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"rotlichtfahrt" Auf Dem Fahrrad


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Hallo,

 

war eben mit dem Rad auf dem Weg zu einer Klausur und hab dabei 2 rote Ampeln überfahren. Eine war ein Fußgängerüberweg, bei dem die Fußgänger schon lange auf der anderen Seite waren (aber sie war noch rot, als ich rübergefehren bin) und einmal bin ich kurz vorher auf den Bordstein gefahren, um die grüne Fußgängerampel zu nutzen, die Autoampel war aber rot. Da ich auf dem Weg zur Klausur war haben die beiden Beamten nur meine Personalien aufgenommen. Ich sollte mich dann danach auf dem Polizeipräsidium melden. Jetzt ist die Klausur aber ausgefallen und ich habe noch 2 Stunden Zeit.

 

Irgendwelche Vorschläge, wie ich da jetzt am strafeffizientesten vorgehe? Was wäre zum Beispiel mit "nicht hingehen". Besteht da die Chance, dass das vergessen wird? Macht es das schlimmer? Kann man aus einem der oben genannten Verstöße rauskommen, damit es zumindest keine Rotlichtfahrt mehr ist?

 

Da Zeit natürlich ein knappes Gut grade ist wäre ich über schnelle Antworten natürlich besonders dankbar!

 

Beste Grüße,

DMK

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Moin Moin     Tuts für dich auch das Wort "Ist" ?   http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html   Auszug aus § 1 Bußgeldkatalog " (1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a u

@Blaulicht: m. E. wäre es (deutlich) besser gewesen, wenn Du auf Deinen letzten Beitrag verzichten hättest. Manchmal wäre es imho besser, dass Du Dir, gerade als PVB, darüber Gedanken machst, wie die

Muß bzw. kann er sicherlich nicht. Denn dafür gibt es mW keine Rechtsgrundlage. Wenn er es macht, dann nimmt er das auf seine Kappe und der Betroffene darf sich freuen. Es kommt häufig vor, daß man es

Erstmal willkommen hier.

 

Da Deine Personalien feststehen, wirst Du aus der Rotlichtfahrt nicht rauskommen, ob Du jetzt hingehst oder den Kopf in den Sand steckst. Vergessen wird es bestimmt nicht, außer die beiden Beamten leiden plötzlich unter einer schweren Amnesie.

 

Die "Einladung" aufs Präsidium dürfte nur die sog. "Anhörung" sein, gehst Du nicht hin folgt zeitnah der Bußgeldbescheid.

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kann ich denn was gewinnen, wenn ich hingehe? Wie beschrieben...bei der einen Kreuzung war die Fußgängerampel grün, es gibt keinen Fahrradweg und ich bin nur Schrittgeschwindigkeit gefahren, weil ich ja erst auf den Bordstein hoch und dann wieder runter musste... Nach meinem persönlichen Empfinden ist das zwar klar über rot gefahren, aber vielleicht gibt es da ja Spielraum?

 

edit: Und ah ja...vielen Dank fürs Willkommenheißen!

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Im Moment nur einen für die Zukunft: Wenn irgend möglich nicht anhalten lassen ;).

Das ist wohl der denkbar schlechteste Rat. Denn wenn er dann doch angehalten werden sollte, stehen die Chancen, nochmal mit einem DuDuDu davon zu kommen, ziemlich schlecht. Ich würde bzw. wäre an seiner Stelle hingefahren, hätte die Sache nochmal entsprechend geschildert, gesagt, daß es mir Leid täte und damit darauf gesetzt, daß man es bei einer Belehrung beläßt. Die Chancen dafür sind zumindest bei einem Radfahrer und zudem Schüler aus meiner Sicht gar nicht schlecht.

Ansonsten kann ich mich dem Beitrag von @zorro69 nur anschließen: Rote Ampeln beachten! Auch als Radfahrer.

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Das ist wohl der denkbar schlechteste Rat.

Du bist ja auch parteiisch. Ich finde den Rat nicht verkehrt. Man kann sich vielleicht nicht mehr rausreden, wenn man doch gekascht wird, aber erstens passiert das nicht, wenn man es wirklich durchzieht und zweitens wird es ja nicht wesentlich (wenn überhaupt) teurer als wenn man gleich angehalten hätte. Die Chance ist gut...

 

Ich würde bzw. wäre an seiner Stelle hingefahren, hätte die Sache nochmal entsprechend geschildert, gesagt, daß es mir Leid täte und damit darauf gesetzt, daß man es bei einer Belehrung beläßt. Die Chancen dafür sind zumindest bei einem Radfahrer und zudem Schüler aus meiner Sicht gar nicht schlecht.

Kann klappen. Oder man handelt sich noch was Vorsätzliches ein, fals das nicht eh' schon im Raum steht.

