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"rotlichtfahrt" Auf Dem Fahrrad


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Ich habe behauptet, niemand würde sich darüber beklagen und meine damit die, die es primär im Falle des Falles betrifft.

Ein Teil der primär Betroffenen (der Teil, der bestraft wird) erfährt ganz offensichtlich nichts davon und kann sich dementsprechend nicht beklagen.

 

Und die, die sich u.U. beschweren würden, könnte es beim nächsten Mal betreffen. Auch diese Leute würden sich dann sicherlich freuen, wenn sie nur ermahnt würden.

Ja. Sicher. Du mußt Dir Deine Willkür nur schönreden. Die Leute, die jetzt bestraft werden, obwohl andere in der gleichen Situation nicht bestraft werden, würden sich, so sie denn davon wüßten, nicht beklagen, weil sie ja vielleicht möglicherweise eventuell beim nächsten Mal... Jetzt wäre snb hilfreich. Der wüßte sicher, was man rauchen muß, um auf so eine völlig abstruse Gedankenkette zu kommen.

 

Ich würde keine Probleme bekommen, wenn ich öffentlich vertreten würde, daß ich auch mal ein Auge zudrücke. Das ist sogar durchaus - von oben - erwünscht. Das nennt sich - ich wiederhole mich gerne - Bürgernähe und Augenmaß.

Sag an: wer ist von oben konkret? Wer ist also derjenige, der sagt: Lieber Polizist, Du darfst ohne jegliche Rechtsgrundlage frei für Dich entscheiden, ob ein beanzeigter Bußgeldtatbestand sanktioniert wird oder nicht.

 

Du mußt das nicht glauben. Ich hingegen weiß es.

Du hast recht: ich glaube das nicht. Aber da Du es weißt, ist es ja kein Problem für Dich, mir wenigstens einen Verantwortlichen zu nennen, der das hier diskutierte Verhalten gutheißt.

 

Aber ich werde Dir nach wie vor hier rein gar nichts begründen.

Hatten wir schon. Sagst Du immer, wenn Du nicht kannst. Jedesmal aufs neue peinlich.

 

Letztlich ging es auch nur um ein VG.

Welchen Teil von Bußgeldtatbestand hattest Du nicht verstanden? Du redest also von einem völlig anderen Fall. Und Du hast vergessen, auf die Fragen einzugehen. Dürfte doch kein Problem sein, schließlich könntest Du doch problemlos öffentlich...

 

Schön, daß Dich eine Rechtsgrundlage interessiert, die es - wie schon gesagt wurde - nicht gibt. Und Du mußt wohl oder übel damit leben, daß Maßnahmen getroffen werden, für die es keine konkrete Rechtsgrundlage gibt. Dennoch ist diese Maßnahme bürgerorientiert, gut und richtig.

Du schwurbelst Dir einen zusammen, das es einem die Schuhe auszieht. Diese Maßnahme ist reine Willkür. Du bist zumindest in dem Moment keinen einzigen Deut besser als jeder x-beliebige Typ da draußen, der sich einen Dreck um das Recht schert. Die meisten von denen tragen allerdings keine Uniform.

 

Danke. Ich brauche sie nicht. Von Dir brauche ich gar nichts.

Bitte, gern. Dein Verhalten zeigt, daß Du diese Rücksichtnahme dringend brauchst. Irgendwann wirst Du das auch erkennen. Bis dahin nimm es einfach hin.

 

Jajaja... blablabla.... zieh Du Dir ruhig was in den Sinn. Fakt ist: ich handele bürgernah und für den Bürger, auch wenn es nicht im Recht formuliert ist. Ob Du das magst oder nicht.... ist mir SOWAS von egal, das glaubst Du gar nicht.

Auch das hatten wir schon mehrfach. Du hast es oft genug bewiesen: Recht und Gesetz kümmern Dich im Grunde einen Dreck, schließlich bist Du Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person. Du bist also eine richtige Zierde Deines Berufstandes und trägst ganz wesentlich zum eurem herausragend positiven Ansehen bei.

 

Ich will und werde Dir diesbzgl. keine tieferen Einblicke in mein Handeln und diesbezügliche Beweggründe geben.

Du kannst nicht. Wie solltest Du auch in der Lage sein, Dein rechtswidriges Handeln rechtlich zu begründen?

 

Anschließend nicht so einen Unsinn behaupten.

Du hast den Unsinn geschrieben.

 

Ok. An dieser Stelle brechen wir bzw. breche ich die Diskussion mit Dir einfach mal ab. Du darfst gern mit Deinem Spiegelbild so "hohl" reden, mit mir nicht.

Ach Du liebe Zeit. Der ungekrönte Forenmeister der Pöbeleien, persönlichen Angriffe und Beleidigungen fühlt sich durch ein zugegebenermaßen leicht vergiftetes, aber durchaus zutreffendes, pointiertes Kompliment so schwer - ja was? beleidigt?, daß er sich hoheitsvoll aus der Diskussion verabschiedet. Wie arm ist das denn?

 

Du bist in einer argumentativen Sackgasse gelandet. Du hast selber zugegeben, daß es für das hier diskutierte Verhalten keine rechtliche Grundlage gibt. Du weißt ganz genau, daß Dir ein derartiges Vorgehen nicht mal ansatzweise zusteht. Und Du weißt auch, daß dieses Verhalten sowohl in der Öffentlichkeit als auch durch Deinen Dienstherrn weder als bürgerorientiert, noch als gut und schon gar nicht als richtig angesehen wird.

 

Edit: wie ich sehe, bist Du auch in Beziehung auf die Verlässlichkeit Deiner Aussagen zuverlässig unzuverlässig.

Edited by Biber
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@Blaulicht: m. E. wäre es (deutlich) besser gewesen, wenn Du auf Deinen letzten Beitrag verzichten hättest. Manchmal wäre es imho besser, dass Du Dir, gerade als PVB, darüber Gedanken machst, wie die

Muß bzw. kann er sicherlich nicht. Denn dafür gibt es mW keine Rechtsgrundlage. Wenn er es macht, dann nimmt er das auf seine Kappe und der Betroffene darf sich freuen. Es kommt häufig vor, daß man es

Aber was ist denn nun die Rechtsgrundlage?

Hatten wir nicht schon festgestellt, daß es dafür keine Rechtsgrundlage gibt? Bislang habe ich hier und anderswo nur Menschen angetroffen (Du magst da vllt eine Ausnahme sein), die sich darüber gefreut haben, wenn ein Polizist die Augen zudrückte. Das wurde allgemein immer für gut befunden. Und jetzt kommst Du daher und faselst was von Willkür, Selbstherrlichkeit etc.. Vllt solltest Du mal eine Umfrage starten, wer sich eine Polizei nach Deinen Vorstellungen wünscht, also alles und jeden ohne Wenn und Aber rasieren, abkassieren usw., oder mehr eine Polizei, wie ich sie bspw. vertrete und lebe, nämlich mit Augenmaß, auch mal nicht kassieren usw.. Ich möchte behaupten, die Masse wird auf Dein penetrantes Rumgereite bzgl. "Rechtsgrundlage" was pfeifen.
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Hatten wir nicht schon festgestellt, daß es dafür keine Rechtsgrundlage gibt?

