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Parken Ohne Umweltplakette


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Ich verstehe Deine Haltung. Wenn ich es endlich mal schaffte, so ein kleines bisschen "obrigkeitsaffin" zu denken, könnte ich sie vermutlich sogar teilen. Allein es ist mir nicht gegeben.

 

 

Was hat die Haltung, sich wegen einer 5 Euro Plakette keinen Stress zu machen, mit irgeneiner Affinität zur Obrigkeit zu tun? Der "Kampf" gegen die aus subjektiver Sicht unsinnige Regelung durch Verweigerung der Plakette ist höchstens "affig". Wer seine Lebenszeit mit derartigem Unsinn verplempert, ist in meinen Augen ganz einfach blöd.

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...nicht jeder ist zu blöd diese Plakette richtig anzubringen aber es soll ja auch Leute geben die schmeißen Ihr geliebtes und gepflegtes Fahrzeug wegen dieser Drecksverordung nicht einfach auf den Müll.... :koch:

 

Also auch an diese Leute denken.

 

Was soll man an diese Leute denken? Wenn du mit deinem Heizöl-Ferrari keine Plakette bekommst, darfst du eben auch nicht in Umweltzonen einfahren. Fertig. Ob dir das gefällt oder nicht, kann der restlichen Menschheit gepflegt am Allerwertesten vorbeigehen.

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Wenn mich das Thema 'Umwelt-Plakette' interessieren würde, würde ich mein Wahlverhalten darfhin ausrichten, denn die Regierung hat sich den Unsinn ausgedacht - aber ich gebe der Regierung ein Mandat. Ehrlich gesagt ist mir das jedoch egal. Ich habe die Plakette, da es mir egal ist.

Jedoch bin ich in der Lage die richtige Scheibe zu finden und die Plakette korrekt anzukleben.

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...nicht jeder ist zu blöd diese Plakette richtig anzubringen aber es soll ja auch Leute geben die schmeißen Ihr geliebtes und gepflegtes Fahrzeug wegen dieser Drecksverordung nicht einfach auf den Müll.... :koch:

 

Also auch an diese Leute denken.

 

Was soll man an diese Leute denken? Wenn du mit deinem Heizöl-Ferrari keine Plakette bekommst, darfst du eben auch nicht in Umweltzonen einfahren. Fertig. Ob dir das gefällt oder nicht, kann der restlichen Menschheit gepflegt am Allerwertesten vorbeigehen.

 

 

 

Schön für dich...

 

Ich hab ne Plakette trotzdem ist das der größte Blödsinn den sich ein Regierung ausdenken konnte doch man sie auch anhand der aktuellen Maut Disskusion man dass es noch bescheuerter geht...

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Wenn mich das Thema 'Umwelt-Plakette' interessieren würde, würde ich mein Wahlverhalten darfhin ausrichten, denn die Regierung hat sich den Unsinn ausgedacht - aber ich gebe der Regierung ein Mandat. Ehrlich gesagt ist mir das jedoch egal. Ich habe die Plakette, da es mir egal ist.

Jedoch bin ich in der Lage die richtige Scheibe zu finden und die Plakette korrekt anzukleben.

 

Du glaubst doch nicht wirklich das dass Wahlverhalten der Menschen in diesem Lande etwas ändern könnte......! Die Herschaften lügen ja mittlerweile nicht mal mehr nur direkt vor der Wahl sondern permantent!

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Du glaubst doch nicht wirklich das dass Wahlverhalten der Menschen in diesem Lande etwas ändern könnte......! Die Herschaften lügen ja mittlerweile nicht mal mehr nur direkt vor der Wahl sondern permantent!

 

 

Natürlich. Du gründest die Anti-Plaketten-Partei und wenn die 50% der Stimmen holt, werden die Umweltzonen abgeschafft. Wenn es bei 0,000000050% bleibt, geht das Thema wahrscheinlich den Allermeisten am Arsch vorbei. Woraus folgt, dass es keiner Änderung bedarf.

 

Aber du kannst natürlich die Plakette verweigern und Prozesse führen, bis der Arzt kommt. Jedem sein Hobby.......

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Was hat die Haltung, sich wegen einer 5 Euro Plakette keinen Stress zu machen, mit irgeneiner Affinität zur Obrigkeit zu tun?

Sehr viel. Es geht nicht um die eine dusselige Plakette sondern um die Summe der Dämlichkeiten, die dazu führt, dass Du Deinen Müll so trennst wie vorgeschrieben, nicht schneller fährst, als Dir gesagt wurde und demnächst wahrscheinlich mit einem lustigen Plastikhut Fahrrad fährst etc. etc..