 

Ansonsten kann ich mich dem Beitrag von @zorro69 nur anschließen: Rote Ampeln beachten! Auch als Radfahrer.

Nur weil Du Dir keine Arbeit machen willst..... :P
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JoeLeTaxi, on 12 Sept 2014 - 01:31, said:

 

Bluey, on 11 Sept 2014 - 21:10, said:

Rote Ampeln beachten! Auch als Radfahrer.

Hatte mich schon immer interessiert: Werden FS-Inhaber, die als Fahrradfahrer eine rote Ampel mißachten, ebenfalls mit Flens-Punkten oder gar mit 'nem PKW-Fahrverbot bedacht?

Ja und wenn du noch in der Probezeit bist eine Nachschulung hinten dran.

FV gibt es allerdings nicht.

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@Q-treiberin, stimmt. Er kann verlieren, wenn er sich um Kopf und Kragen redet. Er könnte aber auch was gewinnen. Schließlich hatte er Zeit 'nachzudenken' und manch Cop kann es dann auch bei der allerletzten Ermahnung lassen. Es kann aber auch sein, dass das die Anhörung sein soll und die Anzeige schon geschrieben ist. Man (und auch du) weiß es eben nicht.

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manch Cop kann es dann auch bei der allerletzten Ermahnung lassen.

Erklär mal bitte, auf welcher Rechtsgrundlage manch Cop entscheiden darf, dem 'Strafanspruch' des Staates auf mindestens 70 € Bußgeld und einen Punkt in Flensburg sei auch mit einer allerletzten Ermahnung genüge getan. Nach der praktischen Seite (also wie manch Cop feststellt, daß es diese allerletze Ermahnung nicht schon gestern gegeben hat bzw. wie er sicherstellt, daß alle Kollegen wissen, daß es sie dann jetzt gibt.

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Tja Biber. Is so, wie ich sagte. Wie ich schon oft sagte: Polizei ist einfach mehr als nur das was du davon denkst. Und neben richtig und falsch gibt es auch noch gut und böse, gute gemeint, gut gemacht, seh ich so, mach ich so, na und. Formal hast du jedoch Recht. (@ Bluey, ich denke gerade an unser Gespräch. Alles gut!)

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Werden FS-Inhaber, die als Fahrradfahrer eine rote Ampel mißachten, ebenfalls mit Flens-Punkten oder gar mit 'nem PKW-Fahrverbot bedacht?

1. auch ohne einen FS erhalten sie einen Punkt, wenn sie eine rote Ampel mißachten. Und bei 8 Punkten die für den, der einen FS besitzt, genau dieser erstmal WECH.

2. nein, ein Fahrverbot erhält er nicht. Da hat er es ein wenig besser als seine motorisierten VT-Kollegen.

 

 

Edit: sehe gerade, daß @Gast225 die Frage schon beantwortet hatte.

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Erklär mal bitte, auf welcher Rechtsgrundlage ...

Muß bzw. kann er sicherlich nicht. Denn dafür gibt es mW keine Rechtsgrundlage. Wenn er es macht, dann nimmt er das auf seine Kappe und der Betroffene darf sich freuen. Es kommt häufig vor, daß man es selbst bei einem Bußgeldtatbestand bei einer Ermahnung oder ggf. auch bei einem VG beläßt. Die Entscheidung fällt zugunsten des Betroffenen und ich halte das auch für gut. Für mich ist das ein "Auge zudrücken", was ich selbst auch hin und wieder praktiziere. Bislang hat sich noch kein VT darüber beschwert oder gar nach der Rechtsgrundlage dafür gefragt.
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Erklär mal bitte, auf welcher Rechtsgrundlage ...

Muß bzw. kann er sicherlich nicht. Denn dafür gibt es mW keine Rechtsgrundlage. Wenn er es macht, dann nimmt er das auf seine Kappe und der Betroffene darf sich freuen. Es kommt häufig vor, daß man es selbst bei einem Bußgeldtatbestand bei einer Ermahnung oder ggf. auch bei einem VG beläßt.

 

Du hast so etwas mal - zu Recht - als Willkür bezeichnet.

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Du hast so etwas mal - zu Recht - als Willkür bezeichnet.

Ich habe damit gerechnet, daß das - von Dir - vorgebracht wird. Ich halte es dennoch für richtig, auch mal ein Auge zuzudrücken.
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Wie ich schon oft sagte: Polizei ist einfach mehr als nur das was du davon denkst.

Danke, liebes Blaulicht, daß Du mir das immer wieder mitteilst. Danke auch dafür, daß jemand wie Du, dessen Geistesgröße und Denkvermögen in seinen Beiträgen immer wieder aufblitzen, darüber urteilen magst, was ich denke. Ist aber beides überflüssig, Du kannst diesen Textbaustein also löschen.