Du begehst also Rechtsbruch. Als Polizist. Immerhin hätten wir das dann ja geklärt.

 

Bislang habe ich hier und anderswo nur Menschen angetroffen (Du magst da vllt eine Ausnahme sein), die sich darüber gefreut haben, wenn ein Polizist die Augen zudrückte.

Du hast bisher wahrscheinlich nur mit denen gesprochen, bei denen Du Deine Augen zudrücktest und nicht mit denen, bei denen Du sie in gleicher Situation offengelassen hast.

 

Und jetzt kommst Du daher und faselst was von Willkür, Selbstherrlichkeit etc..

Nur so am Rande: faseln ist okay, hohl nicht? Aaah ja.

 

Vllt solltest Du mal eine Umfrage starten, wer sich eine Polizei nach Deinen Vorstellungen wünscht, also alles und jeden ohne Wenn und Aber rasieren, abkassieren usw.

Davon war nicht die Rede. Bleib doch einfach beim konkreten Fall.

 

oder mehr eine Polizei, wie ich sie bspw. vertrete und lebe, nämlich mit Augenmaß, auch mal nicht kassieren usw..

Also eine Polizei, die kraft eigener Willkür entscheidet, ob der Verstoß mit Bußgeld und Punkten oder einem einfachen Dudu! geahndet wird. Und das ohne nachvollziehbare Maßstäbe, ohne Rechtsgrundlage.

 

Nö danke. Dann doch lieber unser System der Gewaltenteilung, gleiches Recht für alle und keinen Raum für Deine Willkür.

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Ein Teil der primär Betroffenen (der Teil, der bestraft wird) erfährt ganz offensichtlich nichts davon und kann sich dementsprechend nicht beklagen.

Es betrifft immer nur den konkret "Bemaßnahmten". Natürlich erfährt davon idR niemand sonst. Warum auch.

 

Ja. Sicher. Du mußt Dir Deine Willkür nur schönreden. Die Leute, die jetzt bestraft werden, obwohl andere in der gleichen Situation nicht bestraft werden, würden sich, so sie denn davon wüßten, nicht beklagen, weil sie ja vielleicht möglicherweise eventuell beim nächsten Mal... Jetzt wäre snb hilfreich. Der wüßte sicher, was man rauchen muß, um auf so eine völlig abstruse Gedankenkette zu kommen.

Warum mußt Du immer so ein sinnentleertes Blabla von Dir geben?! Ich rede mir gar nichts schön, ich vertrete aber meine Linie und Haltung. Und leider hast Du meine Aussage überhaupt nicht verstanden. Anders kann ich mir diesen ganzen Unsinn, den Du da formuliert hast, nicht erklären.

 

Sag an: wer ist von oben konkret? Wer ist also derjenige, der sagt: Lieber Polizist, Du darfst ohne jegliche Rechtsgrundlage frei für Dich entscheiden, ob ein beanzeigter Bußgeldtatbestand sanktioniert wird oder nicht.

:lol: Ich sage Dir gar nichts an. Glaub es oder laß es. Mir völlig egal.

 

Aber da Du es weißt, ist es ja kein Problem für Dich, mir wenigstens einen Verantwortlichen zu nennen, der das hier diskutierte Verhalten gutheißt.

Könnte ich, will und werde ich aber nicht.

 

Hatten wir schon. Sagst Du immer, wenn Du nicht kannst. Jedesmal aufs neue peinlich.

Ganz genau. Und wir hatten im Anschluß - wie auch hier - Deine äußerst billigen Provokationen. Peinlich und durchschaubar.

 

Welchen Teil von Bußgeldtatbestand hattest Du nicht verstanden? Du redest also von einem völlig anderen Fall. Und Du hast vergessen, auf die Fragen einzugehen. Dürfte doch kein Problem sein, schließlich könntest Du doch problemlos öffentlich...

:lol: Aaaaah.... diesen Quatsch hatten wir ja schon eine Weile nicht mehr. Du kannst Dir Dein albernes Gesabbele von wegen "welchen Teil von..." sonstwo hinstecken. Auf so ein selten dämliches Gewäsch gehe ich nicht ein.

 

Du schwurbelst Dir einen zusammen, das es einem die Schuhe auszieht. Diese Maßnahme ist reine Willkür. Du bist zumindest in dem Moment keinen einzigen Deut besser als jeder x-beliebige Typ da draußen, der sich einen Dreck um das Recht schert. Die meisten von denen tragen allerdings keine Uniform.

Zieh Deine Schuhe lieber wieder an. Ansonsten: pöbelndes dummes Blabla.... von nichts ne Ahnung, aber mal wieder den Bagger aufreißen. Naja, ist ja bei Dir nichts Neues.

 

Bitte, gern. Dein Verhalten zeigt, daß Du diese Rücksichtnahme dringend brauchst. Irgendwann wirst Du das auch erkennen. Bis dahin nimm es einfach hin.

Nö, von Dir nehme ich gar nichts hin. Zum Glück darf und kann ich das noch selbst entscheiden. Du hingegen muß wohl, auch wenn es Dir offenkundig nicht paßt, hinnehmen, daß ich nicht so handele, wie Du es gern hättest.

 

Auch das hatten wir schon mehrfach. Du hast es oft genug bewiesen: Recht und Gesetz kümmern Dich im Grunde einen Dreck, schließlich bist Du Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person. Du bist also eine richtige Zierde Deines Berufstandes und trägst ganz wesentlich zum eurem herausragend positiven Ansehen bei.

Nee nee nee.... ich bin Supermann... ähm, nein, Supercop!!! Wußtest Du das noch nicht? :D:P

 

Du kannst nicht. Wie solltest Du auch in der Lage sein, Dein rechtswidriges Handeln rechtlich zu begründen?

Was ich kann, kannst Du wohl kaum beurteilen. Dafür reicht Dein Horizont nicht ansatzweise.

 

Du hast den Unsinn geschrieben.

Jap. Und unter Deinem Bett wachsen Tulpen.

 

Ach Du liebe Zeit. Der ungekrönte Forenmeister der Pöbeleien, persönlichen Angriffe und Beleidigungen fühlt sich durch ein zugegebenermaßen leicht vergiftetes, aber durchaus zutreffendes, pointiertes Kompliment so schwer - ja was? beleidigt?, daß er sich hoheitsvoll aus der Diskussion verabschiedet. Wie arm ist das denn?

:lol: Immer wieder schön zu erleben, wenn Du - so wie hier - mit Dir selbst redest. Selbsterkenntnis ist der direkte Weg zur Besserung. Mach was draus, ich hab die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben.

 

Du bist in einer argumentativen Sackgasse gelandet. Du hast selber zugegeben, daß es für das hier diskutierte Verhalten keine rechtliche Grundlage gibt. Du weißt ganz genau, daß Dir ein derartiges Vorgehen nicht mal ansatzweise zusteht. Und Du weißt auch, daß dieses Verhalten sowohl in der Öffentlichkeit als auch durch Deinen Dienstherrn weder als bürgerorientiert, noch als gut und schon gar nicht als richtig angesehen wird.

