everydayfun 1 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Hallo liebe User, da hier die meisten User unterwegs sind probiere ich es ausnahmsweise einmal hier. Vorwurf: Parken ohne gültige Umweltpalakete in Berlin Beweismittel meinerseits:Rechnung vom Tattag mit Kennzeichen und grüne Plakette. Beweismittel Behörde:Foto Windschutzscheibe und Parkuhrzettel Zwei Möglichkeiten will ich mir mit anliegender Begründung offen lassen. Sehr geehrte Damen und Herren,der vorgeworfene Verstoß wird nicht zugegeben.Begründung: Für den bisher vom KFZ in Anspruch genommenen Straßenverkehrsbereich (Dresden/ Pirna) wurde keine Umweltplakette benötigt. Daher wurde gemäß anliegender Rechnung am Tattag eine grüne Umweltplakette erworben, welche für den Raum Berlin notwendig ist. Leider wurde die Plakette nicht an der dafür vorgesehenen Stelle von der Windschutzscheibe am Fahrzeug angebracht, so dass Ihre Mitarbeiter des Ordnungsamtes diese nicht erkennen konnten. Wer genau das Fahrzeug dort abgestellt kann ich leider auch nicht mehr nachvollziehen. Für die Nichtanbringung der Umweltplakette an der dafür vorgesehenen Stelle von der Windschutzscheibe möchte ich mich hiermit bei Ihnen entschuldigen und bitte Sie höflich das Verfahren hierzu einzustellen. Anliegend erhalten Sie die Rechnung und ein Beweisfoto der entsprechenden vorliegenden Plakette.Vielen Dank im Voraus. Fahrer unbekannt, wie ist da das Bussgeld ? Plakete nicht an der vorgesehenen Stelle geklebt, wer weiß was es dort für ein Bussgeld gibt? Für Meinungen und Hinweise wäre ich dankbar. Vielen Dank im Voraus. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Fahrer unbekannt, wie ist da das Bussgeld ? Plakete nicht an der vorgesehenen Stelle geklebt, wer weiß was es dort für ein Bussgeld gibt? Wenn ich mich recht erinnere, gilt für diese Verstöße die Halterhaftung. Nützt Dir also nichts zu sagen, Du weisst nicht wer gefahren ist. Es gibt keine Vorschrift, in welcher Ecke die Plakette kleben muss. Unten rechts wird nur empfohlen. 1 Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 ... auch die Begründung kannst du dir sparen. Es ist auch egal, ob du dir an diesem Tag eine Plakette gekauft hast. Teile denen doch einfach mit, dass die Plakette an der hinteren Windschutzscheibe angebracht war. Vielleicht haben die das Auto von hinten nicht fotografiert. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 an der hinteren Windschutzscheibe Rückwärtsfahrer? Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 wo steht denn, dass die Plakette vorn an der Windschutz-Scheibe kleben muss? Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Es ist auch egal, ob du dir an diesem Tag eine Plakette gekauft hast. Ich kenne einen Fall, da wurde die Plakette auch an dem Tag des Verstoßes gekauft. Die Behörde hat daraufhin das Verfahren eingestellt. War aber sicherlich aus Kulanz. Versuchen kann man es aber durchaus. Und nein, es ist nicht die Oma von einem Bekannten des Nachbarn meines Kumpels. Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Ich würde lieber darauf vertrauen, dass das Fahrzeug nicht von hinten fotografiert worden ist. Da bist du zumindest nicht auf eine Kulanzregelung, die es ohnehin kaum gibt, der Behörde angewiesen. Quote Link to post Share on other sites
everydayfun 1 Posted September 22, 2014 Author Report Share Posted September 22, 2014 Und was sagt der Bussgeldkatalog, wenn die Plakette hinten geklebt ist, kann leider nichts finden.So würde mich das 80 Euro kosten ich wollt mir quasi nach Antwort von denen die zwei Möglichkeiten offen lassen Danke und Grüße Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 du wirst auch nix finden. die Plakette muss an einer Windschutzscheibe kleben. Die hintere Scheibe schützt auch zweifellos vor Wind. Und die hintere Windschutzscheibe ist zweifellos keine Seitenscheibe. Diese sinnlose 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes sagt doch im §3 nur, dass die Plakette an einer Windschutzscheibe kleben muss. Von Frontscheibe, also der vorderen Scheibe steht da überhaupt gar nichts. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Ich bezweifle, daß Du einen Richter findest, dem Du die Heckscheibe als Windschutzscheibe verkaufen kannst. Quote Link to post Share on other sites
