whynot 0 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Hallo! Es geht um eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachunganlage. Dazu habe ich leider keine Infos im Internet gefunden. Mir liegt eine Kopie der Owi-Akte vor. Gebrauchsanweisung ist wohl nicht Bestandteil der Akte, so dass sie auch nicht dabei war. Dort steht aber, ob und wie oft es für den Messbeamten Schulungen bedarf. Ganz sicher ist, dass die Messbeamten für die Geschwindigkeitsüberwachung geschult werden müssen. Wie sieht es mit der Schulungspflicht der Messbeamten für Rotlichtüberwachungsanlagen? Danke Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Schulungspflicht der Messbeamten für Rotlichtüberwachungsanlagen?gibbet das? noch nie von gehört. Und ein Bild ablesen und die Rotlichtzeit im Datenfeld erkennen - da braucht man keine Schulung für. Quote Link to post Share on other sites
whynot 0 Posted September 25, 2014 Author Report Share Posted September 25, 2014 Das ist auch die Frage. Die Antwort steht sicherlich in der mir nicht vorliegenden Gebrauchsanweisung. Aber vielleicht weiß das jemand. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Es geht um eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachunganlage... Wie sieht es mit der Schulungspflicht der Messbeamten für Rotlichtüberwachungsanlagen? War das eine mobile Anlage? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Eine mobile Rotlichtüberwachungsanlage? Quote Link to post Share on other sites
whynot 0 Posted September 25, 2014 Author Report Share Posted September 25, 2014 Es war eine Vitronic Poliscan F1 HP, das sind wohl diese säulenförmigen Anlagen mit zahlreichen Mini-Kameras, die vor allem in größeren Städten immer öfter anzutreffen sind. Es ist zwar ein anderes Modell, aber dürfte ähnlich aussehen: http://www.vitronic.de/de/verkehrstechnik/anwendungen/verkehrsueberwachung/rotlichtueberwachung/poliscan-redlight.html Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Hallo whynot, eine stationäre Anlage arbeitet automatisch. Wen willst du schulen? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Ein Teil der Verteidigungsstrategie ist die Anforderung eines Schulungsnachweises vom Unterzeichnenden des Messprotokolls, für die korrekte Durchführung der Messung, mittels einem standardisiertem Messverfahren. These: Wenn der Hersteller für die 5-Euro-pro-Fall die Vollbetreuung des stationären Messgerätes übernimmt, wird er auch die Mitarbeiter die das Messgerät betreuen entsprechend schulen. Quote Link to post Share on other sites
whynot 0 Posted September 25, 2014 Author Report Share Posted September 25, 2014 Hallo whynot, eine stationäre Anlage arbeitet automatisch. Wen willst du schulen?Hallo rth. Denjenigen, der die einstellt und Messergebnisse auswertet. Ganz ausschließen lässt sich der Schulungbedarf nicht. Quote Link to post Share on other sites
whynot 0 Posted September 25, 2014 Author Report Share Posted September 25, 2014 Ein Teil der Verteidigungsstrategie ist die Anforderung eines Schulungsnachweises vom Unterzeichnenden des Messprotokolls, für die korrekte Durchführung der Messung, mittels einem standardisiertem Messverfahren. These: Wenn der Hersteller für die 5-Euro-pro-Fall die Vollbetreuung des stationären Messgerätes übernimmt, wird er auch die Mitarbeiter die das Messgerät betreuen entsprechend schulen.Danke. Ein Schulungsnachweis war da, allerdings für Geschwindigkeitsmessungen, was für den hier behandelten Fall (Rotlichtverstoß) nicht zutrifft. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Liegt eine Schulung auf Poliscan F1 HP oder auf Poliscan F1 vor? Quote Link to post Share on other sites
whynot 0 Posted September 25, 2014 Author Report Share Posted September 25, 2014 Liegt eine Schulung auf Poliscan F1 HP oder auf Poliscan F1 vor?Weder - noch, nämlich eine allg. Schulung für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung, der andere Nachweis bescheinigte eine Schulung, wenn ich mich nicht irre, für Poliscan speed. Themen der Schulungen sprechen dafür, dass Rotlichtverstöße offenbar nicht behandelt wurden. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Bluey, on 25 Sept 2014 - 15:17, said:Eine mobile Rotlichtüberwachungsanlage? Gibt es schon seit Jahren. Früher wurde dafür meist eine Abstansanlage mißbraucht (z.Bsp. Dista4). Heute gibt es aber auch spezielle Systeme. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Dann obliegt es dem Richter, inwiefern er bei einer eventuellen Urteilsbegründung eine Abweichung vom standardisierten Messverfahren begründen kann. Wenn bei der Verhandlung die Beweise in sich plausibel und schlüssig sind, dürfte man schlechte Karten haben. Quote Link to post Share on other sites