 

Einmal so konditioniert eignest Du Dich als perfekter Untertan.

 

Natürlich. Du gründest die Anti-Plaketten-Partei und wenn die 50% der Stimmen holt, werden die Umweltzonen abgeschafft.

Dein Demokratieverständnis ist lustig. Es funktioniert ganz anders: Du gründest eine Anti-Plaketten-Lobby, kaufst Dir ein paar entscheidende Abgeordnete - und schon läuft's.

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Sehr viel. Es geht nicht um die eine dusselige Plakette sondern um die Summe der Dämlichkeiten, die dazu führt, dass Du Deinen Müll so trennst wie vorgeschrieben, nicht schneller fährst, als Dir gesagt wurde und demnächst wahrscheinlich mit einem lustigen Plastikhut Fahrrad fährst etc. etc..

 

 

 

Schön, dann ist deine Haltung nicht "obrigkeitsaffin", sondern schlicht idiotisch und asozial.

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Moin Moin

 

Hier mal meine Gedanken zu dieser doofen Plakette.

 

Ich habe meine Plakette nicht geklebt.

Die leg ich beim Einfahren in eine Umweltzone lose auf das Armaturenbrett.

Warum? ich will eine Anzeige provozieren und die Sache vor einen Richter bringen. Warum erklär ich später.

 

Erstmal was allgemeines zu diesem Verstoß.

Verboten ist ja grundsätzlich die Teilnahme am Verkehr mit einem Kfz in einer Umweltzone (VZ 270.1).

Das ist nämlich ein Verkehrsverbot nach § 40 BImschG

Ohne Ausnahmen dürfte also überhaupt kein KFZ da fahren.

Auf das Verkehrsverbot zielt auch die entsprechende TBNR 141621.

Der Gesetzgeber läßt aber in § 2 Abs. 1 der 35. BImschV Ausnahmen zu, z.B. Kfz mit Plakette nach Anhang 1.

Also muß jeder Kfz Führer, der dort fahren will, z.B. diese Ausnahme und damit die Plakette nachweisen.

Und wie das bei Ausnahmen nunmal so ist, muß der Inanspruchnehmer das Vorhandensein der Ausnahme nachweisen.

Kann also der Inanspruchnehmer die Ausnahme nicht nachweisen, ist der Verstoß bewiesen.

 

Diese Ausnahme kann man durch die Umwelt- oder Feinstaubplakette nachweisen, von der der Verordnungsgeber im § 3 Abs. 2 der 35. BImschV verlangt, daß sie deutlich sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen ist.

Die Diskussion was eine Windschutzscheibe ist, ist kindisch.

 

Soweit die Faktenlage.

 

Was jetzt folgt, ist meine persönliche Rechtsauffassung und ist bisher von der Rechtsprechung nicht gedeckt oder bestätigt.

 

Derjenige (wie ich) der eine (grüne) Plakette nach § 3 Abs. 1 der 35. BImschV (Anhang 1) besitzt und sie z.B. auf das Armaturenbrett legt, hat ein Kfz mit geringem Schadstoffausstoß bewiesen und nimmt somit die Ausnahme zurecht inanspruch .

Die TBNR 141621 kann also nicht erfüllt sein.

 

Es bliebe ein Verstoß gegen die Anbringungspflicht nach § 3 Abs. 2 der 35. BImschV.

Nun ist es m.M.n. aber so, daß es gar keine Ahndungsvorschrift (wie § 49 StVO oder § 69a StVZO) dafür gibt.

In der 35. BImschV gibt es gar keine solche Ahndungsvorschrift auch keinen Verweis auf das BImschG.

Im BImschG gibt es zwar den § 62, der aber weder auf den § 40 (das Verkehrsverbot) noch auf die 35. BImschV verweist.

 

Nanu - ist dem Gesetzgeber etwas entgangen?

Das Nichtanbringen der Plakette mag zwar rechtswidrig sein - kann aber m.M.n. nicht geahndet werden.

 

 

Gruß

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@Sobbel: Danke Dir, das ist wirklich interessant.

 

Und ich Dodel (österr. für Depp) habe die Plakette auf zwei (österr.) Fahrzeugwindschutzscheiben (herrliches Wort, irgendwie) gepickt (österr. für geklebt), weil wir regelmäßig in die Schwabenmetropole fahren, was ja an sich schon Strafe genug ist....