Schon bevor ich hier u.a. Deine Beiträge zum Verhalten von Polizisten lesen durfte, war mir durchaus bekannt, daß auch Polizisten Gesetze übertreten, Straftaten begehen, willkürlich entscheiden, exzessiv Gewalt ausüben, unter plötzlichen Anfällen von Amnesie leiden und bei ihren Aussagen der Wahrheit sehr kreativ die Hacken zeigen (um es mal höflich auszudrücken) etc.pp. Allerdings ist mir bis zu den oben erwähnten Beiträgen noch kein Polizist untergekommen, der sich damit brüstet, einfach mal ganz locker zumindest ein oder drei Dienstvergehen zu begehen, wenn nicht sogar zum Straftäter zu werden.

 

Formal hast du jedoch Recht.

Nö. Nix formal. Und ansonsten: ich weiß.

 

Bislang hat sich noch kein VT darüber beschwert oder gar nach der Rechtsgrundlage dafür gefragt.

Das kannst Du ganz leicht ändern. Erzähl einfach dem nächsten VT, den Du beanzeigst, daß Du einen anderen VT bei dem gleichen Tatbestand nur ermahnt hast. Es sollte mich wundern, wenn er sich dann weder beschwert noch nach der Rechtsgrundlage fragt.

 

Ich habe damit gerechnet, daß das - von Dir - vorgebracht wird. Ich halte es dennoch für richtig, auch mal ein Auge zuzudrücken.

Mach Dir keine Gedanken: ich hätte Dir ebenfalls Willkür vorgehalten, auch ohne das Zitat. Und es ist Willkür, nichts anderes (wenn man mal absieht von möglicherweise in Frage kommenden Tatbeständen wie Dienstvergehen oder Strafvereitelung im Amt). Und Willkür ist eines demokratischen Staates unwürdig.

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Das kannst Du ganz leicht ändern. Erzähl einfach dem nächsten VT, den Du beanzeigst, daß Du einen anderen VT bei dem gleichen Tatbestand nur ermahnt hast. Es sollte mich wundern, wenn er sich dann weder beschwert noch nach der Rechtsgrundlage fragt.

Ich würde es ihm gegenüber argumentativ vertreten. Entweder, er verstünde es, oder eben nicht. Ich sehe aber gar keine Notwendigkeit, irgendeinem solches zu erzählen. Letztlich hofft und setzt fast jeder darauf, daß ein Auge zugedrückt wird. In welcher Form auch immer.

 

Mach Dir keine Gedanken: ich hätte Dir ebenfalls Willkür vorgehalten, auch ohne das Zitat. Und es ist Willkür, nichts anderes (wenn man mal absieht von möglicherweise in Frage kommenden Tatbeständen wie Dienstvergehen oder Strafvereitelung im Amt). Und Willkür ist eines demokratischen Staates unwürdig.

1. das weiß ich. Da bist Du äußerst berechenbar.

2. es ist mir egal, ob Du es für Willkür hältst. Für mich ist es insbes. menschlich und bürgernah.

 

 

Ist es für Dich/Euch auch Willkür, wenn ein Richter (alternativ auch der SB der Bußgeldstelle) jemandem, der mit +31 igO geblitzt wurde, kein FV verpaßt, einem anderen dafür sehr wohl? Wenn nein, warum nicht?

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Keine gesetzlich festgelegten. Das weißt Du ja selbst.

Ja, das weiß ich. Ich stelle die Frage anders: Was führt zu dem anmaßenden Gnadenerweis bzw. der "Gnadenversagung" Deinerseits?

 

Ist es für Dich/Euch auch Willkür, wenn ein Richter (alternativ auch der SB der Bußgeldstelle) jemandem, der mit +31 igO geblitzt wurde, kein FV verpaßt, einem anderen dafür sehr wohl? Wenn nein, warum nicht?

Deine Frage lässt tief blicken. Zur Information: Polizist <> Richter.

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Ich sehe aber gar keine Notwendigkeit, irgendeinem solches zu erzählen.

Das dürfte wohl Selbstschutz sein, schließlich weißt Du genau, daß Du damit in erhebliche Probleme geraten könntest, denn das

Entweder, er verstünde es, oder eben nicht.

klingt zwar ganz locker, dürfte aber bei einer entsprechenden Beschwerde nicht mal ansatzweise als Begründung ausreichen.

 

das weiß ich. Da bist Du äußerst berechenbar.

Natürlich. Zum einen will ich Dich nicht enttäuschen, zum anderen - und das ist viel wichtiger - darf man auch Dir ein derartiges Verhalten nicht durchgehen lassen.

 

es ist mir egal, ob Du es für Willkür hältst. Für mich ist es insbes. menschlich und bürgernah.

Auch Deine krativen Umschreibungsversuche ändern nichts an den Tatsachen.