whynot 0 Posted September 25, 2014 Author Report Share Posted September 25, 2014 Das Gericht wird dann wohl konkret überprüfen müssen, ob das Messergebnis korrekt ist und zum Fahrzeug zugeordnet werden kann, ich denke mit Hilfe eines Sachverständigen für Messtechnik. Eine höhere Toleranz wäre bei einer Abweichung vom standartisierten Messverfahren auch geboten. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Es wird bestimmt ein geeichter Zeitgeber verwendet worden sein. Nur darauf dürften sich hauptsächlich die Toleranzen beziehen. Die fehlende Schulung hat nichts mit den Toleranzen des Messgerätes zu tun. Quote Link to post Share on other sites
whynot 0 Posted September 25, 2014 Author Report Share Posted September 25, 2014 Ich dachte, jede Abweichung vom standartisierten Messverfahren bewirkt Zubilligung höhere Toleranzwerte. Sollte das Messergebnis trotz der Schulungsdefizite nach Auffassung des Amtsrichters verwertbar sein, sollten diese Defizite angemessen ausgeglichen werden. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Das sehe ich anders. Entweder bewirkt eine Auswertung durch einen nichtgeschulten eine Einstellung des Verfahrens auf Grund von "ich als Richter habe keine Lust mich damit näher zu beschäftigen" ( § 47 OWiG) oder es gibt ein Urteil in dem auf die Nichtschulung eingegangen wird. Es entsteht ja keine Messwertverfälschung durch den ungeschulten Auswerter. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Gibt es schon seit Jahren. Früher wurde dafür meist eine Abstansanlage mißbraucht (z.Bsp. Dista4). Heute gibt es aber auch spezielle Systeme.Ok. Sowas schönes haben wir noch nicht. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Und ihr habt auch nicht den DAKO ESLS. http://www.hcr-media.de/fbcamp2014/bw/Logo_mit_Claim.jpg Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Wir lassen andere erstmal testen und schaffen es anschließend an. Quote Link to post Share on other sites
whynot 0 Posted September 26, 2014 Author Report Share Posted September 26, 2014 Das sehe ich anders. Entweder bewirkt eine Auswertung durch einen nichtgeschulten eine Einstellung des Verfahrens auf Grund von "ich als Richter habe keine Lust mich damit näher zu beschäftigen" ( § 47 OWiG) oder es gibt ein Urteil in dem auf die Nichtschulung eingegangen wird. Es entsteht ja keine Messwertverfälschung durch den ungeschulten Auswerter. Wenn man die Rolle des Messbeamten ausschließlich auf die Auswertung reduziert, stimme ich Dir zu. Dann dürfte in der Tat keine Messwertverfälschung entstehen. Ich ging aber davon aus, dass sein Aufgabenspektrum weiter zu ziehen ist. Unter dieser Prämisse kann eine Messwertverfälschung m.E. dadurch entstehen, dass beim Betrieb der Anlage die Gebrauchsanweisung z.B. in puncto fachgerechte Einstellung o.ä. nicht beachtet wird. Dies wiederum kann auf die Schulungsdefizite zurückzuführen sein. Andererseits ist nicht auszuschließen, dass die Einstellung der Rotlichtüberwachungsanlage von anderen Personen vorgenommen werden. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 20, 2014 Report Share Posted October 20, 2014 Hallo, ich bin - speziell was dir Rotlichtüberwachung mittels PSS angeht - nicht auf dem letzten Stand, aber da die Meßbasis die gleich ist, würde ich es aus technischer Sicht verneinen, dass ein korrekt eingestellter Geschwindigkeitsblitzer beim 'Messen' einer Rotlichtzeit daneben liegen kann. Die Rotlicht'messung' entsteht ja nur als 'Abfallprodukt' einer Reihenmessung, wenn die Säule zusätzlich die Information über die Ampelfarbe hat. Der Rest ist Software, spricht Teil der Zulassung der Anlage. 'Einstellen' muß man da nichts. Eine Fehlerquelle könnte darin bestehen, dass die Geometrie der Haltelinie in Software nicht korrekt hinterlegt wurde. Das ist aber Sache der Ersteinrichtung und muß - solange die Halteline nicht verlegt wird - auch nicht geändert werden. Wie würdest Du dir - auf Basis des Messprinzipes(!) - eine höherer Toleranz vorstellen ?Oder andersherum, wieviele (Milli-)Sekunden Rotlicht willst Du wegdiskutieren ? Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
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