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"rotlichtfahrt" Auf Dem Fahrrad


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Ist es für Dich/Euch auch Willkür, wenn ein Richter (alternativ auch der SB der Bußgeldstelle) jemandem, der mit +31 igO geblitzt wurde, kein FV verpaßt, einem anderen dafür sehr wohl? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Hierfür gibt es gesetzliche Grundlagen ;) §4 Abs. 4 BKatV um genau zu sein, der es dem SB ermöglicht im Ausnahme- / Ermessensfall entgegen des im BGK festgelegten Fahrverbotes, stattdessen ein angemessen erhöhtes BG aufzuerlegen.

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Moin Moin     Tuts für dich auch das Wort "Ist" ?   http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html   Auszug aus § 1 Bußgeldkatalog " (1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a u

@Blaulicht: m. E. wäre es (deutlich) besser gewesen, wenn Du auf Deinen letzten Beitrag verzichten hättest. Manchmal wäre es imho besser, dass Du Dir, gerade als PVB, darüber Gedanken machst, wie die

Muß bzw. kann er sicherlich nicht. Denn dafür gibt es mW keine Rechtsgrundlage. Wenn er es macht, dann nimmt er das auf seine Kappe und der Betroffene darf sich freuen. Es kommt häufig vor, daß man es

Wir hatten das ja ähnlich schon an anderer oder gleicher Stelle. Wenn Dir ein Glatzkopp mit Springerstiefeln diese Geschichte erzählt oder einer einer anderen sonderbaren Spezie hat er schon weniger Chancen, damit durchzukommen. Die Mietze hat Glück gehabt - vermutlich oder hoffentlich zurecht, denn ich würde in so einem Fall auch auf Milde hoffen. Aber schon mir würdest Du weniger Gleuben schenken, als ihr, weil ich nicht besonders gut total aufgelöst aussehen kann.

Man muß nicht zwingend heulen oder heulen können, damit ein Polizist Milde walten läßt.

Letztendlich auch hier noch einmal: es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

 

Ich finde, es gibt gute Gründe (also richtig gute und nicht nur die die wir hier gerne anführen)die Regeln mal Regeln sein zu lassen und würde hoffen, dem entsprechenden Cop das verdeutlichen zu können. Nur wäre darauf kein Verlass, sodass man von Cop zu Cop unterschiedlich behandelt würde.

Was ist denn ein richtig guter Grund? Wer beurteilt, was ein richtig guter Grund ist? Das entscheidet der Polizist (für sich) vor Ort, niemand sonst. Und da Menschen von Natur aus unterschiedlich sind, sind es natürlich auch die Maßstäbe, die für so einen Fall zugrunde gelegt werden. Natürlich kann man nicht darauf setzen, nachdem man im Kreis A nur mündlich verwarnt wurde, daß dies auch im Kreis B geschieht, nur weil der Grundtatbestand der gleiche ist.

 

Objektiv aber ist es Willkür.

Ermessen ist im Prinzip "Willkür", denn bei dem einen nutze ich das Ermessen so, beim anderen wiederum so.

 

also Du suchst Dir selbst aus, wer vor Dir Gnade vor Recht erfährt, wenn er erwischt und gestellt ist.

Das ist richtig. Ich suche mir aus, bei wem ich in welcher Form, welchem Maße ein Ermessen nutze.

 

Letztlich sprichst Du in solchen Fällen Recht und das dürftest Du nicht - auch wenn ich finde, dass das von Fall zu Fall OK sein kann und sollte.

Nein, ich spreche kein Recht, ich verurteile niemanden, ich spreche niemanden frei. Ich entscheide lediglich, ob ich tätig werde oder nicht. Ich handele ähnlich einem SB der Bußgestelle, der auch für sich - nach Fallbetrachtung - entscheidet, ob er vom FV absieht und die Geldbuße verdoppelt oder eben nicht. Und dieser SB ist auch kein Richter, spricht auch kein Recht, urteilt nicht.
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Hierfür gibt es gesetzliche Grundlagen ;) §4 Abs. 4 BKatV um genau zu sein, der es dem SB ermöglicht im Ausnahme- / Ermessensfall entgegen des im BGK festgelegten Fahrverbotes, stattdessen ein angemessen erhöhtes BG aufzuerlegen.

Und ich nutze für mein Ermessen den § 3 PolG.

 

BTW: und was angemessen ist (oder auch nicht) entscheidet wer? Eben. Der SB. Mir ist nicht bekannt, daß es darüber genauer definierte Vorschriften gibt. Genauso wenig wie darüber, was denn vorliegen muß, damit der SB von seiner Kompetenz Gebrauch machen darf. Aber vllt kann dazu @QTreiberin etwas sagen.

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@Bluey ... im Grunde genommen mußt Du Dich für Dein tun nicht erklären, so Du Dich an geltendes Recht hältst. Allein die Tatsache, als Polizeibeamter mit weitreichenderen Befugnissen ausgestattet zu sein, gibt dir (als Polizeibeamter) nicht das Recht die "Machtstellung" auszunutzen -> das wäre dann strafbar.

