Begründungen parat haben müssen.

 

Aber halt, es wurden ja während der Baustellenzeit die superlukrativen Blitzsäulen so Ende Mai, Anfang Juni 2013 aufgestellt. Was macht man den mit solchen Blitzern bei :nolimit: ? Macht es bei Dir KLICK-KLACK? Also! Inoffiziell gibt es noch viel tiefere Abgründe.

Ich bin mir fast sicher, daß die Blitzer auch geblitzt hätten, hätte es das :80: er-Limit nicht gegeben.

 

Aber dein MIK hat den Laden nicht im Griff, also gleiches Schicksal...

Der MIK ist dafür gar nicht zuständig.
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Ab 10. Juni 2014 wurde die Baustelle "abgemeldet" und die nächste dann für voraussichtlich drittes Quartal 2015 angekündigt. Die :80: -Schilder hätten also sofort abgebaut werden müssen. Ohne wenn und aber.

Man hätte die Schilder nicht zwingend abbauen, aber eben agieren und für den Verbleib der Beschilderung triftige Argumende/Begründungen parat haben müssen.

 

Bluey, das ist mal wieder ein ein Paradebeispiel wie unbekümmert Exekutivmitarbeiter bereit sind Bürgerrechte mit Füßen treten, passt zum Usus der Schilderhansel mit vordergründigen Scheinargumenten Verkehrsbeschränkungen zu begründen.

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Wundert mich wenig, dass du darauf nicht kommst. Rechtswidrige Verkehrszeichen dieser Art verletzen betroffene Bürger in Ihren Rechten, hier in ihrem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG. Aber lass mich raten, das siehst du sicher anders, und alle Richter, welche darüber Recht sprachen, lagen falsch.

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Rechtswidrige Verkehrszeichen dieser Art...

Darf ich mal herzlich lachen. Rechtswidrige Verkehrszeichen gibt es en masse. Für die Fleher Brücke gab es ja wenigstens eine behördliche Anordnung.

 

Hausmeister stellen Halteverbotszeichen auf, so dass Mülltonnen geleert werden können. Gefahrenzeichen werden nach Erfahrungswerten mit oder ohne VZ 274 am gleiche Masten aufgestellt. Gegenstände werden auf die Straße verbracht. All das interessiert nur in den seltensten Fällen die Exekutive.

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@BamBam : Kurz nachgedacht erkennt der nicht lachende, dafür aber aufmerksame User, dass der Hausmeister kaum staatlich handeln kann, und diese Grundrechtsverletzung allein durch eben diese (bewusst) rechtswidrige behördliche Anordnung stattfand und stattfanden konnte. Siehe dazu auch Art 1 Abs. 3 GG, das bindet keine Hausmeister.

Auch verletzt nicht jedes rechtswidrige Verkehrszeichen Grundrechte, das habe ich durch die Formulierung "dieser Art" versucht zu erwähnen. Da ja lachen gesund sein soll spricht außer offensichtlich mangelnder Aufmerksamkeit nichts dagegen, dies weiterhin zu tun.....

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Ist denn die ungenügende (bezüglich des Aufhebungszeitpunktes) Verfehlung der echten behördliche Anordnung, schwerer zu werten, als die gänzlich ohne behördliche (ich bin versucht zu schreiben Amtsanmaßung) Anordnung?

 

Das eine sind Straftaten (oder wohlwollend Ordnungswidrigkeiten). Das andere sind ungenügendende/mangelhafte Anordnungen und deren Umsetzung, derer man en masse zu finden vermag, wenn man Fachwissen hat.

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Man hätte die Schilder nicht zwingend abbauen, aber eben agieren und für den Verbleib der Beschilderung triftige Argumende/Begründungen parat haben müssen.

 

@bluey: Hallo? Sind wir in einer Bananenrepublik? Die Düsseldorfer Behörden sollen deiner Meinung Gründe dafür suchen, dass die Blitzer lukrativ bleiben? Wenn Du das heute zum Beginn der 5. Jahreszeit geschrieben hättest :fool: , könnte ja noch Helau rufen :fool: , aber so glaub ich tritt mich ein Pferd :schreck: !

Es gibt dort keine Gründe für ein Limit, hat doch die Baubehörde geschrieben!

 

Ich bin mir fast sicher, daß die Blitzer auch geblitzt hätten, hätte es das :80: er-Limit nicht gegeben.