Noch einmal, extra für Dich, Biber, von mir aus auch zum Mitschreiben, in Stein Meißeln etc., ganz so, wie es Dir beliebt: Du kannst noch so blöd daherquatschen, mir sonstwas vorwerfen oder unterstellen. Du änderst damit rein gar nichts. Nimm's einfach so hin oder zur Kenntnis. Erspart Dir Stresspusteln. ;)
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Wie gesagt, Polizei ist mehr, als du denkst und sehr kompliziert.

So kompliziert, dass Millionen Menschen den Beruf bereits erlernen konnten? Das ist doch keine Raketenwissenschaft.

 

Wie Bundestrainer meinen einige sie könnten es. Aber so ist das nunmal nicht.

Nur weil einer Bundestrainer ist, hat er noch lange nicht am meisten Ahnung von Fussball. Und das kann auch für Polizeiarbeit gelten, ohne dass ich das für mich auch nur ansatzweise in Anspruch nehmen würde.
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Du begehst also Rechtsbruch. Als Polizist. Immerhin hätten wir das dann ja geklärt.

Papperlapapp. Du kapierst es leider nicht.

 

Du hast bisher wahrscheinlich nur mit denen gesprochen, bei denen Du Deine Augen zudrücktest und nicht mit denen, bei denen Du sie in gleicher Situation offengelassen hast.

Ich spreche regelmäßig mit beiden Seiten. Zu 98% mit jenen, bei denen ich kein Auge zudrücke.

 

Nur so am Rande: faseln ist okay, hohl nicht? Aaah ja.

Nur so am Rande: das hohl war ja für Dich auch nicht schlimm. Also solltest Du das faseln auch nicht überbewehrten.

 

Davon war nicht die Rede. Bleib doch einfach beim konkreten Fall.

Ja nee, schon klar. Wir wissen nämlich beide, daß Deine Vorstellungen kaum auf Gegenliebe stoßen würden. Also bloß nicht etwas ins Spiel bringen, was die eigene Position schwächen könnte. Auch das ist für Dich charakteristisch.

 

Also eine Polizei, die kraft eigener Willkür entscheidet, ob der Verstoß mit Bußgeld und Punkten oder einem einfachen Dudu! geahndet wird. Und das ohne nachvollziehbare Maßstäbe, ohne Rechtsgrundlage.

Also eine Polizei, die für den Bürger agiert, nicht mit sturem Blick nach vorn, sondern auch nach links und rechts schauend, mit Augenmaß und Blick fürs Wesentliche handelt und nicht jeden Verstoß, den sie sieht/feststellt, auch zwingend ahndet.

 

Nö danke. Dann doch lieber unser System der Gewaltenteilung, gleiches Recht für alle und keinen Raum für Deine Willkür.

Deine Meinung. Nur wird sie wohl blanke Theorie bleiben.
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(...)

Statt dümmliche Platitüden für den Spamfilter wären Antworten und Fakten doch mal eine nette Idee. Die Platte Ich könnte, wenn ich wollte, aber ich will eben nicht hat nicht nur einen Sprung, sie ist nach der soundsovielten Wiederholung einfach unglaubwürdig und zeigt nur eins: Du kannst nicht.

 

Papperlapapp. Du kapierst es leider nicht.

Wie wäre es denn mal mit einem Erklärungsversuch. Du hattest ja bereits mitgeteilt, daß es für das hier diskutierte Verhalten keine Rechtsgrundlage gibt. Wie kann dann die Strafvereitelung kein Rechtsbruch sein?

 

Ich spreche regelmäßig mit beiden Seiten. Zu 98% mit jenen, bei denen ich kein Auge zudrücke.

Hatten wir alles schon. Darum ging es nicht. Es geht darum, daß Du denen, die Du nach Recht und Gesetz behandelst, nicht erzählst, daß Du andere in gleicher Situation eben nicht entsprechend bemaßnahmst.

 

Also solltest Du das faseln auch nicht überbewehrten.

Es ging um Deine persönliche Einschätzung, nicht um meine.

 

Ja nee, schon klar. Wir wissen nämlich beide, daß Deine Vorstellungen kaum auf Gegenliebe stoßen würden. Also bloß nicht etwas ins Spiel bringen, was die eigene Position schwächen könnte. Auch das ist für Dich charakteristisch.

Wie Du meinst. Kommt noch was zum konkreten Fall?

 

Also eine Polizei, die für den Bürger agiert, nicht mit sturem Blick nach vorn, sondern auch nach links und rechts schauend, mit Augenmaß und Blick fürs Wesentliche handelt und nicht jeden Verstoß, den sie sieht/feststellt, auch zwingend ahndet.

Du lügst Dir wieder einen vor. Es geht hier um Verstöße im Bußgeldbereich. Bisher hast Du außer wohlfeilen Schlagwörtern nichts substantielles (Gesetze, Verordnungen, von mir aus auch Anweisungen von oben) geliefert, was Deine Ansicht begründen könnte.

 

Deine Meinung. Nur wird sie wohl blanke Theorie bleiben.

Du hältst Gewaltenteilung, gleiches Recht für alle und Entscheidungen auf klaren rechtlichen Grundlagen für blanke Theorie? Du bist als Polizist Fehl am Platz.

 

 

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Och, wenn du so willst, dann handeln wir auch im Gefahrenabwehrrecht willkürlich - manchmal sogar so willkürlich, dass wir sogar die Maßnahmen gegen den Nichtverantwortlichen treffen. Und frag gar nicht, was die Polizei macht, wenn Hinz und Kunz sich gehauen haben und eigentlich unter der selben Brücke wohnen.

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Hatten wir nicht schon festgestellt, daß es dafür keine Rechtsgrundlage gibt?

Ja. Stimmt. Leider.

 

Bislang habe ich hier und anderswo nur Menschen angetroffen (Du magst da vllt eine Ausnahme sein), die sich darüber gefreut haben, wenn ein Polizist die Augen zudrückte. Das wurde allgemein immer für gut befunden.

Wirklich? Hier freuen sich die Menschen darüber, wenn Polizisten die Augen offen halten. Das wird seltsamerweise von ihnen erwartet.

 

Vllt solltest Du mal eine Umfrage starten, wer sich eine Polizei nach Deinen Vorstellungen wünscht, also alles und jeden ohne Wenn und Aber rasieren, abkassieren usw., oder mehr eine Polizei, wie ich sie bspw. vertrete und lebe, nämlich mit Augenmaß, auch mal nicht kassieren usw.. Ich möchte behaupten, die Masse wird auf Dein penetrantes Rumgereite bzgl. "Rechtsgrundlage" was pfeifen.

Gern. Wie wollen wir die Frage gestalten? Ich schlage vor: "Wünschen Sie sich eine Polizei, die alle - unabhängig von der Person - rechtmäßig und gleich 'behandelt'?"