 

Ich musste mit einem Schmunzeln, die Erklärversuche beim vermeintlichen Abstandsvergehen von in Kolonne fahrenden Polizeifahrzeugen lessen ... herrlich ... :drive:

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Ähm nicht ausnutzen der "Machtstellung" sondern verantwortungsvoller Umgang mit dem Leben und unseren Kunden. Und dazu gehört auf der einen Seite knallharte Rechtslage (die dankenswerterweise nochmal zitiert wurde) und auf der anderen Seite Menschlichkeit und das Gespür das Richtige zu tun. Nebenbei hier reden wir von einer Ordnungswidrigkeit, da was rechtlich nicht ganz sauber abzustrafen ist nicht strafbar. Aber darüber hinaus muss die Polizei auch im Gefahrenabwehr- und Strafrecht Augenmaß bewahren.

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@Bluey ... im Grunde genommen mußt Du Dich für Dein tun nicht erklären, so Du Dich an geltendes Recht hältst. Allein die Tatsache, als Polizeibeamter mit weitreichenderen Befugnissen ausgestattet zu sein, gibt dir (als Polizeibeamter) nicht das Recht die "Machtstellung" auszunutzen -> das wäre dann strafbar.

1. ich halte mich an geltendes Recht.

2. ich nutze meine "Machtstellung" auch nicht aus. Das wäre Mißbrauch und im Regelfall wohl auch zu Ungunsten des betr. Bürgers/VT.

 

Ich musste mit einem Schmunzeln, die Erklärversuche beim vermeintlichen Abstandsvergehen von in Kolonne fahrenden Polizeifahrzeugen lessen ... herrlich ... :drive:

Das sei Dir gegönnt. "Ich hätte auch einfach schreiben können: Wir machen das so. Punkt. Das Warum geht Dich nichts an." Wäre Dir das lieber?
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BTW: und was angemessen ist (oder auch nicht) entscheidet wer? Eben. Der SB. Mir ist nicht bekannt, daß es darüber genauer definierte Vorschriften gibt. Genauso wenig wie darüber, was denn vorliegen muß, damit der SB von seiner Kompetenz Gebrauch machen darf. Aber vllt kann dazu @QTreiberin etwas sagen.

 

Es gibt darüber keine Vorschriften.

 

Genauso wie man bei 3x über 21 theoretisch auch ein fakultatives Fahrverbot verhängen kann, ist es möglich in einem anderen Fall bei über 31 (innerorts) drauf zu verzichten.

Entscheidet sich immer am Einzelfall, nicht am Würfel oder auch nicht an der persönlichen Tagesform.

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also Du suchst Dir selbst aus, wer vor Dir Gnade vor Recht erfährt, wenn er erwischt und gestellt ist.

Das ist richtig. Ich suche mir aus, bei wem ich in welcher Form, welchem Maße ein Ermessen nutze.

 

Ein Ermessen, das Dir nach @Sobbels Erklärungen in dem diskutierten Fall (Bußgeld bei Verkehrs-OWi) - aus guten Gründen - nicht zusteht. Mal ganz abgesehen davon, dass sich das Ermessen an sachlichen Gründen orientieren muss.

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Entscheidet sich immer am Einzelfall, nicht am Würfel oder auch nicht an der persönlichen Tagesform.

Genauso ist es auch bei mir, wenn ich MAL ein Auge zudrücke. Es entscheidet sich am Einzelfall.

 

 

Ein Ermessen, das Dir nach @Sobbels Erklärungen in dem diskutierten Fall (Bußgeld bei Verkehrs-OWi) - aus guten Gründen - nicht zusteht. Mal ganz abgesehen davon, dass sich das Ermessen an sachlichen Gründen orientieren muss.

Ich habe mir unlängst die Erläuterungen zu § 3 PolG durchgelesen. Danach kann und darf ich sehr wohl im Rahmen eines Ermessens ein Auge zudrücken.
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Ich habe mir unlängst die Erläuterungen zu § 3 PolG durchgelesen. Danach kann und darf ich sehr wohl im Rahmen eines Ermessens ein Auge zudrücken.

Das darfst Du manchmal. Hier jedoch nicht, da der Bußgeldkatalog (bzw. die BKatV) eine verbindliche Richtlinie darstellt, die das Ermessen im Grunde auf Null reduziert. Bitte schau Dir die Rechtslage nochmals genau an (in @Sobbels Beitrag ist sie recht einleuchtend dargestellt).

 

Ansonsten: Rodorf. Ich suche Dir gern die entprechenden Erläuterungen heraus, falls Du interessiert bist.

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Das darfst Du manchmal. Hier jedoch nicht, da der Bußgeldkatalog (bzw. die BKatV) eine verbindliche Richtlinie darstellt, die das Ermessen im Grunde auf Null reduziert. Bitte schau Dir die Rechtslage nochmals genau an (in @Sobbels Beitrag ist sie recht einleuchtend dargestellt).