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Hi Sobbel,

 

ich könnte mir vorstellen, dass Du hier:

Derjenige (wie ich) der eine (grüne) Plakette nach § 3 Abs. 1 der 35. BImschV (Anhang 1) besitzt und sie z.B. auf das Armaturenbrett legt, hat ein Kfz mit geringem Schadstoffausstoß bewiesen und nimmt somit die Ausnahme zurecht inanspruch. Die TBNR 141621 kann also nicht erfüllt sein.

hängen bleibst, weil Du mit Deiner Methode nichts "beweist" oder "belegst", was das konkrete Kfz betrifft. Nichtsdestotrotz würde ich mich freuen, wenn Du damit durchkämest.
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Ich finde die Idee mit der Ausnahme besser.

 

überlegt mal, was sind denn

 

Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können

 

 

Was können Blaulicht, jemand von der (freiwilligen) Feuerwehr, ich... - denn alles mit Sonderrechten bewegen?

 

 

Daraus folgt dann...

 

 

-----

OT/Zusatz:

(Formulierung Fahrzeuge ist auch wieder toll - gut, Sonderrechte gibts auch aufm Fahrrad oder Pferd, aber ne Ausnahme von Schadstoff Einfahrverboten/Plakettenklebepflicht für nicht Kraftfahrzeuge?

Und im Prinzip hätte man es beim Rettungsdienst am Fahrzeug festmachen sollen und beim Rest eher am "Mann" bzw. bei nicht "eigenen" Fahrzeugen vielleicht am Einsatz-zweck - und Rückfahrten von nicht eigenen Fahrzeugen aber auch bitteschön - extra für Blaulicht - da in seiner Welt Rückfahrten keinesfalls von Sonderrechten gedeckt sind)

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Vielleicht versteh ich dich falsch, aber in meiner grünen Plakette steht, wie in allen anderen Plaketten, das Kennzeichen drin.

Die Verbindung vom Auto zur Plakette ist doch da.

Ich dachte an Kennzeichenübernahme. Die Plakette ist ja - soweit ich weiß - unbegrenzt gültig und Dein Kennzeichen kannst Du bei Erwerb und Zulassung eines anderen (schadstoffreicheren) Autos IMO behalten.

 

Gruß, Pedro.

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Moin Moin

Nanu - ist dem Gesetzgeber etwas entgangen?

Das Nichtanbringen der Plakette mag zwar rechtswidrig sein - kann aber m.M.n. nicht geahndet werden.

 

 

Ist OT: Einerseits beklagen wir die Regelungswut des "Gesetzgebers", andererseits kommen wir mit spitzfindigen Argumenten um die Regelungswut anzustacheln.

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Ist OT: Einerseits beklagen wir die Regelungswut des "Gesetzgebers", andererseits kommen wir mit spitzfindigen Argumenten um die Regelungswut anzustacheln.

Auch OT: Das Argument geht ein wenig in Richtung "catch 22": Wehre ich mich spitzfindig (á la Sobbel) gegen die Regelungswut, provoziere ich dieselbe. Bin ich braver Untertan (á la Blaulicht), wird's auch nicht besser.

 

Leider gibt es z.Z. keine wirklich liberale Partei (á la Baum und Hirsch), die derlei Fehlentwicklungen bearbeitet.

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  • 4 weeks later...

Vielleicht versteh ich dich falsch, aber in meiner grünen Plakette steht, wie in allen anderen Plaketten, das Kennzeichen drin.

Die Verbindung vom Auto zur Plakette ist doch da.

Nein, es besteht eben genau keine Verbindung.

Das Kennzeichen dient nämlich nicht(!) zur eindeutigen Identifizierung eines Fahrzeuges (im Gegensatz zur Fahrzeugidentifikationsnummer), sondern stellt nur einen Bezug zwischen Zulassungsbehörde, Halter und Versicherung her. Die 'Zuordnung' findet alleine durch das Verkleben statt. Ein Entfernen der Plakette ist ohne Beschädigung fast nicht möglich.

 

Alles in Allem ist diese Umweltplakette aber sowohl aus technischer Sicht (Grenzwerte sind willkürlich, die absolut emittierte Schadstoffmenge hängt zunächst an der Kilometerleistung innerhalb der Zone ) wie auch aus Umweltsicht (Messtechnisch bewiesen) und nicht zuletzt auch aus verwaltungstechnischer Sicht (z.B. wer legt die Grenze der Zone fest) Unsinn.