 

Ich habe übrigens nichts dagegen, wenn Polizisten Augen zudrücken. Dann aber bitte regelmäßig - so nach dem Motto "Unter 20 'zuviel' schreite ich nicht ein."

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Statt dümmliche Platitüden für den Spamfilter...

Oh lala... was für eine niveaulose Entgleisung. Zeigt sich da mal wieder der wahre Biber-Charakter?

 

wären Antworten und Fakten doch mal eine nette Idee.

Aber nicht bei Dir.

 

Die Platte Ich könnte, wenn ich wollte, aber ich will eben nicht hat nicht nur einen Sprung, sie ist nach der soundsovielten Wiederholung einfach unglaubwürdig und zeigt nur eins: Du kannst nicht.

:lol: Billig, äußerst billig, war aber vorhersehbar. Hast Du nicht mal was neues?

 

 

Wie wäre es denn mal mit einem Erklärungsversuch. Du hattest ja bereits mitgeteilt, daß es für das hier diskutierte Verhalten keine Rechtsgrundlage gibt. Wie kann dann die Strafvereitelung kein Rechtsbruch sein?

Das hab ich in der Vergangenheit mehrfach versucht, führte aber zu nichts. Du bist beratungs- und lernresistent, siehst ausschließlich Deine Sichtweise.

 

Hatten wir alles schon. Darum ging es nicht. Es geht darum, daß Du denen, die Du nach Recht und Gesetz behandelst, nicht erzählst, daß Du andere in gleicher Situation eben nicht entsprechend bemaßnahmst.

Doch, ab und an mache ich das schon, wenn mich jemand fragt, ob ich nie ein Auge zudrücke. Ich sage ihnen dann, daß ich dies sehr wohl ab und an mal mache. Nur in diesem konkreten Fall halt nicht. Ansonsten wüßte ich nicht, warum ich irgendwem mitteilen sollte, daß ich einen anderen bei gleichem Tatvorwurf nicht bemaßnahmt habe. Es geht ihn - wie gesagt - rein gar nichts an.

 

Es ging um Deine persönliche Einschätzung, nicht um meine.

Ach soooo. Warum reagierst Du denn so dünnhäutig?

 

Wie Du meinst. Kommt noch was zum konkreten Fall?

1. Jap, das meine ich.

2. s.o.

 

Du lügst Dir wieder einen vor. Es geht hier um Verstöße im Bußgeldbereich. Bisher hast Du außer wohlfeilen Schlagwörtern nichts substantielles (Gesetze, Verordnungen, von mir aus auch Anweisungen von oben) geliefert, was Deine Ansicht begründen könnte.

Du tust mir ehrlich leid.

 

Du hältst Gewaltenteilung, gleiches Recht für alle und Entscheidungen auf klaren rechtlichen Grundlagen für blanke Theorie? Du bist als Polizist Fehl am Platz.

Na, Du mußt es ja wissen. Ich weiß nur, daß Du von der Praxis nicht einen Hauch einer Ahnung hast. Ein Segen, daß Du auch nicht zu entscheiden hast, wer wo richtig oder Fehl am Platz ist. Spar Dir einfach Deine seltendämlichen und billigen Provokationen. Juckt mich eh nicht. Ansonsten hätte ich da was für Dich: *klick*
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Wirklich? Hier freuen sich die Menschen darüber, wenn Polizisten die Augen offen halten. Das wird seltsamerweise von ihnen erwartet.

Wo ist hier?

 

Ansonsten muß ich auf diese - leider - sinnbefreite Bemerkung sagen: :yawn:

Du kannst Dir sicher sein, daß ich in Wesentlichen Dingen nicht nur die Augen offen halte. Zum Beispiel bei Dir. :D;)

 

Gern. Wie wollen wir die Frage gestalten? Ich schlage vor: "Wünschen Sie sich eine Polizei, die alle - unabhängig von der Person - rechtmäßig und gleich 'behandelt'?"

Du bist doch schon groß und intelligent. Dir wird eine Frage schon einfallen. Aber wenn Du schon so eine Suggestivfrage in den Raum stellst, würde ich sie denn doch um "Oder möchten sie eine Polizei, die auch mal ein Auge zudrückt und bürgerfreundlich agiert?" ergänzen.

 

Ich habe übrigens nichts dagegen, wenn Polizisten Augen zudrücken. Dann aber bitte regelmäßig - so nach dem Motto "Unter 20 'zuviel' schreite ich nicht ein."

Auch das passiert. Unter +14 (brutto) oder +21 (Provida) schreite ich nie ein.
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Also halten wir fest: ein Ordnungsverstoß kann zu einer mündlichen Verwarnung, zu einem Verwarngeld, zu einem Bußgeldverfahren führen. Grob hilft im Verkehrsbereich die BKatVo, wo die grundsätzlichen Preise aufgeführt sind. Abweichend von den Preisen kann es mal billiger und mal teurer werden - zuständig im Bußgeldbereich die Verkehrsbehörde(gelegentlich ist auch die Polizei Bußgeldbehörde). Die Polizei hat ein Ermessen. Das Ermessen hat gewissen Grenzen aber auch einen gewissen Spielraum. So kann es bei der vermeintlich gleichen Tat zu unterschiedlichen Folgen führen; denn es ist nicht jeder Lebenssachverhalt gleich. Biber und PedroK empfinden das ungerecht. Einige Cops nutzen den Spielraum mehr, andere weniger. Eine pauschale Übersicht, was zu Milderung (oder zum härteren Einschreiten) führt gibt es nicht. Ich persönlich kann Gebettele überhaupt nicht leiden, was dazu führt, dass wenn jemand bettelt ich möge ein Auge zu drücken dann drücke ich es nicht zu!

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Wo ist hier?

Im Moment Catalunya, Du kannst aber auch HH einsetzen.

 

Du kannst Dir sicher sein, daß ich in Wesentlichen Dingen nicht nur die Augen offen halte. Zum Beispiel bei Dir. :D;)

Ich bin unwesentlich. Außerdem habe ich den Eindruck, dass Du eher dazu neigst, die Klappe offen zu halten ;).

 

Du bist doch schon groß und intelligent. Dir wird eine Frage schon einfallen. Aber wenn Du schon so eine Suggestivfrage in den Raum stellst, würde ich sie denn doch um "Oder möchten sie eine Polizei, die auch mal ein Auge zudrückt und bürgerfreundlich agiert?" ergänzen.

Das "Oder" zeigt, wie Du tickst.

 

Auch das passiert. Unter +14 (brutto) oder +21 (Provida) schreite ich nie ein.

Sehr gut! Und sogar legal.

 

Wir haben ja schon geklärt, dass es für Deine Praxis keine Rechtsgrundlage gibt. Mich würde interessieren, ob Du meinst, sie sei gerecht. Du sagst ja, es käme auf die Situation, den Menschen und sein Verhalten an. Nun kann ich mir gut vorstellen, dass jemand, der schöner bereut oder auf andere Weise Deine "Gnade" erlangt, in Wirklichkeit ein ganz Pöser ist, während jemand, den Du nicht so goutierst und daher bemaßnahmst, ein ganz Lieber ist, oder?