 

Ansonsten: Rodorf. Ich suche Dir gern die entprechenden Erläuterungen heraus, falls Du interessiert bist.

Laut der Erläuterungen, die mir vorliegen, darf ich es doch. Und da ist es mir egal, was der Rodorf schreibt.

Ich habe mir @Sobbels Beitrag und die Links angeschaut.

 

Ich denke, daß wir diese Diskussion beenden können. Ich werde es jedenfalls tun, denn auf einen Nenner werden wir hier nicht kommen.

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Ich denke, daß wir diese Diskussion beenden können. Ich werde es jedenfalls tun, denn auf einen Nenner werden wir hier nicht kommen.

Natürlich nicht - solange Du Dich so bockig anstellst. Mir bleibt dann wohl nur, kurz zusammenzufassen und sparsam zu kommentieren, wie Polizisten sich so zu dem Thema äußern.

 

Tatsächlich kann es dabei jedoch faktisch zu Unrecht führen, wenn das Ermessen falsch ausgeübt wurde. Die Folge ist dann, dass das Handeln - die mdl Verwarnung / Ermahnung - rechtswidrig ist. So ist das halt.

Genau, so ist das: Rechtswidrig. Aber das macht ja nichts, denn:

 

War das Handeln jedoch objektiv richtig, dann ist alles gut; auch dann wenn es nicht rechtens war.

Jup, legal, illegal ...

 

... ich und die anderen Straßencops handeln so, wie wir es für richtig erachten.

Sehr beruhigend.

 

Die schriftliche Ordnung (Gesetze) wird eben dem Leben nicht immer gerecht. Wie gesagt, es gibt sogar Fälle aus dem Strafrecht, wo die Polizei Augenmaß beweisen muss! Einfach weil das zu einer guten und gerechten Polizei gehört!

Fein, die "gute und gerechte" Polizei regelt das besser als die "schriftliche Ordnung".

 

 

Naja, die Person, von der Du schriebst, tat Dir leid, weil sie Dir berichtete, was ihr widerfahren ist. Du hast deshalb auf eine Anzeige verzichtet. Ich würde Dir nicht erzählen, was mir widerfahren ist, und würde dementsprechend wohl beanzeigt. Nochmals die Frage: Hältst Du das für "gerecht".

Selbst schuld, wenn Du Dich verschließt. In diesem Fall würdest Du beanzeigt. Und ja, ich halte das für "gerecht".

 

Ein gutes Beispiel dafür, wie falsch Du liegst: Sachfremde Erwägungen und darüber hinaus noch die Anmaßung, anderen erzählen zu wollen, wie sie mit Trauer umzugehen hätten, damit sie vor Ihro Selbstherrlichkeit Gnade finden. Den Mist nehme ich Dir ernsthaft übel (,was Dir natürlich Wurscht ist).

 

Laut der Erläuterungen, die mir vorliegen, darf ich es doch. Und da ist es mir egal, was der Rodorf schreibt.

Klar, Ignoranz darf alles, denn:

 

BTW: ich bin cool. :B):

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Jetzt, während sich dieser Thread einem guten Ende nähert, möchte ich eine (kurze) Meinungsäußerung abseits der (bereits diskutierten) rechtlichen Aspekte leisten: in (nahezu) jedem (hoch)qualifizierten Beruf besteht die Möglichkeit (und auch Notwendigkeit), nach eigenem Ermessen innerhalb definierter Handlungsspielräume situativ Entscheidungen zu treffen. Ein PVB muss, nur als Beispiel angeführt, in einer Gefahrensituation in wenigen Sekunden Entscheidungen treffen, die in seinem subjektiven, situationsbezogenen Ermessen begründet sind. Gleichzeitig soll dieser Beamte bei einer OWI streng nach irgendwelchen Buchstaben des Gesetzes / der Verordnung handeln, ohne Rücksicht auf die Spezifika der Situation und der bemaßnahmten Person(en)?

 

Dies halte ich für einigermaßen absurd; ich bin daher der Ansicht, dass gut ist, auch im Sinne einer Bürgernähe, wenn sich der eine oder auch andere PVB einen Ermessenspielraum, insbesondere bei Owis, zugesteht.

 

Edit: es ist denkbar, dass ich auch deshalb diese Meinung vertrete, weil ich bei all meinen (unfreiwilligen) Kontakten mit der Rennleitung immer (bis auf eine Ausnahme) respektvoll und vor allem (finanziell) fair behandelt wurde.

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Nun das finde ich auch durchaus.

 

 

"Problem" hier bei einigen Aussagen ist eben, daß auch "echte" Bußgeldtatbestände per Verwarnung ohne Verwarngeld abgetan werden.

 

Wobei ich damit eben kein Problem habe.

 

Atypischer Fall eines stehenden Fahrzeugs auf einem Parkplatz bei dem der Motor wegen der Heizung läuft einen Handyverstoß zu beanzeigen - nun im Prinzip müßte man das tun...