 

 

Hast Du "fast" sichere Informationen darüber? Ursprünglich waren das Baustellenblitzer. Hessen hatte schon lange wandernde Starenkasten für länger dauernde Autobahn-Baustellen, inzwischen natürlich die Lasersäulen für temporären Baustelleneinsatz.

 

Fakt ist, es ist ein unglaubliche Unverfrorenheit, die Blitzer bis zum Gerichtsurteil laufen zu lassen.

 

Der MIK ist zuständig, da oberster Hüter der Verkehrsüberwachung des Landes. Und üblicherweise ist das Innenministerium der oberste Dienstherr über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf BAB.

:nolimit:
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Welches Bürgerrecht wurde hier mit Füßen getreten?

@bluey: Helau :fool: ! Helau :fool: ! Seit Juni 2014 werden die VT millionfach mit diesem Limit malträtiert. Und der Stadtkämmerer müsste sein Geld wieder rausrücken, die Flenspunkte müssten wieder gelöscht werden und es müsste Schadensersatz gezahlt werden (Fahrverbot, Aufwand etc.). Auch für volkswirtschaftliche Verluste müßten die Verantwortlichen haftbar gemacht werden.

:nolimit:

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BamBam, on 11 Nov 2014 - 22:07, said:

 

Diplomat, on 11 Nov 2014 - 21:16, said:

Rechtswidrige Verkehrszeichen dieser Art...

Darf ich mal herzlich lachen. Rechtswidrige Verkehrszeichen gibt es en masse. Für die Fleher Brücke gab es ja wenigstens eine behördliche Anordnung.

 

Hausmeister stellen Halteverbotszeichen auf, so dass Mülltonnen geleert werden können. Gefahrenzeichen werden nach Erfahrungswerten mit oder ohne VZ 274 am gleiche Masten aufgestellt. Gegenstände werden auf die Straße verbracht. All das interessiert nur in den seltensten Fällen die Exekutive.

 

Von mir aus können Hausmeister, Bewohner sich so verhalten. Im Notfall habe ich eben einen Parkplatz, wenn ich den Eimer etc. zur Seite räume. :blush::rofl:

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Wundert mich wenig, dass du darauf nicht kommst. Rechtswidrige Verkehrszeichen dieser Art verletzen betroffene Bürger in Ihren Rechten, hier in ihrem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG. Aber lass mich raten, das siehst du sicher anders, und alle Richter, welche darüber Recht sprachen, lagen falsch.

Nun stell Dir vor, auch ich bin einer dieser betroffenen Bürger. Und ja, ich sehe es tatsächlich anders als Du. Aber sag an: welche Richter haben sonstwo in welchen Fällen darüber Recht gesprochen? Müssen ja Deiner Äußerung zufolge eine ganze Menge gewesen sein. Und damit meine ich nicht, daß hier oder dort mal festgestellt wurde, daß ein oder mehrere Verkehrszeichen so wie aufgestellt nicht korrekt waren, sondern insbesondere die von Dir suggerierte Feststellung, daß damit bei den betroffenen Bürgern deren Grundrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG verletzt wurde.
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Wundert mich wenig, dass du darauf nicht kommst. Rechtswidrige Verkehrszeichen dieser Art verletzen betroffene Bürger in Ihren Rechten, hier in ihrem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG. Aber lass mich raten, das siehst du sicher anders, und alle Richter, welche darüber Recht sprachen, lagen falsch.

Nun stell Dir vor, auch ich bin einer dieser betroffenen Bürger. Und ja, ich sehe es tatsächlich anders als Du. Aber sag an: welche Richter haben .....sondern insbesondere die von Dir suggerierte Feststellung, daß damit bei den betroffenen Bürgern deren Grundrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG verletzt wurde.

 

 

Bluey, ich denke uns beiden ist klar, dass wir Bürgerrechten und deren Einschränkung eine deutlich unterschiedliche Relevanz zuweisen.

Daher fühlst du dich in deinen Rechten auch weniger verletzt oder registrierst bzw. hinterfragst den Eingriff erst garnicht.

 

Obwohl ich nicht denke, dass es bei dir auch nur Ansätze von Einsicht oder Verständnis bewirken wird, für dich ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof als Beispiel :

 

http://openjur.de/u/199258.html

 

Wenn dir die Lektüre der Urteilsbegründung zu langweilig, da sich nicht mit deiner Einstellung deckend, sein sollte, darfst du gerne die ersten 36 Absätze überspringen, dann wirst du schneller fündig.