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Im Moment Catalunya, Du kannst aber auch HH einsetzen.

Ich bin mir sicher, daß auch die dortigen Kollegen nicht alles verfolgen, was sie an Verstößen feststellen, sondern eben auch mal besagte Äuglein zukneifen. Was HH betrifft, so weiß ich es sogar ganz genau.

 

Ich bin unwesentlich. Außerdem habe ich den Eindruck, dass Du eher dazu neigst, die Klappe offen zu halten ;).

Na, bei letzterem haben wir dann ja offenkundig etwas gemeinsam. ;)

 

Das "Oder" zeigt, wie Du tickst.

Nur keine falschen oder voreiligen Rückschlüsse. Du weißt rein gar nichts von mir.

 

Sehr gut! Und sogar legal.

So? Was macht Dich da so sicher? Ich kenne da nämlich auch ganz andere Meinungen.

 

Wir haben ja schon geklärt, dass es für Deine Praxis keine Rechtsgrundlage gibt.

Mit Verlaub: dafür brauch ich auch keine. Ich benötige keine Rechtsgrundlage dafür, daß ich eine Owi nicht verfolge (ja, ich weiß. Gleich kommt wieder ein Aufschrei von Dir und/oder dem Biber. Geschenkt).

 

Mich würde interessieren, ob Du meinst, sie sei gerecht.

Wenn Du mit "sie" meine Handlungsweise meinst, jap. Absolut.

 

Du sagst ja, es käme auf die Situation, den Menschen und sein Verhalten an. Nun kann ich mir gut vorstellen, dass jemand, der schöner bereut oder auf andere Weise Deine "Gnade" erlangt, in Wirklichkeit ein ganz Pöser ist, während jemand, den Du nicht so goutierst und daher bemaßnahmst, ein ganz Lieber ist, oder?

Irren ist menschlich. Und sollte mir jemand glaubhaft Reue etc. vorgaukeln, real aber ein GANZ pöser Purche sein, nun, dann war er halt ein sehr guter Schauspieler. Auch nicht schlimm. Es ist und bleibt eine Owi, kein Schwerverbrechen. Damit kann ich bestens leben. Es gibt aber auch Menschen, die einem nichts vorspielen. So habe ich bspw. mal eine Person nach einer Messung in der Kontrolle gehabt, die total aufgelöst war, weil sie soeben vom Tod eines Elternteils erfahren hatte. Sie tat mir leid und ich habe auf eine Anzeige verzichtet. Sollte sie mir etwas vorgespielt haben, wovon ich allerdings nicht ausgehe, so hat sie eben Glück gehabt.
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Na, bei letzterem haben wir dann ja offenkundig etwas gemeinsam. ;)

Schau mal in Deinem Beitrag nach links. Ich lese aktuell "25.556 Beiträge". Edit: Das ist nicht schlimm, lässt aber doch auf ein gewisses Mitteilungsbedürfnis schließen.

 

Nur keine falschen oder voreiligen Rückschlüsse. Du weißt rein gar nichts von mir.

Ich lese, dass Du "rechtmäßig" und "bürgernah" als Gegensätze empfindest.

 

So? Was macht Dich da so sicher? Ich kenne da nämlich auch ganz andere Meinungen.

Siehe @Sobbel.

 

So habe ich bspw. mal eine Person nach einer Messung in der Kontrolle gehabt, die total aufgelöst war, weil sie soeben vom Tod eines Elternteils erfahren hatte. Sie tat mir leid und ich habe auf eine Anzeige verzichtet. Sollte sie mir etwas vorgespielt haben, wovon ich allerdings nicht ausgehe, so hat sie eben Glück gehabt.

Das ist ein sehr gutes Beispiel. Ich zum Beispiel würde den Teufel tun, einem Cop, den ich nicht kenne, so etwas zu erzählen. Geriete ich in so einer Situation an Dich, würde ich also im Gegensatz zu der von Dir erwähnten Person beanzeigt. Hältst Du das für "gerecht"?

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Du weißt nicht was Menschen den Cops erzählen und du weißt nicht, wie wir damit umgehen. Du weißt nichts von Polizeiarbeit und vermutlich auch nicht von Menschen. Du ergoogelst dir aber fein rechtstheoretische Rechte und Rechtsgrundlagen für polizeiliches Handeln - von der praktischen Umsetzung im wahren Leben hast du keine Ahnung und nicht mal den Hauch einer Ahnung.

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Schau mal in Deinem Beitrag nach links. Ich lese aktuell "25.556 Beiträge". Edit: Das ist nicht schlimm, lässt aber doch auf ein gewisses Mitteilungsbedürfnis schließen.

Jap. Macht durchschnittlich gerade mal 5,6 Beiträge pro Tag. Das zeugt natürlich von einem wahnsinnigen Mitteilungsbedürfnis. Schon erstaunlich, wie oberflächlich Du doch bist.

 

Ich lese, dass Du "rechtmäßig" und "bürgernah" als Gegensätze empfindest.

Joh. Lesen magst Du noch können. Nur mit dem Verstehen hast Du's offensichtlich nicht so ganz.

 

Siehe @Sobbel.

Jap. Theorie vs Praxis. Frag doch mal Sobbel, von mir aus auch per PN, ob er noch nie die Augen zugedrückt hat. Vllt bekommst Du ja eine Antwort darauf. Nur sei nicht enttäuscht, wenn sie nicht so ausfällt, wie Du es erwartet hast.

 

Das ist ein sehr gutes Beispiel. Ich zum Beispiel würde den Teufel tun, einem Cop, den ich nicht kenne, so etwas zu erzählen. Geriete ich in so einer Situation an Dich, würde ich also im Gegensatz zu der von Dir erwähnten Person beanzeigt. Hältst Du das für "gerecht"?

Tja... das eben unterscheidet Dich von den normalen Menschen.

Wie kommst Du darauf, daß Du bei gleicher Ausgangssituation im Gegensatz zur besagten Person von mir beanzeigt würdest?

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Jap. Macht durchschnittlich gerade mal 5,6 Beiträge pro Tag. Das zeugt natürlich von einem wahnsinnigen Mitteilungsbedürfnis. Schon erstaunlich, wie oberflächlich Du doch bist.

Ich schrieb, dass ich das nicht schlimm fände. Im Gegenteil, ich finde es sehr unterhaltsam. Also: Keep cool.

 

Jap. Theorie vs Praxis. Frag doch mal Sobbel, von mir aus auch per PN, ob er noch nie die Augen zugedrückt hat.

Warum per PN? Er wird sich schon äußern, wenn er möchte.

 

Tja... das eben unterscheidet Dich von den normalen Menschen.

Wärest Du bereit und in der Lage, das zurückzunehmen? Mich unterscheidet keineswegs von "normalen Menschen", dass ich keine Lust habe, mit Hinz und Kunz über mir nahegehende Todesfälle zu sprechen. Verstanden?

 

Wie kommst Du darauf, daß Du bei gleicher Ausgangssituation im Gegensatz zur besagten Person von mir beanzeigt würdest?