 

Ist es für Dich/Euch auch Willkür, wenn ein Richter (alternativ auch der SB der Bußgeldstelle) jemandem, der mit +31 igO geblitzt wurde, kein FV verpaßt, einem anderen dafür sehr wohl? Wenn nein, warum nicht?

Du verwechselst da etwas ganz grundlegendes: Du hast kein Recht zu so einer Entscheidung. Du bist ein Streifenpolizist, kein Richter. Du bist Exekutive, nicht Judikative. Mit Deinem Vorgehen maßt Du Dir Kompetenzen an, die Dir schlicht nicht zustehen (mal abgesehen von der dafür fehlenden Ausbildung). Ich halte das für eine Straftat.

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Was führt zu dem anmaßenden Gnadenerweis bzw. der "Gnadenversagung" Deinerseits?

Kommt auf die Situation an, den Menschen, sein Verhalten etc. Läßt sich nicht pauschal sagen. Ist auch mehr die Ausnahme. Der Regelfall ist die entsprechende Sanktion. Wenn ich es aber eben für richtig und sinnvoll halte, drücke ich beide Augen zu und belasse es bei einer Verwarnung. Von mir aus nenne es Bauchgefühl.

 

Deine Frage lässt tief blicken. Zur Information: Polizist <> Richter.

Unsinn. Da ich Deine Reaktion ahnte, hab ich "alternativ auch der SB der Bußgeldstelle" geschrieben.
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Das dürfte wohl Selbstschutz sein

Warum sollte ich jemandem sagen, daß ich irgendwann jemanden nur verwarnt habe, der das Gleiche getan hat? Das ist doch völliger Unsinn.

 

schließlich weißt Du genau, daß Du damit in erhebliche Probleme geraten könntest,

Papperlapapp.

 

denn das

Entweder, er verstünde es, oder eben nicht.

klingt zwar ganz locker, dürfte aber bei einer entsprechenden Beschwerde nicht mal ansatzweise als Begründung ausreichen.

 

Es ist auch locker, denn solcherlei Vorkommnisse habe ich schon miterlebt. Und wenn sich jemand beschwert, dann wird das Handeln und Vorgehen begründet. Punkt. Dazu müßte er

1. von anderen konkreten Fällen wissen (ist nicht der Fall), oder

2. einen entsprechenden Fall live miterleben (ist schonmal vorgekommen, allerdings nicht bei mir). Dann wird ggf. begründet.

 

Natürlich. Zum einen will ich Dich nicht enttäuschen, zum anderen - und das ist viel wichtiger - darf man auch Dir ein derartiges Verhalten nicht durchgehen lassen.

Danke für Deine Rücksichtnahme. Solltest Du Dir aber für andere aufheben. Zum anderen - und das ist mindestens ebenso wichtig, aber auch gut so - wirst Du daran nichts ändern können.

 

Auch Deine krativen Umschreibungsversuche ändern nichts an den Tatsachen.

Genauso wenig wie Dein rechthaberisches oberwichtiges Gehabe.

 

Du verwechselst da etwas ganz grundlegendes: Du hast kein Recht zu so einer Entscheidung. Du bist ein Streifenpolizist, kein Richter. Du bist Exekutive, nicht Judikative. Mit Deinem Vorgehen maßt Du Dir Kompetenzen an, die Dir schlicht nicht zustehen (mal abgesehen von der dafür fehlenden Ausbildung). Ich halte das für eine Straftat.

Mach Dich nicht so wichtig. Weder verwechsle ich etwas noch überschreite ich meine Kompetenzen.
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@Biber will es einfach nicht begreifen; @PedroK nennt es Willkür. Ich nenne es Polizeiarbeit. Der Hinweis, dass der Polizist dadurch sogar Straftäter würde ist genauso falsch, wie es auch falsch ist, dass er ein Dienstvergehen begeht. Wie bei jeder Amtshandlung ist zunächst einmal von der Richtigkeit auszugehen! Wenn ein Polizist so handelt, dann wird in der Gesamtbetrachtung des konkreten Einzelfalls diese Entscheidung die richtige sein. Es muss jedoch die zwangsläufig einzige Richtige Möglichkeit gewesen sein. Jedoch gibt es, wie immer, auch einen kleinen Teil der falsch getroffenen Entscheidungen und davon einen noch kleineren Teil der bewusst falsch getroffenen Entscheidungen.

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Unsinn.

Nö. Du bist kein Richter. Du bist nicht Judikative. Du bist Polizist. Du bist Exekutive.

 

Warum sollte ich jemandem sagen, daß ich irgendwann jemanden nur verwarnt habe, der das Gleiche getan hat? Das ist doch völliger Unsinn.

Ob Unsinn oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Es ging darum, daß Du behauptetest, niemand würde sich über Deine Willkür beschweren oder nach der Rechtsgrundlage fragen. Ich habe Dir diejenigen genannt, die sich beschweren bzw. fragen würden - so sie denn davon wüßten. Da Du ihnen aus wohlverstandenem Eigeninteresse nichts davon erzählst, können sie weder das eine noch das andere. Würdest Du es ihnen sagen, wäre die Reaktion vorhersehbar.