 

 

Nach allem lässt sich die angefochtene Geschwindigkeitsbeschränkung weder auf Gründe des Lärmschutzes (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO) noch auf Gründe der Verkehrssicherheit (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO) stützen. Durch diese rechtswidrige Verkehrsbeschränkung werden die Kläger als betroffene Kraftfahrer in ihrem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt, so dass die durch die Verkehrszeichen verkörperten Verkehrsbeschränkungen aufzuheben sind

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@m3_

 

Ich dachte mir schon immer, daß Du ein entlaufener Jecke bist. :D Zu mehr als einer lustigen Büttenrede taugen Deine Schwafeltexte auch nicht.

@bluey: Stimmt :fool: . Ich habe gehört, dass beim Düsseldorfer Karneval ein Umzugswagen sich dieser Posse wie folgt annehmen wird:

Ein Autofahrer mit riesigen Schreckaugen wird gerade von einem Rotblitz aus einer Ringelsäule getroffen, ein Krakenarm aus der Ringelsäule greift in den Geldbeutel vom Fahrer, aus der Säule rollen über eine Rinne lauter Dukaten direkt hinter der längsten Theke der Welt in zig Geldsäcke. Dort liegen schon die feierenden Stadtkämmerer Manfred Abrahams, der Ordnungsdezernent Dr. Stephan Keller und MIK Ralf Jäger, denen gerade ein Richter in Robe mit dem Richterhammer auf die Köpfe haut, daneben liegen zerknitterte :80:-er Schilder :fool: .

:nolimit:

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"Tempolimit Fleher Brücke - Richter rügt Land" http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/tempolimit-fleher-bruecke-richter-ruegt-land-aid-1.4634671 , www.rp-online.de, 31.10.2014;

Was VT oftmals vermuten wird hier von einem Gericht festgestellt: Für dieses Limit gibt es keine sachliche Rechtfertigung. Der einzige Grund, es einzuhalten, besteht in der Gefahr, geblitzt und von der Staatsgewalt abgezockt zu werden. Die Gefahr gleicht der, in einer unsicheren Gegend von Ganoven überfallen und bestohlen zu werden.

Und es gibt sehr viele Limits, die dem auf der Fleher Brücke gleichen.

 

Welches Bürgerrecht wurde hier mit Füßen getreten?

Welches Recht billigst Du dem Bürger denn zu? Außer dem, die Weisungen der Obrigkeit untertänigst zu befolgen.

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Welches Bürgerrecht wurde hier mit Füßen getreten?

Welches Recht billigst Du dem Bürger denn zu? Außer dem, die Weisungen der Obrigkeit untertänigst zu befolgen.

 

 

Nein, wenn Unrecht geschieht muß man sich wehren, selber wehren. Andere können helfen, unterstützen; aber zu aller erst muß man selbst tätig werden.

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Und es gibt sehr viele Limits, die dem auf der Fleher Brücke gleichen.

 

@gerre: Richtig! Es schlummert so vieles in den Verwaltungsakten, es kommt aber nicht ans Tageslicht :geheim: und es kann gemauschelt werden :geheim: . Ein offener, transparenter Staat sollte diese Verwaltungsakte einfach öffentlich stellen :licht: . Und zweitens sollten bundesweit alle Tempolimits auf BAB nur von einer professionellen Spezialistentruppe aufgestellt werden dürfen :licht: , dann sind auch solche Possen :smack: und andere Tempolimitpossen nicht möglich.

:nolimit:

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Es schlummert so vieles in den Verwaltungsakten, es kommt aber nicht ans Tageslicht

Ich habe keinen Einblick in Verwaltungsakten, dafür sehe ich den Unterschied in der Beschilderung auf deutschen, französischen, belgischen und luxemburgischen Straßen. Auf den Straßen agO. im Südwesten Deutschlands sind :70:, :50: und :30: fünf- bis zehnmal so häufig wie im Nachbarland Frankreich, bei gleicher Geländestruktur in beiden Ländern. Außerdem ist das Fahren in F nicht gefährlicher als in D, dementsprechend sind 70 - 90% der auf deutschen Landstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) ausgeschilderten Limits ohne sachliche Rechtfertigung. Sie werden nicht oder nur wegen der Gefahr von Radarfallen eingehalten. Wer sich dagegen in Frankreich nicht an Schilder hält bremst wegen dem kurvigen Straßenverlauf ab, oft auf die Geschwindigkeit, die vorher in einem roten Kreis angeschrieben stand.

