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Schulungsnachweis Für Rotlicht- Und Geschwindigkeitsüberwachunganlagen


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Hallo!

 

Es geht um eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachunganlage. Dazu habe ich leider keine Infos im Internet gefunden. Mir liegt eine Kopie der Owi-Akte vor. Gebrauchsanweisung ist wohl nicht Bestandteil der Akte, so dass sie auch nicht dabei war. Dort steht aber, ob und wie oft es für den Messbeamten Schulungen bedarf. Ganz sicher ist, dass die Messbeamten für die Geschwindigkeitsüberwachung geschult werden müssen.

 

Wie sieht es mit der Schulungspflicht der Messbeamten für Rotlichtüberwachungsanlagen?

 

Danke

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Es war eine Vitronic Poliscan F1 HP, das sind wohl diese säulenförmigen Anlagen mit zahlreichen Mini-Kameras, die vor allem in größeren Städten immer öfter anzutreffen sind.

 

Es ist zwar ein anderes Modell, aber dürfte ähnlich aussehen: http://www.vitronic.de/de/verkehrstechnik/anwendungen/verkehrsueberwachung/rotlichtueberwachung/poliscan-redlight.html

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Ein Teil der Verteidigungsstrategie ist die Anforderung eines Schulungsnachweises vom Unterzeichnenden des Messprotokolls, für die korrekte Durchführung der Messung, mittels einem standardisiertem Messverfahren.

 

These: Wenn der Hersteller für die 5-Euro-pro-Fall die Vollbetreuung des stationären Messgerätes übernimmt, wird er auch die Mitarbeiter die das Messgerät betreuen entsprechend schulen.

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Ein Teil der Verteidigungsstrategie ist die Anforderung eines Schulungsnachweises vom Unterzeichnenden des Messprotokolls, für die korrekte Durchführung der Messung, mittels einem standardisiertem Messverfahren.

 

These: Wenn der Hersteller für die 5-Euro-pro-Fall die Vollbetreuung des stationären Messgerätes übernimmt, wird er auch die Mitarbeiter die das Messgerät betreuen entsprechend schulen.

Danke. Ein Schulungsnachweis war da, allerdings für Geschwindigkeitsmessungen, was für den hier behandelten Fall (Rotlichtverstoß) nicht zutrifft.

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Liegt eine Schulung auf Poliscan F1 HP oder auf Poliscan F1 vor?

Weder - noch, nämlich eine allg. Schulung für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung, der andere Nachweis bescheinigte eine Schulung, wenn ich mich nicht irre, für Poliscan speed. Themen der Schulungen sprechen dafür, dass Rotlichtverstöße offenbar nicht behandelt wurden.

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Das Gericht wird dann wohl konkret überprüfen müssen, ob das Messergebnis korrekt ist und zum Fahrzeug zugeordnet werden kann, ich denke mit Hilfe eines Sachverständigen für Messtechnik. Eine höhere Toleranz wäre bei einer Abweichung vom standartisierten Messverfahren auch geboten.

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Ich dachte, jede Abweichung vom standartisierten Messverfahren bewirkt Zubilligung höhere Toleranzwerte. Sollte das Messergebnis trotz der Schulungsdefizite nach Auffassung des Amtsrichters verwertbar sein, sollten diese Defizite angemessen ausgeglichen werden.

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Das sehe ich anders. Entweder bewirkt eine Auswertung durch einen nichtgeschulten eine Einstellung des Verfahrens auf Grund von "ich als Richter habe keine Lust mich damit näher zu beschäftigen" ( § 47 OWiG) oder es gibt ein Urteil in dem auf die Nichtschulung eingegangen wird. Es entsteht ja keine Messwertverfälschung durch den ungeschulten Auswerter.

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Gibt es schon seit Jahren.

 

Früher wurde dafür meist eine Abstansanlage mißbraucht (z.Bsp. Dista4). Heute gibt es aber auch spezielle Systeme.

Ok. Sowas schönes haben wir noch nicht. :abwarten:

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Das sehe ich anders. Entweder bewirkt eine Auswertung durch einen nichtgeschulten eine Einstellung des Verfahrens auf Grund von "ich als Richter habe keine Lust mich damit näher zu beschäftigen" ( § 47 OWiG) oder es gibt ein Urteil in dem auf die Nichtschulung eingegangen wird. Es entsteht ja keine Messwertverfälschung durch den ungeschulten Auswerter.

 

Wenn man die Rolle des Messbeamten ausschließlich auf die Auswertung reduziert, stimme ich Dir zu. Dann dürfte in der Tat keine Messwertverfälschung entstehen.

 

Ich ging aber davon aus, dass sein Aufgabenspektrum weiter zu ziehen ist. Unter dieser Prämisse kann eine Messwertverfälschung m.E. dadurch entstehen, dass beim Betrieb der Anlage die Gebrauchsanweisung z.B. in puncto fachgerechte Einstellung o.ä. nicht beachtet wird. Dies wiederum kann auf die Schulungsdefizite zurückzuführen sein. Andererseits ist nicht auszuschließen, dass die Einstellung der Rotlichtüberwachungsanlage von anderen Personen vorgenommen werden.

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  • 4 weeks later...

Hallo,

 

ich bin - speziell was dir Rotlichtüberwachung mittels PSS angeht - nicht auf dem letzten Stand, aber da die Meßbasis die gleich ist, würde ich es aus technischer Sicht verneinen, dass ein korrekt eingestellter Geschwindigkeitsblitzer beim 'Messen' einer Rotlichtzeit daneben liegen kann. Die Rotlicht'messung' entsteht ja nur als 'Abfallprodukt' einer Reihenmessung, wenn die Säule zusätzlich die Information über die Ampelfarbe hat. Der Rest ist Software, spricht Teil der Zulassung der Anlage. 'Einstellen' muß man da nichts.

 

Eine Fehlerquelle könnte darin bestehen, dass die Geometrie der Haltelinie in Software nicht korrekt hinterlegt wurde. Das ist aber Sache der Ersteinrichtung und muß - solange die Halteline nicht verlegt wird - auch nicht geändert werden.

 

Wie würdest Du dir - auf Basis des Messprinzipes(!) - eine höherer Toleranz vorstellen ?

Oder andersherum, wieviele (Milli-)Sekunden Rotlicht willst Du wegdiskutieren ?

 

Gruß,

AnReRa

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