 

Papperlapapp.

Ach echt? Du würdest also keine Probleme bekommen, wenn Du öffentlich machtest, daß Du willkürlich handelst? Das glaubst Du doch selbst nicht.

 

Es ist auch locker, denn solcherlei Vorkommnisse habe ich schon miterlebt. Und wenn sich jemand beschwert, dann wird das Handeln und Vorgehen begründet.

Dann begründe mal, warum der eine Rotlichtfahrer bestraft wird, der andere in der gleichen Situation nicht.

 

Dazu müßte er

1. von anderen konkreten Fällen wissen (ist nicht der Fall)

Siehe oben.

 

einen entsprechenden Fall live miterleben (ist schonmal vorgekommen, allerdings nicht bei mir). Dann wird ggf. begründet.

Ach. Da haben zwei VT den selben Bußgeldtatbestand verwirklicht, der eine wurde bestraft, der andere nicht, der eine hat das mitbekommen, es wurde ihm begründet und er hat das klaglos akzeptiert? Wie wurde es ihm denn begründet, daß er so einsichtig war? Insbesondere würde mich die ihm genannte Rechtsgrundlage interessieren, von der Du selber zugegeben hast, daß es sie nicht gibt.

 

Danke für Deine Rücksichtnahme. Solltest Du Dir aber für andere aufheben.

Immer für den, der sie braucht.

 

Zum anderen - und das ist mindestens ebenso wichtig, aber auch gut so - wirst Du daran nichts ändern können.

Och, wenn ich es miterlebte, wäre ich mir an Deiner Stelle nicht so sicher.

 

Genauso wenig wie Dein rechthaberisches oberwichtiges Gehabe.

Ja, die Wahrheit kann unangenehm sein, da mußt Du dann mal wieder zu persönlichen Angriffen greifen.

 

Mach Dich nicht so wichtig. Weder verwechsle ich etwas noch überschreite ich meine Kompetenzen.

Du lügst Dir selber in die Tasche. Fakt ist: Du handelst willkürlich und Du hast für dieses Handeln nicht mal ansatzweise das Recht (und damit auch die Kompetenz) auf Deiner Seite.

 

(...)

Laber nicht rum, nenn' die Rechtsgrundlage.

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Kommt auf die Situation an, den Menschen, sein Verhalten etc.

Also Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund. Glückwunsch! Dass Du es mit der Verfassung und dem ganzen Gedöns nicht so hast, haben wir ja schon beim Thema Pressefreiheit feststellen können.

 

 

Deine Frage lässt tief blicken. Zur Information: Polizist <> Richter.

Unsinn. Da ich Deine Reaktion ahnte, hab ich "alternativ auch der SB der Bußgeldstelle" geschrieben.

 

Die Information, dass ein Polizist kein Richter sei, ist Unsinn?

 

Rechtsgrundlage ist: Polizei

Mädel, Du hast da was falsch verstanden.

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Rechtsgrundlage ist: Polizei

Ah ja. Aber sonst hast Du keine Schmerzen, oder?

 

Aber Polizei kann und muss auch entscheiden, hat Wahlmöglichkeiten.

Schön gesehen. Du weißt ja, daß das ein inhaltsleerer Gemeinplatz ist und wir hier über einen konkreten Fall reden. Also führe doch mal aus, welche Wahlmöglichkeit der Polizist hat, den der TE im Präsidium aufsucht und benenne dabei die jeweils zutreffenden gesetzlichen Vorschriften.

 

Nennt es doch einfach "Ermessen"...

Kann er nicht, denn dann müßte er natürlich erklären, auf welcher Grundlage in diesem Fall irgendein Ermessensspielraum vorhanden sein könnte. Diese Grundlage sehe ich nicht, lasse mich aber wie immmer gern eines besseren belehren.

 

Vielleicht kannst Du ja auch noch was hierzu

wenn ein (...) SB der Bußgeldstelle jemandem, der mit +31 igO geblitzt wurde, kein FV verpaßt, einem anderen dafür sehr wohl?

schreiben, nämlich ob der genannte SB das tatsächlich so entscheiden darf.

 

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@Biber, ich hab's dir doch geschrieben. Hör doch mal auf alles besser zu wissen. Du hattest hier die Chance etwas mehr über Polizeiarbeit zu lernen, was du so nicht ergoogln kannst und was im Widerspruch zu der trockenen Rechtstheorioe steht und was trotzdem richtig ist. Wie gesagt, Polizei ist mehr, als du denkst und sehr kompliziert. Wie Bundestrainer meinen einige sie könnten es. Aber so ist das nunmal nicht.