Das man eine vorhandene Plakette überhaupt nicht verkleben kann liegt einzig und alleine daran, dass die Plakette nicht (wie z.B. AU-Plakette) nur von autorisierten Personen verklebt werden darf, sondern (z.B. bei Zulassung, bzw. auf Antrag) frei ausgegeben wird.

Kein TÜV-Prüfer kame auf die Idee, die AU-Plakette nicht(!) selbst zu verkleben, sondern dem Halter in die Hand zu drücken.

Korrekterweise hätte man das Kleben den Plakette als festen Bestandteil zur AU nehmen müssen.

Denn nur so wäre

a) sichergestellt, dass jeder die Schadstoffklasse nach außen dokumentiert und

b) die Klasse zumindest prinzipiell erfüllt ist (siehe z.B. nutz-/funktionslose Nachrüst-DPF)

aber man durfte es ja nicht zum Zwang machen, da sich der Automobilbesitzer ja sonst diskriminiert fühlen könnte.

 

Aber - da bin ich mir jetzt aber nicht sicher - war es nicht so, dass ein Fahrzeug ohne Plakette ausdrücklich in der Umweltzone stehen darf ? Es darf doch nur nicht eigenmotorisch fahren, oder hat sich da was geändert ?

 

Ich muß aber gestehen, dass ich bequem bin. Was habe ich davon, die Plakette nicht zu verkleben ?

Zeit ist zumindest für mich ein knappes Gut, deshalb will ich die nicht mit solchen Spielchen (wenn das Geld schon locker sitzt) vergeuden. Klar kann man zivilen Ungehorsam an den Tag legen, aber ich bin nun mal kein Prometheus.

 

Ansonsten gilt der Spruch: Allen Menschen recht getan, ist ein Kunst, die niemand kan(n) !

 

Gruß,

AnReRa

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Der mag z.B. keinen Nagellackentferner :dribble:

 

Die Plakette - bzw. das Beschriftungsfeld - mag den aber auch nicht ...

Eben an den Resten einer abgelösten Plakette ausprobiert ...

Ist übrigends inzwischen kein 'normaler Edding' - bzw. sollte keiner sein - weil der nicht sonderlich lichtbeständig ist ...

Man könnte also - theoretisch - versuchen, die Plakette tagelang unter die UV-Lampe zu legen bis die Schrift ausgebleicht ist ...

 

@wayko

War ja nur symbolich gemeint. Die Position der Plakette spielt ja auch eine Rolle (Ablaufmonat)

 

Gruß,

AnReRa

 

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  • 7 months later...

Moin Moin

 

 

Es ist passiert.

Ich habe eine Anhörung einer Ruhrgebietsstadt bekommen wegen der fehlenden Plakette.

Der Tatverdacht gegen mich kann nur aus meiner Haltereigenschaft stammen.

Das Fahrzeug war geparkt. Es existiert kein Fahrerfoto.

Die Anhörung ist so eine Zwittergeschichte wie sie nicht statthaft ist.

 

Ich werde auf den Bußgeldbescheid warten und dann wie in #62 geschildert argumentieren und Rechtsmittel einlegen und dann ohne RA auf die Verhandlung warten.

 

Bei Interesse berichte ich weiter.

 

 

Gruß

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Viel Glück.

 

Dir selber sollte man eigentlich nix dürfen, dann kommt normal die "Halterhaftung", aber die ist deutlich billiger.

 

Ob man da dann noch vor Gericht kann ist relativ fraglich.

 

Sollte man dich direkt angehen obwohl nichts bewiesen ist - gib es ihnen! :nixda:

 

 

OT:

Bist du eigentlich mit Sonderrechten "an der Person" ausgestattet? (dein Avatar sieht so aus?)

 

Weiter oben findest du noch ne zusätzliche nette Idee - wobei ich sogar soweit gehen könnte, da Blaulicht oder freiwillige Feuerwehr oder ich dein Fahrzeug mit Sonderrechten bewegen könnte ist es ein Fahrzeug mit dem Sonderrechte in Anspruch genommen werden können...

Ach jedes Fahrzeug ist ein Fahrzeug mit dem Sonderrechte in Anspruch genommen werden können. :D

 

Einfach doof geschrieben das alles. Aber bucklige Richter haben schon vor der Verweisänderung gegen das Volk geurteilt, habe keine Zweifel, daß sie es auch weiterhin tun werden.

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Moin Moin

 

 

Bist du eigentlich mit Sonderrechten "an der Person" ausgestattet?