Naja, die Person, von der Du schriebst, tat Dir leid, weil sie Dir berichtete, was ihr widerfahren ist. Du hast deshalb auf eine Anzeige verzichtet. Ich würde Dir nicht erzählen, was mir widerfahren ist, und würde dementsprechend wohl beanzeigt. Nochmals die Frage: Hältst Du das für "gerecht".

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PedroK: Na also. Geht doch. Ich hatte schon befürchtet, das antwortlose Rumgeeiere und die ad-hominem-Pöbeleien seien was persönliches. Es beruhigt mich ungemein, daß er das offenbar aus Prinzip macht.

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Ich schrieb, dass ich das nicht schlimm fände. Im Gegenteil, ich finde es sehr unterhaltsam. Also: Keep cool.

Und ich schrieb, daß es gerade mal 5,6 Beiträge pro Tag seien, was wohl kaum auf ein "gewisses Mitteilungsbedürfnis" schließen läßt, allenfalls auf ein Interesse am Forum und manchen Themen. Schön, wenn Du das unterhaltsam findest. BTW: ich bin cool. :B):

 

Warum per PN? Er wird sich schon äußern, wenn er möchte.

Ich nannte die PN als Alternative. Von mir aus frag ihn hier öffentlich. Gern auch einen der anderen hier angemeldeten Kollegen. Du hast die Wahl.

 

Wärest Du bereit und in der Lage, das zurückzunehmen? Mich unterscheidet keineswegs von "normalen Menschen", dass ich keine Lust habe, mit Hinz und Kunz über mir nahegehende Todesfälle zu sprechen. Verstanden?

Wenn Du bereit bist, den Vergleich zwischen Polizist und "Hinz und Kunz" zurückzunehmen, werde ich das tun.

 

Naja, die Person, von der Du schriebst, tat Dir leid, weil sie Dir berichtete, was ihr widerfahren ist. Du hast deshalb auf eine Anzeige verzichtet. Ich würde Dir nicht erzählen, was mir widerfahren ist, und würde dementsprechend wohl beanzeigt. Nochmals die Frage: Hältst Du das für "gerecht".

Selbst schuld, wenn Du Dich verschließt. In diesem Fall würdest Du beanzeigt. Und ja, ich halte das für "gerecht".

 

 

 

....

Du bist wirklich armselig. Und feige noch dazu, daß Du Dir ständig von anderen Rückendeckung einholen mußt.
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BTW: ich bin cool. :B):

Es gibt nichts "Uncooleres", als zu behaupten, man sei cool.

 

Wenn Du bereit bist, den Vergleich zwischen Polizist und "Hinz und Kunz" zurückzunehmen, werde ich das tun.

Weichei.

 

Selbst schuld, wenn Du Dich verschließt. In diesem Fall würdest Du beanzeigt. Und ja, ich halte das für "gerecht".

Ich befürworte deutlich höhere Einstiegsgehälter für Polizisten.

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Ich befürworte deutlich höhere Einstiegsgehälter für Polizisten.

Du weißt, daß das das Problem nur sehr langfristig lösen würde, schließlich fahren die Problemfälle jetzt ja schon draußen rum (denk nur: immer die Sonne auf dem Halsabschluß) bzw. sitzen in irgendwelchen Büros oder Pförtnerhäuschen (und da ist die Luft ja nicht immer so gut). Die vor Zeitablauf loszuwerden ist extrem schwierig bis nahezu unmöglich. Aber man könnte natürlich ein (besseres) QM-System einführen, dadurch wenigstens die schwersten Fälle identifizieren und die dann aus der Öffentlichkeit nehmen.

 

Im übrigen wirst Du mir hoffentlich zustimmen: das, was die B-Brothers hier von sich geben, ist doch wohl die Ausnahme. Nicht nur ihre Kollegen hier im Forum, sondern auch die, mit denen man im normalen Leben zu tun hat, sind ja nun regelmäßig weder so auf- noch so ausfallend. Es besteht also noch Hoffnung. Und dann zeigt ja die Erfahrung, daß in der Anonymität des Internets aus einem kleinen Licht gern mal das Flutlicht der Münchner Arena wird.

 

Es ist IMO eindeutig etwas Persönliches.

Stimmt. :D

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Es gibt nichts "Uncooleres", als zu behaupten, man sei cool.

Ah ja. Wenn Du das sagst....

 

Weichei.

Dito.

 

Ich befürworte deutlich höhere Einstiegsgehälter für Polizisten.

Schön.
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Du weißt, daß das das Problem nur sehr langfristig lösen würde, schließlich fahren die Problemfälle jetzt ja schon draußen rum (denk nur: immer die Sonne auf dem Halsabschluß) bzw. sitzen in irgendwelchen Büros oder Pförtnerhäuschen (und da ist die Luft ja nicht immer so gut). Die vor Zeitablauf loszuwerden ist extrem schwierig bis nahezu unmöglich. Aber man könnte natürlich ein (besseres) QM-System einführen, dadurch wenigstens die schwersten Fälle identifizieren und die dann aus der Öffentlichkeit nehmen.

*plonk* :D

 

...sind ja nun regelmäßig weder so auf- noch so ausfallend.

Zum Glück sind die meisten Bürger/VT tatsächlich nicht so auf- und/oder ausfallend wie Du. Es besteht also durchaus noch Hoffnung.

 

Mit einer kleinen Ausnahme: Du bist ein hoffnungsloser Fall.

 

Und dann zeigt ja die Erfahrung, daß in der Anonymität des Internets aus einem kleinen Licht gern mal das Flutlicht der Münchner Arena wird.

Was Du hier immer wieder aufs neue unter Beweis stellst. Hier die große Backe, real eine kleine .... Leuchte.

 

Stimmt.

Na auf jeden Fall doch.
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Du weißt, daß das das Problem nur sehr langfristig lösen würde, schließlich fahren die Problemfälle jetzt ja schon draußen rum ...

Richtig. Aber mir ist eine langfristig angelegte Lösung lieber als gar keine.

 

Im übrigen wirst Du mir hoffentlich zustimmen: das, was die B-Brothers hier von sich geben, ist doch wohl die Ausnahme.

Da bin ich mir leider nicht so sicher. Ich hoffe aber, dass Du Recht hast.

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Also vorweg, Eure Streiterei habe ich mir nicht in Gänze reingezogen, irgendwann habe ich entnervt aufgegeben...

Woran ich mich erinnere, dass es eigentlich darum ging, dass @Bluey in gewissen Situationen (dankenswerterweise) auch mal ein Auge zudrückt und mindestens zwei andere User dieses für Rechtsbruch, Willkür und Schlimmeres halten... bis dahin (also nur dass es genau darum geht) besteht, glaube ich, hier Konsens.

Weiter vorne hatte schon PedroK @Sobbel zitiert hinsichtlich "Einschreiteermessen" und "Auswahlermessen" (Post #37), wo Sobbel (Im Gegensatz zu meiner Kenntnis als SB'in aber nicht PVB'in) das Auswahlermessen negiert.