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JoeLeTaxi, on 12 Sept 2014 - 01:31, said:

 

Bluey, on 11 Sept 2014 - 21:10, said:

Rote Ampeln beachten! Auch als Radfahrer.

Hatte mich schon immer interessiert: Werden FS-Inhaber, die als Fahrradfahrer eine rote Ampel mißachten, ebenfalls mit Flens-Punkten oder gar mit 'nem PKW-Fahrverbot bedacht?

Ja und wenn du noch in der Probezeit bist eine Nachschulung hinten dran.

FV gibt es allerdings nicht.

 

 

 

 

Werden FS-Inhaber, die als Fahrradfahrer eine rote Ampel mißachten, ebenfalls mit Flens-Punkten oder gar mit 'nem PKW-Fahrverbot bedacht?

1. auch ohne einen FS erhalten sie einen Punkt, wenn sie eine rote Ampel mißachten. Und bei 8 Punkten die für den, der einen FS besitzt, genau dieser erstmal WECH.

2. nein, ein Fahrverbot erhält er nicht. Da hat er es ein wenig besser als seine motorisierten VT-Kollegen.

 

 

Edit: sehe gerade, daß @Gast225 die Frage schon beantwortet hatte.

 

Danke für die Antworten.

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Natürlich kann der SB nach pflichtgemäßem Ermessen bei einem auf das FV verzichten und bei dem anderen nicht. Wäre es anders hätten wir auf den Punkt in der FAQ ja auch verzichten können.

Jep und Danke. Für diese Diskussion ist es aber nicht so wichtig. Ich zitiere mal @Sobbel, dessen Beitrag ich sehr interessant fand:

 

Ja, bei Owi gibt es das Opportunitätsprinzip und ja, die Polizei hat ein Ermessen.

Das heißt aber nicht, daß die Polizei machen kann was sie will.

Das einzige Ermessen was die Polizei -und damit auch dieser fiktive Kollege bei Owi hat- ist ein Einschreiteermessen.

Das bedeutet, während der Streifenfahrt darf er entscheiden, ob und welchen Lkw halte ich an und welchen nicht.

Sobald er sich entschieden hat "den da halte ich an" und er kontrolliert den dann auch und er stellt einen Verstoß fest, ist ende mit Ermessen.

Das ist so, weil die Polizei in so einem Fall kein Auswahlermessen hat und weil der Bußgeldkatalog auch keine Wahlmöglichkeit bei der Ahndung bietet.

Die dort festgelegten Beträge sind nicht verhandelbar, die sind fix und gelten für Jedermann.

 

Gruß

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@Biber, ich hab's dir doch geschrieben. Hör doch mal auf alles besser zu wissen.

Nein, Du hast es mir nicht geschrieben. Du hast irgendwas dahingeschrieben, ohne auch nur im entferntesten auf das Thema, die Fragen und die Rechtsgrundlagen einzugehen.

 

Du hattest hier die Chance etwas mehr über Polizeiarbeit zu lernen, was du so nicht ergoogln kannst und was im Widerspruch zu der trockenen Rechtstheorioe steht und was trotzdem richtig ist.

Es ist nicht richtig. Hör doch mal auf, alles besser zu wissen und stattdessen auf Deine Kollegen.

 

Wie gesagt, Polizei ist mehr, als du denkst und sehr kompliziert. Wie Bundestrainer meinen einige sie könnten es. Aber so ist das nunmal nicht.

Genau. Du bist dafür das beste Beispiel.

 

Angesichts dessen, was man hier so liest, plädiere ich für eine deutliche Anhebung der Einstiegsgehälter für Polizisten.

Zustimmung. Aber nur, wenn das mit deutlich höheren Anforderungen an deren Qualifikationen einhergeht.

 

@Biber, ich verstehe gerade Deine Frage an mich nicht...

 

Natürlich kann der SB nach pflichtgemäßem Ermessen bei einem auf das FV verzichten und bei dem anderen nicht. Wäre es anders hätten wir auf den Punkt in der FAQ ja auch verzichten können.

Tut mir leid, die hatte ich nicht auf dem Schirm. Außerdem war ich aufgrund der (aktuellen) Urteile zu dem Thema davon ausgegangen, daß regelmäßig ein Gericht oder zumindest die Staatsanwaltschaft beteiligt werden müssten. Für den hier diskutierten Fall sehe ich allerdings trotzdem keine Chance auf einen Verzicht.

 

Ich mit dem was ich in diesem Thema schrieb aber auch.

Nein.

 

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@PerdoK, Sobbel hat absolut Recht. (!Achtung jetzt wird es kompliziert)

Meine Gutste, "kompliziert" ist ein relativer Begriff.

 

Ich mit dem was ich in diesem Thema schrieb aber auch.

Ja, klar. Denn:

Nimm es an oder nicht - Recht habe ich.