(ist doch genauso schlimm wie fahrend morgens im Berufsverkehr oder bei 250 auf der Autobahn...äh wird genauso bestraft)

 

Wenn man denn eingreift. Man könnte immer noch so argumentieren, daß man eben gar nicht eingegriffen hat weil...

 

 

Jedoch denjenigen darauf aufmerksam machen, daß man den Motor abzustellen hat und das ganze aber nicht verfolgen... sondern im Prinzip als Verwarnung und auch noch kostenlos laufen zu lassen...

 

Das wäre natürlich echter Dienst am "Kunden". Vielleicht weiß er es wirklich nicht?...

 

 

Dagegen spricht, daß es sich um einen echten Bußgeldtatbestand handelt. Mit Punkt.

 

 

Hach der würde sich nach seinem "Dankeschön" sicher freuen wenn noch kommt.

"Ja das ist jetzt 1 Punkt und 60 € und Gebühren".

 

 

 

Außerdem gibt es da noch die "Gleichbehandlung im Unrecht" :D

Ok nicht wirklich.

Aber wenn sich OA und Polizei "treffen" oder den Lebensraum teilen, dann sollten sie gleich agieren. Üblicherweise gibt es dafür dann interne Abstimmungen und Anweisungen.

 

Dazu dann vielleicht noch städtische Ideen wie "Motorradparken auf Gehweg erlaubt".

 

 

-----------------------

 

Das alles schränkt den Bewegungsspielraum doch etwas ein.

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Dies halte ich für einigermaßen absurd; ich bin daher der Ansicht, dass gut ist, auch im Sinne einer Bürgernähe, wenn sich der eine oder auch andere PVB einen Ermessenspielraum, insbesondere bei Owis, zugesteht.

Bei aller Wertschätzung: Das ist eine sympathische aber auch naive Sicht. Wir (ich meine nicht "die Deutschen") haben schlechte Erfahrungen mit Spielräumen für die Exekutive gemacht. Und Vertreter der Exekutive, die sich selbst Spielräume "zugestehen", sind aus guten Gründen ein "no go". Das wusste und weiß der - insgesamt kluge - Gesetzgeber und hat dem einen Riegel vorgeschoben, um Willkür "à la Bluey" zu verhindern oder wenigstens einzudämmen.

 

Herzliche Grüße, Pedro.

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Natürlich nicht - solange Du Dich so bockig anstellst.

Aha. Offensichtlich bist Du nicht minder bockig.

 

Ein gutes Beispiel dafür, wie falsch Du liegst: Sachfremde Erwägungen und darüber hinaus noch die Anmaßung, anderen erzählen zu wollen, wie sie mit Trauer umzugehen hätten, damit sie vor Ihro Selbstherrlichkeit Gnade finden. Den Mist nehme ich Dir ernsthaft übel (,was Dir natürlich Wurscht ist).

Klar, Ignoranz darf alles, denn:

Auf Dummfug gehe ich nicht mehr ein.
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Ja, ich kann Deinen Standpunkt nachvollziehen, gerade im Hinblick auf die von Dir angeführten "schlechten Erfahrungen mit Spielräumen für die Exekutive".

 

Wenn wir jedoch jetzt, gemeinsam und gedanklich die normative Ebene verlassen und uns auf eine Handlungsebene beziehen: von wen möchtest Du, wenn es schon nicht vermeidbar ist, beamtshandelt werden: von einem Bluey oder von einem Sobbel?

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Aber wenn sich OA und Polizei "treffen" oder den Lebensraum teilen, dann sollten sie gleich agieren. Üblicherweise gibt es dafür dann interne Abstimmungen und Anweisungen.

Das würde bedeuten, daß wir insbes. bei Geschwindigkeitsmessungen genauso kleinlich agieren müßten wie der Kreis. Zum Glück müssen wir genau das eben nicht. Soll der Kreis von mir aus igO bei brutto 59 km/h anfangen, wir (und da darf ich neben mir auch für meine Kollegen hier sprechen) machen das nicht.
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Wenn wir jedoch jetzt, gemeinsam und gedanklich die normative Ebene verlassen und uns auf eine Handlungsebene beziehen: von wen möchtest Du, wenn es schon nicht vermeidbar ist, beamtshandelt werden: von einem Bluey oder von einem Sobbel?

Ehrlich und eindeutig: Von einem Sobbel. Mit jemandem, der meint, ich sei selbst schuld, wenn ich nicht so heule wie er es erwartet, möchte ich eigentlich gar nichts zu tun haben.

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Gut, dann gibt es in der Hinsicht eben "konkurriende" Anweisungen und ergebnislose Abstimmungen. ;)

(Wobei das ja wieder eher eine Einschreit - Frage ist, keine wann verwarne ich nur - Frage)

 

 

Aber ansonsten stimmt man sich bei "gleichen" Verstößen doch ab wann man verwarnt und ob man sogar ohne Verwarngeld verwarnt.

 

Das ist dann die "Gleichheit im (gleichen) Unrecht".

 

 

Edit:

Uh wen nehmen wir als Behandelnden - ich nehme Bluey.