Grundsätzlich ja.

Möcht ich aber bei einem geparkten Auto nicht drauf herumreiten.

 

Eigentlich gehts mir um die Klebegeschichte bei vorhandener Plakette.

Halterhaftung sollte/dürfte mich nicht treffen, da kein Parkverstoß.

 

 

Gruß

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Eigentlich gehts mir um die Klebegeschichte bei vorhandener Plakette.

 

Ich wünsche Dir viel Erfolg und bin gespannt, wie die Geschichte weitergeht.

Persönliche vermute ich, dass nach Eingang Deines Schreibens eingestellt werden wird.

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  • 2 weeks later...

Die elende Plakettenkleberei ist eine deutsch/österreichische Unart. Als vor vielen Jahren die KAT-Plakette geführt werden musste, habe ich mir selber eine gebastelt, mein Lancia Thema hatte einen funktionierenden Katalysator, ich sah nur nicht ein, für die Plakette auch noch Geld zu bezahlen. Und ? Es ist keinem Kontrolleur aufgefallen.

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Die elende Plakettenkleberei ist eine deutsch/österreichische Unart. Als vor vielen Jahren die KAT-Plakette geführt werden musste, habe ich mir selber eine gebastelt, mein Lancia Thema hatte einen funktionierenden Katalysator, ich sah nur nicht ein, für die Plakette auch noch Geld zu bezahlen. Und ? Es ist keinem Kontrolleur aufgefallen.

man sollte aber dazu sagen, das hier unter Umständen eine Urkundenfälschung vorliegt, falls es doch jemand nachmachen möchte.

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  • 2 months later...

Wenn du mit deinem Heizöl-Ferrari keine Plakette bekommst, darfst du eben auch nicht in Umweltzonen einfahren. Fertig.

 

 

Stimmt nicht. Ich bekomme keine Plakette, darf aber trotzdem mit meinem "Heizöl-Ferrari" rein.

Moin Moin

 

Ich denke der Fisch ist durch. Keinen Bußgeldbescheid bekommen.

Die haben mich vergessen - schade.

Es wird wieder kommen, denn die Plakette klebt ja immer noch nicht im Auto.

 

 

Gruß

 

Interessant wäre, ob wirklich vergessen, oder ob sie nur "Streß" und einen möglichen Präzedenzfall vermeiden wollten...

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Moin Moin

 

 

 

Interessant wäre, ob wirklich vergessen, oder ob sie nur "Streß" und einen möglichen Präzedenzfall vermeiden wollten...

Das kann ich natürlich nicht beurteilen.

Ich werde ja wohl nicht der erste gewesen sein, dem so ein Bußgeldbescheid ausgestellt werden sollte.

 

 

@Sobbel: Laut #79 hast Du gar nichts unternommen?

 

Mich würden persönlich nämlich 2 Dinge interessieren, zum ersten die Plakettengeschichte und zum zweiten diese "Zwitter"-Anschuldigung/Befragung/Anhörung.

Nur Anhörungsbogen erhalten - nicht darauf reagiert - keinen BGB erhalten - Verjährung.

 

Zu diesen Zwitter Bögen hatte ich mal ein Urteil - OLG Hamm glaube ich.

Das finde ich leider nicht mehr.

Der Tenor war, daß der Angeschriebene seinen Status im Verfahren nicht genau kannte (als Zeuge hätte er Wahrheitspflichten zu beachten, als Betroffener bräuchte er aber nur zur Person Angaben zu machen), eine ordnungsgemäße und verjährungsstörende Anhörung also nicht stattfand.

 

 

Gruß

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  • 1 month later...
  • 1 year later...

Moin Moin

 

 

... und zum zweiten diese "Zwitter"-Anschuldigung/Befragung/Anhörung.

Ich weiß ich weiß, ist länger her. Wenn nicht mehr von Interesse, einfach ignorieren.