Übrigens finde ich es lustig, dass Dir mein Beitrag zur Anhebung der Einstiegsgehälter gefällt.

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Ich habe etwas anders - zu Recht - mal als Willkür bezeichnet.

Ja, stimmt. Da ging es um die Beurteilung von "Einsichtigkeit". Das ist zwar ähnlich anmaßend und albern aber doch etwas anderes (je nach Deinen seltsamen Kriterien).

 

Wie stehst Du denn nun zu dem Folgenden?

 

... und er stellt einen Verstoß fest, ist ende mit Ermessen.

 

Das ist so, weil die Polizei in so einem Fall kein Auswahlermessen hat und weil der Bußgeldkatalog auch keine Wahlmöglichkeit bei der Ahndung bietet.

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Nö. Du bist kein Richter. Du bist nicht Judikative. Du bist Polizist. Du bist Exekutive.

Etwas Gegenteiliges wurde auch nie behauptet.

 

Ob Unsinn oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Es ging darum, daß Du behauptetest, niemand würde sich über Deine Willkür beschweren oder nach der Rechtsgrundlage fragen. Ich habe Dir diejenigen genannt, die sich beschweren bzw. fragen würden - so sie denn davon wüßten. Da Du ihnen aus wohlverstandenem Eigeninteresse nichts davon erzählst, können sie weder das eine noch das andere. Würdest Du es ihnen sagen, wäre die Reaktion vorhersehbar.

Ich habe behauptet, niemand würde sich darüber beklagen und meine damit die, die es primär im Falle des Falles betrifft. Und die, die sich u.U. beschweren würden, könnte es beim nächsten Mal betreffen. Auch diese Leute würden sich dann sicherlich freuen, wenn sie nur ermahnt würden.

Daß ich letzteren nichts davon erzähle, daß ich womöglich tags zuvor jemanden nur mündlich verwarnt habe, ist kein "wohlverstandenes Eigeninteresse" - ich scheue mich nicht davor, meine Maßnahmen zu vertreten -, es geht sie schlicht und ergreifend nichts an. Und sollte mich jemand fragen, ob ich in der ihn betreffenden Sache schon mal jemanden nur mündlich verwarnt hätte, so würde ich offen und ehrlich mit JA antworten. Auf seine sicherlich drauffolgende Frage, ob oder warum bei ihm nicht gleichermaßen, würde ich ihm auch eine Antwort geben. Ich habe keine Angst vor dieser "vorhersehbaren" Reaktion.

 

Ach echt? Du würdest also keine Probleme bekommen, wenn Du öffentlich machtest, daß Du willkürlich handelst? Das glaubst Du doch selbst nicht.

Ich würde keine Probleme bekommen, wenn ich öffentlich vertreten würde, daß ich auch mal ein Auge zudrücke. Das ist sogar durchaus - von oben - erwünscht. Das nennt sich - ich wiederhole mich gerne - Bürgernähe und Augenmaß. Du mußt das nicht glauben. Ich hingegen weiß es.

 

Dann begründe mal, warum der eine Rotlichtfahrer bestraft wird, der andere in der gleichen Situation nicht.

Netter Versuch. Aber ich werde Dir nach wie vor hier rein gar nichts begründen. Solltest Du - wider erwarten - irgendwann einmal von mir kontrolliert bzw. sanktioniert werden, sähe das vllt anders aus. Aber da Du ja nicht weißt, daß der Cop meinereiner ist, wird das wohl niemals geschehen. Und das ist sehr wahrscheinlich auch besser so.

 

Siehe oben.

Dito.

 

Ach. Da haben zwei VT den selben Bußgeldtatbestand verwirklicht, der eine wurde bestraft, der andere nicht, der eine hat das mitbekommen, es wurde ihm begründet und er hat das klaglos akzeptiert? Wie wurde es ihm denn begründet, daß er so einsichtig war? Insbesondere würde mich die ihm genannte Rechtsgrundlage interessieren, von der Du selber zugegeben hast, daß es sie nicht gibt.

Jap. Der eine fand's gut, der andere weniger. Ganz klar. Er hat's begründet bekommen. Letztlich ging es auch nur um ein VG.

Schön, daß Dich eine Rechtsgrundlage interessiert, die es - wie schon gesagt wurde - nicht gibt. Und Du mußt wohl oder übel damit leben, daß Maßnahmen getroffen werden, für die es keine konkrete Rechtsgrundlage gibt. Dennoch ist diese Maßnahme bürgerorientiert, gut und richtig.

 

Immer für den, der sie braucht.

Danke. Ich brauche sie nicht. Von Dir brauche ich gar nichts.

 

Och, wenn ich es miterlebte, wäre ich mir an Deiner Stelle nicht so sicher.

Wirst Du nicht. Von daher.... :whistle:

 

Ja, die Wahrheit kann unangenehm sein, da mußt Du dann mal wieder zu persönlichen Angriffen greifen.