Nun gucke ich mir einfach mal (extra für @Biber eine "leichte" Quelle) Wikipedia an zum Thema "Opportunitätsprinzip"....:

Im Bereich der Eingriffsverwaltung (zum Beispiel Polizei) stellt sich die Frage, ob (Entschließungsermessen) und gegen wen (Auswahlermessen bzw. Störerauswahl) vorgegangen werden soll. Das Opportunitätsprinzip gilt nicht nur beim Entschließungsermessen, sondern gerade auch beim Auswahlermessen.

Allerdings kann die Entscheidungsfreiheit, ob gehandelt werden soll, zu einer Handlungspflicht verengt sein (sog. Ermessensreduktion auf Null), beispielsweise wenn bedeutende Rechtsgüter gefährdet sind oder wenn das Nichteinschreiten unverhältnismäßig wäre.

Das Opportunitätsprinzip ist in den einschlägigen Landesgesetzen geregelt (zum Beispiel § 3 PolG-BaWü, § 14 Abs. 1 SOG M-V, Art. 5 Abs. 1 BayPAG, vgl. auch § 3 Abs. 1 Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes).

 

Quelle: Wikipedia

 

Da sind für @Biber und @PedroK sogar Rechtsgrundlagen genannt, den Begriff "bedeutende Rechtsgüter" erklären eigentlich alle gelesenen Quellen im Internet mit "Leib, Leben, Gesundheit etc.", das liegt auch bei Bußgeldbeständen nicht zwingend vor, somit gibt es auch keine Ermessensreduktion auf Null.

Somit handelt @Bluey auch beim Augen zudrücken innerhalb der Norm(en).

 

Kleiner Hinweis an die beiden "Rechtsbruch- und Willkür-unterstellenden" Mit- Diskutanten... ich lass mich auf Diskussionen dergestalt wie sie auf dieser Seite gelaufen sind garantiert nicht ein und werde sie geflissentlich ignorieren.

Einer normalen Diskussion bin ich aber gerne zugänglich.

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@Q-Treiberin, nicht nur Bluey drückt ein Auge zu, wenn es nach Beurteilung des konkreten Einzelfalls die richtige Entscheidung ist. Und das ganze betrifft nicht nur Ordnungswidrigkeiten (jedoch sind bei Straftaten und 'Auge zu drücken' die Grenzen enger gefasst - der Polizist muss vor Ort den Tatbestand negieren, was im Zweifel und wenn es die richtige Entscheidung ist passiert und was im Gesamten auch richtig ist, wenn auch rechtlich weit ausgelegte Handlungskomptenz)

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...

Ich finde es erfreulich, dass Du Dich zu dem Thema meldest. Ich hatte @Sobbels Beitrag nicht vollständig zitiert. Hier seine Herleitung, die mir sehr plausibel erscheint:

 

Vorrang des Gesetzes

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

 

Pflichtgemäßes Ermessen

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html

http://dejure.org/gesetze/OWiG/53.html

 

Ermessensschrumpfung auf null - kein Auswahlermessen:

 

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__40.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html

Man beachte die gewählten Formulierungen aus Par. 1 Abs 1

"ist eine Geldbuße festzusetzen"

"ist ein Verwarnungsgeld zu erheben"

 

das ist keine "Kann-Bestimmung"

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Dazu müsste man auch Kommentare, Gerichtsentscheidungen etc. lesen.

 

 

Rein nach Gesetzestext liest es sich so, als ob Sobbel und Du recht haben.

 

Die von Dir zitierte Vorschrift beinhaltet aber auch Verwarngelder bis 55 Euro, und ich persönlich kenne keinen Polizisten, der bei einem kleinen (festgestellten!) Parkverstoß es nicht mal bei einer gebührenfreien Verwarnung belässt (selber schon mehrfach in den Genuss gekommen).

 

Und ich glaube einfach nicht, dass die alle rechtswidrig handeln...

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@Q-Treiberin

Und ich glaube einfach nicht, dass die alle rechtswidrig handeln

Sie handeln auch nicht (unbedingt) rechtswidrig; schließlich ist es Aufgabe der Polizei auch das Ermessen zu nutzen und das Ziel (das Große Ganze) im Auge zu haben. Tatsächlich kann es dabei jedoch faktisch zu Unrecht führen, wenn das Ermessen falsch ausgeübt wurde. Die Folge ist dann, dass das Handeln - die mdl Verwarnung / Ermahnung - rechtswidrig ist. So ist das halt. Dadurch begeht der Cop jedoch keine Straftat! Und ein Dienstvergehen nur dann, wenn er aus 'niedrigen Beweggründen' falsch gehandelt hat. War das Handeln jedoch objektiv richtig, dann ist alles gut; auch dann wenn es nicht rechtens war. Leider ist das Verwaltungsrecht in Deutschland sehr komplex. Zum Glück denken unsere Polizisten jedoch mehr mit, als sich zu geißeln. Polizei ist mehr als stumpfes Verwaltungsrecht. Unser System erlaubt es dem Polizisten auch richtig zu handeln und verzeiht Fehler. Nur Unrecht der Polizisten wird verfolgt; sogar dann, wenn das Unrecht rechtmäßig war!
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Sorry, aber das ist mal wieder absolut nichts und bringt auch kein Licht ins Dunkle.

 

Entweder Du hast eine Quelle die die BKatV "erweitert, "erläutert" oder "auslegt" oder die Aussage von Sobbel stimmt.

 

Daher fragte ich explizit nach Kommentaren oder Gerichtsentscheidungen, nicht nach Deiner "Meinung".

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@Q-Treiberin, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann arbeitest du in der Verwaltung. Heißt deine Fälle sind alle schriftlich. Dein Verwaltungsakt, wenn du welche erlässt, muss begründet sein. Ich arbeite auf der Straße. Ich habe keine Kommentare, ich zitiere keine Entscheidungen - ich und die anderen Straßencops handeln so, wie wir es für richtig erachten. Dafür haben wir eine Polizeiausbildung gemacht, dafür machen wir Fortbildungen und genau das, unsere Arbeit, habe ich beschrieben. Sobbels Beitrag ist ein Teil der Rechtslage.

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Rein nach Gesetzestext liest es sich so, als ob Sobbel und Du recht haben.

Der Gesetzestext lässt da IMO nicht viel Spielraum (trotz "hoher See" etc.). Es ist natürlich für Betroffene erfreulich, wenn der Cop "ein Auge zudrückt" und das erscheint auch so nett und menschlich. Das Gesetz verbietet das ("ab Bußgeld") aber, weil so etwas zu Willkür und Ungerechtigkeit führt bzw. führen kann. Denke bitte daran, dass es Polizisten wie @Blaulicht zu geben scheint.

 

Und ich glaube einfach nicht, dass die alle rechtswidrig handeln...

Und Du glaubst richtig. Wenn Du mal ein paar Zeilen weiter liest, findest Du in §2:

 

(2) Bei unbedeutenden Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes kommt eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld in Betracht.

Wir reden im Moment aber über Bußgelder. Da geht das nicht.