Sofern er mir mit Handy aufm Parkplatz keinen Punkt gibt. (soweit ich das rauslesen konnte).

 

Edit2:

Sollte ich (oder jemand anders) so unklug sein und eher knurrend ein "weiß ich doch" auf die freundliche Hilfestellung äußern - naja dann Punkt.

Nicht anders verdient... ;)

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Wenn wir jedoch jetzt, gemeinsam und gedanklich die normative Ebene verlassen und uns auf eine Handlungsebene beziehen: von wen möchtest Du, wenn es schon nicht vermeidbar ist, beamtshandelt werden: von einem Bluey oder von einem Sobbel?

Ehrlich und eindeutig: Von einem Sobbel. Mit jemandem, der meint, ich sei selbst schuld, wenn ich nicht so heule wie er es erwartet, möchte ich eigentlich gar nichts zu tun haben.

 

Ich vermute, dass Du weißt, dass es nicht um das Heulen des VT und Erwartungshaltungen eines PVB geht, sondern vielmehr um ein (zugebenermaßen subjektives) Augenmaß bei der Ahndung von Owis. Und wohin uns, gerade uns Deutschen, die gesetzesstrengen Sobbels dieser Welt gebracht haben, muss wohl nicht weiter ausgeführt werden, meinst Du nicht?

 

P.S.: Falls ein Mod meint, dass die erwähnte Assoziation unangebracht wäre, ziehe ich ihn (den Vergleich) mit dem Ausdruck des allergrößten Bedauerns vorläufig zurück.

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P.S.: Falls ein Mod meint, dass die erwähnte Assoziation unangebracht wäre, ziehe ich ihn (den Vergleich) mit dem Ausdruck des allergrößten Bedauerns vorläufig zurück.

Ja, das meine ich. Und ich meine auch, daß es unangebracht ist, zwischen (namentlich) meiner Vorgehensweise und der (vermeintlichen) von @sobbel abzustimmt. Ich könnte mir gut vorstellen, daß auch @sobbel ab und an mal "alle Fünfe gerade sein läßt". Es sollte besser auch nicht der Eindruck entstehen, ich sei der liebe nette Polizist von nebenan, der ständig irgendwelche Owien nur mit einem Dududu "sanktioniert". Dem ist nicht so. Vielmehr ist das die Ausnahme. In aller Regel verfolge ich Owien auch so, wie sie verfolgt werden sollen, wenn ich sie feststelle. Ich nehme mir lediglich das "Recht", in - für mich - begründeten Einzelfällen auch mal keine Anzeige zu schreiben oder kein VG zu nehmen. Aber es sind und bleiben (vor allem eher seltene) Einzelfälle.
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P.S.: Falls ein Mod meint, dass die erwähnte Assoziation unangebracht wäre, ziehe ich ihn (den Vergleich) mit dem Ausdruck des allergrößten Bedauerns vorläufig zurück.

Ja, das meine ich. Und ich meine auch, daß es unangebracht ist, zwischen (namentlich) meiner Vorgehensweise und der (vermeintlichen) von @sobbel abzustimmt. Ich könnte mir gut vorstellen, daß auch @sobbel ab und an mal "alle Fünfe gerade sein läßt". Es sollte besser auch nicht der Eindruck entstehen, ich sei der liebe nette Polizist von nebenan, der ständig irgendwelche Owien nur mit einem Dududu "sanktioniert". Dem ist nicht so. Vielmehr ist das die Ausnahme. In aller Regel verfolge ich Owien auch so, wie sie verfolgt werden sollen, wenn ich sie feststellt. Ich nehme mir lediglich das "Recht", in - für mich - begründeten Einzelfällen auch mal keine Anzeige zu schreiben oder kein VG zu nehmen. Aber es sind und bleiben (vor allem eher seltene) Einzelfälle.

 

Ich meine, dass ich mir kaum oder auch gar nicht vorstellen kann, dass Dein von Dir genannte Kollege irgendwelche ungeraden Zahlen gerade sein lässt resp. lassen kann, weil ...... nein, jetzt folgt keine (Küchen?)-Psychologie und auch keine Analyse der Sobbelschen Wertepyramide und seiner intrapersonalen Beliefs.

 

Spannend finde ich vielmehr, dass Du einem Reflex folgst, den andere Corpsgeist nennen, was ja, grundsätzlich betrachtet, nicht etwas grundsätzlich Schlechtes ist.

Ich nenne es vielmehr Loyalität, was ja (für mich) etwas grundsätzlich Positives ist. Ja, die Grundsätze, sie haben schon etwas Positives....

 

Ich klinke mich jetzt, nachdem das (zumindest für mich) soweit geklärt ist, aus dieser Diskussion aus; außerdem muss ich noch eine Speichenfelge, ein Vergasergestänge, ein Blinkerrelais, ein Solenoidventil für den Overdrive und noch ein paar weitere interessante Kleinigkeiten beim einschlägigen Fachhandel bestellen und den (mentalen) Schmerz ob der aufgerufenen Preise verarbeiten....