everydayfun 1 Posted September 22, 2014 Author Report Share Posted September 22, 2014 Frage noch mal: Was ist das Bussgeld, wenn Heckscheibe anstatt Frontscheibe !? Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Du hast es nicht verstanden. Die Plakette muss an einer Windschutzscheibe befestigt sein. Das kannst du im §3 der 35.BISchV nachlesen. Von Front oder Heckscheibe steht da nix. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 naja mach mal. Dann haben wir ein Urteil mehr in der Sammlung. Falsches Kennzeichen oder per Tesa angeklebt (zerstörungsfrei ablösbar) = nicht vorhanden. Und ich wette so ist es mit Heckscheibe auch. Ich könnte mir vorstellen zu argumentieren, daß Fahrzeuge ausgenommen sind mit denen Sonderrechte in Anspruch genommen werden können. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können Und da Blaulicht oder jemand von der freiwilligen Feuerwehr oder ich mit deinem/jedem Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen könnten... ist jedes Fahrzeug ein Fahrzeug mit dem Sonderrechte in Anspruch genommen werden können. Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Wo steht denn drin, dass die Plakette vorn am / im Fahrzeug angebracht werden muss? Wenn die Plakette hinten klebt, klebt sie genauso gut, wie vorn und ist NICHT zerstörungsfrei ablösbar. Weil diese Eigenschaft nicht von der Scheibe abhängig ist, sondern von der Plakette selber.von § 35 STVO hab ich nix gesagt, lies einfach meinen Beitrag nochmal genau durch! Es steht 35.BISchV Und man kann auch Sinnvolleres, als Urteile sammeln. Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Hier in Berlin gilt: Ausrede sinnlos. Amtgericht Tiergarten wird dir den Rest erklären und den Weg zur Kasse weisen. Vielken Dank für deinen Beitrag zur sanierung der Stadtkasse. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Ach mic lies mal was ich schreibe.Das ist schon ne neue "Ausrede". Und meine "Ausrede" ist sinnvoller als deine. Erklär doch einfach mal:Was bitte ist denn eine Windschutzscheibe? Im Gegensatz zur Heckscheibe. Und warum sollte deiner Meinung nach eine Seitenscheibe nicht gehen?Schützt doch auch vor Wind?Also in meinem Fahrzeug... 35.BISchV Und es heißt 35. BImSchV dir fehlt da was. Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Eine Seitenscheibe ist eine Scheibe, die an der Seite eines Kraftfahrzeuges angebracht ist. Das könnte dir wahrscheinlich ein Grundschüler auch erklären. Eine Winschutzscheibe ist eine Scheibe, die dem Wortlaut nach offensichtlich vor Wind schützt und dem Gesetz nach mit einem selbsttätig wirkenden Scheibenwischer ausgestattet sein muss. Das kannst du übrigens im §40 StVZO im Absatz 2 nachlesen. Das ist keine neue Ausrede, sondern wäre dir sicherlich auch aufgefallen, wenn du meinen Beitrag ordentlich gelesen hättest. Es ging generell, schon von Anfang an, um die Anforderungen wo eine Feinstaubplakette angebracht werden muss. Von Sonderrechten und Einsatzfahrzeugen hab ich nie gesprochen, das tischst du hier nur auf. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Das kannst du übrigens im §10 StVZO im Absatz 2 nachlesen. Eher im §40 ?Oder von wann ist deine StVZO? Und deine Ausrede ist einfach schlecht. Meine ist besser. Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Genau da steht es, du solltest zitieren lernen Aber es ist schön, dann hast du nun selber festgestellt, was für Anforderungen an eine Windschutzscheibe gestellt sind. Und wenn ein Scheibenwischer verbaut ist, ist doch alles palletti. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Haben wir nicht alle eine Scheibe? Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Du kannst deine Ausrede aber vergessen. Damit kommst du nicht durch. Es war den Richtern jahrelang egal, daß der Verweis aus der Erläuterung zu Zeichen in der Anlage 2 der StVO nur auf BImSchV §3 Absatz 1 gelautet hat. Somit wäre nie ein Kennzeichen notwendig gewesen. Überhaupt was ist denn ein Kennzeichen? Und muß es aktuell sein? Auch dazu haben sich Richter geäußert. Edit:Und spinn hier nicht rum.Wir wissen beide, daß du §10 geschrieben hast. Quote Link to post Share on other sites