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Bei Dir glaube ich das unbesehen, die Unterstellung dass alle so handeln wie Du halte ich für eine bodenlose Frechheit.

So ganz allein scheint er damit aber nicht zu sein:

 

Es kommt häufig vor, daß man es selbst bei einem Bußgeldtatbestand bei einer Ermahnung oder ggf. auch bei einem VG beläßt.

Und dennoch: ob ich im Falle des Falles so vorgehe (und z.B. ein VG nehme oder gar eine Anzeige schreibe), entscheide ich ganz allein, niemand sonst.

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Ich denke tatsächlich, dass wenn der Betroffene sich beschwert (also darüber, dass der Cop kein Bußgeldverfahren eingeleitet hat), dass die zuständige Bußgeldbehörde der Beschwerde nachgeht und einen Bußgeldbescheid erlässt. Ich denke auch, dass das Verhalten für den Cop, wenn es begründet ist, zu keinen Konsequenzen führt. Mag für "Nichtcops" jetzt ganz schlimm klingen - ist es aber nicht. Es ist das notwendige Augenmaß, was die Polizei braucht. Schließlich ist es eine Polizei für die Bürger, für das Volk und für die Ordnung. Die schriftliche Ordnung (Gesetze) wird eben dem Leben nicht immer gerecht. Wie gesagt, es gibt sogar Fälle aus dem Strafrecht, wo die Polizei Augenmaß beweisen muss! Einfach weil das zu einer guten und gerechten Polizei gehört!

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ah und solche von dem, der doch mal gut erklärt hat, daß man eigentlich seinen Kollegen anzeigen könnte (gut, nicht müßte, aber Chef wäre vielleicht interessiert...)wenn der jemand mündlich verwarnt der stehenderweise mit dem Handy telefoniert und der Motor aus irgendwelchen Gründen eben noch an ist. Atypischer Handyverstoß...

Und eine echte Ordnungswidrigkeit - eigentlich kein Fall für ne Verwarnung.

 

Vom Paulus zum Saulus? Oder umgekehrt - je nach Sichtweise.

 

Was ist denn mit:

 

 

Sind wir jetzt mucksch? Wollen wir ein Taschentuch...???


Der böse Blaulicht hat gesagt, dass man bei Handyverbot nicht mdl. verwarnen darf...

Der verpetzt bestimmt die Kollegen. Bäh. Der böse Blaulicht.



Und ja.
Ich hoffe, dass das Einzelfälle sind!
Es gibt Gesetze, die wir zu achten haben.
Da stehen Bestimmungen über Verwarngeldverfahren drinne und es endet beim Freiheitsentzug bis zum Schusswaffengebrauch. Und ich denke schon, dass sich alle an die Spielregeln halten sollen.

So schwer ist das doch nicht!?
Wo hört das den sonst auf?

 

 

 

Hallo, Blaulicht,



Der böse Blaulicht hat gesagt, dass man bei Handyverbot nicht mdl. verwarnen darf...

wo steht das und wie sind die Konsequenzen, wenn ein Polizeibeamter doch eine Verwarnung ausspricht?

Viele Grüße,

Nachteule

 


Wo das steht? Im OwiG!
Was die Konsequenzen sind? Vermutlich wäre die Verwarnung nicht rechtmäßig und ein Bußgeldverfahren wäre noch zulässig
(aber das müsste mal ein Volljurist prüfen)

 

 

 

 

Ja und was trifft den Polizisten der so etwas tut wenn sein Kollege ihn bei den Vorgesetzen meldet? Oder gleich beim Staatsanwalt weil unter Umständen ist das eine Straftat - das müßte aber auch mal jemand prüfen. Auf jeden Fall ist das nicht korrekt und man müßte das wohl melden.


Muss man das melden?
Also, es ist keine Straftat im Raum.
Die Staatsanwalschaft interessiert das gar nicht.

Es ist ein Fehler im Bußgeldverfahren passiert. Die Bußgeldbehörde könnte das interessieren. Eine Meldeverpflichtungen wüsste ich jetzt nicht, dass es die gäbe... Ergibt sich aber aus der Logik. Aber wenn nicht dann nicht. Also macht nix.

Daneben ist das ein Pflichtverstoß. Da könnte der Chef interesse dran haben. Eine Pflicht zur Meldung gibt es aber auch nicht.

 

 

 

Aber eigentlich fast positiv zu sehen...

 

Da hat sich jemand entwickelt.

 

Das lässt hoffen, vor allem da ich gesehen habe, daß wir die Diskussion schon 3x hatten und damals hatten wir auch schon Katastrophenschutz - evtl. lernt er noch dazu was und wer das unter Umständen ist. So in 2 Jahren evtl.

(wäre interessant ob ich ihn anfordern könnte? ;) )

 

Da sieht man doch eine strahlende Zukunft fürs Forum?

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Irren ist menschlich. Und sollte mir jemand glaubhaft Reue etc. vorgaukeln, real aber ein GANZ pöser Purche sein, nun, dann war er halt ein sehr guter Schauspieler. Auch nicht schlimm. Es ist und bleibt eine Owi, kein Schwerverbrechen. Damit kann ich bestens leben. Es gibt aber auch Menschen, die einem nichts vorspielen. So habe ich bspw. mal eine Person nach einer Messung in der Kontrolle gehabt, die total aufgelöst war, weil sie soeben vom Tod eines Elternteils erfahren hatte. Sie tat mir leid und ich habe auf eine Anzeige verzichtet. Sollte sie mir etwas vorgespielt haben, wovon ich allerdings nicht ausgehe, so hat sie eben Glück gehabt.

Wir hatten das ja ähnlich schon an anderer oder gleicher Stelle. Wenn Dir ein Glatzkopp mit Springerstiefeln diese Geschichte erzählt oder einer einer anderen sonderbaren Spezie hat er schon weniger Chancen, damit durchzukommen. Die Mietze hat Glück gehabt - vermutlich oder hoffentlich zurecht, denn ich würde in so einem Fall auch auf Milde hoffen. Aber schon mir würdest Du weniger Gleuben schenken, als ihr, weil ich nicht besonders gut total aufgelöst aussehen kann.

Deshalb bin ich auch zwiegespalten, was das "Augenzudrücken" angeht. Ich finde, es gibt gute Gründe (also richtig gute und nicht nur die die wir hier gerne anführen)die Regeln mal Regeln sein zu lassen und würde hoffen, dem entsprechenden Cop das verdeutlichen zu können. Nur wäre darauf kein Verlass, sodass man von Cop zu Cop unterschiedlich behandelt würde.

 

Du nennst das Augenmaß und ich glaube Dir auch, dass es damit ernst meinst. Objektiv aber ist es Willkür. Das Wort bedeutet ja "nach Willen küren", also Du suchst Dir selbst aus, wer vor Dir Gnade vor Recht erfährt, wenn er erwischt und gestellt ist. Letztlich sprichst Du in solchen Fällen Recht und das dürftest Du nicht - auch wenn ich finde, dass das von Fall zu Fall OK sein kann und sollte.

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