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Ich vermute, dass Du weißt, dass es nicht um das Heulen des VT und Erwartungshaltungen eines PVB geht, sondern vielmehr um ein (zugebenermaßen subjektives) Augenmaß bei der Ahndung von Owis.

Es geht zum einen darum, ob das "Augenmaß" überhaupt erlaubt ist, und zum anderen darum, dass ein Polizist nach rein subjektiven Kriterien (schöner Bereuen, schöner aufgelöst Sein etc.) entscheidet.

 

Und wohin uns, gerade uns Deutschen, die gesetzesstrengen Sobbels dieser Welt gebracht haben, muss wohl nicht weiter ausgeführt werden, meinst Du nicht?

Hier versimpelst Du IMO enorm - denke zum Beispiel an Eure Nachbarn im Süden, wo man sich gesetzestreuere Polizisten wohl eher wünscht.

 

Wenn man gute Gesetze hat, ist es gut, dass ein Polizist sich an sie hält. Ein sehr gutes Gesetz ist das der Gleichbehandlung.

 

Herzliche Grüße, Pedro.

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Moin Moin

 

Mir sträuben sich sämtliche Nackenhaare wenn ich die Äußerungen der Kollegen lese.

 

 

.... Weiter vorne hatte schon PedroK @Sobbel zitiert hinsichtlich "Einschreiteermessen" und "Auswahlermessen" (Post #37), wo Sobbel (Im Gegensatz zu meiner Kenntnis als SB'in aber nicht PVB'in) das Auswahlermessen negiert.

Nun gucke ich mir einfach mal (extra für @Biber eine "leichte" Quelle) Wikipedia an zum Thema "Opportunitätsprinzip"....:

Wenn du schon Wikipedia bemühst um eine Erklärung zu finden, dann guck gleich mal was man bei Wikipedia unter "Ermessen" findet.

Du hast dort unter Opportunitätsprinzip geguckt und ein nettes Zitat hier eingestellt.

Dieses Zitat ist unter der Überschrift "Polizeirecht (Deutschland)" zu finden.

Der bei einer Owi einschreitende, also repressiv tätigwerdende, Polizist ist aber nicht im präventiven Polizeirecht.

Insofern liegt auch Bluey falsch, wenn er bei der Verfolgung von Owi sein Ermessen aus dem § 3 PolG NW zieht.

Selbst wenn er das könnte/dürfte scheitert er am pflichtgemäßen Ermessen. Das Ermessen, welches er geschilderter Weise ausübt ist nicht pflichtgemäß.

 

Wenn man bei Wikipedia unter "Ermessen" sucht, wird man folgendes finden:

 

"Ermessensreduzierung auf Null

In bestimmten Situationen wird das Ermessen so stark eingeengt, dass nur noch eine Entscheidung richtig (rechtsfehlerfrei) ist. Dann spricht man von Ermessensreduzierung auf Null (oder Ermessensreduktion auf Null).

Aus der Ermessensreduzierung auf Null ergibt sich eine gebundene Entscheidung.

Bei einer gebundenen Entscheidung muss die Verwaltung, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge herbeiführen. Ihr steht also kein Ermessen zu. Eine Ermessenreduzierung auf Null ist gegeben, wenn besondere Umstände vorliegen, die ausschließlich eine einzige Entscheidungsmöglichkeit als rechtmäßig erscheinen lassen, wenn die Verwaltung sich selbst bindet, bspw. durch gleichmäßige Verwaltungsausübung im Sinne des Art. 3 I GG, wodurch sie grundsätzlich verpflichtet ist, auch in zukünftigen, gleichgelagerten Fällen das Ermessen in gleicher Weise auszuüben, oder wenn das Vertrauen des Betroffenen auf eine bestimmte Entscheidung besonders schutzwürdig ist.

"

Das Ermessen der Polizei bei Verfolgung von Owi im Strassenverkehr wird dadurch auf Null reduziert, weil der gesetzesgleiche Bußgeldkatalog für jeden Verstoß nur eine einzige Folge vorsieht. Da steht z.B. ganz konkret drin, daß für einen Gurtverstoß 30 Euro fällig werden oder bei einem Rotlichtverstoß 90 Euro und daher über die Anzeige das Bußgeldverfahren einzuleiten ist.

 

Wer sich die Mühe macht, den Abschnitt 7.1 des Tatbestandskataloges zu lesen, wird folgendes finden:

 

"Der Bußgeldkatalog stellt Zumessungsregeln für die Bemessung der Geldbuße dar. Sie sind aufgestellt, um für sehr häufig vorkommende OWi eine gleichmäßige Behandlung durchzusetzen."

 

Mit den dort genannten Beträgen werden also Regelfälle, wie sie täglich tausendfach in Deutschland passieren, gleichartig geahndet.

Und das ist gut so.