 

Guck mal hier vom OLG Hamm:

http://www.burhoff.de/rspr/texte/f_00057.htm

Daraus:

"

Der eigentliche Vorwurf wird aber neutral mit den Worten: "Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer, es wurde festgestellt, dass mit ihrem Kraftfahrzeug die oben angegebene Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde" beschrieben. Damit vermeidet der "Anhörungsbogen" bereits an dieser Stelle ein Festlegung auf den Betroffenen als Beschuldigten/Täter der Verkehrsordnungswidrigkeit. Diese Feststellung bleibt vielmehr offen. Dies wird darüber hinaus noch dadurch verstärkt, dass es nach dem weiteren Inhalt des Schreibens vom 5. Mai 1999 letztlich vom Verhalten, insbesondere den Angaben, des Adressaten abhängig gemacht wird, ob dieser im weiteren Verfahren (nur) als Zeuge oder als Betroffene auftreten will. Das Schreiben berücksichtigt nämlich auch die Möglichkeit, dass der Adressat die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hat und formuliert dazu: "Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens neben Ihren Personalien zusätzlich die Personalien des Verantwortlichen ... mit." Insgesamt wird damit die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung nicht vorbehaltlos dem Betroffenen zur Last gelegt. Vielmehr dient das Schreiben vom 5. Mai 1999 erkennbar nur dazu, den zu diesem Zeitpunkt noch unbekannten Fahrzeugführer zur Vorfallszeit zu ermitteln.

.....

Das vorliegende Verfahren gibt dem Senat Anlass zu folgendem Hinweis: Der Senat ist sich der Schwierigkeiten der Bußgeldbehörden in Fällen, die dem vorliegenden vergleichbar sind, bewusst. Wenn jedoch die Bußgeldstellen gegen den Halter eines Fahrzeugs auch als Betroffenen einer Ordnungswidrigkeit mit verjährungsunterbrechender Wirkung ermitteln wollen, müssen sie ihre Anhörungsbögen eindeutig und zweifelsfrei formulieren. Dies gebieten im Interesse des Betroffenen die Grundsätze der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
"

 

 

oder hier vom OLG Dresden:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verjaehrung29.php

 

oder hier vom OLG Zweibrücken:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verjaehrung52.php

 

 

Gruß

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Danke.

Das war ja auch schon unser Thema rund um http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48944-dachte-wurde-schon-verjaehrt-nach-3-monaten-kam-doch-ein-schreiben/?do=findComment&comment=844535

Irgendwie scheint dieses Thema Dich häufiger zu treffen oder hast Du jetzt in der Weihnachtszeit einfach in alten Urteilen gekramt!?

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  • 3 weeks later...

Ich frage mal, weil ich mit einem Kollegen über diese Sorte Dokumente diskutierte. Was ist eigentlich die bessere Strategie bei diesen "Zwitter"-Schreiben?

 

1. Behaupten, es nie bekommen zu haben?

Dann unterbricht die Anordnung der Anhörung die Verjährung. Und das Dokument wird in der Akte wahrscheinlich nicht archiviert, oder? Damit sind die Chancen für die Bußgeldstelle besser.

2. Behalten, aber nicht antworten?

Da der Text nicht eindeutig ist, weiß der nicht rechtskundige Bürger nicht, was zu tun ist. (Unglaubwürdig, weil das, was man tun soll, recht genau beschrieben ist).

Bzw. weiß der rechtskundige Bürger nicht, in welcher Eigenschaft Beschuldigter/Zeuge er antworten soll. Aber man hat damit das Dokument als Beweis für die nicht eingetretene Verjährungsunterbrechung.

3. Behalten und antworten "Ich war es nicht"?

Damit akzeptiert man erst einmal die Eigenschaft "Anhörungsbogen" und die damit verbundene Verjährungsunterbrechung. Anschließend beruft man sich auf das OLG Zweibrücken

 

denn die Frage des Verjährungseintritts bedarf der Beurteilung an Hand objektiver Kriterien und kann nicht davon abhängig gemacht werden, wie der Betroffene die an ihn gerichtete Maßnahme gedeutet hat.

 

Wie hat eigentlich der Beteiligte gehandelt, dessen Fall das OLG Zweibrücken verhandelt hat? Ich habe in den Quellen leider nichts dazu gefunden.

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Moin Moin

 

Diese Zwitter Schreiben sind ja eben keine "verjährungsunterbrechenden" Anhörungen.

Wer da ran geht, setzt ja auf die 3-monatige Verjährung.

Ich würde das Schreiben behalten (als Beweis) und nicht drauf reagieren, um dann den Bußgeldbescheid nach Eintritt der Verjährung zu bekommen.

Die Behörde denkt ja, sie hätte 6 Monate Zeit und läßt die sich ja vielleicht.

Wenn der BGB innerhalb der 3 Monate kommt, kannst du mit dem Zwitterbogen auch nichts reißen.

 

Wenn du behauptest, diesen Bogen nicht bekommen zu haben, kannst du ja von dessen Zwittereigenschaft nichts wissen.

 

 

Gruß

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