Kniesch 1 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Selbst der Duden sagt: Windschutzscheibe=vordere Scheibe eines Kraftfahrzeugs; Frontscheibe Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted September 22, 2014 Report Share Posted September 22, 2014 Haben wir nicht alle eine Scheibe?Glücklich, wer durch die seine hindurchsehen kann! Jetzt wirds filosofisch... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Eine Windschutzscheibe ist eine Scheibe, die dem Wortlaut nach offensichtlich vor Wind schützt und dem Gesetz nach mit einem selbsttätig wirkenden Scheibenwischer ausgestattet sein mussnö - in § 40 StVZO ist keine Definition von Windschutzscheibe enthalten - da steht nur, dass die Windschutzscheibe einen Scheibenwischer haben muss - was bei der Heckscheibe nun mal nicht der Fall ist. Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Eine Windschutzscheibe ist eine Scheibe, die dem Wortlaut nach offensichtlich vor Wind schützt und dem Gesetz nach mit einem selbsttätig wirkenden Scheibenwischer ausgestattet sein mussnö - in § 40 StVZO ist keine Definition von Windschutzscheibe enthalten - da steht nur, dass die Windschutzscheibe einen Scheibenwischer haben muss - was bei der Heckscheibe nun mal nicht der Fall ist. Meine Heckscheibe hat einen Scheibenwischer. Also könnte ich? Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Eine Windschutzscheibe ist eine Scheibe, die dem Wortlaut nach offensichtlich vor Wind schützt und dem Gesetz nach mit einem selbsttätig wirkenden Scheibenwischer ausgestattet sein mussnö - in § 40 StVZO ist keine Definition von Windschutzscheibe enthalten - da steht nur, dass die Windschutzscheibe einen Scheibenwischer haben muss - was bei der Heckscheibe nun mal nicht der Fall ist. Meine Heckscheibe hat einen Scheibenwischer. Also könnte ich? Dem schließe ich mich an. Kann da auch gern mal ein Bild posten, falls einer nicht weiss, wie das an der Heckscheibe so aussieht. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Also die Windschutzscheibe ist die Frontscheibe. Fenster vorne heißt: Windschutzscheibe od FrontscheibeFenster an der Seite heißt: SeitenscheibeFenster hinten ist die Heckscheibe Die Plakette muss vorne an die Scheibe; auch dann wenn die Seitenfenster vor Wind schützen und wenn die Heckscheibe einen Scheibenwischer hat; vorne am Fahrzeug ändert sich auch nicht, wenn man rückwärts einparkt. Windschutzscheibe gibt es halt nur die eine, wenn man ein Fahrzeug betrachtet. Und die Plakette muss "gut sichtbar" angebracht werden. Das mag zwar Auslegungssache sein; aber wenn man die Plakette nicht sieht, dann ist sie eben nicht gut sichtbar. Am deutlichsten zeigt sich das dann, wenn gar keine Plakette angeklebt wurde. Wer der Fahrer war ist auch egal, da der Halter haftet. Und mal ganz ehrlich, auch die Auslegung man sei mit Plakette eingefahren und hätte diese nur während des Parkens entfernt, wird nicht helfen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Eine Windschutzscheibe ist eine Scheibe, die dem Wortlaut nach offensichtlich vor Wind schützt und dem Gesetz nach mit einem selbsttätig wirkenden Scheibenwischer ausgestattet sein mussnö - in § 40 StVZO ist keine Definition von Windschutzscheibe enthalten - da steht nur, dass die Windschutzscheibe einen Scheibenwischer haben muss - was bei der Heckscheibe nun mal nicht der Fall ist. Meine Heckscheibe hat einen Scheibenwischer. Also könnte ich? Deine Heckscheibe hat einen - sie muss aber nicht haben.kleiner, aber feiner Unterschied. Deiner Logik nach würde gelten:ein Eis ist kalt - meine Hand ist auch kalt ==> meine Hand ist ein Eis 1 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Glücklich, wer durch die seine hindurchsehen kann! Jetzt wirds filosofisch... So ist es. Wie beknackt ist dieser Firlefanz eigentlich? Die Umweltplakette an sich ist ja schon auf Mülltrenner-Niveau. Wenn sich jetzt noch die Vignette und die Parkscheibe (sic!) hinzugesellen und das ganze Zeugs an der Windschutzscheibe rumhängt, kann man sich die Scheibe demnächst sparen und einfach nur noch auf den Tachometer starren, damit der Blindflug bei korrekten 50 km/h stattfindet. Tu felix Germania! Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Lieber PedroK, bist du wirklich nicht in der Lage Durchblick, Umweltzonen-Plakette, Parkscheibe und Maut-Sticker an einer Frontscheibe zu vereinen? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Ich bin der - vielleicht seltsamen - Ansicht, dass eine durchsichtige Frontscheibe dazu dient, dass der Fahrer sieht, was sich vor dem von ihm bewegten Fahrzeug so befindet oder kreucht und fleucht. Dass ihm irgendwelche Behördenhansel vorschreiben wollen, das durch die Durchsichtigkeit geschaffene Sichtfeld mit lustigen Aufklebern zu verkleinern, erscheint mir nicht wirklich sinnvoll. Abgesehen davon schadet es dem BMI des einen oder anderen Polizisten sicher nicht, einmal um das Auto herumzulaufen, um die lustigen Aufkleber zu finden. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Erstens ist es nicht Aufgabe der Kontrollkräfte ums Auto zu laufen, weil Dussel nicht in der Lage ist seine Plakette sichtbar zu kleben. Zweitens sehe ich echt nicht wirklich ein Problem im Sichtfeld. grundsätzlich teile ich deine Ansicht; drum habe ich in der rechten unteren Ecke die Plakette der Umwelt - so tief und rechts wie möglich, so dass jedoch von außen lesbar ist. Parkscheibe habe ich nicht fest an der Scheibe (oder meinst du Parkausweise). Den Maut-Kleber werde ich auch dezent anbringen können. Lichttest mache ich - jedoch ohne Aufkleber und wenn ich im Urlaub mal ne Maut-Plakette hatte, dann wurde die nach dem Urlaub / nach Ablauf entfernt. Man kann also seine Plaketten und die Durchsicht gut kombinieren. Drittens habe ich kein Fairständnis für solche BMI-Gut-Tu-ums-Auto-Laufen-Polizisten. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 drum habe ich in der rechten unteren Ecke die Plakette der Umwelt - so tief und rechts wie möglich, so dass jedoch von außen lesbar ist. Parkscheibe habe ich nicht fest an der Scheibe (oder meinst du Parkausweise). Den Maut-Kleber werde ich auch dezent anbringen können. Lichttest mache ich - jedoch ohne Aufkleber und wenn ich im Urlaub mal ne Maut-Plakette hatte, dann wurde die nach dem Urlaub / nach Ablauf entfernt.Du bist ein Held. Drittens habe ich kein Fairständnis für solche BMI-Gut-Tu-ums-Auto-Laufen-Polizisten.Ich fairstehe nicht, was Dich an der körperlichen Aktivität Deiner Kollegen stört. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Erstens ist es nicht Aufgabe der Kontrollkräfte ums Auto zu laufen ... Erstens ist festzustellen, dass die Umweltplakette an sich schwachsinnig ist. Den Maut-Kleber werde ich auch dezent anbringen können. Zweitens ist festzustellen, dass die Vorschrift, das ganze Bepper-Gedöns an die Frontscheibe zu kleben, ebenso idiotisch ist. Die "Kontrollkraft" kann sich auch zur Rückseite des Fahrzeugs bemühen oder von mir aus unter das selbige krabbeln. Drittens gibt es Leute, die regelmäßig in A, CH und D unterwegs sind. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Vor vielen, vielen Jahren mussten auf einmal alle Autos eine sogenannte Kat-Plakette an der Windschutzscheibe tragen. Da mein Lancia - Thema damals schon einen Katalysator hatte, übrigens lange, bevor in DE an an diese überhaupt gedacht wurde, sah ich überhaupt nicht ein, dafür, wenn ich mich recht erinnere, noch fünf Mark zu bezahlen. Also habe ich mir selber eine gebastelt und nie wurde diese beanstandet. Es existiert mittlerweile in Deutschland eine extreme Regulierungswut und dazu passend eine ausufernde Bürokratie. Papierlose Verwaltung ? Wurde vor zehn Jahren schon angedacht, seitdem ist der Papierverbrauch in den Verwaltungen immer weiter angestiegen.Wir leben hier in Absurdistan. 