Im Unterschied zu Deutschland gibt es in Frankreich und Luxemburg nicht nur Schilder, die die Geschwindigkeit herabsetzen, sondern auf vielen Streckenabschnitten auch Erhöhungen der zulässigen Geschwindigkeit auf :110: .

 

 

Stadtkämmerer Manfred Abrahams, der Ordnungsdezernent Dr. Stephan Keller und MIK Ralf Jäger

stehen offenbar in der Tradition der Minister Zöpel (NRW), Leinen (Saarland) und Steffens (Hessen). Nachdem es den dreien nicht gelungen war, ein Tempolimit auf allen deutschen Autobahnen durchzusetzen, hatten sie angekündigt, jeden Vorwand zu nützen, um möglichst niedrige Limits auf den Straßen und Autobahnen in ihren Bundesländern vorzuschreiben.

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  • 1 month later...

 

Ich bin mir fast sicher, daß die Blitzer auch geblitzt hätten, hätte es das :80: er-Limit nicht gegeben.

@bluey: "Fast sicher"? :120: lohnt sich nicht für den Kämmerer. Die Frage ist jetzt, was mit den Blitzsäulen passiert?

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass weder die festgelegten Grenzwerte für eine Lärmsanierung, 69 Dezibel tagsüber und 59 Dezibel nachts, noch die Lärmrichtwerte, nach denen Tempolimits festgelegt werden, bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h überschritten werden.

....

Die Blitzer auf der Brücke waren bereits mit dem VG-Urteil abgestellt worden.

 

 

Aus Pressemitteilung Bezirksregierung Düsseldorf "Lärmschutzmaßnahmen greifen: Tempo 80 km/h für PKW auf der Fleher Brücke wird aufgehoben - Bezirksregierung verzichtet auf Rechtsmittel gegen VG-Urteil", 06.01.2015: http://www.brd.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2015/01Januar/002_2015.html

:nolimit:

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  • 3 months later...
Unbekannte haben in der Nacht zu Mittwoch die Laser mit lila-farbener Farbe angestrichen. Die Stadt Düsseldorf prüft jetzt, wie teuer die Reinigung sein wird und will Strafanzeige stellen.

Aus "Blitzer auf Fleher Brücke lila beschmiert - Polizei sucht den Täter", www.bild.de, 30.04.15: http://www.bild.de/regional/duesseldorf/radarfalle/blitzer-angesprueht-40765274.bild.html

:nolimit:

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  • 2 weeks later...

2,5 db (a) hoffe ich, ganz toll, das Rascheln von Blättern hat 5 db(a), ist ja ein super Lärmschutz. Glückwunsch !

 

Genau wie diese :30: Zonen die sich grade krebsgeschwürartig auf vielen Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrt als Lärmschutz ausbreiten.

Würde man die Anlieger mal ordentlich informieren, wüssten die nämlich, dass sie für fragliche -5db(a) dafür ca. die doppelte Menge an CO2 und Feinstaub einkaufen*.

Auch hier wieder "Glückwunsch" !

 

* hab ich schriftlich vom RegPräs, mit dem Kommentar, es ginge nicht um Schadstoffe, Zunahme sei ja bekannt, sondern ausschließlich um Lärmschutz :wand:

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Ob das Limit da verkehrstechnisch sinnvoll und angemessen war ist eine Sache.

Aber da ordentlich und korrekt beschidert keine Abzocke, jeder Fahrzeuglenker hatte die Möglichkeit dort StVO-konform zu fahren.

Und wer nicht fähig oder willig ist die StVO einzuhalten ist als Fahrzeugführer untauglich.

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  • 2 weeks later...

Wenn ich sowas lese, wünsche ich mir ein Gesetz, wonach Politiker haftbar gemacht werden können, wenn sie wider besseres Wissen die Verfügung offenbar rechtswidriger Verwaltungsakte anweisen.

 

Zum Argument: "Wir wollten nicht ständig die Verkehrsregelung ändern": Das geschieht bei Verkehrsbeeinflussungsanlagen mitunter im Minutentakt. Ich erwarte auch, daß, wenn z. B. an einer Autobahnbaustelle zum Schutz der Arbeiter :60: angeordnet sind, diese außerhalb der Arbeitszeiten verschwinden und dann mindestens :80: gelten. Zweimal am Tag Schilder wechseln ist nicht zuviel verlangt.

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