Gute Güte. Was Du nicht alles als persönlichen Angriff wertest. Den Spiegel vorgehalten zu bekommen ist unangenehm, gell? Gewöhn Dich ruhig dran. Wird nicht das letzte Mal gewesen sein.

 

Du lügst Dir selber in die Tasche. Fakt ist: Du handelst willkürlich und Du hast für dieses Handeln nicht mal ansatzweise das Recht (und damit auch die Kompetenz) auf Deiner Seite.

Jajaja... blablabla.... zieh Du Dir ruhig was in den Sinn. Fakt ist: ich handele bürgernah und für den Bürger, auch wenn es nicht im Recht formuliert ist. Ob Du das magst oder nicht.... ist mir SOWAS von egal, das glaubst Du gar nicht.
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Also Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund. Glückwunsch! Dass Du es mit der Verfassung und dem ganzen Gedöns nicht so hast, haben wir ja schon beim Thema Pressefreiheit feststellen können.

Ein Grundsatz sollte auch Dir bekannt sein: im Unrecht gibt es keine Gleichheit. Ich will und werde Dir diesbzgl. keine tieferen Einblicke in mein Handeln und diesbezügliche Beweggründe geben. Kannst Dir also Deine billigen Provokationen sparen. Gilt für Biber gleichermaßen. Ihr seid blanke Theoretiker, nicht mehr, nicht weniger. Die Praxis schaut oftmals anders aus, als man es sich in der Theorie vorstellt. Was im übrigen sehr oft auch gut so ist, nur den Verstand des Theoretikers überfordert.

 

Die Information, dass ein Polizist kein Richter sei, ist Unsinn?

Kleiner Tipp: Lesen! Und hoffentlich auch verstehen. Anschließend nicht so einen Unsinn behaupten.

 

Mädel, Du hast da was falsch verstanden.

"Schätzelein", Du auch.
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Ein Grundsatz sollte auch Dir bekannt sein: im Unrecht gibt es keine Gleichheit.

Du bist doch eigentlich gar nicht so hohl. Wir reden hier von der Gleichbehandlung im Recht. Beantwortest Du meine Frage zum "Auswahlermessen"? (bei mir #42, bei Euch Mods wohl eine andere ID)

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Ja, stimmt. Da ging es um die Beurteilung von "Einsichtigkeit".

Sehr schön erkannt. Und hättest Du auch verstanden oder komplett in Erinnerung, würdest Du so einen Unsinn wie

 

Das ist zwar ähnlich anmaßend und albern aber doch etwas anderes (je nach Deinen seltsamen Kriterien).

nicht schreiben.

 

 

Wie stehst Du denn nun zu dem Folgenden?

... und er stellt einen Verstoß fest, ist ende mit Ermessen.

 

Das ist so, weil die Polizei in so einem Fall kein Auswahlermessen hat und weil der Bußgeldkatalog auch keine Wahlmöglichkeit bei der Ahndung bietet.

 

Ganz einfach: das ist völlig korrekt. Und dennoch: ob ich im Falle des Falles so vorgehe (und z.B. ein VG nehme oder gar eine Anzeige schreibe), entscheide ich ganz allein, niemand sonst.

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Du bist doch eigentlich gar nicht so hohl.

Ok. An dieser Stelle brechen wir bzw. breche ich die Diskussion mit Dir einfach mal ab. Du darfst gern mit Deinem Spiegelbild so "hohl" reden, mit mir nicht.
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Ganz einfach: das ist völlig korrekt. Und dennoch: ob ich im Falle des Falles so vorgehe (und z.B. ein VG nehme oder gar eine Anzeige schreibe), entscheide ich ganz allein, niemand sonst.

Aha. Und die Rechtsgrundlage ist "Polizei", korrekt?

 

Ok. An dieser Stelle brechen wir bzw. breche ich die Diskussion mit Dir einfach mal ab. Du darfst gern mit Deinem Spiegelbild so "hohl" reden, mit mir nicht.

Was hast Du denn nun schon wieder? Das war ein Kompliment!

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Aha. Und die Rechtsgrundlage ist "Polizei", korrekt?

Quatsch.

 

Was hast Du denn nun schon wieder? Das war ein Kompliment!

Ich formuliere Komplimente anders. Offenkundig unterscheiden wir uns in sehr sehr vielen Dingen.
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Quatsch.

Ja, klar ist das Quatsch. Aber was ist denn nun die Rechtsgrundlage (bzgl. des nicht vorhandenen Auswahlermessens und Deiner Selbstherrlichkeit)?

 

Ich formuliere Komplimente anders. Offenkundig unterscheiden wir uns in sehr sehr vielen Dingen.

Jeder hat halt so seine Art ;).

 

Edit: Ergänzung in den Klammern

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