 

Und für den Fall aber, daß ein solcher Regelfall eben nicht mehr vorliegt, weil z.B. "Milderungsgründe" vorliegen, kann man dort (auch in 7.1) das hier lesen:

 

"Die Bußgeldregelsätze gelten nur, sofern ... gewöhnliche Tatumstände ... vorliegen. Die Bußgeldbehörden sind also verpflichtet, objektive oder subjektive Tatumstände, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als weniger schwerwiegend kennzeichnen, zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen und somit im Einzelfall die Regelgeldbuße zu unterschreiten."

 

Die Bußgeldbehörden können also die Regelgeldbuße unterschreiten. Der Polizist vor Ort nicht.

Es mag Dienststellen innerhalb der Polizei geben, die auch Bußgeldbehörde sind. Deshalb wird es der Polizist vor Ort trotzdem nicht.

Damit aber die Bußgeldbehörden Kenntnis von diesem "Milderungsgrund" erhalten, muß der Betroffene vor Ort diese zunächst dem Polizisten mitteilen und der wiederum muß diese milderungswürdigen Umstände in seiner Anzeige festhalten.

Das ist aber mit etwas Mühe und ein bischen mehr Schreibkram verbunden und ich mach mir diese Mehrarbeit.

Die mach ich mir nämlich auch dann, wenn erschwerende Umstände vorliegen und ich möchte, daß die Bußgeldbehörde ein "Sahnehäubchen" oben drauf packt.

 

Meine persönliche Wertepyramide spielt dabei überhaupt keine Rolle. Müßte sie das, spielte eine Wertepyramide bei allen Polizisten eine Rolle.

Da aber wohl jeder Kollege eine andere hat, wären wir bei der Willkür.

Und die wollen wir ja nicht.

 

Und wenn Blaulicht vom "allgemeinen" Ermessen aus § 53 OwiG spricht, ist das schlichtweg Unsinn.

Der § 53 OwiG räumt ein "pflichtgemäßes" Ermessen ein und das ist was ganz anderes.

Aber das Wort wird gern mal überlesen oder nicht beachtet.

 

Mich würden die Erläuterungen interessieren, die Bluey vorliegen und nach denen er das darf was er macht.

Wär ja für mich auch hilfreich.

 

 

Gruß

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Im großen und ganzen stimmt dein Beitrag. Jedoch ist es so, dass im Owi-Recht das pflichtgemäße Ermessen gilt (was ich oben richtigerweise schon angesprochen habe, hier noch mal anspreche da du es angesprochen hast und ja! ist pflichtgemäß aber Ermessen). Das Ermessen im Owi-Recht kann sich tatsächlich reduzieren. Am deutlichsten wird das im Bußgeldkatalog an dem Beispiel zwischen Verwarnung und Bußgeld. Im Bereich des Verwarngeldes kann, anhand des konkreten Einzelfalls, tatsächlich mal mehr oder weniger kassiert werden oder gar nur mündlich verwarnt werden. Bei bußgeldbewährten Taten besteht in der Regel nur ein Einschreitermessen. Schreitet die Polizei ein oder nicht. In besonderen Fällen jedoch kann der Polizist das pflichtgemäß Ermessen auch soweit nutzen und von einer Verfolgung absehen. Im Strafrecht hat dieses Ermessen nur der Staatsanwalt. Im Owi-Recht auch die Polizei. Und manchmal ist es richtig und notwendig von der Verfolgung abzusehen. Was im Strafrecht der Staatsanwalt feststellt kann im Owi-Recht auch der Polizist feststellen. Und dann ist es so und dann wird das Verfahren beendet. Ansonsten greift natürlich der BKatV. Nebenbei, manchmal nutzen Polizisten das Ermessen auch im Strafrecht - weil es das einzige richtige ist!

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Mich würden die Erläuterungen interessieren, die Bluey vorliegen und nach denen er das darf was er macht.

Wär ja für mich auch hilfreich.

Es sind genau die, die Dir auch zugänglich sind (PolFH).

 

 

Mich auch. Ich befürchte, dass es auf "Bluey hat Monatskarte." hinausläuft, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Aha. Soviel also zu der von Dir angesprochenen und gewünschten Sachlichkeit.

Letzteres ist ja wohl der Witz des Jahrhunderts. Es ist und bleibt wohl die absolute Ausnahme, daß man Dich und Deinen "Freund" eines Besseren belehren kann.

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Aha. Soviel also zu der von Dir angesprochenen und gewünschten Sachlichkeit.

Letzteres ist ja wohl der Witz des Jahrhunderts. Es ist und bleibt wohl die absolute Ausnahme, daß man Dich und Deinen "Freund" eines Besseren belehren kann.

Naja, ich befürchtete, dass von Dir nichts Substanzielles zu den detaillierten Erläuterungen Sobbels' (die Du ja weiter oben schon mal gelesen hast) kommen würde. Und ich habe leider Recht behalten. Schade.