1 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted September 24, 2014 Report Share Posted September 24, 2014 Wir leben hier in Absurdistan. Mal in die Runde gefragt: Wie viele Vorschriften allein des Bundes haben deutsche Bürger zu beachten? Was schätzt Ihr - ohne zu googeln? Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Eine? Du sollst Dich nicht erwischen lassen! Ach Mist, genau diese Vorschrift ist natürlich nicht vom Bund... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Naja es gibt dabei aber auch Gesetze welche für den Normalürger keine Rolle spielen oder eben nur indirekt.Oder hast Du dir schon einmal Gedanken überGesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz)Verordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse (Konfitürenverordnung - KonfV)Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (Einheiten- und Zeitgesetz - EinhZeitG) usw. gemacht? PS: Die eigentlichen Bundesgesetze sind überhaupt nicht so viele. Schlimmer ist da eher das nachrangige Recht bis runter zu den Vereinen. 1 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 In Deutschland gibt es 246.944 Bundesvorschriften Die Wucherung der Bürokratie ist ein unerschöpfliches Thema, so unerschöpflich wie die deutsche Friedensliebe. Fachleute des Bundesjustizministeriums haben neulich nachgezählt und sind auf 246.944 Bundesvorschriften gekommen, die von den Bürgern zu beachten sind. Wenn es um die Liebe zum Staat geht, macht den Deutschen niemand etwas vor. An alles ist gedacht, sogar daran, dass die Wartungsmonteure einer Windanlage im Wattenmeer neben haltbaren Keksen ein Kartenspiel vorfinden, wenn sie dort einmal wegen schlechten Wetters länger aushalten müssen.(SPON) Gast225 hat natürlich Recht. Viele davon betreffen einen nicht. Die reine Zahl ist aber schon beeindruckend. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 An alles ist gedacht, sogar daran, dass die Wartungsmonteure einer Windanlage im Wattenmeer neben haltbaren Keksen ein Kartenspiel vorfinden, wenn sie dort einmal wegen schlechten Wetters länger aushalten müssen.Schade, dass man die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers heutzutage in einer Vorschrift (Gesetz/Verordnung) regeln muss. "Früher" war das selbstverständlich und kaum jemand fragte, wo dass den geregelt ist...... 1 Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Erstens Zweitens Drittens Viertens finde ich es noch viel dämlicher, sich wegen einer geschissenen Plakette für 0-5 Euro den Stress mit einem 80 Euro Bußgeld anzutun...... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Viertens finde ich es noch viel dämlicher, sich wegen einer geschissenen Plakette für 0-5 Euro den Stress mit einem 80 Euro Bußgeld anzutun...... Ich verstehe Deine Haltung. Wenn ich es endlich mal schaffte, so ein kleines bisschen "obrigkeitsaffin" zu denken, könnte ich sie vermutlich sogar teilen. Allein es ist mir nicht gegeben. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Egal ob diese Plakette sinnvoll is oder nicht (meine Meinung), sie muss nunmal in bestimmten Städten getragen werden. Wer nicht in der Lage ist einen solchen Aufkleber korrekt anzubringen, muss sich auch mal die Frage gefallen lassen ob er überhaupt am Verkehr teilnehmen darf. So eine Autofahrt erfordert nämlich mehr als nur einen Aufkleber richtig anzubringen. So wie hier jedoch der Fall war hatte der TE wohl keine Plakette. Also Bußgeld zurecht. @PedroK, du hast das System eines Zusammenleben einer Gemeinschaft einfach nicht begriffen! Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Egal ob diese Plakette sinnvoll is oder nicht (meine Meinung), sie muss nunmal in bestimmten Städten getragen werden. Mir ist (nicht anthroposphisch sondern konservativ humanistisch) sehr plausibel erklärt worden, dass genau diese, Deine Haltung die dümmstmögliche ist. @PedroK, du hast das System eines Zusammenleben einer Gemeinschaft einfach nicht begriffen! Falsch. Du hast nicht begriffen, welcher Geisteshaltung Du es verdankst, dass Du hier die Klappe aufreißen darfst. Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Wer nicht in der Lage ist einen solchen Aufkleber korrekt anzubringen, muss sich auch mal die Frage gefallen lassen ob er überhaupt am Verkehr teilnehmen darf.Ach...du würdest so jemanden am liebsten gleich zur MPU schicken?Glücklicherweise haben Ihro Gnaden das nicht zu entscheiden Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Wieso muss ich den gleich (hoheitlich) zur MPU schicken (wollen). Ich denke nur, dass manche hinterm Steuer nix zu suchen haben. Und mal ehrlich, wer zu dämlich ist eine Aufkleber ranzukleben, wie soll der Vorfahrtregeln von Radfahrern oder Fußgängern begreifen? Wie soll der die komplexe Technologie im Fahrzeug bedienen? Manchen Rentern würd ich auch gerne sofort den Führerschein "lochen". Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 @PedroK: Magst Du mir bitte erklären, was Du mit Deiner Aussage "nicht anthroposphisch sondern konservativ humanistisch" [Zitat] konkret gemeint hast? Anthroposophisch (im Steinerschen Sinne) ist mir (einigermaßen) klar; jedoch konservativ humanistisch? Könnte es auch sein, dass sich die Begrifflichkeit Humanismus einer (weltanschaulichen) Attributierung entzieht? Edit: ein Wort ergänzt Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 In Deutschland gibt es 246.944 Bundesvorschriften Die Wucherung der Bürokratie ist ein unerschöpfliches Thema, so unerschöpflich wie die deutsche Friedensliebe. Fachleute des Bundesjustizministeriums haben neulich nachgezählt und sind auf 246.944 Bundesvorschriften gekommen, die von den Bürgern zu beachten sind. Wenn es um die Liebe zum Staat geht, macht den Deutschen niemand etwas vor. An alles ist gedacht, sogar daran, dass die Wartungsmonteure einer Windanlage im Wattenmeer neben haltbaren Keksen ein Kartenspiel vorfinden, wenn sie dort einmal wegen schlechten Wetters länger aushalten müssen.(SPON) Gast225 hat natürlich Recht. Viele davon betreffen einen nicht. Die reine Zahl ist aber schon beeindruckend. Naja im privaten gibt es noch viel mehr Regeln. Und seien es nur die AGB, Hausordnung etc. in jedem Geschäft. Wenn ich wetten würde, dann würde ich sagen, dass ich mich bisher mehr an private Regeln oder Vereinbarungen gehalten habe/musste, als an staatliche Regeln. 1 Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 Wieso muss ich den gleich (hoheitlich) zur MPU schicken (wollen). Ich denke nur, dass manche hinterm Steuer nix zu suchen haben. Und mal ehrlich, wer zu dämlich ist eine Aufkleber ranzukleben, wie soll der Vorfahrtregeln von Radfahrern oder Fußgängern begreifen? Wie soll der die komplexe Technologie im Fahrzeug bedienen?Manchen Rentern würd ich auch gerne sofort den Führerschein "lochen".Deine Allmachtsphantasien nehmen in letzter Zeit zu. Bitte lasse dich dahingehend behandeln. Dein Geist schweift in die Irre Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted September 25, 2014 Report Share Posted September 25, 2014 @PedroK: Magst Du mir bitte erklären, was Du mit Deiner Aussage "nicht anthroposphisch sondern konservativ humanistisch" [Zitat] konkret gemeint hast? Anthroposophisch (im Steinerschen Sinne) ist mir (einigermaßen) klar; jedoch konservativ humanistisch? Könnte es auch sein, dass sich die Begrifflichkeit Humanismus einer (weltanschaulichen) Attributierung entzieht? Hallo Eribaer, mit nicht anthroposophisch sondern konservativ humanistisch versuchte ich, den Grund meiner mangelnden Obrigkeitshörigkeit zu benennen, der nichts mit Waldorf-Pädagogik zu tun hat. "Konservativ humanistisch" bedeutet lediglich: Ohne Latein- oder Griechisch-Leistungskurs bzw. Kenntnis der Antike gibt's kein Abitur. Der Humanismus ist eine Weltanschauung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Kann es sein, dass Du Humanismus und Humanität durcheinandergebracht hast? Herzliche Grüße, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.