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Tja, welche Bedeutung hat Sobbels Ansicht für Blueys Handlungen? Zumal ich meine Ansicht nach Sobbels Beitrag geschrieben habe. Für meine Ansicht (und Bluey) spricht das Owi-Gesetz, welches der Polizei ein Ermessen gibt. Gebundene Entscheidungen kennzeichnet sich durch das Wort 'muss' oder 'hat' im Gesetzestext und eine Ermessenreduzierung auf Null, wie Sobbel schreibt, klingt gut - jedoch ist dem nicht so.

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Nein, leider nicht.

 

Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen:

 

Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und Erhebung von Sicherheitsleistungen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsbehörden RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 43.8 - 57.04.16 - v. 2.11.2010:

 

Wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, kann nach pflichtgemäßem Ermessen

 

- von der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abgesehen werden, weil die Zuwiderhandlung unbedeutend ist und kein öffentliches Interesse an der Ahndung besteht,

 

- der Betroffene ohne Verwarnungsgeld verwarnt werden, weil der Verstoß unbedeutend ist und zu erwarten ist, dass bereits die Verwarnung ihren Zweck erfüllt,

 

- der Betroffene mit Verwarnungsgeld verwarnt werden, weil die Gefährdung oder Schädigung des geschützten Rechtsgutes und der Verstoß des Betroffenen geringfügig sind,

 

- eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet werden, weil die Ordnungswidrigkeit nicht mehr als geringfügig angesehen werden kann.

 

Das Ermessen wird auch durch die Bestimmungen der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (BT-KAT-OWI) begrenzt;

Bitte sorgfältig lesen.

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Siehste. Steht doch da. Pflichtgemäßes Ermessen und Begrenzung durch den BKatV. Das heißt für den Rotlichtradler hier im Fall kommt entweder die Sanktion des BKatV in Betracht; was für duie Polizei vor Ort bedeutet den Sachverhalt schriftlich an die Bußgeldstelle abzugeben; (Regelfall); oder Gebrauch des Ermessens; zum Beispiel gar nicht einschreiten oder es bei der 'Belehrung' zu belassen.

 

Das was du verlinkt kopiert hast (lässt du hier auch, wie Ziaten im Forum Dinge aus, die den Sinn anders darstellen?) bestätigt doch Bluey, Nachteule, Sobbel und meine Auffassung.

BEGRENZT heißt nicht AUFGEHOBEN.

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Sind wir im Kindergarten? So eine beloppte Art zu diskutieren ist doch einfach dämlich! Aber auf der anderen Seite den 'dicken Max' machen, wenn ein Cop bei der KFZ-Kontrolle, was wir getrunken haben. Meine Fresse nochmal, sag was du zu sagen hast, dass du das anders siehst weil xyz und gut ist. Meine Antwort wäre dann, dann sieh es anders. Wenn du mal kein Bußgeld bekommst, dann steht dir ja der Beschwerdeweg offen. Wenn du Glück hast wird der Beschwerde statt gegeben und du bekommst deinen Bußgeldbescheid.

EDIT: ich verschenke ein Wort: 'fragt'.

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Ein Autofahrer, sein Handy klingelt, er fährt rechts ran, er nimmt den Gang raus, er behindert niemanden, er stellt keine Gefahr dar, der Motor läuft, ein Bußgeld und Punkt wird laut BKatV fällig. Ein Streifenwagen nähert sich und bemerkt den Verstoß

  • Wagen A fährt vorbei
  • Wagen B hält und ermahnt den Bürger, auf Grund diesen konkreten Einzelfalls belassen sie es bei der Ermahnung
  • Wagen C leitet das Bußgeldverfahren ein
Wer hat rechtens, wer richtig, wer rechtswidrig, wer falsch gehandelt?
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Und genau dazu wäre eine substanzielle Begründung sehr interessant.

Aus der Antwort Reaktion des Sensibelchens kannst Du erkennen, daß er die nicht hat. Möglicherweise hat er sogar eingesehen, daß seine willkürlichen Entscheidungen rechtswidrig sind. Ich befürchte allerdings, daß die Hoffnung auf eine Verhaltensänderung vergeblich wäre.

 

Der andere - nunja. Das ist halt das beklagenswerte Ergebnis der niedrigen (Einstiegs)gehälter.

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  • PedroK, ich vertrete die Auffassung, dass der Cop jede dieser Optionen hat und die jeweils angebrachte wählen muss.
  • @Biber, du hast Recht, das (Einstiegs-)Gehalt der Polizei ist in der Tat niedrig. Gerade in Ballungsräumen und in Berlin ist eine Aufstockung des Polizeigehalts zwingend erforderlich. (Ich befürchte jedoch, dass es dir gar nicht um die Sache ging, sondern dass du nur mal wieder stänkern wolltest)
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PedroK, ich vertrete die Auffassung, dass der Cop jede dieser Optionen hat und die jeweils angebrachte wählen muss.

Sehr gut. A ist klar. Welche sachliche Erwägung könnte Deiner Meinung nach ein Kriterium sein, um zwischen Option B und Option C zu wählen und die eine oder andere als angebrachter zu sehen? Wohlgemerkt: Wir reden von dem selben "Telefonierer" in der selben Situation.

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